DE4440507A1 - Elektrisches Kabel zur Übertragung von Daten - Google Patents
Elektrisches Kabel zur Übertragung von DatenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Kabel zur
Übertragung von Daten mit hoher Übertragungsrate, in dessen
Seele mindestens ein Verseilelement enthalten ist, in dem
mindestens zwei aus isolierten elektrischen Leitern bestehende
Adern miteinander verseilt sind und dessen durch das
Verseilelement gebildete Seele von einem metallischen Schirm
umgeben ist, über dem ein aus Isoliermaterial bestehender
Mantel angebracht ist (EP-B-0 211 750).
Kabel mit Verseilelementen, in denen beispielsweise zwei oder
vier Adern miteinander verseilt sind, werden in der
Nachrichtentechnik seit langem benutzt. Diese Kabel können
grundsätzlich auch für die Datenübertragung eingesetzt werden.
Dabei ergeben sich aber mit höher werdenden Übertragungsraten
von beispielweise < 100 Mbit/s Probleme, da sich die
unterschiedlichen, in der Seele eines Kabels befindlichen
Übertragungskanäle gegenseitig störend beeinflussen
(Nahnebensprechen). Der erforderliche Störabstand zwischen den
Übertragungskanälen kann oft nur mit erheblichem Aufwand
eingehalten werden.
Zur Verminderung der gegenseitigen Beeinflussung benachbarter
Übertragungskanäle werden gemäß der US-A-4 873 393 bei einem
Kabel mit paarweise verseilten Adern die Schlaglängen der
unterschiedlichen Paare unterschiedlich gestaltet. Dadurch
wird der Abstand der die Übertragungskanäle bildenden Paare
voneinander erhöht, da die Adern eines Paares nicht oder nur
an wenigen Stellen in die Lücken zwischen den Adern von
benachbarten Paaren passen. Um diesen Effekt noch zu
verbessern, ist es durch die US-A-5 298 680 bekannt geworden,
jeweils zwei, unterschiedliche Schlaglängen aufweisende Paare
miteinander zu verseilen. Der Aufwand ist in beiden Fällen
erheblich. Die Kabel sind außerdem nicht in einem Arbeitsgang
herstellbar.
Das gilt auch für das eingangs geschilderte Kabel nach der
EP-B-0 211 750, bei welchem aus zwei miteinander verseilten
Adern bestehende Paare so in der Seele des Kabels angeordnet
sein sollen, daß jedes Paar einen Umkreis hat, in den
benachbarte Paare nicht eindringen können. Die
unterschiedlichen Übertragungskanäle sollen dadurch
ausreichend entkoppelt sein. Wie das bei der Herstellung des
Kabels, bei dessen Verlegung und beim Betrieb desselben
realisiert werden soll, ist der Patentschrift nicht zu
entnehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs
geschilderte Kabel so zu gestalten, daß es bei wirksamer
Entkopplung der unterschiedlichen Übertragungskanäle in einem
Arbeitsgang herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
- - daß die Adern in dem Verseilelement mit in Abständen wechselnder Schlagrichtung miteinander verseilt sind und
- - daß das Verseilelement von einer dicht an seiner Oberfläche anliegenden, aus mindestens einer längseinlaufenden Folie mit in Längsrichtung überlappenden Kanten geformten Hülle umgeben ist.
Durch die Verseilung der Adern mit wechselnder
Schlagrichtung - im folgenden "SZ-Verseilung" genannt - können
Verseilelemente in sehr großer Länge hergestellt werden. Da
bei der SZ-Verseilung keine nur in einer Richtung drehenden
Abläufe bzw. andere Aggregate eingesetzt werden, können die
Verseilelemente leicht im gleichen Arbeitsgang zu
übergeordneten SZ-verseilten Elementen zusammengefaßt werden.
Auch alle über der Seele anzubringenden Schichten, wie Schirm
und Mantel, können im gleichen Arbeitsgang erzeugt werden.
