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DE202006011892U1 - Aufblasbarer, in seiner Höhe veränderbarer Lichtturm - Google Patents

Aufblasbarer, in seiner Höhe veränderbarer Lichtturm Download PDF

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DE202006011892U1 DE200620011892 DE202006011892U DE202006011892U1 DE 202006011892 U1 DE202006011892 U1 DE 202006011892U1 DE 200620011892 DE200620011892 DE 200620011892 DE 202006011892 U DE202006011892 U DE 202006011892U DE 202006011892 U1 DE202006011892 U1 DE 202006011892U1
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Abstract

Lichtturm (1 ), mit einer an einem Gestell (4) angeordneten Haltevorrichtung (3) sowie einem mit der Haltevorrichtung (3) lösbar verbundenen aufblasbaren Luftsack (2), der Leuchtmittel (7) zur Illumination des Luftsackes (2) und/oder der Umgebung des Luftsackes (2) aufweist, wobei der Luftsack (2) an dem der Haltevorrichtung (3) zugeordneten unteren Ende einen Lufteintritt (8) und davon entfernt einen in die Umgebung mündenden Luftaustritt aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (2) mehrstückig ausgebildet ist und mindestens ein unteres, der Haltevorrichtung (3) zugeordnetes Teilstück (9) und ein vom unteren Teilstück (9) trennbares oberes, die Luftaustrittsöffnung aufweisendes Teilstück (11) umfasst, die stirnseitig miteinander druckdicht verbunden sind, wobei an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten jeweils Befestigungsmittel (12, 13) zum Koppeln und Entkoppeln der Teilstücke (9, 11) angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Lichtturm, mit einer an einem Gestell angeordneten Haltevorrichtung sowie einem mit der Haltevorrichtung lösbar verbundenen, aufblasbaren Luftsack, der Leuchtmittel zur Illumination des Luftsackes und/oder der Umgebung des Luftsackes aufweist, wobei der Luftsack an dem der Haltevorrichtung zugeordneten unteren Ende einen Lufteintritt und davon entfernt einen in die Umgebung mündenden Luftaustritt aufweist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Notfällen ist es manchmal notwendig, größere Freilichtflächen auszuleuchten, wenn die Arbeit von Rettungskräften durch schlechte Sichtverhältnisse, beispielsweise wegen Dunkelheit, stark behindert wird. Um weite Flächen gleichmäßig auszuleuchten, sind starke Lichtquellen erforderlich, die in passender Höhe positioniert werden mussen. Zur Beleuchtung bei Einsätzen werden von der Feuerwehr oder vom Technischen Hilfswerk üblicherweise Lichtgiraffen eingesetzt, die aus einer Rahmenkonstruktion mit Lichtstrahlern besteht, die auf einem ausfahrbaren Stativ angeordnet sind. Durch Ausfahren des Stativs sind die Lichtstrahler bis zu 10 m oder mehr über den Boden positionierbar.
  • Derartige Lichtgiraffen sind aufgrund ihres großen Gewichts nur schwer von Personen zu transportieren. Außerdem benötigen sie wegen ihres hohen Schwerpunktes bei ausgefahrenem Stativ eine relativ ebene Standfläche, damit die Lichtgiraffe nicht umkippt. Zudem ist für den Betrieb der leuchtstarken Strahler eine leistungsfähige Spannungsversorgung erforderlich. Die Installation einer solchen Beleuchtungseinrichtung ist personal- und zeitaufwändig. Zudem müssen geeignete Transportmittel zur Verfügung stehen, um die Lichtgiraffe über größere Strecken transportieren zu können.
  • In vielen Fällen wäre es vorteilhaft oder wünschenswert, über eine autark arbeitende, leicht transportierbare und einfach installierbare Beleuchtungseinrichtung zur blendfreien Ausleuchtung größerer Flächen zu verfügen, die problemlos und schnell auch von Laien ohne spezifische Fachkenntnisse in Betrieb genommen werden kann.
