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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zur Fixierung eines Lampenkolbens
und zugehörige Lampe
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Es handelt sich dabei insbesondere um Hochdruckentladungslampen,
bevorzugt Metallhalogenidlampen, aber auch beispielsweise um Halogenglühlampen. Häufig wird
dabei ein längsgestrecktes,
insbesondere keramisches, Entladungsgefäß als Lampenkolben benutzt.
Details einer derartigen Lampe sind in der noch unveröffentlichten
DE-Az 103 36 282.7 offenbart.
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Aus
der DE-C1 43 17 252 ist bereits eine Haltevorrichtung zur Fixierung
eines Lampenkolbens und zugehörige
Lampe bekannt, die aus drei Kolben aufgebaut ist. Sie besitzt einen
keramischen Adapter, der an einem Schraubsockel montiert ist. Zwischen dem
Hüllkolben
und Außenkolben
herrscht Atmosphärendruck.
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Die
EP 1 109 199 beschreibt
eine einseitig gesockelte Hochdrucklampe, bei der der Außenkolben
von einem Reflektor umgeben ist. Der Sockel ist mittels einer Crimpung
direkt am Reflektorhals befestigt. Nachteilig daran ist, dass die
Bemaßung
des Halses des Reflektors auf die Standardmaße des Sockels abgestimmt sein
muss.
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Darstellung
der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einseitig gesockelte
Lampe gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bereitzustellen, die einfach zu montieren und gut
automatisierbar herzustellen ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
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Die
Erfindung ermöglicht
die Fixierung des Lampenkolbens einer einseitig gequetschten Lampe mittels
einer Haltevorrichtung, auch Halteelement genannt, dessen Haltefunktion
entweder durch Formschluss oder durch Federkraft realisiert wird.
Insbesondere eignet sich dafür
ein Federclip, der als Clip-Mechanismus gestaltet ist. Damit ist
die Lampe besonders geeignet zur einfachen mechanischen und automatengerechten
Fertigung auf Fertigungslinien ohne heiße Prozesse wie beispielsweise
Einschmelzen, Schweißen
oder Löten.
Zudem werden lange Prozesszeiten beispielsweise für Trocknen, Ausheizen
oder Pumpen, vermieden. Der Lampenkolben wird kittlos, mittels zweier
Clips, vorzugsweise aus Metall oder auch Kunststoff, fixiert.
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Bisher
wurden die Stromzuführungen
des Lampenkolbens direkt mit den Gestellkomponenten verschweißt. Eine
Evakuierung bzw. eine Inertgasfüllung
des Außenkolbens
zum Schutz der metallischen Gestellteile vor Oxidation ist notwendig.
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Ein
Lampenkolben mit mindestens einem Endabschnitt, meist einer Quetschung
oder auch Einschmelzung, wird in ein Halteelement, beispielsweise
einen Clip-Mechanismus,
vorzugsweise aus Metall, eingesetzt und durch Formschluss oder Federkraft
gehalten. Das Halteelement besteht aus einem, besonders bevorzugt
jedoch aus zwei Elementen. Ein Halteelement aus einem Teil muss
geeignet geformt sein mittels aus einer Ebene ragender Bestandteile,
um ein Verkippen des Kolbens zu verhindern. Dagegen stehen bei einem
Halteelement aus zwei Teilen alle Gestaltungsmöglichkeiten offen, um das Verkippen
auf einfache Weise zu verhindern. In diesem Fall wird im folgenden
von einem ersten Teil als Hauptclip und einem zweiten Teil als Nebenclip oder
Hilfsclip gesprochen.
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Mindestens
eines der Clipelemente, nämlich der
Hauptclip, ähnelt
einem Hut mit einem hochgezogenen Bereich als Seitenwand, vorzugsweise
zylindrisch, und einer umlaufenden Krempe, die als Auflagerand dient.
