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Die
Erfindung betrifft eine Kassette für Senkel, die quaderförmig ausgebildet
ist, einen Deckel aufweist, der von einer Fläche der quaderförmigen Ausgestaltung
gebildet ist, und eine entfernbare Kante aufweist.
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Grundsätzlich sind
derartige Kassetten bekannt. Sie bestehen meistens aus Kartonzuschnitten, die
dann entsprechend zusammengesteckt bzw. zusammengefaltet werden
müssen.
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Aufgrund
unterschiedlicher Längen
der einzelnen Senkel sind auch die einzelnen Verkaufseinheiten zusammengelegter
Senkel, die mit einer Banderole gehalten werden, auch unterschiedlich
lang. Dies hat dann zur Folge, daß bei einer Senkel-Packungseinheit,
deren Länge
geringer als die längste Erstreckung
der Kassette ist, ein Schlaufenende der Senkel-Verpackungseinheit nicht immer leicht
aus dem geöffneten
Bereich der Kante entnommen werden kann.
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Eine
Möglichkeit,
dies zu vermeiden, besteht darin, aus Karton gefertigte quaderförmige Abstandsstücke bei
dem der geöffneten
Kante entgegen gesetzten Ende der Kassette für kürzere Senkel-Packungseinheiten
einzusetzen.
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Da
es aber eine Vielzahl von unterschiedlich langen Senkeln gibt, muß für jede Senkel-Packungseinheit
ein quaderförmiges
Kartonstück
gefertigt und in den entsprechenden Kassettenbereich eingesetzt werden.
Dies ist aufgrund des Materials, aber hauptsächlich aufgrund der dafür benötigten Zeit äußerst kostenintensiv.
Außerdem
muß immer
darauf geachtet werden, welche Höhen
die quaderförmigen
Einsatzstücke
aufzuweisen haben.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kassette der eingangs
genannten Art anzugeben, die mit technisch einfachen Mitteln den Nachteil
des Stands der Technik beseitigt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer
Kassette der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Länge des Innenraums in Längsrichtung
mittels einer lösbar
angeordneten Trennwand einstellbar ist.
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Der
Kern der Erfindung besteht darin, daß durch einfaches Einstecken
der Trennwand, auch Reduzierungssteg genannt, die benötigte Länge für den aufzunehmenden
Senkel eingestellt werden kann.
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Dies
kann entweder mittels einer Klemmwirkung der Trennwand erfolgen,
oder aber auch mittels eines Klebevorgangs. Besonders einfach und
auch mit wenig Zeitaufwand verbunden ist es möglich, die entsprechende Länge dadurch
einzustellen, wenn die Trennwand in mindestens zwei einander gegenüberliegend
angeordneten Nuten einschiebbar ist.
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Die
Verwendungsmöglichkeiten
einer derartigen Kassette können
dadurch noch erhöht
werden, daß mehrere
Paare einander gegenüberliegend
angeordneter Nuten vorhanden sind. Die Anordnung dieser mehreren
Paare von Nuten entspricht dann selbstverständlich den unterschiedlichen
Längen
der einzelnen Senkeltypen.
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Damit
das Befüllen
der Kassette besonders einfach durchgeführt werden kann und zusätzlich ein einfaches
Einstecken bzw. Anordnen der Trennwand möglich ist, ist es vorteilhaft wenn
der Deckel von einer der beiden größten in Längsrichtung sich erstreckenden
Flächen
gebildet wird.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß der Deckel
in Längsrichtung
aufklappbar ist.
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Eine
besonders einfache und auch saubere Handhabung der Kassette ist
dann möglich,
wenn der Deckel an dem die entfernbaren Kante aufweisenden ersten
Ende angeschlossen ist und an dem mit der entfernbaren Kante entgegengesetzten
zweiten Ende mittels einer Rasteinrichtung schließbar ist.
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Es
gibt selbstverständlich
eine Vielzahl von Möglichkeiten,
den Deckel mit einem Scharnier zu versehen, um diesen entsprechend
aufklappen zu können.
Als besonders einfach hat sich allerdings herausgestellt, wenn der
Deckel über
eine Filmscharnier verschwenkbar angeschlossen ist.
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Selbstverständlich könnte die
Kante umständlich
mit Hilfe von Werkzeugen entfernt werden. Eine elegantere Lösung besteht
aber darin, daß die Kante
entlang von Sollbruchstellen entfernbar ist.
