DE202006003314U1 - Lampe mit einer Einbaulampe - Google Patents
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Abstract
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft eine Lampe mit einer Einbaulampe, insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben ist, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse oder in einer Klemmtechnik verbunden sind.
- Stand der Technik
- Halogenglühlampen finden aufgrund ihrer guten Lichtqualität und langen Lebensdauer zunehmend Verbreitung in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Auch bei Anwendungen mit hohen Anforderungen an Ästhetik und Wirtschaftlichkeit entstand der Wunsch, mit Netzspannung arbeitende konventionelle Glühlampen durch Halogenglühlampen zu ersetzen. Aus diesen Gründen wurden Lampen mit eingesetzten Halogenglühlampen entwickelt, die von einem Hüllkolben umgeben und dadurch äußerlich kaum von herkömmlichen Glühlampen für die Allgemeinbeleuchtung zu unterscheiden sind.
- Eine derartige Lampe wird beispielsweise auf der Internetdomain www.osram.de unter der Produktbezeichnung „HALOLUX® T" beschrieben. Bei diesen herkömmlichen Lampen ist eine einseitig gequetschte Halogeneinbaulampe über einen elektrisch leitenden Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse, beispielsweise einen Kleber oder Kitt, verbunden sind. Der Montageclip übernimmt hierbei sowohl die elektrische Kontaktierung als auch die mechanische Fixierung der Einbaulampe im Sockel.
- Nachteilig bei der vorbeschriebenen Lösung ist, dass sich die Verbindung zwischen Hüllkolben und Sockel, beispielsweise durch Alterung und Versprödung der Verbindungsmasse lösen kann, so dass sich der Hüllkolben vollständig von dem Sockel trennt und es zu einer lebensgefährlichen Berührung mit dem nun freiliegenden, spannungsführenden Montageclip im Lampeninneren kommen kann. Weiterhin besteht durch Splitter des beim Abfallen zerbrochenen Hüllkolbens ein erhebliches Verletzungsrisiko für den Anwender.
- Darstellung der Erfindung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lampe mit einer Einbaulampe, insbesondere einer Halogeneinbaulampe zu schaffen, bei der gegenüber herkömmlichen Lösungen ein Berührungsschutz der stromführenden Bauteile im Falle eines Lösens des Hüllkolbens ermöglicht ist.
- Diese Aufgabe wird gelöst, durch eine Lampe mit einer Einbaulampe, insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben ist, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse oder in einer Klemmtechnik verbunden sind, wobei der Montageclip Sicherungselemente aufweist, über die der Hüllkolben nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel gehalten ist. Besonders vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
- Die erfindungsgemäße Lampe hat eine Einbaulampe, insbesondere eine Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip in einen Sockel eingesetzt und von einem Hüllkolben umgeben ist, wobei der Sockel und der Hüllkolben über eine Verbindungsmasse, beispielsweise einen Kleber, Kitt oder dergleichen, oder in einer Klemmtechnik verbunden sind. Erfindungsgemäß weist der Montageclip Sicherungselemente auf, über die der Hüllkolben nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel gehalten ist. Aufgrund der Sicherungselemente kann sich der Hüllkolben nach dem Lösen der Klebemittel-, Kitt- oder Klemmverbindung zwischen Hüllkolben und Sockel nicht vollständig von dem Sockel lösen, so dass der spannungsführende Montageclip durch den Hüllkolben weiterhin vor unbeabsichtigter Berührung geschützt und eine Stromschlaggefahr ausgeschlossen ist.
- Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel hat der Montageclip zumindest zwei Federlaschen als Sicherungselemente.
- Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Federlaschen zum Verbinden des Hüllkolbens mit dem Sockel elastisch biegbar und nach dem Lösen der Verbindung mit einem Hüllkolbenhals des Hüllkolbens von innen in Anlage bringbar sind.
- Vorzugsweise sind die Federlaschen etwa diametral zueinander angeordnet.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel werden die Federlaschen aus einer Umfangswandung des Montageclips herausgebogen und erstrecken sich im Wesentlichen in Radialrichtung nach außen und in Richtung des Sockels. Dadurch wird das Aufschieben des Hüllkolbens erleichtert, wobei sich die Federlaschen elastisch in Richtung des Montageclips biegen und nach der Montage des Hüllkolbens als eine Art Widerhaken vorspringen und das Abfallen eines losen Hüllkolbens verhindern.
