Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zum Verankern ein- oder mehrlagiger Bahnen an einem ortsfesten Bauteil
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verankern derartiger Bahnen,
insbesondere in Form von Luftkissen an Bauteilen gemäß Anspruch 10.
Aus der DE-OS 21 22 167 ist eine gattungsgemäße Haltevorrichtung bekannt, mit der eine einlagige mit einer Randverdickung
versehene Bahn, die auch als Membrane bezeichnet wird, verankert werden kann. Unter einer Membrane versteht
man in diesem Zusammenhang ein aus flexiblem und ggf. verstärktem kunststoffbestehendes Bauteil, das beispielsweise
zur Bildung von Dachflächen verwendet werden kann. Die wulstartige Randverdickung wird bei derartigen Membranen als
Kederrand bezeichnet. Neben einlagigen Bahnen ist es auch möglich, die Bahnen insbesondere zweilagig auszubilden,
wobei die Ränder luftdicht verschlossen sind. Derartige zweilagige Bahnen können mit Luft aufgepumpt werden, so daß
Kissen entstehen, die vor allem als Dach- und Wandbauteile Verwendung finden. Derartige Kissen haben den Vorteil, daß
sie beispielsweise im Vergleich zu Glas ein niedriges Gewicht haben, dabei jedoch ebenso wie Glas lichtdurchlässig
sind. Ferner bieten derartige luftgefüllte Kissen den Vorteil, daß sie eine gute Wärmedämmung gewährleisten.
Insbesondere zur Verankerung derartiger Kissen ist bisher lediglich eine Konstruktion bekannt, bei der ein meist aus
Aluminium bestehendes Halteteil verformt wird, so daß es den Kederrand umgreift und damit das Kissen riach Fixierung an
einer Primärstruktur positioniert. Der Hauptnachteil dieser Konstruktion besteht jedoch darin, daß das Halteteil nicht
beliebig oft geöffnet und geschlossen werden kann, da es in diesem Fall zu Materialbruch kommt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Haltevorrichtung
zum Verankern ein- oder insbesondere mehrlagiger Bahnen an einem ortsfesten Bauteil gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 zu schaffen, die eine einfache und kostengünstige Montage und Demontage der Bahnen ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Mit der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung können einlagige
Bahnen in Form von mit einem Kederrand versehenen Membranen oder auch mehrlagige Bahnen, insbesondere in Form der zuvor
erläuterten Luftkissen, auf äußerst einfache und kostengünstige Art und Weise an beliebigen Primärstrukturen, wie
Wänden, Gerüsten oder Dachabschnitten, befestigt werden. Denn es ist lediglich erforderlich, die Randverdickung bzw.
den Keder der Bahn bzw. des Kissens im Kederprofil zu fixieren und danach das Kederprofil in einem Aufnahmeraum eines
Tragprofiles anzuordnen, ohne daß es hierfür erforderlich wäre, die Profile zu verformen oder besonders aufwendige
Werkzeuge zu verwenden.
Des weiteren hat die erfindungsgemäße Haltevorrichtung den
Vorteil, daß sie aus einfach und kostengünstig herzustellenden Einzelteilen besteht, die auch nach Montage der Haltekonstruktion
beliebig gegeneinander ausgetauscht werden können, beispielsweise wenn eines der Teile defekt ist.
Des weiteren ergibt sich der Vorteil einer selbsttragenden Konstruktion, die im Schnitt nur ca. alle 2 m abgestützt
werden muß.
Als Material für die Haltevorrichtung werden vorzugsweise Aluminium oder glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) verwendet.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung zum Inhalt.
Vorzugsweise ist die Haltevorrichtung mit einem Deckprofil versehen, das nach dem Einsetzen des Kederprofiles mit der
daran festgelegten Bahn am Trägerprofil fixiert wird. Somit ist es möglich, daß im Aufnahmeraum des Trägerprofils angeordnete
Kederprofil zusätzlich gegen ein Herausgleiten zu sichern, da nach dem Anbringen des Deckprofiles der Aufnahmeraum
geschlossen ist. Vorzugsweise wird zur Fixierung des Deckprofiles am Trägerprofil eine Schraubverbindung verwendet,
die das Deckprofil durchgreift und in eine Nut im Trägerprofil eingreift. Um ein Eindringen von Staub und Wasser
zu vermeiden, ist die Schraube entweder als Dichtschraube ausgebildet oder es werden zusätzliche Dichtungen im Bereich
der Durchtrittsöffnung durch das Deckprofil vorgesehen.
