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DE69704153T2 - Spender für Handschuhe aus Folienmaterial - Google Patents

Spender für Handschuhe aus Folienmaterial

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Publication number
DE69704153T2
DE69704153T2 DE69704153T DE69704153T DE69704153T2 DE 69704153 T2 DE69704153 T2 DE 69704153T2 DE 69704153 T DE69704153 T DE 69704153T DE 69704153 T DE69704153 T DE 69704153T DE 69704153 T2 DE69704153 T2 DE 69704153T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
gloves
cutout
finger
finger parts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69704153T
Other languages
English (en)
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DE69704153D1 (de
Inventor
Nathalie Dejardin
Pascal Dejardin
Veronique Dejardin
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=9499415&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69704153(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE69704153D1 publication Critical patent/DE69704153D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69704153T2 publication Critical patent/DE69704153T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/08Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession
    • B65D83/0847Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession through an aperture at the junction of two walls
    • B65D83/0852Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession through an aperture at the junction of two walls with means for assisting dispensing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Gloves (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)
  • Thermotherapy And Cooling Therapy Devices (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Spender zur Abgabe von Handschuhen, die aus einem Folienmaterial bestehen.[0001]
  • Die Erfindung ist zur Selbstbedienung mit Handschuhen nach Einheiten von Handschuhen für beide Hände zum einmaligen Gebrauch einsetzbar, insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, an Vertriebsstellen für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge.[0002]
  • Mit dem Begriff "Handschuh" wird nachstehend ein elastischer Gegenstand bezeichnet, in den eine Hand eingeführt werden kann und der mindestens ein Fingerteil besitzt.[0003]
  • Die Erfindung ist für die Abgabe von Handschuhen zum einmaligen Gebrauch von Interesse, die, da sie aus undurchlässigem Folienmaterial bestehen, den Vorteil bieten, dass sie zum Verpacken übereinander gestapelt werden können.[0004]
  • Im Zusammenhang mit der Abgabe von Gegenständen (US-Patentschrift 5.269,423) und insbesondere von Handschuhen zur Selbstbedienung (US-Patentschrift 5.096.089) ist es zum einen bekannt, dass Handschuhe in mindestens einer Partie zusammengefasst werden, und dass zum anderen diese Partie in ein Gehäuse, den sogenannten Spender, eingesetzt wird, der mit einem Ausschnitt versehen ist, welcher die Entnahme von Handschuhen ermöglicht.[0005]
  • Die bekannten Gehäuse weisen den Nachteil auf, dass sie die Entnahme von Handschuhen in verschwenderischer Fülle ermöglichen, dass es mit anderen Worten also möglich ist, in böswilliger Absicht in einem einzigen Entnahmevorgang eine große Menge von Handschuhen herauszunehmen.[0006]
  • Die Erfindung will nun unter anderem das Ergebnis erreichen, exakt einen Spender zu erreichen, welcher die Anzahl der Handschuhe begrenzt, die in einem einzigen Entnahmevorgang entnommen werden können.[0007]
  • Hierzu liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Spender der vorgenannten Art zu schaffen, welcher einen Stapel Handschuhe enthält, die aus einem Folienmaterial bestehen, wobei dieser Spender ein Gehäuse umfasst, das im wesentlichen aus mindestens einer Wandung besteht,[0008]
  • - die einerseits einen Innenraum definiert, in welchem ein Satz mit einer vorgegebenen Anzahl Handschuhe geschützt untergebracht ist und welche mindestens eine als Halteeinrichtung bezeichnete Einrichtung umfasst, deren Aufgabe darin besteht, die Handschuhe des Satzes in einem Verbund zu halten, aus dem jeder Handschuh nur dann herausgelöst werden kann, wenn auf ihn eine Kraft mit vorgegebener Stärke einwirkt, und
  • - in welcher andererseits mindestens ein Ausschnitt ausgespart ist, durch welchen die Handschuhe herausziehbar sind,
  • wobei sich dieser Spender dadurch auszeichnet, dass:
  • - mindestens ein Ausschnitt im Gehäuse einen Querschnitt aufweist, der zumindest gleich dem Querschnitt ist, den der Satz aufweist, welcher in dem Gehäuse anzuordnen ist und in einer vorgegebenen quer liegenden Ebene einer Gruppe von Fingerteilen vorhanden ist, die durch Übereinanderlegen derselben Fingerteile der Handschuhe in einem Satz gebildet ist, so dass diese Gruppe von Fingerteilen in Eingriff in dem Ausschnitt mindestens bis zur betreffenden quer liegenden Ebene bringbar ist,
  • - die Halteeinrichtung in dem Gehäuse in der Weise positioniert ist, dass die vorgegebene Gruppe von Fingerteilen in dem Satz durch den Ausschnitt so aus dem Gehäuse über eine vorgegebene Länge übersteht, dass jeder Handschuh nur dann aus dem Satz herauslösbar ist, wenn auf dasjenige unter seinen Fingerteilen, das in Eingriff in dem Ausschnitt steht, die Kraft in einer Richtung einwirkt, die im wesentlichen parallel zu dessen Längsachse ist.
