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Die
Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil mit hinreichender Belastbarkeit
und hoher Dichtwirkung gegenüber
Wasserbrücken,
insbesondere zur Verwendung in Klimatisierungsgeräten, Kästen, Schaltungskästen zur
Aufnahme von Steuerungen, zur Abdeckung von Anzeigen von Klimatisierungsgeräten, welche
z.B. elektronische und/oder elektrische Einrichtungen aufweisen
können,
zur Abdichtung eines Spalts zwischen zwei Bauteilen. Das erste Bauteil kann
ein Flansch für
das Dichtungsprofil aufweisen. Das zweite Bauteil kann mit seiner
ebenen Fläche zur
Anlage bestimmt sein.
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Dem
Fachmann ist bekannt, dass Schränke, welche
elektrische Schaltungen, Sicherungen, elektrisch betreibbare Geräte, z.B.
Klimatisierungsgeräte, Kühl-, Heizaggregate,
beleuchtbare Anzeigen usw., aufnehmen können, mittels Abdeckungen,
Türen, Deckel
usw. abgedichtet werden können.
Herkömmliche
Dichtungsprofile sind bekannt, welche beispielsweise bei Klimatisierungsgeräten, für Kraftfahrzeuge,
Lastkraftwagen, Busse und Personenkraftwagen, den Zugangsbereich
oder Zugriffsbereich der Schränke
mittels Deckel, Türen
oder Klappen zu begrenzen und abzudecken haben.
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Die
den Zugangsbereich, Zugriffsbereich oder Durchbruch begrenzenden
Rahmen können
einen Flansch aufweisen, auf welche herkömmliche Dichtungsprofile aufgesteckt
werden. Es zeigt sich jedoch, dass die herkömmlichen Dichtungsprofile das
Eindringen von Feuchtigkeit, Schlagwasser, usw. aufgrund der Bildung
von Wasserbrücken
bzw. von Spaltbildung nicht hinreichend abzudichten vermögen. Der
Spalt zwischen dem Rahmen und dem Dichtungsprofil, welches gegen
den Rahmen anliegt, kann nicht abgedichtet werden, weil hinzutretend auch
unter Umständen
der durch die Bewegung des Kraftfahrzeugs entstehende Windsog und/oder Winddruck
herkömmliche
Dichtungsprofil das herkömmliche
Dichtungsprofil in seiner Gestalt verändert, so dass nicht nur Wasserbrücken sich
einstellen, über
welche Feuchtigkeit in den Zugangsbereich oder Zugriffsbereich eintreten,
sondern hinzutretend auch durch den Fahrtwind, Windsog und Winddruck Feuchtigkeit
oder Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich eingedrückt werden.
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Aufgabe
der Erfindung soll es sein, ein Dichtungsprofil bereitzustellen,
welches den Spalt zwischen zwei Bauteilen in hinreichender Weise
abzudichten vermag. Das bereitzustellende Dichtungsprofil soll den
Spalt zwischen dem den Zugangs-, Zutritts- oder Zugriffsbereich
begrenzenden Rahmen und dem gegen den Rahmen anliegenden Deckel derart
hinreichend verschließen
und abdichten, dass weder im Gegensatz zu herkömmlichen Dichtungsprofilen
Wasser in den Zugangs-, Zutritts- bzw. Zugriffsbereich einzudringen
vermag, noch das Dichtungsprofil aufgrund des Fahrtwinds verformt
wird, so dass auch z.B. durch den Fahrtwind Feuchtigkeit sich nicht
in dem Zugangs-, Zutritts oder Zugriffsbereich in Klimatisierungsgeräten, Kästen, Schaltungskästen zur
Aufnahme von Steuerungen, zur Abdeckung von Anzeigen von Klimatisierungsgeräten, usw.
von z.B. Kraftfahrzeugen niederschlagen kann.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
gemäß Hauptanspruch.
Die Unteransprüche
betreffen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen des
Erfindungsgegenstandes.
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Die
Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil z.B. zum Abdichten von Klimatisierungsgeräten von
z.B. Kraftfahrzeugen, zum Aufstecken auf z.B. einen Flansch, vorzugsweise
als Berührungsdichtung,
welches zur Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen geeignet ist,
vorzugsweise das erste Bauteil den Flansch für das Dichtungsprofil aufweist,
gegen welches das zweite Bauteil mit seiner, vorzugsweise ebenen,
Fläche
zur Anlage bestimmt ist,
vorzugsweise mit elastischem Material,
mit
einer, vorzugsweise ein zur Erhöhung
der Klemmkraft eingefügtes
Gerüstband
aufweisenden, vorzugsweise im Querschnitt U-förmigen, Klemmleiste mit einem
ersten Schenkel und einem zweiten Schenkeln sowie einem die beiden
Schenkel verbindenden Abschnittsbereich zum Koppeln an das eine Bauteil,
vorzugsweise zum Aufstecken auf den Flansch,
an mindestens
einer Seite der Klemmleiste eine von einem Fußende abstehende Dichtungsleiste
angeformt ist,
die Dichtungsleiste einen Hohlraum aufweist,
der längs
des Innenraums innerhalb des Dichtungsprofils sich erstreckt,
an
einer Innenseite der Schenkel in den von der Klemmleiste begrenzten
Innenraum der Klemmleiste vorragende Vorsprünge angeformt sind.
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Das
erfindungsgemäße Dichtungsprofil
kann mit seiner Klemmleiste auf einen Flansch eines Rahmens als
erstes Bauteil, welcher z.B. den Zugriffsbereich eines Klimatisierungsschrankes
oder -gerätes eines
Instrumentes oder dergleichen begrenzt, aufgesteckt werden.
