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Die
Erfindung betrifft einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, der wenigstens
eine Lichtquelle und wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung
aufweist. Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung eines
erfindungsgemäßen Haltegriffs mit Leselichtfunktion zur
Beleuchtung eines Fahrzeuginnenraums.
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Kraftfahrzeuge
verfügen üblicherweise über Vorrichtungen
zur Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums, in dem sich der Fahrer oder
die Front- oder Fondspassagiere aufhalten. Die Beleuchtung dient unter
anderem zur Erleichterung des Ein- oder Aussteigens oder ermöglicht
während einer Fahrt bei Dunkelheit oder geringem Umgebungslicht
das Lesen von Karten, beispielsweise zur Unterstützung des
Fahrers durch den Beifahrer, oder anderer schriftlicher Werke sowie
das Betrachten von Gegenständen, beispielsweise als Zeitvertreib
der Front- oder Fondspassagiere. Vorteilhafterweise werden die Beleuchtungseinrichtungen
mit weiteren Vorrichtungen als Baueinheiten zusammengefasst, um
mit der Konzeption der entsprechenden Baueinheiten gleich mehrere
für das Kraftfahrzeug erforderliche Funktionen bereitstellen,
die in Arbeit sparender Weise bei der Herstellung des Fahrzeugs
installiert werden können. Beispiele für derartige
weitere Vorrichtungen sind insbesondere Haltegriffe, an denen sich die
Insassen beim Ein- oder Aussteigen festhalten können.
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Im
Zusammenhang mit der Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums stellt sich
das Problem, diese so zu gestalten, dass weder die Person, welche
die Beleuchtungsvorrichung nutzt, noch andere Insassen des Kraftfahrzeugs
(insbesondere der Fahrer) sich aufgrund einer durch die Beleuchtungsvorrichtung
verursachten Blendung gestört werden.
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Lösungen
für dieses Problem wurden bereits früh vorgeschlagen.
Die
GB691658 sieht Lamellen vor,
die in der Beleuchtungsvorrichtung mehr oder weniger parallel zur
Austrittsrichtung des Lichts angeordnet sind. Diese Lösung
erfordert somit zusätzlich zur Lichtquelle weitere Bauteile
und nimmt einen Verlust der für die Beleuchtung zur Verfügung
stehenden Lichtmenge durch Absorption an den Lamellen in Kauf. In
der
DE 196 24 077
A1 kann eine schwenkbare Abblendklappe soweit vor die Lichtquelle
geklappt werden, bis diese aus der Sicht eines jeweiligen Fahrzeuginsassen
zur Abschirmung der Lichtquelle führt. Auch diese Lösung
erfordert zusätzliche Bauteile sowie ein aktives Eingreifen
eines Fahrzeuginsassen, und bedingt einen Verlust an verfügbarer
Lichtmenge. Eine weitere, häufig angewandte Lösung
zur Abmilderung einer Blendung besteht in relativ größflächigen
Leuchtflächen (beispielsweise ungefähr im Scheckkartenformat
oder größer), so dass bei Abstrahlung einer vergleichsweise
geringen Lichtmenge pro Flächeneinheit nur eine geringe
Blendung erzielt wird, durch die insgesamt verfügbare Abstrahlungsfläche
jedoch noch eine ausreichende Beleuchtung bereitgestellt werden kann.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bestand in
der Bereitstellung eines alternativen blendungsarmen oder blendungsfreien Leselichts.
Darüber hinaus sollte mit Hinblick auf eine effiziente
Fahrzeugherstellung, -umrüstung oder -nachrüstung
das Bauteil, welches das Leselicht umfasst, mit wenigstens einer
weiteren Funktion versehen sein, so dass bei Einbau dieses Bauteils
mit einem Arbeitsschritt gleich zwei Funktionalitäten im Fahrzeug
zur Verfügung gestellt werden und der für den
Einbau vorgesehene Platz im Fahrzeug durch die Doppelfunktionalität
optimal ausgenützt wird.
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Die
Aufgabe wurde gelöst durch einen Haltegriff mit Leselichtfunktion
sowie dessen Verwendung zur Beleuchtung eines Fahrzeuginnenraums.
