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DE202005021851U1 - Schiebetür - Google Patents

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DE202005021851U1
DE202005021851U1 DE202005021851U DE202005021851U DE202005021851U1 DE 202005021851 U1 DE202005021851 U1 DE 202005021851U1 DE 202005021851 U DE202005021851 U DE 202005021851U DE 202005021851 U DE202005021851 U DE 202005021851U DE 202005021851 U1 DE202005021851 U1 DE 202005021851U1
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sliding
corner
guide rail
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Windhager Handels GmbH
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Abstract

Schiebetür zur Verhinderung des Eindringens von Insekten oder dergleichen, mit wenigstens einem Schiebeelement (5, 5') mit einem Rahmen (8) aus Profilen (9 bis 12), mit einer Führungsschiene (3, 24) an der Oberseite und einer Laufschiene (4, 25) an der Unterseite des Schiebeelements (5, 5'), wobei der Rahmen (8) Laufrollen (6, 7, 7') zum Abrollen auf der Laufschiene (4, 25) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (9 bis 12) an den Ecken des Rahmens (8) durch Eckverbinder (13 bis 16) verbunden sind, und die Laufrollen (6, 7, 7') an den beiden Eckverbindern (15, 16), die an der Laufschiene (4, 25) angeordnet sind, vorgesehen sind, wobei die beiden Eckverbinder (13, 14), die an der Führungsschiene (3, 24) angeordnet sind, mit einem Entriegelungszapfen (43, 43') versehen sind, der zum Herausheben des Schiebeelements (5, 5') in eine Aussparung in der Führungsschiene (3, 24) schiebbar und mit dem Eckverbinder (13, 14) einstückig ausgebildet ist, die...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schiebetür zur Verhinderung des Eindringens von Insekten oder dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Schiebetüren sind bekannt. Sie werden insbesondere als Fliegengitter-Schiebetüren verwendet, um das Eindringen von Insekten in einen Raum durch eine Tür, ein Fenster oder eine andere Öffnung in einem Gebäude oder einem Fahrzeug zu verhindern.
  • Die Schiebeelemente der bekannten Fliegengitter-Schiebetüren weisen einen Rahmen aus Hohlkammerprofilen und ein daran befestigtes Insektenschutzgitter oder -gewebe auf. Die auf Gehrung geschnittenen Hohlkammerprofile werden durch innenliegende Metallecken verbunden und verpresst.
  • Aus DE 299 19 334 U1 ist eine Schiebetür bekannt, die mit einem Rollladen kombiniert ist, der an der Außenseite der Schiebetür vorgesehen ist. Die Laufrollen sind dabei im unteren Hohlkammerprofil des Rahmens untergebracht. Dazu wird in das Hohlkammerprofil eine ovale Öffnung gefräst und die Laufrolle samt Gehäuse mit Unterschneidung in dieser Öffnung montiert. Zur Führung des Schiebeelements der oberen Führungsschiene sind Führungskappen aus Kunststoff vorgesehen, die im Umfang größer sind als die Breite des Rahmens. Zur Montage der Führungskappen müssen in die Hohlkammerprofile Löcher gebohrt oder gefräst werden. Um das Schiebeelement entfernen zu können, sind an dem oberen Hohlkammerprofil des Rahmens zwei Entriegelungszapfen vorgesehen, die zum Herausheben des Schiebeelements in entsprechende Aussparungen in der oberen Führungsschiene schiebbar sind. Die Entriegelungszapfen sind dabei in der Höhe verstellbar und wirken gegen eine Anschlagsfläche an der oberen Führungsschiene. Zur Montage der Entriegelungszapfen sind in das obere Hohlkammerprofil zwei Löcher zu bohren und ein Gewinde zu schneiden, damit der als Gewindestange ausgebildete Zapfen gegenüber der Anschlagsfläche einstellbar montiert werden kann.