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Beim Übergang
von der Offenstellung, bei welcher die Dichtungsleiste sich parallel
zu einer Mitte-Längsachse
A der Klemmleiste 1 erstreckt, in die Schließstellung
des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
werden der Steg bzw. die Dichtungsleiste mit ihrem anderen Schenkel
und ihrem Steg in Richtung zu dem einem Schenkel der Dichtungsleiste
und dem Fußende
in Gegenrichtung zu der Klemmleiste durch z.B. diew Bewegung des
zweiten Bauteils in Richtung zu dem ersten Bauteil zugeschwenkt.
Die Dichtungsleiste schmiegt sich vorteilhafterweise mit ihrem Steg und
ihrem anderen Schenkel, insbesondere mit dem oberen Bereich ihres
anderen Schenkels, an die ebene Fläche des Deckels als zweites
Bauteil dichtend an. Das Anschmiegen des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
wird noch hinzutretend unterstützt
durch die Ausformung eines Hohlraums oder bzw. die spitzenförmige Ausnehmung
des Hohlraums in dem oberen Drittel des anderen Schenkels.
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Durch
das Anschmiegen des Stegs und/oder des oberen Bereichs des anderen
Schenkels gegen die ebene Fläche
des Deckels als zweites Bauteil wird in hinreichender Weise das
Eindringen von feuchtem Fahrtwind, welcher beispielsweise zu Temperaturunterschieden
oder Kondensation, in dem Innenraum des Zugangsbereichs oder Zugriffsbereichs des
Klimatisierungsschranks führt,
hinreichenderweise vermieden.
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Ebenso
wird durch die hinreichende Abdichtung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
das Eindringen von Winddruck und Windsog wirkungsvoll im Gegensatz
zu herkömmlichen
Dichtungsprofilen verhindert, so dass man ebenso wenig das Eindringen
von Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich beobachten kann.
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Hinzukommend
vermeidet das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
durch das Anschmiegen der mit der Hohlkammer versehenen Dichtungsleiste
an den Deckel das Eindringen von Schlagregen, wie der Schlagregen
bei der Bewegung von Lastkraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Lkws,
Personenkraftwagen usw. bei widrigen Regenverhältnissen zu beobachten ist.
Ebenso zeichnet sich das erfindungsgemäße Dichtungsprofil durch die
Abwesenheit von Wasserbrücken
aus, über
welche Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich der Klimatisierungsgeräte einzukriechen
vermag.
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Das
erfindungsgemäße Dichtungsprofil
umfasst eine Klemmleiste und eine an die Klemmleiste angeformte
Dichtungsleiste.
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Die
weiteren Ausführungen
betreffen im Wesentlichen die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
in Offenstellung, da in Schließstellung
das zweite Bauteil mit seiner Fläche
zum Anliegen gegen oder an das erste Bauteil gelangt und die Dichtungsleiste
und/oder deren Steg sich verformen.
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Die
Klemmleiste ist z.B. im Querschnitt U-förmig ausgeformt. Innerhalb
der Klemmleiste kann ein gleichfalls U-förmiger Hohlraum ausgeformt
sein, welcher in einer bevorzugten Ausgestaltung ein Gerüstband aufzunehmen
vermag. Die Klemmleiste umfasst vorteilhafterweise einen ersten
und einen zweiten Schenkel, welche einander über einen Abschnittsbereich
verbunden sind. Der von dem ersten und dem zweiten Schenkel und
dem Abschnittsbereich begrenzte Innenraum der Klemmleiste erstreckt sich
in Richtung des strangförmigen
Dichtungsprofils innerhalb desselben. Der Innenraum ist vorteilhafterweise
von der dem Abschnittsbereich gegenüberliegenden Seite zugänglich.
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An
der Innenseite des zweiten und oder ersten Schenkels der Klemmleiste
können
Klemmlippen angeformt sein, welche vorzugsweise in Richtung zu dem
Abschittsbereich hin geneigt oder gekrümmt sind. Die Klemmlippen sind
auch vorzugsweise parallel ausgerichtet. Den Klemmlippen gegenüber liegen
an der Innenseite des ersten Schenkels eine oder mehrere angeformte
Klemmlippen gegenüber, welche
auch in Richtung Abschnittsbereich geneigt sein können.
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Aufgrund
der Anordnung der Klemmlippen in Richtung zu dem Abschnittsbereich
wird das Aufstecken des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils auf einen
Steg oder Flansch eines Rahmens bzw. Deckels erleichtert. Der hinreichende
Ortssitz wird durch die in Richtung Abschnittsbereich hin geneigten
oder gebogenen Klemmlippen deutlich erhöht, so dass selbst einer hohen
Auszugskraft diese sich entgegenstemmen. Damit ist sichergestellt,
dass das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
bei den üblicherweise herrschenden
Kräften
aufgrund des Fahrtwindes, wie Windsog oder Winddruck, äußerst sicher
auf dem Flansch verbleiben.
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Unter
erstem Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, das
Bauteil, welches den Flansch oder Steg aufnimmt. Folglich wird unter
erstem Bauteil im Sinne der Erfindung verstanden, ein Bauteil, welches
den Flansch oder den Steg aufweist.
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Unter
erstem Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, das
Bauteil, gegen eine dessen Flächen
das erfindungsgemäße Dichtungsprofil zum
Beispiel verklebt und/oder auf den Flansch oder den Steg aufgeschoben
werden kann. In Offenstellung können
die Bauteile voneinander beabstandet sein; in Schließstellung
können
die Bauteile zumindest nahe beieinander sein, vorzugsweise unter Spaltbildung,
welcher von dem erfindungsgemäßen Dichtungsprofil überbrückt zu werden
vermag.