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Der
erfindungsgemäße Haltegriff mit Leselichtfunktion
umfasst einen Griffbügel als diejenige Komponente, die
von der Hand eines Fahrzeuginsassen umschlossen werden kann, und
einen Sockelteil, der fest mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar
ist. Der Griffbügel ist fest oder schwenkbar mit dem Sockelteil
verbunden. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Griffbügel
in seiner Normalposition in raumsparender Weise eng am Sockelteil anliegt,
jedoch bei Bedarf so ausgeklappt werden kann, dass er von einer
Hand ergriffen werden kann. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
der Griffbügel beim Loslassen automatisch, beispielsweise
durch entsprechende Federelemente, wieder in die raumsparende Ausgangsposition
zurückkehrt, oder in der ausgeklappten Stellung arretiert
werden kann. Alternativ kann der Griffbügel in einer nicht
schwenkbaren, also fixierten Ausführung vorliegen und ragt dabei
so in den Fahrzeuginnenraum, dass er von einer Hand ergriffen werden
kann.
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Die
wenigstens eine Lichtquelle kann im Griffbügel selbst oder
vorzugsweise im Sockelteil untergebracht sein. Dem Fachmann sind
verschiedene Arten von Lichtquellen bekannt, beispielsweise thermische
Lichtquellen wie herkömmliche Glühlampen oder Halogenlampen,
oder nichtthermische Lichtquellen wie lichtemittierende Dioden (auch
als LEDs oder Leuchtdioden bezeichnet), Leuchtstofflampen oder Gasentladungslampen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt sind nichtthermische Lichtquellen,
insbesondere LEDs. LEDs weisen den Vorteil auf, dass bei deren Betrieb
nur in sehr geringem Maße Wärme freigesetzt wird.
Spezielle Kühlvorrichtungen sind deshalb nicht erforderlich.
Vorzugsweise wird für die Leselichtfunktion ein im Wesentlichen
weißes Licht bereitgestellt, das durch Verwendung weißer
LEDs erzeugt werden kann. Ebenfalls möglich ist eine Anordnung
roter, grüner und blauer LEDs, deren Licht auf den gleichen
Punkt gerichtet ist und somit eine mit Weißlicht bestrahlte
Fläche erzeugt. Falls gewünscht, kann jedoch auch
Licht einer anderen Farbe bereitgestellt werden. Vorzugsweise werden
LEDs mit geringem Abstrahlwinkel verwendet, worunter im Rahmen der
vorliegenden Erfindung Winkel von bis zu 30 Grad, insbesondere bis
zu 25 Grad, bis zu 20 Grad, bis zu 15 Grad, bis zu 10 Grad oder
bis zu 5 Grad verstanden werden.
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Die
wenigstens eine Lichtquelle kann auf verschiedene Arten am Haltegriff
angebracht sein, beispielsweise am Sockelteil des Haltegriffs, wobei dieses
eine Lichtaustrittsöffnung aufweist, durch die das von
der Lichtquelle abgestrahlte Licht in den Fahrzeuginnenraum gelangt.
Die Fixierung der Lichtquelle kann durch deren Anbringung direkt
an der Lichtsaustrittsöffung erfolgen, so dass die Lichtaustrittsöffnung
selbst einen Tubus darstellt, an dessen einem Ende sich die Lichtquelle
befindet. Die Lichtquelle kann auch durch eine Haltevorrichtung,
die keinen geschlossenen Tubus darstellt, in einer bestimmten Entfernung
von der Lichtaustrittsöffnung angebracht sein. Bei der
Haltevorrichtung kann es sich beispielsweise um Haltebacken handeln,
die an der Rückseite der zum Fahrzeuginnenraum zeigenden
Oberfläche des Sockelteils oder des Griffbügels ansetzen.
Die Haltebacken können biegsam ausgeführt sein,
um die Aufnahme und gegebenfalls die Entnahme der Lichtquelle (beispielsweise
für einen Austausch der Lichtquelle im Zuge einer Reparatur) zu
ermöglichen. Alternativ kann die Haltevorrichtung auch
als geschlosses Kompartiment ausgeführt sein, dessen Vorderseite
einen Teil des Sockelteils sowie die Lichtaustrittsöffnung
umfasst, und dessen Rückseite der Fahrzeugkarosserie zugewandt
ist und die Lichtquelle aufnimmt. Ebenfalls denkbar die Ausgestaltung
des Sockelteils als Hohlkörper mit einer dem Fahrzeuginneren
zugewandten Vorderseite, welche die Lichtaustrittsöffnung
umfasst, und einer der Karosserie zugewandten Rückseite,
an der die Lichtquelle angebracht ist. Die Lichtquelle kann auch
auf analoge Weise zu den vorgenannten beispielhaften Ausführungsformen
im Griffbügel angebracht sein, also beispielsweise in tubusförmiger
Anordnung direkt vor einer im Griffbügel befindlichen Lichtaustrittsöffnung,
durch Haltevorrichtungen in einer bestimmten Entfernung von der
Lichtaustrittsöffnung fixiert, oder auf der der Karosserie
zugewandten Rückseite des Griffbügels aufsitzend.
