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Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Zubehör an einem Fahrrad mit einem Spannband zur Anbringung der Befestigungsvorrichtung am Fahrrad mit Mitteln zur Befestigung mindestens eines Bandabschnitts an einem einzigen Spannmittel zur klemmenden Befestigung der Befestigungsvorrichtung am Fahrrad. Dabei kann das Spannband zum Anlegen an das umschlungene Fahrradteil an dem Spannmittel vorbei oder durch das Spannmittel durch von Hand gezogen werden. Ein Gehäuse der Befestigungsvorrichtung weist eine Anschlussstelle für das Zubehör auf, ebenso wie Mittel zum Festlegen eines Endes des Spannbandes. Die Spannmittel stützen sich am Gehäuse ab.
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Eine solche Vorrichtung ist aus der
DE 10 2008 026 740 bekannt. Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass das Spannband bei normaler Dimensionierung das festigkeitsmäßig schwächste Glied in der Kette ist und dass die Klemmung des Bandes recht aufwendig ist.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine hoch belastbare Befestigungsvorrichtung vorzuschlagen, die einfach zu montieren ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist im Anspruch 1 wiedergegeben.
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Der Vorzug dieser Lösung liegt darin, dass zwei Spannbänder oder zwei Trumme eines Spannbandes vorgesehen werden, die zum Anlegen gemeinsam oder einzeln durchgezogen werden können und die mit einem gemeinsamen Spannmittel gespannt werden. Die beiden Trumme sind entweder am Gehäuse oder an dem Spannmittel mit einem Labyrinth befestigt, das im Wesentlichen nach dem Prinzip der Seilreibung arbeitet. Die (Seil-)Reibkraft kommt erst dann zum Tragen, wenn die Trumme auf beiden Seiten des Labyrinths unter Zugspannung geraten. Deshalb lassen sich die Trumme bis zur Anlage am Fahrrad mit Handkraft durchziehen.
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Zwei in Längsrichtung des umschlungenen Fahrradteils beabstandete Spannbänder haben den Vorteil, dass sie mit ihren Spannkräften ein Moment bilden, das die Stabilität der Befestigung am Fahrradrahmen erhöht, was der sicheren Befestigung schweren Zubehörs, wie eines Bügelschlosses zugute kommt.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden Trumme an einem einzigen um 180° umgelenkten Spannband oder an zwei miteinander verbundenen und umgelenkten Spannbändern ausgebildet sind. Dadurch wird die Teilezahl der Befestigungsvorrichtung reduziert.
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Um eine allseitige Beweglichkeit des Bandes sicherzustellen, ist eine Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, bei der das Spannband im Querschnitt rund oder ähnlich vieleckig ausgebildet ist. Das ermöglicht dem Spannband ohne Verdrehung sowohl die Umschlingung des Fahrradteiles als auch die vorgenannte Umlenkung problemlos mitzumachen, auch wenn beide orthogonal zueinander stehen. Als Spannbänder kommen Formen wie Kordeln und metallischer Rund- oder Vierkantdraht infrage. Generell kommen für die Befestigung von Fahrradzubehör Querschnittsabmessungen wie bei Schnürsenkeln in Betracht.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Spannmittel als am Gehäuse geführter Spannschlitten ausgebildet sind. Der Spannschlitten wird in einen Schacht im Gehäuse hineingezogen. In dem Schacht werden die beiden Enden der Trumme am Spannschlitten klemmend eingespannt. Dabei ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Spannschlitten von einer Spannschraube gesteuert wird. Das erlaubt, eine für den Zweck ausreichend präzise Spannkraft der Trumme mit einem definierten Anzugsmoment der Spannschraube einzustellen.
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Nach einem ergänzenden Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Spannschraube zentral zwischen den beiden Trummen im Spannschlitten angeordnet ist. Damit ist eine Voraussetzung für eine gleichmäßige Verteilung der Spannkraft auf beide Trumme erfüllt.
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Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Spannmittel oder das Gehäuse einen Haken zur zusammenfassenden Umlenkung und Befestigung beider Trumme des Spannbandes aufweist. Der Haken erlaubt es dem Spannband zu rutschen. Damit wird ein Differentialausgleich der Spannkraft der beiden Trumme erreicht. Zur Perfektionierung kann auch eine Rolle an dem Haken vorgesehen sein, die einen fast 100 prozentigen Ausgleich von Spannkraftunterschieden der beiden Trumme bewirkt.
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An dem Haken ist je ein Ende eines Trumms angehängt und an dem vorerwähnten Labyrinth sind die beiden anderen Enden der Trumme festgelegt.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anschlussstelle für das Zubehör an der Befestigungseinrichtung als Teil einer Schnellkupplung ausgebildet ist.
