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DE102009024800A1 - Haltegriff mit blendfreiem Leselicht - Google Patents

Haltegriff mit blendfreiem Leselicht Download PDF

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DE102009024800A1
DE102009024800A1 DE102009024800A DE102009024800A DE102009024800A1 DE 102009024800 A1 DE102009024800 A1 DE 102009024800A1 DE 102009024800 A DE102009024800 A DE 102009024800A DE 102009024800 A DE102009024800 A DE 102009024800A DE 102009024800 A1 DE102009024800 A1 DE 102009024800A1
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light
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DE102009024800A
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English (en)
Inventor
Christian Dipl.-Ing. Mauritz
Carsten Müller
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Mercedes Benz Group AG
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Daimler AG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Haltegriff mit Leselichtfunktion. Der Haltegriff umfasst eine LED als Lichtquelle, deren Licht direkt oder optional über einen Lichtleiter zu einer Lichtaustrittsöffnung geleitet wird und anschließend als Leselicht in einen Fahrzeuginnenraum eintritt. Die Lichtaustrittsöffnung weist eine Fläche von maximal 10 Quadratmillimetern auf und übt aufgrund dieser geringen Fläche keine oder im Wesentlichen keine Blendwirkung auf die Fahrzeuginsassen aus.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, der wenigstens eine Lichtquelle und wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung aufweist. Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung eines erfindungsgemäßen Haltegriffs mit Leselichtfunktion zur Beleuchtung eines Fahrzeuginnenraums.
  • Kraftfahrzeuge verfügen üblicherweise über Vorrichtungen zur Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums, in dem sich der Fahrer oder die Front- oder Fondspassagiere aufhalten. Die Beleuchtung dient unter anderem zur Erleichterung des Ein- oder Aussteigens oder ermöglicht während einer Fahrt bei Dunkelheit oder geringem Umgebungslicht das Lesen von Karten, beispielsweise zur Unterstützung des Fahrers durch den Beifahrer, oder anderer schriftlicher Werke sowie das Betrachten von Gegenständen, beispielsweise als Zeitvertreib der Front- oder Fondspassagiere. Vorteilhafterweise werden die Beleuchtungseinrichtungen mit weiteren Vorrichtungen als Baueinheiten zusammengefasst, um mit der Konzeption der entsprechenden Baueinheiten gleich mehrere für das Kraftfahrzeug erforderliche Funktionen bereitstellen, die in Arbeit sparender Weise bei der Herstellung des Fahrzeugs installiert werden können. Beispiele für derartige weitere Vorrichtungen sind insbesondere Haltegriffe, an denen sich die Insassen beim Ein- oder Aussteigen festhalten können.
  • Im Zusammenhang mit der Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums stellt sich das Problem, diese so zu gestalten, dass weder die Person, welche die Beleuchtungsvorrichung nutzt, noch andere Insassen des Kraftfahrzeugs (insbesondere der Fahrer) sich aufgrund einer durch die Beleuchtungsvorrichtung verursachten Blendung gestört werden.
  • Lösungen für dieses Problem wurden bereits früh vorgeschlagen. Die GB691658 sieht Lamellen vor, die in der Beleuchtungsvorrichtung mehr oder weniger parallel zur Austrittsrichtung des Lichts angeordnet sind. Diese Lösung erfordert somit zusätzlich zur Lichtquelle weitere Bauteile und nimmt einen Verlust der für die Beleuchtung zur Verfügung stehenden Lichtmenge durch Absorption an den Lamellen in Kauf. In der DE 196 24 077 A1 kann eine schwenkbare Abblendklappe soweit vor die Lichtquelle geklappt werden, bis diese aus der Sicht eines jeweiligen Fahrzeuginsassen zur Abschirmung der Lichtquelle führt. Auch diese Lösung erfordert zusätzliche Bauteile sowie ein aktives Eingreifen eines Fahrzeuginsassen, und bedingt einen Verlust an verfügbarer Lichtmenge. Eine weitere, häufig angewandte Lösung zur Abmilderung einer Blendung besteht in relativ größflächigen Leuchtflächen (beispielsweise ungefähr im Scheckkartenformat oder größer), so dass bei Abstrahlung einer vergleichsweise geringen Lichtmenge pro Flächeneinheit nur eine geringe Blendung erzielt wird, durch die insgesamt verfügbare Abstrahlungsfläche jedoch noch eine ausreichende Beleuchtung bereitgestellt werden kann.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bestand in der Bereitstellung eines alternativen blendungsarmen oder blendungsfreien Leselichts. Darüber hinaus sollte mit Hinblick auf eine effiziente Fahrzeugherstellung, -umrüstung oder -nachrüstung das Bauteil, welches das Leselicht umfasst, mit wenigstens einer weiteren Funktion versehen sein, so dass bei Einbau dieses Bauteils mit einem Arbeitsschritt gleich zwei Funktionalitäten im Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden und der für den Einbau vorgesehene Platz im Fahrzeug durch die Doppelfunktionalität optimal ausgenützt wird.