In der Krempe ist ein Verdrehschutzmechanismus eingebaut. Insbesondere
handelt es sich dabei um Verdrehschutzzonen, die an der Krempe ausgeklinkt
oder ausgespart sind. Alternativ können mindestens eine Vertiefung
bzw. Delle und/oder Erhöhung
bzw. Beule vorgesehen sein. Im Deckel, also dem oberen Abschluss
des hochgezogenen Teils ist eine dem Lampenkolben entsprechende
Ausnehmung eingebracht, deren Aufnahmegeometrie dem des Endabschnitts
angepasst ist. Insbesondere enthält
der Deckel Federelemente oder Formschlusselemente als Ränder der
Ausnehmung für
die Quetschzone des Lampenkolbens.
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Auch
der zweite, nämlich
der Nebenclip, ist typisch ähnlich
aufgebaut wie der Hauptclip, jedoch ist seine Seitenwand niedriger.
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In
Einzelfällen
ist es möglich,
das der Nebenclip nur aus einer Krempe und dem darin integrierten Deckel
besteht, wobei die dem Lampenkolben entsprechende Aufnahmegeometrie
für den
Endabschnitt des Lampenkolbens erhalten bleibt. Es handelt sich
also um einen Clip ohne Seitenwand. Wenn beide Clipelemente eine
Seitenwand aufweisen, ist die Höhe
der Seitenwand des Nebenclips immer kleiner als die Höhe der Seitenwand
des Hauptclips. Normalerweise ist auch der Durchmesser des Nebenclips
geringfügig
kleiner als der des Hauptclips um besser die beiden Teile fügen zu können. Dies
ist der einfachste Weg, um zu erreichen dass die beiden Clipelemente
ineinander fügbar
sind. Der gefügte Clipmechanismus
kann sowohl lösbar
als auch unlösbar,
z.B. lasergeschweißt,
ausgelegt werden. Durch das Fügen
der Clipelemente entsteht, bedingt durch die als Auflageflächen dienenden
Krempen, ein definierter, paralleler Abstand der Aufnahmeplateaus.
Dieser Abstand ist so gewählt,
das die Federelemente des Clipmechanismus an der Oberfläche des
Endabschnitts, den sie umgeben, aufliegen, meist eine Quetschfläche des
zu fügenden
Lampenkolbens. Dabei soll für
das den äußeren Stromzuführungen
des Lampenkolbens nähere
Clipelement, nämlich
der Nebenclip, ein bestimmter Sicherheitsabstand zu den Stromzuführungen
eingehalten werden.
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Die
so gefügte
Verbindung der beiden Clipelemente wird auf einen isolierenden Aufsatz,
vorzugsweise einem keramischen Adapter, aufgesetzt, wobei der Aufsatz über zum
Verdrehschutzmechanismus der Clipelemente korrespondierenden Verdrehschutzmittel
verfügt.
Dabei werden beispielsweise die in den Clipelementen eingebrachten
Verdrehschutzzonen über
entsprechende Erhebungen bzw. Vertiefungen in die Adapterkeramik
eingesetzt.
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Bei,
beispielsweise, einer Außenkolben- oder
Reflektorlampe besteht das Hüllteil
vorzugsweise aus Glas oder Aluminium mit einer Reflektorgeometrie.
Das Hüllteil
liegt auf der Krempe der Clipelemente auf und wird mittels eines
Klammerbandes, z. B. Bördelringes,
vorzugsweise Aluminium, verdrehsicher mit dem Aufsatz/Adapter verbunden.
Die zwischen dem Hüllteil
und dem Aufsatz bzw. konkret der Adapterkeramik liegende Krempe
der Clipkombination wird durch das Anformen des Bördelrings
ebenfalls fixiert.
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Vorteilhaft
wird der Sockel, vorzugsweise aus Metall, durch Verformung auf dem
Aufsatz, der als Sockelstein dient, fixiert. Die elektrische Kontaktierung
zwischen äußerer Stromzuführung der
Lampe und den Sockelkontakten wird bevorzugt durch ein Verlängerungsstück aus einem
geeigneten Leitermaterial hergestellt. Die Verbindungen werden durch
Verformung oder Klemmung hergestellt.