Insbesondere bei Verwendung von Leuchtdioden lassen sich in vorteilhafter
Weise flache Haltegriffe realisieren, da die Leuchtdioden selbst
nur wenig Raum einnehmen und keine oder im Wesentlichen keine Vorrichtungen
zur Kühlung oder großvolumige umgebende Lufträume zur
Verteilung oder Abführung der entstehenden geringen Wärme
erforderlich sind. Dementsprechend können die Haltegriffe
an der Fahrzeugkarosserie angebracht und in die daraufliegende Fahrzeuginnenverkleidung
eingepasst werden, ohne stark hervorstehende, störende
Erhebungen zu bilden.
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Die
Lichtaustrittsöffnung weist maximal eine Fläche
von einhundert Quadratmillimetern (mm2)
auf, beispielsweise maximal 90 mm2, 80 mm2, 70 mm2, 60 mm2, 50 mm2, 40 mm2, 30 mm2, 20 mm2, 10 mm2, 5 mm2, 3 mm2, 2 mm2 oder 1 mm2. Sie
kann in der Aufsicht beispielsweise kreisförmig, quadratisch,
quadratisch mit abgerundeten Ecken, rechteckig oder elipsenförmig
sein. Bei einer runden Lichtaustrittsöffnung beträgt
deren Durchmesser vorzugsweise maximal 11 Millimeter, besonders
bevorzugt maximal 10, 8, 7 oder 6 Millimeter, und ganz besonders
bevorzugt maximal 5, 4, 3, 2 oder 1 Millimeter. Vorzugsweise ist
die Lichtaustrittsöffnung kreisförmig (oder korreliert
mit dem Abstrahlwinkel der Lichtquelle, falls die Lichtintensität
nicht kreisförmig entlang der optischen Achse abgegeben
wird), wobei als Abstrahlwinkel derjenige Winkel zugrundegelegt
wird, bei dem die Lichtintensität noch 50 Prozent beträgt.
Die Lichtaustrittsöffnung ist vorzugsweise gerade so groß,
dass der Abstrahlwinkel der vor der Lichtaustrittsöffnung
angebrachten Lichtquelle im Wesentlichen vollständig ausgenutzt
wird, also ein Lichtkegel austritt, bei dem an jeder Position die
Lichtintensität wenigstens 40 Prozent, wenigstens 60 Prozent,
oder besonders bevorzugt wenigstens 50 Prozent beträgt. Die
Lichtaustrittsöffnung kann in der Aufsicht vom Fahrzeuginnenraum
aus betrachtet von der Innenseite bis zur Außenseite einen
gleichbleibenden Querschnitt aufweisen (bei einer runden Lichtaustrittsöffnung
also dementsprechend eine zylindrische Form haben). Gemäß besonderen
Ausführungsformen korreliert der Querschnitt mit dem Abstrahlwinkel
der Lichtquelle, so dass beispielsweise eine in der Aufsicht kreisförmige
Lichtaustrittsöffnung bei ihrem Durchtritt durch das Wandmaterial
des Sockelteils einen Kegelstumpf bildet, dessen Öffnungswinkel
mit dem Abstrahlwinkel korreliert und an dessen gedachter Kegelspitze
die Lichtquelle sitzt. Gemäß besonderen Ausführungsformen
ist der Öffnungswinkel des von der Lichtaustrittsöffnung
gebildeten Kegelstumpfs gleich dem Abstrahlwinkel der verwendeten Lichtquelle,
die vorzugsweise wiederum an der gedachten Kegelspitze des Kegelstumpfs
angeordnet ist. Optional kann die Lichtaustrittsöffnung
mit einem Material versehen sein, das für das von der Lichtquelle emittierte
Licht transparent ist, um die Lichtquelle von Außeneinflüssen
wie beispielsweise Staub, Luftfeuchtigkeit und dergleichen zu schützen.
