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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein hinterleuchtetes Interieurbauteil zur Anordnung in einer Interieureinrichtung für Fahrzeuginnenräume, wobei die Interieureinrichtung zumindest eine formstabile Tägerschicht und/oder eine Haptikschicht aufweist.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Installation des Interieurbauteils in eine bestehende Interieureinrichtung für Fahrzeuginnenräume.
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Stand der Technik
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Die
DE 10 2009 055 733 A1 beschreibt einen Kunststoffträger als Lichtführungselement, der im Bereich seiner Rückseite und relativ zu einer LED derart ausgebildet und räumlich zueinander angeordnet ist, dass das von der LED erzeugte Licht durch den Kunststoffträger bzw. das Lichtführungselement hindurch aufwärts in Richtung auf eine den Kunststoffträger nach oben begrenzende Licht-Austrittsfläche geleitet wird.
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DE 203 10 167 U1 offenbart eine langgestreckte Fahrzeugleuchte mit einer an einer Lichtaustrittsseite angeordneten Optik-Folie und eine an der Rückseite der Fahrzeugleuchte angeordneten Diffusionsfolie, die in einem vorgegebenen Abstand übereinander und bezüglich ihrer Längserstreckungsrichtung parallel angeordnet sind, und in diese Folienanordnung parallel zur Längsrichtung Licht einstrahlen. Dadurch kann die Helligkeit in direkter Umgebung der stirnseitigen Lichtquelle begrenzt werden.
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EP 1 344 684 A2 offenbart in ähnlicher Weise eine Innenleuchte für Kraftfahrzeuge, mit einer das oder die Leuchtmittel abdeckenden Streuscheibe aus Glas oder Kunststoff, welche an ihrer Oberfläche Optikelemente zur Streuung oder Auslenkung des abgegebenen Lichts aufweist. Bevorzugt dient diese Innenleuchte als Leselicht.
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DE 10 2012 215 165 A1 zeigt einen Dekorverbund für Interierelemente mit einer zumindest teilweise durchleuchtbaren Dekorschicht und einer Leuchtschicht mit Licht ausstrahlenden Bereichen.
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DE 10 2009 000 605 A1 offenbart ein Dekorelement und ein Verfahren zur Herstellung eines Dekorelements, dessen sichtbare Dekoroberfläche im Fall fehlender Hinterleuchtung nahezu homogen erscheint und im Fall der Hinterleuchtung verbesserte und flexibel anpassbare optische Eigenschaften aufweist.
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DE 10 2010 043 960 A1 offenbart ein Dekorteil mit mindestens einer Haptikschicht und einer Lichtquelle, wobei die Lichtquelle auf der Rückseite der Haptikschicht vorgesehen ist, d. h. der der Sichtseite des Dekorteils abgewandten Seite, oder seitlich vorgesehen sein kann, wobei im letzteren Fall die Haptikschicht entlang der Erstreckungsrichtung der Schicht lichtleitende Eigenschaften und ferner lichtstreuende Eigenschaften aufweisen muss, um das Licht zur Vorderseite des Dekorteils abzugeben.
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Dabei ist die Haptikschicht zumindest teiltransparent ausgebildet, so dass ein Teil des von der Lichtquelle abgestrahlten Lichts die Haptikschicht durchdringt und das Dekorteil somit hinterleuchtet. Ist die Lichtquelle unterhalb der teiltransparenten Haptikschicht angeordnet, kann sich eine nicht beabsichtigte, inhomogene Intensitätsverteilung des Lichts auf der Vorderseite des Dekorelements abzeichnen.
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Um Dekorelemente zu hinterleuchten, beschreibt
US 2004/0017687 A1 ein Dekorelement, das zur Verwendung in Fahrzeuginnenräumen ausgelegt ist und hinterleuchtet werden kann. Zur Schaffung der Hinterleuchtbarkeit wird die Dekoroberfläche mittels eines Lasers perforiert. Die perforierte Dekorschicht ist auf der Rückseite mit einer Dämpfungs-/Schaumschicht ausgestattet, welche an der Stelle der Hinterleuchtung eine Aussparung aufweist. In dieser Aussparung ist eine LED vorgesehen.