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Die Erfindung wird im Einzelnen anhand der Zeichnung erläutert, dabei zeigen:
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1: ein Fahrrad mit Befestigungsmitteln für ein Bügelschloss;
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2: einen Querschnitt durch die Befestigungsmittel aus 1;
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3: eine Draufsicht auf 2;
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4: eine alternative Ausführungsform zu 2;
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5: eine besondere Ausgestaltung des Spannbandes nach 4;
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6: eine Detaildarstellung des Schlittens aus 4;
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7: einen Ausschnitt aus einer Seitenansicht zu 2.
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8: eine alternative Ausführungsform zu 3;
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9: eine besondere Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung nach 2;
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10: eine Draufsicht auf 9;
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11: eine Schnittdarstellung aus 8.
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1 zeigt ein Fahrrad 1, das einen ein Dreieck 13 bildenden Rahmen 2 hat, der ein Oberrohr 3, ein Sattelrohr 4 und ein Schrägrohr 5 aufweist. Am Oberrohr 3 ist als Zubehör 29 ein Bügelschloss 6 mit einem Schließkörper 7 gezeigt, wobei das Bügelschloss 6 mit einer Befestigungsvorrichtung 9, die ein Gehäuse 11 aufweist, mit dem Rahmen 2 verbunden ist. Das Gehäuse 11 ist mit einem Spannband 23 am Rahmen 2 befestigt.
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In den folgenden Figuren ist die Befestigungsvorrichtung um 180° nach oben geschwenkt dargestellt.
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In 2 ist die Befestigungsvorrichtung 9 mit einem Gehäuse 11, mit einem Spannband 12, mit einer Anschlussstelle 14 für das Zubehör 29 (1), das mit einem Adapter 31 eine Schnellkupplung 24 bildet und mit einem als Schlitten 21 ausgebildeten Spannmittel 13 gezeigt. Das Gehäuse 11 wird mit dem Spannband 12 an dem Oberrohr 3 des Fahrradrahmens 2 festgespannt. Das Spannband 12 spannt mit zwei Trummen 8, 10 (vergl. 3), die an einem Haken 15 umgelegt sind. Die Trumme 8, 10 sind voneinander beabstandet. An dem Haken werden große Spannungsunterschiede in den beiden Trummen 8, 10 abgebaut. An dem als Schlitten 21 ausgebildeten Spannmittel 13 kann in zwei Labyrinthen 32 jedes der beiden Trumme 8, 10 einzeln angelegt und von Hand vorgespannt werden. Die Trumme 8, 10 bilden mit ihren Endabschnitten 16, 17 am Haken 15 eine Schlaufe.
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Für den Spannvorgang wird der Schlitten 21 von einer sich bei 18 am Gehäuse 11 abstützenden Spannschraube 22 in das Gehäuse 11 hineingezogen. Beim Einfahren in das Gehäuse 11 erfahren die beiden Endabschnitte 19, 20 eine weitere Umlenkung an der Unterseite des Schlittens 21. Die Verbindung der beiden Trumme 8 und 10 mit dem Schlitten 21 ist dann selbsthemmend. Weiterer Spannweg geht voll in die Spannung und Dehnung der beiden Trumme 8, 10 des Spannbandes 12 und damit letztendlich in die starre Befestigung des Zubehörs 29 am Rahmen 2 des Fahrrades 1.
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3 zeigt in der Draufsicht die Beabstandung der Trumme 8 und 10 und ein Labyrinth 32 für jeden der beiden Endabschnitte 19, 20 des Spannbandes 12.
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7 verdeutlicht im Zusammenwirken mit der 2 die Situation der Endabschnitte 16, 17 am Haken 15, die für einen Differentialausgleich der Spannung in den beiden Trummen 8, 10 sorgt.
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Die in den 4, 5 und 6 gezeigte Besonderheit der Ausführungsform der Erfindung liegt in der Art der Spannung der beiden Trumme 33, 35 und deren Ausbildung. Gezeigt ist eine Befestigungsvorrichtung 34, wie in 2, mit einem Gehäuse 36, einem Spannband 37, mit den beiden Trummen 33, 35, einem als Schlitten 46 ausgebildeten Spannmittel 38 und die ganze Befestigungsvorrichtung 34 in einer Befestigungssituation an einem Rahmenrohr 3.
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Am Gehäuse 36 ist eine Anschlussstelle 14 gezeigt, die Teil einer Schnellkupplung 49 ist. Ein Spannband 37 umspannt das Rahmenrohr 3 um 180° und ist am gehäuseseitigen Ende mit einer Spannschraube 43 befestigt, die ein Loch 39 im Spannband 37 in der Nähe der Endabschnitte 41, 42 durchgreift. Die Spannschraube 47 stützt sich bei 43 am Gehäuse 36 ab und greift in ein Gewindeloch 30 im Spannschlitten 46 ein. Die Spannschraube 47 hat gleichzeitig eine Befestigungsfunktion für das gehäuseseitige Ende des Spannbandes 37.