Um zumindestens eine temporäre Festlegung des Kederprofiles
im Aufnahmeraum zu erreichen, ist eine Arretierungsplatte vorgesehen, die zwischen das im Aufnahmeraum angeordnete
Kederprofil und eine innere Begrenzungswand des Aufnahmeraumes eingesetzt wird. Je nach Art der durch die Bahn aufgebrachten
Belastung kann eine derartige Arretierungsplatte das Herausfallen des Kederprofiles auch ohne das Vorsehen
eines Deckprofiles ermöglichen. Bevorzugt ist jedoch das Vorsehen des Deckprofiles, da in diesem Falle das Kederprofil
perfekt gesichert ist. Unter der zuvor erwähnten temporären Arretierung mittels der Arretierungsplatte wird ein
Festlegen des Kederprofiles vor dem Anbringen des Deckprofiles verstanden, wobei jedoch die Arretierungsplatte auch
nach der Fixierung des Deckprofiles im Aufnahmeraum verbleiben kann.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform weist die
Haltevorrichtung eine Klemmeinrichtung auf, die benachbart zum Aufnahmeraum angeordnet ist, in dem das Kederprofil positioniert
wird. Diese Klemmeinrichtung wird vorzugsweise von zwei aufeinanderliegenden Klemmflächen gebildet, von
denen eine am Deckprofil und die andere am Tragprofil angeordnet ist. Die Klemmfläche des Deckprofiles liegt in dessen
Randbereich und weist im montierten Zustand auf die entsprechend gegenüberliegende Klemmfläche des Tragprofiles bzw.
einer äußeren Begrenzungswand desselben zu. Im montierten Zustand fixieren die Klemmflächen der Klemmeinrichtung den
Schweißnahtbereich der fixierten doppellagigen Bahn, die durch Einleiten von Luft zu einem Kissen aufgepumpt wird.
Durch die Wirkung der Klemmeinrichtung wird erreicht, daß die durch den Luftdruck auf die Schweißnaht wirkende Schälwirkung
kompensiert wird, also die Schweißnaht sich nicht aufgrund des Luftdruckes löst.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform wird zwischen das Deckprofil und das Trägerprofil eine
Dicht- und Druckverteilungsfolie eingelegt, die nach dem Einlegen des Kederprofils in den Aufnahmeraum das Kederprofil
und den in der Klemmeinrichtung liegenden Schweißnahtbereich abdeckt. Die Dicht- und Druckverteilungsfolie ist
vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt und ermöglicht zum einen eine zusätzliche Abdichtung der gesamten Vorrichtung
und eine Druckverteilung nach dem Anbringen des Deckprofiles .
Ferner ist es bevorzugt, daß das Kederprofil an seiner im Montagezustand auf das Deckprofil zuweisenden Oberseite eine
Nut aufweist, die als Montagehilfe dient. In die Nut können geeignete Werkzeuge eingelegt werden, um das Kederprofil zu
halten und in den Aufnahmeraum einzulegen.
Zur Befestigung des Trägerprofiles am Bauteil bzw. der Primärstruktur
ist vorzugsweise eine Schraubverbindung vorgesehen, die in eine Nut des Trägerprofiles eingreift und je
nach Bedarf aus einer Mehrzahl von Schrauben bestehen kann, deren Köpfe in die Nut eingreifen und die an ihrer Gewindeseite
mittels Muttern an der Primärstruktur fixiert werden.
