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DE202006001725U1 - Dichtungsprofil zum Abdichten von Klimatisierungsgeräten, Schränken von z.B. Kraftfahrzeugen - Google Patents

Dichtungsprofil zum Abdichten von Klimatisierungsgeräten, Schränken von z.B. Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE202006001725U1 DE202006001725U DE202006001725U DE202006001725U1 DE 202006001725 U1 DE202006001725 U1 DE 202006001725U1 DE 202006001725 U DE202006001725 U DE 202006001725U DE 202006001725 U DE202006001725 U DE 202006001725U DE 202006001725 U1 DE202006001725 U1 DE 202006001725U1
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Abstract

Dichtungsprofil z.B. zum Abdichten von Klimatisierungsgeräten von z.B. Kraftfahrzeugen, zum Aufstecken auf z.B. einen Flansch, welches zur Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen geeignet ist, vorzugsweise das erste Bauteil den Flansch für das Dichtungsprofil aufweist, gegen welches das zweite Bauteil mit seiner, vorzugsweise ebenen, Fläche zur Anlage in Schließstellung bestimmt ist, vorzugsweise mit elastischem Material,
mit einer, vorzugsweise ein zur Erhöhung der Klemmkraft eingefügtes Gerüstband aufweisenden, vorzugsweise im Querschnitt U-förmigen, Klemmleiste (1) mit einem ersten Schenkel (2a) und einem zweiten Schenkeln (2b) sowie einem die beiden Schenkel (2a, 2b) verbindenden Abschnittsbereich (5) zum Koppeln an bzw. mit dem ersten Bauteil, vorzugsweise zum Aufstecken auf den Flansch, die beiden Schenkel (2a, 2b) und der Abschnitt (5) eine Innenraum (35) der Klemmleiste (1) begrenzen,
an mindestens einer Seite (30) der Klemmleiste (1) eine von einem Fußende (3b) abstehende Dichtungsleiste (1a) angeformt ist,
die Dichtungsleiste (1a) in Offenstellung einen Hohlraum...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil mit hinreichender Belastbarkeit und hoher Dichtwirkung gegenüber Wasserbrücken, insbesondere zur Verwendung in Klimatisierungsgeräten, Kästen, Schaltungskästen zur Aufnahme von Steuerungen, zur Abdeckung von Anzeigen von Klimatisierungsgeräten, welche z.B. elektronische und/oder elektrische Einrichtungen aufweisen können, zur Abdichtung eines Spalts zwischen zwei Bauteilen. Das erste Bauteil kann ein Flansch für das Dichtungsprofil aufweisen. Das zweite Bauteil kann mit seiner ebenen Fläche zur Anlage bestimmt sein.
  • Dem Fachmann ist bekannt, dass Schränke, welche elektrische Schaltungen, Sicherungen, elektrisch betreibbare Geräte, z.B. Klimatisierungsgeräte, Kühl-, Heizaggregate, beleuchtbare Anzeigen usw., aufnehmen können, mittels Abdeckungen, Türen, Deckel usw. abgedichtet werden können. Herkömmliche Dichtungsprofile sind bekannt, welche beispielsweise bei Klimatisierungsgeräten, für Kraftfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Personenkraftwagen, den Zugangsbereich oder Zugriffsbereich der Schränke mittels Deckel, Türen oder Klappen zu begrenzen und abzudecken haben.
  • Die den Zugangsbereich, Zugriffsbereich oder Durchbruch begrenzenden Rahmen können einen Flansch aufweisen, auf welche herkömmliche Dichtungsprofile aufgesteckt werden. Es zeigt sich jedoch, dass die herkömmlichen Dichtungsprofile das Eindringen von Feuchtigkeit, Schlagwasser, usw. aufgrund der Bildung von Wasserbrücken bzw. von Spaltbildung nicht hinreichend abzudichten vermögen. Der Spalt zwischen dem Rahmen und dem Dichtungsprofil, welches gegen den Rahmen anliegt, kann nicht abgedichtet werden, weil hinzutretend auch unter Umständen der durch die Bewegung des Kraftfahrzeugs entstehende Windsog und/oder Winddruck herkömmliche Dichtungsprofil das herkömmliche Dichtungsprofil in seiner Gestalt verändert, so dass nicht nur Wasserbrücken sich einstellen, über welche Feuchtigkeit in den Zugangsbereich oder Zugriffsbereich eintreten, sondern hinzutretend auch durch den Fahrtwind, Windsog und Winddruck Feuchtigkeit oder Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich eingedrückt werden.
  • Aufgabe der Erfindung soll es sein, ein Dichtungsprofil bereitzustellen, welches den Spalt zwischen zwei Bauteilen in hinreichender Weise abzudichten vermag. Das bereitzustellende Dichtungsprofil soll den Spalt zwischen dem den Zugangs-, Zutritts- oder Zugriffsbereich begrenzenden Rahmen und dem gegen den Rahmen anliegenden Deckel derart hinreichend verschließen und abdichten, dass weder im Gegensatz zu herkömmlichen Dichtungsprofilen Wasser in den Zugangs-, Zutritts- bzw. Zugriffsbereich einzudringen vermag, noch das Dichtungsprofil aufgrund des Fahrtwinds verformt wird, so dass auch z.B. durch den Fahrtwind Feuchtigkeit sich nicht in dem Zugangs-, Zutritts oder Zugriffsbereich in Klimatisierungsgeräten, Kästen, Schaltungskästen zur Aufnahme von Steuerungen, zur Abdeckung von Anzeigen von Klimatisierungsgeräten, usw. von z.B. Kraftfahrzeugen niederschlagen kann.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil gemäß Hauptanspruch. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen des Erfindungsgegenstandes.
  • Die Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil z.B. zum Abdichten von Klimatisierungsgeräten von z.B. Kraftfahrzeugen, zum Aufstecken auf z.B. einen Flansch, vorzugsweise als Berührungsdichtung, welches zur Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen geeignet ist, vorzugsweise das erste Bauteil den Flansch für das Dichtungsprofil aufweist, gegen welches das zweite Bauteil mit seiner, vorzugsweise ebenen, Fläche zur Anlage bestimmt ist,
    vorzugsweise mit elastischem Material,
    mit einer, vorzugsweise ein zur Erhöhung der Klemmkraft eingefügtes Gerüstband aufweisenden, vorzugsweise im Querschnitt U-förmigen, Klemmleiste mit einem ersten Schenkel und einem zweiten Schenkeln sowie einem die beiden Schenkel verbindenden Abschnittsbereich zum Koppeln an das eine Bauteil, vorzugsweise zum Aufstecken auf den Flansch,
    an mindestens einer Seite der Klemmleiste eine von einem Fußende abstehende Dichtungsleiste angeformt ist,
    die Dichtungsleiste einen Hohlraum aufweist, der längs des Innenraums innerhalb des Dichtungsprofils sich erstreckt,
    an einer Innenseite der Schenkel in den von der Klemmleiste begrenzten Innenraum der Klemmleiste vorragende Vorsprünge angeformt sind.
  • Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil kann mit seiner Klemmleiste auf einen Flansch eines Rahmens als erstes Bauteil, welcher z.B. den Zugriffsbereich eines Klimatisierungsschrankes oder -gerätes eines Instrumentes oder dergleichen begrenzt, aufgesteckt werden.
  • Beim Übergang von der Offenstellung, bei welcher die Dichtungsleiste sich parallel zu einer Mitte-Längsachse A der Klemmleiste 1 erstreckt, in die Schließstellung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils werden der Steg bzw. die Dichtungsleiste mit ihrem anderen Schenkel und ihrem Steg in Richtung zu dem einem Schenkel der Dichtungsleiste und dem Fußende in Gegenrichtung zu der Klemmleiste durch z.B. diew Bewegung des zweiten Bauteils in Richtung zu dem ersten Bauteil zugeschwenkt. Die Dichtungsleiste schmiegt sich vorteilhafterweise mit ihrem Steg und ihrem anderen Schenkel, insbesondere mit dem oberen Bereich ihres anderen Schenkels, an die ebene Fläche des Deckels als zweites Bauteil dichtend an. Das Anschmiegen des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils wird noch hinzutretend unterstützt durch die Ausformung eines Hohlraums oder bzw. die spitzenförmige Ausnehmung des Hohlraums in dem oberen Drittel des anderen Schenkels.
  • Durch das Anschmiegen des Stegs und/oder des oberen Bereichs des anderen Schenkels gegen die ebene Fläche des Deckels als zweites Bauteil wird in hinreichender Weise das Eindringen von feuchtem Fahrtwind, welcher beispielsweise zu Temperaturunterschieden oder Kondensation, in dem Innenraum des Zugangsbereichs oder Zugriffsbereichs des Klimatisierungsschranks führt, hinreichenderweise vermieden.
  • Ebenso wird durch die hinreichende Abdichtung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils das Eindringen von Winddruck und Windsog wirkungsvoll im Gegensatz zu herkömmlichen Dichtungsprofilen verhindert, so dass man ebenso wenig das Eindringen von Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich beobachten kann.
  • Hinzukommend vermeidet das erfindungsgemäße Dichtungsprofil durch das Anschmiegen der mit der Hohlkammer versehenen Dichtungsleiste an den Deckel das Eindringen von Schlagregen, wie der Schlagregen bei der Bewegung von Lastkraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Lkws, Personenkraftwagen usw. bei widrigen Regenverhältnissen zu beobachten ist. Ebenso zeichnet sich das erfindungsgemäße Dichtungsprofil durch die Abwesenheit von Wasserbrücken aus, über welche Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich der Klimatisierungsgeräte einzukriechen vermag.
  • Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil umfasst eine Klemmleiste und eine an die Klemmleiste angeformte Dichtungsleiste.
  • Die weiteren Ausführungen betreffen im Wesentlichen die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils in Offenstellung, da in Schließstellung das zweite Bauteil mit seiner Fläche zum Anliegen gegen oder an das erste Bauteil gelangt und die Dichtungsleiste und/oder deren Steg sich verformen.
  • Die Klemmleiste ist z.B. im Querschnitt U-förmig ausgeformt. Innerhalb der Klemmleiste kann ein gleichfalls U-förmiger Hohlraum ausgeformt sein, welcher in einer bevorzugten Ausgestaltung ein Gerüstband aufzunehmen vermag. Die Klemmleiste umfasst vorteilhafterweise einen ersten und einen zweiten Schenkel, welche einander über einen Abschnittsbereich verbunden sind. Der von dem ersten und dem zweiten Schenkel und dem Abschnittsbereich begrenzte Innenraum der Klemmleiste erstreckt sich in Richtung des strangförmigen Dichtungsprofils innerhalb desselben. Der Innenraum ist vorteilhafterweise von der dem Abschnittsbereich gegenüberliegenden Seite zugänglich.
  • An der Innenseite des zweiten und oder ersten Schenkels der Klemmleiste können Klemmlippen angeformt sein, welche vorzugsweise in Richtung zu dem Abschittsbereich hin geneigt oder gekrümmt sind. Die Klemmlippen sind auch vorzugsweise parallel ausgerichtet. Den Klemmlippen gegenüber liegen an der Innenseite des ersten Schenkels eine oder mehrere angeformte Klemmlippen gegenüber, welche auch in Richtung Abschnittsbereich geneigt sein können.
  • Aufgrund der Anordnung der Klemmlippen in Richtung zu dem Abschnittsbereich wird das Aufstecken des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils auf einen Steg oder Flansch eines Rahmens bzw. Deckels erleichtert. Der hinreichende Ortssitz wird durch die in Richtung Abschnittsbereich hin geneigten oder gebogenen Klemmlippen deutlich erhöht, so dass selbst einer hohen Auszugskraft diese sich entgegenstemmen. Damit ist sichergestellt, dass das erfindungsgemäße Dichtungsprofil bei den üblicherweise herrschenden Kräften aufgrund des Fahrtwindes, wie Windsog oder Winddruck, äußerst sicher auf dem Flansch verbleiben.
  • Unter erstem Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, das Bauteil, welches den Flansch oder Steg aufnimmt. Folglich wird unter erstem Bauteil im Sinne der Erfindung verstanden, ein Bauteil, welches den Flansch oder den Steg aufweist.
  • Unter erstem Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, das Bauteil, gegen eine dessen Flächen das erfindungsgemäße Dichtungsprofil zum Beispiel verklebt und/oder auf den Flansch oder den Steg aufgeschoben werden kann. In Offenstellung können die Bauteile voneinander beabstandet sein; in Schließstellung können die Bauteile zumindest nahe beieinander sein, vorzugsweise unter Spaltbildung, welcher von dem erfindungsgemäßen Dichtungsprofil überbrückt zu werden vermag.
  • Das Bauteil kann ein Rahmen sein, welcher einen Durchbruch, Zugangs-, Zutritts- oder Zugriffsbereich seitlich begrenzt. Statt des Durchbruchs kann der Rahmen den Zugangs-, Zutritts- oder Zugriffsbereich zu dem Innenraum eines Schrankes, einer Steuerungsanlage, einer Schaltungseinrichtung, eines Klimatisierungsgeräts und dergleichen begrenzen. Unter erstem Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, ein Türrahmen oder eine Türumrahmung, beispielsweise eines Kastens, Schaltkastens, eines Raums usw. mit einem Flansch oder Steg zur klemmenden Aufnahme in das Dichtungsprofil. Unter Türrahmen wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, Blockrahmen, Blendrahmen, Zargenrahmen, Futterrahmen, Türbekleidung. Gleichfalls kann der Flansch oder Steg an der Abdeckung, Deckel, Tür usw. angeordnet sein.