  • Aus der DE 195 29 648 A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung in Form eines Leuchtschirmes bekannt, der, befestigt an einem sockelartigen Gestell, aufgeblasen und von einer Lichtquelle angestrahlt wird, die im Innern des Sockels angeordnet ist. Der Leuchtschirm ist aus einem annähemd luftundurchlässigem Gewebe hergestellt und wird von einem im Sockel befindlichen Gebläse aufgeblasen. Damit lassen sich sehr große, im Wesentlichen homogene Leuchtflächen realisieren, die sich zur diffusen Beleuchtung der Umgebung genau so gut eignen wie als Werbeflächen. Nachteilig dabei ist die fest eingestellte, häufig geringe Höhe des Leuchtschirmes, mit seiner in Bodennähe im Sockel angeordnete Lichtquelle, wodurch eine solche Beleuchtungseinrichtung nur bedingt zur Ausleuchtung größerer Freilichtflächen geeignet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtungseinrichtung in Form eines aufblasbaren Lichtturmes vorzuschlagen, dessen Leuchtmittel oben am Lichtturm angeordnet sind und der an die zu beleuchtende Fläche anpassbar ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Lichtturm mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Der erfindungsgemäße Lichtturm weist einen aufblasbaren Luftsack auf, der mehrstückig ausgebildet ist. Er umfasst mindestens ein, einer Haltevorrichtung eines Gestells zugeordnetes, unteres Teilstück und ein, im aufgeblasenen Zustand des Leuchtturms, oberes Teilstück. Die Teilstücke des Luftsackes sind säulenförmig. Sie können eine runde oder vieleckige Querschnittsfläche aufweisen. Das untere Teilstück weist stirnseitig an der der Haltevorrichtung zugeordneten Seite eine Lufteintrittsöffnung zum Einblasen von Luft und das obere Teilstück, an der vom unteren Teilstück abgewandten Seite, Luftaustrittsöffnungen zum Ausströmen der Luft auf. Die beiden Teilstücke sind an ihren beiden anderen Stirnseiten miteinander druckdicht verbunden. Die Verbindung ist lösbar, wodurch das obere Teilstück vom unteren Teilstück trennbar ist. Dazu sind an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten des oberen und des unteren Teilstücks Befestigungsmittel zum Koppeln und zum Entkoppeln der Teilstücke angeordnet.
  • Der Luftsack des Lichtturms wird mit einem Gebläse aufgeblasen und von einem oder mehreren oben am oder im Luftsack vorgesehenen Leuchtmitteln beleuchtet. Zum Überführen des Luftsackes in eine straffe Form und um die Steifigkeit des aufgeblasenen Luftsackes durch einen ausreichenden Innendruck zu gewährleisten, wird permanent Luft mit dem Gebläse in den Luftsack gefördert. Es genügt bereits ein geringer Überdruck zur Aufrechterhaltung der Stabilität, der im Wesentlichen von dem Gewicht des Luftsackes und der Leuchtmittel mit Verkabelung bestimmt ist.
  • Der Lichtturm ist eine mobile Beleuchtungsanlage. Er ist leicht und im nicht aufgeblasenen Zustand klein, so dass er von einer einzelnen Person getragen und aufgestellt werden kann. Er eignet sich besonders als Feldbeleuchtung für größeren Flächen, beispielsweise bei Rettungs- und Bergungsarbeiten sowie bei Bau- und Reparaturarbeiten. Die Anlage lässt sich einfach aufbauen, ohne dass zeitaufwändige, kostenintensive Installationsarbeiten durch Fachpersonal notwendig sind. Kleinere Ausführungen sind als Werbeträger oder als Gartenbeleuchtung einsetzbar.
