DE20306133U1 - Vorrichtung zur Lagerung und Transport von demontierten Tischen - Google Patents
Vorrichtung zur Lagerung und Transport von demontierten TischenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Lagerung und zum Transport
von demontierten Tischen.
von demontierten Tischen.
Insbesondere in großen Multifunktionsräumen, aber auch in Zelten, bei Messen oder Foren, sowie überall dort, wo zur Durchführung von Veranstaltungen eine Vielzahl von Tischen zum Einsatz kommt, stellt sich das Problem des Ab- und Aufbaus bzw. der Lagerung der Tische.
Um eine halbwegs platzsparende Lagerung zu ermöglichen, ist es bekannt, die Tische demontierbar zu gestalten, wozu die Tischbeine unterseitig in die Tischplatten eingeschraubt werden können.
Nach einem Abschrauben der Tischbeine werden diese bislang an einem geeigneten stationären Ort gelagert und bei Bedarf dort entnommen und an die Stelle geschafft, üblicherweise getragen, an der sie mit der Tischplatte verschraubt werden.
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Anmeldungstext vom 16.04.2003 Seite 2
Die Tischplatten selbst werden bei Nichtgebrauch übereinander gelegt, da sie nur so eine stabile, unfallfreie Lage einnehmen.
Um Beschädigungen der aufeinander liegenden Tischplatten zu vermeiden, ist es weiter bekannt, Distanzleisten zwischen zwei Platten zu legen, üblicherweise aus Holz. Allerdings besteht bei einer unzureichenden Abstützung, d. h. bei einer zu geringen Anzahl von Distanzleisten, die innerhalb des Stapels überdies jeweils in einer lotrechten Ebene übereinander liegen sollten, die Gefahr, daß die Tischplatten durch Biegen bzw. Verziehen die Gebrauchsfähigkeit zumindest herabgesetzt wird.
Daneben ist selbstverständlich auch die Handhabung der derart gelagerten Tischplatten bzw. Tischbeine insbesondere beim Zusammenbau äußerst umständlich und zeitaufwendig, allein schon, weil die einzelnen Teile unter Umständen über eine erhebliche Entfernung transportiert werden müssen, und zwar aus Gewichtsgründen vielfach einzeln, zumindest was die Tischplatten betrifft.
In jedem Fall ist die bekannte Art des Transports und der Lagerung solcher demontierbaren Tische unbefriedigend und teuer.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der der Transport und die Lagerung von demontierten Tischen einfacher und kostengünstiger sind.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des An-Spruchs 1 aufweist.
Mit Hilfe einer solchen Vorrichtung ist es nun möglich, sowohl den Arbeitsablauf beim Montieren bzw. Demontieren von Tischen einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten. Gleichzeitig wird erreicht, daß die Einzelteile der Tische, also die Tischplatten und Tischbeine beschädigungsfrei gelagert werden können.
Vorzugsweise werden dabei die Tischplatten stehend, also lotrecht ausgerichtet, gelagert, wobei das Grundgestell ober- und/oder unterseitig Einschubschienen aufweist, in die jeweils eine Tischplatte einschiebbar ist, wodurch eine seitliche Ar-
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Anmeldungstext vom 16.04.2003 Seite 3
retierung der Tischplatte gewährleistet ist. Die Tischplatten liegen damit nicht aneinander, sondern seitlich an den die Einschubschienen begrenzenden Einschubleisten an. Das Hauptgewicht jedoch wird vom Boden des Grundgestells getragen.
Durch die Verfahrbarkeit der Vorrichtung ist gewährleistet, daß die Vielzahl der gelagerten demontierten Tische leichtgängig an den jeweiligen Bestimmungsort geschafft werden können. Dabei ruht das Grundgestell auf Laufrollen, die vorzugsweise jeweils um eine vertikale Achse frei schwenkbar gelagert sind, so daß eine leichte Steuerung auch dann möglich ist, wenn die Vorrichtung vollständig beladen ist und ein relativ hohes Gewicht aufweist.
Um den Fußboden, vielfach in Saalbereichen empfindlichen Parkettboden, vor Beschädigungen zu schützen, sind die Laufrollen mit Luftreifen versehen.
Während, wie erwähnt, die Tischplatten zweckmäßigerweise lotrecht stehend eingelagert sind, sind die für die Lagerung der Tischbeine vorgesehenen Fächer so ausgebildet, daß die Tischbeine liegend aufeinander gestapelt sind. Dies ist insoweit unproblematisch, als solche Tischbeine ein geringes Gewicht aufweisen und von daher die Lagerung aufeinander keine besondere Beanspruchung der Tischbeinoberfläche mit sich bringt.
Weiter kann vorgesehen sein, die Einschubschienen herausziehbar zu gestalten, wodurch sich ein besonders bequemer Zugriff erreichen läßt.
Zum einfachen Rangieren der Vorrichtung kann das Grundgestell mit einem Transportgriff zum Ziehen oder Schieben versehen sein, der zweckmäßigerweise auf der der Zugriffsseite benachbarten Seite oder der abgewandten angebracht ist.
Zum lagesicheren Transport von runden Tischplatten kann im Boden des Grundgestells im Bereich jeder Einschubschiene ein Schlitz angeordnet sein, in dem die Tischplatte mit einem gewissen Krümmungsbereich einliegt und sich an den den Schlitz in seiner Länge begrenzenden Kanten abstützt.
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Anmeldungstext vom 16.04.2003 Seite 4
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüche gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgen anhand der beigefügten Zeichnung beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht, 10
Figur 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer Seitenansicht.