Grundsätzlich ist es möglich, daß die Haltevorrichtung lediglich einen Auf nahmer auiti für das Anordnen eines Kederprofiles
aufweist. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Haltevorrichtung gemäß vorliegender Erfindung
jedoch symmetrisch aufgebaut und weist symmetrisch zu ihrer Mittellinie zwei einander gegenüberliegende Aufnahmeräume
auf. Bei dieser Ausführungsform ist der Haltebereich
für das Deckprofil und die Befestigungseinrichtung an der Primärstruktur zwischen den beiden Aufnahmeräumen angeordnet.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Verankern von Bahnen an einer Primärstruktur bzw. einem Bauteil, wobei
insbesondere ein Verfahren gelehrt wird, bei dem mit Luft gefüllte Kissen verwendet werden, die beispielsweise eine
lichtdurchlässige Decke oder Wand bilden können. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird zur Bildung einer derartigen
Struktur zunächst das Tragprofil an der Primärstruktur
(Wänden, Gerüsten und ähnlichem), vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung, fixiert. Nach der Fixierung des Trägerprofiles
wird das Kederprofil über die Randverdickung der Bahn bzw. des Kissens geführt, so daß die Randverdickung in
einer Halteausnehmung des Kederprofiles zu liegen kommt und
somit aus diesem nicht mehr herausgleiten kann. Die so gebildete Einheit von Kederprofil und daran fixierter Bahn
wird durch ein vertikales Absenken und Einrasten des Kederprofiles zusammen mit dem Randbereich des Kissens im Aufnahmeraum
des Tragprofiles festgelegt. Nach diesem Verfahrensschritt wird vorzugsweise das Kederprofil durch das Anordnen
der zuvor erläuterten Arretierungsplatte temporär fixiert, um ein Herausfallen zu verhindern. Bei einer weiteren besonders
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird danach die Dicht- und Druckverteilungsfolie auf
dem Trägerprofil und dem bzw. den darin angeordneten Kederprofilen
aufgelegt. Im letzten Verfahrensschritt wird das Deckprofil auf das Trägerprofil aufgesetzt und an diesem,
vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung, fixiert, so
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daß das Deckprofil danach das Kederprofil bzw. die Kederprofile
in dem bzw. den Aufnahmeräumen des Tragprofiles verliersicher hält.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung 1.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung 1 dient im in der Figur
dargestellten Beispielsfalle zum Verankern zweier zweilagiger Bahnen 2, 3, die durch das Einfüllen von Luft zu
Luftkissen aufgepumpt worden sind. Derartige Luftkissen können beispielsweise zur Bildung einer lichtdurchlässigen und
wärmedämmenden Decke verwendet werden. Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Haltevorrichtung 1 jedoch auch zum Verankern
einlagiger Bahnen bzw. Membranen geeignet, die jeweils mit einer nachfolgend noch näher zu beschreibenden Randverdickung
versehen sind.
Als Basiskomponenten weist die erfindungsgemäße Haltevorrichtung
1 gemäß der in der Fig. dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform, die im Beispielsfalle zur Fixierung
zweier Kissen 2, 3 ausgelegt ist, zwei Kederprofile 4, 5, ein Tragprofil 6 und ein bei der dargestellten Ausführungsform
vorzugsweise vorgesehenes Deckprofil 7 auf.
Das Tragprofil 6 weist im Beispielsfalle zwei symmetrisch zu seiner Mittellinie M angeordnete Aufnahmeräume 8 und 9 für
das Kederprofil 4 bzw. 5 auf. Zwischen den Aufnahmeräumen 8 und 9 sind zwei Nuten 10 und 11 angeordnet. Die Nut 10 weist
einen rechteckförmigen Aufnahmeabschnitt 12 auf, der in eine Durchbrechung 13 mündet. Im Aufnahmeabschnitt 12 kann der
Kopf einer Befestigungsschraube angeordnet werden, deren Gewindeschaft durch die Durchbrechung 13 hindurchreicht und an
einer in der Fig. nicht näher dargestellten Primärstruktur fixiert werden kann. Entsprechend ist die Nut 11 mit einem
Aufnahmeabschnitt 14 und einer Durchbrechung 15 versehen und dient zur Aufnahme einer bzw. mehrerer Schrauben, die zur
Fixierung des Deckprofiles 7 dienen.
Das Tragprofil 6 weist ferner an seinen beiden Seitenrändern Auflageabschnitte 16 und 17 auf, die zur Abstützung an der
Primärstruktur dienen. An die Auflageabschnitte 16 und 17
schließen sich nach oben äußere Begrenzungswände 18 bzw. 19 an, die die Aufnahmeräume 8 und 9 zusammen mit inneren Begrenzungswänden
2 0 bzw. 21 definieren. Auf der in der Fig. nach oben weisenden Seite weisen die äußeren Begrenzungswände
18 bzw. 19 jeweils eine Klemmfläche 22 bzw. 23 auf, die, wie die Fig. verdeutlicht, auf eine Klemmfläche 24 bzw. 25
des Deckprofiles 7 weisen. Im in der Fig. angedeuteten Montagezustand des Deckprofiles 7 bilden die Klemmflächenpaare
22, 24 bzw. 23, 25 eine Klemmeinrichtung, deren Funktion später näher erläutert wird.
Das Deckprofil 7 weist einen im wesentlichen ebenen Mittelbereich 2 6 auf, an dessen Unterseite zwei wulstartige Verdickungen
27 und 28 vorgesehen sind, die im fixierten Zustand auf zwei die Durchbrechung 15 begrenzenden horizontalen
Schenkeln 29 und 30 aufliegen. In den Randbereichen 31 und 3 2 ist das Deckprofil 7, wie die Fig. verdeutlicht, nach
unten gezogen und verdickt.
Zwischen den Wulsten 27 und 28 sind die Ausnehmungen für die Schraubverbindung zur Fixierung des Deckteiles 7 vorgesehen,
die in der Fig. jedoch nicht näher dargestellt sind.