  • Die Herstellung der bekannten Fliegengitter-Schiebetür ist damit nur durch Fachbetriebe möglich. Dem Heimwerker fehlt es neben der praktischen Ausbildung auch an dem notwendigen Spezialwerkzeug. Ein Vorbohren oder Fräsen der Öffnungen kommt nicht in Betracht, da die Hohlkammerprofile erst vom Heimwerker auf die benötigte Länge gekürzt werden und somit die Position z. B. der am äußeren Rand liegenden ovalen Öffnung für die Laufrollen vorher nicht bekannt ist, so dass eine derartige Öffnung beispielsweise beim Kürzen abgeschnitten wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schiebetür, insbesondere eine Fliegengitter-Schiebetür zu schaffen, die als Bausatz angeboten und vom Heimwerker auf einfache Weise und ohne Spezialwerkzeuge und Maschinen auf das gewünschte Maß zugeschnitten und montiert werden kann, und zwar für alle gängigen Größen von Gebäudeöffnungen, vorzugsweise für Türen.
  • Dies wird erfindungsgemäß mit der im Anspruch 1 gekennzeichneten Schiebetür erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
  • Um den Rahmen zu bilden, werden erfindungsgemäß die Profile an den Ecken des Rahmens durch Eckverbinder verbunden, die mit zwei im rechten Winkel angeordneten Einsteckzapfen versehen sind, die in die Enden der beiden Hohlkammerprofile an einer Ecke gesteckt sind. Die Laufrollen sind dabei an den beiden Eckverbindern vorgesehen, die an der Unterseite des Rahmens angeordnet sind. Die Profile sind vorzugsweise Hohlkammerprofile. Jedoch ist auch der Einsatz von z. B. C-förmigen Profilen denkbar.
  • Die Laufrolle kann dabei aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise Messing, bestehen. Sie weist eine Umfangsnut auf, in die die Laufschiene mit ihrer Kante eingreift.
  • Die beiden Eckverbinder, die an der oberen Führungsschiene angeordnet sind, sind mit einem Entriegelungszapfen versehen, und die obere Führungsschiene mit zwei Aussparungen. Wenn das Schiebeelement nach oben bewegt wird und dabei die Entriegelungszapfen in die Aussparungen der Führungsschiene geschoben werden, kann das Schiebeelement aus der Tür oder dergleichen Öffnung herausgehoben und damit entfernt werden.
  • Zugleich können die beiden Eckverbinder, die an der Führungsschiene angeordnet sind, mit einer oder mehreren Führungsnasen versehen sein, die einen größeren Durchmesser aufweisen, als die Breite des Rahmens bzw. Hohlkammerprofils, so dass ein Reiben des Hohlkammerprofils des Schiebeelements an dem U-förmigen Profil der Führungsschiene verhindert ist.
  • Die erfindungsgemäße Schiebetür dient insbesondere dazu, das Eindringen von Insekten oder dergleichen in einen Wohnraum zu verhindern. Der Rahmen weist dazu eine Bespannung, beispielsweise aus einem Gitter, einem Gewebe oder einer Folie auf.
  • Zur Befestigung der Bespannung kann eine Kederschnur oder ein Klemmprofil aus Kunststoff vorgesehen sein. Die Kederschnur bzw. das Klemmprofil kann dabei in eine Nut eingezogen werden, die an den Hohlkammerprofilen und an den Eckverbindern vorgesehen sein kann.
  • Ferner weist die erfindungsgemäße Schiebetür vorzugsweise eine Bürstendichtung auf, die in eine in den Hohlkammerprofilen vorgesehene Nut sowie in eine Nut an den Eckverbindern eingezogen werden kann.
  • Wenn die Tür, das Fenster oder dergleichen Öffnung einen Blendrahmen aufweist, ist die Dichtungsbürste an der dem Blendrahmen zugewandten Seite der senkrechten Hohlkammerprofile des Rahmens angeordnet. Die Dichtungsbürste kann jedoch auch auf der Stirnseite der senkrechten Hohlkammerprofile angeordnet sein, beispielsweise bei einer Schiebetür, die wegen eines Wasserablaufblechs nicht direkt neben dem Blendrahmen montiert werden kann.