  • Der Luftsack des Lichtturms ist aus einem speziellen, lichtdurchlässigen und zumindest annähernd luftdichten Stoff hergestellt und weist im aufgeblasen Zustand einen typischen Durchmesser von ca. 450 mm auf. Der aufgeblasene Luftsack, bestehend aus dem oberen und dem unteren Teilstück, ist typischerweise 3 Meter hoch und weist seinem oberen Ende vorzugsweise Halogen-Metall-Dampflampen oder Hochdruck-Natrium-Lampen auf. Diese sind im Innern des Luftsackes angeordnet und an einem reflektierenden Deckel des Luftsackes befestigt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zwischen dem unteren Teilstück und dem oberen Teilstück ein Zwischenstück anordenbar, das stirnseitig zu den Befestigungsmitteln der angrenzenden Teilstücke komplementär ausgebildete Befestigungsmittel aufweist. Das Zwischenstück kann an beiden Stirnseiten druckdicht mit dem oberen und dem unteren Teilstück lösbar verbunden werden. Es ist mit den vorgesehenen Befestigungsmitteln mit den beiden Teilstücken koppelbar bzw. von diesen entkoppelbar.
  • Es ist auch möglich, mehrere Zwischenstücke miteinander zu verbinden und zwischen dem unteren und dem oberen Teilstück anzuordnen. Damit ist die Höhe des aufgeblasenen Luftsackes variabel und mittels der Zwischenstücke vorteilhafterweise in Stufen änderbar. Damit ist eine beliebig große, in der Formgebung und Herstellung einfache Beleuchtungseinrichtung geschaffen, die an die auszuleuchtende Fläche anpassbar ist und die aufgrund ihres geringen Gewichtes gut transportabel ist. Sie ist außerdem kostengünstig herstellbar.
  • Die Standardhöhe des Lichtturmes ist 3 Meter, die des Zwischenstückes typischerweise 2 Meter. Die Standardhöhe des Lichtturmes kann mit dem beschriebenen Zwischenstück um 2 Meter bzw. um 2 oder 3 mal 2 Meter einfach und in kurzer Zeit geändert werden. Der für eine flächenmäßige Ausleuchtung von Einsatzstellen vorgesehene Lichtturm zeichnet sich durch eine hohe Beleuchtungsstärke und hohe Blendfreiheit aus. Dies erhöht die Arbeitsleistung am Einsatzort und reduziert die Unfallgefahr für Personen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lichtturms wirken die Befestigungsmittel nach Art eines Reißverschlusses miteinander. Der Reißverschluss kann aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein. Er verbindet die Teilstücke und/oder die Zwischenstücke des Luftsackes kraftschlüssig sicher miteinander und ermöglicht ein einfaches, beliebig oft wiederholbares Koppeln und Entkoppeln ohne großen Kraftaufwand. Der Reißverschluss verbindet die Teil- und Zwischenstücke wasserdicht und weitgehend druckdicht. Er ist teilbar, so dass das Zwischenstück und die Teilstücke vollständig voneinander trennbar sind. Der Reißverschluss ist vorzugsweise in einer Orthogonalebene zu einer gedachten Mittelachse des aufgeblasenen Luftsackes angeordnet. Er kann aber auch in einer zur Mittelachse geneigten Ebene vorgesehen sein.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform sind in dem oberen Teilstück und/oder in dem Zwischenstück jeweils Leuchtmittel angeordnet. Damit kann die Beleuchtungsstärke und die Homogenität der Lichtausstrahlung beim Erhöhen des Lichtturmes verbessert werden. Mit dem Einsetzen der Zwischenstücke zwischen dem unteren und dem oberen Teilstück des Luftsackes wird nicht nur die Höhe des Lichtturms entsprechend den Bedürfnissen eingestellt, sondern gleichzeitig mit zunehmender Höhe eine größere Reichweite bei verbesserter Ausleuchtung sichergestellt. Zum Schutz des Luftsackes vor Beschädigungen sind die Leuchtmittel am Zwischenstück von einem Schutzgitter getragen, das an dem Stoff des Luftsackes befestigt ist. Das Schutzgitter richtet die Leuchtmittel aus und schützt den Luftsack vor Beschädigung durch die heißen Leuchtmittel. Es verhindert, dass die Leuchtmittel den Luftsack berühren. Des Weiteren sorgt das Schutzgitter auch dafür, dass sich kein Wärmestau in dem Lichtturm aufbauen kann. Es wird von der eingeblasenen Luft durchströmt, die anschließend aus dem Luftaustritt des Luftsackes ausströmt. Durch die Luftströmung werden die Leuchtmittel außerdem gekühlt, was deren Lebensdauer verlängert. In den Zwischenstücken sind Verlängerungskabel für die Zuleitungen zu den Leuchtmitteln vorgesehen, die über verriegelbare Kupplungen mit den Zuleitungen der darauf folgenden Zwischenstücke bzw. Teilstücke verbindbar sind.