  • Die Aufgabe wurde gelöst durch einen Haltegriff mit Leselichtfunktion sowie dessen Verwendung zur Beleuchtung eines Fahrzeuginnenraums.
  • Der erfindungsgemäße Haltegriff mit Leselichtfunktion umfasst einen Griffbügel als diejenige Komponente, die von der Hand eines Fahrzeuginsassen umschlossen werden kann, und einen Sockelteil, der fest mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar ist. Der Griffbügel ist fest oder schwenkbar mit dem Sockelteil verbunden. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Griffbügel in seiner Normalposition in raumsparender Weise eng am Sockelteil anliegt, jedoch bei Bedarf so ausgeklappt werden kann, dass er von einer Hand ergriffen werden kann. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der Griffbügel beim Loslassen automatisch, beispielsweise durch entsprechende Federelemente, wieder in die raumsparende Ausgangsposition zurückkehrt, oder in der ausgeklappten Stellung arretiert werden kann. Alternativ kann der Griffbügel in einer nicht schwenkbaren, also fixierten Ausführung vorliegen und ragt dabei so in den Fahrzeuginnenraum, dass er von einer Hand ergriffen werden kann.
  • Die wenigstens eine Lichtquelle kann im Griffbügel selbst oder vorzugsweise im Sockelteil untergebracht sein. Dem Fachmann sind verschiedene Arten von Lichtquellen bekannt, beispielsweise thermische Lichtquellen wie herkömmliche Glühlampen oder Halogenlampen, oder nichtthermische Lichtquellen wie lichtemittierende Dioden (auch als LEDs oder Leuchtdioden bezeichnet), Leuchtstofflampen oder Gasentladungslampen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt sind nichtthermische Lichtquellen, insbesondere LEDs. LEDs weisen den Vorteil auf, dass bei deren Betrieb nur in sehr geringem Maße Wärme freigesetzt wird. Spezielle Kühlvorrichtungen sind deshalb nicht erforderlich. Vorzugsweise wird für die Leselichtfunktion ein im Wesentlichen weißes Licht bereitgestellt, das durch Verwendung weißer LEDs erzeugt werden kann. Ebenfalls möglich ist eine Anordnung roter, grüner und blauer LEDs, deren Licht auf den gleichen Punkt gerichtet ist und somit eine mit Weißlicht bestrahlte Fläche erzeugt. Falls gewünscht, kann jedoch auch Licht einer anderen Farbe bereitgestellt werden. Vorzugsweise werden LEDs mit geringem Abstrahlwinkel verwendet, worunter im Rahmen der vorliegenden Erfindung Winkel von bis zu 30 Grad, insbesondere bis zu 25 Grad, bis zu 20 Grad, bis zu 15 Grad, bis zu 10 Grad oder bis zu 5 Grad verstanden werden.