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Das
Bauteil kann ein Rahmen sein, welcher einen Durchbruch, Zugangs-,
Zutritts- oder Zugriffsbereich seitlich begrenzt. Statt des Durchbruchs kann
der Rahmen den Zugangs-, Zutritts- oder Zugriffsbereich zu dem Innenraum
eines Schrankes, einer Steuerungsanlage, einer Schaltungseinrichtung, eines
Klimatisierungsgeräts
und dergleichen begrenzen. Unter erstem Bauteil wird im Sinne der
Erfindung auch verstanden, ein Türrahmen
oder eine Türumrahmung,
beispielsweise eines Kastens, Schaltkastens, eines Raums usw. mit
einem Flansch oder Steg zur klemmenden Aufnahme in das Dichtungsprofil.
Unter Türrahmen
wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, Blockrahmen, Blendrahmen, Zargenrahmen,
Futterrahmen, Türbekleidung. Gleichfalls
kann der Flansch oder Steg an der Abdeckung, Deckel, Tür usw. angeordnet
sein.
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Unter
Schränken
werden im Sinne der Erfindung auch verstanden solche, deren Zugangs-,
Zutritts- und/oder Zugriffsbereich in Form von Türen, Deckel, Abdeckungen, usw.
abdeckbar und/oder verschließbar
sind. Unter Schränken
werden im Sinne der Erfindung auch verstanden solche, welche z.B. elektronische
und/oder elektrische Einrichtungen, Klimatisierungsgeräte, Kästen, Schaltungskästen zur Aufnahme
von Steuerungen, zur Abde ckung von Anzeigen von Klimatisierungsgeräten, welche
z.B. elektronische und/oder elektrische Einrichtungen oder Steuerungseinrichtungen,
aufweisen können.
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Unter
Klimatisierungsgeräten
werden auch im Sinne der Erfindung solche verstanden, deren Anzeigeinstrumente,
Steuerungsinstrumente mittels Deckel verschließbar oder abdeckbar sind und
deren Zugangs- oder Zugriffsbereich mit Hilfe des Deckels als zweites
Bauteil abzudecken sind.
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Unter
dem zweiten Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden,
das Bauteil, welches gegen das erste Bauteil mit seiner Fläche, vorzugsweise
einer ebenen Fläche
zum Anliegen gelangt.
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So
werden auch unter zweitem Bauteil im Sinne der Erfindung eine Tür, ein Deckel,
Abdeckung und dergleichen verstanden, welche eine Drehklappe, Klapptür, Schienentür, Außenschwingtür und/oder
Falttür
sein können.
Ebenso kann eine solche Tür
dergestalt ausgebildet sein, dass in Kraftfahrzeugen der Zugangsbereich,
Zugriffsbereich und/oder Abschluss eines Raums, Fläche, eines Schranks
usw. vorgesehen abdeckbar und/oder verschließbar sind.
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Unter
Offenstellung wird auch im Sinne der Erfindung verstanden, dass
das zweite Bauteil nicht zum Anliegen gegen das erste Bauteil gelangen kann.
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Unter
Schließstellung
wird auch im Sinne der Erfindung verstanden, dass das zweite Bauteil
zum Anliegen gegen das erste Bauteil z.B. unter Bildung eines Spalts
zwischen beiden gelangen kann.
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An
der Seite des ersten Schenkels, welche dem zweiten Schenkel gegenüber liegt,
ist die Dichtungsleiste angeformt. Die Dichtungsleiste ist im Querschnitt
L-förmig
ausgebildet. E benso kann die Dichtungsleiste U-förmig ausgebildet sein. Die
L-förmige
Dichtungsleiste umfasst den einen Schenkel und den anderen Schenkel.
Der eine Schenkel der Dichtungsleiste ist an der Seite des ersten
Schenkels angeformt, vorzugsweise im oberen Bereich, welcher dem
Kopfende zugewandt ist. Der eine Schenkel geht in den anderen Schenkel
im Wesentlichen quer zu diesem über.
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Der
andere Schenkel hat in einer bevorzugten Ausgestaltung in seinem
Kopfbereich einen Hohlraum. Dieser Hohlraum ist im Querschnitt oval
ausgebildet. Der Hohlraum kann auch in Bezug auf seinen Querschnitt
birnenförmig
oder eiförmig
so ausgebildet, dass die dem Fußende
zugewandte Basisseite des Hohlraums in Richtung Kopfende zu spitz zulaufend
unter Ausbildung einer Spitze sich erstreckt. In einer bevorzugten
Ausgestaltung ist die Spitze des Hohlraums im Querschnitt in Richtung
Abschnittsbereich der Klemmleiste geneigt, so dass die Spitze in
Richtung zu der Klemmleiste hin verschoben und die Spitze ungleichförmig bzw.
unsymmetrisch ausgebildet sind.
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Die
Außenseiten
der Dichtungsleiste, welche der Klemmleiste abgewandt sind, sind
im Querschnitt gebogen, vorzugsweise viertel- oder achtelkreisförmig.
