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DE202006009226U1 - Vorrichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe von Waren, insbesondere Kapseln - Google Patents

Vorrichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe von Waren, insbesondere Kapseln Download PDF

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DE202006009226U1 DE200620009226 DE202006009226U DE202006009226U1 DE 202006009226 U1 DE202006009226 U1 DE 202006009226U1 DE 200620009226 DE200620009226 DE 200620009226 DE 202006009226 U DE202006009226 U DE 202006009226U DE 202006009226 U1 DE202006009226 U1 DE 202006009226U1
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Abstract

Vorrichtung (1) geeignet zur Aufbewahrung und Ausgabe von Waren, insbesondere Kapseln, die aus einem behälterartigen Körper (2) bestehen, mit einem Grundkörper (3) und einem Wulst (4), dessen Durchmesser (D3) den Durchmesser (D4) des Grundkörpers (3) des behälterartigen Körpers (2) übersteigt und einen Rand bildet,
– mit einer Führungseinrichtung (5), die den behälterartigen Körper (2) zumindest bereichsweise seitlich umgibt, deren Durchmesser (D1) nahezu dem Durchmesser (D3) des Wulst (4) des behälterartigen Körpers (2) entspricht und die eine erste Öffnung (6) und eine zweite Öffnung (7) aufweist,
– sowie mit einer Haltevorrichtung (8), die im Bereich der zweiten Öffnung (7) angeordnet ist und eine Verengung des Durchmessers (D1) der Führungseinrichtung (5) bildet, wobei der Innendurchmesser (D2) der Verengung kleiner als der Durchmesser (D3) des Wulst (4), aber größer als der Durchmesser (D4) des Grundkörpers (3) des behälterartigen Körpers (2) ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe von Warenbehältern, insbesondere von Kapseln, wie sie z.B. für Kaffee-Systeme der Hersteller Nespresso®, Tchibo® (Cafissimo®), Jacobs® oder dergleichen angeboten werden. Das Anwendungsgebiet der Erfindung ist aber auf solche Kaffeekapseln nicht begrenzt. Auch andere Behältnisse, wie z.B. Kaffeemilch-Portionen können in der Vorrichtung aufbewahrt und ausgegeben werden. Alle diese Warenbehälter (im Folgenden auch „Behälter" genannt) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie neben einem behälterartigen Grundkörper zur Aufnahme der Ware (z.B. Kaffee oder Milch, etc.) einen Wulst aufweisen, dessen Durchmesser über den Durchmesser des behälterartigen Grundkörpers hinausgeht und dadurch einen Rand bildet.
  • Definition
  • Soweit vorliegend von „Durchmesser" gesprochen wird, bezieht sich dieser bei drei-, vier- oder mehreckigen Grundflächen auf die Entfernung zwischen den Schnittpunkten eines in diese Grundflächen projizierten Kreises mit einer Geraden.
  • Stand der Technik
  • Derzeit werden Kaffeekapseln oder andere Warenbehälter zumeist lose in Schalen, Schüsseln oder ähnlichen Gefäßen aufbewahrt. Nachteil dieser Art der Aufbewahrung ist, dass die einzelnen Behälter ein größeres Volumen einnehmen, als die Summe ihrer Einzelvolumina beträgt. Kaffeekapseln werden überdies herstellerseitig in stangenförmigen, rechteckigen Produktverpackungen angeboten, wobei die Kaffeekapseln nach Sorten getrennt übereinander gestapelt in den Produktverpackungen aufbewahrt werden. Dabei erweist es sich als nachteilig, dass aus der einmal geöffneten Produktverpackung entweder ungewollt Kaffeekapseln herausfallen können, wenn die geöffnete Produktverpackung umfällt oder dass bei der bestimmungsgemäßen Entnahme von Kaffeekapseln durch Neigen der Produktverpackung mehr als eine Kaffeekapsel herausrutscht.