  • Die wenigstens eine Lichtquelle kann auf verschiedene Arten am Haltegriff angebracht sein, beispielsweise am Sockelteil des Haltegriffs, wobei dieses eine Lichtaustrittsöffnung aufweist, durch die das von der Lichtquelle abgestrahlte Licht in den Fahrzeuginnenraum gelangt. Die Fixierung der Lichtquelle kann durch deren Anbringung direkt an der Lichtsaustrittsöffung erfolgen, so dass die Lichtaustrittsöffnung selbst einen Tubus darstellt, an dessen einem Ende sich die Lichtquelle befindet. Die Lichtquelle kann auch durch eine Haltevorrichtung, die keinen geschlossenen Tubus darstellt, in einer bestimmten Entfernung von der Lichtaustrittsöffnung angebracht sein. Bei der Haltevorrichtung kann es sich beispielsweise um Haltebacken handeln, die an der Rückseite der zum Fahrzeuginnenraum zeigenden Oberfläche des Sockelteils oder des Griffbügels ansetzen. Die Haltebacken können biegsam ausgeführt sein, um die Aufnahme und gegebenfalls die Entnahme der Lichtquelle (beispielsweise für einen Austausch der Lichtquelle im Zuge einer Reparatur) zu ermöglichen. Alternativ kann die Haltevorrichtung auch als geschlosses Kompartiment ausgeführt sein, dessen Vorderseite einen Teil des Sockelteils sowie die Lichtaustrittsöffnung umfasst, und dessen Rückseite der Fahrzeugkarosserie zugewandt ist und die Lichtquelle aufnimmt. Ebenfalls denkbar die Ausgestaltung des Sockelteils als Hohlkörper mit einer dem Fahrzeuginneren zugewandten Vorderseite, welche die Lichtaustrittsöffnung umfasst, und einer der Karosserie zugewandten Rückseite, an der die Lichtquelle angebracht ist. Die Lichtquelle kann auch auf analoge Weise zu den vorgenannten beispielhaften Ausführungsformen im Griffbügel angebracht sein, also beispielsweise in tubusförmiger Anordnung direkt vor einer im Griffbügel befindlichen Lichtaustrittsöffnung, durch Haltevorrichtungen in einer bestimmten Entfernung von der Lichtaustrittsöffnung fixiert, oder auf der der Karosserie zugewandten Rückseite des Griffbügels aufsitzend. Insbesondere bei Verwendung von Leuchtdioden lassen sich in vorteilhafter Weise flache Haltegriffe realisieren, da die Leuchtdioden selbst nur wenig Raum einnehmen und keine oder im Wesentlichen keine Vorrichtungen zur Kühlung oder großvolumige umgebende Lufträume zur Verteilung oder Abführung der entstehenden geringen Wärme erforderlich sind. Dementsprechend können die Haltegriffe an der Fahrzeugkarosserie angebracht und in die daraufliegende Fahrzeuginnenverkleidung eingepasst werden, ohne stark hervorstehende, störende Erhebungen zu bilden.
  • Die Lichtaustrittsöffnung weist maximal eine Fläche von einhundert Quadratmillimetern (mm2) auf, beispielsweise maximal 90 mm2, 80 mm2, 70 mm2, 60 mm2, 50 mm2, 40 mm2, 30 mm2, 20 mm2, 10 mm2, 5 mm2, 3 mm2, 2 mm2 oder 1 mm2. Sie kann in der Aufsicht beispielsweise kreisförmig, quadratisch, quadratisch mit abgerundeten Ecken, rechteckig oder elipsenförmig sein. Bei einer runden Lichtaustrittsöffnung beträgt deren Durchmesser vorzugsweise maximal 11 Millimeter, besonders bevorzugt maximal 10, 8, 7 oder 6 Millimeter, und ganz besonders bevorzugt maximal 5, 4, 3, 2 oder 1 Millimeter. Vorzugsweise ist die Lichtaustrittsöffnung kreisförmig (oder korreliert mit dem Abstrahlwinkel der Lichtquelle, falls die Lichtintensität nicht kreisförmig entlang der optischen Achse abgegeben wird), wobei als Abstrahlwinkel derjenige Winkel zugrundegelegt wird, bei dem die Lichtintensität noch 50 Prozent beträgt. Die Lichtaustrittsöffnung ist vorzugsweise gerade so groß, dass der Abstrahlwinkel der vor der Lichtaustrittsöffnung angebrachten Lichtquelle im Wesentlichen vollständig ausgenutzt wird, also ein Lichtkegel austritt, bei dem an jeder Position die Lichtintensität wenigstens 40 Prozent, wenigstens 60 Prozent, oder besonders bevorzugt wenigstens 50 Prozent beträgt. Die Lichtaustrittsöffnung kann in der Aufsicht vom Fahrzeuginnenraum aus betrachtet von der Innenseite bis zur Außenseite einen gleichbleibenden Querschnitt aufweisen (bei einer runden Lichtaustrittsöffnung also dementsprechend eine zylindrische Form haben). Gemäß besonderen Ausführungsformen korreliert der Querschnitt mit dem Abstrahlwinkel der Lichtquelle, so dass beispielsweise eine in der Aufsicht kreisförmige Lichtaustrittsöffnung bei ihrem Durchtritt durch das Wandmaterial des Sockelteils einen Kegelstumpf bildet, dessen Öffnungswinkel mit dem Abstrahlwinkel korreliert und an dessen gedachter Kegelspitze die Lichtquelle sitzt. Gemäß besonderen Ausführungsformen ist der Öffnungswinkel des von der Lichtaustrittsöffnung gebildeten Kegelstumpfs gleich dem Abstrahlwinkel der verwendeten Lichtquelle, die vorzugsweise wiederum an der gedachten Kegelspitze des Kegelstumpfs angeordnet ist. Optional kann die Lichtaustrittsöffnung mit einem Material versehen sein, das für das von der Lichtquelle emittierte Licht transparent ist, um die Lichtquelle von Außeneinflüssen wie beispielsweise Staub, Luftfeuchtigkeit und dergleichen zu schützen. Ebenfalls optional können sich im Bereich der Lichtaustrittsöffnung ein oder mehrere optische Vorrichtungen wie beispielsweise Linsen, Streuscheiben, Farbfilter und dergleichen befinden, um beispielsweise eine Bündelung oder Auffächerung des in den Fahrzeuginnenraum eintretenden Lichts, eine Modifikation von dessen Farbe oder eine weitere Abschwächung von dessen verbleibender Blendwirkung zu bewirken.
