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Die Erfindung betrifft eine Abdichtungsprofilstrang
mit hoher Dichtwirkung und ausdauernder mechanischer Belastbarkeit
zur Verwendung als Spritzschutz zum Beispiel in Fahrzeugen wie Kraftfahrzeugen,
zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem ersten Bauteil und einem
zweiten Bauteil, an welches erste Bauteil der Abdichtungsprofilstrang
gekoppelt, vorzugsweise geklebt, wird, gegen welchen das zweite
Bauteil mit seiner, vorzugsweise ebenen, Fläche zur Anlage bestimmt ist,
mit elastischen Materialien und einem Abschnitt , auf dessen einen
Seite eine Klebschicht aufgetragen ist.
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Im Stand der Technik sind herkömmliche
Abdichtungsprofilstränge
bekannt, welche den Rand einer Öffnung
von Gehäusen,
wie Dächern
von Kraftfahrzeugen, allseitig und umlaufend umgreifen.
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Bei der Verwendung in Kraftfahrzeugen
findet sich zum Beispiel eine Trennwand in dem der Fahrgastraum
abgewandten Bereich, welche den Motorraum eines Kraftfahrzeugs von
seinem vorderen Bereich abtrennt. Der vordere Bereich ist im Sinne
der Erfindung auch derjenige, welcher dem Stoßfänger zugewandt ist. Es zeigt
sich, dass die herkömmlichen
Abdichtungsprofilstränge
sich sowohl von der Trennwand zu lösen vermögen aufgrund der durch die
Fortbewegung des Kraftfahrzeugs bei hoher Geschwindigkeit auftre tenden
Druckkräfte.
Hinzukommend erweisen sich die herkömmlichen Abdichtungsprofilstränge bezüglich des
Spritzschutzes von Mängeln,
da der Spalt, zwischen der Trennwand und dem Deckel zum Verschließen des
Motorraums nicht hinreichend abgedichtet werden kann.
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Hinzukommend erweist es sich von
Nachteil, dass der Benutzer bei Öffnen
des Motorraumdeckels unter denselben zu greifen hat und bei Umgreifen des
Motorraumdeckels die herkömmlichen
Abdichtungsprofilstränge
von der Trennwand unbeabsichtigt gelöst werden, so dass abgesehen
von möglichen Verletzungen
der Hand des Benutzers bei Umgreifen oder Eingreifen unter den Motorraumdeckel
mechanische Beschädigungen
der herkömmlichen
Abdichtungsprofilstränge
sich nicht vermeiden lassen.
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Unter dem ersten Bauteil wird auch
im Sinne der Erfindung eine Wand, eine Trennwand, Truidumpaneel
oder dergleichen verstanden, an welche im oberen Bereich derselben
ein bereit zustellender Abdichtungsprofilstrang gekoppelt werden
kann. Unter erstem Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden
ein Wand, ein Flansch, eine Trennwand mit einem oberen Rand, welcher
mit dem bereit zustellenden Abdichtungsprofilstrang koppelbar ist,
zum Beispiel ein Tridiumpaneel oder eine Trennwand, welche Trennwand
beispielsweise bei Kraftfahrzeugen den Motorraum von dem dem Fahrer
zugewandten und/oder abgewandten Bereich abtrennen kann. Ebenso
kann unter erstem Bauteil im Sinne der Erfindung auch verstanden
ein solches verstanden werden, welches einseitig, beidseitig, dreiseitig
oder umseitig um einen Raum, wie einen Motorraum, sich erstreckt.
Unter erstem Bauteil kann im Sinne der Erfindung auch verstanden
ein jegliches, mit welchem der bereit zustellende Abdichtungsprofilstrang
durch lösbare
oder unlösbare
Kopplung zusammen wirken kann.
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Unter einem zweiten Bauteil wird
im Sinne der Erfindung auch verstanden ein Deckel oder Fronthaube
eines Fahrzeugs, wie Kraftfahrzeugs, welche die Öffnung des Motor raums, Kofferraums oder
dergleichen verschließen
kann. Ein zweites Bauteil kann ein solches sein, gegen welches der
bereit zustellende Abdichtungsprofilstrang in Schließstellung
zum Anliegen geeignet ist, beispielsweise bei Verwendung desselben
in Kraftfahrzeugen der Motorraumdeckel oder die Fronthaube eines
Motorraums, dessen untere, vorzugsweise ebene, Fläche zum
Anliegen an den Abdichtungsprofilstrang in Schließstellung
gelangt.
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Beim Übergang von der Offenstellung
in die Schließstellung
gelangt das zweite Bauteil mit seiner ebenen Fläche zur Anlage gegen das erste
Bauteil unter Bildung eines Spalts. Beim Übergang von der Schließstellung
in die Offenstellung, also bei Schwenken des Deckels oder der Fronthaube
aus der Schließstellung
der Trennwand in die Offenstellung zum Öffnen des Motorraums, tritt
eine Entspannung des herkömmlichen
Abdichtungsprofilstrangs ein. beeinträchtigt wird.
