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DE202006002203U1 - Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen Download PDF

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DE202006002203U1
DE202006002203U1 DE202006002203U DE202006002203U DE202006002203U1 DE 202006002203 U1 DE202006002203 U1 DE 202006002203U1 DE 202006002203 U DE202006002203 U DE 202006002203U DE 202006002203 U DE202006002203 U DE 202006002203U DE 202006002203 U1 DE202006002203 U1 DE 202006002203U1
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screws
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eyelet
screwed
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DE202006002203U
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English (en)
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SIJAKOVIC LUKA
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SIJAKOVIC LUKA
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    • E04G21/32Safety or protective measures for persons during the construction of buildings
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Abstract

Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen, insbesondere Spannseilen, zur Fixierung von Werbeträgern an einer Unterkonstruktion, insbesondere einem Flachdach einer Tankstelle, bestehend aus einer an der Unterkonstruktion befestigten Öse zur Durchführung eines Spannbandes oder -seiles, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung aus einem Profilstück (1) besteht, welches Lochungen (2, 3) für Befestigungsmittel, insbesondere für Befestigungsschrauben, aufweist und einen Gewindebolzen (4) oder dergleichen Halteteil, auf den eine Ringöse (5) als Öse aufschraubbar oder an dem eine Ringöse (5) als Öse befestigbar ist oder auf den ein anderes Halteteil aufschraubbar ist.