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Dabei
ist es dann von Vorteil, wenn die Sollbruchstellen aus linienförmigen Öffnungen
mit voneinander beabstandeten Haftpunkten bestehen.
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Damit
ein Entfernen der Kante besonders einfach mittels Daumen und Zeigefinger
einer Hand durchgeführt
werden kann, ist es vorteilhaft, wenn die linienförmigen Öffnungen
im Deckel und der diesem gegenüberliegenden
Fläche
halbkreisförmig
gekrümmt
und in den übrigen
Flächenbereichen
geradlinig verlaufen.
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Wenn,
bei geschlossenem Deckel die Kassette im wesentlichen frei von vorstehenden
Kanten ist, kann eine Vielzahl von Kassetten einfach gestapelt werden,
ohne daß vorspringende
Kanten ein richtiges Ausrichten störend beeinflussen würden.
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Besonders
vorteilhaft ist allerdings, wenn die Kassette aus Kunststoff, insbesondere
aus transluzentem Kunststoff besteht.
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Ein
Sortieren mehrer Kassetten gleichen Inhalts ist dadurch wesentlich
vereinfacht, wenn mindestens eine Außenfläche eine Farbmarkierung aufweist,
die ein visuelles Erkennen der darin enthaltenen Senkelart zuläßt.
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Gemäß einer
sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen,
daß die
Abmessungen und Außenkonturen
ausgelegt sind, um eine Vielzahl derartiger Kassetten in einen Präsentations-/Verkaufsständer eingeben
zu können.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
sowie aus den Figuren, auf die Bezug genommen wird.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer geöffneten Kassette;
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2:
eine perspektivische Darstellung der geschlossenen Kassette gemäß 1;
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3:
eine Seitenansicht eines Deckel;
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4:
eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Kassette gemäß 1;
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5:
eine teilweise abgeschnittene Draufsicht der in 1 gezeigten
Kassette; und
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6:
eine Stirnansicht der Kassette gemäß 1.
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Anhand
der 1 bis 6 wird nunmehr ein Ausführungsbeispiel
einer Kassette 10 für
Senkel beschrieben. Soweit dabei nichts anderes gesagt wird, beziehen
sich gleiche Bezugszeichenziffern auf gleiche Merkmale.
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Die
Kassette 10 ist in diesem Fall quaderförmig ausgebildet, und zwar
nach Art einer Zigarrenkiste. Die Kassette 10 ist daher
ein langgestreckter flacher Quader.
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Des
Weiteren enthält
die Kassette 10 einen Deckel 12, der in diesem
Fall von einer der beiden größten Oberflächen gebildet
wird.
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Außerdem ist
der Deckel 12 so angelenkt, daß er in Längsrichtung des Quaders geöffnet werden
kann.
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Weiterhin
enthält
die Kassette 10 eine entfernbare Kante 14, die
die kürzeste
Kantenlänge
des Quaders umfaßt
und bei Draufsicht an einer der Ecken des Quaders angeordnet ist.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die entfernbare Kante 14 an einer der beiden Ecken angeordnet,
an der auch der Deckel 12 angelenkt ist.
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Damit
nun die Kassette 10 mit zusammengerollten und mit ggf.
Banderolen versehenen Senkeln bestückt werden kann, die aufgrund
unterschiedlicher Längen
auch im aufgerollten Zustand unterschiedliche Längen aufweisen, kann die Kassette 10 bei
geöffnetem
Deckel 12 mittels einer Trennwand 16 oder auch
Reduziersteg 16 unterteilt werden. Damit wird ausgehend
von dem Ende mit der entfernbaren Kante 14 aus eine Länge L des
Innenraums in Längsrichtung
eingestellt.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
wird die Trennwand 16 in zwei einander gegenüberliegend
angeordnete Nuten 18 innerhalb der Kassette 10 eingeschoben.
Zur Anpassung an unterschiedliche Längen weist die Kassette 10 bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
insgesamt vier Paare von Nuten 18 auf.
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Vorteilhaft
ist aber auch, daß der
Deckel 12 klappbar angeordnet ist, da dabei nach der Befüllung der
Kassette 10 mit den entsprechenden Senkeln diese sanft
in den Kassetteninnenraum eingedrückt werden können. Dies
wäre nicht
so einfach möglich, wenn
der Deckel 12 eine andere Befestigungsart, beispielsweise
ein Einschieben in entsprechenden Führungsnuten, aufwiese.