  • Aus der DE 200 19 997 U1 ist eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen, insbesondere Kaffeemilch-Portionsbehältern bekannt, die eine Führungseinrichtung aufweist, welche die Gegenstände zumindest bereichsweise seitlich umgibt, mit mindestens einer ersten und einer zweiten Öffnung, wobei die Führungseinrichtung unterseitig geschlossen ist und die zweite Öffnung als Entnahmeöffnung ausgebildet ist, deren Höhe und Breite den aufbewahrten und zu entnehmenden Kaffeemilch-Portionsbehältern entspricht. Nachteil dieser vorbekannten Vorrichtung ist, dass die aufbewahrten Behälter ungewollt aus der Vorrichtung herausrutschen können, wenn die Vorrichtung um ihre Querachse in Richtung der Entnahmeöffnung geneigt wird. Ein Transport der mit Kaffeemilch-Portionsbehältern befüllten Vorrichtung ist daher erschwert. Darüber hinaus ist die ästhetische Gestaltungsmöglichkeit einer solchen Vorrichtung durch die definierte Höhe der Entnahmeöffnung beschränkt. Diese Höhe darf nämlich nicht größer sein, als die doppelte Höhe eines der aufbewahrten Behälter. Andernfalls wäre eine Entnahme einzelner Behälter nicht mehr möglich.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die eine separate Entnahme der in der Vorrichtung aufbewahrten Behälter erlaubt und gleichzeitig ein ungewolltes Herausrutschen bzw. -fallen einzelner Behälter aus der Vorrichtung verhindert.
  • Lösung der Erfindung
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe von Waren, insbesondere Kapseln, die aus einem behälterartigen Körper bestehen, mit einem Grundkörper und einem Wulst, dessen Durchmesser den Durchmesser des Grundkörpers des behälterartigen Körpers übersteigt und einen Rand bildet, mit einer Führungseinrichtung, die den behälterartigen Körper zumindest bereichsweise seitlich umgibt, deren lichte Weite nahezu dem Durchmesser des Wulst des behälterartigen Körpers entspricht und die eine ersten Öffnung und eine zweite Öffnung aufweist, sowie mit einer Haltevorrichtung, die im Bereich der zweiten Öffnung angeordnet ist und eine Verengung der lichten Weite der Führungseinrichtung bildet, wobei der Innendurchmesser der Verengung kleiner als der Durchmesser des Wulst, aber größer als der Durchmesser des Grundkörpers des behälterartigen Körpers ist. Hierdurch wird erreicht, dass die aufzubewahrenden Behälter separat vor der Entnahme aus der Vorrichtung lösbar fixiert werden.
  • Vorteile der Erfindung
  • Wesentlicher Vorteil der Erfindung ist die Sicherung der separat ausgegebenen Behälter gegen ungewolltes Herausrutschen bzw. -fallen. Die Vorrichtung kann derart auch befüllt transportiert werden.
  • Das Halteelement kann in einer einfachen Ausführung aus mindestens zwei, parallel angeordneten Stäben, Drähten, Stiften oder dergleichen bestehen. Auch eine Verwendung zweier parallel gespannter Fäden, Gummibänder oder dergleichen ist möglich. Auch eine Ausführung des Halteelements in Form eines U-Stücks ist möglich. Erforderlich ist lediglich eine Verengung der lichten Weite der Führungseinrichtung, deren Innendurchmesser kleiner als der Durchmesser des Wulst, aber größer als der Durchmesser des Grundkörpers des behälterartigen Körpers ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist das Halteelement in Form einer Klammer einstückig ausgebildet, die den Behälter an mindestens zwei Seiten teilweise umfasst. Wenn das einstückige Halteelement eine Aussparung vorsieht, deren lichte Weite dem Aussendurchmesser des Grundkörpers des Behälters entspricht, kann das Halteelement den Behälter fixieren und gleichzeitig eine Entnahme des Behälters durch horizontale Verschiebung des Behälters aus der Vorrichtung gewährleisten.
  • Vorteilhafterweise besteht das Halteelement aus einem elastischen Material, wodurch es ermöglicht wird, dass die Haltevorrichtung den Grundkörper des Behälters klammerartig umschließt und derart stärker fixiert. Soll der Behälter aus dem Halteelement entnommen werden, so geschieht dies durch Aufbiegung des Halteelements und horizontale Verschiebung des Behälters.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind das klammerartige Halteelement und die Führungseinrichtung einstückig ausgebildet. Dabei kann das Halteelement aus der Führungseinrichtung der Vorrichtung z.B. durch Aussägen, Ausschneiden oder dergleichen herausgearbeitet werden. Hierdurch wird vermieden, ein separates Halteelement herstellen zu müssen, wodurch Kosten eingespart werden können.