- Die Federlaschen sind bei einer Ausführung der Erfindung zumindest abschnittsweise bogenförmig ausgebildet, um das Aufschieben des Hüllkolbens weiter zu erleichtern und die Stützwirkung der Federlaschen am losen Hüllkolben zu verbessern.
- Der Montageclip hat vorzugsweise einen etwa zylindermantelförmigen Aufnahmeabschnitt zum Einsetzen der Einbaulampe, der gemäß einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung durch diametral zueinander angeordnete Ausnehmungen gebildet ist, in denen ein planparallel abgeflachter Bereich einer Quetschung der Einbaulampe einklemmbar ist, wobei sich an den abgeflachten Bereich anschließende erweiterte Randabschnitte der Quetschung außerhalb des Aufnahmeabschnitts zu liegen kommen.
- Vorzugsweise sind die Ausnehmungen begrenzende Umfangsabschnitte der Umfangswandung des Montageclips nach innen hin aufeinander zu gebogen und verlaufen etwa senkrecht zu den beiden Planflächen der Quetschung.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen die Ausnehmungen jeweils zwei einander gegenüberliegend angeordnete Federelemente auf, die über zwei sich im Wesentlichen in Axialrichtung erstreckende einander gegenüberliegend angeordnete Federschenkel in Anlage an den abgeflachten Bereich der Quetschung bringbar sind und zwischen denen die Quetschung der Einbaulampe einklemmbar ist. Mit anderen Worten, die Federschenkel der Federelemente liegen federnd an den beiden planparallelen Flächen der Quetschung an und fixieren diese mittig in dem Aufnahmeabschnitt des Montageclips. Die Federschenkel ermöglichen hierbei einen Ausgleich der Fertigungstoleranzen der Quetschung und dienen zur Zentrierung der Einbaulampe in dem Montageclip sowie zu ihrer klemmenden Befestigung.
- Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die der Einbaulampe zugewandten oberen Federschenkel kufenförmig abgewinkelt und bilden eine Einführschräge aus, auf die beim Einsetzen der Einbaulampe an der Quetschung angeordnete nockenartige Vorsprünge auflaufen. Die Einführschrägen erleichtern das Einführen der Quetschung bei der Montage der Einbaulampe und Begrenzen über die auflaufenden Vorsprünge deren Eintauchtiefe in den Montageclip.
- Die dem Sockel zugewandten unteren Federschenkel sind zumindest abschnittsweise parallel zu den Planflächen der Quetschung abgewinkelt, so dass eine hohe Klemmwirkung bei gleichzeitig erleichtertem Einführen der Quetschung ermöglicht ist.
- Als fertigungstechnisch besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, den Montageclip als Blechstanzbiegeteil mit zumindest abschnittsweise etwa kreisförmigen Querschnitt auszuführen.
- Bei Schraubsockeln mit im Verhältnis zum Außendurchmesser des Montageclips ähnlichem Innendurchmesser, beispielsweise E14-Schraubsockeln, kann der Montageclip über einen mit umfangsseitigen Einschraubvorsprüngen versehenen Befestigungsabschnitt in den Sockel eingeschraubt werden. Alternativ kann der Montageclip auch mit dem Sockel verpresst sein. Diese Variante wird besonders bei größeren Sockeln, beispielsweise E27-Sockeln verwendet, wobei auf den Montageclip dann ein Übergangsclip aufgesetzt ist, der mit dem Sockel verpresst wird.
- Die Einschraubtiefe des Montageclips in den Sockel ist vorzugsweise durch Anlage von Begrenzungselementen des Montageclips an einer Ringfläche des Sockels begrenzt. Aufgrund der Begrenzungselemente wird ebenfalls eine axiale Zentrierung des Montageclips im Sockel erreicht.
- Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat die Einbaulampe zwei Stromzuführungen (Strotze), wobei eine erste Stromzuführung der Einbaulampe mit dem Montageclip und eine zweite Stromzuführung über einen Stromzuführungsdraht mit einem Bodenkontakt des Sockels elektrisch verbunden ist. Über die Stromzuführungen wird die Einbaulampe elektrisch kontaktiert und axial in der Lampe fixiert.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Lampe mit eingesetzter Einbaulampe; -
2 eine Ansicht des Details A aus1 ; -
3 eine Vorderansicht der Lampe aus1 ; -
4 eine dreidimensionale Darstellung des Montageclips mit eingesetzter Einbaulampe; -
5 eine Einzeldarstellung des Montageclips aus4 und -
6 eine Ansicht des Details D aus4 . - Bevorzugte Ausführung der Erfindung
-
1 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Lampe1 mit einer Einbaulampe2 , die über einen Montageclip4 mechanisch und elektrisch mit einem Sockel6 verbunden und von einem Hüllkolben8 umgeben ist. Der Sockel6 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Schraubsockel vom Typ E14 ausgebildet und hat eine etwa topfförmige, mit einem Einschraubgewinde10 versehene gestufte Sockelhülse12 , deren Innendurchmesser an den Außendurchmesser des Montageclips4 angepasst ist. Der Hüllkolben8 ist zum Sockel6 hin zu einem etwa zylindermantelförmigen Hüllkolbenhals14 verjüngt, dessen Außendurchmesser etwas kleiner als der Innendurchmesser der Umfangswandung der Sockelhülse12 ausgebildet ist, so dass dieser Zylindermantelabschnitt im Einbauzustand von der Sockelhülse12 umgriffen ist. Die verwendeten Hüllkolben8 können jede aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannte Kolbenform, beispielsweise eine Tropfenform, Kerzenform oder Pilzform aufweisen oder gemäß1 als Rohrkolben8 ausgebildet sein. Je nach Anwendungsfall werden mattierte, klare oder für eine erhöhte Streuwirkung silizierte bzw. teilsilizierte Kolben8 aus Glas verwendet. Zur Verbindung des Hüllkolbens8 , des Montageclips4 und des Sockels6 ist eine Verbindungsmasse16 , beispielsweise ein Kleber oder Kitt, in einen von der Sockelhülse12 und dem Montageclip4 begrenzten Ringraum eingebracht, so dass nach dem Aushärten der Verbindungsmasse16 eine hochfeste Verbindung dieser Bauelemente gewährleistet ist. Bei einer nicht dargestellten Variante der Erfindung ist der Hüllkolben8 anstelle der Klebeverbindung in einer Klemmtechnik mit der Sockelhülse12 verbunden. - Erfindungsgemäß ist der Montageclip
4 mit Sicherungselementen20 versehen, über die der Hüllkolben8 nach einem Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung, beispielsweise durch Alterung und Versprödung der Verbindungsmasse16 , an dem Sockel6 gehalten ist. Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, kann sich der Hüllkolben8 nach dem Lösen der Verbindung aufgrund der Sicherungselemente20 nicht vollständig von dem Sockel6 trennen, so dass der spannungsführende Montageclip4 auch nach dem Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung durch den Hüllkolben8 vor unbeabsichtigter Berührung geschützt und eine Stromschlaggefahr ausgeschlossen ist. - Wie insbesondere
