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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Bauteilen
an Baumstämmen,
zum Beispiel Signaleinrichtungen, Hinweiseinrichtungen, Leuchten,
Kabel oder anderen Gebrauchsgegenständen, bestehend aus einem Spanngurt
mit Verschlusseinrichtung, zum Beispiel einem Spannschloss oder
Klemmschloss.
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Im
Stand der Technik ist es bekannt, Spanngurte um Baumabschnitte zu
legen, um beispielsweise ein Ausbrechen des Baumes zu vermeiden.
Solche Spanngurte könnten
auch grundsätzlich
zur Befestigung von Bauteilen an dem entsprechenden Baumstamm dienen.
Nachteilig ist dabei aber, dass der am lebenden Baumstamm anliegende
Gurtbereich bei dem normalen Zuwachs des Baumstammes in den Baum
einwächst,
so dass ein Überwallen
beziehungsweise ein Einwachsen des Gurtes erfolgt. Zudem ist nachteilig,
dass der Gurt sich nicht dem Durchmesser des Baumes anpassen kann,
entsprechend dem Zuwachs des Durchmessers. Es sind hierzu zwar schon
Gurte mit Dehnelementen vorgeschlagen worden, mit denen das Problem überwunden
werden soll, jedoch sind solche Gurte nicht geeignet, entsprechende
Bauteile an Baumstämmen
zu befestigen, weil infolge der Dehnfähigkeit des Gurtes die Bauteile
nicht sicher an dem entsprechenden Baumstamm gehalten werden können.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art
zu schaffen, bei der ein Überwachsen
oder Überwallen
sowie ein Einwachsen in den Baumstamm vermieden ist, die geeignet
ist, gewisse Durchmesserzuwächse
des Baumstammes störungsfrei
aufzunehmen und die darüber
hinaus besonders geeignet ist, auch schwere Bauteile an Baumstämmen zu
fixieren.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass am Spanngurt in Abstand
voneinander elastische, insbesondere komprimierbare Abstandhalter
angeordnet sind, die sich zwischen dem Spanngurt und dem zu umspannenden
Gegenstand, insbesondere dem Baumstamm befinden.
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Es
wird hierdurch eine einfache Vorrichtung zur Verfügung gestellt,
die bei hoher Bruchlast und ohne den Wuchs des Baumes zu strangulieren,
eingesetzt werden kann. Durch die erfindungsgemäße Konstruktion ist ein Durchmesserzuwachs
durch die komprimierbaren Abstandhalter ausgleichbar, wobei zudem
ein Überwachsen
oder Überwallen
vermieden wird, weil der Spanngurt nicht am Umfang des entsprechenden
Baumstammes vollständig
anliegt, sondern nur im Bereich der Abstandhalter. In den übrigen Bereichen
ist der Baum also völlig
frei und nicht beeinflusst. Zudem ist die Anordnung baumfreundlich und
ohne Beschädigung
des Baumes anzubringen. Die Montage und auch die Demontage sind
sehr einfach und zerstörungsfrei
möglich,
wobei eine Mehrfachverwendung von solchen Vorrichtungen möglich ist.
Auch ist es möglich,
einen solchen Spanngurt nachzuspannen, sofern dies erforderlich
sein sollte. Die Vorrichtung kann in vielfältiger Weise eingesetzt werden,
so kann sie beispielsweise zur Montage von Leuchten an Bäumen genutzt
werden. Hierdurch können
in einfacher weise dunkle Waldabschnitte oder Alleen beleuchtet
werden. Auch die Zuführung von
entsprechenden Kabeln und die Weiterführung von entsprechenden Anschlusskabeln
ist über
die entsprechenden Vorrichtungen möglich, wobei die Anschlusskabel
an entsprechenden Einrichtungen des Spanngurtes befestigt werden
können.
Auch die Anordnung von Werbe- oder Informationsbannern oder dergleichen
kann baumschonend erfolgen.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass die Abstandhalter als quaderförmige Blöcke ausgebildet
sind.
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Eine
besonders bevorzugte Ausbildung wird darin gesehen, dass die Abstandhalter
aus Moosgummi oder Zellkautschuk bestehen.
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Es
hat sich als bevorzugt herausgestellt, wenn der Spanngurt eine Breite
von 25 mm aufweist.
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Auch
größere Breiten
sind möglich,
sofern größere Zugkräfte übertragen/aufgenommen
werden sollen.
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Auch
ist bevorzugt, dass die Abstandhalter eine Abmessung von ca. 60 × 25 × 15 mm
(L × B × H) aufweisen.
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Um
den Baumwuchs nicht übermäßig zu beeinträchtigen,
ist vorgesehen, dass der Abstand zwischen benachbarten Abstandhaltern
mindestens so groß wie
die Länge
der Abstandhalter ist.