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Im Sinne der Erfindung wird auch
unter Abdichtungsprofilstrang ein solcher verstanden, mit einem über seine
ganze Länge
unverändert
bleibenden Querschnittsprofil und welches in Draufsicht auf den
Abdichtungsprofilstrang als z.B. Strang entsprechend beispielweise
der Länge
der Trennwand sich erstrecken kann.
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Aufgabe der Erfindung soll es sein,
einen Abdichtungsprofilstrang bereitzustellen, welcher nicht nur
einen hinreichenden Spritzschutz gegenüber Schwall- und Spritzwasser
bei rascher Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und des Motorraums bereitstellt,
sondern ebenso das Umgreifen oder Untergreifen des Deckels des Motorraums
durch den Benutzer nicht behindert , sondern deutlich erleichtert.
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Ebenso soll der bereitzustellende
Abdichtungsprofilstrang Windgeräusche
vermeiden helfen, und zudem eine dauerhafte Ortsfestigkeit oder
-verbleib des Abdichtungsprofilstrangs an der Trennwand ermöglichen.
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Die Aufgabe wird gelöst durch
den erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang.
Die bevorzugten Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
beansprucht.
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Die Erfindung betrifft einen Abdichtungsprofilstrang
mit hoher Dichtwirkung und ausdauernder mechanischer Belastbarkeit,
insbesondere zur Verwendung als Spritzschutz in Fahrzeugen, wie
Kraftfahrzeugen, zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem ersten
Bauteil und einem zweiten Bauteil, an welches erste Bauteil der
Abdichtungsprofilstrang gekoppelt, vorzugsweise geklebt, wird, gegen
welchen das zweite Bauteil mit seiner, vorzugsweise ebenen, Fläche zur
Anlage bestimmt ist, mit elastischen Materialien und einem Abschnitt
, auf dessen einen Seite eine Klebschicht aufgetragen ist, welcher dadurch
gekennzeichnet ist, dass an dessen anderen Seite eine im Querschnitt
bogenförmige
Dichtungsleiste angeformt ist, die Dichtungsleiste einen Hohlraum
aufweist, welcher sich strangförmig
erstreckt und der Abschnitt eine Dichtungslippe aufweist, welche
einen Innenraum mit Öffnung
begrenzt, welche Öffnung
von der einen Seite zugänglich
ist.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
bezieht sich auf einen Abdichtungsprofilstrang mit hoher Dichtwirkung
und ausdauernder mechanischer Belastbarkeit, insbesondere zur Verwendung
als Spritzschutz in zum Beispiel Fahrzeugen, wie Kraftfahrzeugen,
zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem ersten Bauteil und einem
zweiten Bauteil, an welches erste Bauteil der Abdichtungsprofilstrang gekoppelt,
vorzugsweise geklebt, wird, gegen welchen das zweite Bauteil mit
seiner, vorzugsweise ebenen, Fläche
zur Anlage bestimmt ist, mit elastischen Materialien, wobei der
Abschnitt im Querschnitt L-förmig
mit einem ersten und einem zweiten Schenkel ausgebildet ist, an
dessen anderen Seite eine, vorzugsweise im Querschnitt bogenförmige, Dichtungsleiste
angeformt ist, das eine Ende der Dichtungsleiste an der anderen
Seite des ersten Schenkel des Abschnitts und das andere Ende der Dichtungsleiste
an der anderen Seite des zweiten Schenkels des Abschnitts angeformt
ist, vorzugsweise die Dichtungsleiste einen Hohlraum aufweist, welcher
sich strangförmig
erstreckt, auf der einen Seite des ersten Schenkels des Abschnitts
die Klebschicht aufgetragen ist, insbesondere eine, vorzugsweise
im Querschnitt L-förmige,
Dichtungslippe an der einen Seite des zweiten Schenkels des Abschnitts
angeformt ist.
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Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
hat einen Abschnitt. Dieser Abschnitt geht an seiner anderen Seite,
die der einen Seite des Abschnitts abgewandt liegt, in eine Dichtungsleiste über. Die
Dichtungsleiste ist an der anderen Seite des Abschnitts angeformt.
Der Abschnitt hat an seiner einen Seite eine Klebschicht.
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Unter Klebschicht wird im Sinne der
Erfindung auch ein mit zwei Klebschichten versehenes Klebeband,
ein aufgetragener Kleber oder dergleichen verstanden.