Description

  • Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen, insbesondere Spannseilen, zur Fixierung von Werbeträgern an einer Unterkonstruktion, insbesondere einem Flachdach einer Tankstelle, bestehend aus einer an der Unterkonstruktion befestigten Öse zur Durchführung eines Spannbandes oder -seiles.
  • Aus der DE 202 18 815 U1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung von Spannbändern an Trägerkonstruktionen bekannt. Eine solche Vorrichtung wird zur Befestigung von Spannbändern benutzt, an denen Werbeträger oder dergleichen befestigt werden können.
  • Es besteht ein Bedarf dahingehend, Vorrichtungen zur Befestigung von Spannbändern oder dergleichen zu schaffen, die an Flachdächern, insbesondere Flachdächern einer Tankstelle befestigbar sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Halterung aus einem Profilstück besteht, welches Lochungen für Befestigungsmittel, insbesondere für Befestigungsschrauben, aufweist und einen Gewindebolzen oder dergleichen Halteteil, auf den eine Ringöse als Öse aufschraubbar oder an dem eine Ringöse als Öse befestigbar ist oder auf den ein anderes Halteteil aufschraubbar ist.
  • Erfindungsgemäß besteht die Halterung aus einem Profilstück, welches entsprechende Lochungen für Befestigungsmittel, insbesondere für Befestigungsschrauben aufweist. Dieses Profilstück ist auf die entsprechende Unterkonstruktion, beispielsweise das Flachdach einer Tankstelle aufzubringen und mittels Schrauben oder anderer Befestigungsmittel an diesem Unterkonstruktionsteil zu befestigen. Es ist damit eine beliebige Befestigung auf der Unterkonstruktion möglich. Um nun an dem Profilstück ein Spannband oder Spannseil oder dergleichen fixieren zu können, weist das Profilstück einen Gewindebolzen oder dergleichen Halteteil auf, auf den eine Ringöse aufschraubbar ist oder auf den ein anderes Halteteil aufschraubbar oder befestigbar ist. Vorzugsweise ist diese Ringöse oder dergleichen Halteteil lösbar befestigt, so dass das entsprechende Teil an dem Profilstück nur dann befestigt wird, wenn ein Spannseil für ein Werbemittel oder dergleichen befestigt werden soll. Im Falle des Nichtgebrauchs wird die Ringöse oder dergleichen entfernt, so dass der Benutzer nicht irrtümlich diese Ringöse oder das Halteteil zu anderen Zwecken benutzen kann, beispielsweise zur Ankopplung von Sicherheitsseilen, die dem Personenschutz dienen, wenn nämlich Personen auf das entsprechende Unterkonstruktionsteil aufsteigen und sich auf diesem bewegen.
  • Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass in die Lochungen des Profilstücks selbstschneidende oder selbstfurchende Kopfschrauben eingesetzt sind.
  • Dadurch, dass in die Lochungen des Profilstücks selbstschneidende oder selbstfurchende Kopfschrauben eingesetzt werden, ist es möglich, das Profilstück lediglich auf die Unterkonstruktion, die normalerweise aus Metallblechen besteht, aufzulegen und durch die selbstschneidenden oder selbstfurchenden Kopfschrauben anzuschrauben und so zu fixieren.
  • Um zu vermeiden, dass im Bereich der durch die Schrauben erzeugten Löcher Undichtigkeiten entstehen, ist vorgesehen, dass die Lochungen des Profilstücks Dichtelemente aufweisen, mittels derer das durch die Schrauben an der Trägerkonstruktion erzeugte Loch abgedichtet ist.
  • Bevorzugt ist aber vorgesehen, dass die Schrauben selbstdichtend oder Dichtmittel aufweisend ausgebildet und in die Lochungen der Trägerkonstruktion eingeschraubt sind.
  • Hierdurch ist gewährleistet, dass beim Einbringen der Schrauben nicht nur die entsprechenden Lochungen durch die Schrauben selbst geschnitten oder gefurcht werden, sondern es wird auch gleichzeitig beim Anzug der Schrauben eine Abdichtung der durch die Schraube erzeugten Lochung erreicht.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung wird zudem darin gesehen, dass das Profilstück ein Mittelteil und von diesem abragende Schenkel aufweist, die rechtwinklig oder vorzugsweise stumpfwinklig von dem Mittelteil an entgegengesetzten Randkanten abragen, und dass die Lochungen für die Befestigungsschrauben im Mittelteil und in den Schenkeln vorgesehen sind.
  • Durch diese Ausbildung wird eine an die Form der Unterkonstruktion, insbesondere an die Form des Daches, angepasste Form des Profilstücks erreicht, wobei durch die Anordnung der Lochungen für die Befestigungsschrauben sowohl eine Befestigung des Profilstückes im Bereich des Mittelteils als auch im Bereich seiner Schenkel erfolgt. Hierdurch ist ein äußerst sicherer Sitz des Profilstückes an der Unterkonstruktion gewährleistet, so dass die üblicherweise auftretenden Belastungen vorzüglich aufgenommen werden können.
  • Zur sicheren Anordnung ist bevorzugt vorgesehen, dass das Mittelteil über seinen Längsverlauf mehrere Lochungen für die Befestigungsschrauben aufweist und die Schenkel nahe ihrer Längsenden jeweils eine Lochung für weitere Befestigungsschrauben aufweisen.
  • Zudem ist bevorzugt vorgesehen, dass an dem Profilstück, insbesondere an dem Mittelteil des Profilstückes, mittig seiner Längs- und Quererstreckung ein Gewindebolzen befestigt, insbesondere angeschweißt ist, auf den eine Ringöse mit einer entsprechenden Gewindelochung aufschraubbar oder aufgeschraubt ist.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass anstelle von Befestigungsschrauben Nieten vorgesehen sind.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Trägerkonstruktion ein aus Trapezblechen zusammengesetztes Flachdach ist, wobei die Halterung auf die vorragenden Rippen der Trapezbleche aufgesetzt ist, so dass das Mittelteil auf der oberen Fläche der Rippe aufliegt und die Schenkel an den Seitenflächen der Rippen anliegen.