  • [0009] Zum besseren Verständnis wird die Erfindung nachstehend anhand eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben, in welcher in schematischer Form:
  • - Fig. 1: eine Teilansicht eines erfindungsgemäßen Spenders in Vorderansicht zeigt,
  • - Fig. 2: eine Ansicht des Spenders gemäß Fig. 1 in Richtung D darstellt,
  • - Fig. 3: eine Vorderansicht des Spenders mit abgenommenem Deckel ist, und
  • - Fig. 4: den Spender aus Fig. 1 im Querschnitt darstellt, wobei die geöffnete Stellung seines Deckels in feiner Linie strichpunktiert eingezeichnet ist.
  • [0010] Es wird nun auf die Zeichnung Bezug genommen, aus welcher Handschuhe 1 ersichtlich sind, die aus einem Folienmaterial bestehen.
  • [0011] Beispielsweise handelt es sich dabei um Handschuhe für beide Hände zum einmaligen Gebrauch.
  • [0012] Mit dem Begriff Handschuh 1 wird nachstehend ein elastischer Gegenstand bezeichnet, in welchen eine (hier nicht dargestellte) Hand eingeführt werden kann und der mindestens ein Fingerteil 1A aufweist.
  • [0013] Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, sind die Handschuhe 1 zum einen so übereinander gestapelt, das sie mindestens eine Partie bzw. einen Satz 3 bilden, der im wesentlichen flach zusammengelegt und in einen Spender 4 eingelegt ist.
  • [0014] Der Spender 4 weist ein Gehäuse 5 auf, das im wesentlichen aus mindestens einer Wandung 5A besteht, welche einen Innenraum definiert, in welchem ein Satz mit einer vorgegebenen Anzahl Handschuhe 1 geschützt untergebracht ist und in welcher mindestens ein Ausschnitt 6 ausgespart ist, durch welchen die Handschuhe von einer (nicht dargestellten) Person entnommen werden können.
  • [0015] Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel, das keinerlei Einschränkung darstellt, weist das Gehäuse 5 eine Form auf, die in etwa einem Gehäuse in Form eines rechteckigen Parallelflachs entspricht und Wandungen aufweist, die sich in verschiedenen Ebenen erstrecken.
  • [006] Auch wenn dies in der Zeichnung nicht dargestellt ist, kann festgestellt werden, dass das Gehäuse zur festen Anbringung (mittels einer nicht dargestellten Einrichtung) an einem stabilen Träger S wie beispielsweise einer Mauer, einem Pfosten oder dergleichen bestimmt ist, damit es dort in einer für die Benutzung durch eine Person geeigneten Höhe zur Verfügung steht.
  • [0017] Vorteilhafterweise, wenn auch ohne Einschränkung, ist das Gehäuse aus Blech hergestellt.