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Die Dichtungsleiste ist im Querschnitt
vorzugsweise bogenförmig,
wie viertel-, halbkreis- oder dreiviertelkreisförmig, ausgestaltet.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung
ist der Abschnitt L-förmig
ausgebildet. Der erste Schenkel des Abschnitts weist an seiner einen
Seite die Klebschicht auf. An der anderen Seite des ersten Schenkels
des Abschnitts ist im Querschnitt das eine Ende der Dichtungsleiste,
vorzugsweise randständig, angeformt
oder anliegend. Das andere Ende der Dichtungsleiste ist an der anderen
Seite des zweiten Schenkels des Abschnitts angeformt oder anliegend. An
seiner einen Seite des zweiten Schenkels des Abschnitts ist eine
Dichtungslippe angeformt.
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Die Dichtungslippe ist im Querschnitt
vorzugsweise L-förmig.
In einer weiteren Ausgestaltung ist die Dichtungslippe abgerundet
im Querschnitt, so dass sie annähernd
bogenförmig
verläuft.
Die Dichtungslippe ist an der einen Seite des zweiten Schenkels
derart angebracht, dass die Dichtungslippe mit ihrem anderen Schenkel
und ihrem einen Schenkel und einer weiteren Lippe, welche im Übergangsbereich
zwischen dem ersten Schenkel und dem zweiten Schenkel des Abschnitts
angeformt ist, einen Innenraum ausbilden kann, welcher vorzugsweise
in Richtung der einen Seite des Abschnitts eine Öffnung aufweist.
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Der Winkel α wird im Sinne der Erfindung
begrenzt von der Mitte-Längsachse
des zweiten Schenkels und der Mitte-Längsachse der Lippe.
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Der Winkel β wird im Sinne der Erfindung
begrenzt von der Mitte-Längsachse
des zweiten Schenkels und der Mitte-Längsachse des ersten Schenkels des
Abschnitts.
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Der Winkel γ wird im Sinne der Erfindung
begrenzt von der Mitte-Längsachse
des einen Schenkels und der Mitte-Längsachse des anderen Schenkels
der Dichtungslippe.
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Der Winkel α kann größer als 90°, vorzugsweise zwischen 90 und
140°, bevorzugterweise
zwischen 100 bis 135° ,
mehr bevorzugt zwischen 100 bis 130°, mehr bevorzugt zwischen 110
bis 125°, noch
mehr bevorzugt 120°,
sein.
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Der Winkel β kann gleichfalls größer ist
als 90°,
vorzugsweise zwischen 90 und 180°.
bevorzugt zwischen 110 bis 170°,
mehr bevorzugt zwischen 120 bis 180°, mehr bevorzugt zwischen 130
bis 170°, noch
mehr bevorzugt 160°,
sein.
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Der Winkel γ kann ebenfalls größer als
90°, vorzugsweise
zwischen 90 und 180 °,
mehr bevorzugt zwischen 120 bis 180°, noch mehr bevorzugt 160° , sein
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs erstrecken
sich die Lippe, die Dichtungslippe, die Längsnut und / oder die Dichtungsleiste
in Längsrichtung
des Hohlraums der Dichtungsleiste. Die Dichtungsleiste weist den
Hohlraum auf, welcher im Querschnitt oval, dreieckig oder quadratisch
ausgebildet sein kann. Der Hohlraum kann auch in verschiedenen Kompartimente
durch Stege getrennt sein. Der Hohlraum erstreckt sich strangförmig, wie
auch die bogenförmig
ausgebildete Wand der Dichtungsleiste.
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Von besonderem Vorteil ist es, wenn
der Durchmesser der Dichtungsleiste D1 60 bis 95%, vorzugsweise
70 bis 90%, vortewilhafterweise 75 bis 85%, noch mehr bevorzugt
84%, der Höhe
H 1 entspricht.
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Im Sinne der Erfindung wird unter
Durchmesser D 1 der Dichtungsleiste auch verstanden, der Abstand
der einen Außenseite
der Wand der Dichtungsleiste, in welcher die Durchbrüche zur
Entlüftung
angeordnet sind, von derjenigen Außenseite der Wand der Dichtungsleiste,
die von der erstgenannten Außenseite
abgewandt ist.
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Unter Höhe H 1 wird im Sinne der Erfindung auch
verstanden der Abstand zwischen der Außenseite der Wand der Dichtungsleiste,
die von dem Abschnitt abgewandt ist, und der einen Seite des Abschnitts,
an welche die Klebschicht an- oder aufbringbar ist.
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Unter Abstand A 1 wird im Sinne der
Erfindung auch verstanden, der Abstand der Spitze der Lippe von
der Außenseite
des anderen Schenkels der Dichtungslippe, welche der Lippe abgewandt
ist.
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Von Vorteil ist es, wenn der Abstand
A1 50 bis 80%, vorzugsweise 60 bis 75%, noch mehr bevorzugt 70%
, des Durchmessers D1 entspricht.