2 zu entnehmen ist, die eine Ansicht des Details A aus1 zeigt, finden bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei diametral zueinander angeordnete Federlaschen22 ,24 als Sicherungselemente20 Verwendung. Diese sind zum Verbinden des Hüllkolbens8 mit dem Sockel6 elastisch biegbar und nach dem Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung mit dem Hüllkolben8 im Bereich des Hüllkolbenhalses14 von innen über Stirnflächen26 in Anlage bringbar, so dass sich der Hüllkolben8 nicht vollständig von dem Sockel6 trennen kann. Die Federlaschen22 ,24 sind aus einer Umfangswandung28 des Montageclips4 herausgebogen und erstrecken sich in Radialrichtung bogenförmig nach außen etwa in Richtung des Sockels6 . Dadurch wird das Aufschieben des Hüllkolbens8 erleichtert, wobei sich die Federlaschen22 ,24 elastisch in Richtung des Montagclips4 biegen und nach der Montage des Hüllkolbens8 in die dargestellte Position vorspringen, um sich nach dem eventuellen Lösen der Klebemittel- oder Kittverbindung über die Stirnflächen26 gegen den Hüllkolbenhals14 innenseitig abzustützen und den Hüllkolben8 an dem Sockel6 zu sichern. - Gemäß der in
3 gezeigten Seitenansicht der erfindungsgemäßen Lampe1 , ist die Einbaulampe2 bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Halogenglühlampe (Halogenbrenner) in herkömmlicher Bauweise ausgeführt. Eine derartige Halogenglühlampe2 besteht im Wesentlichen aus einer Glühwendel30 , die beispielsweise mit vier Wendelabschnitten32 versehen und in Noppentechnik in einem Lampengefäß34 lagefixiert ist. Hierzu sind Haltenoppen36 diametral entgegengesetzt zueinander in die Wandung des Lampengefäßes eingebracht (siehe1 ) und klemmen Verbindungsteile38 der Wendelabschnitte32 zwischen den Stirnflächen der Haltenoppen36 ein, um die Glühwendel30 zu fixieren. Diese Noppentechnologie ist beispielsweise in derEP 0 446 460 B1 der Anmelderin detailliert beschrieben, so dass weitere Ausführungen entbehrlich sind. Das Lampengefäß34 ist über eine einseitige Quetschung40 abgedichtet, in der die beiden Endabschnitte der Glühwendel30 über jeweils eine Molybdänfolie42 mit aus der Quetschdichtung40 herausgeführten Stromzuführungen44 ,46 verbunden sind. Die Quetschung40 ist so ausgeführt, dass der in3 mittlere Bereich47 mit planparallelen Flächen48 ,50 (senkrecht zur Zeichenebene in1 ) ausgeführt ist, die in Randabschnitte52 ,54 übergehen, die senkrecht zur Zeichenebene in3 beidseitig über die beiden Planflächen48 ,50 hinaus vorstehen, so dass der Querschnitt (nicht dargestellt) der Quetschung40 etwa doppel-T-förmig mit den erweiterten Randabschnitten52 ,54 und dem dazwischen liegenden, von den beiden planparallel verlaufenden Flächen48 ,50 begrenzten Bereich47 ausgebildet ist. - Wie insbesondere
4 zu entnehmen ist, die eine dreidimensionale Darstellung des Montageclips4 mit eingesetzter Einbaulampe2 zeigt, ist der Montageclip4 aus einem Blechstanzteil zu einem an den Sockelinnendurchmesser angepassten Rohr- oder Zylindermantel geformt, wobei dieses über Eingriffselemente56 mit Hinterschneidung kraft- und formschlüssig zusammengehalten wird. An seinem der Einbaulampe2 zugewandten Ende (oben in4 ) hat der Montageclip4 einen etwa zylindermantelförmigen Aufnahmeabschnitt58 in den die Quetschung40 der Einbaulampe2 eingesetzt ist. Dieser Aufnahmeabschnitt58 ist bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel durch diametral zueinander angeordnete schlitzförmige Ausnehmungen60 gebildet, in denen der planparallel abgeflachte Bereich47 der Quetschung40 der Einbaulampe2 einklemmbar ist, wobei die an den abgeflachten Bereich anschließenden erweiterten Randabschnitte52 ,54 der Quetschung40 außerhalb des Aufnahmeabschnitts58 zu liegen kommen. - Gemäß
