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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe
von Warenbehältern, insbesondere
von Kapseln, wie sie z.B. für
Kaffee-Systeme der Hersteller Nespresso®, Tchibo® (Cafissimo®),
Jacobs® oder
dergleichen angeboten werden. Das Anwendungsgebiet der Erfindung
ist aber auf solche Kaffeekapseln nicht begrenzt. Auch andere Behältnisse,
wie z.B. Kaffeemilch-Portionen können
in der Vorrichtung aufbewahrt und ausgegeben werden. Alle diese
Warenbehälter
(im Folgenden auch „Behälter" genannt) sind dadurch
gekennzeichnet, dass sie neben einem behälterartigen Grundkörper zur
Aufnahme der Ware (z.B. Kaffee oder Milch, etc.) einen Wulst aufweisen,
dessen Durchmesser über
den Durchmesser des behälterartigen
Grundkörpers
hinausgeht und dadurch einen Rand bildet.
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Definition
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Soweit
vorliegend von „Durchmesser" gesprochen wird,
bezieht sich dieser bei drei-, vier- oder mehreckigen Grundflächen auf
die Entfernung zwischen den Schnittpunkten eines in diese Grundflächen projizierten
Kreises mit einer Geraden.
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Stand der Technik
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Derzeit
werden Kaffeekapseln oder andere Warenbehälter zumeist lose in Schalen,
Schüsseln oder ähnlichen
Gefäßen aufbewahrt.
Nachteil dieser Art der Aufbewahrung ist, dass die einzelnen Behälter ein
größeres Volumen
einnehmen, als die Summe ihrer Einzelvolumina beträgt. Kaffeekapseln
werden überdies
herstellerseitig in stangenförmigen,
rechteckigen Produktverpackungen angeboten, wobei die Kaffeekapseln
nach Sorten getrennt übereinander gestapelt
in den Produktverpackungen aufbewahrt werden. Dabei erweist es sich
als nachteilig, dass aus der einmal geöffneten Produktverpackung entweder
ungewollt Kaffeekapseln herausfallen können, wenn die geöffnete Produktverpackung
umfällt
oder dass bei der bestimmungsgemäßen Entnahme
von Kaffeekapseln durch Neigen der Produktverpackung mehr als eine
Kaffeekapsel herausrutscht.
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Aus
der
DE 200 19 997
U1 ist eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen, insbesondere
Kaffeemilch-Portionsbehältern
bekannt, die eine Führungseinrichtung
aufweist, welche die Gegenstände
zumindest bereichsweise seitlich umgibt, mit mindestens einer ersten
und einer zweiten Öffnung,
wobei die Führungseinrichtung
unterseitig geschlossen ist und die zweite Öffnung als Entnahmeöffnung ausgebildet
ist, deren Höhe
und Breite den aufbewahrten und zu entnehmenden Kaffeemilch-Portionsbehältern entspricht.
Nachteil dieser vorbekannten Vorrichtung ist, dass die aufbewahrten Behälter ungewollt
aus der Vorrichtung herausrutschen können, wenn die Vorrichtung
um ihre Querachse in Richtung der Entnahmeöffnung geneigt wird. Ein Transport
der mit Kaffeemilch-Portionsbehältern befüllten Vorrichtung
ist daher erschwert. Darüber
hinaus ist die ästhetische
Gestaltungsmöglichkeit
einer solchen Vorrichtung durch die definierte Höhe der Entnahmeöffnung beschränkt. Diese
Höhe darf
nämlich
nicht größer sein,
als die doppelte Höhe eines
der aufbewahrten Behälter.
Andernfalls wäre eine
Entnahme einzelner Behälter
nicht mehr möglich.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die eine separate
Entnahme der in der Vorrichtung aufbewahrten Behälter erlaubt und gleichzeitig
ein ungewolltes Herausrutschen bzw. -fallen einzelner Behälter aus
der Vorrichtung verhindert.
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Lösung der Erfindung
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe von Waren, insbesondere
Kapseln, die aus einem behälterartigen
Körper
bestehen, mit einem Grundkörper
und einem Wulst, dessen Durchmesser den Durchmesser des Grundkörpers des
behälterartigen
Körpers übersteigt
und einen Rand bildet, mit einer Führungseinrichtung, die den
behälterartigen
Körper
zumindest bereichsweise seitlich umgibt, deren lichte Weite nahezu
dem Durchmesser des Wulst des behälterartigen Körpers entspricht
und die eine ersten Öffnung und
eine zweite Öffnung
aufweist, sowie mit einer Haltevorrichtung, die im Bereich der zweiten Öffnung angeordnet
ist und eine Verengung der lichten Weite der Führungseinrichtung bildet, wobei
der Innendurchmesser der Verengung kleiner als der Durchmesser des
Wulst, aber größer als
der Durchmesser des Grundkörpers
des behälterartigen
Körpers
ist. Hierdurch wird erreicht, dass die aufzubewahrenden Behälter separat
vor der Entnahme aus der Vorrichtung lösbar fixiert werden.
