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DE202006003314U1 - Lampe mit einer Einbaulampe - Google Patents

Lampe mit einer Einbaulampe Download PDF

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DE202006003314U1
DE202006003314U1 DE202006003314U DE202006003314U DE202006003314U1 DE 202006003314 U1 DE202006003314 U1 DE 202006003314U1 DE 202006003314 U DE202006003314 U DE 202006003314U DE 202006003314 U DE202006003314 U DE 202006003314U DE 202006003314 U1 DE202006003314 U1 DE 202006003314U1
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lamp
mounting clip
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lamp according
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DE202006003314U
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Osram GmbH
Original Assignee
Patent Treuhand Gesellschaft fuer Elektrische Gluehlampen mbH
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Abstract

Lampe, mit einer Einbaulampe (2), insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip (4) in einen Sockel (6) eingesetzt und von einem Hüllkolben (8) umgeben ist, wobei der Sockel (6) und der Hüllkolben (8) über eine Verbindungsmasse (16) oder in einer Klemmtechnik verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (4) Sicherungselemente (20) aufweist, über die der Hüllkolben (8) nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel (6) gehalten ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Lampe mit einer Einbaulampe, insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben ist, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse oder in einer Klemmtechnik verbunden sind.
  • Stand der Technik
  • Halogenglühlampen finden aufgrund ihrer guten Lichtqualität und langen Lebensdauer zunehmend Verbreitung in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Auch bei Anwendungen mit hohen Anforderungen an Ästhetik und Wirtschaftlichkeit entstand der Wunsch, mit Netzspannung arbeitende konventionelle Glühlampen durch Halogenglühlampen zu ersetzen. Aus diesen Gründen wurden Lampen mit eingesetzten Halogenglühlampen entwickelt, die von einem Hüllkolben umgeben und dadurch äußerlich kaum von herkömmlichen Glühlampen für die Allgemeinbeleuchtung zu unterscheiden sind.
  • Eine derartige Lampe wird beispielsweise auf der Internetdomain www.osram.de unter der Produktbezeichnung „HALOLUX® T" beschrieben. Bei diesen herkömmlichen Lampen ist eine einseitig gequetschte Halogeneinbaulampe über einen elektrisch leitenden Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse, beispielsweise einen Kleber oder Kitt, verbunden sind. Der Montageclip übernimmt hierbei sowohl die elektrische Kontaktierung als auch die mechanische Fixierung der Einbaulampe im Sockel.
  • Nachteilig bei der vorbeschriebenen Lösung ist, dass sich die Verbindung zwischen Hüllkolben und Sockel, beispielsweise durch Alterung und Versprödung der Verbindungsmasse lösen kann, so dass sich der Hüllkolben vollständig von dem Sockel trennt und es zu einer lebensgefährlichen Berührung mit dem nun freiliegenden, spannungsführenden Montageclip im Lampeninneren kommen kann. Weiterhin besteht durch Splitter des beim Abfallen zerbrochenen Hüllkolbens ein erhebliches Verletzungsrisiko für den Anwender.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lampe mit einer Einbaulampe, insbesondere einer Halogeneinbaulampe zu schaffen, bei der gegenüber herkömmlichen Lösungen ein Berührungsschutz der stromführenden Bauteile im Falle eines Lösens des Hüllkolbens ermöglicht ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst, durch eine Lampe mit einer Einbaulampe, insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben ist, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse oder in einer Klemmtechnik verbunden sind, wobei der Montageclip Sicherungselemente aufweist, über die der Hüllkolben nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel gehalten ist. Besonders vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Lampe hat eine Einbaulampe, insbesondere eine Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben ist, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse, beispielsweise einen Kleber, Kitt oder dergleichen, oder in einer Klemmtechnik verbunden sind. Erfindungsgemäß weist der Montageclip Sicherungselemente auf, über die der Hüllkolben nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel gehalten ist. Aufgrund der Sicherungselemente kann sich der Hüllkolben nach dem Lösen der Klebemittel-, Kitt- oder Klemmverbindung zwischen Hüllkolben und Sockel nicht vollständig von dem Sockel lösen, so dass der spannungsführende Montageclip durch den Hüllkolben weiterhin vor unbeabsichtigter Berührung geschützt und eine Stromschlaggefahr ausgeschlossen ist.
  • Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel hat der Montageclip zumindest zwei Federlaschen als Sicherungselemente.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Federlaschen zum Verbinden des Hüllkolbens mit dem Sockel elastisch biegbar und nach dem Lösen der Verbindung mit einem Hüllkolbenhals des Hüllkolbens von innen in Anlage bringbar sind.
  • Vorzugsweise sind die Federlaschen etwa diametral zueinander angeordnet.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel werden die Federlaschen aus einer Umfangswandung des Montageclips herausgebogen und erstrecken sich im Wesentlichen in Radialrichtung nach außen und in Richtung des Sockels. Dadurch wird das Aufschieben des Hüllkolbens erleichtert, wobei sich die Federlaschen elastisch in Richtung des Montageclips biegen und nach der Montage des Hüllkolbens als eine Art Widerhaken vorspringen und das Abfallen eines losen Hüllkolbens verhindern.
  • Die Federlaschen sind bei einer Ausführung der Erfindung zumindest abschnittsweise bogenförmig ausgebildet, um das Aufschieben des Hüllkolbens weiter zu erleichtern und die Stützwirkung der Federlaschen am losen Hüllkolben zu verbessern.
  • Der Montageclip hat vorzugsweise einen etwa zylindermantelförmigen Aufnahmeabschnitt zum Einsetzen der Einbaulampe, der gemäß einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung durch diametral zueinander angeordnete Ausnehmungen gebildet ist, in denen ein planparallel abgeflachter Bereich einer Quetschung der Einbaulampe einklemmbar ist, wobei sich an den abgeflachten Bereich anschließende erweiterte Randabschnitte der Quetschung außerhalb des Aufnahmeabschnitts zu liegen kommen.
  • Vorzugsweise sind die Ausnehmungen begrenzende Umfangsabschnitte der Umfangswandung des Montageclips nach innen hin aufeinander zu gebogen und verlaufen etwa senkrecht zu den beiden Planflächen der Quetschung.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen die Ausnehmungen jeweils zwei einander gegenüberliegend angeordnete Federelemente auf, die über zwei sich im Wesentlichen in Axialrichtung erstreckende einander gegenüberliegend angeordnete Federschenkel in Anlage an den abgeflachten Bereich der Quetschung bringbar sind und zwischen denen die Quetschung der Einbaulampe einklemmbar ist. Mit anderen Worten, die Federschenkel der Federelemente liegen federnd an den beiden planparallelen Flächen der Quetschung an und fixieren diese mittig in dem Aufnahmeabschnitt des Montageclips. Die Federschenkel ermöglichen hierbei einen Ausgleich der Fertigungstoleranzen der Quetschung und dienen zur Zentrierung der Einbaulampe in dem Montageclip sowie zu ihrer klemmenden Befestigung.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die der Einbaulampe zugewandten oberen Federschenkel kufenförmig abgewinkelt und bilden eine Einführschräge aus, auf die beim Einsetzen der Einbaulampe an der Quetschung angeordnete nockenartige Vorsprünge auflaufen. Die Einführschrägen erleichtern das Einführen der Quetschung bei der Montage der Einbaulampe und Begrenzen über die auflaufenden Vorsprünge deren Eintauchtiefe in den Montageclip.
  • Die dem Sockel zugewandten unteren Federschenkel sind zumindest abschnittsweise parallel zu den Planflächen der Quetschung abgewinkelt, so dass eine hohe Klemmwirkung bei gleichzeitig erleichtertem Einführen der Quetschung ermöglicht ist.
  • Als fertigungstechnisch besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, den Montageclip als Blechstanzbiegeteil mit zumindest abschnittsweise etwa kreisförmigen Querschnitt auszuführen.
  • Bei Schraubsockeln mit im Verhältnis zum Außendurchmesser des Montageclips ähnlichem Innendurchmesser, beispielsweise E14-Schraubsockeln, kann der Montageclip über einen mit umfangsseitigen Einschraubvorsprüngen versehenen Befestigungsabschnitt in den Sockel eingeschraubt werden. Alternativ kann der Montageclip auch mit dem Sockel verpresst sein. Diese Variante wird besonders bei größeren Sockeln, beispielsweise E27-Sockeln verwendet, wobei auf den Montageclip dann ein Übergangsclip aufgesetzt ist, der mit dem Sockel verpresst wird.