  • Während die Abdichtung des Schiebeelements der Schiebetür unten und oben durch die Längsprofile, also die Laufschiene bzw. Führungsschiene, erfolgt, dienen die Dichtungsbürsten zur seitlichen Abdichtung des Schiebeelements, beispielsweise gegenüber dem Blendrahmen.
  • Die Eckverbinder bestehen vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere sind sie als Kunststoffspritzgussteile ausgebildet. Vorzugsweise weist dazu jeder Eckverbinder einen Mittelabschnitt auf, an den die beiden Einsteckzapfen und die Lagerzapfen für die Laufrolle und/oder der Entriegelungszapfen und/oder die Führungskappe und/oder die Kederschnuraufnahmenut und/oder die Dichtungsbürstenaufnahme nut angespritzt sind, so dass eine einstückige Ausbildung des Mittelabschnitts des Eckverbinders mit den beiden Einsteckzapfen usw. vorliegt. D. h., erfindungsgemäß werden in die Enden der beiden Hohlkammerprofile einer Ecke die beiden Einsteckzapfen des Eckverbinders gesteckt, um die beiden Hohlkammerprofile miteinander zu verbinden, wobei zugleich die Laufrollen, Führungskappen, Entriegelungszapfen usw. in die vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Eckverbinder integriert sind.
  • Der Mittelabschnitt des Eckverbinders kann einen gegebenenfalls mit einem Deckel verschließbaren Hohlraum aufweisen, an den der Lagerzapfen zur Aufnahme der Laufrolle an den Eckverbinder angespritzt ist. Auch kann der Lagerzapfen am Deckel angespritzt sein. Die Laufrolle kann jedoch auch in einem separaten Gehäuse untergebracht sein und in eine Öffnung an der Unterseite des Eckverbinders gesteckt oder geschraubt werden.
  • Zur Führung des Schiebeelements in dem Führungsprofil sind an den Mittelabschnitt des Eckverbinders beidseitig vorzugsweise Erhebungen angespritzt, die vorzugsweise abgerundet sind, um ein Reiben der Hohlkammerprofile des Schiebeelements an dem Führungsprofil zu verhindern.
  • An den Einsteckzapfen des Eckverbinders sind vorzugsweise Erhebungen angespritzt, die Produktionstoleranzen bei den Hohlkammerprofilen ausgleichen.
  • Zur Betätigung des Schiebelements ist vorzugsweise eine Griffmulde vorgesehen. Sie hat den Vorteil, dass der Griff nicht übersteht. Die Griffmulde ist vorzugsweise in einer Mittelsprosse des Schiebeelements vorgesehen. Sie kann damit werksseitig vormontiert werden, da die Mittelsprosse bei der Anpassung der Länge durch den Heimwerker nur auf der gegenüberliegenden Seite gekürzt werden muss.
  • Anstelle der Griffmulde kann auch ein anderer Griff an der Mittelsprosse und/oder an den seitlichen Hohlkammerprofilen des Rahmens befestigt sein.
  • Die Führungsschiene wird vorzugsweise durch ein U-förmiges Profil gebildet, wobei der der Tür, dem Fenster oder dergleichen Öffnung zugewandte Schenkel des U vorzugsweise länger ist als der andere Schenkel, um die Führungsschiene an dem Blendrahmen der Tür, des Fensters oder dergleichen Öffnung anzuschrauben oder in anderer Weise zu befestigen. Auch kann das U-förmige Profil am Boden oder an der Decke befestigt werden. In diesem Falle können die beiden Schenkel des U-förmigen Profils gleich lang ausgebildet sein. Wenn die Schiebetür ein Schiebeelement aufweist, weist die Laufschiene vorzugsweise ein h-Profil auf. Der lange senkrechte Balken des „h” wird an dem Blendrahmen befestigt. Auf der Kante des kurzen senkrechten Balkens des auf den Kopf gestellten „h” stützen sich die Laufrollen ab.