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Vorteile der Erfindung
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Wesentlicher
Vorteil der Erfindung ist die Sicherung der separat ausgegebenen
Behälter
gegen ungewolltes Herausrutschen bzw. -fallen. Die Vorrichtung kann
derart auch befüllt
transportiert werden.
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Das
Halteelement kann in einer einfachen Ausführung aus mindestens zwei,
parallel angeordneten Stäben,
Drähten,
Stiften oder dergleichen bestehen. Auch eine Verwendung zweier parallel
gespannter Fäden,
Gummibänder
oder dergleichen ist möglich.
Auch eine Ausführung
des Halteelements in Form eines U-Stücks ist möglich. Erforderlich ist lediglich
eine Verengung der lichten Weite der Führungseinrichtung, deren Innendurchmesser
kleiner als der Durchmesser des Wulst, aber größer als der Durchmesser des
Grundkörpers
des behälterartigen Körpers ist.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
der Erfindung ist das Halteelement in Form einer Klammer einstückig ausgebildet,
die den Behälter
an mindestens zwei Seiten teilweise umfasst. Wenn das einstückige Halteelement
eine Aussparung vorsieht, deren lichte Weite dem Aussendurchmesser
des Grundkörpers
des Behälters
entspricht, kann das Halteelement den Behälter fixieren und gleichzeitig
eine Entnahme des Behälters
durch horizontale Verschiebung des Behälters aus der Vorrichtung gewährleisten.
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Vorteilhafterweise
besteht das Halteelement aus einem elastischen Material, wodurch
es ermöglicht
wird, dass die Haltevorrichtung den Grundkörper des Behälters klammerartig
umschließt
und derart stärker
fixiert. Soll der Behälter
aus dem Halteelement entnommen werden, so geschieht dies durch Aufbiegung
des Halteelements und horizontale Verschiebung des Behälters.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind das klammerartige Halteelement und die Führungseinrichtung einstückig ausgebildet.
Dabei kann das Halteelement aus der Führungseinrichtung der Vorrichtung
z.B. durch Aussägen,
Ausschneiden oder dergleichen herausgearbeitet werden. Hierdurch
wird vermieden, ein separates Halteelement herstellen zu müssen, wodurch
Kosten eingespart werden können.
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Ein
alternatives Ausführungsbeispiel
sieht ein elastisches Halteelement vor, welches den Umfang des Grundkörpers des
Behälters
vollständig
umschließt.
Ein so fixierter Behälter
kann entnommen werden, indem der auf dem elastischen Halteelement aufliegende
Behälter
in Richtung der Gewichtskraft verschoben wird.
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Durch
Ausübung
einer Kraft auf das Halteelement wird dieses elastisch verformt
und der Innendurchmesser des Halteelements gedehnt. Soweit das elastische
Halteelement auf einen Innendurchmesser gedehnt wurde der dem Durchmesser
des Wulst des Behälters
entspricht, kann der Behälter aus
dem elastischen Halteelement entnommen werden. Um den Widerstand
des elastischen Halteelements gegen die elastische Verformung zu
verringern, kann der zur Innseite gerichtete Rand des elastischen
Halteelements einen oder mehrere Einschnitte oder Einkerbungen aufweisen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemässen
Vorrichtung ist diese auf einem Standfuß gelagert, wobei zwischen
der Oberfläche des
Standfußes
und der zweiten Öffnung
der Vorrichtung mit dem Halteelement ein hinreichender Höhenabstand
besteht, um mit der Hand einen Behälter aus dem Halteelement zu
entnehmen.
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Alternativ
können
mehrere Führungseinrichtungen
zusammen mit entsprechenden Halteelementen zu einer Einheit zusammengefügt werden.
Dies hat den Vorteil, dass verschiedene Produktsorten in ihren Behältern in
den jeweiligen Führungseinrichtungen
sortiert aufbewahrt werden können.
Dabei können
die Führungseinrichtungen
z.B. in einer Reihe nebeneinander oder sternförmig, im Kreis oder ähnlich angeordnet
werden.
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Im
Falle der Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen
werden diese vorteilhafterweise drehbar, z.B. durch Verwendung eines
Wälzlagers,
auf dem Standfuß gelagert.