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Eine
bevorzugte Anwendung ist in einer einseitig gesockelte Lampe, die
einen vakuumdicht abgeschlossenen Lampenkolben besitzt, insbesondere ein
längsgestrecktes
Entladungsgefäß, das u.U. noch
in einem Außenkolben
untergebracht ist, wobei der Lampenkolben, also das Entladungsgefäß oder auch
die Baueinheit Entladungsgefäß mit Außenkolben,
noch von einem Hüllteil
umgeben ist. Bevorzugt handelt es sich um ein keramisches Entladungsgefäß, insbesondere
für eine
Metallhalogenidlampe, beispielsweise für Allgemeinbeleuchtungszwecke. Dabei
trägt ein
Sockel mit elektrischen Anschlüssen einerseits
den Lampenkolben und andererseits das Hüllteil. Die elektrischen Anschlüsse sind
normalerweise mit Stromzuführungen
verbunden, die einen elektrischen Kontakt zu einem Leuchtmittel
im Innern des Lampenkolben herstellen, beispielsweise ist das Leuchtmittel
durch Elektroden oder einem Leuchtkörper einer Glühlampe realisiert.
Ohne Beschränkung der
Erfindung können
auch Außenelektroden
verwendet werden, oder eine elektrodenlose Konfiguration. Statt
eines keramischen Entladungsgefäßes kann
auch ein Entladungsgefäß aus Quarzglas
oder Hartglas verwendet werden. Ein Außenkolben ist nicht unbedingt
erforderlich. Dabei wird die Kombination folgender Merkmale eingesetzt,
so dass eine umständliche
Gestellmontage und heiße
Prozesse wie Einschmelzen, Ausheizen des Sockelkitts entfallen:
- a) der Sockel weist einen aus isolierendem
Material gefertigten Sockelstein auf, der eine zentrale Öffnung besitzt;
- b) der Sockelstein besitzt ein radial vorspringendes Segment,
das insbesondere kreisförmig
ist, mit einem bezogen auf den Sockel zugehörigen oberen und unteren Plateau;
- c) das Hüllteil
besitzt sockelseitig eine, insbesondere kreisförmige, Öffnung mit ei nem radial vorspringenden
Rand oder Randabschnitt, der bezogen auf den Sockel eine untere
und obere Kontaktfläche
aufweist, wobei die untere Kontaktfläche des Rands oder Randabschnitts
mit dem oberen Plateau des radial vorspringenden Segments am Sockelstein
zusammenpasst;
- d) das Hüllteil
ist am Sockel durch einen kittfreien mechanischen Haltemechanismus
befestigt.
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Insbesondere
ist das Hüllteil
in einer ersten Ausführungsform
dadurch befestigt, dass ein Klammerteil die Distanz zwischen dem
unteren Plateau des Sockelsteins und mindestens der oberen Kontaktfläche des
Randes halternd überbrückt.
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In
einer zweiten Ausführungsform
kann das Hüllteil
und das Klammerteil eine Einheit bilden, wobei die Halterung des
Hüllteils
im oberen Teil des Sockelsteins realisiert wird, beispielsweise
durch eine Crimpung.
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Der
Sockel weist neben dem Sockelstein ein übliches, der Fassung zugewandtes
Teil auf, beispielsweise einen Schraubsockelansatz oder Bajonettsockelansatz.
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Erfindungsgemäß ist der
Lampenkolben, also beispielsweise der Außenkolben bzw. das Entladungsgefäß im Falle
des Fehlens eines Außenkolbens,
in der zentralen Öffnung
des Sockelsteins mittels eines auf dem Sockelstein angebrachten
speziellen Halteelements, insbesondere eines Federclips, gehaltert.
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Insbesondere
ist der Rand des Hüllteils
und das Segment des Sockelsteins mit einem zusammen wirkenden Verdrehschutzmechanismus
ausgestattet ist.
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Eine
einfache, zuverlässige
und kostengünstige
Lösung
für die
Halterung des Hüllteils
besteht darin, dass das Klammerteil aus über den Umfang verteilten Klammern
oder einem umlaufenden Klammerband besteht. Insbesondere ist das
Klammerband ein verformbarer Ring, der insbesondere aus Metall oder
Kunststoff gefertigt ist, so dass eine sehr einfache Halterung dadurch
möglich
wird, dass das Klammerband zunächst
am unteren Rand bereits abgewinkelt ist, und es auf Anschlag über den
Sockelstein bis zum vorspringenden Segment hochgezogen wird. Sobald
das Hüllteil
aufgesetzt ist, kann der Ring, bevorzugt aus Aluminium, mechanisch
am Segment angeformt werden, und so den Rand des Hüllteils
fixieren.