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Der
obere Außenbereich
des anderen Schenkels, der dem Kopfende der Dichtungsleiste zugewandt
ist, ist als Außenbereich
im Querschnitt vorzugsweise achtel- oder viertelkreisförmig ausgebildet,
welcher mit der Innenseite des Hohlraums, welcher dem Außenbereich
zugewandt ist, hinsichtlich seiner bogenförmigen Ausformung übereinstmmen
kann. Daher erstrecken sich der Außenbereich des anderen Schenkels
und die Innenseite des Hohlraums in übereinstimmender Weise. Der
von dem Außenbereich
und der Innenseite ausgebildete Übergang
weist im Wesentlichen eine übereinstimmende Breite
auf.
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Der
andere Schenkel der Dichtungsleiste geht an der Klemmleiste zugewandten
Seite, die dem Kopfende zugewandt ist, in einen Steg über. Der
Steg ist im Querschnitt in Richtung zu dem anderen Schenkel der
L-förmigen
Dichtungsleiste hin leicht gekrümmt.
Der Steg ist vorteilhafterweise an dem dem Kopfende zugewandten
Bereich des anderen Schenkels angeformt, so dass z.B. eine der Klemmleiste
zugewandte Außenseite
des Stegs in Richtung zu dem anderen Schenkel der Dichtungsleiste und/oder
eine der Klemmleiste abgewandte Außenseite desselben in Richtung
zu dem anderen Schenkel entgegen der Richtung zu der Klemmleiste
geneigt sind. Ein Übergangsbereich
von der der Klemmleiste abgewandten Außenseite des Stegs zu dem dem
Kopfende zugewandte Außenbereich
des anderen Schenkels kann unter Bildung einer Einstülpnut eingezogen
sein.
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Durch
die Dichtungsleiste mit ihrer Ausformung hinsichtlich des Hohlraums
und des am Kopfende angeordneten Stegs biegt sich diese bei Anlegen
des zweiten Bauteils gegen das erste Bauteil (in Schließstellung),
welches den Flansch aufweist, dichtend an die Dichtungsleiste an.
Die Dichtungsleiste wird zwar unter Umständen in Richtung Klemmleiste
geschwenkt, jedoch aufgrund des am Kopfende angeordneten Stegs und
des am Kopfende des anderen Schenkels der Dichtungsleiste angeordneten
Hohlraums schmiegt sich die Dichtungsleiste mit dem Steg und den
anderen Schenkel gegen das zweite Bauteil an, so dass der Spalt
zwischen den beiden Bauteilen in hinreichender Weise abgedichtet wird
gegenüber
Eindringen von Fahrtwind bedingt durch Winddruck und Windsog.
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Ebenso
erreicht das Anschmiegen der Dichtungsleiste gegen das zweite Bauteil
vorzugsweise gegen die ebene Fläche
des zweiten Bauteils, Abwesenheit von Wasserbrücken, welche herkömmlicherweise
zwischen zweiten Bauteil und herkömmlicher Dichtungsleiste bzw.
Dichtungsprofil zu beobachten sind. Durch das Anschmiegen der Dichtungsleiste gerade
mit ihrem oberen Bereich mit Steg und anderem Schenkel gegen das
zweite Bauteil wird das Eindringen auch von Wasser, Schlagregen,
auch in Gegenwart von Winddruck und Windsog bei Bewegen von Kraftfahrzeugen
verhindert. Es zeigt sich, dass vorzugsweise der Hohlraum in der
dem Kopfende zugewandten oberen Hälfte oder in dem dem Kopfende zugewandten
ersten oberen Drittel des anderen Schenkels der Dichtungsleiste
ausgeformt ist.
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So
eignet sich das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
insbesondere zum Abdecken von Zugangsbereichen und Zugriffsbereichen
von Schränken,
Klimatisierungsgeräten,
die empfindlich sind gegenüber
Fahrtwind, Winddruck und Windsog, Feuchtigkeit, Wasser und dergleichen.
Auch zeigt sich, dass das erfindungsgemäße Dichtungsprofil auch bei dauerhaftem
Wechseln von Schließstellung,
also Anlegen des zweiten Bauteils gegen das erste Bauteil und Offenstellung
in hinreichender Weise auch eine dauerhafte Abdichtung ermöglicht.
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Vorzugsweise
erstreckt sich der Innenraum der Klemmleiste innerhalb des Dichtungsprofils
längs des
strangförmigen
erfindungsgemäßen Dichtungsprofils.
Die Klemmlippen, die Dichtungsleiste, die Klemmleiste, der Hohlraum,
Steg und/oder die Schenkel erstrecken sich gleichfalls in Längsrichtung zu
dem Innenraum der Klemmleiste innerhalb des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils.
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Es
ist von Vorteil, wenn das Gerüstband,
welches in der Klemmleiste angeordnet ist, ein Drahtmeändenband,
ein Textilmeändenband,
Textilband und/oder ein Metallband und/oder Mischungen und/oder
mit mehreren Lagen derselben sein kann, wobei das Gerüstband im
Querschnitt zumindest an einem Ende seiner Endanschnitte einen Verstärkungsdraht
und/oder ein Verstärkungsband
zur Erhöhung
der Formstabilität
aufweisen kann. Das Gerüstband
kann im Querschnitt ausgebildet sein und den Hohlraum der Klemmleiste
ausfüllen.
Das Gerüstband
kann zum Beispiel sieben Fäden
oder Filamente umfassen, wobei jeweils zwei Fäden das seitliche Garn und
drei Fäden
das mittige Garn ausbilden. Die seitlichen Garne sind vorteilhafterweise
bei Hitze schmelzbare kunststoffartige Materialien, vorzugsweise
Polypropylen-Verbindungen, welche mit dem Material der Schenkel
zu verschmelzen vermögen und/oder
das mittige Garn hitzestabile kunststoffartige Materialien, vorzugsweise
Polyester-Verbindungen,
enthalten können.