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Auch hier ist die Perforation Bestandteil einer durchgehenden, flächigen Schicht. Daraus ergibt sich nachteilig, dass das abgegebene Licht nur bei frontaler Betrachtung gut wahrgenommen wird. Es wäre nutzerseitig wünschenswert, eine Dekorhinterleuchtung zur Verfügung zu haben, die aus verschiedensten Blickwinkeln eine maximale Sichtbarkeit gewährleistet.
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In den bekannten Lösungen ist zudem eine wünschenswerte Nachrüstung eines Fahrzeuginnenraumbereichs mit hinterleuchtetem Dekor sehr zeit-, kosten- und materialaufwändig.
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Beschreibung der Erfindung
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, ein hinterleuchtbares Interieurbauteil für Fahrzeuginnenräume bereitzustellen, welches leicht in eine bestehende Interieureinrichtung nachrüstbar oder installierbar ist und eine aus verschiedenen Blickwinkeln betrachter-orientierte, steuerbare Lichtpositionierung ermöglicht. Des Weiteren soll ein entsprechendes Verfahren zur Nachrüstbarkeit bzw. Installation des hinterleuchteten Interieurbauteils angegeben werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß vorrichtungsseitig dadurch gelöst, dass das Interieurbauteil zur Anordnung in einer Interieureinrichtung für Fahrzeuginnenräume zumindest ein transparentes Streuelement, eine auf dem Streuelement sichtseitig angeordnete, zumindest teilweise transparente Deckschicht und eine unterhalb oder innerhalb des Streuelements entgegen der Dekorseite angeordnete Lichtquelle beinhaltet, die Licht in das Streuelement einstrahlen kann und dabei ein Lichtbündel mit einem Ausstrahlungswinkel bildet. Die umgebende Interieureinrichtung weist zumindest eine formstabile Trägerschicht und/oder eine Haptikschicht auf.
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Dabei ist insbesondere das Interieurbauteil in einer Ausnehmung der Haptikschicht und/oder in einer Ausnehmung der formstabilen Trägerschicht angeordnet und weist Mittel auf, die den Ausstrahlungswinkel der Lichtstrahlen erweitern. Der Ausstrahlungswinkel des zu einem Betrachter sich öffnenden Lichtbündels wird dabei von den äußersten Lichtstrahlen des Bündels gebildet.
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Das Streuelement ist gegenüber der Haptikschicht zumindest dekorseitig erhaben. Die Erhabenheit des Streuelements, und damit auch der Deckschicht, kann als Überstand, Vorsprung oder konvexe und/oder konkave Wölbung ausgebildet sein. Erfindungsgemäß weist die Deckschicht Durchtrittsöffnungen auf, die nicht-vertikal zur Schichtebene der Deckschicht angeordnet sind.
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Die Bereitstellung einer Ausnehmung in der Haptikschicht und/oder in der formstabilen Trägerschicht einer Interieureinrichtung zur Aufnahme des erfindungsgemäßen Interieurbauteils mit transparentem Streuelement, Deckschicht und Lichtquelle bedeutet eine leicht in die bestehende Interieureinrichtung nachrüstbare oder installierbare Vorrichtung.
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Die Dekorseite ist die Seite, die vom Betrachter des Interieurbauteils wahrgenommen wird.
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Mit Haptikschicht ist eine Schicht gemeint, die eine im Vergleich zu einer Folie grössere Dicke und eine im Vergleich zu einem beispielsweise starren, formstabilen Träger der Interieureinrichtung eine grössere Weichheit aufweist, d. h. die Haptikschicht ist auf Druck von der Vorderseite nachgiebig und weist ferner eine Rückstelleigenschaft auf, wodurch die Haptikschicht ohne äussere Krafteinwirkung in den ursprünglichen Zustand zurückkehrt. Die Haptikschicht sorgt für eine weiche oder halbharte Oberflächenbeschaffenheit der Interieureinrichtung. Die Haptikschicht ist herkömmlicherweise auf der Vorder- bzw. Dekorseite von einer dünnen Dekorschicht bedeckt. Im Rahmen der Erfindung ist die Dekorschicht Bestandteil der Haptikschicht.
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Die Haptikschicht ist üblicherweise auf der Rückseite mit einem formstabilen Trägermaterial verbunden, wobei die Haptikschicht weicher als das Trägermaterial ist. Die Haptikschicht und das Trägermaterial können einen Schichtverbund bilden, wobei die Kombination aus Haptikschicht und Trägermaterial die haptischen Eigenschaften der Interieureinrichtung bestimmen.
