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DE202006000911U1 - Kassette für Senkel - Google Patents

Kassette für Senkel Download PDF

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DE202006000911U1
DE202006000911U1 DE200620000911 DE202006000911U DE202006000911U1 DE 202006000911 U1 DE202006000911 U1 DE 202006000911U1 DE 200620000911 DE200620000911 DE 200620000911 DE 202006000911 U DE202006000911 U DE 202006000911U DE 202006000911 U1 DE202006000911 U1 DE 202006000911U1
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cassette
lid
edge
laces
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DE200620000911
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Barthels Feldhoff & Co KG GmbH
Barthels-Feldhoff & Co KG GmbH
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Barthels Feldhoff & Co KG GmbH
Barthels-Feldhoff & Co KG GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/02Internal fittings
    • B65D25/04Partitions
    • B65D25/06Partitions adapted to be fitted in two or more alternative positions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Kassette (10) für Senkel, die quaderförmig ausgebildet ist, einen Deckel (12) aufweist, der von einer Fläche der quaderförmigen Ausgestaltung gebildet ist, und eine entfernbare Kante (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (L) des Innenraums in Längsrichtung mittels einer lösbar angeordneten Trennwand (16) einstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kassette für Senkel, die quaderförmig ausgebildet ist, einen Deckel aufweist, der von einer Fläche der quaderförmigen Ausgestaltung gebildet ist, und eine entfernbare Kante aufweist.
  • Grundsätzlich sind derartige Kassetten bekannt. Sie bestehen meistens aus Kartonzuschnitten, die dann entsprechend zusammengesteckt bzw. zusammengefaltet werden müssen.
  • Aufgrund unterschiedlicher Längen der einzelnen Senkel sind auch die einzelnen Verkaufseinheiten zusammengelegter Senkel, die mit einer Banderole gehalten werden, auch unterschiedlich lang. Dies hat dann zur Folge, daß bei einer Senkel-Packungseinheit, deren Länge geringer als die längste Erstreckung der Kassette ist, ein Schlaufenende der Senkel-Verpackungseinheit nicht immer leicht aus dem geöffneten Bereich der Kante entnommen werden kann.
  • Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, besteht darin, aus Karton gefertigte quaderförmige Abstandsstücke bei dem der geöffneten Kante entgegen gesetzten Ende der Kassette für kürzere Senkel-Packungseinheiten einzusetzen.
  • Da es aber eine Vielzahl von unterschiedlich langen Senkeln gibt, muß für jede Senkel-Packungseinheit ein quaderförmiges Kartonstück gefertigt und in den entsprechenden Kassettenbereich eingesetzt werden. Dies ist aufgrund des Materials, aber hauptsächlich aufgrund der dafür benötigten Zeit äußerst kostenintensiv. Außerdem muß immer darauf geachtet werden, welche Höhen die quaderförmigen Einsatzstücke aufzuweisen haben.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kassette der eingangs genannten Art anzugeben, die mit technisch einfachen Mitteln den Nachteil des Stands der Technik beseitigt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Kassette der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Länge des Innenraums in Längsrichtung mittels einer lösbar angeordneten Trennwand einstellbar ist.
  • Der Kern der Erfindung besteht darin, daß durch einfaches Einstecken der Trennwand, auch Reduzierungssteg genannt, die benötigte Länge für den aufzunehmenden Senkel eingestellt werden kann.
  • Dies kann entweder mittels einer Klemmwirkung der Trennwand erfolgen, oder aber auch mittels eines Klebevorgangs. Besonders einfach und auch mit wenig Zeitaufwand verbunden ist es möglich, die entsprechende Länge dadurch einzustellen, wenn die Trennwand in mindestens zwei einander gegenüberliegend angeordneten Nuten einschiebbar ist.
  • Die Verwendungsmöglichkeiten einer derartigen Kassette können dadurch noch erhöht werden, daß mehrere Paare einander gegenüberliegend angeordneter Nuten vorhanden sind. Die Anordnung dieser mehreren Paare von Nuten entspricht dann selbstverständlich den unterschiedlichen Längen der einzelnen Senkeltypen.