5 , die eine Einzeldarstellung des Montageclips4 aus4 zeigt, sind die Ausnehmungen60 begrenzende Umfangsabschnitte62 des Montageclipmantels28 nach innen hin aufeinander zu gebogen, so dass sie etwa senkrecht zu den beiden Planflächen48 ,50 der Quetschung40 (siehe4 ) verlaufen. Die Ausnehmungen60 gehen nach unten hin jeweils in einen erweiterten Bereich64 über, durch den das Umbiegen der Umfangsabschnitte62 der beiden Ausnehmungen60 nach innen ermöglicht ist. Zur kraftschlüssigen Halterung der Einbaulampe2 werden Endbereiche der Umfangsabschnitte62 der Ausnehmungen60 beim Stanzen des Blechmantels freigestanzt und dann rechtwinklig nach innen hin gebogen, so dass sie zwei einander gegenüberliegend angeordnete Federelemente66 ausbilden, die über jeweils zwei sich im Wesentlichen in Axialrichtung erstreckende einander gegenüberliegend angeordnete Federschenkel68 ,70 gemäß2 federnd an dem abgeflachten Bereich47 der Quetschung40 anliegen und die Quetschung40 der Einbaulampe2 einklemmen. Die Federschenkel68 ,70 ermöglichen einen Ausgleich der Fertigungstoleranzen der Quetschung40 und dienen zur Zentrierung der Einbaulampe2 in dem Montageclip4 sowie als Haltepunkte zur klemmenden Befestigung der Einbaulampe2 . Wie insbesondere4 entnehmbar ist, hintergreifen die umgebogenen Umfangsabschnitte62 der beiden Ausnehmungen60 bei eingesetzter Einbaulampe2 die beiden vorspringenden Randabschnitte52 ,54 der Quetschung40 , die dann außerhalb des Aufnahmeabschnittes58 des Montageclips4 angeordnet sind. Das heißt, die Quetschung40 durchsetzt den Aufnahmeabschnitt58 des Montageclips4 diagonal, wobei die Federelemente66 über die Federschenkel68 ,70 auf den Planflächen48 ,50 der Quetschung40 aufliegen, so dass die Einbaulampe2 in Radialrichtung lagefixiert ist. - Wie insbesondere
2 und6 , die eine Ansicht des Details D aus4 zeigt, zu entnehmen ist, sind die oben liegenden Federschenkel68 der Federelemente66 zur Verbesserung der Klemmwirkung und Vereinfachung der Einbaulampenmontage kufenförmig abgewinkelt und bilden eine Einführschräge72 aus, auf die beim Einsetzen der Einbaulampe2 an der Quetschung40 angeordnete nockenartige Vorsprünge74 auflaufen. Die Einführschrägen72 erleichtern das Einführen der Quetschung40 bei der Montage der Einbaulampe2 und Begrenzen über die auflaufenden Vorsprünge74 deren Eintauchtiefe in den Montageclip4 . Die dem Sockel6 zugewandten unteren Federschenkel70 sind abschnittsweise parallel zu den Planflächen48 ,50 der Quetschung40 abgewinkelt, so dass eine hohe Klemmwirkung bei gleichzeitig erleichtertem Einführen der Quetschung40 ermöglicht ist. Die Anmelderin behält sich vor, auf die Federelemente66 zur Aufnahme der Einbaulampe2 eigene unabhängige Ansprüche zu richten. - An seinem dem Sockel
6 zugewandten Ende hat der Montageclip4 gemäß4 und5 einen mit drei um jeweils 120° zueinander versetzt angeordneten, umfangsseitigen Einschraubvorsprüngen76 versehenen Befestigungsabschnitt78 , über den der Montageclip4 bei dem dargestellten E14-Schraubsockel6 mit im Verhältnis zum Außendurchmesser des Montageclips4 ähnlichem Innendurchmesser, direkt in den Sockel6 eingeschraubt ist (siehe1 und3 ). Hierzu liegen die Einschraubvorsprünge76 auf einem Gewindegang, der entsprechend dem Einschraubgewinde10 des E14-Sockels6 ausgeführt ist. Die Einschraubtiefe des Montageclips4 ist dabei durch drei um jeweils 120° zueinander versetzt in einer gemeinsamen Radialebene angeordnete, aus dem Montageclipmantel ausgebogene, laschenförmige Begrenzungselemente80 begrenzt, an denen eine Ringfläche82 der Sockelhülse12 im montierten Zustand von unten her (Ansicht nach1 und3 ) anliegt. - Alternativ kann der Montageclip
4 auch mit dem Sockel6 verpresst sein. Diese Variante wird besonders bei größeren Sockeln, beispielsweise E27-Sockeln verwendet, wobei auf den Montageclip4 dann ein Übergangsclip aufgesetzt ist, der mit dem Sockel verpresst oder über eine Verbindungsmasse verbunden wird. - Wie insbesondere