  • Die erfindungsgemäße Schiebetür kann ein oder mehrere Schiebeelemente aufweisen. Falls nur ein Schiebeelement vorhanden ist, ist die Tür, das Fenster oder dergleichen Öffnung auf einer Seite beispielsweise zur Hälfte z. B. durch eine Fensterscheibe verschlossen, so dass das Schiebeelement zum Öffnen der Tür oder dergleichen Öffnung, also bei einer Tür zum Durchgehen, vor die Fensterscheibe geschoben wird. Die Ausführungsform mit einem Schiebeelement kommt also bei einer Fenster/Tür-Kombination in Betracht.
  • Die erfindungsgemäße Schiebetür kann jedoch auch zwei oder mehr Schiebeelemente aufweisen, die zum Öffnen der Tür oder dergleichen Öffnung übereinanderschiebbar sind. Vorzugsweise sind dann zwei U-förmige Führungsschienen nebeneinander vorgesehen, die bei Verwendung einer Hängeschiene für die beiden Schiebeelemente gleichfalls kurz und nur im mittleren Bereich der Tür und dergleichen Öffnung angebracht sein können.
  • Bei Gebäudeöffnungen von ca. 80 cm × 200 cm bis 120 cm × 240 cm (Breite × Höhe) kann für das Schiebeelement ein Bausatz der Größe 120 cm × 240 cm vorgesehen sein, wobei mit einer Kombination von zwei derartigen Bausätzen Öffnungen bis 240 cm × 240 cm (Breite × Höhe) abgedeckt werden können. Wenn ein Schiebeelement vorgesehen ist, kann ein Bausatz zwei untere Längsschienen aufweisen, und zwar eine mit U-Profil und eine mit h-Profil. Das h-Profil wird nur bei Montage am Blendrahmen verwendet.
  • Wenn zwei Schiebeelemente vorgesehen sind, werden zwei Bausätze verwendet, allerdings ohne die beiden h-Profile. Das eine U-Profil kann dabei als Längsschiene am Boden verwendet werden, das zweite U-Profil (2. Bausatz) wird, falls die Schiebetür nicht in der Laibung montiert ist, zur seitlichen Abdichtung verwendet.
  • Die erfindungsgemäße Schiebetür ist nicht nur für Türöffnungen, sondern auch für andere Gebäudeöffnungen, wie Fensteröffnungen, bestimmt, über die Insekten und dergleichen in das Gebäudeinnere eindringen können.
  • Die erfindungsgemäße Schiebetür kann zudem mit einem Rollladen als Abdeckeinrichtung für Fenster, Türen oder dergleichen Öffnungen kombiniert werden, wobei das Schiebeelement zwi schen dem Rollladenpanzer und der jeweiligen Öffnung angeordnet ist.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1a einen Schnitt durch eine Schiebetür mit zwei Schiebeelementen in einer Maueröffnung;
  • 1b einen Schnitt durch eine Schiebetür mit einem Schiebeelement;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Schiebetür nach 1b;
  • 3a eine perspektivische Ansicht eines Eckverbinders mit einer Laufrolle;
  • 3b eine perspektivische Ansicht der Laufrolle und des Deckels des Eckverbinders nach 3a;
  • 3c eine Draufsicht auf die Rückseite des Eckverbinders;
  • 4a und 4b eine perspektivische Ansicht des Eckverbinders mit einem Entriegelungszapfen von der einen bzw. anderen Seite;
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Mittelsprossenverbinders; und
  • 6 eine perspektivische Ansicht der einzelnen Hohlkammerprofile.
  • Gemäß 1b und 2 ist in einer Maueröffnung ein Blendrahmen 1 angeordnet. In den Blendrahmen 1 ist auf der in 2 linken Hälfte eine Fensterscheibe 2 eingesetzt. An den Blendrahmen 1 ist oben und unten jeweils eine Längsschiene 3, 4 befestigt. Die obere Längsschiene 3 bildet die Führungsschiene für ein Schiebeelement 5, das sich mit Laufrollen 6, 7 auf der als Laufschiene ausgebildeten unteren Längsschiene 4 abstützt.