  • Ein alternatives Ausführungsbeispiel sieht ein elastisches Halteelement vor, welches den Umfang des Grundkörpers des Behälters vollständig umschließt. Ein so fixierter Behälter kann entnommen werden, indem der auf dem elastischen Halteelement aufliegende Behälter in Richtung der Gewichtskraft verschoben wird.
  • Durch Ausübung einer Kraft auf das Halteelement wird dieses elastisch verformt und der Innendurchmesser des Halteelements gedehnt. Soweit das elastische Halteelement auf einen Innendurchmesser gedehnt wurde der dem Durchmesser des Wulst des Behälters entspricht, kann der Behälter aus dem elastischen Halteelement entnommen werden. Um den Widerstand des elastischen Halteelements gegen die elastische Verformung zu verringern, kann der zur Innseite gerichtete Rand des elastischen Halteelements einen oder mehrere Einschnitte oder Einkerbungen aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung ist diese auf einem Standfuß gelagert, wobei zwischen der Oberfläche des Standfußes und der zweiten Öffnung der Vorrichtung mit dem Halteelement ein hinreichender Höhenabstand besteht, um mit der Hand einen Behälter aus dem Halteelement zu entnehmen.
  • Alternativ können mehrere Führungseinrichtungen zusammen mit entsprechenden Halteelementen zu einer Einheit zusammengefügt werden. Dies hat den Vorteil, dass verschiedene Produktsorten in ihren Behältern in den jeweiligen Führungseinrichtungen sortiert aufbewahrt werden können. Dabei können die Führungseinrichtungen z.B. in einer Reihe nebeneinander oder sternförmig, im Kreis oder ähnlich angeordnet werden.
  • Im Falle der Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen werden diese vorteilhafterweise drehbar, z.B. durch Verwendung eines Wälzlagers, auf dem Standfuß gelagert. Hierdurch wird eine bequeme Auswahl der in den verschiedenen Führungseinrichtungen aufbewahrten Sorten der Warenbehälter ermöglicht, ohne die Vorrichtung anheben oder verschieben zu müssen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sieht die Vorrichtung parallel zur Längsachse eine Aussparung der Führungseinrichtung vor, wodurch der Füllstand der Vorrichtung mit den Behältern eingesehen werden kann. Dies kann z.B. durch Verwendung eines Halbprofils als Führung erreicht werden.
  • Diese Aussparung kann alternativ auch durch ein Sichtfenster aus Glas, Plexiglas, Kunststoff oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
  • 2 eine perspektivische Detailansicht auf ein Halteelement der Vorrichtung gem. 1 mit einem fixierten Behälter.
  • 3 eine perspektivische Detailansicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Halteelements gem. 2 mit einem fixierten Behälter.
  • 4 eine perspektivische Detailansicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Halteelements gem. 2 mit einem fixierten Behälter.
  • 5 eine perspektivische Detailansicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Halteelements mit einem fixierten Behälter.
  • 6 eine perspektivische Ansicht auf eine Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen gem. 1.
  • 7 eine perspektivische Ansicht auf eine Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen gem. 1.
  • 8 eine perspektivische Detailansicht einer Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen gem. 6 mit einem Behälter.