  • Damit das Befüllen der Kassette besonders einfach durchgeführt werden kann und zusätzlich ein einfaches Einstecken bzw. Anordnen der Trennwand möglich ist, ist es vorteilhaft wenn der Deckel von einer der beiden größten in Längsrichtung sich erstreckenden Flächen gebildet wird.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß der Deckel in Längsrichtung aufklappbar ist.
  • Eine besonders einfache und auch saubere Handhabung der Kassette ist dann möglich, wenn der Deckel an dem die entfernbaren Kante aufweisenden ersten Ende angeschlossen ist und an dem mit der entfernbaren Kante entgegengesetzten zweiten Ende mittels einer Rasteinrichtung schließbar ist.
  • Es gibt selbstverständlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Deckel mit einem Scharnier zu versehen, um diesen entsprechend aufklappen zu können. Als besonders einfach hat sich allerdings herausgestellt, wenn der Deckel über eine Filmscharnier verschwenkbar angeschlossen ist.
  • Selbstverständlich könnte die Kante umständlich mit Hilfe von Werkzeugen entfernt werden. Eine elegantere Lösung besteht aber darin, daß die Kante entlang von Sollbruchstellen entfernbar ist.
  • Dabei ist es dann von Vorteil, wenn die Sollbruchstellen aus linienförmigen Öffnungen mit voneinander beabstandeten Haftpunkten bestehen.
  • Damit ein Entfernen der Kante besonders einfach mittels Daumen und Zeigefinger einer Hand durchgeführt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn die linienförmigen Öffnungen im Deckel und der diesem gegenüberliegenden Fläche halbkreisförmig gekrümmt und in den übrigen Flächenbereichen geradlinig verlaufen.
  • Wenn, bei geschlossenem Deckel die Kassette im wesentlichen frei von vorstehenden Kanten ist, kann eine Vielzahl von Kassetten einfach gestapelt werden, ohne daß vorspringende Kanten ein richtiges Ausrichten störend beeinflussen würden.
  • Besonders vorteilhaft ist allerdings, wenn die Kassette aus Kunststoff, insbesondere aus transluzentem Kunststoff besteht.
  • Ein Sortieren mehrer Kassetten gleichen Inhalts ist dadurch wesentlich vereinfacht, wenn mindestens eine Außenfläche eine Farbmarkierung aufweist, die ein visuelles Erkennen der darin enthaltenen Senkelart zuläßt.
  • Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Abmessungen und Außenkonturen ausgelegt sind, um eine Vielzahl derartiger Kassetten in einen Präsentations-/Verkaufsständer eingeben zu können.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie aus den Figuren, auf die Bezug genommen wird.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer geöffneten Kassette;
  • 2: eine perspektivische Darstellung der geschlossenen Kassette gemäß 1;
  • 3: eine Seitenansicht eines Deckel;
  • 4: eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Kassette gemäß 1;
  • 5: eine teilweise abgeschnittene Draufsicht der in 1 gezeigten Kassette; und
  • 6: eine Stirnansicht der Kassette gemäß 1.
  • Anhand der 1 bis 6 wird nunmehr ein Ausführungsbeispiel einer Kassette 10 für Senkel beschrieben. Soweit dabei nichts anderes gesagt wird, beziehen sich gleiche Bezugszeichenziffern auf gleiche Merkmale.
  • Die Kassette 10 ist in diesem Fall quaderförmig ausgebildet, und zwar nach Art einer Zigarrenkiste. Die Kassette 10 ist daher ein langgestreckter flacher Quader.
  • Des Weiteren enthält die Kassette 10 einen Deckel 12, der in diesem Fall von einer der beiden größten Oberflächen gebildet wird.
  • Außerdem ist der Deckel 12 so angelenkt, daß er in Längsrichtung des Quaders geöffnet werden kann.