  • Vorzugsweise weist der Luftsack des Lichtturmes ein Material auf, das reißfest, weitgehend luftdicht, mindestens teilweise lichtdurchlässig und wasserfest ist. Das Material ist blendschützend und evtl. farbig, wobei immer eine angemessene Lichtdurchlässigkeit, zumindest bereichsweise, sichergestellt ist.
  • Als Material für den Luftsack kann z. B. Segeltuch, insbesondere Spinnaker-Tuch, verwendet werden, das zum einem die gewünschte Lichtdurchlässigkeit und Transparenz und zum anderen die erforderliche Druck- und Reißfestigkeit aufweist. Dieses Material bewirkt eine besonders homogene und diffuse Lichtstreuung ohne Spiegeleffekte und ermöglicht eine Tageslicht ähnliche Ausleuchtung von Flächen. Spinnaker-Tuch ist heutzutage üblicherweise aus Nylon oder Polyester hergestellt, d. h. es ist wasserfest und nahezu unverrottbar und bürgt damit für eine lange Haltbarkeit des Luftsackes.
  • Polyestertücher sind in der Regel etwas leichter als Nylontücher und wesentlich luftundurchlässiger. Sie nehmen weniger Feuchtigkeit auf und bleichen weniger schnell aus als Nylontücher. Vor allem wegen der besseren Luftundurchlässigkeit und der geringeren Wasseraufnahme eignen sich Polyestertücher besonders gut als Material für den Luftsack. Polyestertücher können dünn gewebt werden und weisen trotzdem eine hohe Reißfestigkeit auf. Sie sind extrem dehnungsarm, wobei deren Haltbarkeit durch Beschichtung mittels Kunststoff, beispielsweise Polycarbonat, verbessert wird. Polycarbonate sind synthetische Polymere aus der Familie der Polyester, und zwar aus Kohlensäure und Diolen. Sie sind glasklar, einfärbbar, schweißbar und klebbar, außerdem sehr dimensionsstabil, hart und schlagzäh. Eine derartige Beschichtung verbessert außerdem die Luftundurchlässigkeit des Polyestertuches.
  • Vorteilhafterweise ist das Material des Luftsackes knitterarm und/oder schwer entflammbar. Dies kann durch geeignete Wahl des Materials bzw. durch eine Imprägnierung oder Oberflächenbeschichtung des Materials für den Luftsack erreicht werden.
  • In einer Ausführungsvariante ist der Luftsack aus einem beidseitig beschichteten Nylonmaterial, vorzugsweise SCHIKAREX oder CHIKARA hergestellt. Diese Materialien sind leicht und wiegen zwischen 41–42 g/m2. Dazu sind sie sehr UV stabil sowie hoch reißfest und nehmen fast keine Feuchtigkeit auf, da sie beidseitig beschichtet sind.
  • Vorzugsweise wird bei der Herstellung des Luftsackes ein mit Polycarbonat beschichtetes Polyestermaterial verwendet, das auf dem Markt unter der Bezeichnung ICAREX PC-31 gehandelt wird. Das Material ICAREX PC-31 ist leicht und weist ein Gewicht von 31 g/m2 auf. Es ist in einer Laufbreite von 104 cm mit Kettfäden im Abstand 10 × 10 mm erhältlich. Das 31-Gramm-Tuch von ICAREX ist aufgrund seiner doppelten, quadratisch angeordneten Kett- und Schussfäden so robust wie ein entsprechendes 38-Gramm-Tuch mit einer herkömmlichen Beschichtung. Auch die unschönen Knitterstreifen in der Beschichtung, wie von anderen Beschichtungsmaterialien bekannt, treten nicht mehr auf. Das neue PC-31-Material lässt sich hervorragend verarbeiten, ist leicht und trotzdem sehr haltbar und zudem in vielen attraktiven Farben verfügbar.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform besteht der Luftsack aus einem mit Solaflon beschichteten Fluoropolymermaterial, das auf dem Markt unter der Bezeichnung SOLAFLON TMT gehandelt wird. Das Material SOLAFLON TMT ist leicht und weist ein Gewicht von 270–670 g/m2 auf. Es ist in einer Laufbreite von 160–200 cm erhältlich und zeichnet sich durch eine hohe chemische sowie UV-Beständigkeit, eine geringen Reibungswiderstand, eine hohe Hitzebeständigkeit und durch exzellente elektrische Isolationsfähigkeit aus. Es ist außerdem bedruckbar und in verschieden Einfärbungen lieferbar.
