DE20105488U1 - Temporärer Schutzraum im Aufzugsschacht ,aktivierbar von der Kabine aus - Google Patents
Temporärer Schutzraum im Aufzugsschacht ,aktivierbar von der Kabine ausInfo
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Description
Die heutigen Aufzüge haben erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Aufgrund des erforderlichen Schachtkopfes muß im obersten Geschoß bei einem Flachdach in der Regel die Dachhaut durchstoßen werden, was zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursacht.
Bei modularen Gebäuden, Häusern ohne Keller und Nachrüstungen ist die Schachtgrube besonders hinderlich.
Scr^achtkopf und Grube sowie ausreichend hohe Puffer schützen den Monteur bei einer unbeabsichtigten Überfahrt der letzten Haltestelle.
Bei einem verkürzten Schacht, liegt das Problem darin, für Wartungs- oder Reparaturarbeiten unter und auf der Kabine einen in allen Situationen sicheren und genehmigungsfähigen Schutzraum zu schaffen .
Dieser Schutzraum muß einfach und schnell wieder in eine Kabinenfahrbahn umgewandelt werden können und umgekehrt.
Mit nachfolgender Erfindung wird erreicht, daß für unter oder auf der Kabine arbeitendes Personal auch bei reduziertem Schacht ein temporärer, sicherer Schutzraum entsteht.
Im Gegensatz zu einer komplexen Lösung, beschrieben im US Patent 5806633, bei der die Stützen seitlich wegklappen, werden die Stützen in der hier vorgestellten Erfindung fest montiert und können manuell von der Kabine aus durch einschieben eines Riegels einfach und gefahrlos aktiviert werden. Befindet sich die Kabine bereits im Schutzraumbereich wird das einschieben des Riegels mechanisch blockiert.
Ein besonderer Vorteil dieser Lösung ist, daß sich dabei im Schacht keinerlei bewegliche Teile, Kontakte , Endschalter oder ähnliches befinden was die Zuverlässigkeit und Sicherheit eines temporären Schutzraumes ja wieder in Frage stellen würde. Alle Einrichtungen für Anzeige, Bedienung und WartCfhg sind vom inneren der Kabine aus zugänglich.
Mit dieser Erfindung kann somit ein temporärer Schutzraum über und unter der Kabine kostengünstig und ausfallsicher realisiert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung werden die Sicherheitsstützen um auswechselbare, flache Pufferkörper ergänzt.
Diese sollen durch Ihre Bauart die Aufprallenergie der Kabine nach einer vorberechneten Kraft Wege Kennlinie absorbieren, zudem wartungsfrei, kostengünstig, von geringem Gewicht und leicht auswechelbar sein. Für die Beschaffenheit von auswechselbaren Pufferkörper gibt es bereits Patente z.B. US 4.515.248 . Sie sind nicht Bestandteil dieser Erfindung.
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Als weitere sekundär Maßnahme wird bei schnellen Aufzügen optional das untere und obere Joch des Kabinenrahmens als Knautschzone ausgeführt z.B. durch Einsatz eines Aluminium Profilträgers in Lamellen- oder Wabenstruktur, dessen Wirkung erst dann einsetzt wenn bei einem starken Aufprall das definierte Absorptionspotential des auswechselbaren Puffers ausgeschöpft ist.
Ein auf dem Schachtboden oder der Schachtdecke, in der Höhe einstellbarer Überwachungskontakt zeigt an, wenn der Pufferkörper in Aktion war und ausgewechselt werden muß.
In den Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt es zeigen :
Fig.1 Aufzugsschacht mit kabinenseitig aktivierbaren, im oberen und unteren Schachtende fest montierten Sicherheitsstützen mit integriertem Wechselpuffer
Fig.2 Manuelle von der Kabineninnenseite aus zu betätigende Aktivierungseinrichtung für Sicherheitsstützen .
Fig.3 Elektromechanischer, modularer Zusatz zur Fernbetätigung der Aktivierungsseinrichtung für Sicherheitsstützen
Fig.4 Kabinenunterseite mit Pufferkörper und Meldekontakt im Schnitt.