  • Das Schiebeelement 5 wird durch einen rechteckigen Rahmen 8 gebildet, der aus einem oberen, einem unteren und zwei seitlichen Hohlkammerprofilen 9, 10, 11 und 12 und vier Eckverbindern 13, 14, 15 und 16 besteht. In den Rahmen 8 ist ein Fliegengitter 17 eingespannt. Ferner ist er mit einer waagerechten Mittelsprosse 18 mit einer Griffmulde 19 versehen, die als Ausschnitt A in 2 vergrößert dargestellt ist.
  • Die Führungsschiene 3 ist als U-förmiges Profil ausgebildet, in das das Schiebeelement 5 mit seinem oberen Hohlkammerprofil 9 und den oberen Eckverbindern 13, 14 eingreift.
  • Ferner ist in der Führungsschiene 3 eine Anschlagsfläche 20 vorgesehen, wodurch eine Hohlkammer 21 gebildet wird. Mit dem einen Schenkel des U ist die Führungsschiene 3 im Bereich der Hohlkammer an dem Blendrahmen 1 befestigt, z. B. angeschraubt.
  • Die Laufschiene 4 ist als h-förmiges Profil ausgebildet, wobei der lange senkrechte Balken 22 des „h” an dem Blendrahmen 1 z. B. angeschraubt oder in anderer Weise befestigt ist. Auf der Kante des anderen, kurzen senkrechten Balkens 23 stützen sich die Laufrollen 6, 7 ab.
  • Während bei der Ausführungsform nach 1b und 2 die in 2 dargestellte rechte Hälfte der Maueröffnung durch das Schiebeelement 5 verschließbar ist, während die linke Hälfte durch die Fensterscheibe 2 verschlossen ist, sind bei der Ausführungsform nach 1a zwei Schiebeelemente 5, 5' vorgesehen, so dass die Maueröffnung sowohl links wie rechts geöffnet werden kann.
  • Dabei ist nach 1a als Führungsschiene 24 für das Schiebeelement 5 und das Schiebelement 5' jeweils ein U-förmiges Profil mit Anschlagflächen 20, 20' vorgesehen. Die untere Laufschiene 25 ist ebenfalls durch ein U-förmiges Profil gebildet, wobei sich die Laufrollen 7, 7' auf den Kanten der beiden Schenkel des U abstützen. In 1a ist ferner das Mauerwerk 26 dargestellt, in dessen Öffnung der Blendrahmen 1 und die Schiebetür eingebaut sind.
  • In 3a und 3b ist der untere Eckverbinder 15 dargestellt, während in 3c der untere Eckverbinder 16 dargestellt ist, der in gleicher Weise ausgebildet ist.
  • Der Eckverbinder 15, 16 weist einen als flachen Quader ausgebildeten Mittelabschnitt 28 auf, d. h. er ist in der in 3c dargestellten Draufsicht im Wesentlichen rechteckig bzw. quadratisch. Von dem Mittelabschnitt 28 stehen zwei Einsteckzapfen 30, 31 im rechten Winkel ab. An den Enden 32, 33 des Mittelabschnitts 28 des Eckverbinders 15 sind Stufen vorgesehen, die Anschlagsflächen für die auf die Einsteckzapfen 30, 31 gesteckten Hohlkammerprofile 10, 11 bilden.
  • Die beiden Einsteckzapfen 30, 31 sind als U-förmiges Profil ausgebildet und an den freien Enden zur Erleichterung des Einsteckens in die Hohlkammerprofile 10, 11 verjüngt.
  • In dem Mittelabschnitt 28 des Eckverbinders 15 ist ein Hohlraum vorgesehen, der durch einen Deckel 34 verschlossen ist, der z. B. angeschraubt ist. Der Deckel 34 weist an der Innenseite einen Lagerzapfen 35 auf, auf den die Laufrolle 6 unter Zwischenschaltung einer Hülse 36 drehbar gelagert ist.
