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Die
Erfindung betrifft einen Lichtturm, mit einer an einem Gestell angeordneten
Haltevorrichtung sowie einem mit der Haltevorrichtung lösbar verbundenen,
aufblasbaren Luftsack, der Leuchtmittel zur Illumination des Luftsackes
und/oder der Umgebung des Luftsackes aufweist, wobei der Luftsack
an dem der Haltevorrichtung zugeordneten unteren Ende einen Lufteintritt
und davon entfernt einen in die Umgebung mündenden Luftaustritt aufweist,
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei
Notfällen
ist es manchmal notwendig, größere Freilichtflächen auszuleuchten,
wenn die Arbeit von Rettungskräften
durch schlechte Sichtverhältnisse,
beispielsweise wegen Dunkelheit, stark behindert wird. Um weite
Flächen
gleichmäßig auszuleuchten,
sind starke Lichtquellen erforderlich, die in passender Höhe positioniert
werden mussen. Zur Beleuchtung bei Einsätzen werden von der Feuerwehr
oder vom Technischen Hilfswerk üblicherweise Lichtgiraffen
eingesetzt, die aus einer Rahmenkonstruktion mit Lichtstrahlern
besteht, die auf einem ausfahrbaren Stativ angeordnet sind. Durch
Ausfahren des Stativs sind die Lichtstrahler bis zu 10 m oder mehr über den
Boden positionierbar.
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Derartige
Lichtgiraffen sind aufgrund ihres großen Gewichts nur schwer von
Personen zu transportieren. Außerdem
benötigen
sie wegen ihres hohen Schwerpunktes bei ausgefahrenem Stativ eine relativ
ebene Standfläche,
damit die Lichtgiraffe nicht umkippt. Zudem ist für den Betrieb
der leuchtstarken Strahler eine leistungsfähige Spannungsversorgung erforderlich.
Die Installation einer solchen Beleuchtungseinrichtung ist personal-
und zeitaufwändig.
Zudem müssen
geeignete Transportmittel zur Verfügung stehen, um die Lichtgiraffe über größere Strecken
transportieren zu können.
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In
vielen Fällen
wäre es
vorteilhaft oder wünschenswert, über eine
autark arbeitende, leicht transportierbare und einfach installierbare
Beleuchtungseinrichtung zur blendfreien Ausleuchtung größerer Flächen zu
verfügen,
die problemlos und schnell auch von Laien ohne spezifische Fachkenntnisse
in Betrieb genommen werden kann.
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Aus
der
DE 195 29 648
A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung in Form eines Leuchtschirmes
bekannt, der, befestigt an einem sockelartigen Gestell, aufgeblasen
und von einer Lichtquelle angestrahlt wird, die im Innern des Sockels
angeordnet ist. Der Leuchtschirm ist aus einem annähemd luftundurchlässigem Gewebe
hergestellt und wird von einem im Sockel befindlichen Gebläse aufgeblasen.
Damit lassen sich sehr große,
im Wesentlichen homogene Leuchtflächen realisieren, die sich
zur diffusen Beleuchtung der Umgebung genau so gut eignen wie als
Werbeflächen.
Nachteilig dabei ist die fest eingestellte, häufig geringe Höhe des Leuchtschirmes,
mit seiner in Bodennähe
im Sockel angeordnete Lichtquelle, wodurch eine solche Beleuchtungseinrichtung
nur bedingt zur Ausleuchtung größerer Freilichtflächen geeignet
ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtungseinrichtung
in Form eines aufblasbaren Lichtturmes vorzuschlagen, dessen Leuchtmittel
oben am Lichtturm angeordnet sind und der an die zu beleuchtende
Fläche
anpassbar ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Lichtturm mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
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Der
erfindungsgemäße Lichtturm
weist einen aufblasbaren Luftsack auf, der mehrstückig ausgebildet
ist. Er umfasst mindestens ein, einer Haltevorrichtung eines Gestells
zugeordnetes, unteres Teilstück und
ein, im aufgeblasenen Zustand des Leuchtturms, oberes Teilstück. Die
Teilstücke
des Luftsackes sind säulenförmig. Sie
können
eine runde oder vieleckige Querschnittsfläche aufweisen. Das untere Teilstück weist
stirnseitig an der der Haltevorrichtung zugeordneten Seite eine
Lufteintrittsöffnung
zum Einblasen von Luft und das obere Teilstück, an der vom unteren Teilstück abgewandten
Seite, Luftaustrittsöffnungen zum
Ausströmen
der Luft auf. Die beiden Teilstücke sind
an ihren beiden anderen Stirnseiten miteinander druckdicht verbunden.