Die Darstellung in Fig.1 zeigt im Schnitt einen Aufzugsschacht mit Kabine 1, den zugehörigen Sicherheitsstützen 2a,b,c,d mit den auswechselbaren flachen Pufferkörpem
Der Aufzugsschacht wird im Rahmen der Erfindung in einen oberen und unteren temporären Schutzraum und in einen mittleren Fahrbahnbereich, der zwischen den Schutzräumen liegt, eingeteilt.
Die Höhe der Schutzräume wird durch die Länge der Sicherheitsstützen 2a,b,c,d bestimmt.
Die Kabine 1 kann im Normalbetrieb den gesamten Schacht einschließlich der temporären Schutzräume befahren.
Von der Fahrbahnstrecke geht lediglich die Höhe des Pufferkörpers 9 am jeweiligen Schachtende ab. Die Pufferhöhe 9 ist abhängig von der Nenngeschwindigkeit der Kabine 1 und der vorgesehenen Verzögerungsstrecke.
Ein temporärer Schutzraum kann mindestens durch eine Sicherheitsstütze , einer Sicherheitsstütze 2a,2b auf jeder Kabinenseite oder durch eine Doppelstütze auf jeder Kabinenseite realisiert werden. Dieselben Konfigurationen werden für den Schachtboden 4 und die Schachtdecke 5 eingesetzt.
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Die senkrechte Sicherheitsstützen 2a z.B. wird fest auf dem Schachtboden 4, exakt unter der zugehörigen, kabinenseitig angebrachten senkrechten Führung der Aktivierungseinrichtung 3a montiert. Die Aktivierungseinrichtung 3a wird an der Kabine 1 vorzugsweise an den Seitenträgern 7a des Kabinenrahmens befestigt und ist das Gegenstück der im Schacht fest montierten Sicherheitsstütze 2a. Dieselbe Anordnung gilt für die Sicherheitsstütze 2b,2c,2d.
Die obere und untere Führung der Aktivierungseinrichtungen 3a, 3c kann auch kombiniert als senkrechtes, durchgehendes Rohr 7a ausgeführt sein, das gleichzeitig integraler Bestandteil des seitlichen Kabinenrahmens ist. Werden auf jeder Seite Doppelstützen eingesetzt sind die kabinenseitigen Führungen 7a,7b entsprechend als Doppelrohr ausgeführt.
Fig. 2 zeigt die manuelle Aktivierungseinrichtung 3 a,b,c,d im Detail. Diese besteht aus einer Führung 3.1. Die stabile Führung 3.1 ist so dimensioniert und ausgerichtet daß sie sich bei einer Bewegung der Kabine gegen das Schachtende ohne Reibung oder Berührung über die Stützen 2 schieben lassen.
In eine waagrechte Öffnung 3.8 der Führung 3.1 greift ein horizontal und parallel zur Kabinenwand 3.9 geführter stabiler Riegel 3.2 ein, der manuell oder entspr. Fig.3 elektromechanisch zwischen den Positionen Ein 3.10, Aus 3.11 bewegt werden kann.
Die Ein Aus Position des Riegels wird durch Endschalter registriert.
Als weitere Option kann über eine von der Kabine zugängliche Bohrung 3.7 in der Führung 3.1 ein Kontakt, Photodiode oder Sensor eingebracht werden, der z.B. mittels einer Leuchtdiode 3.12 meldet wenn sich die Sicherheitsstütze 2 in der Führung 3.1 befindet.
Dies bedeutet daß die Kabine ganz oder teilweise im temporären Schutzraumbereich ist.
Die Riegel 3.2 kann dann nicht eingeschoben und der Schutzraum nicht benutzt werden.
Bei der manuellen Version entsprechend Fig.2 greift ein Zapfen 3.3 des Riegels 3.2 durch eine Öffnung 3.4 der Kabinenwand 3.9, so daß der Riegel 3.2 gefahrlos vom inneren der Kabine 1 aus zu betätigen ist.
Die Öffnung 3.4 kann durch eine abschliessbare Klappe gesichert werden.
Fig.3 zeigt die Aktivierungseinrichtung 3a,b,c,d mit modular ergänzbarem elektromechanischem Zusatz
Bei der elektromechanischen Version die z.B. aus einem Stellmotor mit Betätigungshebel 3.6 und einer Feder 3.5 besteht, wird der Riegel 3.2 durch die Federkraft der Feder 3.5 eingeschoben wenn der Stromkreiskontakt des Stellmotors offen ist.