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Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
wird mit der Klebschicht bzw. mit der einen Seite des doppelseitigen
Klebebandes an den oberen Rand eines ersten Bauteils, wie Trennwand
des Motorraums eines Kraftfahrzeugs, dauerhaft verklebt. Die Trennwand
kann sich in dem Bereich zwischen dem Motorraum und in dem Bereich,
welcher den Stoßfänger bzw.
Lichtanlagen aufnimmt, und / oder in dem dem Fahrgastraum zugewandten
Bereich befinden.
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Dieser Bereich ist insbesondere Spritzwasser
und hohem Winddruck aufgrund der hohen Fahrtgeschwindigkeit, die
ein Kraftfahrzeug heutezutage bewerkstelligen kann, ausgesetzt.
Aufgrund der besonderen L-förmigen
oder im Querschnitt bogenförmigen
Ausgestaltung der Dichtungslippe liegt diese unter Vorspannung in
Schließstellung
an der ebenen Fläche
des Motordeckels oder Fronthaube an. In Schließstellung verhindert der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
das Eindringen von Spritzwasser und zudem das von Fahrtwind.
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Ebenso wird der Bereich der Verklebung
zwischen dem erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang
und der Trennwand durch die vorragende Lippe hinreichend abgedeckt,
die in einer besonderen Ausgestaltung im Querschnitt zu ihrer Mitte-Längsachse
symmetrisch oder im Querschnitt gekrümmt in Richtung des ersten
Schenkels des Abschnitts ausgerichtet ist.
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Ebenso erweist es sich von Vorteil,
dass der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
unterschiedliche Härte
hinsichtlich seiner Bestandteile aufweisen kann. So kann die Dichtungsleiste
eine Härte
A von 10 bis 30 Shore aufweisen, hingegen der Abschnitt mit der
Dichtungslippe und / oder der Lippe eine größere Härte A als die der Dichtungsleiste
haben, so können
der Abschnitt, die Dichtungslippe und / oder die Lippe ein Härte A von
65 bis 95 Shore haben, vorzugsweise 70 bis 90, noch mehr bevorzugt 75
bis 85. Ein besonders ausgestalteter erfindungsgemäßer Abdichtungsprofilstrang
hat eine Härte
A von 85 Shore, wobei die Dichtungsleiste eine Härte A von 20 Shore aufweist.
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Beim Übergang von der Offenstellung
in die Schließstellung
legt sich das zweite Bauteil, die Fronthaube, mit seiner vorzugsweise
ebenen Fläche auf
die Dichtungslippe an, wobei die Dichtungslippe in Richtung Abschnitt
zusehends gekrümmt
wird. Um Quetschungen oder, wie sie im herkömmlichen Abdichtungsprofilsträngen beobachtet
werden, Faltenwürfe
im Bereich der Dichtungslippe zu vermeiden, hat die Dichtungslippe
an ihrer der Öffnung
zugewandten Innenseite eine Ausnehmung. Die Ausnehmung ist als Längsnut ausgebildet,
wobei die Längsnut
im Querschnitt vorzugsweise halbkreisförmig oder vierteilkreis- oder
dreiviertelkreisförmig
ausgestaltet sein kann. Die Längsnut
kann sich in Längsrichtung
des Hohlraums der Dichtungsleiste erstrecken.
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Durch die Anordnung der Längsnut im
mittleren Bereich des einen Schenkels der Dichtungslippe oder noch
mehr bevorzugt, von diesem versetzt mehr in Richtung zweiter Schenkel
des Abschnitts, bleibt die Vorspannung der Dichtungslippe dauerhaft
erhalten. Die Längsnut
ermöglicht
das erleichterte Schwenken der Dichtungslippe ohne die zu vermeidende
Materialermüdung
und ohne das Auftreten von Rissen und Spalten in der Dichtungslippe
in Schließstellung
oder bei häufigen Übergängen in
Offen- bzw. Schließstellungen.
Ebenso zeigt es sich, dass bei Öffnen
des Motorraums, also beim Übergang
von der Schließstellung
in die Offenstellung, das Material sich entspannen und sich die
Dichtungslippe in ihre ursprüngliche
entspannte Position bewegen können.
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Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
stellt gerade bei ruhenden Dichtflächen trotz des Auftretens hoher
Temperaturdifferenzen, wie sie auch in Kraftfahrzeugen auftreten
können,
einen hinreichenden Schutz gegen Spritzwasser und Schwallwasser,
sowie gegenüber
Winddruck bereit aufgrund dauerhafter Elastizität und Rückformvermögen, so dass hinzukommend das
Auftreten von Windgeräuschen
deutlich verringert werden.
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Gerade bei dem erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang
beispielsweise als Berührungsdichtung
zwischen ruhenden Teilen als statische Dichtung, ist die Dauerhaftigkeit
des elastischen Materials durch die Verwendung beispielsweise von Kunststoffen
des EPDM-Typs, welche frei von Asbest-Cadmium- und Silikon-Resten
sind, von Vorteil.