Die Verbindung ist lösbar,
wodurch das obere Teilstück
vom unteren Teilstück trennbar
ist. Dazu sind an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten des
oberen und des unteren Teilstücks
Befestigungsmittel zum Koppeln und zum Entkoppeln der Teilstücke angeordnet.
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Der
Luftsack des Lichtturms wird mit einem Gebläse aufgeblasen und von einem
oder mehreren oben am oder im Luftsack vorgesehenen Leuchtmitteln
beleuchtet. Zum Überführen des
Luftsackes in eine straffe Form und um die Steifigkeit des aufgeblasenen
Luftsackes durch einen ausreichenden Innendruck zu gewährleisten,
wird permanent Luft mit dem Gebläse
in den Luftsack gefördert.
Es genügt
bereits ein geringer Überdruck
zur Aufrechterhaltung der Stabilität, der im Wesentlichen von
dem Gewicht des Luftsackes und der Leuchtmittel mit Verkabelung
bestimmt ist.
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Der
Lichtturm ist eine mobile Beleuchtungsanlage. Er ist leicht und
im nicht aufgeblasenen Zustand klein, so dass er von einer einzelnen
Person getragen und aufgestellt werden kann. Er eignet sich besonders
als Feldbeleuchtung für
größeren Flächen, beispielsweise
bei Rettungs- und Bergungsarbeiten sowie bei Bau- und Reparaturarbeiten. Die Anlage lässt sich
einfach aufbauen, ohne dass zeitaufwändige, kostenintensive Installationsarbeiten
durch Fachpersonal notwendig sind. Kleinere Ausführungen sind als Werbeträger oder
als Gartenbeleuchtung einsetzbar.
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Der
Luftsack des Lichtturms ist aus einem speziellen, lichtdurchlässigen und
zumindest annähernd
luftdichten Stoff hergestellt und weist im aufgeblasen Zustand einen
typischen Durchmesser von ca. 450 mm auf. Der aufgeblasene Luftsack,
bestehend aus dem oberen und dem unteren Teilstück, ist typischerweise 3 Meter
hoch und weist seinem oberen Ende vorzugsweise Halogen-Metall-Dampflampen oder
Hochdruck-Natrium-Lampen auf. Diese sind im Innern des Luftsackes
angeordnet und an einem reflektierenden Deckel des Luftsackes befestigt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist zwischen dem unteren Teilstück und dem oberen Teilstück ein Zwischenstück anordenbar, das
stirnseitig zu den Befestigungsmitteln der angrenzenden Teilstücke komplementär ausgebildete Befestigungsmittel
aufweist. Das Zwischenstück kann
an beiden Stirnseiten druckdicht mit dem oberen und dem unteren
Teilstück
lösbar
verbunden werden. Es ist mit den vorgesehenen Befestigungsmitteln
mit den beiden Teilstücken
koppelbar bzw. von diesen entkoppelbar.
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Es
ist auch möglich,
mehrere Zwischenstücke
miteinander zu verbinden und zwischen dem unteren und dem oberen
Teilstück
anzuordnen. Damit ist die Höhe
des aufgeblasenen Luftsackes variabel und mittels der Zwischenstücke vorteilhafterweise
in Stufen änderbar.
Damit ist eine beliebig große,
in der Formgebung und Herstellung einfache Beleuchtungseinrichtung
geschaffen, die an die auszuleuchtende Fläche anpassbar ist und die aufgrund
ihres geringen Gewichtes gut transportabel ist. Sie ist außerdem kostengünstig herstellbar.
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Die
Standardhöhe
des Lichtturmes ist 3 Meter, die des Zwischenstückes typischerweise 2 Meter. Die
Standardhöhe
des Lichtturmes kann mit dem beschriebenen Zwischenstück um 2
Meter bzw. um 2 oder 3 mal 2 Meter einfach und in kurzer Zeit geändert werden.