  • Die Einschraubtiefe des Montageclips in den Sockel ist vorzugsweise durch Anlage von Begrenzungselementen des Montageclips an einer Ringfläche des Sockels begrenzt. Aufgrund der Begrenzungselemente wird ebenfalls eine axiale Zentrierung des Montageclips im Sockel erreicht.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat die Einbaulampe zwei Stromzuführungen (Strotze), wobei eine erste Stromzuführung der Einbaulampe mit dem Montageclip und eine zweite Stromzuführung über einen Stromzuführungsdraht mit einem Bodenkontakt des Sockels elektrisch verbunden ist. Über die Stromzuführungen wird die Einbaulampe elektrisch kontaktiert und axial in der Lampe fixiert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Lampe mit eingesetzter Einbaulampe;
  • 2 eine Ansicht des Details A aus 1;
  • 3 eine Vorderansicht der Lampe aus 1;
  • 4 eine dreidimensionale Darstellung des Montageclips mit eingesetzter Einbaulampe;
  • 5 eine Einzeldarstellung des Montageclips aus 4 und
  • 6 eine Ansicht des Details D aus 4.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Lampe 1 mit einer Einbaulampe 2, die über einen Montageclip 4 mechanisch und elektrisch mit einem Sockel 6 verbunden und von einem Hüllkolben 8 umgeben ist. Der Sockel 6 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Schraubsockel vom Typ E14 ausgebildet und hat eine etwa topfförmige, mit einem Einschraubgewinde 10 versehene gestufte Sockelhülse 12, deren Innendurchmesser an den Außendurchmesser des Montageclips 4 angepasst ist. Der Hüllkolben 8 ist zum Sockel 6 hin zu einem etwa zylindermantelförmigen Hüllkolbenhals 14 verjüngt, dessen Außendurchmesser etwas kleiner als der Innendurchmesser der Umfangswandung der Sockelhülse 12 ausgebildet ist, so dass dieser Zylindermantelabschnitt im Einbauzustand von der Sockelhülse 12 umgriffen ist. Die verwendeten Hüllkolben 8 können jede aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannte Kolbenform, beispielsweise eine Tropfenform, Kerzenform oder Pilzform aufweisen oder gemäß 1 als Rohrkolben 8 ausgebildet sein. Je nach Anwendungsfall werden mattierte, klare oder für eine erhöhte Streuwirkung silizierte bzw. teilsilizierte Kolben 8 aus Glas verwendet. Zur Verbindung des Hüllkolbens 8, des Montageclips 4 und des Sockels 6 ist eine Verbindungsmasse 16, beispielsweise ein Kleber oder Kitt, in einen von der Sockelhülse 12 und dem Montageclip 4 begrenzten Ringraum eingebracht, so dass nach dem Aushärten der Verbindungsmasse 16 eine hochfeste Verbindung dieser Bauelemente gewährleistet ist. Bei einer nicht dargestellten Variante der Erfindung ist der Hüllkolben 8 anstelle der Klebeverbindung in einer Klemmtechnik mit der Sockelhülse 12 verbunden.
  • Erfindungsgemäß ist der Montageclip 4 mit Sicherungselementen 20 versehen, über die der Hüllkolben 8 nach einem Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung, beispielsweise durch Alterung und Versprödung der Verbindungsmasse 16, an dem Sockel 6 gehalten ist. Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, kann sich der Hüllkolben 8 nach dem Lösen der Verbindung aufgrund der Sicherungselemente 20 nicht vollständig von dem Sockel 6 trennen, so dass der spannungsführende Montageclip 4 auch nach dem Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung durch den Hüllkolben 8 vor unbeabsichtigter Berührung geschützt und eine Stromschlaggefahr ausgeschlossen ist.
  • Wie insbesondere 2 zu entnehmen ist, die eine Ansicht des Details A aus 1 zeigt, finden bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei diametral zueinander angeordnete Federlaschen 22, 24 als Sicherungselemente 20 Verwendung. Diese sind zum Verbinden des Hüllkolbens 8 mit dem Sockel 6 elastisch biegbar und nach dem Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung mit dem Hüllkolben 8 im Bereich des Hüllkolbenhalses 14 von innen über Stirnflächen 26 in Anlage bringbar, so dass sich der Hüllkolben 8 nicht vollständig von dem Sockel 6 trennen kann. Die Federlaschen 22, 24 sind aus einer Umfangswandung 28 des Montageclips 4 herausgebogen und erstrecken sich in Radialrichtung bogenförmig nach außen etwa in Richtung des Sockels 6. Dadurch wird das Aufschieben des Hüllkolbens 8 erleichtert, wobei sich die Federlaschen 22, 24 elastisch in Richtung des Montagclips 4 biegen und nach der Montage des Hüllkolbens 8 in die dargestellte Position vorspringen, um sich nach dem eventuellen Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung über die Stirnflächen 26 gegen den Hüllkolbenhals 14 innenseitig abzustützen und den Hüllkolben 8 an dem Sockel 6 zu sichern.