Die beiden Kederprofile 4 und 5 sind jeweils identisch ausgebildet,
so daß nachfolgend zur Erläuterung des Aufbaues lediglich auf das Kederprofil 4 Bezug genommen wird.
Wie die Fig. verdeutlicht, ist das Kederprofil 4 derart di-
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mensioniert, daß im im Aufnahmeraum 8 angeordneten Zustand ein Spalt zwischen dem Kederprofil 4 und der inneren Begrenzungswand
20 verbleibt, in dem eine Arretierungsplatte 3 3 bzw. 34 auf der anderen Seite angeordnet werden kann. Diese
Arretierungsplatte 3 3 und 34 dient dazu, zumindestens temporär, insbesondere vor dem Anordnen des Deckprofiles 7, ein
Herausfallen der Kederprofile zu verhindern.
Die Form des Kederprofiles 4 in der in der Fig. dargestellten
Ausführungsform ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung,
auf die zum Zwecke der Offenbarung und aufgrund der relativ komplizierten Formgebung explizit Bezug genommen
wird. Im einzelnen weist das Kederprofil 4 einen im wesentlichen rechteckförmigen Grundkörper 35 auf, in dem eine HaI-teausnehmung
36 angeordnet ist. An den Grundkörper 35 schließt sich ein L-förmiger Schenkel 37 an, der einen im
wesentlichen horizontalen Bereich und einen an die leicht geneigte Außenwandung 18 angepaßten im wesentlichen vertikalen
Abschnitt aufweist. Wie die Fig. verdeutlicht, stützt sich das Kederprofil 4 mit dem Fußende 38 des Bereiches 37
und einer Stützfläche 3 9 des Hauptkörpers am Boden des Aufnahmeraums 8 ab. An die Halteausnehmung 3 6 schließt sich ein
trichterförmiger Führungsabschnitt 40 an und im oberen Abschnitt des Hauptkörpers 35 ist eine Nut 41 vorgesehen, die
als Montagehilfe, beispielsweise zum Einsetzen des Kederprof iles 4 in den Aufnahmeraum 8 dient.
Wie die Fig. verdeutlicht ist in der Halteausnehmung 36 eine Randverdickung 42 des Kissens 2 eingesetzt. Die Randverdikkung
42, die auch als Keder bezeichnet wird, geht in einen Schweißnahtbereich 43 über, der von der Klemmeinrichtung 22,
24 im montierten Zustand des Deckprofiles 7 fixiert wird, so daß die durch den Luftdruck erzeugte Schälwirkung auf den
Schweißnahtbereich 43 kompensiert wird.
Bei der besonders bevorzugten Ausführungsform, die in der Fig. dargestellt ist, ist ferner eine Dicht- und Druckver-
teilungsfolie 44 vorgesehen, die vor dem Aufbringen des
Deckprofiles 7 und nach dem Einlegen der Kederprofile 4 und 5 auf das Trägerprofil aufgelegt wird, so daß vor allem der
in den Klemmeinrichtungen angeordnete Bereich der Kissen 2 und 3 abgedeckt und abgedichtet wird.
Wie die Fig. verdeutlicht, sind die Kederprofile 4 und 5 derart dimensioniert und geformt, daß sie sich, insbesondere
nach dem Anordnen der Arretierungsplatten 33 und 34 über diese an den inneren Begrenzungswäriden 2 0 und 21 sowie an
den äußeren Begrenzungswänden 18 und 19 abstützen. Um die Verliersicherheit zu erhöhen, wird nach dem Anordnen der
Kederprofile 4 und 5 das Deckprofil 7 am Trägerprofil 6 fixiert. Zum Einbringen der Randverdickung 42 werden die
Kederprofile 4 und 5 jeweils in Längsrichtung der Keder 42 auf diese aufgeschoben, wobei der sich an die Halteausnehmung
anschließende trichterförmige Bereich 44 dazu dient, den Randbereich des Kissens 2 und 3 zu führen. Es ist
selbstverständlich, daß der Trichterbereich 40 derart dimensioniert ist, daß ein Herausgleiten der Randverdickung in
Richtung des Trichters 40 verhindert wird.
Als weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung
1 ist hervorzuheben, daß sämtliche Profile 4, 5, 6 und 7 biegbar sind, so daß sie entsprechend dem Verlauf der Primärstruktur
verformt werden können. Ferner kann mit der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung 1 jegliche beliebige Kissenform und Bahnart fixiert werden. Die Aufnahmeräume des
Tragprofils 6 sind stirnseitig vorzugsweise geschlossen, z.B. durch das Versehen von Stirnwänden, die in der Figur
nicht dargestellt sind.