Der für
eine flächenmäßige Ausleuchtung
von Einsatzstellen vorgesehene Lichtturm zeichnet sich durch eine
hohe Beleuchtungsstärke und
hohe Blendfreiheit aus. Dies erhöht
die Arbeitsleistung am Einsatzort und reduziert die Unfallgefahr für Personen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Lichtturms
wirken die Befestigungsmittel nach Art eines Reißverschlusses miteinander.
Der Reißverschluss
kann aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein. Er verbindet die
Teilstücke und/oder
die Zwischenstücke
des Luftsackes kraftschlüssig
sicher miteinander und ermöglicht
ein einfaches, beliebig oft wiederholbares Koppeln und Entkoppeln
ohne großen
Kraftaufwand. Der Reißverschluss
verbindet die Teil- und
Zwischenstücke
wasserdicht und weitgehend druckdicht. Er ist teilbar, so dass das
Zwischenstück
und die Teilstücke
vollständig
voneinander trennbar sind. Der Reißverschluss ist vorzugsweise
in einer Orthogonalebene zu einer gedachten Mittelachse des aufgeblasenen
Luftsackes angeordnet. Er kann aber auch in einer zur Mittelachse
geneigten Ebene vorgesehen sein.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
sind in dem oberen Teilstück
und/oder in dem Zwischenstück
jeweils Leuchtmittel angeordnet. Damit kann die Beleuchtungsstärke und
die Homogenität
der Lichtausstrahlung beim Erhöhen
des Lichtturmes verbessert werden. Mit dem Einsetzen der Zwischenstücke zwischen
dem unteren und dem oberen Teilstück des Luftsackes wird nicht
nur die Höhe
des Lichtturms entsprechend den Bedürfnissen eingestellt, sondern
gleichzeitig mit zunehmender Höhe eine
größere Reichweite
bei verbesserter Ausleuchtung sichergestellt. Zum Schutz des Luftsackes
vor Beschädigungen
sind die Leuchtmittel am Zwischenstück von einem Schutzgitter getragen,
das an dem Stoff des Luftsackes befestigt ist. Das Schutzgitter richtet
die Leuchtmittel aus und schützt
den Luftsack vor Beschädigung
durch die heißen
Leuchtmittel. Es verhindert, dass die Leuchtmittel den Luftsack
berühren.
Des Weiteren sorgt das Schutzgitter auch dafür, dass sich kein Wärmestau
in dem Lichtturm aufbauen kann. Es wird von der eingeblasenen Luft
durchströmt,
die anschließend
aus dem Luftaustritt des Luftsackes ausströmt. Durch die Luftströmung werden
die Leuchtmittel außerdem
gekühlt,
was deren Lebensdauer verlängert.
In den Zwischenstücken sind
Verlängerungskabel
für die
Zuleitungen zu den Leuchtmitteln vorgesehen, die über verriegelbare Kupplungen
mit den Zuleitungen der darauf folgenden Zwischenstücke bzw.
Teilstücke
verbindbar sind.
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Vorzugsweise
weist der Luftsack des Lichtturmes ein Material auf, das reißfest, weitgehend
luftdicht, mindestens teilweise lichtdurchlässig und wasserfest ist. Das
Material ist blendschützend
und evtl. farbig, wobei immer eine angemessene Lichtdurchlässigkeit,
zumindest bereichsweise, sichergestellt ist.
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Als
Material für
den Luftsack kann z. B. Segeltuch, insbesondere Spinnaker-Tuch, verwendet werden,
das zum einem die gewünschte
Lichtdurchlässigkeit
und Transparenz und zum anderen die erforderliche Druck- und Reißfestigkeit
aufweist. Dieses Material bewirkt eine besonders homogene und diffuse
Lichtstreuung ohne Spiegeleffekte und ermöglicht eine Tageslicht ähnliche
Ausleuchtung von Flächen.
Spinnaker-Tuch ist heutzutage üblicherweise
aus Nylon oder Polyester hergestellt, d. h. es ist wasserfest und
nahezu unverrottbar und bürgt
damit für
eine lange Haltbarkeit des Luftsackes.
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Polyestertücher sind
in der Regel etwas leichter als Nylontücher und wesentlich luftundurchlässiger.
Sie nehmen weniger Feuchtigkeit auf und bleichen weniger schnell
aus als Nylontücher.