Durch die SZ-Verseilung mit dauernder Änderung der
Schlagrichtung der Adern in den Verseilelementen ergibt sich
außerdem eine verbesserte Entkopplung der Übertragungskanäle
des so aufgebauten Kabels. Die Entkopplung wird weiter durch
die um die Verseilelemente herumgelegte Hülle verbessert,
welche unabhängig vom Material derselben einen vergrößerten
Abstand zwischen den Verseilelementen bewirkt. Wegen der
geschlossenen Hüllen können die Adern von benachbarten
Verseilelementen sich nicht berühren und insbesondere nicht in
deren Lücken eindringen. Das macht sich besonders auch dann
vorteilhaft bemerkbar, wenn zwei oder mehr Verseilelemente zu
übergeordneten Elementen verseilt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in den
Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 bis 4 Querschnitte durch zwei unterschiedlich
aufgebaute Kabel nach der Erfindung.
Fig. 5 und 6 ein Verseilelement des Kabels nach Fig. 1 in zwei
unterschiedlichen Ausführungsformen in vergrößerter
Darstellung.
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Verseilelements des Kabels in
schematischer Darstellung.
Fig. 8 eine Vorrichtung zur Herstellung des Kabels, ebenfalls
in schematischer Darstellung.
In Fig. 1 ist ein elektrisches Kabel im Schnitt dargestellt,
in dessen Seele aus isolierten elektrischen Leitern 1
bestehende Adern 2 angeordnet sind. Die Leiter 1 der Adern 2
bestehen vorzugsweise aus Kupfer. Für die Isolierung 3 der
Leiter 1 können beispielweise Polyethylen oder Polypropylen
verwendet werden. Die Isolierung 3 kann auch aus geschäumtem
Material bestehen, das eine glatte Außenhaut hat. Je zwei
Adern 2 sind zu einem Paar 4 miteinander verseilt, und zwar
durch SZ-Verseilung. Über den beiden Adern 2 der vier in Fig.
1 eingezeichneten Paare 4 ist jeweils eine dicht an deren
Oberfläche anliegende Hülle 5 angebracht.
Die Hülle 5 wird jeweils aus mindestens einer
längseinlaufenden Folie 6 geformt. Sie hat entsprechend Fig. 5
an einer in Längsrichtung verlaufenden Stelle 7 überlappende
Kanten. Die Überlappung liegt zweckmäßig bei 10% bis 20%,
bezogen auf die Breite der eingesetzten Folie. Die Hülle 5
kann gemäß Fig. 6 auch aus zwei übereinander angebrachten
Folien 6 und 8 bestehen, die nach ihrer Formung miteinander
verklebt werden. Auch die Folie 8 ist längseinlaufend
aufgebracht. Ihre Überlappungsstelle 9 ist gegenüber der
Überlappungsstelle 7 der Folie 6 zweckmäßig um 180° versetzt.
Grundsätzlich könnte die Hülle 5 auch aus mehr als zwei
längseinlaufend aufgebrachten und miteinander verklebten
Folien bestehen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Paare 4 des Kabels durch
die die Adern 2 umgebenden Hüllen 5 deutlich gegeneinander
abgegrenzte Verseilelemente. Die Adern 2 dieser
Verseilelemente können sich nicht berühren. Sie haben in der
Seele des Kabels einen so großen Abstand voneinander, daß eine
ausreichende Entkopplung der unterschiedlichen
Übertragungskanäle gegeben ist.
Die für die Hülle 5 verwendeten Folien 6 und 8 können aus
Metall und/oder aus Kunststoff bestehen. Sie sind zweckmäßig
auf einer Seite mit einem Haftvermittler beschichtet. Der
Haftvermittler kann beispielsweise ein bei Erwärmung
klebfähiges Material sein, wie beispielweise ein
Heißschmelzkleber oder ein Copolymer des Ethylens. Die Folie 6
besteht vorzugsweise aus Kunststoff. Ihre mit dem
Haftvermittler beschichtete Seite ist in der fertigen Hülle 5
zweckmäßig den Adern 2 zugewandt. Die Folie 8 ist vorzugsweise
eine Metallfolie, deren beschichtete Seite in der fertigen
Hülle 5 der Folie 6 zugewandt ist. Die Hülle 5 liegt dann
nicht nur dicht an den Adern 2 der Paare 4 an, sondern sie ist
durch gezielte Wärmezufuhr auch mit denselben und in ihren
Schichten verklebt. Auf die Paare 4 einwirkende Zugbelastungen
werden dadurch von den Hüllen 5 abgefangen. Als Materialien
für die Folien 6 und 8 eignen sich beispielweise Polyester
oder Polypropylen, die auch geschäumt sein können, sowie
Aluminium oder kunststoffbeschichtetes Aluminium.