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Vorzugsweise
beträgt
das Verhältnis
der Länge
L1 der Dichtungsleiste zu der Breite B2 der Klemmleiste 1,0 bis
2,0, vorzugsweise 1,7.
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Unter
Breite B2 wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die
Breite B2 der Klemmleiste der Abstand der Außenseite des ersten Schenkels von
der Außenseite
des zweiten Schenkel der Klemmleiste ist.
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Unter
Länge L1
wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Länge L1 ist
der Abstand der Spitze des Stegs, welche dem Kopfende zugewandt
ist, zu der Innenseite des Abschnittsbereichs der Klemmleiste ist,
welcher dem Innenraum der Klemmleiste zugewandt ist.
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Das
Verhältnis
der Länge
L1 der Dichtungsleiste zu dem Abstand B1 des Stegs zu der Mitte-Längsachse
A der Klemmleiste kann 2,0 bis 3,0, vorzugsweise 2,4, betragen.
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Unter
Breite B1 wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die
Breite B1 der Abstand der Außenseite
des Stegs, die der Klemmleiste abgewandt ist, zu der Mitte-Längsachse A der Klemmleiste
ist.
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Vorzugsweise
beträgt
das Verhältnis
der Länge
L1 der Dichtungsleiste zu der Länge
L2 der Klemmleiste 1,0 bis 2,0 vorzugsweise 1,7.
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Unter
Länge L2
wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Länge L2 der
Abstand der Innenseite des Abschnittsbereichs der Klemmleiste ist,
welcher dem Innenraum der Klemmleiste zugewandt ist, zu der Spitze
des ersten bzw. des zweiten Schenkels, die dem Abschnittsbereich
abgewandt und dem Fußende
zugewandt ist.
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Vorzugsweise
beträgt
das Verhältnis
der Breite B2 der Klemmleiste zu der Breite X des Innenraums 1,0
bis 2,0, vorzugsweise 1,8.
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Unter
Breite X wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass die Breite
X des Innenraums der Abstand der Innenseite des ersten Schenkels
zu der Innenseite des zweiten Schenkels der Klemmleiste ist.
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Vorzugsweise
kann das Dichtungsprofil mit EPDM-Kautschuk, bevorzugterweise frei
von Asbest, Cadmium, Silikon, herstellbar sein, wobei die Härte der
Klemmleiste größer als
die Härte
der Dichtungsleiste sein kann. Es ist möglich, die Klemmleiste mit Weichgummi
und/oder die Dichtungsleiste mit Moosgummi herzustellen. Die Dichtungsleiste 1a kann eine
Härte A
von 20 bis 50 Shore, vorzugsweise 25 bis 35 Shore, noch mehr bevorzugt
35, und/oder die Klemmleiste 1 eine Härte A von 40 bis 80 Shore,
vorzugsgsweise 50 bis 70 Shore, noch mehr bevorzugt 55 – 65 Shore,
am meisten bevorzugt 65 Shore, aufweisen. So können die Klemmleiste eine Härte von 65
Shore A nach ISO 3302-1 E2 und die Dichtungsleiste eine Härte von
35 Shore A nach ISO 3302-1-E3 haben.
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Die
Klemmleiste und/oder die Dichtungsleiste können mit einem elastischen,
vorzugsweise gummielastischen, Material hergestellt sein. Die Klemmleiste
hat eine größere Härte A bzw.
D als die Dichtungsleiste. Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil ist einstückig.
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Bei
Verwendung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
als Berührungsdichtung
zwischen ruhenden Teilen bzw. als statische Dichtung kann die Dauerhaftigkeit
des elastischen Materials durch die Verwendung beispielsweise von
Kunststoffen des EPDM-Typs, welche frei von Asbest-, Cadmium- und Silikonresten
sein können
und zudem selbstverlöschend
sein können,
von besonderem Vorteil sein.
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Im
Sinne der Erfindung wird unter EPDM-Kautschuk auch verstanden, dass
durch Terpolymerisation von Ethylen und größeren Anteilen Propylen sowie
einigen Prozent eines dritten Monomers mit Dien-Struktur Kautschuk
hergestellt werden kann, in dem das Dien- Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation
benötigten
Doppelbindung bereitstellt. Durch Terpolymerisation von Ethylen
und größeren Anteilen
Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur
hergestellter Kautschuk, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation
benötigten
Doppelbindungen bereitstellt. Als Dien-Monomere können vorwiegend cis,cis-1,5-Cyclooctadien
(COD), exo-Dicyclopentadien
(DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP) u. 1,4-Hexadien (HX) u.v.a.
5-Ethyliden-2-norbornen (ENB)
Verwendung finden. EPDM-Kautschuk enthält vorteilhafterweise ca. 15
Doppelbindungen pro 1000 C-Atome u. ist daher viel widerstandsfähiger gegen z.B.
Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke.
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So
ist es auch von Vorteil, wenn das erfindungsgemäße Dichtungsprofil oder Teile
desselben aus Moosgummi für
die Dichtungsleiste und/oder Weichgummi für die Klemmleiste hergestellt
werden.
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Unter
Weichgummi im Sinne der Erfindung mit einer höheren Härte A oder D werden Kunststoffe auch
verstanden, die unter Verwendung von 1 bis 4 % Schwefel vulkanisierte
ggf. Füllstoffe
enthaltende Kautschuke herkömmlicher
Art sind.
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Unter
Moosgummi können
Schaumstoffe mit geschlossenen Mikrozellen auf der Grundlage von Natur-
und/oder Synthesekautschuk auch im Sinne der Erfindung verstanden
werden.