Vor allem wegen der besseren Luftundurchlässigkeit und der geringeren
Wasseraufnahme eignen sich Polyestertücher besonders gut als Material
für den
Luftsack. Polyestertücher
können
dünn gewebt
werden und weisen trotzdem eine hohe Reißfestigkeit auf. Sie sind extrem
dehnungsarm, wobei deren Haltbarkeit durch Beschichtung mittels
Kunststoff, beispielsweise Polycarbonat, verbessert wird. Polycarbonate
sind synthetische Polymere aus der Familie der Polyester, und zwar
aus Kohlensäure
und Diolen. Sie sind glasklar, einfärbbar, schweißbar und
klebbar, außerdem sehr
dimensionsstabil, hart und schlagzäh. Eine derartige Beschichtung
verbessert außerdem
die Luftundurchlässigkeit
des Polyestertuches.
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Vorteilhafterweise
ist das Material des Luftsackes knitterarm und/oder schwer entflammbar. Dies
kann durch geeignete Wahl des Materials bzw. durch eine Imprägnierung
oder Oberflächenbeschichtung
des Materials für
den Luftsack erreicht werden.
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In
einer Ausführungsvariante
ist der Luftsack aus einem beidseitig beschichteten Nylonmaterial, vorzugsweise
SCHIKAREX oder CHIKARA hergestellt. Diese Materialien sind leicht
und wiegen zwischen 41–42
g/m2. Dazu sind sie sehr UV stabil sowie hoch
reißfest
und nehmen fast keine Feuchtigkeit auf, da sie beidseitig beschichtet
sind.
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Vorzugsweise
wird bei der Herstellung des Luftsackes ein mit Polycarbonat beschichtetes
Polyestermaterial verwendet, das auf dem Markt unter der Bezeichnung
ICAREX PC-31 gehandelt wird. Das Material ICAREX PC-31 ist leicht
und weist ein Gewicht von 31 g/m2 auf. Es
ist in einer Laufbreite von 104 cm mit Kettfäden im Abstand 10 × 10 mm
erhältlich.
Das 31-Gramm-Tuch von ICAREX ist aufgrund seiner doppelten, quadratisch
angeordneten Kett- und Schussfäden
so robust wie ein entsprechendes 38-Gramm-Tuch mit einer herkömmlichen Beschichtung.
Auch die unschönen
Knitterstreifen in der Beschichtung, wie von anderen Beschichtungsmaterialien
bekannt, treten nicht mehr auf. Das neue PC-31-Material lässt sich hervorragend verarbeiten, ist
leicht und trotzdem sehr haltbar und zudem in vielen attraktiven
Farben verfügbar.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
besteht der Luftsack aus einem mit Solaflon beschichteten Fluoropolymermaterial,
das auf dem Markt unter der Bezeichnung SOLAFLON TMT gehandelt wird.
Das Material SOLAFLON TMT ist leicht und weist ein Gewicht von 270–670 g/m2 auf. Es ist in einer Laufbreite von 160–200 cm
erhältlich
und zeichnet sich durch eine hohe chemische sowie UV-Beständigkeit,
eine geringen Reibungswiderstand, eine hohe Hitzebeständigkeit
und durch exzellente elektrische Isolationsfähigkeit aus. Es ist außerdem bedruckbar
und in verschieden Einfärbungen
lieferbar.
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Der
Lichtturm kann an seinem Gestell ein Gebläse und/oder einen Spannungsgenerator
aufweisen. Damit ist der Lichtturm autark nutzbar, da er nicht auf
eine am Einsatzort vorhandene Spannungs- und/oder Druckluftversorgung
angewiesen ist. Standardmäßig ist
der Lichtturm mit dem integrierten Gebläse ausgestattet. Es gibt ihn
mit oder ohne integrierten Spannungsgenerator. Der Lichtturm mit
integriertem Gebläse
und integriertem Generator passt mit gefaltetem oder ein gewickeltem
Luftsack leicht in den Kofferraum eines kleinen Pkw. Zum Schutz
des Luftsackes bei Nichtgebrauch oder während des Transport des Lichtturm
zum Einsatzart ist der Luftsack zweckmäßigerweise in einer Schutzhülle untergebracht,
aus der er direkt aufgeblasen werden kann. Seine Aufstellung und
Anwendung im schwierigen Gelände
ist durch seine gute Handhabbarkeit und einfache Beweglichkeit kein
Problem. Der Lichtturm kann auch im Betrieb einfach von einer Position
zu einer anderen versetzt werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung des
Ausführungsbeispiels
der Erfindung in Verbindung mit den Ansprüchen und der beigefügten Zeichnung.