  • Weiterhin enthält die Kassette 10 eine entfernbare Kante 14, die die kürzeste Kantenlänge des Quaders umfaßt und bei Draufsicht an einer der Ecken des Quaders angeordnet ist.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die entfernbare Kante 14 an einer der beiden Ecken angeordnet, an der auch der Deckel 12 angelenkt ist.
  • Damit nun die Kassette 10 mit zusammengerollten und mit ggf. Banderolen versehenen Senkeln bestückt werden kann, die aufgrund unterschiedlicher Längen auch im aufgerollten Zustand unterschiedliche Längen aufweisen, kann die Kassette 10 bei geöffnetem Deckel 12 mittels einer Trennwand 16 oder auch Reduziersteg 16 unterteilt werden. Damit wird ausgehend von dem Ende mit der entfernbaren Kante 14 aus eine Länge L des Innenraums in Längsrichtung eingestellt.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird die Trennwand 16 in zwei einander gegenüberliegend angeordnete Nuten 18 innerhalb der Kassette 10 eingeschoben. Zur Anpassung an unterschiedliche Längen weist die Kassette 10 bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel insgesamt vier Paare von Nuten 18 auf.
  • Vorteilhaft ist aber auch, daß der Deckel 12 klappbar angeordnet ist, da dabei nach der Befüllung der Kassette 10 mit den entsprechenden Senkeln diese sanft in den Kassetteninnenraum eingedrückt werden können. Dies wäre nicht so einfach möglich, wenn der Deckel 12 eine andere Befestigungsart, beispielsweise ein Einschieben in entsprechenden Führungsnuten, aufwiese.
  • Entgegengesetzt von seinem Anlenkpunkt weist der Deckel 12 eine Rastnase bzw. einen Rastvorsprung 20a auf, der bei geschlossenem Deckel 12 in eine in einer Innenwandung entsprechend eingearbeiteten Rastnut 20b eingreift. Bei geschlossenem Deckel 12 wird dieser also einerseits von der Rastnase 20a und andererseits an dem entgegengesetzten Ende in diesem Fall von einem Filmscharnier 22 gehalten.
  • Damit die entfernbare Kante 14 einfacher beseitigt werden kann, um Zugriff auf die in der Kassette 10 vorhandenen Senkel zu erlangen, weist die Kassette 10 Sollbruchstellen 20a, b auf, entlang derer die Kante 14 entfernt werden kann.
  • Dabei bestehen die Sollbruchstellen aus linienförmigen Öffnungen 20a, die mit voneinander beabstandeten Haftpunkten 24b versehen sind, so daß durch einen leichten Druck beispielsweise mit Daumen und Zeigefinger diese Kante 14 von der Kassette 10 entfernt werden kann.
  • Dies wird auch noch unterstützt dadurch, daß die linienförmigen Öffnungen 24a im Deckel 12 und der diesem gegenüberliegenden Fläche halbkreisförmig gekrümmt sind, während die übrigen linienförmigen Öffnungen 24a gerade ausgebildet sind. Der Verlauf der linienförmigen Öffnung 24a ist besonders gut in 2 zu sehen. Dieser Verlauf beginnt anhand 2 bei dem Bereich des Filmscharniers für den Deckel 12, wird geringfügig gerade geführt und anschließend halbkreisförmig in Richtung nächstliegender Kante des Deckels weitergeführt. Dort wird die linienförmige Öffnung 24a entweder direkt im schrägen Winkel zur Kante geführt, kann aber auch einen kleinen Absatz bilden. von dort aus verläuft die linienförmige Öffnung 24a gemäß 2 senkrecht nach unten bis zu der dem Deckel 12 gegenüberliegenden Fläche und weist dort den dem Verlauf innerhalb des Deckels 12 entsprechenden Verlauf auf.
  • Schließlich wird noch eine geradlinige linienförmige Öffnung 24a zwischem dem oben angegebenen Anfang und dem senkrecht darunter liegenden Punkt gebildet.