Über der aus den vier Paaren 4 bestehenden Seele des Kabels
ist ein metallischer Schirm angebracht. Dieser kann als
geschlossene Hülle ausgeführt sein, die gemäß Fig. 1 aus einer
Folie 10 aus Metall längseinlaufend mit in Längsrichtung
überlappenden Kanten um die Seele herumgeformt ist. Über dem
Schirm liegt ein Mantel 11 aus einem geeigneten Kunststoff,
wie beispielweise Polyvinylchlorid oder Polyethylen. Die für
den Schirm verwendete Folie 10 besteht vorzugsweise aus Kupfer
oder Aluminium. Sie kann wieder einseitig mit einem
Haftvermittler beschichtet sein. Die klebfähige Seite der
Folie 10 liegt in diesem Falle im fertigen Kabel außen. Der
Schirm ist dann im fertigen Kabel fest mit dem Mantel 11
verbunden und wegen der gegebenen Sandwichkonstruktion gegen
Knicken geschützt.
Gemäß Fig. 2 kann über der Seele des Kabels zunächst auch eine
aus Kunststoff bestehende Folie 12 längseinlaufend
herumgeformt werden, die in der in Längsrichtung verlaufenden
Überlappungsstelle 13 verklebt ist. Über der Folie 12 wird
dann die Folie 10 angebracht. Deren Überlappungsstelle 14 ist
gegenüber der Überlappungsstelle 13 der Folie 12 zweckmäßig um
180° versetzt. Wenn an den Schirm des Kabels sehr hohe
Anforderungen gestellt werden, kann gemäß Fig. 3 zwischen den
beiden Folien 10 und 12 noch ein beispielsweise aus
Kupferdrähten bestehendes Geflecht 15 angeordnet werden.
Das Kabel nach Fig. 4 weist lediglich vier Adern 2 auf, die
ebenso wie die Paare 4 des Kabels nach Fig. 1 im SZ-Verfahren
miteinander verseilt sind und so einen "Vierer" 16 bilden.
Hier besteht die Seele des Kabels also nur aus dem einen
Vierer 16, über dem die gleichen Schichten angebracht sein
können, wie bei dem Kabel nach den Fig. 1 bis 3. Das sind also
insbesondere der aus der Folie 10 bestehende Schirm und der
Mantel 11.
Alle Verseilelemente (Paare 2, Vierer 16) sind durch SZ-
Verseilung, also mit reversierender Schlagrichtung,
miteinander verseilt. Sie haben dann ein Aussehen, wie es
schematisch aus Fig. 7 hervorgeht. Abschnitte, in denen
jeweils die gleiche Schlagrichtung der verseilten Adern 2
vorliegt, sind durch Umkehrstellen 17 miteinander verbunden,
in denen die Adern 2 über eine relativ kurze Strecke in
Achsrichtung verlaufen. Da ein solches Verseilelement nicht
zugfest ist, muß es nach dem Verseilen relativ schnell so fest
gefaßt werden, daß es Zugbelastungen in axialer Richtung
standhalten kann und nicht auseinander gezogen wird.
Die Verseilelemente aller möglichen Aufbauten von Kabeln sind
nach dieser Verfahrensweise miteinander verseilt. Das bietet
den Vorteil, daß keine ständig in gleicher Richtung um eine
Achse rotierenden Abläufe benötigt werden. Zum festen
Zusammenhalt der Adern 2 in den Verseilelementen dienen die
Hüllen 5, die fest anliegend gleich hinter dem Verseilpunkt
der Adern 2 um die Verseilelemente herumgeformt werden.