Die einzelnen Merkmale können
für sich
oder zu mehreren bei unterschiedlichen Ausführungsformen der Erfindung
verwirklicht sein.
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Die
einzige Figur der Zeichnung zeigt einen erfindungsgemäßen Lichtturm
in einer schematischen Darstellung.
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Der
in dem Ausführungsbeispiel
dargestellte erfindungsgemäße Lichtturm 1 weist
einen aufblasbaren Luftsack 2 auf, der mit einer Haltevorrichtung 3 lösbar verbunden
ist. Die Haltevorrichtung 3 ist an einem Gestell 4 angebracht,
das den Luftsack 2 trägt und
in dem ein Gebläse 5 sowie
eine Steuerungselektrik 6 für das Gebläse 5 und Leuchtmittel 7 angeordnet
sind. Die oben am Luftsack 2 befestigten Leuchtmittel 7 sind
an einem Deckel 17 mit in der Zeichnung nicht dargestellten
elektrischen Kabeln mit der Steuerelektrik 6 verbunden.
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Mit
dem Gebläse 7 wird
der zum Transport üblicherweise
zusammengefaltete Luftsack 2 aufgeblasen und nach dem Aufblähen permanent
von der vom Gebläse 5 geförderten
Luft durchströmt.
Der vom Gebläse 5 erzeugte
Luftstrom tritt durch einen Lufteintritt 8 unten in den
Luftsack 2 ein und durch einen in der Zeichnung nicht sichtbaren
Luftaustritt in die Umgebung des Luftturms 1 aus. Der Lichtturm 1 ist
mit seinem Gestell 4 auf einem Generator 15 aufgesetzt,
der eine spezielle Andockeinrichtung 16 zur Aufnahme und
Fixierung des Gestells 4 aufweist.
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Der
Luftsacke 2 ist mehrstückig
ausgeführt. Er
besteht aus einem unteren, dem Gestell 4 naheliegenden
Teilstück 9,
einem daran angrenzenden Zwischenstück 10 und einem oberen
Teilstück 11,
auf der dem Teilstück 9 gegenüberliegenden
Seite des Zwischenstückes 10.
Die Teilstücke 9, 11 sind
mit dem Zwischenstück 10 trennbar
verbunden. Dazu sind an den einander zugeordneten Stirnflächen jeweils
teilbare Reißverschlüsse 12, 13 als
Befestigungsmittel vorgesehen, die die Teilstücke 9, 11 druckdicht
an dem Zwischenstück 10 fixieren.
An der dem oberen Teilstück 11 zugewandten
Stirnseite des Zwischenstückes 10 sind
Beleuchtungsmittel 7 vorgesehen, die an einem Schutzgitter 14 befestigt
sind.
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Der
Lichtturm 1 ist in seiner Höhe veränderbar. Dazu kann entweder
das Zwischenstück 10 des Luftsackes 2 entfernt
oder ein zusätzliches
Zwischenstück,
das vorzugsweise dem Zwischenstück 10 entspricht,
an einer beliebigen Stelle. zwischen die Teilstücke 9, 11 eingesetzt
werden (in der Zeichnung nicht dargestellt).
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Die
Teilstücke 9, 11 sowie
das Zwischenstück 10 sind
aus einem reißfesten,
luftundurchlässigen,
wasserfesten Material hergestellt. Das Material ist zumindest teilweise
lichtdurchlässig,
mindestens im Bereich der Leuchtmittel 7 oben am oberen
Teilstück 11 des
Lichtsackes 2. Als Material für den Luftsack 2 wird
vorzugsweise ein Polyestergewebe verwendet, das knitterarm und zur
Verbesserung seiner Haltbarkeit beschichtet ist. Der Luftsack 2 des
Lichtturms 1 ist, aus der Zeichnung nicht erkennbar, abschnittsweise
unterschiedlich eingefärbt.