  • Zwischen der Lichtquelle und der Lichtaustrittsöffnung kann ein Lichtleiter angeordnet sein. Als Lichtleiter in Frage kommende Materialien sind dem Fachmann bekannt und umfassen organische Materialien beispielsweise auf der Grundlage von Acrylpolymeren (z. B. Polymethylmethacrylat) oder Polycarbonat, oder anorganische Materialien auf der Grundlage von Glas oder Quarz. Liegt die Lichtaustrittsöffnung in der optischen Achse der Lichtquelle, so ist der Lichtleiter ebenfalls entlang dieser optischen Achse angeordnet. Durch die Verwendung eines Lichtleiters wird jedoch auch die Möglichkeit eröffnet, Licht von der Lichtquelle zu einer Lichtaustrittsöffnung zu leiten, die nicht auf der optischen Achse der Lichtquelle liegt. Dadurch werden weitere Möglichkeiten zur Herstellung von Haltegriffen mit Leselichtfunktion, die wenig Raum beanspruchen, bereitgestellt. Beispielsweise kann sich eine Lichtaustrittsöffnung im Sockelteil befinden, ohne dass die Lichtquelle (in der Aufsicht vom Fahrzeuginnenraum aus gesehen) auf der optischen Achse hinter der Lichtaustrittsöffnung angeordnet sein muss und somit ein Bauteil mit größerer Tiefe erfordert. Vielmehr kann die Lichtquelle (in der Aufsicht gesehen) neben der Lichtaustrittsöffnung angeordnet sein, und deren Licht über den Lichtleiter zur Lichtautrittsöffnung geleitet werden. Als weitere Ausführungsmöglichkeit können die Lichtquelle und/oder die Lichtaustrittsöffnung im Griffbügel angeordnet sein. Vorrichtungen und Verfahren zur Einkoppelung von Licht aus einer Lichtquelle in einen Lichtleiter, beispielsweise geeignete Oberflächengeometrien der Eintrittsflächen von Lichtleitern oder zusätzliche Reflektoren, sind dem Fachmann bekannt und beispielsweise beschrieben in der DE 41 29 094 B4 , der DE 196 30 240 A1 oder der EP 0 568 190 A1 . Bei Einbeziehung eines Lichtleiters in den erfindungsgemäßen Haltegriff mit Leselichtfunktion können in vorteilhafter Weise auch Lichtquellen, insbesondere LEDs, mit größeren Abstrahlwinkeln als den oben als bevorzugt genannten Winkeln von 30 Grad verwendet werden, wobei durch fachübliche Maßnahmen zur Einkopplung sichergestellt werden kann, dass ein wesentlicher Teil des Lichts in den Lichtleiter gelangt. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist ein sich verjüngender Lichtleiter vorgesehen, dessen Querschnitt an der Grenzfläche für die Einkoppelung des Lichts größer ist als an der Grenzfläche des Lichtaustritts. Gegebenenfalls kann über fachübliche Maßnahmen wie im Querschnitt verstellbare Blenden oder vorzugsweise Endoptiken (beispielsweise Systeme aus einer oder mehreren Linsen an der Grenzfläche des Lichtaustritts oder in der Lichtaustrittsöffnung) eine Einstellung des in den Fahrzeuginnenraum eintretenden Lichtskegels vorgenommen werden, so dass durch den Lichtkegel eine ausreichend große Fläche im Bereich des Fahrzeuginsassen beleuchtet wird, der die Leselichtfunktion nutzt. Eine ausreichend groß beleuchtete Fläche liegt beispielsweise vor, wenn eine handtellergroße bis DIN A 4-große Fläche mit einer für Lesezwecke ausreichenden Lichtintensität bestrahlt wird. Erfindungsgemäß vorgesehen ist auch ein Haltegriff mit Leselichtfunktion, bei dem das Licht mehrerer, an unterschiedlichen Positionen im Haltegriff angebrachter Lichtquellen von jeweils einem Lichtleiter, insbesondere von einem sich verjüngenden Lichtleiter aufgenommen und zu einer gemeinsamen Lichtaustrittsöffnung geleitet wird, so dass Licht mit einer entsprechend höheren Lichtintensität aus der Lichtaustrittsöffnung austreten kann. Ebenfalls vorgesehen ist ein Haltegriff mit Leselichtfunktion, der eine Vielzahl von