Zugbelastungen werden daher - wie schon erwähnt - im
wesentlichen von den Hüllen 5 abgefangen. Das gilt nicht nur
für die Verseilelemente des Kabels nach den Fig. 1 bis 3 mit
nur zwei Adern. 2, sondern auch für den Vierer 16 nach Fig. 4,
in dem alle vier Adern 2 im SZ-Verfahren miteinander verseilt
sind, und grundsätzlich für jeden sinnvollen Kabelaufbau.
Die Bezeichnung "SZ" für die reversierende Verseilung läßt
sich in Fig. 7 gut erkennen. Die Adern 2 haben auf der linken
Seite der Umkehrstelle 17 die Form eines gestreckten "S",
während sie auf der rechten Seite die Form eines gestreckten
"Z" aufweisen. Diese Betrachtung könnte allerdings auch
umgekehrt sein, wenn von den Buchstaben "S" und "Z" jeweils
nur die Richtung des mittleren Verbindungsstücks
berücksichtigt wird.
Ein Kabel entsprechend Fig. 1 wird gemäß Fig. 8 beispielsweise
wie folgt hergestellt:
Von Spulen 18 werden Adern 2 abgezogen und paarweise
Vorrichtungen 19 zugeführt, in denen sie durch SZ-Verseilung
miteinander verseilt werden. Hinter den Verseilpunkten 20
liegen dann die Paare 4 vor, um die unmittelbar nach dem
Verlassen der Verseilpunkte 20 die Folien 6 dicht anliegend
herumgeformt werden. Die Folien 6 werden von Spulen 21
abgezogen und in Formungseinrichtungen 22 längseinlaufend mit
in Längsrichtung überlappenden Kanten (Fig. 5) zu den Hüllen 5
geformt. Der Einfachheit halber ist in Fig. 8 nur eine Spule
21 eingezeichnet, von welcher eine Folie 6 abgezogen wird. Es
ist jedoch für jedes Verseilelement eine solche Spule 21
vorhanden. Es kann in der gleichen Fertigungseinrichtung auch
für jedes Verseilelement noch eine weitere Spule mit
zugehöriger Formungseinrichtung für die Folie 8 eingesetzt
werden. Die vier jeweils von einer Hülle 5 umgebenen Paare 4
werden einer weiteren SZ-Verseilvorrichtung 23 zugeführt, in
welcher sie zur Seele des Kabels miteinander verseilt werden.
Unmittelbar hinter der SZ-Verseilvorrichtung 23 wird als
Schirm eine Metallfolie 10 um die Seele des Kabels
herumgeformt, und zwar wiederum längseinlaufend. Dazu wird die
Metallfolie 10 von einer Spule 24 abgezogen und in einer
Formungseinrichtung 25 mit in Längsrichtung überlappenden
Kanten zum Schirm geformt. Anschließend wird noch im gleichen
Arbeitsgang der Mantel 11 mittels eines Extruders 26 auf den
Schirm aufgebracht. Wegen der dabei abgegebenen Wärme
verkleben Schirm und Mantel 11 miteinander. Auch an dieser
Stelle können im Tandemverfahren in analoger Weise vor der
Metallfolie 10 noch die Kunststoff-Folie 12 längseinlaufend
aufgebracht und gegebenenfalls das Geflecht 15 um dieselbe
herum erzeugt werden.
Grundsätzlich reicht es aus, wenn in der Seele des Kabels nur
ein aus zwei miteinander verseilten Adern 2 bestehendes Paar 4
vorhanden ist. Die Vorteile, die mit dem Kabel nach der
Erfindung erzielt werden, sind aber erst dann voll wirksam,
wenn mindestens zwei unterschiedliche Übertragungskanäle in
der Seele vorhanden sind. Das ist beispielweise bei dem aus
Fig. 4 ersichtlichen Vierer 16 gegeben, aber auch bei zwei
Paaren 4, die jeweils von einer dicht anliegenden Hülle 5
umgeben sind.
Zur weiteren Verbesserung der Zugfestigkeit des Kabels kann in
dessen Aufbau mindestens ein in Längsrichtung verlaufendes
zugfestes Element angeordnet sein. Dabei kann es sich um ein
Stahlseil oder um einen Kunststoff-Faden handeln, der
beispielsweise aus Aramid besteht. Zweckmäßig werden vor dem
Extrudieren des Mantels 11 mehrere, in Umfangsrichtung
gegeneinander versetzte zugfeste Elemente auf den Schirm
aufgelegt.