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Das transparente Streuelement dient einerseits als Streuscheibe zur Homogenisierung und Streuung des von der Lichtquelle empfangenen gerichteten Lichts, beispielsweise von einer oder mehreren LEDs. Andererseits fungiert das Streuelement vorteilhaft als Gehäuse für die Lichtquelle, als Träger der teilweise transparenten Deckschicht sowie als Abstandshalter für die umgebenden Interieureinrichtungsschichten. Das Streuelement kann dabei die Streuscheibe gesondert oder integriert aufweisen.
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Die Mittel, die den Ausstrahlungswinkel der Lichtstrahlen erweitern sind also zum einen die Erhabenheit des Streuelements gegenüber der Haptikschicht bzw. die frei wählbare Geometrie des Streuelements, die den Ausstrahlungswinkel der Lichtstrahlen zu erweitern ermöglichen. Zum anderenermöglicht die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Perforierung der Deckschicht mit Durchtrittsöffnungen, die nicht-vertikal zur Schichtebene der Deckschicht angeordnet sind, den Ausstrahlungswinkel der ausgestrahlten Lichtstrahlen zu erweitern. Dadurch wird vorteilhaft eine betrachter-orientierte, steuerbare Lichtpositionierung erreicht.
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Die ursprünglich parallelen Strahlachsen der Perforationsöffnungen in der Deckschicht verlaufen also aufgrund einer Erhabenheit, beispielsweise eines Überstands oder einer Wölbung des Streuelements, nicht-parallel und erweitern so den Beleuchtungsraum oder werden schon beim Einbringen der Perforation nicht-vertikal, d.h. durch schräge Perforation einer ansonsten ebenen Deckschicht angeordnet. So würde auch eine planar angeordnete Deckschicht den Ausstrahlungswinkel der ausgestrahlten Lichtstrahlen erweitern.
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Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Bevorzugt weist das Streuelement Randbereiche auf, die mit den Randbereichen der Ausnehmung der formstabilen Trägerschicht und/oder den Randbereichen der Ausnehmung der Haptikschicht formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbindbar sind. Somit ist das Streuelement beispielsweise derart ausgestaltet, dass es bündig mit den Ausnehmungsrändern der Haptikschicht und/oder der Trägerschicht abschließt oder diese insbesondere dekorseitig in geeigneter Weise überlappt bzw. überragt, um betrachter-orientierte, steuerbare Lichtpositionierungen zu erzielen.
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Dabei weisen die Randbereiche des Streuelements und/oder die Randbreiche der Ausnehmung der formstabilen Trägerschicht und/oder der Ausnehmung der Haptikschicht vorzugsweise verrastbare, verschraubbare, schwenkbare, drehbare oder klemmbare Befestigungselemente auf, die miteinander verbindbar sind. Diese Befestigungselemente sind vorteilhaft integraler Bestandteil des Streuelements und dienen der erleichterten Installation bzw. Nachrüstung des Bauteils in eine entsprechende Ausnehmung einer bestehenden Interieureinrichtung. Bei Anbringung geeigneter, komplementärer Befestigungselemente an der Unterseite des Trägerschichtrandes und/oder Haptikschichtrandes im Bereich der jeweiligen Ausnehmung kann das Bauteil durch einfaches Einclipsen, Einrasten, Vernieten, Verschrauben und dgl. dauerhaft befestigt werden. Das Bauteil wird hierzu vorteilhaft von der Dekorseite her in die ausgenommene Position eingesetzt. Gegebenenfalls kann die Montage auch von einer Trägerschichtseite her erfolgen. Bei einer schwenkbaren oder drehbaren Befestigung des Bauteils, beispielsweise mittels Drehachse oder Schwenkachse, wird eine Beweglichkeit des Bauteils gegenüber der umgebenden Interieureinrichtung gewährleistet. Das Bauteil bzw. dessen Deckschicht lässt sich somit in vorbestimmten Fahrzeugsituationen aus der umgebenden Interieureinrichtung heraus dem Betrachter entgegen drehen oder schwenken.
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Bevorzugt ist die Deckschicht zumindest teilweise perforiert, insbesondere laserperforiert. Weiter bevorzugt weist dabei die Perforation, insbesondere Laserperforation, der Deckschicht dekorseitig die Kontur eines Symbols und/oder Schriftzugs auf.