  • Ferner ist im Bereich des inneren Ecks des rechteckigen Mittelabschnitts 28 des Eckverbinders 15 eine Nut 37 zur Aufnahme einer nicht dargestellten Kederschnur vorgesehen.
  • Weiterhin ist der Mittelabschnitt 28 des Eckverbinders 15 in dem Bereich, der dem Einsteckzapfen 31 zugewandt ist, auf den das seitliche Hohlkammerprofil 12 gesteckt wird, eine Nut 38 zur Aufnahme einer Dichtungsbürste 39 vorgesehen, die sich gemäß 1b vom Hohlkammerprofil 11 zum Blendrahmen 1 erstreckt. Die Einsteckzapfen 30, 31 sind gemäß 3c mit sich in Längsrichtung erstreckenden Erhebungen 41, 42 versehen, um Toleranzen der Hohlkammerprofile 10, 11 auszugleichen.
  • Der Mittelabschnitt 28, die Einsteckzapfen 30, 31 mit den Erhebungen 41, 42, die Kederschnurnut 37 und die Dichtungsbürstennut 38 sind einstückig und aus Kunststoff ausgebildet, desgleichen der Deckel 34. Die Laufrolle 6 und die Hülse 36 bestehen aus Metall oder Kunststoff.
  • In 4a und 4b ist der obere Eckverbinder 13 dargestellt, wobei der obere Eckverbinder 14 in der gleichen Weise ausgebildet ist. Weiterhin unterscheidet sich der obere Eckverbinder 13 nach 4a und 4b von den unteren Eckverbindern 15, 16 nach 3a bis 3c im Wesentlichen nur dadurch, dass er anstelle der Laufrolle 6 einen Entriegelungszapfen 43 aufweist.
  • Soweit der Eckverbinder 13 nach 4a und 4b mit dem Eckverbinder nach 3a bis 3c übereinstimmt, werden deshalb gleiche Bezugsziffern verwendet.
  • Danach ist bei dem Eckverbinder nach 4a und 4b der Entriegelungszapfen 43 an den Mittelabschnitt 28 des Eckverbinders 13 angespritzt. Ferner sind an der dem Entriegelungszapfen 43 zugewandten Seite auf beiden Seiten des Mittelabschnitts 28 des Eckverbinders 13 sich in Längsrichtung der Führungsschiene 3 erstreckende Erhebungen 44, 45 vorgesehen, die die Reibung des Hohlkammerprofils 9 in der Führungsschiene 3 verhindern.
  • Die Entriegelungszapfen 43 erstrecken sich bis knapp unter die Anschlagsfläche 20, um das Schiebeelement 5 in der Führungsschiene 3 und auf der Laufschiene 4 zu fixieren. Die Entriegelungszapfen 43 dienen dazu, die Schiebelemente 5, 5' herausnehmen zu können. Dazu sind im Abstand der Entriegelungszapfen 43 in der Anschlagsfläche 20, 20' Ausnehmungen vorgesehen.
  • Um das Schiebelement 5 herausnehmen zu können, werden die Entriegelungszapfen 43 unter den Ausnehmungen positioniert. Alsdann kann das Schiebeelement 5 angehoben werden, um die Laufrollen 6, 7 über den Schenkel 23 der Laufschiene 4 zu heben.
  • Bei der Ausführungsform nach 1a liegt die Dichtungsbürste 39' an dem Schiebeelement 5' an der Außenseite des Schiebelements 5 an.
  • In 5 ist ein Mittelsprossenverbinder 48 gezeigt, mit dem die Mittelsprosse 18 an den seitlichen Hohlkammerprofilen 11, 12 des Rahmens 8 verbunden werden kann.