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Entgegengesetzt
von seinem Anlenkpunkt weist der Deckel 12 eine Rastnase
bzw. einen Rastvorsprung 20a auf, der bei geschlossenem
Deckel 12 in eine in einer Innenwandung entsprechend eingearbeiteten
Rastnut 20b eingreift. Bei geschlossenem Deckel 12 wird
dieser also einerseits von der Rastnase 20a und andererseits
an dem entgegengesetzten Ende in diesem Fall von einem Filmscharnier 22 gehalten.
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Damit
die entfernbare Kante 14 einfacher beseitigt werden kann,
um Zugriff auf die in der Kassette 10 vorhandenen Senkel
zu erlangen, weist die Kassette 10 Sollbruchstellen 20a,
b auf, entlang derer die Kante 14 entfernt werden kann.
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Dabei
bestehen die Sollbruchstellen aus linienförmigen Öffnungen 20a, die
mit voneinander beabstandeten Haftpunkten 24b versehen
sind, so daß durch
einen leichten Druck beispielsweise mit Daumen und Zeigefinger diese
Kante 14 von der Kassette 10 entfernt werden kann.
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Dies
wird auch noch unterstützt
dadurch, daß die
linienförmigen Öffnungen 24a im
Deckel 12 und der diesem gegenüberliegenden Fläche halbkreisförmig gekrümmt sind,
während
die übrigen
linienförmigen Öffnungen 24a gerade
ausgebildet sind. Der Verlauf der linienförmigen Öffnung 24a ist besonders
gut in 2 zu sehen. Dieser Verlauf beginnt anhand 2 bei
dem Bereich des Filmscharniers für
den Deckel 12, wird geringfügig gerade geführt und
anschließend
halbkreisförmig
in Richtung nächstliegender
Kante des Deckels weitergeführt. Dort
wird die linienförmige Öffnung 24a entweder
direkt im schrägen
Winkel zur Kante geführt,
kann aber auch einen kleinen Absatz bilden. von dort aus verläuft die
linienförmige Öffnung 24a gemäß 2 senkrecht
nach unten bis zu der dem Deckel 12 gegenüberliegenden
Fläche
und weist dort den dem Verlauf innerhalb des Deckels 12 entsprechenden Verlauf
auf.
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Schließlich wird
noch eine geradlinige linienförmige Öffnung 24a zwischem
dem oben angegebenen Anfang und dem senkrecht darunter liegenden Punkt
gebildet.
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Wie
des Weiteren insbesondere aus 2 zu sehen,
ist die Kassette 10 bei geschlossenem Deckel 12 im
wesentlichen frei von vorstehenden Kanten. Daher können mehrere
aufeinander oder nebeneinander gestapelte Kassetten keinerlei Verhakungen
miteinander eingehen und einfach gehandhabt werden.
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Es
ist sicherlich eine Vielzahl von Materialien möglich, um diese Kassette 10 herzustellen.
Bevorzugt wird aber ein Kunststoff, der ggf. transluzent sein kann.
Aufgrund der Transluzendenz kann dann auch noch auf die Farbe der
Senkel ggf. geschlossen werden.
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Einen
weiteren Hinweis auf den Inhalt der Kassetten 10 ist dann
möglich,
wenn mindestens eine Außenfläche der
Kassette 10 eine Farbmarkierung aufweist, die ein visuelles
Erkennen der darin enthaltenen Senkelart zuläßt.
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Falls
die Kassette 10 in einem Präsentations-/Verkaufsständer aufgenommen werden soll, wird
diese farbliche Markierung selbstverständlich an der Stirnseite des
Quaders angebracht werden, bei der auch die entfernbare Kante 14 angeordnet
ist. Das Erinnerungsvermögen
eines Käufers
könnte
dabei noch dahingehend unterstützt
werden, daß die Farbmarkierung,
die an der Stirnseite der Kassette 10 angeordnet sind,
sich auch auf den Banderolen der Senkel wiederfinden.
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- 10
- Kassette
- 12
- Deckel
- 14
- Kante
- 16
- Trennwand,
Reduziersteg
- 18
- Nut
- 20a,
b
- Rasteinrichtung
- 20a
- Rastnase,
Rastvorsprung
- 20b
- Rastnut
- 22
- Filmscharnier
- 24a,
b
- Sollbruchstelle
- 24a
- linienförmige Öffnung
- 24b
- Haftpunkt
- L
- Länge