  • Gemäß der in 3 gezeigten Seitenansicht der erfindungsgemäßen Lampe 1, ist die Einbaulampe 2 bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Halogenglühlampe (Halogenbrenner) in herkömmlicher Bauweise ausgeführt. Eine derartige Halogenglühlampe 2 besteht im Wesentlichen aus einer Glühwendel 30, die beispielsweise mit vier Wendelabschnitten 32 versehen und in Noppentechnik in einem Lampengefäß 34 lagefixiert ist. Hierzu sind Haltenoppen 36 diametral entgegengesetzt zueinander in die Wandung des Lampengefäßes eingebracht (siehe 1) und klemmen Verbindungsteile 38 der Wendelabschnitte 32 zwischen den Stirnflächen der Haltenoppen 36 ein, um die Glühwendel 30 zu fixieren. Diese Noppentechnologie ist beispielsweise in der EP 0 446 460 B1 der Anmelderin detailliert beschrieben, so dass weitere Ausführungen entbehrlich sind. Das Lampengefäß 34 ist über eine einseitige Quetschung 40 abgedichtet, in der die beiden Endabschnitte der Glühwendel 30 über jeweils eine Molybdänfolie 42 mit aus der Quetschdichtung 40 herausgeführten Stromzuführungen 44, 46 verbunden sind. Die Quetschung 40 ist so ausgeführt, dass der in 3 mittlere Bereich 47 mit planparallelen Flächen 48, 50 (senkrecht zur Zeichenebene in 1) ausgeführt ist, die in Randabschnitte 52, 54 übergehen, die senkrecht zur Zeichenebene in 3 beidseitig über die beiden Planflächen 48, 50 hinaus vorstehen, so dass der Querschnitt (nicht dargestellt) der Quetschung 40 etwa doppel-T-förmig mit den erweiterten Randabschnitten 52, 54 und dem dazwischen liegenden, von den beiden planparallel verlaufenden Flächen 48, 50 begrenzten Bereich 47 ausgebildet ist.
  • Wie insbesondere 4 zu entnehmen ist, die eine dreidimensionale Darstellung des Montageclips 4 mit eingesetzter Einbaulampe 2 zeigt, ist der Montageclip 4 aus einem Blechstanzteil zu einem an den Sockelinnendurchmesser angepassten Rohr- oder Zylindermantel geformt, wobei dieses über Eingriffselemente 56 mit Hinterschneidung kraft- und formschlüssig zusammengehalten wird. An seinem der Einbaulampe 2 zugewandten Ende (oben in 4) hat der Montageclip 4 einen etwa zylindermantelförmigen Aufnahmeabschnitt 58 in den die Quetschung 40 der Einbaulampe 2 eingesetzt ist. Dieser Aufnahmeabschnitt 58 ist bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel durch diametral zueinander angeordnete schlitzförmige Ausnehmungen 60 gebildet, in denen der planparallel abgeflachte Bereich 47 der Quetschung 40 der Einbaulampe 2 einklemmbar ist, wobei die an den abgeflachten Bereich anschließenden erweiterten Randabschnitte 52, 54 der Quetschung 40 außerhalb des Aufnahmeabschnitts 58 zu liegen kommen.