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Im Sinne der Erfindung wird unter EPDM-Kautschuk
auch verstanden, dass durch Terpolymerisation von Ethylen und größeren Anteilen Propylen
sowie einigen Prozent eines dritten Monomers mit Dien-Struktur Kautschuk
hergestellt werden kann, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation
benötigten
Doppelbindung bereitstellt. Durch Terpolymerisation von Ethylen
und größeren Anteilen
Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur
hergestellter Kautschuk, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation
benötigten
Doppelbindungen bereitstellt. Als Dien-Monomere können vorwiegend cis,cis–1,5-Cyclooctadien (COD),
exo-Dicyclopentadien (DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP) u. 1,4-Hexadien
(HX) u.v.a. 5-Ethyliden-2-norbornen (ENB) Verwendung finden. EPDM-Kautschuk enthält vorteilhafterweise
ca. 15 Doppelbindungen pro 1000 C-Atome u. ist daher viel widerstandsfähiger gegen z.B.
Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke.
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So ist es von Vorteil, wenn die Lippe,
die Dichtungslippe und / oder der Abschnitt des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
z.B. eine Härte
A von 40 bis 95 Shore, vorzugsweise 40 bis 90 Shore oder 40 bis
80 Shore, noch mehr bevorzugt 55 bis 85 Shore oder 55 bis 70 Shore,
haben, ganz bevorzugt ist eine Härte
A von 55 bis 60, 55 bis 80 Shore, oder auch 75, 80 oder 85 Shore.
Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
oder Teile desselben können
aus Moosgummi und / oder Weichgummi, hergestellt werden.
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So können die Lippe, die Dichtungslippe
und / oder der Abschnitt des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
aus Weichgummi, z.B. mit einer Härte
A von 40 bis 95 Shore, sowie die Dichtungsleiste aus Moosgummi mit
einer Härte
A zwischen 10 bis 40 Shore hergestellt sein.
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Unter Weichgummi im Sinne der Erfindung mit
einer höheren
Härte A
oder D als Moosgummi werden Kunststoffe auch verstanden, die unter
Verwendung von 1 bis 4 % Schwefel vulkanisierte ggf. Füllstoffe
enthaltende Kautschuke herkömmlicher
Art sind.
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Unter Moosgummi können Schaumstoffe mit geschlossenen
Mikrozellen auf der Grundlage von Natur- und / oder Synthesekautschuk
auch im Sinne der Erfindung verstanden werden. Moosgummi können solche
Werkstoffe mit über
ihre ganze Masse verteilten offenen und / oder geschlossenen Zellen und
einer Rohdichte sein, die niedriger als die der Gerüstsubstanz
ist. Als Gerüstsubstanzen
können organische
Polymere, z. B. Schaumkunststoffe, aber auch anorganische Materialien
zum Teil Verwendung finden. Schaumstoffe können beispielsweise Weichschaumstoffe,
elastische Schaumstoffe und weichelastische Schaumstoffe in Abhängigkeit
ihres Verformungswiderstandes bei Druckbelastung sein.
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Elastische Schaumstoffe können beispielsweise
solche sein, die bei Druckverformung nach DIN 53580 bis zu 50 %
ihrer Dicke keine bleibende Verformung von mehr als 2 % ihres Ausgangsvolumens aufweisen.
Als Gerüstsubstanzen
der Schaumstoffe können
sein Polyurethan-Schaumstoffe, Polystyrol-Schaumstoffe, Polyvinylchlorid-Schaumstoffe u.s.w.
Ebenso können
elastomere Schaumstoffe, thermoelastische Schaumstoffe oder thermoplastische
Schaumstoffe des geschlossenzelligen, gemischtzelligen, grobzelligen
und / oder feinzelligen Typs verwendet werden. Ebenso eignen sich
hierfür Kugelschaumstoffe,
Wabenschaumstoffe, doppelschichtige, wie echte, Schaumstoffe und
einschichtige, wie unechte, Schaumstoffe. Leichte Schaumstoffe weisen
weniger als 100 kg/m³ auf.
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Der erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang
bzw. dessen Teile zum Beispiel mit gummielastischen Materialien
herstellbar, können
auch übereinstimmende
Härte,
aber auch unterschiedliche Härten
haben, wie oben bez. der Dichtungsleiste beschrieben, welche beispielsweise
in herkömmlichen Extrudern
unabhängig
voneinander extrudiert und anschließend miteinander verklebt oder
vulkanisiert werden können.
Ebenso ist es möglich,
für den
erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang
statt kunststoffartiger Materialien der Härten A solche der Härten D zu
verwenden.