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Moosgummi
können
solche Werkstoffe mit über
ihre ganze Masse verteilten offenen und/oder geschlossenen Zellen
und einer Rohdichte sein, die niedriger als die der Gerüstsubstanz
ist. Als Gerüstsubstanzen
können
organische Polymere, z. B. Schaumkunststoffe, aber auch anorganische
Materialien zur Teil Verwendung finden. Schaumstoffe können beispielsweise
Weichschaumstoffe, elastische Schaumstoffe und weichelastische Schaumstoffe
in Abhängigkeit
ihres Verformungswiderstandes bei Druckbelastung sein.
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Elastische
Schaumstoffe können
beispielsweise solche sein, die bei Druckverformung nach DIN 53580
bis zu 50 % ihrer Dicke keine bleibende Verformung von mehr als
2 % ihres Ausgangsvolumens aufweisen. Als Gerüstsubstanzen der Schaumstoffe können sein
Polyurethan-Schaumstoffe, Polystyrol-Schaumstoffe, Polyvinylchlorid-Schaumstoffe u.s.w.
Ebenso können
elastomere Schaumstoffe, thermoelastische Schaumstoffe oder thermoplastische
Schaumstoffe des geschlossenzelligen, gemischtzelligen, grobzelligen
und/oder feinzelligen Typs verwendet werden. Ebenso eignen sich
hierfür Kugelschaumstoffe,
Wabenschaumstoffe, doppelschichtige, wie echte, Schaumstoffe und
einschichtige, wie unechte, Schaumstoffe. Leichte Schaumstoffe weisen
weniger als 100 kg/m3 auf. Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
bzw. dessen Teile können zum
Beispiel mit gummielastischen Materialien herstellbar, auch übereinstimmende
Härte,
aber auch unterschiedliche Härten
haben, wie oben bez. der Einlage und Kopf- mit Grundabschnitten
beschrieben, welche beispielsweise in herkömmlichen Extrudern unabhängig voneinander
extrudiert und anschließend
miteinander verklebt oder vulkanisiert werden können. Ebenso ist es möglich, für das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
statt kunststoffartiger Materialien der Härten A solche der Härten D zu
verwenden.
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Die
Härteprüfung nach
Shore A oder D DIN 53505 kann auch in einer für den Fachmann bekannten Weise
durchgeführt
werden. Die Shore-Härte
ist definiert z.B. als der Widerstand, den die Probe dem Eindringen
eines Prüfkörpers bestimmter
Form entgegensetzt. Dessen Druckkraft wird durch das Zusammendrücken einer
geeichten Feder im Prüfgerät aufgebracht.
Die so festgestellte Härte
wird an einer Messuhr des Prüfgerätes abgelesen
und in Shore-Einheiten zwischen 0 und 100 angegeben. Der Prüfkörper für Shore
A kann die Form eines Kegelstumpfes haben, für Shore D die Form eines Kegels
mit abgerundeter Spitze aufweisen. Durch Andrücken der Auflagefläche der
Shore-Prüfgeräte gegen
die Probe bis zum satten Aufliegen mit Hilfe einer Einspannvorrichtung
wird die Eindringtiefe gemessen. Die durch das Zusammendrücken der
Feder im Messgerät
angezeigten Härteeinheiten
werden in der Regel nach 3 Sekunden Anpresszeit abgelesen.
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Es
ist auch von Vorteil, wenn das erfindungsgemäße Dichtungsprofil mit einem
Schaumstoff mit geschlossenen Mikrozellen auf der Grundlage von Natur-
und/oder Synthesekautschuk, beispielsweise Moosgummi, mit einer
Härte A
oder D 15-s, ISO 868, Platte 6 mm) hergestellt ist, bestehend aus
einem Werkstoff mit über
seine ganze Masse verteilten offenen und/oder geschlossenen Zellen
und einer Rohdichte, die vorzugsweise niedriger ist als die der
Gerüstsubstanzen.
Als Gerüstsubstanzen
können
organische Polymere, beispielsweise Schaumkunststoffe, Moosgummi,
verwendet werden. Die Schaumstoffe können solche sein, die bei Druckbelastung
einen relativ geringen Verformungswiderstand aufweisen und als Polymer-Grundlage
Urethane aufweisen können. Ebenso
können
verwendet EPDM, NBR, IR oder dergleichen. Die Härte-Prüfung zwecks Feststellung von Shore-Härten erfolgt
herkömmlicher
Verfahren wie das der Bestimmung der Klemmkraft –siehe oben–. Hierbei können auch
für die
Härteprüfung Platten,
die man als Flächenelemente
definiert, derart zusammen gepresst werden, dass um die Anpresskraft
bzw. Klemmkraft zu bestimen: Ein bestimmtes erforderliches Maß an Kraft,
mit welcher die Platten bis zu einem Ausmaß an Verformung beaufschlagt
werden, kann bestimmt werden. Die Platten enthalten Materialien
des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils.
Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
kann auch statt einer zelligen oder porigen Struktur ein gleichfalls massiver
Festkörper
sein. Der Festkörper
kann auch teilweise von zelliger und/oder poriger Struktur sein.
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Das
erfindungsgemäße Dichtungsprofil
kann ebenso aus thermoplastischem kunststoffartigem Material hergestellt.