  • Gemäß 5, die eine Einzeldarstellung des Montageclips 4 aus 4 zeigt, sind die Ausnehmungen 60 begrenzende Umfangsabschnitte 62 des Montageclipmantels 28 nach innen hin aufeinander zu gebogen, so dass sie etwa senkrecht zu den beiden Planflächen 48, 50 der Quetschung 40 (siehe 4) verlaufen. Die Ausnehmungen 60 gehen nach unten hin jeweils in einen erweiterten Bereich 64 über, durch den das Umbiegen der Umfangsabschnitte 62 der beiden Ausnehmungen 60 nach innen ermöglicht ist. Zur kraftschlüssigen Halterung der Einbaulampe 2 werden Endbereiche der Umfangsabschnitte 62 der Ausnehmungen 60 beim Stanzen des Blechmantels freigestanzt und dann rechtwinklig nach innen hin gebogen, so dass sie zwei einander gegenüberliegend angeordnete Federelemente 66 ausbilden, die über jeweils zwei sich im Wesentlichen in Axialrichtung erstreckende einander gegenüberliegend angeordnete Federschenkel 68, 70 gemäß 2 federnd an dem abgeflachten Bereich 47 der Quetschung 40 anliegen und die Quetschung 40 der Einbaulampe 2 einklemmen. Die Federschenkel 68, 70 ermöglichen einen Ausgleich der Fertigungstoleranzen der Quetschung 40 und dienen zur Zentrierung der Einbaulampe 2 in dem Montageclip 4 sowie als Haltepunkte zur klemmenden Befestigung der Einbaulampe 2. Wie insbesondere 4 entnehmbar ist, hintergreifen die umgebogenen Umfangsabschnitte 62 der beiden Ausnehmungen 60 bei eingesetzter Einbaulampe 2 die beiden vorspringenden Randabschnitte 52, 54 der Quetschung 40, die dann außerhalb des Aufnahmeabschnittes 58 des Montageclips 4 angeordnet sind. Das heißt, die Quetschung 40 durchsetzt den Aufnahmeabschnitt 58 des Montageclips 4 diagonal, wobei die Federelemente 66 über die Federschenkel 68, 70 auf den Planflächen 48, 50 der Quetschung 40 aufliegen, so dass die Einbaulampe 2 in Radialrichtung lagefixiert ist.
  • Wie insbesondere 2 und 6, die eine Ansicht des Details D aus 4 zeigt, zu entnehmen ist, sind die oben liegenden Federschenkel 68 der Federelemente 66 zur Verbesserung der Klemmwirkung und Vereinfachung der Einbaulampenmontage kufenförmig abgewinkelt und bilden eine Einführschräge 72 aus, auf die beim Einsetzen der Einbaulampe 2 an der Quetschung 40 angeordnete nockenartige Vorsprünge 74 auflaufen. Die Einführschrägen 72 erleichtern das Einführen der Quetschung 40 bei der Montage der Einbaulampe 2 und Begrenzen über die auflaufenden Vorsprünge 74 deren Eintauchtiefe in den Montageclip 4. Die dem Sockel 6 zugewandten unteren Federschenkel 70 sind abschnittsweise parallel zu den Planflächen 48, 50 der Quetschung 40 abgewinkelt, so dass eine hohe Klemmwirkung bei gleichzeitig erleichtertem Einführen der Quetschung 40 ermöglicht ist. Die Anmelderin behält sich vor, auf die Federelemente 66 zur Aufnahme der Einbaulampe 2 eigene unabhängige Ansprüche zu richten.
  • An seinem dem Sockel 6 zugewandten Ende hat der Montageclip 4 gemäß 4 und 5 einen mit drei um jeweils 120° zueinander versetzt angeordneten, umfangsseitigen Einschraubvorsprüngen 76 versehenen Befestigungsabschnitt 78, über den der Montageclip 4 bei dem dargestellten E14-Schraubsockel 6 mit im Verhältnis zum Außendurchmesser des Montageclips 4 ähnlichem Innendurchmesser, direkt in den Sockel 6 eingeschraubt ist (siehe 1 und 3). Hierzu liegen die Einschraubvorsprünge 76 auf einem Gewindegang, der entsprechend dem Einschraubgewinde 10 des E14-Sockels 6 ausgeführt ist. Die Einschraubtiefe des Montageclips 4 ist dabei durch drei um jeweils 120° zueinander versetzt in einer gemeinsamen Radialebene angeordnete, aus dem Montageclipmantel ausgebogene, laschenförmige Begrenzungselemente 80 begrenzt, an denen eine Ringfläche 82 der Sockelhülse 12 im montierten Zustand von unten her (Ansicht nach 1 und 3) anliegt.
  • Alternativ kann der Montageclip 4 auch mit dem Sockel 6 verpresst sein. Diese Variante wird besonders bei größeren Sockeln, beispielsweise E27-Sockeln verwendet, wobei auf den Montageclip 4 dann ein Übergangsclip aufgesetzt ist, der mit dem Sockel verpresst oder über eine Verbindungsmasse verbunden wird.