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Der Spannschlitten 46 ist, wie aus 6 ersichtlich, T-förmig ausgebildet, mit einem Zugstück 28 und einem Quersteg 25, an dem zwei Schultern 26, 27 ausgebildet sind. In dem Zugstück 28 ist die Gewindebohrung 30 ausgebildet, die zwischen den beiden Schultern 26, 27 hindurchführt. Mit den beiden Schultern 26, 27 werden die Endabschnitte 44, 45 spannmittelseitig in das Gehäuse 36 hineingezogen und schmiegen sich dabei an die Schultern 26, 27 an. Zum Spannen der beiden Endabschnitte 44, 45 weist der Quersteg 25 einen parabelförmigen Querschnitt auf, der an die Höhe des Kanals 40 im Gehäuse 36 unter Berücksichtigung der Dicke des Spannbandes 37 zur Klemmung desselben angepasst ist.
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Das Spannband 37 ist längs der Mitte geschlitzt und hat im Anlieferungszustand eine geschlossene Form. Der Schlitz wird von dem Zugstück 28 des Schlittens 46 durchgriffen. Der Schlitten 46 ist entlang des Bandes 37 verfahrbar. Sobald die Klemmwirkung beim Einziehen des Schlittens in das Gehäuse 36 einsetzt, wird das Band 37 gespannt. Nach erfolgter Spannung kann das überstehende Ende des Spannbandes 27 abgeschnitten werden.
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In 8 ist die Befestigungsvorrichtung 90 an dem Oberrohr 3 eines Fahrradrahmens gezeigt. Das Gehäuse 11 der Befestigungsvorrichtung 90 sitzt rittlings auf dem als Trägerprofil dienenden Oberrohr 3 und wird mit dem Spannband 12 mit diesem verbunden. Oben auf dem Gehäuse 11 ist die Anschlussstelle 14 für das zu befestigende Zubehör angeordnet. Seitlich in das Gehäuse 11 eingeschoben ist ein als Schlitten 81 ausgebildetes Spannmittel 13 vorgesehen, das von der Spannschraube 22 durch das Gehäuse 11 gezogen wird. Das Spannband 12 wird im Schlitten 81 zweimal um 90° umgelenkt, unter dem Trägerprofil 3 hergeführt und zwischen dem Gehäuse 11 und einem Klemmstück 48 mit seinen beiden Enden 59, 50 festgeklemmt. (S. a. 11). Das Klemmstück 48 liegt wie eine Unterlegscheibe unter dem Kopf der Spannschraube 22. Beim Anziehen der Spannschraube 22 wird sowohl der Spannschlitten 81 mit dem Spannband 12 in das Gehäuse 11 eingezogen als auch die Enden 59, 50 des Spannbandes 12 am Gehäuse 11 festgelegt. Beim Einziehen des mittleren Abschnittes des Spannbandes 12 durch den Schlitten 81 in das Gehäuse 11 wird das Spannband 12 zweimal zwischen dem Gehäuse 11 und dem Spannschlitten 81 in einer Art Labyrinth 32 eingeklemmt, so dass auch bei Zerstörung eines der beiden Spanntrumme die Befestigungsvorrichtung 90 nicht abfällt.
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Die in 9 und 10 gezeigte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 91 umfasst wie die übrigen Ausführungsformen ein Gehäuse 11, das mit einem Oberrohr 3 durch ein Spannband 12 verspannt ist. Oben aufgesetzt ist eine Schnellkupplung 24 mit einem zubehörseitigen Adapter 31 und einer Anschlussstelle 14 für den Adapter 31. Das Spannband 12 ist etwa in seiner Längsmitte in einem Labyrinth 32 geschlauft durch einen Schlitten 82 geführt. Die beiden Trumme des Spannbandes – entsprechend den Trummen 8, 10 in 7 – umfassen das Oberrohr 3 und werden von einer separaten Klemmeinrichtung 52 mit ihren beiden Endabschnitten 53, 54 von einem Klemmstück 51 geklemmt. Dabei können die Klemmkraft an der Klemmeinrichtung 52 und die Spannkraft an der Spannschraube 22 unterschiedlich gewählt werden.
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Sobald der Schlitten 82 mit dem Spannband 12 in das Gehäuse 11 eingezogen wird, wird das Spannband 12 zwischen dem Gehäuse 11 und dem Schlitten 82 nach Art eines Labyrinths 32 umgelenkt und eingespannt. Die Zerstörung eines Trums des Spannbandes 12 führt dann nicht notwendig zum Herabfallen der gesamten Befestigungsvorrichtung 91, weil immer noch ein Trum spannt.
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Alle beschriebenen oder bildlich dargestellten Merkmale bilden für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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