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Die Lichtquelle ist bevorzugt unterhalb einer durch die Haptikschicht oder Trägerschicht definierten Schichtebene angeordnet. Als Lichtquelle kommen insbesondere LEDs, bevorzugt nach Chip-on-board Technik, LED-Arrays, RGB(rot, grün, blau)-LEDs, Flächenlichtleiter, beispielsweise Flächenlichtleiter mit punktueller Lichtabstrahlung mit alleinstehenden Lichtpunkten, eine Kombination aus Flächenlicht und Lichtpunkten mit bevorzugt höherer Intensität der Lichtpunkte, wobei die Flächenlichtleiter und Lichtpunkte aus separaten Lichtpunkten bestehen können, und OLEDs in Betracht.
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Das Streuelement ist vorzugsweise aus zumindest teilweise transparentem und/oder transluzentem Material, insbesondere Kunststoff, beispielsweise PMMA, PU, Silikon, COC und dgl., und/oder Glas, hergestellt. Weiter bevorzugt ist das Streuelement des Interieurbauteils spritzgegossen oder spritzgeprägt. Damit ist die äußere Form des Interieurbauteils weitgehend frei wählbar und kann beispielsweise dem Randverlauf der Interieureinrichtung folgen.
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Denkbar ist aber auch eine dem Betrachter zugewandte Oberflächenkontur mit beispielsweise kegelstumpfförmiger Struktur. Je nach Position des Bauteils im Fahrzeug kann so auch eine Doppelsichtbarkeit, d.h. von außen und innen, ermöglicht werden. Die Zuwendung der hinterleuchteten Bauteilfläche zum Betrachter kann auch durch eine schwenkbare oder drehbare Befestigung des Bauteils erfolgen, so dass dieses als Einheit bei entsprechender Ansteuerung dem Betrachter entgegen schwenkt bzw. dreht.
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Bevorzugt weist das Streuelement demnach eine vorbestimmbare, frei wählbare drei-dimensionale Form auf, die über die Ebene der Haptikschicht hinausragt, wodurch die Richtung des dekorseitig ausgestrahlten Lichts steuerbar ist.
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Die auf der Dekorseite des Streuelements angeordnete Deckschicht umfasst bevorzugt Leder, Kunstleder, Alkantara, textile Materialien, Natur- und Kunstfaserdekore, Glas, Stein, Holz, Lacke, 3-D Aufdruck, Folie, Papiere, CFK, lederähnliches Material oder Kombinationen daraus. Insbesondere handelt es sich bei dem Deckschichtmaterial um ein von der Haptikschicht und der zusätzlichen Dekorschicht auf der Haptikschicht verschiedenes Material. Je dicker die Deckschicht ausgeführt ist, desto größer kann die Nicht-Vertikalität der Perforationsöffnungen zur Schichtebene der Deckschicht sein, d.h. die Erweiterung des Austrittswinkels.
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Dabei bedeckt die Deckschicht bevorzugt zumindest die Dekorseite des Streuelements vollständig oder teilweise und ist beispielsweise durch Umbugen an zumindest einer Unterseite eines Randbereichs des Streuelements befestigt.
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Die Haptikschicht ist bevorzugt aus einem flexiblen Polymer und/oder aus Textilien und/oder aus Vliesen und/oder einem Schaum gefertigt und umfasst dekorseitig eine zusätzliche Dekorschicht. Diese Schichten sind vorzugsweise bezüglich Material, Struktur und Aussehen von der Deckschicht verschieden.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß verfahrensseitig dadurch gelöst, dass die Installation bzw. Nachrüstung des zuvor beschriebenen Interieurbauteils in eine bestehende Interieureinrichtung mit folgenden Schritten erfolgt:
- a) Bereitstellen zumindest einer Ausnehmung in zumindest einer ausgewählten Haptikschicht und/oder einer formstabilen Trägerschicht der Interieureinrichtung. Dies kann neben einem Ausschneiden oder Ausfräsen auch bedeuten, dass eine entsprechend vorgeprägte Interieureinrichtung bereitgestellt wird.
- b) Einbringen des Interieurbauteils in die Ausnehmung, vorzugsweise von der Dekorseite der Interieureinrichtung her. Denkbar ist auch ein Einbringen aus Richtung der Trägerschichtseite.
