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DE202006009336U1 - Elektrische Zwillingsleitung - Google Patents

Elektrische Zwillingsleitung Download PDF

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DE202006009336U1
DE202006009336U1 DE200620009336 DE202006009336U DE202006009336U1 DE 202006009336 U1 DE202006009336 U1 DE 202006009336U1 DE 200620009336 DE200620009336 DE 200620009336 DE 202006009336 U DE202006009336 U DE 202006009336U DE 202006009336 U1 DE202006009336 U1 DE 202006009336U1
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DE
Germany
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wires
wall thickness
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small
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Application number
DE200620009336
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Nexans SA
Original Assignee
Nexans SA
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Publication date
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Publication of DE202006009336U1 publication Critical patent/DE202006009336U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B7/00Insulated conductors or cables characterised by their form
    • H01B7/08Flat or ribbon cables
    • H01B7/0807Twin conductor or cable

Landscapes

  • Insulated Conductors (AREA)

Abstract

Elektrische Zwillingsleitung mit zwei Adern, von denen jede einen von einer Isolierung umgebenen elektrischen Leiter aufweist, bei welcher jede Ader von einem Mantel aus Isoliermaterial umgeben ist und bei welcher die Mäntel der beiden Adern durch einen aus dem gleichen Isoliermaterial wie die Mäntel bestehenden Steg zu einer Einheit miteinander verbunden sind, der sich über die ganze Länge der Leitung erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die den Abstand der beiden Adern (1, 2) voneinander bestimmenden Abmessungen des Steges (3) zwischen den beiden Adern klein sind im Verhältnis zur Wandstärke der Mäntel (6) der beiden Adern.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Zwillingsleitung mit zwei Adern, von denen jede einen von einer Isolierung umgebenen elektrischen Leiter aufweist, bei welcher jede Ader von einem Mantel aus Isoliermaterial umgeben ist und bei welcher die Mäntel der beiden Adern durch einen aus dem gleichen Isoliermaterial wie die Mäntel bestehenden Steg zu einer Einheit miteinander verbunden sind, der sich über die ganze Länge der Leitung erstreckt ( DE 33 33 996 C2 ).
  • Derartige Zwillingsleitungen – im folgenden kurz „Leitung" genannt – werden als Verbindungsleitungen und Versorgungsleitungen für elektrische Geräte aller Art verwendet. Sie haben den Vorteil, daß die beiden Adern beim Transport der Leitung und bei ihrer Verlegung durch den Steg zu einer einfach zu handhabenden Einheit verbunden sind. Der Steg bietet aber auch die Möglichkeit, die beiden Adern mittels eines Schneidwerkzeugs relativ einfach voneinander zu trennen. Das ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Kupplungselement an die Adern der Leitung angeschlossen werden soll oder wenn die Adern mit entsprechenden Kontakten eines Geräts verbunden werden sollen. Bei einem solchen Trennvorgang muß stets darauf geachtet werden, daß die Mäntel der Adern nicht beschädigt werden.
  • Die bekannte Leitung nach der eingangs erwähnten DE 33 33 996 C3 hat einen relativ breiten Steg, dessen Länge zwischen den beiden Adern etwa dem Durchmesser einer Ader entspricht. Mittig zwischen den beiden Adern sind im Steg auf zwei einander gegenüber liegenden Seiten Kerben angebracht, welche das Trennen der Adern voneinander erleichtern sollen. Der Materialaufwand für den Steg ist hoch, seine Gestaltung ist aufwendig und nach dem Trennvorgang verbleiben an beiden Adern störende Reste des Steges.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Leitung so zu gestalten, daß die beiden Adern ohne großen Aufwand und ohne die Gefahr einer Beschädigung voneinander getrennt werden können.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zumindest die den Abstand der beiden Adern voneinander bestimmenden Abmessungen des Steges zwischen den beiden Adern klein sind im Verhältnis zur Wandstärke der Mäntel der beiden Adern.
  • Der Steg dieser Leitung ist sehr materialarm ausgeführt. Er verbindet die beiden Adern der Leitung solange ausreichend fest zu einer Einheit, wie das beispielsweise beim Transport und beim Verlegen der Leitung erforderlich ist. Die beiden Adern können am Ende der Leitung, beispielsweise für Kontaktierungszwecke durch einfaches Ziehen an beiden Adern in Richtung voneinander weg, sauber und ohne Beschädigungsgefahr für die Mäntel getrennt werden. Ein Werkzeug wird dafür nicht benötigt. Der danach an einer der Adern verbleibende Steg stört wegen seiner sehr geringen Abmessungen weder optisch noch bei einer Bearbeitung der Ader. Er kann außerdem wegen der geringen Abmessungen problemlos von Hand entfernt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in den Zeichnungen dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Schnittbild der Leitung nach der Erfindung in perspektivischer Ansicht.
  • 2 eine Einzelheit der Leitung in vergrößerter Darstellung.
  • Die Leitung nach 1 weist als Zwillingsleitung zwei Adern 1 und 2 auf, die auf der ganzen Länge der Leitung durch einen Steg 3 miteinander verbunden sind. Jede der Adern 1 und 2 hat einen elektrischen Leiter 4, der von einer Isolierung 5 umgeben ist. Der Leiter 4 besteht vorzugsweise aus Kupfer. Er ist mit Vorteil als Litzenleiter ausgeführt. Die Isolierung 5 besteht beispielsweise aus Polyethylen. Sie ist zur Stabilisierung der Leitung mit Vorteil vernetzt. Für die Vernetzung kann beispielsweise das bekannte Silanverfahren verwendet werden.
  • Über der Isolierung 5 der Ader 1 und 2 ist jeweils ein Mantel 6 aus Isoliermaterial angeordnet. Die beiden Mäntel 6 sind durch den Steg 3 miteinander verbunden und zusammen mit demselben einstückig ausgeführt. Das wird beispielsweise durch Extrudieren des für Mäntel 6 und Steg 3 vorgesehenen Isoliermaterials erreicht, das mittels eines Extruders um die parallel zueinander verlaufenden, isolierten Leiter 4 herumgeformt wird. Mäntel 6 und Steg 3 bestehen mit Vorteil aus Polyurethan, vorzugsweise in flammwidriger Ausführung.
  • Der Steg 3 ist – wie schon erwähnt – einstückig mit den Mänteln 6 der beiden Adern 1 und 2 verbunden. Er ist besonders materialarm ausgeführt. Seine Abmessungen sind zumindest zwischen den beiden Adern 1 und 2 klein im Verhältnis zur Wandstärke der beiden Mäntel 6. Die beiden Adern 1 und 2 haben einen entsprechend geringen Abstand voneinander. Die Dicke bzw. Breite des Steges 3 zwischen den beiden Adern 1 und 2 beträgt mit Vorteil zwischen 20 % und 50 % der Wandstärke der Mäntel 6. Auch senkrecht zu dieser Dicke bzw. Breite hat der Steg 3 vorzugsweise Abmessungen, die klein sind im Verhältnis zur Wandstärke der beiden Mäntel 6. Der Steg 3 kann in dieser senkrechten Richtung größere Abmessungen haben, als für die Dicke bzw. Breite angegeben. Die Abmessungen können aber auch in beiden Richtungen gleich sein.
  • Die Leitung nach der Erfindung wird beispielsweise wie folgt hergestellt: Zunächst werden die beiden Adern 1 und 2 fertiggestellt, wozu deren Isolierungen 5 beispielsweise mittels eines Extruders aufgebracht werden. Die Isolierungen 5 der beiden Adern 1 und 2 können gleichfarbig ausgeführt sein, sie können aber mit Vorteil auch unterschiedliche Farben haben. Beispielsweise ist die Isolierung 5 der einen Ader schwarz und die der anderen rot.
  • Um die beiden fertiggestellten Adern 1 und 2 wird anschließend mittels eines Extruders der aus den beiden Mänteln 6 und dem Steg 3 bestehende Verbund herumgeformt. Es ist damit eine Zwillingsleitung hergestellt, deren Adern 1 und 2 durch den Steg 3 ausreichend fest zusammengehalten sind. Sie können wegen der materialarmen Ausführung des Steges 3 aber – beispielsweise für Kontaktierungszwecke – auch leicht voneinander getrennt werden. Dazu brauchen die beiden Adern 1 und 2 ohne wesentlichen Kraftaufwand nur auseinander gezogen zu werden. Der Steg 3 wird dann direkt von der einen Ader gelöst. Er kann problemlos auch von der anderen Ader entfernt werden.