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Bevorzugt
ist zwischen Klammerteil und oberer Kontaktfläche des Rands des Hüllteils
ein Dämpfungsmittel
eingebracht. Es handelt sich insbesondere um eine Art O-Ring, beispielsweise
aus einem Elastomer. Damit wird das Material des Hüllteils,
vorteilhaft Glass oder Aluminium, während des Anformprozesses vor
Beschädigung
geschützt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass dadurch über die Lebensdauer der Lampe
die Verbindungskraft zwischen Hüllteil
und Segment spielfrei erhalten bleibt. Aufgrund des Dämpfungsrings
kann die Spannung des Klammerteils gefahrlos erhöht werden und somit die Verbindung
zuverlässiger
gestaltet werden.
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Üblicherweise
sind aus dem Lampenkolben Stromzuführungen herausgeführt, die
mit den elektrischen Anschlüssen
des Sockels verbunden sind. Eine besonders flexible und zeitsparende
Lösung
besteht darin, für
die Verbindung zwischen den elektrischen Anschlüssen und den Stromzuführungen Klemmverbindungen
zu verwenden, wie sie an sich beispielsweise aus der DE-A 199 14
308 bekannt sind.
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Üblicherweise
weist der Sockel außerdem ein
fassungszugewandtes Teil auf, das zumindest teilweise wie an sich
bekannt mittels Crimpung mit dem Sockelstein verbunden ist. Dieses
Teil enthält beispielsweise
ein übliches
Schraubgewinde.
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Bei
dem Hüllteil
kann es sich beispielsweise um ein geschlossenes Teil wie einem
weiteren, jedoch nicht vakuumdicht abgeschlossenen, Außenkolben
handeln, oder auch um eine Kalotte, die eine Reflektorkontur aufweist.
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Eine
typische Anwendung ist eine Metallhalogenidlampe, die eine Füllung mit
oder ohne Quecksilber-Anteil, ggf. mit inertem Zündgas, vorteilhaft Edelgas,
enthält.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Im
folgenden soll die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
näher erläutert werden. Es
zeigen:
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1 eine Metallhalogenidlampe in Seitenansicht
(1a) und in um 90° gedrehter Seitenansicht (1b);
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2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Lampe
in Seitenansicht (2a) und in um 90° gedrehter
Seitenansicht (2b);
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3 ein
Detail der Lampe in Vergrößerung vor
endgültiger
Befestigung;
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4 eine
erste Ausführungsform
des Hauptclips;
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5 eine
erste Ausführungsform
des Nebenclips;
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6 eine
zweite Ausführungsform
des Hauptclips;
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7 eine
dritte Ausführungsform
des Hauptclips;
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8 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines Sockelsteins;
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9 ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines Sockelsteins;
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10 ein
Ausführungsbeispiel
einer Reflektorlampe;
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11–14 weitere
Ausführungsbeispiele
eines Halteelements.
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Bevorzugte
Ausführung
der Erfindung
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Ein
Ausführungsbeispiel
einer Metallhalogenidlampe 1 zeigt 1 und 2, jeweils um 90° gegeneinander gedreht. Ein
keramisches Entladungsgefäß 2,
das zweiseitig verschlossen ist, ist längsgestreckt in der Lampenachse
A angeordnet. Es ist eng von einem Außenkolben 3 umgeben,
der einseitig gequetscht ist und aus Hartglas oder Quarzglas gefertigt
ist. Ein Gestell 4 mit kurzer und langer Zuleitung 5, 6 haltert
das Entladungsgefäß 2 im
Außenkolben 3.
Die Elektroden 7 im Innern des Entladungsgefäßes sind über Durchführungen 8 mit
den Zuleitungen 5, 6 verbunden. Letztere sind
im Bereich einer Quetschung 9, die den Außenkolben 3 verschließt, mit äußeren Stromzuführungen 10 verbunden.
Die Quetschung 9 des Außenkolbens sitzt über einem
Hohlraum 11 eines Sockelsteins 12 aus Keramik
und ist durch ein Halteelement 13 aus Metall gehaltert.