Vorzugsweise wird ein thermoplastischer elastomerer Kunststoff verwendet
aus der Gruppe der Polystyrol-Polyamid-, Polyuretan-, Polyethylen-Polymeren
und -Copolymeren und Mischung derselben ausgewählt wird. Hierfür eignen
sich insbesondere thermoplastisches Elastomer, welches beispielsweise
ein Vertreter der Styrol-, Polypropylen- und/oder Dimethylsihoxan-Polymeren
und/oder Copolymeren mit Segmenten mit hoher Dehnbarkeit und niedrigem
TG-Wert (Weichsegmente, thermoplastischer
Anteil) und mit Segmenten mit niedriger Dehnbarkeit und hohem TG-Wert (Hartsegmente, elastischer Anteil) je
nach Anforderungen an die Verformbarkeit in einer dem Fachmann vertrauten
Anteilsmischung kombiniert werden können, wobei die Bindung der
Hart- und Weichsegmente miteinander durch Blockcopolmerisation,
Vernetzung mit Peroxyden und Adsorption erfolgen kann. So können auch für thermoplastisches
Kunststoffmaterial Polystyrol-, Polyamid-, Polyurethan und/oder
Polyethylen-Polymeren und/oder Copolymeren und/oder Mischung derselben
mit unterschiedlichen Anteilen an Weich- und Hartsegmenten verwendet
werden.
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Auch
können
in einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils dieses
oder Teile desselben mit Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymer-Kunststoffen
(EPDM) herstellbar sein, und vorzugsweise frei von Asbest-, Cadmium-
und Silikon-Resten sein. Das EPDM-Kautschuk kann herkömmlicherweise durch Terpolymerisation
von Ethylen und größeren Anteilen
Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur hergestellter
Kautschuk, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation benötigten Doppelbindungen
bereitstellt werden kann. Als Dien-Monomere finden vorzugsweise cis,cis-1,5-Cyclooctadien
(COD), exo-Dicyclopentadien (DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP) und 1,4-Hexadien
(HX) oder dergleichen Anwendung wie auch 5-Ethyliden-2-norbornen (ENB) Verwendung. EPDM-Kunststoffe
können
ca. 15 Doppelbindungen pro 1000 C-Atome enthalten und sind daher
viel widerstandsfähiger
gegen z.B. Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke. Vorzugsweise
sind die elastischen Materialien selbst verlöschend. Insbesondere weist
das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
schwer entflammbare und/oder selbstlöschende Kunststoffe auf. Ebenso
können
feuerhemmende Kunststoffe verwendet werden mit den o.g. Härten.
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Ausführungsbeispiele
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Die
Zeichnungen zeigen weitere vorteilhafte zweckmäßige Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes
aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung in schematischer, stark
ver größerter Weise, ohne
Anspruch auf eine maßstabsgetreue
Wiedergabe in Ausführungsformen
ohne Beschränkung
auf die Erfindung auf diese in
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1 den
Querschnitt durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil in Offenstellung,
und
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2 die
Schrägansicht
auf das strangförmige
erfindungsgemäße Dichtungsprofil
in Offenstellung.
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Das
Dichtungsprofil umfasst zwei im wesentlichen Teile, die Klemmleiste 1 und
die Dichtungsleiste 1a. Die weiteren Ausführungen
betreffen im Wesentlichen die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
in Offenstellung. Die Klemmleiste ist im Querschnitt U-förmig. Die
Klemmleiste 1 umfaßt
den ersten Schenkel 2a und den zweiten Schenkel 2b.
Beide Schenkel werden einander über
den Abschnittsbereich 5 verbunden. Innerhalb der Klemmleiste 1 ist
ein Gerüstband 4 angeordnet.
Das Gerüstband 4 ist
ein Stahlband (30 × 0,5
mm). Die Klemmleiste 1 hat einen Innenraum 35,
welcher begrenzt wird von dem ersten Schenkel 2a, dem zweiten
Schenkel 2b und dem Abschnittsbereich 5. Die Klemmleiste 1 hat
EPDM 65 Shore A Härte
(ISO 3302-1 E2), die Dichtungsleiste 1a hat EPDM 30 Shore
A Härte
(ISO 3302-1E3)
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Die
an den Innenseiten 16 der Schenkel 2a, 2b der
Klemmleiste 1 angeformten Klemmlippen 12 sind
in Richtung Abschnittsbereich 5 zu geneigt. Die an der
Innenseite 16 des zweiten Schenkels 2a angeformten
Klemmlippen 12 sind im Querschnitt parallel zueinander
ausgerichtet und schließen
einen Winkel mit dem zweiten Schenkel 2b von ca. 45° oder weniger
ein.
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Die
an der Innenseite 16 des ersten Schenkels 2b angeformte
Klemmlippe 12 ist im Querschnitt leicht gebogen und in
Richtung zu dem Abschittsbereich 5 hin geneigt. Die Klemmlippe 12 des
ersten Schenkels schneidet mit ihrer Spitze die Mitte-Längsachse
A der Klemmleiste.
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Der
erste 2a und der zweite Schenkel 2b sind bezogen
auf die Mitte-Längsachse
A symmetrisch ausgebildet.
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An
der außen
gelegenen Seite 30 des ersten Schenkels 2a ist
im oberen Bereich, welcher dem Kopfende 3a zugewandt ist,
eine Dichtungsleiste 1a angeformt. Die Dichtungsleiste 1a ist
im Querschnitt L-förmig
ausgebildet. Die Dichtungsleiste 1a hat einen Schenkel 7 und
einen anderen Schenkel 6 Der eine Schenkel der Dichtungsleiste 1A ist
unmittelbar an der Außenseite
des ersten Schenkels 2a der Klemmleiste 1 angeformt.
Der eine Schenkel 7 geht in den anderen Schenkel 6 rechtwinklig über.