3 zu entnehmen ist, hat die Einbaulampe2 zwei Stromzuführungen44 ,46 (Strotze), wobei eine erste Stromzuführung44 der Einbaulampe2 mit dem Montageclip4 und eine zweite Stromzuführung46 über einen Stromzuführungsdraht84 mit einem Bodenkontakt86 des Sockels6 elektrisch verbunden ist. Bei der Montage der Einbaulampe2 im Montageclip4 wird die Stromzuführung44 durch Schweißen mit einer Schweißfahne88 (siehe4 ) des Montageclips4 verbunden. Gemäß3 wird an die andere Stromzuführung46 der Stromzuführungsdraht84 angeschweißt, der in Verlängerung der Stromzuführung46 nach unten durch den Innenraum des Montageclips4 hindurch in den Sockel6 vorsteht und dort mit dem Bodenkontakt86 elektrisch verbunden ist. Das heißt, die axiale Lagefixierung der Einbaulampe2 erfolgt mittels Stromzuführungen44 ,46 , die mit dem Montageclip4 bzw. über einen Stromzuführungsdraht84 mit dem Bodenkontakt86 verschweißt sind. Um die Schweißstelle zugänglich zu machen, sind zwei diametral angeordnete Durchbrüche90 (siehe4 ) in die Umfangswandung28 des Montageclips4 eingebracht, die beim Stanzen des Blechmantels ausgestanzt wurden. - Im Folgenden wird abschließend die Herstellung der Lampe
1 beispielhaft erläutert. In einem ersten Arbeitsgang wird an die Stromzuführung46 der Einbaulampe2 der Stromzuführungsdraht84 angeschweißt. Anschließend wird die Einbaulampe2 in den Montageclip4 eingesetzt, so dass die Quetschung40 die Ausnehmungen60 diagonal durchsetzt und über die in Richtung der Quetschung40 vorstehenden Federschenkel68 ,70 der Federelemente66 zentriert und festgeklemmt ist. In einem weiteren Arbeitsschritt wird die Stromzuführung44 mit der Schweißfahne88 des Montageclips4 durch die Durchbrüche90 hindurch verschweißt, so dass die Einbaulampe2 axial in dem Montageclip4 gehalten ist. Dann wird im Bereich der Ringfläche82 die Verbindungsmasse16 , beispielsweise ein Kleber oder Kitt, in die Sockelhülse12 eingebracht und der Montageclip4 mit eingesetzter Einbaulampe2 über die Einschraubvorsprünge76 in den Sockel6 eingeschraubt, bis die Begrenzungselemente80 in Anlage an die Ringfläche82 des Sockels6 kommen. Dadurch wird die Einschraubtiefe begrenzt und der Montageclip4 im Sockel6 zentriert. In der Folge wird der Hüllkolben8 in die Sockelhülse12 eingesetzt, wobei die Verbindungsmasse16 beim Einsetzen des Hüllkolbens8 etwas nach innen hin verdrängt wird, da der Außenumfang des Zylindermantelabschnitts im Wesentlichen bündig an der Innenumfangswandung der Sockelhülse12 anliegt. Anschließend wird die Verbindungsmasse16 in einem Ofen oder in einer Heizstrecke ausgeheizt sowie der in Axialrichtung überstehende Stromzuführungsdraht84 abgelängt und mit dem Bodenkontakt86 der Lampe1 verlötet. - Die erfindungsgemäße Lampe
1 ist nicht auf die beschriebene Halogeneinbaulampe2 und den Schraubsockel6 beschränkt, vielmehr kann die Erfindung mit unterschiedlichen aus dem Stand der Technik bekannten Einbaulampen- und Sockeltypen, insbesondere mit zweiseitig gesockelten Einbaulampen, Verwendung finden. Weiterhin kann die Klemmhalterung der Einbaulampe2 in dem Montageclip4 auf beliebige Weise, beispielsweise alleine durch anliegende Umfangskanten oder -bereiche der Ausnehmungen60 erfolgen. - Offenbart ist eine Lampe
1 mit einer Einbaulampe2 , insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip4 in einen Sockel6 eingesetzt und von einem Hüllkolben8 umgeben ist, wobei der Sockel6 und der Hüllkolben8 über eine Verbindungsmasse12 oder in einer Klemmtechnik verbunden sind. Erfindungsgemäß hat der Montageclip4 Sicherungselemente20 , über die der Hüllkolben8 nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel6 gehalten ist.