  • Unter Schränken werden im Sinne der Erfindung auch verstanden solche, deren Zugangs-, Zutritts- und/oder Zugriffsbereich in Form von Türen, Deckel, Abdeckungen, usw. abdeckbar und/oder verschließbar sind. Unter Schränken werden im Sinne der Erfindung auch verstanden solche, welche z.B. elektronische und/oder elektrische Einrichtungen, Klimatisierungsgeräte, Kästen, Schaltungskästen zur Aufnahme von Steuerungen, zur Abde ckung von Anzeigen von Klimatisierungsgeräten, welche z.B. elektronische und/oder elektrische Einrichtungen oder Steuerungseinrichtungen, aufweisen können.
  • Unter Klimatisierungsgeräten werden auch im Sinne der Erfindung solche verstanden, deren Anzeigeinstrumente, Steuerungsinstrumente mittels Deckel verschließbar oder abdeckbar sind und deren Zugangs- oder Zugriffsbereich mit Hilfe des Deckels als zweites Bauteil abzudecken sind.
  • Unter dem zweiten Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, das Bauteil, welches gegen das erste Bauteil mit seiner Fläche, vorzugsweise einer ebenen Fläche zum Anliegen gelangt.
  • So werden auch unter zweitem Bauteil im Sinne der Erfindung eine Tür, ein Deckel, Abdeckung und dergleichen verstanden, welche eine Drehklappe, Klapptür, Schienentür, Außenschwingtür und/oder Falttür sein können. Ebenso kann eine solche Tür dergestalt ausgebildet sein, dass in Kraftfahrzeugen der Zugangsbereich, Zugriffsbereich und/oder Abschluss eines Raums, Fläche, eines Schranks usw. vorgesehen abdeckbar und/oder verschließbar sind.
  • Unter Offenstellung wird auch im Sinne der Erfindung verstanden, dass das zweite Bauteil nicht zum Anliegen gegen das erste Bauteil gelangen kann.
  • Unter Schließstellung wird auch im Sinne der Erfindung verstanden, dass das zweite Bauteil zum Anliegen gegen das erste Bauteil z.B. unter Bildung eines Spalts zwischen beiden gelangen kann.
  • An der Seite des ersten Schenkels, welche dem zweiten Schenkel gegenüber liegt, ist die Dichtungsleiste angeformt. Die Dichtungsleiste ist im Querschnitt L-förmig ausgebildet. E benso kann die Dichtungsleiste U-förmig ausgebildet sein. Die L-förmige Dichtungsleiste umfasst den einen Schenkel und den anderen Schenkel. Der eine Schenkel der Dichtungsleiste ist an der Seite des ersten Schenkels angeformt, vorzugsweise im oberen Bereich, welcher dem Kopfende zugewandt ist. Der eine Schenkel geht in den anderen Schenkel im Wesentlichen quer zu diesem über.
  • Der andere Schenkel hat in einer bevorzugten Ausgestaltung in seinem Kopfbereich einen Hohlraum. Dieser Hohlraum ist im Querschnitt oval ausgebildet. Der Hohlraum kann auch in Bezug auf seinen Querschnitt birnenförmig oder eiförmig so ausgebildet, dass die dem Fußende zugewandte Basisseite des Hohlraums in Richtung Kopfende zu spitz zulaufend unter Ausbildung einer Spitze sich erstreckt. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Spitze des Hohlraums im Querschnitt in Richtung Abschnittsbereich der Klemmleiste geneigt, so dass die Spitze in Richtung zu der Klemmleiste hin verschoben und die Spitze ungleichförmig bzw. unsymmetrisch ausgebildet sind.
  • Die Außenseiten der Dichtungsleiste, welche der Klemmleiste abgewandt sind, sind im Querschnitt gebogen, vorzugsweise viertel- oder achtelkreisförmig.
  • Der obere Außenbereich des anderen Schenkels, der dem Kopfende der Dichtungsleiste zugewandt ist, ist als Außenbereich im Querschnitt vorzugsweise achtel- oder viertelkreisförmig ausgebildet, welcher mit der Innenseite des Hohlraums, welcher dem Außenbereich zugewandt ist, hinsichtlich seiner bogenförmigen Ausformung übereinstmmen kann. Daher erstrecken sich der Außenbereich des anderen Schenkels und die Innenseite des Hohlraums in übereinstimmender Weise. Der von dem Außenbereich und der Innenseite ausgebildete Übergang weist im Wesentlichen eine übereinstimmende Breite auf.
  • Der andere Schenkel der Dichtungsleiste geht an der Klemmleiste zugewandten Seite, die dem Kopfende zugewandt ist, in einen Steg über. Der Steg ist im Querschnitt in Richtung zu dem anderen Schenkel der L-förmigen Dichtungsleiste hin leicht gekrümmt. Der Steg ist vorteilhafterweise an dem dem Kopfende zugewandten Bereich des anderen Schenkels angeformt, so dass z.B. eine der Klemmleiste zugewandte Außenseite des Stegs in Richtung zu dem anderen Schenkel der Dichtungsleiste und/oder eine der Klemmleiste abgewandte Außenseite desselben in Richtung zu dem anderen Schenkel entgegen der Richtung zu der Klemmleiste geneigt sind. Ein Übergangsbereich von der der Klemmleiste abgewandten Außenseite des Stegs zu dem dem Kopfende zugewandte Außenbereich des anderen Schenkels kann unter Bildung einer Einstülpnut eingezogen sein.
  • Durch die Dichtungsleiste mit ihrer Ausformung hinsichtlich des Hohlraums und des am Kopfende angeordneten Stegs biegt sich diese bei Anlegen des zweiten Bauteils gegen das erste Bauteil (in Schließstellung), welches den Flansch aufweist, dichtend an die Dichtungsleiste an. Die Dichtungsleiste wird zwar unter Umständen in Richtung Klemmleiste geschwenkt, jedoch aufgrund des am Kopfende angeordneten Stegs und des am Kopfende des anderen Schenkels der Dichtungsleiste angeordneten Hohlraums schmiegt sich die Dichtungsleiste mit dem Steg und den anderen Schenkel gegen das zweite Bauteil an, so dass der Spalt zwischen den beiden Bauteilen in hinreichender Weise abgedichtet wird gegenüber Eindringen von Fahrtwind bedingt durch Winddruck und Windsog.