  • Wie des Weiteren insbesondere aus 2 zu sehen, ist die Kassette 10 bei geschlossenem Deckel 12 im wesentlichen frei von vorstehenden Kanten. Daher können mehrere aufeinander oder nebeneinander gestapelte Kassetten keinerlei Verhakungen miteinander eingehen und einfach gehandhabt werden.
  • Es ist sicherlich eine Vielzahl von Materialien möglich, um diese Kassette 10 herzustellen. Bevorzugt wird aber ein Kunststoff, der ggf. transluzent sein kann. Aufgrund der Transluzendenz kann dann auch noch auf die Farbe der Senkel ggf. geschlossen werden.
  • Einen weiteren Hinweis auf den Inhalt der Kassetten 10 ist dann möglich, wenn mindestens eine Außenfläche der Kassette 10 eine Farbmarkierung aufweist, die ein visuelles Erkennen der darin enthaltenen Senkelart zuläßt.
  • Falls die Kassette 10 in einem Präsentations-/Verkaufsständer aufgenommen werden soll, wird diese farbliche Markierung selbstverständlich an der Stirnseite des Quaders angebracht werden, bei der auch die entfernbare Kante 14 angeordnet ist. Das Erinnerungsvermögen eines Käufers könnte dabei noch dahingehend unterstützt werden, daß die Farbmarkierung, die an der Stirnseite der Kassette 10 angeordnet sind, sich auch auf den Banderolen der Senkel wiederfinden.
  • 10
    Kassette
    12
    Deckel
    14
    Kante
    16
    Trennwand, Reduziersteg
    18
    Nut
    20a, b
    Rasteinrichtung
    20a
    Rastnase, Rastvorsprung
    20b
    Rastnut
    22
    Filmscharnier
    24a, b
    Sollbruchstelle
    24a
    linienförmige Öffnung
    24b
    Haftpunkt
    L
    Länge

Claims (14)

  1. Kassette (10) für Senkel, die quaderförmig ausgebildet ist, einen Deckel (12) aufweist, der von einer Fläche der quaderförmigen Ausgestaltung gebildet ist, und eine entfernbare Kante (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (L) des Innenraums in Längsrichtung mittels einer lösbar angeordneten Trennwand (16) einstellbar ist.
  2. Kassette (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (16) in mindestens zwei einander gegenüberliegend angeordneten Nuten (18) einschiebbar ist.
  3. Kassette (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Paare einander gegenüberliegend angeordneter Nuten (18) vorhanden sind.
  4. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (12) von einer der beiden größten in Längsrichtung sich erstreckenden Flächen gebildet wird.
  5. Kassette (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (12) in Längsrichtung aufklappbar ist.
  6. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (12) an dem die entfernbare Kante (14) aufweisenden ersten Ende angeschlossen ist und an dem mit der entfernbaren Kante (14) entgegengesetzten zweiten Ende mittels einer Rasteinrichtung (20a, b) schließbar ist.
  7. Kassette (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (12) über eine Filmscharnier (22) verschwenkbar angeschlossen ist.
  8. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kante (14) entlang von Sollbruchstellen (24a, b) entfernbar ist.
  9. Kassette (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstellen aus linienförmigen Öffnungen (24a) mit voneinander beabstandeten Haftpunkten (24b) bestehen.
  10. Kassette (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die linienförmigen Öffnungen (24a) im Deckel (12) und der diesem gegenüberliegenden Fläche halbkreisförmig gekrümmt und in den übrigen Flächenbereichen geradlinig verlaufen.
  11. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei geschlossenem Deckel (12) die Kassette (10) im wesentlichen frei von vorstehnden Kanten ist.
  12. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Kunststoff, insbesondere transluzentem besteht.
  13. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Außenfläche eine Farbmarkierung aufweist, die ein visuelles Erkennen der darin enthaltenen Senkelart zuläßt.
  14. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen und Außenkonturen ausgelegt sind, um eine Vielzahl derartiger Kassetten (10) in einen Präsentations-/Verkaufsständer eingeben zu können.
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