Bei schliessen des Stromkreises bewegt der Stellmotor 3.6 den Riegel 3.2 gegen die Federkraft 3.5 wieder in die Ausgangslage zurück.
Durch diese Funktion wird erreicht, daß der Riegel 3.2 bei einer Störung oder auch bei Stromausfall automatisch einfällt.
Bei Bedarf ist ein temporärer Schutzraum einfach , schnell und gefahrlos einzurichten indem manuell vom Innenraum der Kabine 1 aus oder automatisch, mittels eines Kontaktes von einem beliebigen Punkt aus, die entsprechenden Riegel 3.2 in die kabinenseitige Führung 3.1 eingeschoben werden.
Befindet sich die Kabine ganz oder teilweise im oberen oder unteren Schutzraum wird dies z.B. über eine Leuchtdiode 3.12 an der Riegelbetätigung angezeigt. Der Riegel kann in dieser Situation nicht in die Führung 3.1 eingeschoben werden, da er zudem von der Sicherheitsstütze 2 mechanisch blockiert wird.
Bewegt sich danach die Kabine 1 mit eingeschobenem Riegel 3.2 vom mittleren Fahrbahnbereich unbeabsichtigt in Richtung Schachtende, können sich die Sicherheitsstützen nicht mehr durch die kabinenseitige Führunge hindurchschieben. Die Kabine wird in einer definierten Höhe über dem Schachtende mechanisch blockiert .
Sicherheitsschaltungen
Die Ein 3.10 und Aus 3.11 Stellungen des Riegels 3.2 lösen über die Endschaltern, verschiedene Funktionen aus z.B. :
Riegel Ein 3.10: Der Endschalter schaltet den Hauptantrieb auf Revisionsfahrt und stoppt diese bei ansprechen des Kontaktes 3.7.das heißt zu Beginn des Schutzraumes.
Riegel aus 3.11: Der Endschalter löst Nothalt des Aufzuges und Alarmton aus wenn zusätzlich die Druckschalter oder Sensoren im temporären Schutzraum oder auf dem Kabinendach ansprechen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist in Fig. 1 zwischen den Füßen 11a, 11b der Sicherheitsstützen 2a,2b ein flaches U Profil 8 für die Aufnahme von einem oder mehreren Pufferkörper 9 eingeschweisst oder eingeschraubt.
An dem U Profil 8 sind auf der einen Seite ein oder mehrere elastische Bänder 10 befestigt, die auf der Gegenseite eingehängt werden können. Mit diesen Bändern können auswechselbare Pufferkörper 9 unterschiedlicher Dimension und Bauart leicht befestigt und gelöst werden.
Entsprechend Fig. 4 ist das untere und obere Joch 6 des Kabinenrahmens als Aufprallfläche entweder als flach - oder als U Profil ausgebildet. Das U Profil 6 muß breiter sein, als das Gegenstück 8 auf dem Schachtboden. Dadurch kann das Joch 6
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des Kabinenrahmens, bei einem Aufprall über das U Profil 8 greifen, das den Pufferkörper 9 enthält.
In jedem Schachtende ist am Schachtrand ein senkrechter Stab 13, etwas höher wie der Puffer 9, mit einem in der Höhe einstellbarem Kontakt 12 befestigt, der von der Kabinenunterseite 1 betätigt wird wenn der Pufferkörper 9 zusammengedrückt wurde.
Über eine Kontrollampe wird anzeigt wenn dieser auszuwechseln ist.
Der Puffer 9 kann nach Aktivierung der Sicherheitsstützen 2 und Einrichtung des temporären Schutzraumes gefahrlos ersetzt werden.
In einer weiteren Option ist in Fig.1 das untere und obere Joch 6a,6b des Kabinenrahmens 7a,b als auswechselbare, sekundäre Knautschzone z.B. mit einem Stahl, Aluminium Träger in Wabenstruktur ausgeführt. Die Knautschzone ist so berechnet daß sie erst dann zum Einsatz kommt, wenn der Pufferkörper 9 durch einen Aufprall der Kabine 1 vollständig zusammengedrückt wurde.