  • Beschreibung von Ausführungsbeispielen
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungemäßen Vorrichtung 1. Die Vorrichtung 1 weist eine Führungseinrichtung 5 auf. Diese Führungseinrichtung 5 ist in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel als vertikal ausgerichtetes, halbrundes Hohlkörperprofil ausgebildet und weist eine erste Öffnung 6 und eine zweite Öffnung 7 auf. Alternativ können als Führungseinrichtung auch andere Halbprofile, Vollprofile oder mindestens drei vertikal erstreckende stab- oder stangenförmige Elemente verwendet werden, deren projektierter Durchmesser nahezu dem Querschnitt eines Behälters 2 mit Wulst 4 entsprechen. Bei der zweiten Öffnung 7 der Führungseinrichtung 5 ist ein Halteelement 8 angeordnet, welches in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus zwei gebogenen Schenkeln 8a und 8b besteht. Dieses Halteelement 8 ist derart ausgebildet, dass der Innendurchmesser D1 der Führungseinrichtung 5 größer ist, als der Innendurchmesser D2 zwischen den Schenkeln 8a und 8b des Halteelements 8. Die Vorrichtung 1 in 1 zeigt des weiteren einen Standfuß 9 und eine Aussparung 10 in der Führungseinrichtung 5. Letztere erstreckt sich über die gesamte Längserstreckung der Führungseinrichtung 5 und ermöglicht einen Einblick in die Führungseinrichtung 5. Die Vorrichtung 1 wird bestimmungsgemäß mit Behältern 2 (in 1 nicht dargestellt) durch die erste Öffnung 6 befüllt, die dann vertikal übereinander gestapelt in der Führungseinrichtung 5 aufbewahrt werden. Entnommen werden die Behälter 2 (in 1 nicht dargestellt) durch die zweite Öffnung 7. Das Halteelement 8 verhindert dabei, dass die Behälter 2 aus der Führungseinrichtung 5 herausfallen.
  • 2 zeigt eine Detailansicht eines Halteelements 8 mit einem auf diesem aufliegenden Behälter 2. Der Behälter 2 weist dabei einen Grundkörper 3 mit einem definierten maximalen Durchmesser D4 (in 2 nicht dargestellt, siehe 3) auf. Ferner weist der Behälter 2 einen Wulst 4 auf, dessen Durchmesser D3 größer als der des Grundkörpers 3 ist und somit einen über dem Grundkörper 3 herausragenden Rand bildet. In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Halteelement 8 aus zwei parallel angeordneten stabförmigen Schenkeln 8a und 8b gebildet. Der Abstand D2 (vgl. 1) der Schenkel 8a und 8b zueinander ist dabei größer als der Durchmesser D4 des Grundkörpers 3 des Behälters 2 aber kleiner als der Durchmesser D3 des Wulst 4 des Behälters 2. Gleichzeitig ist der Abstand D2 zwischen den Schenkeln 8a und 8b geringer als der Durchmesser D1 der Führungseinrichtung 5 (siehe 1). Dadurch wird erfindungsgemäß erreicht, dass die in der Führungseinrichtung 5 der Vorrichtung 1 vertikal aufeinander gestapelten Behälter 2 soweit in Richtung der Gewichtskraft durchrutschen, bis der zu unterst liegende Behälter 2 mit dem Wulst 4 auf dem Halteelement 8 zum Aufliegen kommt. Wenn, wie in 2 dargestellt, der Abstand zwischen den Schenkeln 8a und 8b des Halteelements 8 größer ist, als der Durchmesser des Behälters 2 und zu mindestens einer Seite hin geöffnet ist, kann der Behälter 2 in Pfeilrichtung V von dem Halteelement 8 vertikal weggezogen und so aus der Vorrichtung 1 entnommen werden. Die darüber befindlichen Behälter 2 rutschen nun aufgrund der auf sie wirkenden Gewichtskraft nach, bis der nächste, untere Behälter 2 bestimmungsgemäß mit dem Wulst 4 auf dem Halteelement 8 zum Aufliegen kommt.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Halteelements 8, das einstückig, hufeisenförmig als Klammer ausgebildet ist.
  • 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Halteelements 8 zusammen mit einem darauf aufliegenden Behälter 2. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Schenkel 8a und 8b des Halteelements 8 als Flanken ausgebildet, deren Enden 11a und 11b nach innen in Richtung des Grundkörpers 3 des Behälters 2 gebogen sind. Dadurch wird insbesondere bei zylinderförmigen Behältern 2 erreicht, dass diese in dem Halteelement 8 stärker fixiert werden. Wenn die Schenkel 8a und 8b, insbesondere deren Enden 11a und 11b, aus einem elastischen Material, beispielsweise Aluminium oder einem Kunststoff gefertigt sind, kann der Behälter 2 durch horizontale Verschiebung um die Querachse unter Überwindung des elastischen Widerstands der Enden 11a und 11b des Halteelements 8 aus diesem entnommen werden.