Claims (7)

  1. Elektrische Zwillingsleitung mit zwei Adern, von denen jede einen von einer Isolierung umgebenen elektrischen Leiter aufweist, bei welcher jede Ader von einem Mantel aus Isoliermaterial umgeben ist und bei welcher die Mäntel der beiden Adern durch einen aus dem gleichen Isoliermaterial wie die Mäntel bestehenden Steg zu einer Einheit miteinander verbunden sind, der sich über die ganze Länge der Leitung erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die den Abstand der beiden Adern (1, 2) voneinander bestimmenden Abmessungen des Steges (3) zwischen den beiden Adern klein sind im Verhältnis zur Wandstärke der Mäntel (6) der beiden Adern.
  2. Leitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen des Steges (3) sowohl in Richtung der beiden Adern (1, 2) als auch senkrecht dazu klein sind im Verhältnis zur Wandstärke der Mäntel (6) der beiden Adern.
  3. Leitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Steges (3) zumindest zwischen den beiden Adern (1, 2) zwischen 20 % und 50 % der Wandstärke der Mäntel (6) der beiden Adern beträgt.
  4. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Isolierungen (5) der beiden Adern (1, 2) vernetzt ist.
  5. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierungen (5) der beiden Adern (1, 2) unterschiedlich gefärbt sind.
  6. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mäntel (6) der beiden Adern (1, 2) einschließlich des Steges (3) aus Polyurethan bestehen.
  7. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein flammwidriges Polyurethan verwendet ist.
DE200620009336 2006-06-14 2006-06-14 Elektrische Zwillingsleitung Expired - Lifetime DE202006009336U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN104505165A (zh) * 2015-01-04 2015-04-08 北京亨通斯博通讯科技有限公司 一种易分离的光伏电缆及其制造方法

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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