Ebenfalls optional können sich im Bereich der Lichtaustrittsöffnung
ein oder mehrere optische Vorrichtungen wie beispielsweise Linsen,
Streuscheiben, Farbfilter und dergleichen befinden, um beispielsweise
eine Bündelung oder Auffächerung des in den Fahrzeuginnenraum
eintretenden Lichts, eine Modifikation von dessen Farbe oder eine
weitere Abschwächung von dessen verbleibender Blendwirkung
zu bewirken.
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Zwischen
der Lichtquelle und der Lichtaustrittsöffnung kann ein
Lichtleiter angeordnet sein. Als Lichtleiter in Frage kommende Materialien
sind dem Fachmann bekannt und umfassen organische Materialien beispielsweise
auf der Grundlage von Acrylpolymeren (z. B. Polymethylmethacrylat)
oder Polycarbonat, oder anorganische Materialien auf der Grundlage
von Glas oder Quarz. Liegt die Lichtaustrittsöffnung in
der optischen Achse der Lichtquelle, so ist der Lichtleiter ebenfalls
entlang dieser optischen Achse angeordnet. Durch die Verwendung
eines Lichtleiters wird jedoch auch die Möglichkeit eröffnet, Licht
von der Lichtquelle zu einer Lichtaustrittsöffnung zu leiten,
die nicht auf der optischen Achse der Lichtquelle liegt. Dadurch
werden weitere Möglichkeiten zur Herstellung von Haltegriffen
mit Leselichtfunktion, die wenig Raum beanspruchen, bereitgestellt.
Beispielsweise kann sich eine Lichtaustrittsöffnung im
Sockelteil befinden, ohne dass die Lichtquelle (in der Aufsicht
vom Fahrzeuginnenraum aus gesehen) auf der optischen Achse hinter
der Lichtaustrittsöffnung angeordnet sein muss und somit
ein Bauteil mit größerer Tiefe erfordert. Vielmehr
kann die Lichtquelle (in der Aufsicht gesehen) neben der Lichtaustrittsöffnung
angeordnet sein, und deren Licht über den Lichtleiter zur
Lichtautrittsöffnung geleitet werden. Als weitere Ausführungsmöglichkeit können
die Lichtquelle und/oder die Lichtaustrittsöffnung im Griffbügel
angeordnet sein. Vorrichtungen und Verfahren zur Einkoppelung von
Licht aus einer Lichtquelle in einen Lichtleiter, beispielsweise
geeignete Oberflächengeometrien der Eintrittsflächen
von Lichtleitern oder zusätzliche Reflektoren, sind dem Fachmann
bekannt und beispielsweise beschrieben in der
DE 41 29 094 B4 , der
DE 196 30 240 A1 oder der
EP 0 568 190 A1 .
Bei Einbeziehung eines Lichtleiters in den erfindungsgemäßen
Haltegriff mit Leselichtfunktion können in vorteilhafter
Weise auch Lichtquellen, insbesondere LEDs, mit größeren
Abstrahlwinkeln als den oben als bevorzugt genannten Winkeln von
30 Grad verwendet werden, wobei durch fachübliche Maßnahmen
zur Einkopplung sichergestellt werden kann, dass ein wesentlicher
Teil des Lichts in den Lichtleiter gelangt. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist ein sich verjüngender
Lichtleiter vorgesehen, dessen Querschnitt an der Grenzfläche
für die Einkoppelung des Lichts größer
ist als an der Grenzfläche des Lichtaustritts. Gegebenenfalls
kann über fachübliche Maßnahmen wie im
Querschnitt verstellbare Blenden oder vorzugsweise Endoptiken (beispielsweise
Systeme aus einer oder mehreren Linsen an der Grenzfläche