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Obwohl
es nicht zwingend erforderlich ist, ist bevorzugt vorgesehen, dass
die Abstandhalter am Spanngurt befestigt sind.
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Theoretisch
können
die Abstandhalter auch lose zwischen Spanngurt und Baum angeordnet sein.
Dies ist aber hinsichtlich der Anordnung und Montage aufwendig,
so dass vorzugsweise die Abstandhalter am Spanngurt befestigt werden.
Die Befestigung kann in beliebiger Weise erfolgen, so kann beispielsweise
eine Verklebung oder Vernähung
zwischen den Teilen vorgesehen sein.
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Eine
unter Umständen
bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass der Spanngurt
samt Abstandhaltern von einem Mantel umhüllt ist.
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Beispielsweise
kann der Spanngurt samt Abstandhaltern von einem verschleißarmen Mantel
aus geeignetem Kunststoffmaterial, beispielsweise Polyäthylen oder
Polyester umhüllt
sein, so dass ein Scheuerschutz gebildet ist.
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Auch
kann vorgesehen sein, dass der Spanngurt samt Abstandhaltern von
einem Mantel aus UV-beständigem
und von UV-Strahlung nicht durchdringbarem Material umhüllt ist.
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Durch
eine entsprechende Ausgestaltung wird erreicht, dass die möglicherweise
gegen UV-Strahlung empfindlichen Abstandhalter gegen UV-Strahlung
geschützt
sind, so dass eine ausreichende Elastizität über längere Zeiträume gewährleistet ist.
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Um
die Montage zu erleichtern, kann vorgesehen sein, dass der Mantel
als Schlauch ausgebildet ist.
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Um
die Anordnung von Bauteilen an dem Spanngurt in einfacher Weise
zu ermöglichen,
kann vorgesehen sein, dass am Spanngurt eine Montageplatte gehalten
ist.
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Ein
schematisiertes Ausführungsbeispiel
ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
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1 einen
Abschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Seitenansicht;
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2 desgleichen
in Draufsicht gesehen.
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Die
in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung dient zur Befestigung
von Bauteilen an Baumstämmen.
Beispielsweise können
Leuchten, oder andere Gebrauchsgegenstände an Baumstämmen von lebenden
Bäumen
befestigt werden. Dazu besteht die Vorrichtung aus einem Spanngurt 1 mit
Verschlusseinrichtung 2, beispielsweise einem Spannschloss.
Am Spanngurt 1 sind in Abstand voneinander elastische komprimierbare Abstandhalter 3 beispielsweise
mittels Klebeband befestigt. In der Montagesolllage stützt sich
das Element nur mit den Abstandhaltern 3 an dem entsprechenden
Baumstamm ab, so dass zwischen diesen ausreichend freie Bereiche
verbleiben, woraus sich ein unbeeinträchtigtes Wachstum des Baumes
ableiten lässt.
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Vorzugsweise
sind die Abstandhalter 3 als quaderförmige Blöcke aus Moosgummi oder Zellkautschuk
ausgebildet. Der Spanngurt 1 und ebenso die Abstandhalter 3 können eine
zweckmäßige Breite von
ca. 25 mm aufweisen. Die Länge
der Abstandhalter ist vorzugsweise etwa 60 mm, während die Höhe der Abstandhalter beispielsweise
15 mm betragen kann. Eine solche Abmessung wird den tatsächlichen Verhältnissen
gerecht, wobei durch diese Abmessung dem Baumwachstum in Maßen Rechnung
getragen wird. Es wird ohnehin sinnvoll sein, entsprechende Vorrichtungen
in zeitlichen Abständen
von einem Jahr oder zwei Jahren zu überprüfen, so dass dann eine Nachspannung
oder Lockerung erfolgen kann.
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Zusätzlich ist
ein Mantel 4 in Form eines Schlauches vorgesehen, der nach
der Anordnung der Abstandhalter 3 an dem Spanngurt 1 über den gesamten
Gurt gezogen werden kann, wie in der Zeichnung angedeutet ist.
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Vorzugsweise
besteht dieser Mantel aus UV-beständigem und für UV-Strahlung
undurchlässigem
Material.
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In
der Zeichnung nicht dargestellt ist die Möglichkeit, am Spanngurt 1 eine
Montageplatte zu befestigen, an der wiederum beliebige Gegenstände, beispielsweise
Leuchten, Kabelzuführungen
oder dergleichen befestigt werden können. Je nach Anordnung entsprechender
Gegenstände
können
auch zwei Spanngurte zur Befestigung von Gegenständen am Baumstamm mit Abstand übereinander
befestigt werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle
neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.