Lichtaustrittsöffnungen umfasst, wobei zwischen den einzelnen Lichtaustrittsöffnungen jeweils ein deutlicher Abstand liegt, beispielsweise mindestens 10 Millimeter, vorzugsweise etwa 20 Millimeter, etwa 30 Millimeter oder mehr. Durch die Abstände werden die einzelnen Lichtaustrittsöffnungen nicht als eine große zusammenhängende und damit auch im peripheren Gesichtsfeld auffällige Helligkeitsquelle wahrgenommen. Die in den Fahrzeuginnenraum eingestrahlte Lichtmenge kann somit durch Bündelung der aus den einzelnen Lichtaustrittsöffnungen austretenden einzelnen Lichtkegel, die auf einen gemeinsamen Bereich, auf überlappende Bereiche oder auf getrennte Bereiche gerichtet sein können, gesteigert werden, ohne dass die erfindungsgemäßen Vorteile der nicht als störend empfundenen kleinen Lichtaustrittsöffnungen aufgegeben werden. Die Vielzahl der Lichtaustrittsöffnungen kann mit Licht aus einer einzelnen Lichtquelle versorgt werden, vorzugsweise steht jedoch dafür eine Vielzahl von Lichtquellen zur Verfügung.
  • Der erfindungsgemäße Haltegriff mit Leselichtfunktion kann auf fachübliche Weise beispielsweise am Fahrzeughimmel, im Bereich der A-Säule, B-Säule oder C-Säule, an der Fahrzeugseitenwand, auf der Rückseite von Vordersitzen oder auf im Fahrzeuginnenraum befindlichen Konsolen angebracht werden. Da das vertikale Gesichtsfeld des Menschen kleiner ist als das horizontale, werden Leselampen zur Verringerung einer Blendung oft an einer hohen Stelle des Fahrzeugs, inbesondere am Fahrzeughimmel angebracht. Die geringe Blendung des erfindungsgemäßen Haltegriffs mit Leselichtfunktion ermöglicht diese Anbringung ebenfalls, erlaubt jedoch in vorteilhafter Weise zusätzlich auch die Anbringung an tiefer gelegenen Positionen, ohne bei normaler Geradeaussicht eines Insassen in dessen horizontalem Gesichtsfeld als störend wahrgenommen zu werden. Somit ist beispielsweise eine Anbringung an der A-, B- oder C-Säule, insbesondere auch an deren tiefer gelegenen Abschnitten, sowie an der Fahrzeugseitenwand möglich. Der Haltegriff ist somit auch für Insassen mit geringer oder eingeschränkter Armreichweite (z. B. Kinder, Senioren oder behinderte Personen) gut erreichbar, während eine adäquate Beleuchtung durch die Leselichtfunktion nach wie vor gewährleistet ist.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Figuren, die beispielhafte, jedoch nicht beschränkende Ausführungsformen darstellen, weiter veranschaulicht, wobei gleiche, ähnliche oder funktionsgleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • Dabei zeigen:
  • 1a einen schematischen Längsschnitt durch einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, der eine Lichtquelle 1 in Form einer LED sowie eine Lichtaustrittsöffnung 2 umfasst;
  • 1b einen schematischen Längsschnitt durch einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, der eine Lichtquelle 1 in Form einer LED, eine Lichtaustrittsöffnung 2 sowie einen dazwischen angeordneten Lichtleiter 3 in Form eines Faserstabs umfasst;
  • 2a eine Aufsicht auf einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, die eine Lichtaustrittsöffnung 2 in einem Sockelteil 6 sowie einen Griffbügel 7 zeigt;
  • 2b eine zu 2a analoge Aufsicht in räumlicher Darstellung;
  • 3a einen Längsschnitt durch ein Sockelteil 6 eines Haltegriffs mit Leselichtfunktion, an dessen Lichtaustrittsöffnung 2 eine Lichtquelle 1 in Form einer LED direkt angeordnet ist; und
  • 3b einen Längsschnitt durch ein Sockelteil 6 eines Haltegriffs mit Leselichtfunktion, an dessen Lichtaustrittsöffnung 2 eine Lichtquelle 1 in Form einer LED angeordnet ist, die durch Befestigungselemente 8 arretiert ist.