Der Sockelstein kann auch aus einem anderen Material gefertigt sein,
beispielsweise einem hochbelastbaren Kunststoff.
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Der
Halteclip 13 ragt aus einer Ebene des Sockelsteins heraus,
die ein oberes Plateau 14 eines radial vorspringenden scheibenförmigen Segments 15 bildet.
Das Segment 15 ist des weiteren mit einer Seitenwand 16 und
einem unteren Plateau 17 ausgeführt. Es sitzt auf einem Halsteil 18,
das ein fassungszugeordnetes Teil, hier ein Schraubsockelteil 19 mit Gewinde,
haltert. Der Schraubsockel 19 ist mittels Crimpung 20 am
Halsteil 18 befestigt. in der Öffnung 11 des Halsteil 18 sind
die Stromzuführungen 10 mit elektrischen
Anschlüssen 21 des
Sockels des Halsteils verbunden (nicht sichtbar). Ähnlich geeignet sind
auch andere mechanische Verbindungstechniken oder eine übliche Schweißverbindung
oder eine Klemm-Schneid-Verbindung.
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Das
Halteelement 13 ist zweiteilig ausgeführt und besteht, wie im Detail
in den 4 und 5 gezeigt, aus zwei gefügten Federclip-Elementen,
nämlich
dem Hauptclip 34 und dem darunter sitzenden Nebenclip 35.
Beide sind nach Art eines Zylinderhuts aufgebaut. Sie besitzen jeweils
eine umlaufende Krempe 36, eine an deren Innenrand angesetzte
Seitenwand 37 sowie einen deren freies Ende abschließenden Deckel 38.
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Der
wesentliche Unterschied zwischen Hauptclip 34 und Nebenclip 35 ist
die unterschiedliche Höhe
der Seitenwand 37. Sie ist im Falle des Hauptclips, bei
dem die Höhe
H der Seitenwand typisch ein bis zwei cm beträgt, wesentlich größer als im
Falle des Nebenclips, bei dem die Höhe HN der Seitenwand typisch
deutlich kleiner ist, und insbesondere wenige mm, etwa 3 bis 6 mm,
beträgt.
Unter bestimmten Umständen
wird auf die Seitenwand des Nebenclips gänzlich verzichtet. Generell
richtet sich die Höhe
der Seitenwand nach dem einzustellenden Lichtschwerpunkt des in
das Halteelement einzusetzenden Kolbens. Dabei kann es möglich sein,
dass der Nebenclip 35A für das Einstellen eines gewünschten
Lichtschwerpunkts keine Seitenwand benötigt, also eine flache Scheibe 71 mit
entsprechender Aussparung 72 und Verdrehschutz 73 darstellt, siehe 13.
Bei niedrigem Lichtschwerpunkt können
auch negative Werte für
die Höhe
der Seitenwand erforderlich sein, siehe 14, d.h.
die Seitenwand 74 erstreckt sich in die entgegengesetzte
Richtung, also in die Öffnung 11 des
Sockelsteins hinein.
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Beide
Elemente besitzen einen Verdrehschutzmechanismus, der im gezeigten
Ausführungsbeispiel
in einer Aussparung 39, die in etwa rechteckig in der Krempe
ausgestanzt ist, realisiert ist. beide Elemente weisen diese Aussparung
gleichartig je zweimal auf.
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Beide
Elemente, siehe dazu auch wieder 4 und 5,
besitzen ferner eine ungefähr rechteckige
Ausnehmung 40 im Deckel, die der Quetschung 9 des
Außenkolbens
angepasst ist. In die Ausnehmung 40 ragen jeweils vier
Federzungen 41, die somit die I-förmig gestaltete Quetschung 9 fixieren
können.
Ein Teil 42 der Seitenwand, der an die Ausnehmung anschließt, kann
wie in 5 gezeigt aus Vereinfachungsgründen entfernt sein.
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In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Lampe gezeigt, deren wesentlicher Unterschied die unterschiedliche
Höhe des
Deckels des Nebenclips ist. Ein Ausschnitt ist in 3 gezeigt.