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Der
andere Schenkel 7 hat in seinem oberen Drittel oder in
seiner oberen Hälfte,
welche dem Kopfende 3a zugewandt ist, einen Hohlraum 8.
Der Hohlraum ist im Querschnitt eiförmig ausgebildet, wobei die
Basisseite 31 sich in Richtung Kopfende 3a zu spitz
zulaufend als Spitze 8a ausgestaltet ist. Die in Richtung
zu der Klemmleiste 1 hin zugewandten verschoben ist, so
dass diese 8a unsymmetrisch ausgebildet ist. Der Hohlraum 8 bildet
mit seiner dem Kopfende 3a zugewandten Innenseite 15 und
dem dem Kopfende 3a zugewandten Außenbereich 14 des
anderen Schenkels 6 einen Übergang 9. Der Übergang 9 verläuft im Bereich
des Hohlraums von gleicher Breite.
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Im
Querschnitt ist der eine Schenkel 7 und der andere Schenkel 6 außenseitig,
der Klemmlippe abgewandt, bogenförnig
ausgebildet. Der andere Schenkel 6 geht in seinem oberen
Bereich, der dem Kopfende 3a zugewandt ist, in einen Steg 10 über. Der
Steg 10 ist an der Seite des anderen Schenkels 6,
welche der Klemmleiste zugewandt ist, angeformt, welcher in Richtung
zu dem anderen Schenkel 6 der Dichtungsleiste 1a geneigt
ist,
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Eine
der Klemmleiste 1 zugewandte Außenseite 32 des Stegs 10 ist
in Richtung zu dem anderen Schenkel 6 der Dichtungsleiste 1a gebogen.
Eine der Klemmleiste 1 abgewandte Außenseite 33 des Stegs 10 ist
auch in Richtung zu dem anderen Schenkel 6 der Dichtungsleiste 1a gebogen.
Ein Übergangsbereich
von der der Klemmleiste 1 abgewandten Außenseite 33 des
Stegs 10 zu dem dem Kopfende 3a zugewandte Außenbereich 14 des
anderen Schenkels 6 ist unter Bildung einer Einstülpnut 11 eingezogen.
Der Steg 10 ist im Querschnitt achtelkreisbogenförmig ausgeformt.
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Das
erfindungsgemäße Dichtungsprofil
wird mit der Klemmleiste 1 auf einen Flansch eines Rahmens
als erstes Bauteil, welcher z.B. den Zugriffsbereich eines Klimatisierungsschrankes
oder -gerätes eines
Instrumentes oder dergleichen begrenzt, aufgesteckt. Die Klemmlippen 12 halten
Auszugkräften stand,
so dass ein hinreichender Ortsverbleib des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
auf dem Flansch bewerkstelligt wird. Der Deckel als zweites Bauteil gelangt
von der Offenstellung in die Schließstellung, so dass die ebene
Fläche
des Deckels gegen den Steg mit seiner Außenseite 32 und gegen
den Außenbereich 14 des
anderen Schenkels 6 der Dichtungsleiste 1a zum
Anliegen gelangt.
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In
Schließstellung
wird der Steg bzw. die Dichtungsleiste mit ihrem anderen Schenkel 6 und
ihrem Steg 10 in Richtung einem Schenkel 7 und
Fußende 3b geschwenkt.
Die Dichtungsleiste schmiegt sich vorteilhafterweise mit ihrem Steg 10 und
dem anderen Schenkel 6, insbesondere mit dem oberen Bereich
des anderen Schenkels 6, an die ebene Fläche des
Deckels dichtend an. Das Anschmiegen des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
wird noch hinzutretend unterstützt
durch die Ausformung eines Hohlraums 8 oder bzw. die spitzenförmige Ausnehmung 8a eines
Hohlraums 8 in dem oberen Drittel des anderen Schenkels 6.
Durch das Anschmiegen des Stegs 10 und/oder des oberen
Bereichs des anderen Schenkels 6 gegen die ebene Fläche des
Deckels als zweites Bauteil wird in hinreichender Weise das Eindringen
von feuchtem Fahrtwind, welcher beispielsweise zu Temperaturunterschieden
oder Kondensation.
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In
dem Innenraum des Zugangsbereichs oder Zugriffsbereichs des Klimatisierungsschranks führt, hinreichenderweise
vermieden.
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Die
Härte der
Klemmleiste 1 ist größer als
die Härte
der Dichtungsleiste 1a ist, wobei die Klemmleiste 1 mit
Weichgummi und die Dichtungsleiste 1a mit Moosgummi hergestellt
sind. Die Klemmleiste 1 hat eine Härte von 65 Shore A nach ISO
3302-1 E2 und die Dichtungsleiste 1a hat eine Härte von
35 Shore A nach ISO 3302-1-E3.
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Ebenso
wird durch die hinreichende Abdichtung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils
das Eindringen von Winddruck und Windsog vermieden, so dass man
ebenso wenig das Eindringen von Wasser in den Zugriffs- oder Zugangsbereich
beobachten kann.
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Hinzukommend
vermeidet das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
durch das Anschmiegen der mit der Hohlkammer versehenen Dichtungsleiste
an den Deckel zudem das Eindringen von Schlagregen, wie er bei der
Bewegung von Lastkraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Lkws, Personenkraftwagen
usw. bei widrigen Regenverhältnissen
zu beobachten ist. Ebenso zeichnet sich das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
durch die Abwesenheit von Wasserbrücken aus, über welche Wasser in den Zugriffs-
oder Zugangsbereich der Klimatisierungsgeräte einzukriechen vermag.