  • 5 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel des Halteelements 8, welches einstückig ausgebildet ist und den Behälter 2 um dessen Grundkörper 3 vollständig umfasst. Auch hier liegt der Wulst 4 des Behälters 2 auf dem Halteelement 8 auf, so dass ein Durchrutschen des Behälters 2 durch das Haltelement 8 verhindert wird. In dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Halteelement 8 aus einem elastischen Material, beispielsweise Silikon, Kautschuk, Kunststoff, Pappe, einem dünnen Blech oder dergleichen hergestellt. Um einen Behälter 2 aus dem Halteelement 8 zu entnehmen, wird der Behälter 2 in Richtung der Gewichtskraft, hier in Pfeilrichtung G verschoben. Durch diese Krafteinwirkung verformt der Wulst 4 des Behälters 2 das elastische Material des Halteelements 8, bis dessen Innendurchmesser größer ist als der Durchmesser des Wulst 4. Um die Elastizität des Halteelements 8 zu erhöhen, weist das in 5 gezeigte Ausführungsbeispiel sternförmige Einkerbungen 12 auf.
  • 6 zeigt eine beispielhafte Kombination mehrerer Führungseinrichtungen 5 zu einer Einheit, hier bestehend aus vier Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''', auf einem gemeinsamen Standfuß 9. Dabei ist unter jeder der zweiten Öffnung 7 der Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' ein entsprechendes Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' (8'' und 8''' in 6 nicht dargestellt) angeordnet.
  • 7 zeigt eine alternative Kombination mehrerer Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''', hier in Reihe nebeneinander auf einem gemeinsamen Standfuß 9.
  • 8 zeigt eine perspektivische Detailansicht auf eine Einheit von vier Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' gemäß 6. Die Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' und die entsprechend angeordneten Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' sind jeweils einstückig ausgebildet, indem die jeweiligen Schenkel 8a und 8b der Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' aus dem halbrunden Hohlkörperprofil der Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' herausgeschnitten wurden. Durch Biegung der Schenkel 8a und 8b wird erreicht, dass der Durchmesser D2 zwischen den Schenkeln 8a und 8b der Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' geringer ist, als der Durchmesser D1 der Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5'''. Derart wird ein Behälter 2 gegen ein ungewolltes Herausfallen gesichert, wenn der Wulst 4 des Behälters 2 auf den Schenkeln 8a und 8b des jeweiligen Halteelements 8, 8', 8'' und 8''' aufliegt.

Claims (10)

  1. Vorrichtung (1) geeignet zur Aufbewahrung und Ausgabe von Waren, insbesondere Kapseln, die aus einem behälterartigen Körper (2) bestehen, mit einem Grundkörper (3) und einem Wulst (4), dessen Durchmesser (D3) den Durchmesser (D4) des Grundkörpers (3) des behälterartigen Körpers (2) übersteigt und einen Rand bildet, – mit einer Führungseinrichtung (5), die den behälterartigen Körper (2) zumindest bereichsweise seitlich umgibt, deren Durchmesser (D1) nahezu dem Durchmesser (D3) des Wulst (4) des behälterartigen Körpers (2) entspricht und die eine erste Öffnung (6) und eine zweite Öffnung (7) aufweist, – sowie mit einer Haltevorrichtung (8), die im Bereich der zweiten Öffnung (7) angeordnet ist und eine Verengung des Durchmessers (D1) der Führungseinrichtung (5) bildet, wobei der Innendurchmesser (D2) der Verengung kleiner als der Durchmesser (D3) des Wulst (4), aber größer als der Durchmesser (D4) des Grundkörpers (3) des behälterartigen Körpers (2) ist.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (8) in Form einer Klammer mit zwei Schenkeln (8a und 8b) ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (5) und das Halteelement (8) einstückig ausgebildet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (8a und 8b) des Halteelements (8) den behälterartigen Körper zumindest teilweise seitlich umfassen und flexible Enden (11a und 11b) aufweisen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (8) die Seitenflächen des behälterartigen Körpers (2) vollständig umschließt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (8) aus einem elastisch verformbaren Material besteht.
  7. Vorrichtung nach mindestens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (5) und das Halteelement (8) auf einem Standfuß (9) anbringbar sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (5) und das Halteelement (8) auf dem Standfuß (9) drehbar angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach mindestens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (5) als rohrförmiges Halbprofil ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Führungseinrichtungen (5, 5', 5'') auf einem Standfuß (9) angeordnet sind.
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