  • Der Lichtturm kann an seinem Gestell ein Gebläse und/oder einen Spannungsgenerator aufweisen. Damit ist der Lichtturm autark nutzbar, da er nicht auf eine am Einsatzort vorhandene Spannungs- und/oder Druckluftversorgung angewiesen ist. Standardmäßig ist der Lichtturm mit dem integrierten Gebläse ausgestattet. Es gibt ihn mit oder ohne integrierten Spannungsgenerator. Der Lichtturm mit integriertem Gebläse und integriertem Generator passt mit gefaltetem oder ein gewickeltem Luftsack leicht in den Kofferraum eines kleinen Pkw. Zum Schutz des Luftsackes bei Nichtgebrauch oder während des Transport des Lichtturm zum Einsatzart ist der Luftsack zweckmäßigerweise in einer Schutzhülle untergebracht, aus der er direkt aufgeblasen werden kann. Seine Aufstellung und Anwendung im schwierigen Gelände ist durch seine gute Handhabbarkeit und einfache Beweglichkeit kein Problem. Der Lichtturm kann auch im Betrieb einfach von einer Position zu einer anderen versetzt werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung des Ausführungsbeispiels der Erfindung in Verbindung mit den Ansprüchen und der beigefügten Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können für sich oder zu mehreren bei unterschiedlichen Ausführungsformen der Erfindung verwirklicht sein.
  • Die einzige Figur der Zeichnung zeigt einen erfindungsgemäßen Lichtturm in einer schematischen Darstellung.
  • Der in dem Ausführungsbeispiel dargestellte erfindungsgemäße Lichtturm 1 weist einen aufblasbaren Luftsack 2 auf, der mit einer Haltevorrichtung 3 lösbar verbunden ist. Die Haltevorrichtung 3 ist an einem Gestell 4 angebracht, das den Luftsack 2 trägt und in dem ein Gebläse 5 sowie eine Steuerungselektrik 6 für das Gebläse 5 und Leuchtmittel 7 angeordnet sind. Die oben am Luftsack 2 befestigten Leuchtmittel 7 sind an einem Deckel 17 mit in der Zeichnung nicht dargestellten elektrischen Kabeln mit der Steuerelektrik 6 verbunden.
  • Mit dem Gebläse 7 wird der zum Transport üblicherweise zusammengefaltete Luftsack 2 aufgeblasen und nach dem Aufblähen permanent von der vom Gebläse 5 geförderten Luft durchströmt. Der vom Gebläse 5 erzeugte Luftstrom tritt durch einen Lufteintritt 8 unten in den Luftsack 2 ein und durch einen in der Zeichnung nicht sichtbaren Luftaustritt in die Umgebung des Luftturms 1 aus. Der Lichtturm 1 ist mit seinem Gestell 4 auf einem Generator 15 aufgesetzt, der eine spezielle Andockeinrichtung 16 zur Aufnahme und Fixierung des Gestells 4 aufweist.
  • Der Luftsacke 2 ist mehrstückig ausgeführt. Er besteht aus einem unteren, dem Gestell 4 naheliegenden Teilstück 9, einem daran angrenzenden Zwischenstück 10 und einem oberen Teilstück 11, auf der dem Teilstück 9 gegenüberliegenden Seite des Zwischenstückes 10. Die Teilstücke 9, 11 sind mit dem Zwischenstück 10 trennbar verbunden. Dazu sind an den einander zugeordneten Stirnflächen jeweils teilbare Reißverschlüsse 12, 13 als Befestigungsmittel vorgesehen, die die Teilstücke 9, 11 druckdicht an dem Zwischenstück 10 fixieren. An der dem oberen Teilstück 11 zugewandten Stirnseite des Zwischenstückes 10 sind Beleuchtungsmittel 7 vorgesehen, die an einem Schutzgitter 14 befestigt sind.