Hierdurch wird eine bequeme Auswahl der in den verschiedenen Führungseinrichtungen
aufbewahrten Sorten der Warenbehälter ermöglicht,
ohne die Vorrichtung anheben oder verschieben zu müssen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sieht
die Vorrichtung parallel zur Längsachse
eine Aussparung der Führungseinrichtung
vor, wodurch der Füllstand
der Vorrichtung mit den Behältern
eingesehen werden kann. Dies kann z.B. durch Verwendung eines Halbprofils
als Führung erreicht
werden.
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Diese
Aussparung kann alternativ auch durch ein Sichtfenster aus Glas,
Plexiglas, Kunststoff oder dergleichen ausgebildet sein.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
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2 eine
perspektivische Detailansicht auf ein Halteelement der Vorrichtung
gem. 1 mit einem fixierten Behälter.
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3 eine
perspektivische Detailansicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel
eines Halteelements gem. 2 mit einem fixierten Behälter.
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4 eine
perspektivische Detailansicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel
eines Halteelements gem. 2 mit einem fixierten Behälter.
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5 eine
perspektivische Detailansicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel
eines Halteelements mit einem fixierten Behälter.
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6 eine
perspektivische Ansicht auf eine Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen
gem. 1.
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7 eine
perspektivische Ansicht auf eine Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen
gem. 1.
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8 eine
perspektivische Detailansicht einer Anordnung mehrerer Führungseinrichtungen gem. 6 mit
einem Behälter.
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Beschreibung von Ausführungsbeispielen
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer erfindungemäßen Vorrichtung 1.
Die Vorrichtung 1 weist eine Führungseinrichtung 5 auf.
Diese Führungseinrichtung 5 ist
in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
als vertikal ausgerichtetes, halbrundes Hohlkörperprofil ausgebildet und
weist eine erste Öffnung 6 und
eine zweite Öffnung 7 auf.
Alternativ können
als Führungseinrichtung
auch andere Halbprofile, Vollprofile oder mindestens drei vertikal
erstreckende stab- oder stangenförmige
Elemente verwendet werden, deren projektierter Durchmesser nahezu
dem Querschnitt eines Behälters 2 mit
Wulst 4 entsprechen. Bei der zweiten Öffnung 7 der Führungseinrichtung 5 ist
ein Halteelement 8 angeordnet, welches in dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
aus zwei gebogenen Schenkeln 8a und 8b besteht.
Dieses Halteelement 8 ist derart ausgebildet, dass der
Innendurchmesser D1 der Führungseinrichtung 5 größer ist,
als der Innendurchmesser D2 zwischen den Schenkeln 8a und 8b des
Halteelements 8. Die Vorrichtung 1 in 1 zeigt
des weiteren einen Standfuß 9 und
eine Aussparung 10 in der Führungseinrichtung 5.
Letztere erstreckt sich über
die gesamte Längserstreckung
der Führungseinrichtung 5 und ermöglicht einen
Einblick in die Führungseinrichtung 5.
Die Vorrichtung 1 wird bestimmungsgemäß mit Behältern 2 (in 1 nicht
dargestellt) durch die erste Öffnung 6 befüllt, die
dann vertikal übereinander
gestapelt in der Führungseinrichtung 5 aufbewahrt
werden. Entnommen werden die Behälter 2 (in 1 nicht
dargestellt) durch die zweite Öffnung 7.
Das Halteelement 8 verhindert dabei, dass die Behälter 2 aus
der Führungseinrichtung 5 herausfallen.
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2 zeigt
eine Detailansicht eines Halteelements 8 mit einem auf
diesem aufliegenden Behälter 2.
Der Behälter 2 weist
dabei einen Grundkörper 3 mit
einem definierten maximalen Durchmesser D4 (in 2 nicht
dargestellt, siehe 3) auf. Ferner weist der Behälter 2 einen
Wulst 4 auf, dessen Durchmesser D3 größer als der des Grundkörpers 3 ist
und somit einen über
dem Grundkörper 3 herausragenden
Rand bildet. In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
wird das Halteelement 8 aus zwei parallel angeordneten
stabförmigen
Schenkeln 8a und 8b gebildet. Der Abstand D2 (vgl. 1)
der Schenkel 8a und 8b zueinander ist dabei größer als
der Durchmesser D4 des Grundkörpers 3 des
Behälters 2 aber
kleiner als der Durchmesser D3 des Wulst 4 des Behälters 2.
Gleichzeitig ist der Abstand D2 zwischen den Schenkeln 8a und 8b geringer
als der Durchmesser D1 der Führungseinrichtung 5 (siehe 1).
