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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Faßhalter zur Aufnahme eines
Fasses, insbesondere einen Bierfaßhalter, der häufig auch
als Bock bezeichnet wird.
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Bierfaßhalter
der genannten Art sind im Stand der Technik dem Wesen nach bekannt.
Sie dienen dazu, ein Bierfaß erhöht anzuordnen,
so daß unterhalb
der Zapfarmatur problemlos ein Bierglas gehalten und entsprechend
gefüllt
werden kann. Zu diesem Zweck umfassen Bierfaßhalter normalerweise Standbeine,
auf denen eine massive Platte zur Aufnahme des Bierfasses vorgesehen
ist. Die Platte kann geneigt angeordnet sein, wodurch ein Zapfen einer
in einem Bierfaß verbliebenen
Restbiermenge erleichtert wird. Um zu verhindern, daß das auf
der geneigten Platte angeordnete Bierfaß die Neigung abwärts rutscht,
ist auf der Platte häufig
ein aufwärts vorstehender
Anschlag vorgesehen, der das auf der Platte angeordnete Bierfaß in der
gewünschten
Position hält.
Die bislang bekannten Bierfaßhalter
sind normalerweise sehr massiv aufgebaut, um sicherzustellen, daß diese
den durch das Eigengewicht der Bierfässer ausgeübten Gewichtskräften standhalten. Aufgrund
dieser massiven Bauweise weisen bekannte Bierfaßhalter jedoch meist ein sehr
hohes Eigengewicht auf, weshalb diese recht unhandlich sind. Dies
ist insbesondere dann von Nachteil, wenn Bierfaßhalter häufig bewegt werden müssen, beispielsweise
wenn Gäste
in Gaststätten
oder an sonstigen Ausschankorten gleich ganze Fässer bestellen, die dann auf
dem Tisch des Gastes positioniert werden müssen. Ferner weisen bekannte
Bierfaßhalter
meist große
Abmessungen auf, so daß sie
zum einen schlecht zu handhaben sind und zum anderen viel Lagerplatz
einnehmen.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten
Faßhalter
der zuvor beschriebenen Art zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
durch einen Faßhalter
nach Anspruch 1 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche
beziehen sich auf individuelle Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Faßhalters.
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Der
Faßhalter
gemäß der vorliegenden
Erfindung umfaßt
quer zueinander angeordnete Bauteile mit diese begrenzenden Seitenkanten,
die Standpunkte zum Aufstellen des Faßhalters auf einem Untergrund
und Faßaufnahmepunkte
zur Aufnahme eines Fasses bilden. Die Standpunkte können eine oder
mehrere Standflächen
und die Faßaufnahmepunkte
können
eine oder mehrere Faßaufnahmeflächen erzeugen,
wobei der Kontakt zwischen der Standfläche und dem Untergrund und
der Kontakt zwischen der Faßaufnahmefläche und
dem Faß punktförmig, linienförmig oder
auch flächig
sein kann. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird erfindungsgemäß somit
auf eine als Faßaufnahmefläche dienende
Platte verzichtet, wodurch das Gesamtgewicht des Faßhalters
beträchtlich
verringert und die Handhabung entsprechend erleichtert wird.
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Vorteilhaft
sind die Bauteile kreuz- oder sternförmig angeordnet, wodurch ein
sehr stabiler Aufbau erzielt wird.
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Ferner
sind die Bauteile vorteilhaft im wesentlichen plattenförmig, wobei
die Stirnseiten der plattenförmigen
Bauteile die diese bergrenzenden Seitenkanten bilden. Plattenförmige Bauteile
sind sehr stabil und lassen sich einfach zuschneiden.
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Bevorzugt
sind die Bauteile mittels einer Steckverbindung lösbar miteinander
verbindbar, wozu die Bauteile vorteilhaft entsprechende Schlitze oder
sonstige Ausnehmungen zum Erzeugen der Steckverbindung aufweisen.
Entsprechend können die
Bauteile durch Ineinanderstecken quer zueinander angeordnet werden,
wenn der erfindungsgemäße Faßhalter
benutzt werden soll. Zur Lagerung des Faßhalter können die Bauteile hingegen
im auseinandergebauten Zustand nebeneinander angeordnet werden,
wodurch der Lagerplatzbedarf für
den erfindungsgemäßen Faßhalter
um ein Vielfaches reduziert werden kann.
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Die
Bauteile sind bevorzugt im wesentlichen rechteckig. Auf diese Weise
lassen sie sich einfach und materialsparend aus rechteckigen Großplatten zuschneiden.