des Lichtaustritts oder in der Lichtaustrittsöffnung) eine
Einstellung des in den Fahrzeuginnenraum eintretenden Lichtskegels
vorgenommen werden, so dass durch den Lichtkegel eine ausreichend
große Fläche im Bereich des Fahrzeuginsassen beleuchtet
wird, der die Leselichtfunktion nutzt. Eine ausreichend groß beleuchtete
Fläche liegt beispielsweise vor, wenn eine handtellergroße
bis
DIN A 4-große Fläche mit
einer für Lesezwecke ausreichenden Lichtintensität
bestrahlt wird. Erfindungsgemäß vorgesehen ist
auch ein Haltegriff mit Leselichtfunktion, bei dem das Licht mehrerer,
an unterschiedlichen Positionen im Haltegriff angebrachter Lichtquellen
von jeweils einem Lichtleiter, insbesondere von einem sich verjüngenden
Lichtleiter aufgenommen und zu einer gemeinsamen Lichtaustrittsöffnung
geleitet wird, so dass Licht mit einer entsprechend höheren
Lichtintensität aus der Lichtaustrittsöffnung
austreten kann. Ebenfalls vorgesehen ist ein Haltegriff mit Leselichtfunktion, der
eine Vielzahl von Lichtaustrittsöffnungen umfasst, wobei
zwischen den einzelnen Lichtaustrittsöffnungen jeweils
ein deutlicher Abstand liegt, beispielsweise mindestens 10 Millimeter,
vorzugsweise etwa 20 Millimeter, etwa 30 Millimeter oder mehr. Durch
die Abstände werden die einzelnen Lichtaustrittsöffnungen
nicht als eine große zusammenhängende und damit
auch im peripheren Gesichtsfeld auffällige Helligkeitsquelle
wahrgenommen. Die in den Fahrzeuginnenraum eingestrahlte Lichtmenge kann
somit durch Bündelung der aus den einzelnen Lichtaustrittsöffnungen
austretenden einzelnen Lichtkegel, die auf einen gemeinsamen Bereich,
auf überlappende Bereiche oder auf getrennte Bereiche gerichtet
sein können, gesteigert werden, ohne dass die erfindungsgemäßen
Vorteile der nicht als störend empfundenen kleinen Lichtaustrittsöffnungen
aufgegeben werden. Die Vielzahl der Lichtaustrittsöffnungen
kann mit Licht aus einer einzelnen Lichtquelle versorgt werden,
vorzugsweise steht jedoch dafür eine Vielzahl von Lichtquellen
zur Verfügung.
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Der
erfindungsgemäße Haltegriff mit Leselichtfunktion
kann auf fachübliche Weise beispielsweise am Fahrzeughimmel,
im Bereich der A-Säule, B-Säule oder C-Säule,
an der Fahrzeugseitenwand, auf der Rückseite von Vordersitzen
oder auf im Fahrzeuginnenraum befindlichen Konsolen angebracht werden.
Da das vertikale Gesichtsfeld des Menschen kleiner ist als das horizontale,
werden Leselampen zur Verringerung einer Blendung oft an einer hohen Stelle
des Fahrzeugs, inbesondere am Fahrzeughimmel angebracht. Die geringe
Blendung des erfindungsgemäßen Haltegriffs mit
Leselichtfunktion ermöglicht diese Anbringung ebenfalls,
erlaubt jedoch in vorteilhafter Weise zusätzlich auch die
Anbringung an tiefer gelegenen Positionen, ohne bei normaler Geradeaussicht
eines Insassen in dessen horizontalem Gesichtsfeld als störend
wahrgenommen zu werden. Somit ist beispielsweise eine Anbringung
an der A-, B- oder C-Säule, insbesondere auch an deren
tiefer gelegenen Abschnitten, sowie an der Fahrzeugseitenwand möglich.