  • [0018] Dabei ist besonders bemerkenswert:
  • - dass mindestens ein Ausschnitt 6 im Gehäuse 5 einen Querschnitt aufweist, der zumindest gleich dem Querschnitt ist, den der Satz 3 aufweist, welcher in dem Gehäuse 5 anzuordnen ist und in einer vorgegebenen quer liegenden Ebene einer Gruppe 1B von Fingerteilen 1A vorhanden ist, die durch Übereinanderlegen derselben Fingerteile 1A der Handschuhe 1 in einem Satz 3 gebildet ist, so dass diese Gruppe 1B von Fingerteilen in Eingriff in dem Ausschnitt 6 mindestens bis zur betreffenden quer liegenden Ebene T bringbar ist,
  • - in dem Gehäuse 5 mindestens eine als Halteeinrichtung bezeichnete Einrichtung 7 geschützt untergebracht ist, deren Aufgabe darin besteht, die Handschuhe 1 des Satzes 3 in einem Verbund zu halten, aus dem jeder Handschuh 1 nur dann herausgelöst werden kann, wenn auf ihn eine Kraft F mit vorgegebener Stärke einwirkt, deren Richtung im wesentlichen parallel zur Längsachse 1C von dem Fingerteil 1A verläuft, das in Eingriff mit dem Ausschnitt 6 steht, und
  • - diese Einrichtung 7 in dem Gehäuse 5 in der Weise positioniert ist, dass die vorgegebene Gruppe 1B von Fingerteilen 1A in dem Satz 3 durch den Ausschnitt 6 um eine vorgegebene Länge L aus dem Gehäuse 5 durch den Ausschnitt 6 übersteht.
  • [0019] Vorzugsweise weist das Gehäuse 5 nur einen einzigen Ausschnitt 6 zur Entnahme von Handschuhen auf.
  • [0020] Die Länge L, um welche die Gruppe 1B von Fingerteilen der Handschuhe aus dem Gehäuse nach außen überstehen muss, reicht dabei zumindest aus, um das Erfassen eines Fingerteils des Handschuhs zwischen dem Daumen und Zeigefinger an der Hand einer Person zu ermöglichen.
  • [0021] Der Fachmann ist dabei selbst in der Lage, diese Länge L zu bestimmen.
  • [0022] Die Präzision, mit welcher die Entnahme von Handschuhen vor sich gehen muss, macht es dabei möglich, die Anzahl von Entnahmevorgängen in böswilliger Absicht mit gleichzeitiger Entnahme einer Vielzahl von Handschuhen deutlich zu verringern.
  • [0023] Dabei ist zu beachten, dass zur Erreichung der von der Erfindung angestrebten Zielsetzung zwei Aspekte sich in vorteilhafter Weise miteinander verbinden:
  • - zum einen der Umstand, dass nur ein Bruchteil des Satzes 3 von Handschuhen für die (hier nicht dargestellten) Benutzer des Spenders 4 zugänglich ist, wodurch es möglich ist, das Ausmaß zu begrenzen, in dem mit der Absicht eingewirkt werden kann, den ganzen Satz 3 herauszuziehen,
  • - und es zum anderen unumgänglich notwendig ist, auf jeden Handschuh 1 mit einem Handgriff mit vorgegebener Intensität einzuwirken, um dessen Freigabe von der Halteeinrichtung 7 herbeizuführen, wodurch es auch möglich ist, die Anzahl von Handschuhen zu begrenzen, die aus dem Gehäuse 5 in einem einzigen Arbeitsgang herausgezogen werden können.
  • [0024] Werden diese ersten technischen Aspekte berücksichtigt, dann ist es möglich, einen Spender 4 für Handschuhe 1 zu bauen, mit welchem die Anzahl der Handschuhe 1, die in einem einzigen Arbeitsgang entnommen werden können, im Vergleich zu den Spendern nach dem Stand der Technik deutlich verringert wird.
  • [0025] Der Fachmann ist dabei selbst in der Lage, den optimalen Wert für die Intensität zu bestimmen, mit der beim Herausziehen eines Handschuhs 1 eingewirkt werden muss.
  • [0026] Ebenso bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass die Halteeinrichtung 7 mindestens einen als Zwischenfingeranschlag bezeichneten und zumindest indirekt mit dem Gehäuse 5 verbundenen Anschlag 8, 9 aufweist, welcher:
  • - so angeordnet ist, dass er in mindestens einem gemeinsamen Zwischenfingerraum 1D, 1E der Gruppe 1B von Fingerteilen 1A abgestützt ist, welche in Eingriff in dem Ausschnitt 6 steht, sowie einer anschließenden Gruppe 1F von Fingerteilen 1A, und
  • - so ausgerichtet ist, dass sich örtlich begrenzt jeder Handschuh des Satzes darauf abstützt, dessen durch den Ausschnitt verlaufendes Fingerteil zum Herausziehen beaufschlagt wird, in der Weise, dass er einer Verschiebung jedes Handschuhs in dem Satz in Herausziehrichtung durch den Ausschnitt entgegenwirkt.