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Vorteilhaft
sind an der bestimmungsgemäßen Unterseite
der Bauteile standfußartige
Vorsprünge
ausgebildet, so daß im
bestimmungsgemäßen Gebrauch
des erfindungsgemäßen Faßhalters
nicht die gesamten, die Unterseite des Faßhalters bildenden Seitenkanten
die Standfläche
bilden. Durch diese standfußartigen
Vorsprünge
können
Unebenheiten eines den Faßhalter
aufnehmenden Untergrunds besser ausgeglichen werden.
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Ferner
sind an der bestimmungsgemäßen Oberseite
der Bauteile vorteilhaft anschlagartige Vorsprünge ausgebildet, die aufwärts von
der oder den Faßaufnahmeflächen oder
Faßaufnahmepunkten hervorstehen
und ein Abrutschen eines von dem erfindungsgemäßen Faßhalter gehaltenen Fasses von der
Faßaufnahmefläche oder
den Faßaufnahmepunkten
sicher verhindern.
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Die
Bauteile sind vorteilhaft im wesentlichen deckungsgleich, weisen
also denselben Zuschnitt bzw. dieselbe Außenkontur auf. Dementsprechend sind
die Bauteile mehrerer erfindungsgemäßer Faßhalter untereinander austauschbar.
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Die
Bauteile weisen vorteilhaft ein im wesentlichen wasserfestes Material
auf, wie beispielsweise wasserfestes Multiplexholz, Kunststoff oder dergleichen.
Grundsätzlich
werden Materialien mit einem möglichst
geringen Eigengewicht bevorzugt, die eine ausreichende Festigkeit
aufweisen, um den bestimmungsgemäßen Belastungen
standzuhalten.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende
Zeichnung genauer beschrieben. Darin ist
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1 eine
perspektivische Ansicht von zwei Bauteilen einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faßhalters;
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2 eine
perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten
Faßhalters
im zusammengebauten Zustand und
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3 eine
perspektivische Ansicht des in den 1 und 2 dargestellten
Faßhalters
mit darauf angeordnetem Faß.
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Gleiche
Bezugsziffern beziehen sich nachfolgend auf gleichartige Bauteile.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht und zeigt zwei plattenförmige Bauteile 10 und 12,
die gemeinsam eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Faßhalters 14 bilden,
der im zusammengebauten Zustand in 2 dargestellt
und nachfolgend noch näher
beschrieben ist. Bei den Bauteilen 10 und 12 handelt
es sich um deckungsgleiche, in der in 1 dargestellten
Ansicht um 180° zueinander
gedrehte Zuschnitte aus wasserfestem Multiplexholz, wobei wahlweise
auch andere Materialien verwendet werden können, wie beispielsweise Kunststoff
oder dergleichen. Die Bauteile 10 und 12 sind
im wesentlichen rechteckig, wobei in diejenigen Seitenkanten, die
im zusammengebauten Zustand und bei bestimmungsgemäßer Anordnung
des Faßhalters
dessen Ober- und Unterseite bilden, jeweils eine horizontale Ausnehmung 16 derart
eingebracht ist, daß an
den freien Enden dieser Seitenkanten auswärts vorstehende Vorsprünge 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30 und 32 vorhanden
sind. An den Vorsprüngen 22 und 24 des Bauteils 10 und
an den Vorsprüngen 30 und 32 des Bauteils 12 ist
jeweils eine entsprechende Standfläche 34, 36, 38 und 40 ausgebildet.
Diese Standflächen 34, 36, 38 und 40 dienen
als Füße des zusammengebauten
Faßhalters 14,
wie es in den 2 und 3 dargestellt
ist. Die Vorsprünge 18 und 20 des Bauteils 10 und
die Vorsprünge 26 und 28 des
Bauteils 12 dienen hingegen als Anschläge, was unter Bezugnahme auf
die 2 und 3 noch näher erläutert ist. Ausgehend von der
als Oberseite des Faßhalters 14 dienenden
Seitenkante des Bauteils 10 ist mittig ein sich abwärts erstreckender
Schlitz 42 in das Bauteil 10 eingebracht, der
sich über
die mittlere Höhe
des Bauteils 10 hinaus erstreckt. Ebenso ist ausgehend
von der als Unterseite des Faßhalters 14 dienenden
Seitenkante des Bauteils 12 mittig ein sich aufwärts erstreckender
Schlitz 44 in das Bauteil 12 eingebracht, der
sich ebenfalls über
die mittlere Höhe des
Bauteils 12 erstreckt. Die Schlitze 42 und 44 dienen
als Steckschlitze zum Erzeugen einer Steckverbindung, um die Bauteile 10 und 12 lösbar aber
dennoch stabil miteinander zu verbinden. Diese Verbindung erfolgt,
indem das Bauteil 12 von oben und im wesentlichen quer
auf das Bauteil 10 gesteckt wird, wobei die Schlitze 42 und 44 ineinander
greifen. Der so erzeugte Faßhalter 14 ist
in 2 dargestellt.