Claims (15)
1. Elektrisches Kabel zur Übertragung von Daten mit hoher
Übertragungsrate, in dessen Seele mindestens ein
Verseilelement enthalten ist, in dem mindestens zwei aus
isolierten elektrischen Leitern bestehende Adern
miteinander verseilt sind und dessen durch das
Verseilelement gebildete Seele von einem metallischen
Schirm umgeben ist, über dem ein aus Isoliermaterial
bestehender Mantel angebracht ist, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß die Adern (2) in dem Verseilelement (4, 16) mit in Abständen wechselnder Schlagrichtung miteinander verseilt sind und
- - daß das Verseilelement (4, 16) von einer dicht an seiner Oberfläche anliegenden, aus mindestens einer längseinlaufenden Folie (6, 8) mit in Längsrichtung überlappenden Kanten geformten Hülle (5) umgeben ist.
2. Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seele aus mindestens zwei mit in Abständen wechselnder
Schlagrichtung miteinander verseilten Verseilelementen
(4) besteht, in denen jeweils mindestens zwei Adern (2)
miteinander verseilt sind.
3. Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seele aus mindestens einem Verseilelement (16) besteht,
in dem vier Adern (2) miteinander verseilt sind.
4. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülle (5) mit den Adern (2)
verklebt ist.
5. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folie (6, 8) zumindest auf einer
Seite mit einem Haftvermittler beschichtet ist.
6. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folie (6) aus Kunststoff besteht.
7. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folie (8) aus Metall besteht.
8. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer aus mehr als einer Folie
bestehenden Hülle (5) die übereinander liegenden Folien
miteinander verklebt sind.
9. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß um die Seele eine aus Kunststoff
bestehende Folie (12) längseinlaufend mit in
Längsrichtung überlappenden Kanten herumgeformt ist, die
von einem Geflecht (15) aus metallischen Drähten umgeben
ist.
10. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß über dem Geflecht (15) ein Schirm
angebracht ist, der aus einer längseinlaufenden
Metallfolie (10) mit in Längsrichtung überlappenden
Kanten geformt ist, die auf ihrer im Kabel außen
liegenden Seite mit einem Haftvermittler beschichtet ist.
11. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seele von einem Schirm umgeben
ist, der aus einer längseinlaufenden Metallfolie (10) mit
in Längsrichtung überlappenden Kanten geformt ist, die
auf ihrer im Kabel außen liegenden Seite mit einem
Haftvermittler beschichtet ist.
12. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haftvermittler ein bei Erwärmung
klebfähiges Material ist.
13. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haftvermittler ein
Heißschmelzkleber ist.
14. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haftvermittler ein Copolymer des
Ethylens ist.
15. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß im Kabelaufbau mindestens ein in
Längsrichtung des Kabels verlaufendes zugfestes Element
angebracht sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944440507 DE4440507A1 (de) | 1994-11-12 | 1994-11-12 | Elektrisches Kabel zur Übertragung von Daten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944440507 DE4440507A1 (de) | 1994-11-12 | 1994-11-12 | Elektrisches Kabel zur Übertragung von Daten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4440507A1 true DE4440507A1 (de) | 1996-05-15 |
Family
ID=6533190
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19944440507 Ceased DE4440507A1 (de) | 1994-11-12 | 1994-11-12 | Elektrisches Kabel zur Übertragung von Daten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4440507A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2762440A1 (fr) * | 1997-04-21 | 1998-10-23 | 3 C Components | Installation pour la realisation de cables electriques plats a conducteurs a toronnage sz |
| FR2762439A1 (fr) * | 1997-04-21 | 1998-10-23 | 3 C Components | Installation pour la realisation de torons conducteurs "unilay" de cables electriques |
| DE19839900C2 (de) * | 1998-09-02 | 2002-06-20 | Draka Telekom Gmbh & Co Kg | Kabel für Fernmelde- und Sicherungsanlagen |
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-
1994
- 1994-11-12 DE DE19944440507 patent/DE4440507A1/de not_active Ceased
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