  • Wie insbesondere 3 zu entnehmen ist, hat die Einbaulampe 2 zwei Stromzuführungen 44, 46 (Strotze), wobei eine erste Stromzuführung 44 der Einbaulampe 2 mit dem Montageclip 4 und eine zweite Stromzuführung 46 über einen Stromzuführungsdraht 84 mit einem Bodenkontakt 86 des Sockels 6 elektrisch verbunden ist. Bei der Montage der Einbaulampe 2 im Montageclip 4 wird die Stromzuführung 44 durch Schweißen mit einer Schweißfahne 88 (siehe 4) des Montageclips 4 verbunden. Gemäß 3 wird an die andere Stromzuführung 46 der Stromzuführungsdraht 84 angeschweißt, der in Verlängerung der Stromzuführung 46 nach unten durch den Innenraum des Montageclips 4 hindurch in den Sockel 6 vorsteht und dort mit dem Bodenkontakt 86 elektrisch verbunden ist. Das heißt, die axiale Lagefixierung der Einbaulampe 2 erfolgt mittels Stromzuführungen 44, 46, die mit dem Montageclip 4 bzw. über einen Stromzuführungsdraht 84 mit dem Bodenkontakt 86 verschweißt sind. Um die Schweißstelle zugänglich zu machen, sind zwei diametral angeordnete Durchbrüche 90 (siehe 4) in die Umfangswandung 28 des Montageclips 4 eingebracht, die beim Stanzen des Blechmantels ausgestanzt wurden.
  • Im Folgenden wird abschließend die Herstellung der Lampe 1 beispielhaft erläutert. In einem ersten Arbeitsgang wird an die Stromzuführung 46 der Einbaulampe 2 der Stromzuführungsdraht 84 angeschweißt. Anschließend wird die Einbaulampe 2 in den Montageclip 4 eingesetzt, so dass die Quetschung 40 die Ausnehmungen 60 diagonal durchsetzt und über die in Richtung der Quetschung 40 vorstehenden Federschenkel 68, 70 der Federelemente 66 zentriert und festgeklemmt ist. In einem weiteren Arbeitsschritt wird die Stromzuführung 44 mit der Schweißfahne 88 des Montageclips 4 durch die Durchbrüche 90 hindurch verschweißt, so dass die Einbaulampe 2 axial in dem Montageclip 4 gehalten ist. Dann wird im Bereich der Ringfläche 82 die Verbindungsmasse 16, beispielsweise ein Kleber oder Kitt, in die Sockelhülse 12 eingebracht und der Montageclip 4 mit eingesetzter Einbaulampe 2 über die Einschraubvorsprünge 76 in den Sockel 6 eingeschraubt, bis die Begrenzungselemente 80 in Anlage an die Ringfläche 82 des Sockels 6 kommen. Dadurch wird die Einschraubtiefe begrenzt und der Montageclip 4 im Sockel 6 zentriert. In der Folge wird der Hüllkolben 8 in die Sockelhülse 12 eingesetzt, wobei die Verbindungsmasse 16 beim Einsetzen des Hüllkolbens 8 etwas nach innen hin verdrängt wird, da der Außenumfang des Zylindermantelabschnitts im Wesentlichen bündig an der Innenumfangswandung der Sockelhülse 12 anliegt. Anschließend wird die Verbindungsmasse 16 in einem Ofen oder in einer Heizstrecke ausgeheizt sowie der in Axialrichtung überstehende Stromzuführungsdraht 84 abgelängt und mit dem Bodenkontakt 86 der Lampe 1 verlötet.
  • Die erfindungsgemäße Lampe 1 ist nicht auf die beschriebene Halogeneinbaulampe 2 und den Schraubsockel 6 beschränkt, vielmehr kann die Erfindung mit unterschiedlichen aus dem Stand der Technik bekannten Einbaulampen- und Sockeltypen, insbesondere mit zweiseitig gesockelten Einbaulampen, Verwendung finden. Weiterhin kann die Klemmhalterung der Einbaulampe 2 in dem Montageclip 4 auf beliebige Weise, beispielsweise alleine durch anliegende Umfangskanten oder -bereiche der Ausnehmungen 60 erfolgen.
  • Offenbart ist eine Lampe 1 mit einer Einbaulampe 2, insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip 4 in einen Sockel 6 eingesetzt und von einem Hüllkolben 8 umgeben ist, wobei der Sockel 6 und der Hüllkolben 8 über eine Verbindungsmasse 12 oder in einer Klemmtechnik verbunden sind. Erfindungsgemäß hat der Montageclip 4 Sicherungselemente 20, über die der Hüllkolben 8 nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel 6 gehalten ist.