Der Haltegriff ist somit auch für Insassen mit geringer
oder eingeschränkter Armreichweite (z. B. Kinder, Senioren
oder behinderte Personen) gut erreichbar, während eine
adäquate Beleuchtung durch die Leselichtfunktion nach wie
vor gewährleistet ist.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Figuren, die beispielhafte, jedoch
nicht beschränkende Ausführungsformen darstellen,
weiter veranschaulicht, wobei gleiche, ähnliche oder funktionsgleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Dabei
zeigen:
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1a einen
schematischen Längsschnitt durch einen Haltegriff mit Leselichtfunktion,
der eine Lichtquelle 1 in Form einer LED sowie eine Lichtaustrittsöffnung 2 umfasst;
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1b einen
schematischen Längsschnitt durch einen Haltegriff mit Leselichtfunktion,
der eine Lichtquelle 1 in Form einer LED, eine Lichtaustrittsöffnung 2 sowie
einen dazwischen angeordneten Lichtleiter 3 in Form eines
Faserstabs umfasst;
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2a eine
Aufsicht auf einen Haltegriff mit Leselichtfunktion, die eine Lichtaustrittsöffnung 2 in einem
Sockelteil 6 sowie einen Griffbügel 7 zeigt;
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2b eine
zu 2a analoge Aufsicht in räumlicher Darstellung;
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3a einen
Längsschnitt durch ein Sockelteil 6 eines Haltegriffs
mit Leselichtfunktion, an dessen Lichtaustrittsöffnung 2 eine
Lichtquelle 1 in Form einer LED direkt angeordnet ist;
und
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3b einen
Längsschnitt durch ein Sockelteil 6 eines Haltegriffs
mit Leselichtfunktion, an dessen Lichtaustrittsöffnung 2 eine
Lichtquelle 1 in Form einer LED angeordnet ist, die durch
Befestigungselemente 8 arretiert ist.
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1a zeigt
einen schematischen Längsschnitt durch ein Gehäuse,
das als Lichtquelle 1 eine LED umfasst. Die Lichtquelle 1 ist
an einer Rückwand 4 des Gehäuses gegenüber
einer in einer Vorderwand 5 befindlichen Lichtaustrittsöffnung 2 angebracht.
Durch die Lichtaustrittsöffnung 2 kann ein von der
Lichtquelle 1 ausgesendetes (in der Figur nicht gezeigtes)
Strahlenbündel aus dem Gehäuse in einen Fahrzeuginnenraum
austreten. Verbindungen der Lichtquelle 1 mit dem Stromnetz
oder der Elektronik des Fahrzeugs sind nicht gezeigt. Gemäß dem
in 1b gezeigten schematischen Langsschnitt einer weiteren
Ausführungsform ist zwischen der an der Rückwand 4 angebrachten
Lichtquelle 1 und der in der Vorderwand 5 befindlichen
Lichtaustrittsöffnung 2 ein Lichtleiter 3 angeordnet,
der Licht von der Lichtquelle 1 aufnimmt und zur Lichtaustrittsöffnung 2 leitet.
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2a zeigt
als Konturenzeichnung eine Aufsicht auf einen Haltegriff mit Leselichtfunktion,
so wie sie sich bei Betrachtung vom Fahrzeuginnenraum darstellen
würde. Zu sehen ist eine Lichtaustrittsöffnung 2,
die sich im Sockelteil 6 befindet, sowie ein Griffbügel 7.
Gemäß weiteren Ausführungsformen könnten
mit deutlichem Abstand zueinander zusätzliche Lichtaustrittsöffnungen 2 im
Sockelteil 6 angeordnet sein (in 2 nicht
gezeigt). 2b zeigt eine analoge Aussicht
mit Schattierungen zur besseren Darstellung der räumlichen
Form. Die Position der Lichtaustrittsöffnung 2 ist
durch eine unterbrochene Kreislinie markiert.
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3a zeigt
einen Längsschnitt durch ein Sockelteil 6 mit
einer Lichtaustrittsöffnung 2. Hinter der Lichtaustrittsöffnung 2 ist
eine LED als Lichtquelle 1 angeordnet, die an einer Rückwand 4 eines
Gehäuses angebracht ist. Der durch die Lichtaustrittsöffnung 2 austretende
Lichtkegel ist duch eine gestrichelte Linie, die optische Achse
des Lichtkegels durch eine gepunktete Linie angedeutet. 3b zeigt
eine weitere Anbringungsmöglichkeit, wobei die Lichtquelle 1 durch
zwei am Sockelteil 6 angebrachten Befestigungselementen 8 arretiert
ist. Der Griffbügel 7 sowie Verbindungen der Lichtquelle 1 mit
der Elektronik oder Stromversorgung des Fahrzeugs sind nicht gezeigt.
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- 1
- Lichtquelle
- 2
- Lichtaustrittsöffnung
- 3
- Lichtleiter
- 4
- Rückwand
- 5
- Vorderwand
- 6
- Sockelteil
- 7
- Griffbügel
- 8
- Befestigungselement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - GB 691658 [0004]
- - DE 19624077 A1 [0004]
- - DE 4129094 B4 [0011]
- - DE 19630240 A1 [0011]
- - EP 0568190 A1 [0011]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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