  • Ebenso erreicht das Anschmiegen der Dichtungsleiste gegen das zweite Bauteil vorzugsweise gegen die ebene Fläche des zweiten Bauteils, Abwesenheit von Wasserbrücken, welche herkömmlicherweise zwischen zweiten Bauteil und herkömmlicher Dichtungsleiste bzw. Dichtungsprofil zu beobachten sind. Durch das Anschmiegen der Dichtungsleiste gerade mit ihrem oberen Bereich mit Steg und anderem Schenkel gegen das zweite Bauteil wird das Eindringen auch von Wasser, Schlagregen, auch in Gegenwart von Winddruck und Windsog bei Bewegen von Kraftfahrzeugen verhindert. Es zeigt sich, dass vorzugsweise der Hohlraum in der dem Kopfende zugewandten oberen Hälfte oder in dem dem Kopfende zugewandten ersten oberen Drittel des anderen Schenkels der Dichtungsleiste ausgeformt ist.
  • So eignet sich das erfindungsgemäße Dichtungsprofil insbesondere zum Abdecken von Zugangsbereichen und Zugriffsbereichen von Schränken, Klimatisierungsgeräten, die empfindlich sind gegenüber Fahrtwind, Winddruck und Windsog, Feuchtigkeit, Wasser und dergleichen. Auch zeigt sich, dass das erfindungsgemäße Dichtungsprofil auch bei dauerhaftem Wechseln von Schließstellung, also Anlegen des zweiten Bauteils gegen das erste Bauteil und Offenstellung in hinreichender Weise auch eine dauerhafte Abdichtung ermöglicht.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der Innenraum der Klemmleiste innerhalb des Dichtungsprofils längs des strangförmigen erfindungsgemäßen Dichtungsprofils. Die Klemmlippen, die Dichtungsleiste, die Klemmleiste, der Hohlraum, Steg und/oder die Schenkel erstrecken sich gleichfalls in Längsrichtung zu dem Innenraum der Klemmleiste innerhalb des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils.
  • Es ist von Vorteil, wenn das Gerüstband, welches in der Klemmleiste angeordnet ist, ein Drahtmeändenband, ein Textilmeändenband, Textilband und/oder ein Metallband und/oder Mischungen und/oder mit mehreren Lagen derselben sein kann, wobei das Gerüstband im Querschnitt zumindest an einem Ende seiner Endanschnitte einen Verstärkungsdraht und/oder ein Verstärkungsband zur Erhöhung der Formstabilität aufweisen kann. Das Gerüstband kann im Querschnitt ausgebildet sein und den Hohlraum der Klemmleiste ausfüllen. Das Gerüstband kann zum Beispiel sieben Fäden oder Filamente umfassen, wobei jeweils zwei Fäden das seitliche Garn und drei Fäden das mittige Garn ausbilden. Die seitlichen Garne sind vorteilhafterweise bei Hitze schmelzbare kunststoffartige Materialien, vorzugsweise Polypropylen-Verbindungen, welche mit dem Material der Schenkel zu verschmelzen vermögen und/oder das mittige Garn hitzestabile kunststoffartige Materialien, vorzugsweise Polyester-Verbindungen, enthalten können.
  • Vorzugsweise beträgt das Verhältnis der Länge L1 der Dichtungsleiste zu der Breite B2 der Klemmleiste 1,0 bis 2,0, vorzugsweise 1,7.
  • Unter Breite B2 wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Breite B2 der Klemmleiste der Abstand der Außenseite des ersten Schenkels von der Außenseite des zweiten Schenkel der Klemmleiste ist.
  • Unter Länge L1 wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Länge L1 ist der Abstand der Spitze des Stegs, welche dem Kopfende zugewandt ist, zu der Innenseite des Abschnittsbereichs der Klemmleiste ist, welcher dem Innenraum der Klemmleiste zugewandt ist.
  • Das Verhältnis der Länge L1 der Dichtungsleiste zu dem Abstand B1 des Stegs zu der Mitte-Längsachse A der Klemmleiste kann 2,0 bis 3,0, vorzugsweise 2,4, betragen.
  • Unter Breite B1 wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Breite B1 der Abstand der Außenseite des Stegs, die der Klemmleiste abgewandt ist, zu der Mitte-Längsachse A der Klemmleiste ist.
  • Vorzugsweise beträgt das Verhältnis der Länge L1 der Dichtungsleiste zu der Länge L2 der Klemmleiste 1,0 bis 2,0 vorzugsweise 1,7.
  • Unter Länge L2 wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Länge L2 der Abstand der Innenseite des Abschnittsbereichs der Klemmleiste ist, welcher dem Innenraum der Klemmleiste zugewandt ist, zu der Spitze des ersten bzw. des zweiten Schenkels, die dem Abschnittsbereich abgewandt und dem Fußende zugewandt ist.
  • Vorzugsweise beträgt das Verhältnis der Breite B2 der Klemmleiste zu der Breite X des Innenraums 1,0 bis 2,0, vorzugsweise 1,8.
  • Unter Breite X wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Breite X des Innenraums der Abstand der Innenseite des ersten Schenkels zu der Innenseite des zweiten Schenkels der Klemmleiste ist.
  • Vorzugsweise kann das Dichtungsprofil mit EPDM-Kautschuk, bevorzugterweise frei von Asbest, Cadmium, Silikon, herstellbar sein, wobei die Härte der Klemmleiste größer als die Härte der Dichtungsleiste sein kann. Es ist möglich, die Klemmleiste mit Weichgummi und/oder die Dichtungsleiste mit Moosgummi herzustellen. Die Dichtungsleiste 1a kann eine Härte A von 20 bis 50 Shore, vorzugsweise 25 bis 35 Shore, noch mehr bevorzugt 35, und/oder die Klemmleiste 1 eine Härte A von 40 bis 80 Shore, vorzugsgsweise 50 bis 70 Shore, noch mehr bevorzugt 55 – 65 Shore, am meisten bevorzugt 65 Shore, aufweisen. So können die Klemmleiste eine Härte von 65 Shore A nach ISO 3302-1 E2 und die Dichtungsleiste eine Härte von 35 Shore A nach ISO 3302-1-E3 haben.
  • Die Klemmleiste und/oder die Dichtungsleiste können mit einem elastischen, vorzugsweise gummielastischen, Material hergestellt sein. Die Klemmleiste hat eine größere Härte A bzw. D als die Dichtungsleiste. Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil ist einstückig.
  • Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils als Berührungsdichtung zwischen ruhenden Teilen bzw. als statische Dichtung kann die Dauerhaftigkeit des elastischen Materials durch die Verwendung beispielsweise von Kunststoffen des EPDM-Typs, welche frei von Asbest-, Cadmium- und Silikonresten sein können und zudem selbstverlöschend sein können, von besonderem Vorteil sein.