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Die Härteprüfung nach Shore A oder D DIN 53505
kann auch in einer für
den Fachmann bekannten Weise durchgeführt werden. Die Shore-Härte ist definiert
z.B. als der Widerstand, den die Probe dem Eindringen eines Prüfkörpers bestimmter
Form entgegensetzt. Dessen Druckkraft wird durch das Zusammendrücken einer
geeichten Feder im Prüfgerät aufgebracht.
Die so festgestellte Härte
wird an einer Messuhr des Prüfgerätes abgelesen
und in Shore-Einheiten zwischen 0 und 100 angegeben. Der Prüfkörper für Shore
A hat die Form eines Kehgelstumpfes, für Shore D hat die Form eines
Kegels mit abgerundeter Spitze. Durch Andrücken der Auflagefläche der
Shore-Prüfgeräte gegen
die Probe bis zum satten Aufliegen mit Hilfe einer Einspannvorrichtung
wird die Eindringtiefe gemessen. Die durch das Zusammendrücken der
Feder im Messgerät
angezeigten Härteeinheiten
werden in der Regel nach 3 Sekunden Anpresszeit abgelesen.
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Es ist auch von Vorteil, wenn der
erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
mit einem Schaumstoff mit geschlossenen Mikrozellen auf der Grundlage
von Natur- und / oder Synthesekautschuk, beispielsweise Moosgummi,
mit einer Härte
A oder D 15-s, ISO 868, Platte 6 mm) hergestellt ist, bestehend aus
einem Werkstoff mit über
seine ganze Masse verteilten offenen und/oder geschlossenen Zellen und
einer Rohdichte, die vorzugsweise niedriger ist als die der Gerüstsubstanzen.
Als Gerüstsubstanzen können organische
Polymere, beispielsweise Schaumkunststoffe, Moosgummi, verwendet
werden. Die Schaumstoffe können
solche sein, die bei Druckbelastung einen relativ geringen Verformungswiderstand
aufweisen und als Polymer-Grundlage Urethane aufweisen können. Ebenso
können
verwendet EPDM, NBR, IR oder dergleichen. Die Härte-Prüfung zwecks Feststellung von
Shore-Härten
erfolgt herkömmlicher
Verfahren wie das der Bestimmung der Klemmkraft -siehe oben- Hierbei
können auch
für die
Härteprüfung Platten,
die man als Flächenelemente
definiert, derart zusammen gepresst werden, dass um die Anpresskraft
bzw. Klemmkraft zu bestimmen: Ein bestimmtes erforderliches Maß an Kraft,
mit welcher die Platten bis zu einem Ausmaß an Verformung beaufschlagt
werden, kann bestimmt werden. Die Platten enthalten Materialien
des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs.
Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
kann auch statt einer zelligen oder porigen Struktur ein gleichfalls
massiver Festkörper
sein und kann keine zellige Struktur haben.
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Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
kann ebenso aus thermoplastischem kunststoffartigem Material hergestellt.
Vorzugsweise wird ein thermoplastischer elastomerer Kunststoff verwendet
aus der Gruppe der Polystyrol-Polyamid-, Polyuretan-, Polyethylen-
Polymeren und -Copolymeren und Mischung derselben ausgewählt wird. Hierfür eignen
sich insbesondere thermoplastisches Elastomer, welches beispielsweise
ein Vertreter der Styrol-, Polypropylen- und / oder Dimethylsiloxan-Polymeren
und / oder Copolymeren mit Segmenten mit hoher Dehnbarkeit und niedrigem
TG-Wert (Weichsegmente, thermoplastischer
Anteil) und mit Segmenten mit niedriger Dehnbarkeit und hohem TG -Wert (Hartsegmente, elastischer Anteil)
je nach Anforderungen an die Verformbarkeit in einer dem Fachmann
vertrauten Anteilsmischung kombiniert werden können, wobei die Bindung der
Hart- und Weichsegmente miteinander durch Blockcopolymerisation,
Vernetzung mit Peroxyden und Adsorption erfolgen kann. So können auch
für thermoplastisches Kunststoffmaterial
Polystyrol-, Polyamid-, Polyurethan und / oder Polyethylen-Polymeren
und / oder Copolymeren und / oder Mischung derselben mit unterschiedlichen
Anteilen an Weich- und Hartsegmenten verwendet werden.
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Auch kann in einer Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
dieser oder Teile desselben mit Ethylen / Propylen-Dien-Terpolymer-Kunststoffen
(EPDM) herstellbar sein, und vorzugsweise frei von Asbest-, Cadmium-
und Silikon-Resten sein. Das EPDM-Kautschuk kann herkömmlicherweise
durch Terpolymerisation von Ethylen und größeren Anteilen Propylen sowie
einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur hergestellter Kautschuk, in
dem das Dien-Monomer die für
eine anschließende
Schwefel-Vulkanisation benötigten
Doppelbindungen bereitstellt werden kann. Als Dien-Monomere finden vorzugsweise cis,cis-1,5-Cyclooctadien
(COD), exo-Dicyclopentadien (DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP)
und 1,4-Hexadien (HX) oder dergleichen Anwendung wie auch 5-Ethyliden-2-norbornen
(ENB) Verwendung. EPDM-Kunststoffe können ca. 15 Doppelbindungen pro
1000 C-Atome enthalten und sind daher viel widerstandsfähiger gegen
z.B. Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke.