Claims (15)

  1. Lampe, mit einer Einbaulampe (2), insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip (4) in einen Sockel (6) eingesetzt und von einem Hüllkolben (8) umgeben ist, wobei der Sockel (6) und der Hüllkolben (8) über eine Verbindungsmasse (16) oder in einer Klemmtechnik verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (4) Sicherungselemente (20) aufweist, über die der Hüllkolben (8) nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel (6) gehalten ist.
  2. Lampe nach Anspruch 1, wobei der Montageclip (4) zumindest zwei Federlaschen (22, 24) als Sicherungselemente (20) aufweist.
  3. Lampe nach Anspruch 2, wobei die Federlaschen (22, 24) zum Verbinden des Hüllkolbens (8) mit dem Sockel (6) elastisch biegbar und nach dem Lösen der Verbindung mit einem Hüllkolbenhals (14) des Hüllkolbens (8) von innen in Anlage bringbar sind.
  4. Lampe nach Anspruch 2 oder 3, wobei die Federlaschen (22, 24) etwa diametral zueinander angeordnet sind.
  5. Lampe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Federlaschen (22, 24) aus einer Umfangswandung (28) des Montageclips (4) herausgebogen sind und sich im Wesentlichen in Radialrichtung nach außen und in Richtung des Sockels (6) erstrecken.
  6. Lampe nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Federlaschen (22, 24) zumindest abschnittsweise bogenförmig ausgebildet sind.
  7. Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Montageclip (4) einen etwa zylindermantelförmigen Aufnahmeabschnitt (58) zum Einsetzen der Einbaulampe (2) aufweist, der durch diametral zueinander angeordnete Ausnehmungen (60) gebildet ist, in denen ein planparallel abgeflachter Bereich (47) einer Quetschung (40) der Einbaulampe (2) einklemmbar ist und sich an den abgeflachten Bereich (47) anschließende erweiterte Randabschnitte (52, 54) der Quetschung (40) außerhalb des Aufnahmeabschnitts (58) zu liegen kommen.
  8. Lampe nach Anspruch 7, wobei die Ausnehmungen (60) begrenzende Umfangsabschnitte (62) der Umfangswandung (28) des Montageclips (4) nach innen hin aufeinander zu gebogen sind und etwa senkrecht zu Planflächen (48, 50) der Quetschung (40) verlaufen.
  9. Lampe nach einem der Ansprüche 7 oder 8, wobei die Ausnehmungen (60) jeweils zwei einander gegenüberliegend angeordnete Federelemente (66) aufweisen, die über zwei sich im Wesentlichen in Axialrichtung erstreckende einander gegenüberliegend angeordnete Federschenkel (68, 70) in Anlage an den abgeflachten Bereich (47) der Quetschung (40) bringbar sind und zwischen denen die Quetschung (40) der Einbaulampe (2) einklemmbar ist.
  10. Lampe nach Anspruch 9, wobei die der Einbaulampe (2) zugewandten oberen Federschenkel (68) kufenförmig abgewinkelt sind und eine Einführschräge (72) ausbilden, auf die beim Einsetzen der Einbaulampe (2) an der Quetschung (40) angeordnete nockenartige Vorsprünge (74) auflaufen.
  11. Lampe nach Anspruch 9 oder 10, wobei die dem Sockel (6) zugewandten unteren Federschenkel (70) zumindest abschnittsweise parallel zu den Planflächen (48, 50) der Quetschung (40) abgewinkelt sind.
  12. Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Montageclip (4) ein Blechstanzbiegeteil ist und zumindest abschnittsweise einen etwa kreisförmigen Querschnitt aufweist.
  13. Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Montageclip (4) einen Befestigungsabschnitt (78) aufweist, der mit Einschraubvorsprüngen (76) versehen ist, die in Gewindeeingriff mit dem Sockel (6) bringbar sind.
  14. Lampe nach Anspruch 13, wobei die Einschraubtiefe des Montageclips (4) in den Sockel (6) durch Anlage von Begrenzungselementen (80) an einer Ringfläche (82) des Sockels (6) begrenzt ist.
  15. Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine erste Stromzuführung (44) der Einbaulampe mit dem Montageclip (4) und eine zweite Stromzuführung (46) über einen Stromzuführungsdraht (84) mit einem Bodenkontakt (86) des Sockels (6) elektrisch verbunden ist.
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