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Wie
in 2 zu erkennen ist, bilden die oberen Seitenkanten
der Bauteile 10 und 12 gemeinsam eine kreuzförmige Fläche 46,
die zumindest teilweise als Faßaufnahmefläche dient.
Die von dieser Faßaufnahmefläche seitlich
vorstehenden Vorsprünge 18 und 20 des
Bauteils 10 sowie die Vorsprünge 26 und 28 des
Bauteils 12 bilden Anschläge, die verhindern, daß ein auf
der kreuzförmigen
Fläche 46 positioniertes
Faß von
dieser abrutschen kann.
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3 zeigt
schließlich
eine perspektivische Ansicht des in 2 dargestellten
Faßhalters 14 mit darauf
angeordnetem Faß 48.
Zum Anordnen des Fasses 48 auf dem Faßhalter 14 wird der
Boden des Fasses 48 bzw. der den Boden des Fasses 48 bildende
Faßrand
einfach auf die kreuzförmige
Fläche 46 aufgesetzt,
so daß der
Faßboden
sicher auf der kreuzförmigen
Fläche 46 zwischen
den Vorsprüngen 18, 20, 26 und 28 gehalten
ist.
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Aufgrund
des Faßhalters 14 kann
das Faß 48 ausreichend
hoch positioniert werden, so daß problemlos
das in dem Faß 48 enthaltene
Getränk
mittels einer Zapfarmatur 50 in Gläser 52 gezapft werden
kann. Aufgrund der kreuzförmigen
Anordnung der Bauteile 10 und 12 verbleibt in
den durch die Bauteile 10 und 12 definierten Räumen ausreichend Platz,
um darin Gläser 52 anzuordnen.
Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Faßhalter 14 beispielsweise
auf einem vollen Tisch positioniert wird.
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Ein
wesentlicher Vorteil des in den 1 bis 3 dargestellten
Faßhalters 14 besteht
insbesondere in Bezug auf seinen einfachen Aufbau. Die Bauteile 10 und 12 können in
einfacher Weise hergestellt werden. Ferner sind sie bei der vorliegenden
Ausführungsform
austauschbar, da sie deckungsgleich ausgebildet sind, d. h. mit
identischen Außenkonturen. Aufgrund
der Steckverbindung kann der Faßhalter ferner
in einfacher Art und Weise zusammen- und auseinandergebaut werden.
Wird er beispielsweise nicht benötigt,
so können
die Bauteile 10 und 12 im auseinandergebauten
Zustand nebeneinander angeordnet werden, so daß nur ausgesprochen wenig Stauraum
zum Lagern des Faßhalters 14 erforderlich ist.
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Ferner
kann der Faßhalter 14 bei
geeigneter Wahl der Materialien für die plattenförmigen Bauteile 10 und 12 ein
sehr geringes Eigengewicht aufweisen, wodurch die Handhabbarkeit
erleichtert wird. Durch die kreuzförmige Anordnung der Bauteile 10 und 12 im
zusammengebauten Zustand sind zwischen den Bauteilen 10 und 12 Hohlräume vorhanden,
in denen insbesondere Gläser
angeordnet werden können. Auch
läßt sich
der Faßhalter
aufgrund dieser Hohlräume
problemlos zusammen mit Gläsern
auf einem Tablett abstellen, so daß das Servieren vereinfacht wird.
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Es
sollte klar sein, daß die
in den 1 bis 3 gezeigte und zuvor beschriebene
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faßhalters
nicht einschränkend
ist. Vielmehr sind Modifikationen und Änderungen möglich, ohne den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der durch die beiliegenden
Ansprüche
definiert ist.
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- 10
- Bauteil
- 12
- Bauteil
- 14
- Faßhalter
- 16
- Ausnehmungen
- 18
- Vorsprung
- 20
- Vorsprung
- 22
- Vorsprung
- 24
- Vorsprung
- 26
- Vorsprung
- 28
- Vorsprung
- 30
- Vorsprung
- 32
- Vorsprung
- 34
- Standfläche
- 36
- Standfläche
- 38
- Standfläche
- 40
- Standfläche
- 42
- Schlitz
- 44
- Schlitz
- 46
- kreuzförmige Fläche
- 48
- Faß
- 50
- Zapfarmatur
- 52
- Gläser