In der Figur 1 ist eine Vorrichtung zum Transport und zur Lagerung von demontierten Tischen mit in diesem Ausführungsbeispiel rechteckigen Tischplatten 2 dargestellt.
Die Vorrichtung besteht aus einem verfahrbaren Grundgestell 1, das einen Boden 9 sowie einen Kopfbereich 8 aufweist, die teilweise mit Fächern 5 versehen sind, die aus Einschubschlitzen 6 gebildet werden, die wiederum durch zwei parallel und mit Abstand zueinander angeordnete Einschubleisten 7 begrenzt sind.
In diese Einschubschienen 6 sind die Tischplatten 2 eingeschoben bis gegen eine Rückwand 11 des Grundgestells 1.
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Wie zu erkennen ist, sind die Tischplatten 2 lotrecht stehend und bestimmt durch die Dicke der Einschubleisten 7 mit Abstand zueinander angeordnet. Dabei liegen die Tischplatten 2 seitlich an den Einschubleisten 7 an.
In einem weiteren Teilbereich des Grundgestells 1, der jedoch gegenüber dem anderen, die Fächer 5 bzw. die Tischplatten 2 aufnehmenden, kleiner ist, sind Fächer 4 übereinander angeordnet, die der liegenden Lagerung von in Aufnahmen 13 der Tischplatten 2 einsetzbaren Tischbeinen 3 dienen.
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Anmeldungstext vom 16.04.2003 Seite 5
Die Anzahl und Aufteilung der Fächer 4 ist im wesentlichen abhängig von der Anzahl der aufzunehmenden Tischbeine, die wiederum abhängig ist von der Anzahl der lagerbaren Tischplatten 2.
Der der Rückwand 11 gegenüberliegenden Beschickungsseite des Grundgestells 1 benachbart ist am Grundgestell 1 eine Griffstange 10 festgelegt, mit der die Vorrichtung bewegbar ist.
Zur Verfahrbarkeit der Vorrichtung sind am Boden 9 des Grundgestells Laufrollen 12 vorgesehen, vorzugsweise mit Luftreifen versehene. Diese Laufrollen 12 sind jeweils mittels vertikaler Schwenkachsen schwenkbar am Boden 9 gelagert.
Die in der Figur 2 gezeigte Vorrichtung dient dem Transport und der Lagerung von runden Tischplatten, von denen ebenfalls eine Mehrzahl nebeneinander stehend angeordnet im Grundgestell 1 abstellbar sind.
Zur Arretierung der Tischplatten 2, also um ein Herausrollen aus dem Grundgestell insbesondere beim Transport zu verhindern, sind im Bereich der bodenseitigen Einschubschienen 6 in den Boden 9 Schlitze 14 eingelassen, durch die die jeweilige Tischplatte 2 den Boden geringfügig mit ihrer Krümmung durchtritt und sich an den den jeweiligen Schlitz 14 in seiner Längserstreckung begrenzenden Kanten des Bodens 9 abstützt. Durch den nur geringen Durchtritt der Tischplatte 2 in den Schlitz 14 ist einerseits eine Lagearretierung erreicht, andererseits jedoch ein einfaches Herausnehmen durch Herausrollen unter Überwindung des durch die Kante gebildeten Widerstandes möglich.
Während bei dem in der Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die oberen Einschubschienen 6 im Kopfbereich des Grundgestells vorgesehen sind, erstrecken sich die Einschubschienen, gebildet durch die Einschubleisten, bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2 ausgehend vom rückwärtigen Bereich, unterhalb des Scheitelpunktes der Tischplatte 2, wobei die Länge der Einschubleisten 7 so bemessen ist, daß sie die Tischplatte 2 nur über eine relativ kurze Strecke abdeckt, und zwar so weit, daß ein ausreichender seitlicher Halt gewährleistet ist.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Transport und zur Lagerung von demontierten Tischen, mit einem verfahrbaren Grundgestell (1) und darin angeordneten Fächern (4, 5) zur Aufnahme jeweils vorzugsweise einer Tischplatte (2) und zur Aufnahme von Tischbeinen (3).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fächer (5) als Einschubschienen ausgebildet sind, die jeweils durch zwei parallel und mit Abstand zueinander verlaufende Einschubleisten (7) begrenzt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubschienen (6) im Bereich eines Bodens (9) des Grundgestells (1) sowie mit Abstand dazu lotrecht und oberhalb angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Einschubschienen am Kopfbereich (8) des Grundgestells (1) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Einschubleisten (7) geringfügig größer als die Dicke der zugeordneten Tischplatte (2) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Einschubschienen (6) unterhalb der größten vertikalen Erstreckung der Tischplatte (2) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Einschubschienen (6) kürzer sind als die zugeordnete Breite der Tischplatte (2).
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Lagerung von vorzugsweise runden oder ovalen Tischplatten im Boden (9) im Bereich der Einschubschlitze (6) Schlitze (14) vorgesehen sind, deren Längserstreckung durch den Boden (9) begrenzt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Schlitzes (14) so bemessen ist, daß die Krümmung der runden Tischplatte (2) geringfügig nach unten über den Boden (9) hinausragt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Einschubseite des Grundgestells benachbarten oder gegenüber liegenden Seite ein Griff 10 vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgestell (1) mit Laufrollen (12) versehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrollen (12) Luftbereifung aufweisen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrollen (12) um eine vertikale Achse schwenkbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Fächer (4) zur Aufnahme (3) übereinander liegend angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgestell (1) auf seiner der Einschubseite gegenüber liegenden Seite eine Rückwand (11) aufweist.
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