  • Zudem ist vorgesehen, dass die Halterung aus Stahl besteht.
  • Bevorzugt ist dabei, dass die Halterung aus Federstahl besteht.
  • Ein schematisches Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Draufsicht;
  • 2 desgleichen in Seitenansicht;
  • 3 desgleichen in Stirnansicht.
  • In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen, beispielsweise Spannseilen oder Spannbändern an einer Unterkonstruktion gezeigt. Mittels einer solchen Vorrichtung können Spannseile von Werbeträgern oder dergleichen fixiert werden, so dass der entsprechende Werbeträger auf einem Dach als Unterkonstruktion befestigt werden kann.
  • Hierzu besteht die Halterung aus einem Profilstück 1, welches Lochungen 2 beziehungsweise 3 für Befestigungsschrauben aufweist, sowie einen Gewindebolzen 4, auf den eine Ringöse 5 aufgeschraubt werden kann. Im Ausführungsbeispiel ist der Gewindebolzen 4 als Mehrkantschraube ausgebildet, die mit ihrem Mehrkantkopf 6 an der Oberseite des Profilstückes 1 angeschweißt ist. Bei der bestimmungsgemäßen Anordnung wird das Profilstück 1 auf beispielsweise die vorragenden Rippen eines aus Trapezblechen zusammengefügten Daches aufgesetzt, so dass das Mittelteil 7 auf einer oberen Fläche der Rippe aufliegt und die Schenkel 8 an den Seitenflächen der Rippen anliegen. Auf diese Weise wird eine hervorragende Befestigung an der Unterkonstruktion sichergestellt, wobei als Befestigungsmittel vorzugsweise selbstschneidende Schrauben vorgesehen sind, die in die Lochungen 2 beziehungsweise 3 eingebracht werden. Dadurch, dass das Mittelteil 7 durch mehrere mit Abstand miteinander beabstandete Schrauben befestigt werden kann, die in die Löcher 2 eingebracht werden, und die Schenkel 8 durch in die Löcher 3 eingebrachte Schrauben befestigt werden, wobei diese Löcher an den Längsenden der Schenkel 8 vorgesehen sind, wird eine äußerst sichere und stabile Fixierung erreicht, so dass auch bei Windbelastung der mit Spannseilen an der Ringöse 5 angebrachten Werbemittel eine Lockerung der Halterung an der Unterkonstruktion nicht zu befürchten ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
  • Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Befestigung von Halteeinrichtungen, insbesondere Spannseilen, zur Fixierung von Werbeträgern an einer Unterkonstruktion, insbesondere einem Flachdach einer Tankstelle, bestehend aus einer an der Unterkonstruktion befestigten Öse zur Durchführung eines Spannbandes oder -seiles, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung aus einem Profilstück (1) besteht, welches Lochungen (2, 3) für Befestigungsmittel, insbesondere für Befestigungsschrauben, aufweist und einen Gewindebolzen (4) oder dergleichen Halteteil, auf den eine Ringöse (5) als Öse aufschraubbar oder an dem eine Ringöse (5) als Öse befestigbar ist oder auf den ein anderes Halteteil aufschraubbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Lochungen (2, 3) des Profilstücks (1) selbstschneidende oder selbstfurchende Kopfschrauben eingesetzt sind.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochungen (2, 3) des Profilstücks (1) Dichtelemente aufweisen, mittels derer das durch die Schrauben an der Trägerkonstruktion erzeugte Loch abgedichtet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrauben selbstdichtend oder Dichtmittel aufweisend ausgebildet und in die Lochungen der Trägerkonstruktion eingeschraubt sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilstück (1) ein Mittelteil (7) und von diesem abragende Schenkel (8) aufweist, die rechtwinklig oder vorzugsweise stumpfwinklig von dem Mittelteil (7) an entgegengesetzten Randkanten abragen, und dass die Lochungen (2, 3) für die Befestigungsschrauben im Mittelteil (7) und in den Schenkeln (8) vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (7) über seinen Längsverlauf mehrere Lochungen (2) für die Befestigungsschrauben aufweist und die Schenkel (8) nahe ihrer Längsenden jeweils eine Lochung (3) für weitere Befestigungsschrauben aufweisen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Profilstück (1), insbesondere an dem Mittelteil (7) des Profilstückes, mittig seiner Längs- und Quererstreckung ein Gewindebolzen (4) befestigt, insbesondere angeschweißt ist, auf den eine Ringöse (5) mit einer entsprechenden Gewindelochung aufschraubbar oder aufgeschraubt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle von Befestigungsschrauben Nieten vorgesehen sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerkonstruktion ein aus Trapezblechen zusammengesetztes Flachdach ist, wobei die Halterung auf die vorragenden Rippen der Trapezbleche aufgesetzt ist, so dass das Mittelteil (7) auf der oberen Fläche der Rippe aufliegt und die Schenkel (8) an den Seitenflächen der Rippen anliegen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung aus Stahl besteht.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung aus Federstahl besteht.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
BE1031319B1 (fr) * 2023-02-24 2025-05-07 Kiraly Tamas Point d'ancrage pour la couverture des toitures en tôles trapézoïdales en acier avec des panneaux sandwichs

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
BE1031319B1 (fr) * 2023-02-24 2025-05-07 Kiraly Tamas Point d'ancrage pour la couverture des toitures en tôles trapézoïdales en acier avec des panneaux sandwichs

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