  • Der Mittelsprossenverbinder 48 weist dazu einen Einsteckzapfen 49 an einer Anschlagsplatte 50 mit einem Haken 51 auf. Die Mittelsprosse 18 ist, wie in 6 rechts dargestellt, ebenfalls als Hohlprofil ausgebildet. Der Mittelsprossenverbinder 48 wird mit dem Einsteckzapfen 49 in das eine bzw. andere Ende der Mittelsprosse 18 bis zum Anschlag der Anschlagsplatte 50 gesteckt und mit dem Haken 51 in die Längsnut 37 in den Hohlkammerprofilen 11, 12, die, wie nachstehend anhand der in 6 dargestellten Hohlkammerprofile 11, 12 näher erläutert, der Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils dient.
  • Wie in 6 links bzw. in der Mitte dargestellt, weisen das obere und das untere Hohlkammerprofil 9, 10 und die beiden seitlichen Hohlkammerprofile 11, 12 des Rahmens 8 eine Längsnut 37 zur Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils auf, wobei die Längsnut 37 gemäß 6 mit der Nut 37 in den Eckverbindern 13 bis 16 fluchtet, die gemäß 3a ebenfalls zur Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils vorgesehen ist.
  • Da an der Mittelsprosse 18 auf beiden Seiten ein Fliegengitter 17 oder dergleichen Bespannung befestigt ist, weist sie, wie in 6 rechts dargestellt, auf beiden Seiten jeweils eine Nut 37 zur Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils auf.
  • Die beiden seitlichen Hohlkammerprofile 11, 12 weisen zudem gemäß 6 eine Nut 38 zur Aufnahme der Dichtungsbürste 39, 39' (1a und 1b) auf, die mit der Nut 38 in den Eckverbindern 13 bis 16 fluchtet, die gemäß 3a ebenfalls zur Aufnahme der Dichtungsbürste 39, 39' vorgesehen sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29919334 U1 [0004]

Claims (26)

  1. Schiebetür zur Verhinderung des Eindringens von Insekten oder dergleichen, mit wenigstens einem Schiebeelement (5, 5') mit einem Rahmen (8) aus Profilen (9 bis 12), mit einer Führungsschiene (3, 24) an der Oberseite und einer Laufschiene (4, 25) an der Unterseite des Schiebeelements (5, 5'), wobei der Rahmen (8) Laufrollen (6, 7, 7') zum Abrollen auf der Laufschiene (4, 25) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (9 bis 12) an den Ecken des Rahmens (8) durch Eckverbinder (13 bis 16) verbunden sind, und die Laufrollen (6, 7, 7') an den beiden Eckverbindern (15, 16), die an der Laufschiene (4, 25) angeordnet sind, vorgesehen sind, wobei die beiden Eckverbinder (13, 14), die an der Führungsschiene (3, 24) angeordnet sind, mit einem Entriegelungszapfen (43, 43') versehen sind, der zum Herausheben des Schiebeelements (5, 5') in eine Aussparung in der Führungsschiene (3, 24) schiebbar und mit dem Eckverbinder (13, 14) einstückig ausgebildet ist, die Eckverbinder (13 bis 16) zwei im rechten Winkel angeordnete Einsteckzapfen (30, 31), die in die Enden der Profile (9 bis 12) an der jeweiligen Ecke steckbar sind, und zwischen den beiden Einsteckzapfen (30, 31) einen Mittelabschnitt (28) aufweisen, wobei an dem Mittelabschnitt (28) der an der Laufschiene (4, 25) angeordneten Eckverbinder (15, 16) die Lagerzapfen (35) für die Laufrollen (6, 7, 7') angeordnet sind.
  2. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (9 bis 12) Hohlkammerprofile sind.
  3. Schiebetür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Eckverbinder (13, 14), die an der Führungsschiene (3) angeordnet sind, mit mindestens einer Führungsnase zur Führung des Schiebeelements (5, 5') in der Führungsschiene (3, 24) versehen sind.
  4. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rahmen (8) ein Fliegengitter (17) oder dergleichen Bespannung mit einer Kederschnur und/oder einem Klemmprofil befestigbar ist und die Eckverbinder (13 bis 16) eine Nut (37) zur Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils aufweisen.
  5. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckverbinder (13 bis 16) eine Nut (38) zur Aufnahme einer Dichtungsbürste (39, 39') aufweisen.