  • Im Sinne der Erfindung wird unter EPDM-Kautschuk auch verstanden, dass durch Terpolymerisation von Ethylen und größeren Anteilen Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomers mit Dien-Struktur Kautschuk hergestellt werden kann, in dem das Dien- Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation benötigten Doppelbindung bereitstellt. Durch Terpolymerisation von Ethylen und größeren Anteilen Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur hergestellter Kautschuk, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation benötigten Doppelbindungen bereitstellt. Als Dien-Monomere können vorwiegend cis,cis-1,5-Cyclooctadien (COD), exo-Dicyclopentadien (DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP) u. 1,4-Hexadien (HX) u.v.a. 5-Ethyliden-2-norbornen (ENB) Verwendung finden. EPDM-Kautschuk enthält vorteilhafterweise ca. 15 Doppelbindungen pro 1000 C-Atome u. ist daher viel widerstandsfähiger gegen z.B. Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke.
  • So ist es auch von Vorteil, wenn das erfindungsgemäße Dichtungsprofil oder Teile desselben aus Moosgummi für die Dichtungsleiste und/oder Weichgummi für die Klemmleiste hergestellt werden.
  • Unter Weichgummi im Sinne der Erfindung mit einer höheren Härte A oder D werden Kunststoffe auch verstanden, die unter Verwendung von 1 bis 4 % Schwefel vulkanisierte ggf. Füllstoffe enthaltende Kautschuke herkömmlicher Art sind.
  • Unter Moosgummi können Schaumstoffe mit geschlossenen Mikrozellen auf der Grundlage von Natur- und/oder Synthesekautschuk auch im Sinne der Erfindung verstanden werden.
  • Moosgummi können solche Werkstoffe mit über ihre ganze Masse verteilten offenen und/oder geschlossenen Zellen und einer Rohdichte sein, die niedriger als die der Gerüstsubstanz ist. Als Gerüstsubstanzen können organische Polymere, z. B. Schaumkunststoffe, aber auch anorganische Materialien zur Teil Verwendung finden. Schaumstoffe können beispielsweise Weichschaumstoffe, elastische Schaumstoffe und weichelastische Schaumstoffe in Abhängigkeit ihres Verformungswiderstandes bei Druckbelastung sein.
  • Elastische Schaumstoffe können beispielsweise solche sein, die bei Druckverformung nach DIN 53580 bis zu 50 % ihrer Dicke keine bleibende Verformung von mehr als 2 % ihres Ausgangsvolumens aufweisen. Als Gerüstsubstanzen der Schaumstoffe können sein Polyurethan-Schaumstoffe, Polystyrol-Schaumstoffe, Polyvinylchlorid-Schaumstoffe u.s.w. Ebenso können elastomere Schaumstoffe, thermoelastische Schaumstoffe oder thermoplastische Schaumstoffe des geschlossenzelligen, gemischtzelligen, grobzelligen und/oder feinzelligen Typs verwendet werden. Ebenso eignen sich hierfür Kugelschaumstoffe, Wabenschaumstoffe, doppelschichtige, wie echte, Schaumstoffe und einschichtige, wie unechte, Schaumstoffe. Leichte Schaumstoffe weisen weniger als 100 kg/m3 auf. Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil bzw. dessen Teile können zum Beispiel mit gummielastischen Materialien herstellbar, auch übereinstimmende Härte, aber auch unterschiedliche Härten haben, wie oben bez. der Einlage und Kopf- mit Grundabschnitten beschrieben, welche beispielsweise in herkömmlichen Extrudern unabhängig voneinander extrudiert und anschließend miteinander verklebt oder vulkanisiert werden können. Ebenso ist es möglich, für das erfindungsgemäße Dichtungsprofil statt kunststoffartiger Materialien der Härten A solche der Härten D zu verwenden.
  • Die Härteprüfung nach Shore A oder D DIN 53505 kann auch in einer für den Fachmann bekannten Weise durchgeführt werden. Die Shore-Härte ist definiert z.B. als der Widerstand, den die Probe dem Eindringen eines Prüfkörpers bestimmter Form entgegensetzt. Dessen Druckkraft wird durch das Zusammendrücken einer geeichten Feder im Prüfgerät aufgebracht. Die so festgestellte Härte wird an einer Messuhr des Prüfgerätes abgelesen und in Shore-Einheiten zwischen 0 und 100 angegeben. Der Prüfkörper für Shore A kann die Form eines Kegelstumpfes haben, für Shore D die Form eines Kegels mit abgerundeter Spitze aufweisen. Durch Andrücken der Auflagefläche der Shore-Prüfgeräte gegen die Probe bis zum satten Aufliegen mit Hilfe einer Einspannvorrichtung wird die Eindringtiefe gemessen. Die durch das Zusammendrücken der Feder im Messgerät angezeigten Härteeinheiten werden in der Regel nach 3 Sekunden Anpresszeit abgelesen.
  • Es ist auch von Vorteil, wenn das erfindungsgemäße Dichtungsprofil mit einem Schaumstoff mit geschlossenen Mikrozellen auf der Grundlage von Natur- und/oder Synthesekautschuk, beispielsweise Moosgummi, mit einer Härte A oder D 15-s, ISO 868, Platte 6 mm) hergestellt ist, bestehend aus einem Werkstoff mit über seine ganze Masse verteilten offenen und/oder geschlossenen Zellen und einer Rohdichte, die vorzugsweise niedriger ist als die der Gerüstsubstanzen. Als Gerüstsubstanzen können organische Polymere, beispielsweise Schaumkunststoffe, Moosgummi, verwendet werden. Die Schaumstoffe können solche sein, die bei Druckbelastung einen relativ geringen Verformungswiderstand aufweisen und als Polymer-Grundlage Urethane aufweisen können. Ebenso können verwendet EPDM, NBR, IR oder dergleichen. Die Härte-Prüfung zwecks Feststellung von Shore-Härten erfolgt herkömmlicher Verfahren wie das der Bestimmung der Klemmkraft –siehe oben–. Hierbei können auch für die Härteprüfung Platten, die man als Flächenelemente definiert, derart zusammen gepresst werden, dass um die Anpresskraft bzw. Klemmkraft zu bestimen: Ein bestimmtes erforderliches Maß an Kraft, mit welcher die Platten bis zu einem Ausmaß an Verformung beaufschlagt werden, kann bestimmt werden. Die Platten enthalten Materialien des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils. Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil kann auch statt einer zelligen oder porigen Struktur ein gleichfalls massiver Festkörper sein. Der Festkörper kann auch teilweise von zelliger und/oder poriger Struktur sein.
  • Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil kann ebenso aus thermoplastischem kunststoffartigem Material hergestellt. Vorzugsweise wird ein thermoplastischer elastomerer Kunststoff verwendet aus der Gruppe der Polystyrol-Polyamid-, Polyuretan-, Polyethylen-Polymeren und -Copolymeren und Mischung derselben ausgewählt wird. Hierfür eignen sich insbesondere thermoplastisches Elastomer, welches beispielsweise ein Vertreter der Styrol-, Polypropylen- und/oder Dimethylsihoxan-Polymeren und/oder Copolymeren mit Segmenten mit hoher Dehnbarkeit und niedrigem TG-Wert (Weichsegmente, thermoplastischer Anteil) und mit Segmenten mit niedriger Dehnbarkeit und hohem TG-Wert (Hartsegmente, elastischer Anteil) je nach Anforderungen an die Verformbarkeit in einer dem Fachmann vertrauten Anteilsmischung kombiniert werden können, wobei die Bindung der Hart- und Weichsegmente miteinander durch Blockcopolmerisation, Vernetzung mit Peroxyden und Adsorption erfolgen kann. So können auch für thermoplastisches Kunststoffmaterial Polystyrol-, Polyamid-, Polyurethan und/oder Polyethylen-Polymeren und/oder Copolymeren und/oder Mischung derselben mit unterschiedlichen Anteilen an Weich- und Hartsegmenten verwendet werden.
  • Auch können in einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils dieses oder Teile desselben mit Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymer-Kunststoffen (EPDM) herstellbar sein, und vorzugsweise frei von Asbest-, Cadmium- und Silikon-Resten sein. Das EPDM-Kautschuk kann herkömmlicherweise durch Terpolymerisation von Ethylen und größeren Anteilen Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur hergestellter Kautschuk, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation benötigten Doppelbindungen bereitstellt werden kann. Als Dien-Monomere finden vorzugsweise cis,cis-1,5-Cyclooctadien (COD), exo-Dicyclopentadien (DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP) und 1,4-Hexadien (HX) oder dergleichen Anwendung wie auch 5-Ethyliden-2-norbornen (ENB) Verwendung. EPDM-Kunststoffe können ca. 15 Doppelbindungen pro 1000 C-Atome enthalten und sind daher viel widerstandsfähiger gegen z.B. Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke. Vorzugsweise sind die elastischen Materialien selbst verlöschend. Insbesondere weist das erfindungsgemäße Dichtungsprofil schwer entflammbare und/oder selbstlöschende Kunststoffe auf. Ebenso können feuerhemmende Kunststoffe verwendet werden mit den o.g. Härten.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die Zeichnungen zeigen weitere vorteilhafte zweckmäßige Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung in schematischer, stark ver größerter Weise, ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe in Ausführungsformen ohne Beschränkung auf die Erfindung auf diese in
  • 1 den Querschnitt durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil in Offenstellung, und
  • 2 die Schrägansicht auf das strangförmige erfindungsgemäße Dichtungsprofil in Offenstellung.
  • Das Dichtungsprofil umfasst zwei im wesentlichen Teile, die Klemmleiste 1 und die Dichtungsleiste 1a. Die weiteren Ausführungen betreffen im Wesentlichen die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils in Offenstellung. Die Klemmleiste ist im Querschnitt U-förmig. Die Klemmleiste 1 umfaßt den ersten Schenkel 2a und den zweiten Schenkel 2b. Beide Schenkel werden einander über den Abschnittsbereich 5 verbunden. Innerhalb der Klemmleiste 1 ist ein Gerüstband 4 angeordnet. Das Gerüstband 4 ist ein Stahlband (30 × 0,5 mm). Die Klemmleiste 1 hat einen Innenraum 35, welcher begrenzt wird von dem ersten Schenkel 2a, dem zweiten Schenkel 2b und dem Abschnittsbereich 5. Die Klemmleiste 1 hat EPDM 65 Shore A Härte (ISO 3302-1 E2), die Dichtungsleiste 1a hat EPDM 30 Shore A Härte (ISO 3302-1E3)
  • Die an den Innenseiten 16 der Schenkel 2a, 2b der Klemmleiste 1 angeformten Klemmlippen 12 sind in Richtung Abschnittsbereich 5 zu geneigt. Die an der Innenseite 16 des zweiten Schenkels 2a angeformten Klemmlippen 12 sind im Querschnitt parallel zueinander ausgerichtet und schließen einen Winkel mit dem zweiten Schenkel 2b von ca. 45° oder weniger ein.
  • Die an der Innenseite 16 des ersten Schenkels 2b angeformte Klemmlippe 12 ist im Querschnitt leicht gebogen und in Richtung zu dem Abschittsbereich 5 hin geneigt. Die Klemmlippe 12 des ersten Schenkels schneidet mit ihrer Spitze die Mitte-Längsachse A der Klemmleiste.
  • Der erste 2a und der zweite Schenkel 2b sind bezogen auf die Mitte-Längsachse A symmetrisch ausgebildet.
  • An der außen gelegenen Seite 30 des ersten Schenkels 2a ist im oberen Bereich, welcher dem Kopfende 3a zugewandt ist, eine Dichtungsleiste 1a angeformt. Die Dichtungsleiste 1a ist im Querschnitt L-förmig ausgebildet. Die Dichtungsleiste 1a hat einen Schenkel 7 und einen anderen Schenkel 6 Der eine Schenkel der Dichtungsleiste 1A ist unmittelbar an der Außenseite des ersten Schenkels 2a der Klemmleiste 1 angeformt. Der eine Schenkel 7 geht in den anderen Schenkel 6 rechtwinklig über.
  • Der andere Schenkel 7 hat in seinem oberen Drittel oder in seiner oberen Hälfte, welche dem Kopfende 3a zugewandt ist, einen Hohlraum 8. Der Hohlraum ist im Querschnitt eiförmig ausgebildet, wobei die Basisseite 31 sich in Richtung Kopfende 3a zu spitz zulaufend als Spitze 8a ausgestaltet ist. Die in Richtung zu der Klemmleiste 1 hin zugewandten verschoben ist, so dass diese 8a unsymmetrisch ausgebildet ist. Der Hohlraum 8 bildet mit seiner dem Kopfende 3a zugewandten Innenseite 15 und dem dem Kopfende 3a zugewandten Außenbereich 14 des anderen Schenkels 6 einen Übergang 9. Der Übergang 9 verläuft im Bereich des Hohlraums von gleicher Breite.
  • Im Querschnitt ist der eine Schenkel 7 und der andere Schenkel 6 außenseitig, der Klemmlippe abgewandt, bogenförnig ausgebildet. Der andere Schenkel 6 geht in seinem oberen Bereich, der dem Kopfende 3a zugewandt ist, in einen Steg 10 über. Der Steg 10 ist an der Seite des anderen Schenkels 6, welche der Klemmleiste zugewandt ist, angeformt, welcher in Richtung zu dem anderen Schenkel 6 der Dichtungsleiste 1a geneigt ist,
  • Eine der Klemmleiste 1 zugewandte Außenseite 32 des Stegs 10 ist in Richtung zu dem anderen Schenkel 6 der Dichtungsleiste 1a gebogen. Eine der Klemmleiste 1 abgewandte Außenseite 33 des Stegs 10 ist auch in Richtung zu dem anderen Schenkel 6 der Dichtungsleiste 1a gebogen. Ein Übergangsbereich von der der Klemmleiste 1 abgewandten Außenseite 33 des Stegs 10 zu dem dem Kopfende 3a zugewandte Außenbereich 14 des anderen Schenkels 6 ist unter Bildung einer Einstülpnut 11 eingezogen. Der Steg 10 ist im Querschnitt achtelkreisbogenförmig ausgeformt.
  • Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil wird mit der Klemmleiste 1 auf einen Flansch eines Rahmens als erstes Bauteil, welcher z.B. den Zugriffsbereich eines Klimatisierungsschrankes oder -gerätes eines Instrumentes oder dergleichen begrenzt, aufgesteckt. Die Klemmlippen 12 halten Auszugkräften stand, so dass ein hinreichender Ortsverbleib des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils auf dem Flansch bewerkstelligt wird. Der Deckel als zweites Bauteil gelangt von der Offenstellung in die Schließstellung, so dass die ebene Fläche des Deckels gegen den Steg mit seiner Außenseite 32 und gegen den Außenbereich 14 des anderen Schenkels 6 der Dichtungsleiste 1a zum Anliegen gelangt.
  • In Schließstellung wird der Steg bzw. die Dichtungsleiste mit ihrem anderen Schenkel 6 und ihrem Steg 10 in Richtung einem Schenkel 7 und Fußende 3b geschwenkt. Die Dichtungsleiste schmiegt sich vorteilhafterweise mit ihrem Steg 10 und dem anderen Schenkel 6, insbesondere mit dem oberen Bereich des anderen Schenkels 6, an die ebene Fläche des Deckels dichtend an. Das Anschmiegen des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils wird noch hinzutretend unterstützt durch die Ausformung eines Hohlraums 8 oder bzw. die spitzenförmige Ausnehmung 8a eines Hohlraums 8 in dem oberen Drittel des anderen Schenkels 6. Durch das Anschmiegen des Stegs 10 und/oder des oberen Bereichs des anderen Schenkels 6 gegen die ebene Fläche des Deckels als zweites Bauteil wird in hinreichender Weise das Eindringen von feuchtem Fahrtwind, welcher beispielsweise zu Temperaturunterschieden oder Kondensation.
  • In dem Innenraum des Zugangsbereichs oder Zugriffsbereichs des Klimatisierungsschranks führt, hinreichenderweise vermieden.
  • Die Härte der Klemmleiste 1 ist größer als die Härte der Dichtungsleiste 1a ist, wobei die Klemmleiste 1 mit Weichgummi und die Dichtungsleiste 1a mit Moosgummi hergestellt sind. Die Klemmleiste 1 hat eine Härte von 65 Shore A nach ISO 3302-1 E2 und die Dichtungsleiste 1a hat eine Härte von 35 Shore A nach ISO 3302-1-E3.
  • Ebenso wird durch die hinreichende Abdichtung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils das Eindringen von Winddruck und Windsog vermieden, so dass man ebenso wenig das Eindringen von Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich beobachten kann.
  • Hinzukommend vermeidet das erfindungsgemäße Dichtungsprofil durch das Anschmiegen der mit der Hohlkammer versehenen Dichtungsleiste an den Deckel zudem das Eindringen von Schlagregen, wie er bei der Bewegung von Lastkraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Lkws, Personenkraftwagen usw. bei widrigen Regenverhältnissen zu beobachten ist. Ebenso zeichnet sich das erfindungsgemäße Dichtungsprofil durch die Abwesenheit von Wasserbrücken aus, über welche Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich der Klimatisierungsgeräte einzukriechen vermag.

Claims (33)

  1. Dichtungsprofil z.B. zum Abdichten von Klimatisierungsgeräten von z.B. Kraftfahrzeugen, zum Aufstecken auf z.B. einen Flansch, welches zur Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen geeignet ist, vorzugsweise das erste Bauteil den Flansch für das Dichtungsprofil aufweist, gegen welches das zweite Bauteil mit seiner, vorzugsweise ebenen, Fläche zur Anlage in Schließstellung bestimmt ist, vorzugsweise mit elastischem Material, mit einer, vorzugsweise ein zur Erhöhung der Klemmkraft eingefügtes Gerüstband aufweisenden, vorzugsweise im Querschnitt U-förmigen, Klemmleiste (1) mit einem ersten Schenkel (2a) und einem zweiten Schenkeln (2b) sowie einem die beiden Schenkel (2a, 2b) verbindenden Abschnittsbereich (5) zum Koppeln an bzw. mit dem ersten Bauteil, vorzugsweise zum Aufstecken auf den Flansch, die beiden Schenkel (2a, 2b) und der Abschnitt (5) eine Innenraum (35) der Klemmleiste (1) begrenzen, an mindestens einer Seite (30) der Klemmleiste (1) eine von einem Fußende (3b) abstehende Dichtungsleiste (1a) angeformt ist, die Dichtungsleiste (1a) in Offenstellung einen Hohlraum (8) aufweist, der längs des Innenraums (35) innerhalb des Dichtungsprofils sich erstreckt, vorzugsweise an einer Innenseite (16) der Schenkel (2a, 2b) in den Innenraum (35) der Klemmleiste (1) vorragende Klemmlippen (12) angeformt sind.
  2. Dichtungsprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmleiste (1) zum Aufstecken auf einen Flansch, zum Einstecken in eine Nut und/oder zur Kopplung mittels Verklebung an die Nut und/oder Flansch geeignet ist.
  3. Dichtungsprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsleiste (1a) sich in Offenstellung im Querschitt parallel zu einer Mitte-Längsachse A der Klemmleiste (1) erstreckt.
  4. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsleiste (1a) im Querschnitt L-förmig mit einem Schenkel (7) und einem anderen Schenkel (6), welcher andere Schenkel (6) in einen Steg (10) übergeht, ausgebildet ist.
  5. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (10) sich parallel zu der Mitte-Längsachse A der Klemmleiste (1) erstreckt.
  6. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Schenkel (7) der Dichtungsleiste (1a) an dem dem Kopfende (3a) zugewandten Bereich der Seite (30) des ersten Schenkels (2a) der Klemmleiste angeformt ist und/oder der andere Schenkel (6) in einem oberen Bereich einen Hohlraum (8) aufweist.
  7. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (8) im Querschnitt oval oder mit einer Basisseite 31 ausgebildet ist, welche in Richtung Kopfende (3a) zu in eine spitz zulaufende Spitze (8a) übergeht, wobei vorzugsweise die Spitze (8a) in Richtung zu der Klemmleiste (1) hin zugewandt verschoben ist.
  8. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitze (8a) unsymmetrisch ausgebildet ist und/oder der Hohlraum (8) in dem dem Kopfende (3a) zugewandten Bereich des anderen Schenkels (6) ausformt ist.
  9. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Kopfende (3a) der Dichtungsleiste (1a) zugewandte Außenbereich (14) des anderen Schenkels (6) von einem Achtel- oder Viertelkreisbogen im Querschnitt um- oder begrenzt ist.