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Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
zeichnet sich im Vergleich zu herkömmlichen Abdichtungsprofilstränge durch
eine hohe Ortsfestigkeit desselben an dem ersten Bauteil, also an
der Trennwand, aus, hinzukommend durch eine dauerhafte Anpassung
des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
an der Trennwand, durch ein mangelndes Auftreten von Quetschungen
im Bereich der Dichtungslippe aufgrund der in Längsrichtung des Hohlraums der
Dichtungsleiste sich erstreckenden Längsnut im Bereich der Innenseite
der Dichtungslippe, das Fehlen von Materialbrüchen oder Materialrissen im
Bereich der Dichtungslippe in Schließstellung, eine dauerhafte
Abdichtung des Motorraums gegenüber
Spritzwasser und Winddruck, einen erleichterten Zugriff bzw. Umgriff
der Fronthaube durch den Benutzer ohne Beschädigungen des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
und Fehlen von Verletzung des Benutzers beim Untergreifen der Fronthaube,
so dass der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
sich besonders für
den Einsatz gerade im Kraftfahrzeugbau eignet.
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Ausführungsbeispiele
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Die Zeichnungen zeigen weitere vorteilhafte zweckmäßige Ausgestaltungen
des Erfindungsgegenstandes aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung
in schematischer, stark vergrößerter Weise, ohne
Anspruch auf eine maßstabsgetreue
Wiedergabe in Ausführungsformen
ohne Beschränkung
auf die Erfindung auf diese in
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1 den
Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang
mit länglich
ausgebildetem Abschnitt,
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2 den
Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang
mit L-förmigen
Abschnitt und L-förmiger
Dichtungslippe und in Richtung zweiter Schenkel versetzter Längsnut
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3 den
Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrang,
wobei die Längsnut
im Mittenbereich des anderen Schenkels der Dichtungslippe angeordnet
ist.
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Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang 1a hat
einen Abschnitt 1, welcher an seiner einen Seite 2 eine
Klebschicht 3 aufweist zur Verklebung an die Trennwand.
Der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
eignet sich als Spritzschutz, Schutz vor Schwall- und Winddruck
usw.. Auf der anderen Seite 4 ist eine im Querschnitt bogenförmige Dichtungsleiste 5 angeformt.
Hierbei befindet sich das eine Ende 10 der bogenförmigen Dichtungsleiste 5 an
der anderen Seite 4 des ersten Schenkels 11 des
Abschnitts 1 angeformt. Das andere Ende 12 der Dichtungsleiste 5 ist
an der anderen Seite 14 des zweiten Schenkels 15 des
Abschnitts 1 angeformt.
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Im Falle der Verwendung eines Abschnitts 1 statt
des L-förmigen
(2 und 3) lediglich in Form eines im Querschnitt
rechteckigen Abschnitts 1 wird das eine Ende 10 der
Dichtungsleiste 5 und das andere Ende 12 der Dichtungsleiste 5 an
die andere Seite 4 des Abschnitts 1 angeformt
(1).
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An der einen Seite 16 des
zweiten Schenkels 15 des Abschnitts 1 ist der
andere Schenkel 20 der Dichtungslippe 7 angeformt,
wobei die Dichtungslippe 7 im Querschnitt L-förmig oder bogenförmig in Richtung
Abschnitt 1 geneigt ist. Die L-förmige Dichtungslippe 7 schließt mit ihrem
einen Schenkel 19, dem anderen Schenkel 20 und
einer Lippe 17 einen Innenraum 8 begrenzend ab
unter Bildung einer Öffnung 9,
welche der einen Seite 2 des ersten Schenkels 11 des
Abschnitts 1 zugewandt ist. Die Lippe 17 befindet
sich im Übergangsbereich
zwischen dem ersten 11 und dem zweiten Schenkel 15 des
Abschnitts 1.
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In Draufsicht (wie Blickrichtung
gem. Pfeil 2) auf den
erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang 1 verläuft dieser
strangförmig,
dessen Länge abhängig ist
von der Länge
der Trennwand, an welche er deren Länge nach verklebt ist.
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Der Abstand A1, welcher den Abstand
zwischen der Spitze der Lippe 17 und der Außenseite 32 des
anderen Schenkels 19, welche der Lippe 17 abgewandt
ist, umfasst, entspricht 70% des Durchmessers D 1.