  • (0027) Wenn auf das Fingerteil eines durch den Ausschnitt vorstehenden Handschuhs eine Kraft zum Herausziehen einwirkt, stützt sich der Handschuh auf jedem Anschlag der Halteeinrichtung ab und dann findet eine seitliche Auffaltung des Handschuhs zu beiden Seiten einer Achse statt, die im wesentlichen mit der Längsachse des beaufschlagten Handschuhs zusammenfällt, wodurch es möglich wird, das der Handschuh aus den Zwischenfingeranschlägen der Halteeinrichtung herausrutscht und durch den Ausschnitt 6 herausgezogen werden kann.
  • [0028] Dieser Herausziehvorgang funktioniert wegen der Elastizität des folienartigen Materials, aus dem die Handschuhe bestehen.
  • [0029] Der Handschuh, der jeweils eine der gegenüberliegenden Flächen des Satzes bildet, lässt sich zwar leichter herausziehen, doch ist dagegen das Herausziehen eines Handschuhs, der im Satz liegt, etwas schwieriger, wenn auch nicht unmöglich.
  • [0030] Wenn dagegen auf eine Vielzahl von Fingerteilen der Handschuhe, die über den Ausschnitt überstehen, eine Zugkraft einwirkt, so stützen sich die Handschuhe auf jedem Anschlag der Halteeinrichtung ab, doch lässt sich ein seitliches Auffalten der Handschuhe nicht herbeiführen, da die Handschuhe aufeinander liegen, wodurch es nicht möglich ist, dass sich die Handschuhe aus der Halteeinrichtung entnehmen und über den Ausschnitt 6 herausziehen lassen.
  • [0031] Diese technischen Besonderheiten gestatten es nun, dass das Herausziehen einer Vielzahl von Handschuhen in einem einzigen Arbeitsgang durch den Widerstand, den die auf diese Weise gebildete Halteeinrichtung 7 einem Herausziehen entgegensetzt, gehemmt oder zumindest weitgehend behindert wird.
  • [0032] Ebenso bemerkenswert ist, dass jeder Ausschnitt im Inneren des Gehäuses 5 von Wandungen 8A, 9A begrenzt wird, welche einen Förderweg 10 begrenzen, dessen Breite im wesentlichen gleich der Breite des Fingerteils ist, welches sich durch den Ausschnitt erstreckt, und dessen Länge in etwa gleich dem Anteil des Fingerteils ist, der sich im Inneren des Gehäuses befindet.
  • [0033] Diese Wandungen 8A, 9A dienen dazu, beim Einfüllen eines Satzes Handschuhe in das Gehäuse eine Gruppe von Fingerteilen aus dem Satz Handschuhe zu dem Ausschnitt 6 hin zu führen.
  • [0034] Des weiteren machen es diese Wandungen möglich, den Zugriff mit den Fingern in das Innere des Gehäuses zu begrenzen.
  • [0035] Wenn die zahlreichen Handschuhe nun nacheinander entnommen werden, wobei die Stärke des im Gehäuse enthaltenen Satzes Handschuhe geringer wird, so nimmt die Gruppe von Fingerteilen aus dem Satz, der mit dem Ausschnitt in Eingriff steht, nicht mehr dessen gesamten Querschnitt ein und somit wäre nun ein Zugriff mit den Fingern in das Innere des Gehäuses möglich.
  • [0036] Diese technischen Besonderheiten erhöhen die Schwierigkeit bei der Entnahme einer Vielzahl von Handschuhen in einem einzigen Arbeitsgang.
  • [0037] In ebenso bemerkenswerter Weise trägt zumindest eine der Wandungen 8A, 9A, welche den Förderweg 10 im Inneren des Gehäuses begrenzen, einen Zwischenfingeranschlag 8, 9 der Halteeinrichtung 7.