- c) Formschlüssiges und/oder kraftschlüssiges Verbinden der Randbereiche des Streuelements des Interieurbauteils mit den Randbereichen der Ausnehmung der Haptikschicht und/oder den Randbereichen der Ausnehmung der formstabilen Trägerschicht mittels verrastbarer, verschraubbarer, schwenkbarer oder drehbarer oder klemmbarer Befestigungselemente. Das Verbinden kann auch das Eindrücken des Bauteils in die weiche, entsprechend vorgeprägte Interieureinrichtung bedeuten.
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Bei einer schwenkbaren oder drehbaren Verbindung des Bauteils mit der umgebenden Interieureinrichtung, beispielsweise mittels Drehachse oder Schwenkachse, wird eine Drehbarkeit oder Schwenkbarkeit des Bauteils gegenüber der umgebenden Interieureinrichtung gewährleistet, die eine zusätzliche Betrachterorientierung der hinterleuchteten Schicht, beispielsweise in bestimmten Fahrzeugsituationen, ermöglicht.
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Die Erfindung ist besonders für eine betrachter-orientierte Anwendung in der Türinnenverkleidung, der Türbrüstung, der Mittelkonsole, der Instrumententafel, oder in auswechselbaren Anbauteilen oder Ablagebereichen in Fahrzeugen geeignet. Denkbar ist beispielsweise ein optisches Begrüßungsszenario beim Öffnen der Türen bzw. beim Entriegeln des Fahrzeugs, die Verwendung des Bauteils als funktionale Lichteinheit mit Signaleigenschaften, beispielsweise Blinker mit Abbiegeanzeige links/rechts, Warnblinker und dgl. Die hinterleuchtete Anzeige in der Deckschicht weist beispielsweise die Kontur eines Symbols und/oder Schriftzugs auf.
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In die Deckschicht können weiterhin zusätzliche Lichteinheiten, z.B. punktförmige oder lineare Lichtleiter, eingearbeitet und bevorzugt von außen sichtbar sein. Eine Weiterbildung der Erfindung besteht aus einer umlaufenden Anordnung einer Vielzahl von Interieurbauteilen gemäß vorliegender Erfindung im Fensterbereich und/oder Türbrüstungsbereich eines Fahrzeuges. Diese Anordnung kann mit zusätzlichen Lichtlinien versehen sein und ist vornehmlich betrachterseitig von außen sichtbar.
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Kurze Figurenbeschreibung
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Nachfolgend seien einzelne Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben.
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Darin zeigen
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1 einen Schnitt durch einen Schichtverbund einer Interieureinrichtung mit einem darin angeordneten erfindungsgemäßen Interieurbauteil; und
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2 einen Schnitt durch ein Interieurbauteil unter Hervorhebung der sichtseitigen Wölbung des Streuelements.
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1 zeigt einen schematischen Schnitt durch einen Schichtverbund aus Haptikschicht 6, zusätzlicher Dekorschicht 7 und einer formstabilen Tägerschicht 5 der Interieureinrichtung mit einem darin angeordneten erfindungsgemäßen Interieurbauteil.
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Das Interieurbauteil beinhaltet ein transparentes Streuelement 1, eine auf dem Streuelement 1 dekorseitig angeordnete, laserperforierte Deckschicht 2 und eine unterhalb oder innerhalb des Streuelements 1 entgegen der Dekorseite angeordnete Lichtquelle 3. Die Haptikschicht 6 ist intransparent oder teilweise transparent.
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In einer ersten Ausführungsform ist das Interieurbauteil in einer Ausnehmung der Haptikschicht 6 angeordnet.
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In einer zweiten Ausführungsform ist das Interieurbauteil in einer Ausnehmung der Haptikschicht 6 und in einer unmittelbar darunterliegenden Ausnehmung der formstabilen Trägerschicht 5 angeordnet.
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Das transparente Streuelement 1 dient einerseits als Streuscheibe zur Homogenisierung des von der Lichtquelle empfangenen gerichteten Lichts, beispielsweise von einer oder mehreren LEDs. Andererseits fungiert das Streuelement vorteilhaft als integrales Gehäuse des Bauteils zur Aufnahme der zumindest teilweise transparenten Deckschicht sowie der Lichquelle und als Abstandshalter der umgebenden Interieureinrichtungsschichten, d.h. der Haptikschicht und/oder der Trägerschicht.