  6. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckzapfen (30, 31) und/oder die Führungsnase und/oder die Kederschnuraufnahmenut (37) und/oder die Dichtungsbürstenaufnahmenut (38) mit dem Eckverbinder (13 bis 16) einstückig ausgebildet sind.
  7. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Eckverbinder (13 bis 16) aus Kunststoff besteht.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die den Einsteckzapfen (30, 31) zugewandten Enden (32, 33) des Mittelabschnitts (28) sich unter Bildung von Anschlagsflächen für die Enden der auf die Einsteckzapfen (30, 31) gesteckten Profile (9 bis 12) stufenförmig nach außen erweitern.
  9. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Mittelabschnitt (28) des Eckverbinders (13 bis 16) der Entriegelungszapfen (43, 43') und/oder die Führungsnase und/oder die Kederschnuraufnahmenut (37) und/oder die Dichtungsbürstenaufnahmenut (38) angeordnet sind.
  10. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelabschnitt (28) einen mit einem Deckel (34) verschließbaren Hohlraum mit dem Lagerzapfen (35) zur Aufnahme der Laufrolle (6, 6', 7) aufweist.
  11. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelabschnitt (28) des Eckverbinders (13 bis 16) eine rechteckige Grundform aufweist.
  12. Schiebetür nach Anspruch 4, 9 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kederschnuraufnahmenut (37) im Bereich des inneren Ecks des Mittelabschnitts (28) zwischen den beiden Einsteckzapfen (30, 31) vorgesehen ist.
  13. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelabschnitt (28) der Eckverbinder (13, 14), die an der Führungsschiene (3) angeordnet sind, an den Seitenflächen Erhebungen (44, 45) zur Verhinderung der Reibung des Profils (9) an der Führungsschiene (3, 24) aufweist.
  14. Schiebetür nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (44, 45) abgerundet ausgebildet sind.
  15. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckzapfen (30, 31) zum Ausgleich von Toleranzen der Profile (9 bis 12) an ihren Seitenflächen Erhebungen (41, 42) aufweisen.
  16. Schiebetür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (9 bis 12) des Rahmens (8) eine Längsnut (37) zur Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils aufweisen, die mit der Nut (37) des jeweiligen Eckverbinders (13 bis 16) zur Aufnahme der Kederschnur und/oder des Klemmprofils fluchten.
  17. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (5, 5') eine Mittelsprosse (18) aufweist.
  18. Schiebetür nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelsprosse (18) durch ein Profil, insbesondere ein Hohlkammerprofil, gebildet wird.
  19. Schiebetür nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelsprosse (18) an den seitlichen Profilen (11, 12) des Rahmens (8) mit einem Mittelsprossenverbinder (48) befestigbar ist, der mit einem Einsteckzapfen (49) versehen ist, der in das Mittelsprossen-Profil steckbar ist.
  20. Schiebetür nach Anspruch 16 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelsprossenverbinder (48) einen Haken (51) aufweist, der in die Längsnut (37) in das eine bzw. andere seitliche Profil (11, 12) eingreift.
  21. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Griffmulde (19) zur Betätigung des Schiebeelements (5, 5') vorgesehen ist.
  22. Schiebetür nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffmulde (19) in der Mittelsprosse (18) vorgesehen ist.
  23. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (3) ein U-förmiges Profil aufweist.
  24. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür, das Fenster oder dergleichen Öffnung auf einer Seite durch eine Fensterscheibe (2) verschlossen und das Schiebeelement (5) zum Öffnen der Tür, des Fensters oder dergleichen Öffnung vor die Fensterscheibe (2) schiebbar ist.
  25. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Schiebeelemente (5, 5') aufweist, die zum Öffnen der Tür, des Fensters oder dergleichen Öffnung übereinander schiebbar sind.
  26. Schiebetür nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor Führungsschiene (3, 24) und/oder der Laufschiene (4, 25) ein Blendrahmen (1) angeordnet ist.
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