  • [0038] Ebenso ist bemerkenswert, dass der Innenraum des Gehäuses zumindest örtlich begrenzt eine Dicke E aufweist, die zumindest ausreicht, um ein Abknicken der Abschnitte des Satzes Handschuhe zu ermöglichen, welche an die Gruppe Fingerteile angrenzen, die zum Eingriff in den Ausschnitt bestimmt ist, und nicht über den Ausschnitt 6 überstehen, und zwar in der Weise, dass die Positionierung der Halteeinrichtung 7 in dem Gehäuse 5 möglich ist, ohne dass die Wandung des Gehäuses, in dem der Ausschnitt 6 ausgebildet ist, und die ihn umgebenden Wandungen nicht gegen die Flächen des Satzes anliegen und den gewünschten Eingriff der Gruppe von Fingerteilen in dem Ausschnitt behindern.
  • [0039] Wenn der Handschuh fünf Fingerteile aufweist, von denen ein größerer eine Länge aufweist, die größer ist als die Länge der anderen Fingerteile (Daumen, Zeigefinger, Ringfinger, kleiner Finger), so steht vorteilhafterweise steht die Gruppe von Fingerteilen nach außen über das Gehäuse vor, die diesem Mittelfinger entspricht.
  • [0040] Die Länge L, um welche die Gruppe 1B von Fingerteilen nach außen aus dem Gehäuse übersteht, musste nicht auf die Differenz in der Länge zwischen den dem Mittelfinger entsprechenden Fingerteil und den anderen Fingerteilen des Handschuhs begrenzt werden, die einen Satz bilden.
  • [0041] Für den Konstrukteur der Spendervorrichtung genügt es, die Zwischenfingeranschläge 8, 9 der Halteeinrichtung 7 im Gehäuse 5 in der Weise anzuordnen, dass die bestimmte Gruppe 1B von Fingerteilen 1A im Satz durch den Ausschnitt 6 nach außen aus dem Gehäuse heraus über die gewünschte Länge L übersteht.
  • [0041] Das Gehäuse 5 trägt in bemerkenswerter Weise mindestens einen Außenanschlag 11, der über eine an den Ausschnitt 6 angrenzende Außenfläche 5B des Gehäuses übersteht und zumindest über die Länge L des Überstands, den die Gruppe 1B von Fingerteilen 1A aus dem Gehäuse 5 heraus nach außen bildet, eine solche Ausdehnung aufweist, dass die Bewegungen der Hand eines Benutzers, die für ein Erfassen mindestens eines Fingerteils 1A des Handschuhs 1 mit den Fingern sorgen, begrenzt sind, und zwar
  • - zum einen auf die Bewegungen, die zum Erfassen mit den Fingern notwendig sind, und
  • - zum anderen auf die Bewegungen zum Herausziehen in eine Richtung, die im wesentlichen parallel zu den Längsachsen der Fingerteile (1A) der Gruppe von Fingerteilen (1A) verläuft, die auf der Außenfläche (5B) des Gehäuses (5) vorsteht.
  • [0043] Bei einem Ausführungsbeispiel besteht der Außenanschlag dabei aus einer Lasche 11, die sich in einer Ebene erstreckt, die in etwa senkrecht zur Außenfläche 5B des Gehäuses 5 erstreckt, in welcher sich der Ausschnitt 6 öffnet.
  • [0044] Vorteilhafterweise besteht die Lasche 11 aus einer Verlängerung einer der Wandungen 5A des Gehäuses und wenn beispielsweise das Gehäuse 5 eine vordere Wandung und eine Rückwand aufweist, stellt diese Lasche 11 eine Verlängerung 11 der Rückwand dar.
  • [0045] Vorzugsweise weist die vordere Wandung einen halbkreisförmigen Ausschnitt 5C für den Durchtritt des Daumens einer Person auf, welche ein Fingerteil der Handschuhe zwischen Daumen und Zeigefinger erfasst.
  • [0020] Gemäß einem besonderen Merkmal weist die Halteeinrichtung 7 zusätzlich zu einem Zwischenfingeranschlag folgendes auf:
  • - mindestens ein Teil 12 aus flachem und starrem Werkstoff, das lösbar mit mindestens jedem der Handschuhe 1 des Satzes 3 im wesentlichen in Höhe eines Teils des Handschuhs 1 verbunden ist, in dem sich eine Öffnung zum Einführen einer Hand befindet, und
  • - Anschläge 13, 14, welche zumindest indirekt vom Gehäuse 5 und jedem Teil 12 aus flachem starren Werkstoff getragen sind und auf diesen Elementen 5, 12 so angeordnet sind, dass die Lage jedes Handschuhs 1 in dem Gehäuse 5 in der Weise definiert ist, dass zum einen die Ausrichtung einer bestimmten Gruppe 1B von Fingerteilen 1A auf die Mittelachse 6A des Ausschnitts und zum anderen die genaue Positionierung des Satzes 3 in der Form erzielt werden, dass die bestimmte Gruppe 1B von Fingerteilen 1A über den Ausschnitt 6 nach außen aus dem Gehäuse 5 über eine gewünschte Länge L übersteht.