  • 1a zeigt einen schematischen Längsschnitt durch ein Gehäuse, das als Lichtquelle 1 eine LED umfasst. Die Lichtquelle 1 ist an einer Rückwand 4 des Gehäuses gegenüber einer in einer Vorderwand 5 befindlichen Lichtaustrittsöffnung 2 angebracht. Durch die Lichtaustrittsöffnung 2 kann ein von der Lichtquelle 1 ausgesendetes (in der Figur nicht gezeigtes) Strahlenbündel aus dem Gehäuse in einen Fahrzeuginnenraum austreten. Verbindungen der Lichtquelle 1 mit dem Stromnetz oder der Elektronik des Fahrzeugs sind nicht gezeigt. Gemäß dem in 1b gezeigten schematischen Langsschnitt einer weiteren Ausführungsform ist zwischen der an der Rückwand 4 angebrachten Lichtquelle 1 und der in der Vorderwand 5 befindlichen Lichtaustrittsöffnung 2 ein Lichtleiter 3 angeordnet, der Licht von der Lichtquelle 1 aufnimmt und zur Lichtaustrittsöffnung 2 leitet.
  • 2a zeigt als Konturenzeichnung eine Aufsicht auf einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, so wie sie sich bei Betrachtung vom Fahrzeuginnenraum darstellen würde. Zu sehen ist eine Lichtaustrittsöffnung 2, die sich im Sockelteil 6 befindet, sowie ein Griffbügel 7. Gemäß weiteren Ausführungsformen könnten mit deutlichem Abstand zueinander zusätzliche Lichtaustrittsöffnungen 2 im Sockelteil 6 angeordnet sein (in 2 nicht gezeigt). 2b zeigt eine analoge Aussicht mit Schattierungen zur besseren Darstellung der räumlichen Form. Die Position der Lichtaustrittsöffnung 2 ist durch eine unterbrochene Kreislinie markiert.
  • 3a zeigt einen Längsschnitt durch ein Sockelteil 6 mit einer Lichtaustrittsöffnung 2. Hinter der Lichtaustrittsöffnung 2 ist eine LED als Lichtquelle 1 angeordnet, die an einer Rückwand 4 eines Gehäuses angebracht ist. Der durch die Lichtaustrittsöffnung 2 austretende Lichtkegel ist duch eine gestrichelte Linie, die optische Achse des Lichtkegels durch eine gepunktete Linie angedeutet. 3b zeigt eine weitere Anbringungsmöglichkeit, wobei die Lichtquelle 1 durch zwei am Sockelteil 6 angebrachten Befestigungselementen 8 arretiert ist. Der Griffbügel 7 sowie Verbindungen der Lichtquelle 1 mit der Elektronik oder Stromversorgung des Fahrzeugs sind nicht gezeigt.
  • 1
    Lichtquelle
    2
    Lichtaustrittsöffnung
    3
    Lichtleiter
    4
    Rückwand
    5
    Vorderwand
    6
    Sockelteil
    7
    Griffbügel
    8
    Befestigungselement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - GB 691658 [0004]
    • - DE 19624077 A1 [0004]
    • - DE 4129094 B4 [0011]
    • - DE 19630240 A1 [0011]
    • - EP 0568190 A1 [0011]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN A [0011]

Claims (4)

  1. Haltegriff mit Leselichtfunktion, umfassend wenigstens eine Lichtquelle und wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung und eine Fläche von maximal 100 Quadratmillimetern aufweist.
  2. Haltegriff mit Leselichtfunktion, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine LED ist.
  3. Haltegriff mit Leselichtfunktion nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Lichtquelle und der Lichtaustrittsöffnung ein Lichtleiter angeordnet ist.
  4. Verwendung eines Haltegriffs mit Leselichtfunktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3 zur Beleuchtung eines Fahrzeuginnenraums.
DE102009024800A 2009-06-10 2009-06-10 Haltegriff mit blendfreiem Leselicht Withdrawn DE102009024800A1 (de)

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