Dadurch wird erfindungsgemäß erreicht, dass
die in der Führungseinrichtung 5 der
Vorrichtung 1 vertikal aufeinander gestapelten Behälter 2 soweit
in Richtung der Gewichtskraft durchrutschen, bis der zu unterst
liegende Behälter 2 mit
dem Wulst 4 auf dem Halteelement 8 zum Aufliegen
kommt. Wenn, wie in 2 dargestellt, der Abstand zwischen
den Schenkeln 8a und 8b des Halteelements 8 größer ist,
als der Durchmesser des Behälters 2 und
zu mindestens einer Seite hin geöffnet
ist, kann der Behälter 2 in
Pfeilrichtung V von dem Halteelement 8 vertikal weggezogen
und so aus der Vorrichtung 1 entnommen werden. Die darüber befindlichen Behälter 2 rutschen
nun aufgrund der auf sie wirkenden Gewichtskraft nach, bis der nächste, untere
Behälter 2 bestimmungsgemäß mit dem
Wulst 4 auf dem Halteelement 8 zum Aufliegen kommt.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
des Halteelements 8, das einstückig, hufeisenförmig als Klammer
ausgebildet ist.
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4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
des Halteelements 8 zusammen mit einem darauf aufliegenden
Behälter 2.
In diesem Ausführungsbeispiel
sind die Schenkel 8a und 8b des Halteelements 8 als Flanken
ausgebildet, deren Enden 11a und 11b nach innen
in Richtung des Grundkörpers 3 des
Behälters 2 gebogen
sind. Dadurch wird insbesondere bei zylinderförmigen Behältern 2 erreicht,
dass diese in dem Halteelement 8 stärker fixiert werden. Wenn die Schenkel 8a und 8b,
insbesondere deren Enden 11a und 11b, aus einem
elastischen Material, beispielsweise Aluminium oder einem Kunststoff
gefertigt sind, kann der Behälter 2 durch
horizontale Verschiebung um die Querachse unter Überwindung des elastischen
Widerstands der Enden 11a und 11b des Halteelements 8 aus
diesem entnommen werden.
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5 zeigt
ein alternatives Ausführungsbeispiel
des Halteelements 8, welches einstückig ausgebildet ist und den
Behälter 2 um
dessen Grundkörper 3 vollständig umfasst.
Auch hier liegt der Wulst 4 des Behälters 2 auf dem Halteelement 8 auf,
so dass ein Durchrutschen des Behälters 2 durch das
Haltelement 8 verhindert wird. In dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das Halteelement 8 aus einem elastischen Material,
beispielsweise Silikon, Kautschuk, Kunststoff, Pappe, einem dünnen Blech oder
dergleichen hergestellt. Um einen Behälter 2 aus dem Halteelement 8 zu
entnehmen, wird der Behälter 2 in
Richtung der Gewichtskraft, hier in Pfeilrichtung G verschoben.
Durch diese Krafteinwirkung verformt der Wulst 4 des Behälters 2 das
elastische Material des Halteelements 8, bis dessen Innendurchmesser
größer ist
als der Durchmesser des Wulst 4. Um die Elastizität des Halteelements 8 zu
erhöhen,
weist das in 5 gezeigte Ausführungsbeispiel
sternförmige
Einkerbungen 12 auf.
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6 zeigt
eine beispielhafte Kombination mehrerer Führungseinrichtungen 5 zu
einer Einheit, hier bestehend aus vier Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''', auf einem
gemeinsamen Standfuß 9.
Dabei ist unter jeder der zweiten Öffnung 7 der Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' ein entsprechendes
Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' (8'' und 8''' in 6 nicht
dargestellt) angeordnet.
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7 zeigt
eine alternative Kombination mehrerer Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''', hier in Reihe
nebeneinander auf einem gemeinsamen Standfuß 9.
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8 zeigt
eine perspektivische Detailansicht auf eine Einheit von vier Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' gemäß 6.
Die Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' und die entsprechend
angeordneten Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' sind
jeweils einstückig
ausgebildet, indem die jeweiligen Schenkel 8a und 8b der
Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' aus dem halbrunden
Hohlkörperprofil
der Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5''' herausgeschnitten
wurden. Durch Biegung der Schenkel 8a und 8b wird
erreicht, dass der Durchmesser D2 zwischen den Schenkeln 8a und 8b der
Halteelemente 8, 8', 8'' und 8''' geringer ist,
als der Durchmesser D1 der Führungseinrichtungen 5, 5', 5'' und 5'''. Derart wird
ein Behälter 2 gegen
ein ungewolltes Herausfallen gesichert, wenn der Wulst 4 des
Behälters 2 auf
den Schenkeln 8a und 8b des jeweiligen Halteelements 8, 8', 8'' und 8''' aufliegt.