  • Der Lichtturm 1 ist in seiner Höhe veränderbar. Dazu kann entweder das Zwischenstück 10 des Luftsackes 2 entfernt oder ein zusätzliches Zwischenstück, das vorzugsweise dem Zwischenstück 10 entspricht, an einer beliebigen Stelle. zwischen die Teilstücke 9, 11 eingesetzt werden (in der Zeichnung nicht dargestellt).
  • Die Teilstücke 9, 11 sowie das Zwischenstück 10 sind aus einem reißfesten, luftundurchlässigen, wasserfesten Material hergestellt. Das Material ist zumindest teilweise lichtdurchlässig, mindestens im Bereich der Leuchtmittel 7 oben am oberen Teilstück 11 des Lichtsackes 2. Als Material für den Luftsack 2 wird vorzugsweise ein Polyestergewebe verwendet, das knitterarm und zur Verbesserung seiner Haltbarkeit beschichtet ist. Der Luftsack 2 des Lichtturms 1 ist, aus der Zeichnung nicht erkennbar, abschnittsweise unterschiedlich eingefärbt.

Claims (10)

  1. Lichtturm (1 ), mit einer an einem Gestell (4) angeordneten Haltevorrichtung (3) sowie einem mit der Haltevorrichtung (3) lösbar verbundenen aufblasbaren Luftsack (2), der Leuchtmittel (7) zur Illumination des Luftsackes (2) und/oder der Umgebung des Luftsackes (2) aufweist, wobei der Luftsack (2) an dem der Haltevorrichtung (3) zugeordneten unteren Ende einen Lufteintritt (8) und davon entfernt einen in die Umgebung mündenden Luftaustritt aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (2) mehrstückig ausgebildet ist und mindestens ein unteres, der Haltevorrichtung (3) zugeordnetes Teilstück (9) und ein vom unteren Teilstück (9) trennbares oberes, die Luftaustrittsöffnung aufweisendes Teilstück (11) umfasst, die stirnseitig miteinander druckdicht verbunden sind, wobei an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten jeweils Befestigungsmittel (12, 13) zum Koppeln und Entkoppeln der Teilstücke (9, 11) angeordnet sind.
  2. Lichtturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem unteren und dem oberen Teilstück (9, 11) mindestens ein Zwischenstück (10) anordenbar ist, das stirnseitig zu den Befestigungsmitteln (12, 13) der angrenzenden Teilstücke (9, 11) komplementär ausgebildete Befestigungsmittel (12, 13) aufweist.
  3. Lichtturm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (12, 13) nach Art eines Reißverschlusses miteinander wirken
  4. Lichtturm nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Luftsackes (2) mittels einem oder mehreren Zwischenstücken (10) variabel in Stufen änderbar ist.
  5. Lichtturm nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem oberen Teilstück (11) und/oder dem Zwischenstück (10) des Luftsackes (2) jeweils Leuchtmittel (7) angeordnet sind.
  6. Lichtturm nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftsack (2) ein Material aufweist, das reißfest, luftdicht, mindestens teilweise lichtdurchlässig und wassertest ist.
  7. Lichtturm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Luftsackes (2) knitterarm und/oder schwer entflammbar ist.
  8. Lichtturm nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Luftsackes (2) ein beidseitig beschichtetes Nylonmaterial, vorzugsweise SCHIKAREX oder CHIKARA ist.
  9. Lichtturm nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Luftsackes (2) ein mit Polycarbonat beschichtetes Polyestermaterial, vorzugsweise ICAREX PC-31 ist.
  10. Lichtturm nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Luftsackes (2) ein Solaflon beschichtetes Fluoropolymermaterial, vorzugsweise SOLAFLON TMT ist.
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