  • [0047] In der Zeichnung sind die Werte der Dicke der Karte 12 sowie der Handschuhe deutlich vergrößert angegeben, um so die Darstellung zu vereinfachen.
  • [0048] Da der Satz Handschuhe nun in der Weise erscheint, dass er aus Handschuhen besteht, die mit einer einzigen Karte bzw. einem einzigen Teil 12 zusammengefasst sind, soll hier jedoch nicht als Einschränkung der Erfindung angesehen werden.
  • [0049] Vorteilhafterweise bestehen die Anschläge 13, welche zumindest indirekt vom Gehäuse 5 getragen werden, aus Schäften 13, die entsprechend einer vorgegebenen Anordnung angeordnet sind und sich im wesentlichen senkrecht zu einer Innenfläche 5C des Gehäuses erstrecken, wohingegen bestimmte Anschläge der Anschläge 14, die von jedem Teil 12 getragen werden, aus Durchbohrungen 13 bestehen, welche jeweils zum Aufnehmen eines Schafts 13 bestimmt sind und in der Weise angeordnet sind, dass sie das Eingreifen jedes Teils auf den jeweiligen Schäften ermöglichen.
  • [0050] Vorzugsweise besteht das Teil 12 aus einem flachen und starren Werkstoff und ist einteilig aus einem Stück Pappe ausgebildet, auf welchem eine Vielzahl von Handschuhen 1 gehalten wird.
  • [0051] Beispielsweise weist jeder Handschuh zur lösbaren Verbindung mit einer Karte bzw. einem Teil 12 einen abtrennbaren Abschnitt auf, der seinerseits fest auf der Karte 12 verankert ist, beispielsweise mit Hilfe (hier nicht dargestellter) Klammern.
  • [0052] Gemäß einem besonderen Merkmal dienen die Anschläge 14, die zumindest indirekt auf dem Gehäuse 5 getragen sind, zum Zusammenwirken mit den Anschlägen 13 jedes Teils 12 in der Weise, dass die Position der Handschuhe in dem Gehäuse festgelegt ist, und werden dabei von einer Einrichtung 15 zum Einstellen der Position zumindest in einer Richtung in einer Ebene getragen, die im wesentlichen senkrecht zu einer Mittelachse 6A des Ausschnitts 6 verläuft.
  • [0053] Durch die Anordnung dieser Einrichtungen in der Spendervorrichtung lassen sich die Fehler und Mängel bei der Positionierung der Handschuhe auf den Karten, von denen sie getragen werden, beseitigen.
  • [0054] Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung:
  • - weist das Gehäuse 5 zwei Abschnitte 51, 52 auf, die entlang einer Achse 53, die im wesentlichen parallel zu einer Kante der Wandung 5A verläuft, in welcher der Ausschnitt 6 ausgespart ist, in der Weise angelenkt sind, dass eine Einfüllöffnung 54 mit entsprechender Form und Größe zum Einfüllen eines Satzes Handschuhe definiert wird, und
  • - trägt die Wandung 5A, in welcher der Ausschnitt 6 ausgespart ist, im wesentlichen in der Ebene der Einfüllöffnung 54 Leitelemente 55, welche zum einen in ihrer Größe begrenzt sind, damit sie das Einfüllen eines Satzes 3 Handschuhe 1 nicht behindern, und andererseits groß genug sind, um dem Durchtritt von Fingerteilen 1A der Handschuhe aus dem Gehäuseinneren zur Ebene der Einfüllöffnung entgegenzuwirken.
  • [0055] Vorzugsweise weist das Gehäuse einen Beschlag 56 und Einrichtungen auf, welche dessen Dichtigkeit gegenüber Spritzwasser gewährleisten. Der Fachmann auf diesem Gebiet ist selbst in der Lage, diese Vorkehrungen zu treffen und vorzuziehen, ohne hierzu eine erfinderische Leistung zu erbringen.