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Der Durchmesser D1 der Dichtungsleiste 5 ist
der Abstand der einen Außenseite,
in welcher die Durchbrüche 23 zur
Entlüftung
angeordnet sind, von der Außenseite,
die von der erstgenannten Außenseite
abgewandt ist.
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Die Höhe H 1 ist der Abstand zwischen
der einen Seite 2 des ersten Schenkels 11 des
Abschnitts 1 und der Seite der Wand 37 der Dichtungsleiste 5 im Kopfbereich 24a ,
die dem Abschnitt 1 bzw. dem Fußbereich 24 abgewandt
ist.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist der erste Schenkel 11 des Abschnitts 1 in
dem der Lippe 17 abgewandten Bereich, randseitigen Bereich,
in Richtung der einen Seite 2 im Querschnitt verbreiternd
abgeschrägt
unter Bildung einer Fase 25. Diese Abschrägung oder
Verbreiterung in Richtung der einen Seite 2 im Bereich
des Fußbereichs 24 des
erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs vergrößert die
Formstabilität
des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
und Abstützung
desselben in Schließstellung.
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Hinzukommend ist in einem weiteren
Ausführungsbeispiel
im Querschnitt die Breite des ersten Schenkels 11 des Abschnitt 1 in
dem der Lippe 17 abgewandten Bereich größe als in dem Bereich des ersten
Schenkels 11 durch Ausbildung eines Vorsprungs 111 (2 und 3), der mit der Klebschicht 3 versehen
ist. Diese Verbreiterung ermöglicht
den hinreichenden Schutz der Klebschicht 3 vor dem Eindringen
von Schmutzteilchen aus dem Motorraum.
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Der Winkel α wird im Sinne der Erfindung
begrenzt von der Mitte-Längsachse 15c des
zweiten Schenkels 15 und der Mitte-Längsachse 17c der Lippe 17 und
beträgt
120° Der
Winkel β wird
im Sinne der Erfindung begrenzt von der Mitte-Längsachse 17c des Lippe 17 und
der Mitte-Längsachse 11c des ersten
Schenkels 11 des Abschnitts und beträgt 160° Der Winkel γ wird im Sinne der Erfindung
begrenzt von der Mitte-Längsachse 19c des
einen Schenkels 19 und der Mitte-Längsachse des anderen Schenkels
der Dichtungslippe, und beträgt
160°
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In der Wand 37 der Dichtungsleiste 5,
welche der Dichtungslippe 7 abgewandt ist, finden sich Durchbrüche 23.
Die Durchbrüche 23 sind
gleich voneinander beabstandet und erstrecken sich in Längsrichtung
des Hohlraums 6 der Dichtungsleiste 5. Die Durchbrüche 23 ermöglichen
die Entlüftung des
Hohlraums 6 der Dichtungsleiste 5 in Schließstellung,
da in Schließstellung
nicht nur die Dichtungsleiste 5 nach unten geschwenkt,
sondern auch der Deckel des Motorraums die Dichtungsleiste 5 verformen
kann. Durch die Verformung tritt eine Verringerung des Volumens
des Hohlraums 6 der Dichtungsleiste 5 auf, so
dass eine Entlüftung
des Hohlraums 6 erforderlich ist. Bei Übergang aus der Schließstellung in
die Offenstellung kehrt die Dichtungsleiste 5 in ihren
ursprünglichen
Zustand zurück
und erfordert das Belüften
des Hohlraums 6 der Dichtungsleiste 5.
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Zudem ist auf die Wand 37 der
Dichtungsleiste 5 eine Gleitlackbeschichtung aufgetragen
zur Bereitstellung einer glatten Oberfläche derselben.
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Es zeigt sich, dass der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
aufgrund der besonderen Ausgestaltung der Dichtungslippe 7,
der Dichtungsleiste 5 und der Lippe 17 und des
Zusammenwirkens auch dieser Bauteile und Maßverhältnisse zueinander einen hinreichenden
Spritzschutz bewerkstelligt bei Kraftfahrzeugen.
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Ebenso erweist es sich von Vorteil,
dass der erfindungsgemäße Abdichtungsprofilstrang
aufgrund seiner Ausgestaltung einfach herstellbar und mit herkömmlicher
Extrusion bzw. Co-Extrusion aus thermoplastischen Kunststoffen auf
herkömmliche
Weise hergestellt werden kann.
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Gerade aufgrund der besonderen Ausgestaltung
der Dichtungsleiste 5 mit einer Härte, die geringer ist als die
Härte der
Dichtungslippe 7, der Lippe 17 und des Abschnitts 1,
wird ein hinreichendes Anschmiegen des erfindungsgemäßen Abdichtungsprofilstrangs
in Schließstellung
an die ebene untere Fläche
der Fronthaube des Motorraums ermöglicht.