  10. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Kopfende (3a) der Dichtungsleiste (1a) zugewandte Innenseite (15) des Hohlraums (8) von einem Achtel- oder Viertelkreisbogen im Querschnitt um- oder begrenzt ist.
  11. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Querschnitt der dem Kopfende (3a) zugewandte Außenbereich (14) des anderen Schenkels (6) von der dem Kopfende (3a) der Dichtungsleiste (1a) zugewandten Innenseite (15) des Hohlraums (8) gleich beabstandet ist.
  12. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Querschnitt die bogenförmige Erstreckung der dem Kopfende (3a) der Dichtungsleiste (1a) zugewandten Innenseite (15) mit der bogenförmigen Erstreckung der der Klemmleiste (1a) zugewandten Innenseite (15a) des Hohlraums (8) zumindest zu einem Teil übereinstimmt und/oder die der Klemmleiste (1a) zugewandte Innenseite (15a) des Hohlraums (8) in Richtung zu dem anderen Schenkel (6) der Dichtungsleiste 1a, vorzugsweise bogenförmig, geneigt ist.
  13. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der von dem Außenbereich (14) des anderen Schenkels (6) und der Innen seite (15) des Holhlraums (8) begrenzte Übergang (9) eine mit dem von dem Innenbereich (14a) des anderen Schenkels (6) und der Innenseite (15a) des Hohlraums (8) begrenzten Übergang (9a) übereinstimmende Breite hat.
  14. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem dem Kopfende (3a) zugewandten Bereich (14) des anderen Schenkels (6) der Steg (10) angeformt ist, welcher vorzugsweise in Richtung zu dem anderen Schenkel (6) der Dichtungsleiste (1a) geneigt ist.
  15. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Klemmleiste (1) zugewandte Außenseite (32) des Stegs (10) in Richtung zu dem anderen Schenkel (6) der Dichtungsleiste (1a), vorzugsweise bogenförmig, geneigt ist.
  16. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Klemmleiste (1) abgewandte Außenseite (33) des Stegs (10) in Richtung zu dem anderen Schenkel (6) der Dichtungsleiste (1a) geneigt ist und/oder der dem Kopfende (3a) der Dichtungsleiste (1a) zugewandte Außenbereich (14) des anderen Schenkels (6) in Richtung zu dem anderen Schenkel (6) der Dichtungsleiste (1a) geneigt ist.
  17. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Übergangsbereich von der der Klemmleiste (1) abgewandten Außenseite (33) des Stegs (10) zu dem Kopfende (3a) zugewandten Außenbereich (14) des anderen Schenkels (6) unter Bildung einer Einstülpnut (11) eingezogen ist.
  18. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (10) im Querschnitt achtel- oder viertelkreisförmig ausgeformt ist.
  19. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmlippen (12) in Richtung zu dem Abschnittsbereich (5) geneigt ausgerichtet sind.
  20. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die der Dichtungsleiste (1a) abgewandten Klemmlippen (12) des zweiten Schenkels (2b) parallel zueinander ausgerichtet sind und/oder in Richtung zu dem Abschnittsbereich (5) geneigt ausgerichtet sind.
  21. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmlippen (12) des ersten Schenkels (2a), die der Dichtungsleiste (1a) zugewandt sind, bogenförmig in Richtung zu dem Abschnittsbereich (5) ausgestaltet sind.
  22. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsprofil (1) strangförmig in Draufsicht auf das Dichtungsprofil (1) ausgebildet ist.
  23. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das im Querschitt U-förmige in der Klemmleiste (1) angeordnete Gerüstband (4) ein Drahtineändenband, ein Textilmeändenband, Textilband und/oder ein Metallband und/oder Mischungen und/oder mit mehreren Lagen derselben ist, welches im Querschnitt zumindest an einem Ende seiner Endanschnitte einen Verstärkungsdraht und/oder ein Verstärkungsband zur Erhöhung der Formstabilität aufweist.
  24. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerüstband (4) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und/oder das Gerüstband 4 den Hohlraum der Klemmleiste ausfüllt.
  25. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerüstband (4) sieben Fäden oder Filamente umfasst, wobei jeweils zwei Fäden das seitliche Garn und drei Fäden das mittige Garn ausbilden und/oder die seitlichen Garne bei Hitze schmelzbare kunststoffartige Materialien, vorzugsweise Polypropylen-Verbindungen, enthalten und geeignet sind, mit dem Material der Schenkel zu verschmelzen und/oder das mittige Garn hitzestabile kunststoffartige Materialien, vorzugsweise Polyester-Verbindungen, enthält.
  26. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsprofil mit EPDM-Kautschuk, bevorzugterweise frei von Asbest, Cadmium und/oder Silikon, herstellbar ist.
  27. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Härte der Klemmleiste (1) größer als die Härte der Dichtungsleiste (1a) ist, wobei die Klemmleiste (1) mit Weichgummi und/oder die Dichtungsleiste (1a) mit Moosgummi herstellbar sind.
  28. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmleiste (1) eine Härte von 40 bis 80 Shore, vorzsugsweise 50 bis 70 Shore A, noch mehr bevorzugt 55 – 65 Shore A, am meisten bevorzugt 65 Shore A, aufweist.
  29. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsleiste (1a) eine Härte von 20 bis 50 Shore A, vorzugsweise 25 bis 35 Shore A, noch mehr bevorzugt 35 Shore A, aufweist.
  30. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (15) der Klemmleiste (1) sich innerhalb des strangförmigen Dichtungsprofils durchgehend erstreckt.
  31. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmlippen (12), die Klemmleiste (1), die Dichtungsleiste (1a), das Gerüstband (4), der Steg (10), der eine Schenkel (7) und/oder der andere Schenkel (6) der Dichtungsleiste (1a), der erste Schenkel (2a) und/oder der zweite Schenkel (2b) der Klemmleiste, die Einstülpnut (11) und/oder der Hohlraum (8), sich in Längsrichtung des Innenraums (15) sich erstrecken.
  32. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Länge L1 der Dichtungsleiste zu der Breite B2 der Klemmleiste (1), 0 bis 2,0, vorzugsweise 1,7, und/oder das Verhältnis der Länge L1 der Dichtungsleiste zu dem Abstand B1 des Stegs zu der Mitte-Längsachse A der Klemmleiste (1), 2,0 bis 3,0 , vorzugsweise 2,4, und/oder das Verhältnis der Länge L1 der Dichtungsleiste zu der Länge L 2 der Klemmleiste (1), 0 bis 2,0, vorzugsweise 1,7, und/oder das Verhältnis der Breite B2 der Klemmleiste zu der Breite X des Innenraum (15) 1,0 bis 2,0, vorzugsweise 1,8, betragen.
  33. Dichtungsprofil nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsprofil einstückig ausgebildet ist.
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