Claims (9)

1. Vorrichtung (4), welche einen Stapel Handschuhe (1) enthält, die aus einem Folienmaterial bestehen, wobei die Vorrichtung (4) ein Gehäuse (5) umfasst, das im wesentlichen aus mindestens einer Wandung (5A) besteht, die
- einerseits einen Innenraum definiert, in welchem ein Satz (3) mit einer vorgegebenen Anzahl Handschuhe (1) geschützt untergebracht ist und welche mindestens eine als Halteeinrichtung bezeichnete Einrichtung (7) umfasst, deren Aufgabe darin besteht, die Handschuhe (1) des Satzes (3) in einem Verbund zu halten, aus dem jeder Handschuh (1) nur dann herausgelöst werden kann, wenn auf ihn eine Kraft (F) mit vorgegebener Stärke einwirkt, und
- in welcher andererseits mindestens ein Ausschnitt (6) ausgespart ist, durch welchen die Handschuhe (1) herausziehbar sind,
dadurch gekennzeichnet, dass:
- mindestens ein Ausschnitt (6) im Gehäuse (5) einen Querschnitt aufweist, der zumindest gleich dem Querschnitt ist, den der Satz (3) aufweist, welcher in dem Gehäuse (5) anzuordnen ist und in einer vorgegebenen quer liegenden Ebene einer Gruppe (1B) von Fingerteilen (1A) vorhanden ist, die durch Übereinanderlegen derselben Fingerteile (1A) der Handschuhe (1) in einem Satz (3) gebildet ist, so dass diese Gruppe (1B) von Fingerteilen in Eingriff in dem Ausschnitt (6) mindestens bis zur betreffenden quer liegenden Ebene (T) bringbar ist,
- die Halteeinrichtung (7) in dem Gehäuse (5) in der Weise positioniert ist, dass die vorgegebene Gruppe (1B) von Fingerteilen (1A) in dem Satz (3) durch den Ausschnitt (6) so aus dem Gehäuse (5) über eine vorgegebene Länge (L) übersteht, dass jeder Handschuh nur dann aus dem Satz herauslösbar ist, wenn auf dasjenige unter seinen Fingerteilen das in Eingriff in dem Ausschnitt (6) steht, die Kraft (F) in einer Richtung einwirkt, die im wesentlichen parallel zu dessen Längsachse (1 C) ist.
2. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (7) mindestens einen als Zwischenfingeranschlag bezeichneten und zumindest indirekt mit dem Gehäuse (5) verbundenen Anschlag (8, 9) aufweist, welcher:
- so angeordnet ist, dass er in mindestens einem gemeinsamen Zwischenfingerraum (1D, 1E) der Gruppe (1B) von Fingerteilen (1A) abgestützt ist, welche in Eingriff in dem Ausschnitt (6) steht, und einer anschließenden Gruppe (1F) von Fingerteilen (1A), und
- so ausgerichtet ist, dass sich örtlich begrenzt jeder Handschuh des Satzes darauf abstützt, dessen durch den Ausschnitt verlaufendes Fingerteil zum Herausziehen beaufschlagt wird, in der Weise, dass er einer Verschiebung jedes Handschuhs in dem Satz in Herausziehrichtung durch den Ausschnitt entgegenwirkt.
3. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Ausschnitt (6) im Inneren des Gehäuses (5) von Wandungen (8A, 9A) begrenzt ist, welche einen Förderweg (10) begrenzen, dessen Breite im wesentlichen gleich der Breite des Fingerteils ist, welches sich durch den Ausschnitt erstreckt, und dessen Länge in etwa gleich dem Anteil des Fingerteils ist, der sich im Inneren des Gehäuses befindet.
4. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Wandungen (8A, 9A), welche den Förderweg (10) im Inneren des Gehäuses begrenzen, einen Zwischenfingeranschlag (8, 9) der Halteeinrichtung (7) trägt.
5. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum des Gehäuses zumindest örtlich begrenzt eine Dicke (E) aufweist, der zumindest ausreicht, um ein Abknicken der Abschnitte des Satzes Handschuhe zu ermöglichen, welche an die Gruppe Fingerteile angrenzen, die zum Eingriff in dem Ausschnitt (6) bestimmt ist, und nicht über den Ausschnitt (6) herausstehen, und zwar in der Weise, dass die Positionierung der Halteeinrichtung (7) in dem Gehäuse (5) möglich ist, ohne dass die Wandung des Gehäuses, in dem der Ausschnitt (6) ausgebildet ist, und die ihn umgebenden Wandungen nicht gegen die Flächen des Satzes anliegen und den gewünschten Eingriff der Gruppe von Fingerteilen in dem Ausschnitt behindern.
6. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens einen Außenanschlag (11) aufweist, der über eine an den Ausschnitt (6) angrenzende Außenfläche (5B) übersteht und in der Weise angeordnet ist und eine solche Ausdehnung hat, dass zumindest über die Länge (L), über welche die Gruppe (1B) von Fingerteilen (1A) aus dem Gehäuse (5) nach außen vorsteht, die Bewegungen der Hand eines Benutzers, die für ein Erfassen mindestens eines Fingerteils (1A) des Handschuhs mit den Fingern sorgen, begrenzt sind, und zwar
- zum einen auf die Bewegungen, die zum Erfassen mit den Fingern notwendig sind, und
- zum anderen auf die Bewegungen zum Herausziehen in eine Richtung, die im wesentlichen parallel zu den Längsachsen der Fingerteile (1A) der Gruppe von Fingerteilen (1A) verläuft, die auf der Außenfläche (5B) des Gehäuses (5) vorsteht.
7. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (7) zusätzlich zu einem Zwischenfingeranschlag folgendes aufweist:
- mindestens ein Teil (12) aus flachem und starrem Werkstoff, das lösbar mit mindestens jedem der Handschuhe (1) des Satzes (3) im wesentlichen in Höhe eines Teils des Handschuhs (1) verbunden ist, in dem sich eine Öffnung zum Einführen einer Hand befindet, und
- Anschläge (13, 14), welche zumindest indirekt vom Gehäuse (5) und jedem Teil (12) aus flachem starren Werkstoff getragen sind und auf diesen Bestandteilen (5, 12) so angeordnet sind, dass die Lage jedes Handschuhs (1) in dem Gehäuse (5) in der Weise definiert ist, dass zum einen die Ausrichtung einer bestimmten Gruppe (1B) von Fingerteilen (1A) auf die Mittelachse (6A) des Ausschnitts und zum anderen die genaue Positionierung des Satzes (3) in der Form erzielt werden, dass die bestimmte Gruppe (1B) von Fingerteilen (1A) über den Ausschnitt (6) nach außen aus dem Gehäuse (5) über eine gewünschte Länge (L) übersteht.
8. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge (14), welche zumindest indirekt vom Gehäuse (5) getragen sind und zum Zusammenwirken mit Anschlägen (13) jedes Teils (12) in der Form vorgesehen sind, dass die Position der Handschuhe in dem Gehäuse festgelegt ist, von einer Einrichtung (15) zum Einstellen der Position zumindest in einer Richtung in einer Ebene getragen sind, die im wesentlichen parallel zu einer Mittelachse (6A) des Ausschnitts (6) verläuft.
9. Vorrichtung, welche einen Stapel Handschuhe enthält, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass:
- das Gehäuse (5) zwei Abschnitte (51, 52) aufweist, die entlang einer Achse (53), die im wesentlichen parallel zu einer Kante der Wandung (5A) verläuft, in welcher der Ausschnitt (6) ausgespart ist, in der Weise angelenkt sind, dass eine Einfüllöffnung (54) mit entsprechender Form und Größe zum Einfüllen eines Satzes Handschuhe definiert ist, und
- die Wandung (5A), in welcher der Ausschnitt (6) ausgespart ist, im wesentlichen in der Ebene der Einfüllöffnung (54) Leitelemente (55) trägt, welche zum einen in ihrer Größe begrenzt sind, damit sie das Einfüllen eines Satzes (3) Handschuhe (1) nicht behindern, und andererseits groß genug sind, um dem Durchtritt von Fingerteilen (1A) der Handschuhe aus dem Gehäuseinneren zur Ebene der Einfüllöffnung entgegenzuwirken.
DE69704153T 1996-12-30 1997-12-22 Spender für Handschuhe aus Folienmaterial Expired - Lifetime DE69704153T2 (de)

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