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Ein
Hüllkolben 24,
der den Außenkolben 3 in relativ
großem
Abstand umgibt, besitzt eine sockelseitige Öffnung 25, die kreiszylindrisch
ist und im Durchmesser dem Au ßendurchmesser
des Segments 15 angepasst ist. Zwischen beiden Teilen,
die in Form und Abmessung einander angepasst sind, kann noch ein
Pufferteil 26 (gestrichelt in 3 eingezeichnet)
eingefügt
werden, das beispielsweise eine Silikonmanschette sein kann.
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Der
Hüllkolben 24,
siehe dazu auch 3, ist an seiner Öffnung 25 mit
einem radial vorspringenden Rand 27 ausgestattet. Er hat
eine ebene untere Kontaktfläche 28,
die dem oberen Plateau 14 des Segments des Sockelsteins
angepasst ist. Das obere Plateau kann Höcker 22 aufweisen,
die eine Beabstandung des oberen Plateaus 14 zum Hüllkolben 24 bewirken.
Außerdem
hat er eine schmale obere Kontaktfläche 29, die parallel
zur unteren Kontaktfläche 28 oder
auch schräg
dazu ausgerichtet ist. Auf ihr sitzt ein Elastomer-Ring 30,
beispielsweise aus Viton®.
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3 zeigt
diesen Bereich in Vergrößerung, nachdem
ein Klammerteil befestigt ist. Dargestellt ist ein Klammerring aus
einem Aluminiumband 31, dessen unterer Rand 32 um
etwa 90° abgewinkelt
ist, so dass das Band 31 bis zu dem als Anschlag dienenden
unteren Plateau 17 des Segments aufgeschoben ist. Die Klammerwirkung
wird dadurch erzielt, dass der obere Rand 33, der zunächst gerade
ausgerichtet war, nachträglich
mit Kraftaufwand angerollt wird, so dass er am Elastomer-Ring 30 aufliegt.
Durch die Verbindungskraft wird der Hüllkolben 24 über den Elastomer-Ring 30 mit
Spannung, die zur Verformung des Rings 30 führt, gegen
die obere Kontaktfläche 29 des
Rands 27 gedrückt.
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In 4 ist
der oben erläuterte
Hauptclip 34 im Detail gezeigt.
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In 5 ist
der oben erläuterte
Nebenclip 35 im Detail gezeigt.
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In 6 und 7 ist
ein anderes Ausführungsbeispiel
eines Hauptclips 34 gezeigt. Er unterscheidet sich im wesentlichen
durch den anders aufgebauten Verdrehschutz vom ersten Ausführungsbeispiel.
In 6 ist er als Beule 43 gestaltet. In 7 ist
er als Delle 44 gestaltet.
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In 8 ist
der zum Federclip 13 zugehörige Sockelstein gezeigt. Er
passt zu dem in 7 gezeigten Hauptclip. Der Sockelstein 12 besitzt
eine zentrale Öffnung 11,
sowie ein scheibenförmiges oder
kragenförmiges
Segment 15 mit oberem und unterem Plateau 14 und 17 und
der Seitenwand 16. Der Kragen 15 sitzt auf dem
Halsteil 18. Wesentlich zum Verständnis des Verdrehschutzes ist
die Delle 45, die an zwei gegenüberliegenden Seiten des Kragens
in das obere Plateau eingebracht ist. Diese Delle 45 ist
gleichartig wie die Delle 44 bei den federnden Clipelementen,
sowohl bei Hauptclip 34 als auch Nebenclip 35.
Dadurch können
die gefügten
Clipelemente 34, 35 auch mit dem Sockelstein 12 gefügt werden,
indem jeweils alle drei Bauelemente mit zueinander ausgerichteten
Dellen 44, 45 angeordnet werden. Durch das Einrasten
der Delle 44 des Hauptclips und des Nebenclips in die Delle 45 des
Sockelsteins wird ein Drehen relativ zueinander unterbunden
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9 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
Sockelsteins 12, bei dem das Verdrehschutzteil ein Beule 46 ist.