Die Erfindung kann in einer weiteren Ausgestaltung um eine einfahrbare Schürze ergänzt werden.
Claims (17)
1. Temporärer Schutzraum für Aufzüge mit reduziertem Schacht, mit mindestens einer von der Aufzugskabine aus aktivierbarer Sicherheitsstütze und auswechselbarem Flachbettpuffer, gekennzeichnet dadurch
- Daß sich mindestens eine auf dem Schachtboden (4) fest montierte, senkrechte Sicherheitsstütze (2a) passgenau in eine als Gegenstück an dem Kabinenrahmen (7a) oder an der Kabinenwand montierte, senkrechte Führung mit Aktivierungseinrichtung (2a) schiebt wenn sich die Kabine (1) gegen den Schachtboden (4) bewegt.
- Daß sich anstatt oder zusätzlich, mindestens eine auf der Schachtdecke (5) fest montierte, senkrechte Sicherheitsstütze (2c) passgenau in eine als Gegenstück an dem Kabinenrahmen (7a) oder an der Kabinenwand montierte, senkrechte Führung mit Aktivierungseinrichtung (3c) schiebt wenn sich die Kabine (1) gegen die Schachtdecke (5) bewegt.
- Daß nach (Fig. 2) jede an der Kabine (1)montierte Führung (3.1) ca. in der Mitte eine horizontale Öffnung (3.8) hat in die ein stabiler, parallel zur Kabinenwand (3.9) geführter Riegel (3.2) eingeschoben werden kann, der in eingeschobenem Zustand verhindert, daß sich die Sicherheitsstütze(2) durch die Führung (3.1) hindurchschiebt und damit eine Kabinenbewegung in Richtung Schachtende in einer definierten Höhe mechanisch blockiert.
2. Temporärer Schutzraum nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch
- Daß der parallel zur Kabinenwand (3.9) laufende Riegel (3.2) einen Zapfen (3.3) aufweist der durch eine Öffnung (3.4) der Kabinenwand 3.9 greift und damit ein Einschieben (Ein) (3.10) und Zurückziehen (Aus) (3.11) des Riegels (3.2) von der Kabineninnenseite aus ermöglicht.
3. Temporärer Schutzraum nach Anspruch 2 gekennzeichnet dadurch
- Daß nach (Fig. 3) der Riegel (3.2) durch eine elektromechanische Einrichtung ergänzt wird, bestehend aus einem Stellmotor mit Betätigungshebel (3.6) und einer Feder (3.5) wobei bei geöffnetem Stromkreis, das heißt in stromlosen Zustand des Stellmotors (3.6) die Feder (3.5) den Riegel (3.2) einschiebt (Ein) und bei geschlossenem Stromkreis des Stellmotors (3.6) oder eines Magneten dieser den Riegel (3.2) gegen die Federkraft zurückzieht (Aus).
- Daß der Riegel (3.2) mittels eines Schalters, Schlüsselschalters oder Kontaktes im Stromkreis des Stellmotors (3.6) zwischen den Positionen Ein (3.10) und Aus (3.11) von einem beliebigen Punkt aus bewegt werden kann.
4. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß die Führung (3.1) auf der vom Kabineninnenraum zugänglichen Seite, eine Bohrung (3.7) enthält, z. B. für einen Kontakt, eine Fotodiode, oder einen Sensor etc., und dieses Element von der in die Führung (3.1) einfahrenden Stütze (2) betätigt wird und damit durch
- eine in der Nähe der Riegelbedienung angebrachte Kontrollampe (3.12) anzeigt, wann sich die zugehörige Sicherheitsstütze (2) in der Führung (3.1) bzw. die Kabine (1) in einem der Schutzraumbereiche befindet.
5. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß der Riegel (3.1) im offenen (Aus) (3.11) und eingeschobenen (Ein) Zustand (3.10) jeweils einen Endschalter betätigt
- wobei bei Endschalter Position Ein (3.10) der Hauptantrieb auf Revisionsfahrt umgeschaltet wird und bei zusätzlichem ansprechen des Kontaktes, Sensors in der Führung (3.7) der Hauptantrieb auf Notstopp geht.