Claims (15)
- Lampe, mit einer Einbaulampe (
2 ), insbesondere einer Halogeneinbaulampe, die über einen Montageclip (4 ) in einen Sockel (6 ) eingesetzt und von einem Hüllkolben (8 ) umgeben ist, wobei der Sockel (6 ) und der Hüllkolben (8 ) über eine Verbindungsmasse (16 ) oder in einer Klemmtechnik verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (4 ) Sicherungselemente (20 ) aufweist, über die der Hüllkolben (8 ) nach dem Lösen der Verbindung an dem Sockel (6 ) gehalten ist. - Lampe nach Anspruch 1, wobei der Montageclip (
4 ) zumindest zwei Federlaschen (22 ,24 ) als Sicherungselemente (20 ) aufweist. - Lampe nach Anspruch 2, wobei die Federlaschen (
22 ,24 ) zum Verbinden des Hüllkolbens (8 ) mit dem Sockel (6 ) elastisch biegbar und nach dem Lösen der Verbindung mit einem Hüllkolbenhals (14 ) des Hüllkolbens (8 ) von innen in Anlage bringbar sind. - Lampe nach Anspruch 2 oder 3, wobei die Federlaschen (
22 ,24 ) etwa diametral zueinander angeordnet sind. - Lampe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Federlaschen (
22 ,24 ) aus einer Umfangswandung (28 ) des Montageclips (4 ) herausgebogen sind und sich im Wesentlichen in Radialrichtung nach außen und in Richtung des Sockels (6 ) erstrecken. - Lampe nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Federlaschen (
22 ,24 ) zumindest abschnittsweise bogenförmig ausgebildet sind. - Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Montageclip (
4 ) einen etwa zylindermantelförmigen Aufnahmeabschnitt (58 ) zum Einsetzen der Einbaulampe (2 ) aufweist, der durch diametral zueinander angeordnete Ausnehmungen (60 ) gebildet ist, in denen ein planparallel abgeflachter Bereich (47 ) einer Quetschung (40 ) der Einbaulampe (2 ) einklemmbar ist und sich an den abgeflachten Bereich (47 ) anschließende erweiterte Randabschnitte (52 ,54 ) der Quetschung (40 ) außerhalb des Aufnahmeabschnitts (58 ) zu liegen kommen. - Lampe nach Anspruch 7, wobei die Ausnehmungen (
60 ) begrenzende Umfangsabschnitte (62 ) der Umfangswandung (28 ) des Montageclips (4 ) nach innen hin aufeinander zu gebogen sind und etwa senkrecht zu Planflächen (48 ,50 ) der Quetschung (40 ) verlaufen. - Lampe nach einem der Ansprüche 7 oder 8, wobei die Ausnehmungen (
60 ) jeweils zwei einander gegenüberliegend angeordnete Federelemente (66 ) aufweisen, die über zwei sich im Wesentlichen in Axialrichtung erstreckende einander gegenüberliegend angeordnete Federschenkel (68 ,70 ) in Anlage an den abgeflachten Bereich (47 ) der Quetschung (40 ) bringbar sind und zwischen denen die Quetschung (40 ) der Einbaulampe (2 ) einklemmbar ist. - Lampe nach Anspruch 9, wobei die der Einbaulampe (
2 ) zugewandten oberen Federschenkel (68 ) kufenförmig abgewinkelt sind und eine Einführschräge (72 ) ausbilden, auf die beim Einsetzen der Einbaulampe (2 ) an der Quetschung (40 ) angeordnete nockenartige Vorsprünge (74 ) auflaufen. - Lampe nach Anspruch 9 oder 10, wobei die dem Sockel (
6 ) zugewandten unteren Federschenkel (70 ) zumindest abschnittsweise parallel zu den Planflächen (48 ,50 ) der Quetschung (40 ) abgewinkelt sind. - Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Montageclip (
4 ) ein Blechstanzbiegeteil ist und zumindest abschnittsweise einen etwa kreisförmigen Querschnitt aufweist. - Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Montageclip (
4 ) einen Befestigungsabschnitt (78 ) aufweist, der mit Einschraubvorsprüngen (76 ) versehen ist, die in Gewindeeingriff mit dem Sockel (6 ) bringbar sind. - Lampe nach Anspruch 13, wobei die Einschraubtiefe des Montageclips (
4 ) in den Sockel (6 ) durch Anlage von Begrenzungselementen (80 ) an einer Ringfläche (82 ) des Sockels (6 ) begrenzt ist. - Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine erste Stromzuführung (
44 ) der Einbaulampe mit dem Montageclip (4 ) und eine zweite Stromzuführung (46 ) über einen Stromzuführungsdraht (84 ) mit einem Bodenkontakt (86 ) des Sockels (6 ) elektrisch verbunden ist.
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