Diese Beule 46 ist entweder gleichartig geformt wie die
Beule 43 des Hauptclips in 6, so dass
auch hier wieder ein Verdrehschutz realisiert wird, der quasi das
Positiv zu der in 8 dargestellten Lösung mittels
Negativ darstellt. Im Fall der Beule ist aber ein noch einfacherer
Verdrehschutz realisierbar, indem die Beule 46 mit den
entsprechend angepassten Aussparungen 39 aus 4 und 5 zusammenwirken
kann. Umgekehrt hat die Lösung
mit den Beulen den Vorteil, dass hierdurch leicht eine unlösbare Verbindung
der federnden Clipelemente möglich
wird, indem Haupt- und Nebenclip 34, 35 beispielsweise
durch Laserschweißen
im Bereich der beiden Beulen 39 miteinander verbunden werden.
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In 10 ist
eine Reflektorlampe 60 gezeigt mit einem Reflektorteil 61 als
Hüllteil.
Dabei ist die Kontur des Reflektorteils 61 aus Aluminium
gefertigt. Auf dem Sockelstein 62 sitzt ein separater Kragenring 63,
der zylindrisch geformt ist und den Außenkolben 64 teilweise
umgibt, jedoch unterhalb des Entladungsvolumens 65 des
Entladungsgefäßes 66 endet.
Eine Befestigung wird durch Crimpen realisiert. Näheres hierzu
findet sich in DE-Az 103 36 282.7.
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11 zeigt
eine Haltevorrichtung, die lediglich aus einem Element besteht.
Dabei hat das Federclip-Element 48 den gleichen Aufbau
wie der Hauptclip in 4. Der wesentliche Unterschied
ist jedoch, dass die Federzungen anders gebogen sind. Während in 4 die
Federzungen alle beim Einführen
der Quetschung des Lampenkolbens von oben nach unten abgebogen werden
und deshalb zur Führung
und Ausrichtung des Lampenkolbens ein zweiter Clip, eben der Nebenclip,
mit einem gewissen Abstand der beiden Deckelebenen nötig ist,
genügt dann
ein einziger Clip 48, wenn der Lampenkolben kurz ist und
wenn jeweils zwei Federzungen 49 von vorneherein nach oben
gebogen sind, so dass sie nicht beim Einführen des Kolbens nach unten
gebogen werden. Die beiden anderen Federzungen 50 sind
vor dem Einführen
des Kolbens noch gerade, können
aber zur Unterstützung
bereits vorab etwas nach unten gebogen sein. Es empfiehlt sich,
zur besseren axialen Ausrich tung als gleichartige Federzungenpaare
immer einander diametral gegenüberliegende
Federzungen zu verwenden.
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In
einer besonders einfachen Ausführungsform
der 12a ist die Funktion von Haupt-
und Nebenclip ebenfalls in einem einzigen Federclip 34A vereint.
Hierbei ist der Clip im Prinzip als Hauptclip ausgeführt, mit
Deckel 38 als erster Haltebene. Die zweite Halteebene,
die normalerweise durch den Deckel des Nebenclips gebildet ist,
ist jetzt durch aus dem zylindrischen Teil des Clips, also der Seitenwand 37,
gestanzten und zu Federn gebogenen Elementen 69 ersetzt.
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Eine
weitere Ausführungsform 12b ist ganz ähnlich
wie 12a aufgebaut, es zeigt aber
einen Clip 80, bei dem die federnden Elemente im Unterschied
zu 12a Elemente 81 der Seitenwand 83 sind,
die an ihren freien Enden nochmals umgebogen sind. die Federzungen 82 am
Deckel sind bereits leicht nach unten vorgebogen.
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Ein
einziger Clip kann dann alleine verwendet werden, wenn der zu halternde
Lampenkolben sehr kurz ist. Trotzdem empfiehlt sich hier die Verwendung
eines Mittel zum Verdrehschutz zur Befestigung am Sockelstein, auch
wenn keine Fügung
mit dem Nebenclip erforderlich ist.
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Bei
besonders langen Lampenkolben kann zusätzlich zum ersten Nebenclip
auch noch ein zweiter Nebenclip verwendet werden.
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In
allen Fällen
mit mehr als einem Clipelement sind natürlich die Abmessungen der Clipelement
geeignet aufeinander abzustimmen, insbesondere der Durchmesser der
zylindrischen Seitenwände
sollte leicht unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich insbesondere
eine leicht konische Gestalt der Seitenwände, die die Stapelbarkeit
mehrerer Clipelemente begünstigt.