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Die Deckschicht 2 sei hier beispielsweise als eine partiell perforierte Lederschicht angenommen, in die Perforationsöffnungen, welche die Lederschicht 2 vollständig durchlaufen, eingebracht sind. Die Gesamtheit der Öffnungen bildet eine Perforation, die vorzugsweise dekorseitig die Kontur eines Symbols und/oder Schriftzugs bildet.
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Die Erhabenheit des Streuelements 2 gegenüber der umgebenden Haptik-/Dekorschicht 6 und die Geometrie des Streuelements erweitern in einer Ausführungsform den Ausstrahlungswinkel der ausgestrahlten Lichtstrahlen.
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In einer weiteren Ausführungsform erweitert, zusätzlich oder alternativ, die Ausgestaltung der Perforierung der Deckschicht 2 mittels Durchtrittsöffnungen, die nicht-vertikal zur Schichtebene der Deckschicht 2 angeordnet sind, den Ausstrahlungswinkel der ausgestrahlten Lichtstrahlen, wodurch die betrachter-orientierte, steuerbare Lichtpositionierung erzielt wird. Je dicker die Deckschicht ausgeführt ist, desto stärker kann der Ausstrahlungswinkel erweitert bzw. verändert werden und desto größer kann der Durchmesser der Durchtrittsöffnungen für das Licht gewählt werden. Zudem kann der Durchmesser der Durchtrittsöffnungen innerhalb des Öffnungskanals variieren, um den Ausstrahlungswinkel lokal zu beeinflussen.
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2 zeigt einen schematischen Schnitt durch ein alternatives Interieurbauteil unter Hervorhebung der Erhabenheit bzw. Wölbung des Streuelements 1.
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Die Wölbung bzw. Erhabenheit des Streuelements 1 kann insbesondere konvex ausgeführt sein. Denkbare konkave Ausführungen erscheinen als Vertiefungen entweder wellenartig innerhalb des Bauteils oder innerhalb der umgebenden Interieureinheit.
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Dabei kann zum einen die Wölbung des Streuelements 1 weitgehend der Außenkontur der Haptikschicht 6 folgen und lediglich hervorstehen oder überstehen, wie beispielsweise in 1 gezeigt.
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Zum anderen kann sich die Wölbung des Streuelements 1 vollständig von der Außenkontur der Haptikschicht 6 unterscheiden, wie beispielsweise in 2 gezeigt. Hierbei sind verschiedene Winkelstellungen bzw. Geometrien oder auch die Ausgestaltung des Interieurbauteils als bewegliches Element denkbar, welches sich zusätzlich gegenüber der statischen Interieureinrichtung aus einer Neutralposition in eine flexible Betrachtungsposition hinein drehen oder schwenken lässt.
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Auf der Unterseite des Streuelements 1 ist eine oder mehrere LEDs 3 angeordnet, die Licht zur Dekorseite des Bauteils, d.h. zu der dem Betrachter zugewandten Seite, abstrahlt, wodurch der Eindruck einer lichtdurchlässigen Lederschicht 2 erzeugt wird. Die Stromversorgung der LED 3 und die programmierbare Steuerung der LED 3 zum Zwecke der betrachter-orientierten Lichtausstrahlung sind von der Dekorseite weggerichtet angeordnet. D.h. die programmierbare Steuerung nimmt beispielsweise über Sensoren wahr, wo sich der Benutzer befindet. Positionsabhängig wird dann die Lichtquelle derartig angesteuert, dass entweder eine Beleuchtung in dem Fahrzeuginnenraum oder zum Außenraum um das Fahrzeug herum die Lichtausstrahlung erfolgt.
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Eine weitere Ausgestaltungsform des Interierbauteils umfasst seine Doppelsichtbarkeit, d.h. sowohl aus dem Fahrzeuginnenraum als auch von außen beim Betrachten des Fahrzeugs, beispielsweise im Brüstungsbereich oder Fensterrahmenbereich der Fahrzeuginnentüren.
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Dabei kann die Lichtquelle 3 derart angesteuert werden, dass das Bauteil bzw. der eingearbeitete Schriftzug oder Symbol in der Deckschicht 2 vorherbestimmbar in bestimmten Fahrzeugsituationen erleuchtet, beispielsweise beim Öffnen der Fahrzeugtür, zum Blinken und dgl. Die vorherbestimmbare Ansteuerung kann auch das selektive Auswählen einzelner LEDs 3, bestimmte Farben oder Intensitäten der Lichtquelle 3 betreffen.