- und bei Endschalter Position Aus (3.12) und zusätzlichem ansprechen von Sensoren oder Druckkontakten im Schutzraum oder auf der Kabine der Hauptantrieb auf Notstopp geht.
6. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüchen gekennzeichnet dadurch
- daß die kabinenseitig montierten Führungen (3.1) mit gleitendem Kunststoff ausgekleidet sind.
7. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß die Aktivierungseinrichtung mit Riegelbedienung (3a, b, c, d) durch eine abschliessbare Klappe gesichert ist.
8. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß das Seitenteile (7a) des Kabinenrahmens aus einem senkrechten Viereck-, Rundrohr oder Doppelrohr besteht das als durchgehende passgenaue Führung für die Sicherheitsstützen (2a, 2c) des oberen und unteren Schutzraumes dient, mit den horizontalen Öffnungen (3.8) für die erforderlichen Riegel (3.2) und den erforderlichen Bohrungen (3.7) für erforderliche Kontakte und oder Sensoren und dasselbe sinngemäß für das Seitenteil (7b )des Kabinenrahmens gilt.
9. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß auf dem Schachtboden 4 zwischen den Füßen (11a, 11b) der Sicherheitsstützen (2a, 2b) ein U Profil (8) hingeschweißt oder eingeschraubt ist, in das ein oder mehrere energieverzehrende, auswechselbare Pufferkörper (9) eingelegt werden können, die mit elastischen, einhängbaren Bändern 10 an dem U Profil (8) befestigt werden und die selbe Konfiguration unter der Schachtdecke anwendbar ist.
10. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß das Material und Profil des unteren und oberen Jochs (6a, 6b) des Kabinenrahmens als sekundäre Knautschzone berechnet und dimensioniert ist, die dann wirksam wird wenn der auswechselbare Puffer (9) vollständig zusammengestaucht wurde.
11. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß neben dem Pufferkörper (9) auf dem Schachtboden (4) bzw. der Schachtdecke (5) oder an der Schachtwand ein senkrechter Stab (13) montiert ist, etwas höher als der Pufferkörper (9) mit einem in der Höhe einstellbarem Meldekontakt (13), der von der Unterseite der Kabine (1) betätigt wird.
12. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet dadurch
- Daß der Befestigungsfuß (11) der Sicherheitsstütze (2) für eine Justierung der Position in vertikaler und horizontaler Achse ausgelegt ist.
13. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüchen gekennzeichnet dadurch
- Daß die Sicherheitsstützen am oberen Ende mit einem Pufferelement ausgerüstet sind.
14. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüchen gekennzeichnet dadurch
- Daß statt der kabinenseitigen Führungen (3.1,) ein horizontal verschiebbares, stabiles Auflager am Seitenteil des Kabinenrahmens (7a, b) montiert ist, das von der Kabineninnenseite bedient wird, und das in der selben Art wie der Riegel (3.1) über der zugeordneten Sicherheitsstützen positioniert werden kann, um einen temporären Schutzraum einzurichten.
15. Temporärer Schutzraum nach einem der vorhergehenden Ansprüchen gekennzeichnet dadurch
- Daß unter dem Eingangsbereich der Kabine eine senkrecht einfahrbare Schürze montiert ist, die als stabiler nach oben offener Rahmen ausgeführt ist, der sich in an der linken und rechten Seite der Kabine oder im Schachtkopf (5) montierte, mit gleitendem Kunststoff ausgekleidete Führungen einschiebt.
- Daß zwischen den seitlichen Rahmenstäben der Schürze, mit elastischem Material verbundene, verschiebbare von den Rahmenstäben geführte Lamellen-Querprofile angebracht sind, die sich wenn der Rahmen nach oben in die Führungen geschoben wird, entsprechend zusammenschieben.
- Daß die unter dem Türbereich an der Kabine (1) montierte Schürze, wenn sie den Schachtboden (8) berührt, durch die Kabinenbewegung selbständig einfährt und sobald sich die Kabine (1) entfernt, durch die Schwerkraft wieder bis zu einer an den Rahmenstäben (5) angebrachten einstellbare Arretierung ausfährt. Eine im Schachtkopf montierte Schürze, die von der aufwärts fahrenden Kabine (1) die Führungen eingeschoben wird, nach dem selben Prinzip funktioniert.
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