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DE202006006409U1 - Luftdüse - Google Patents

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DE202006006409U1 DE200620006409 DE202006006409U DE202006006409U1 DE 202006006409 U1 DE202006006409 U1 DE 202006006409U1 DE 200620006409 DE200620006409 DE 200620006409 DE 202006006409 U DE202006006409 U DE 202006006409U DE 202006006409 U1 DE202006006409 U1 DE 202006006409U1
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Dr Schneider Kunststoffwerke GmbH
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DR SCHNEIDER ENGINEERING GmbH
Dr Schneider Engineering GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
    • B60H1/34Nozzles; Air-diffusers
    • B60H1/3414Nozzles; Air-diffusers with means for adjusting the air stream direction
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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Abstract

Luftdüse zur Führung eines Luftstroms aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem Anschluss an den Luftschacht, einer vorderseitiger Luftausströmöffnung und einer innenliegenden Schließklappe und/oder Lamellen oder Einsätzen zum Ableiten des austretenden Luftstromes, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens partiell die Flächen der Schließklappe (9) und/oder die Flächen der Lamellen (4) oder Einsätze und/oder die Gehäuseinnenflächen mit einer Schicht (11) aus weichem, Schall absorbierenden Materialien belegt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftdüse zur Führung eines Luftstroms aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem Anschluss an den Luftschacht, einer vorderseitiger Luftausströmöffnung und einer innenliegenden Schließklappe und/oder Lamellen oder Einsätzen zum Ableiten des austretenden Luftstromes.
  • Luftdüsen der gattungsgemäßen Art sind in den verschiedensten Ausführungen bekannt. Die Gehäuse können im Querschnitt eckig oder rund ausgebildet sein. Die Gehäuse weisen vorderseitig Luftausströmöffnungen und rückseitig oder seitlich Anschlüsse für Luftzuführschächte auf, um in gewünschter Weise die Luft aus dem Zuführschacht in den Raum austreten lassen zu können. In dem Gehäuse befindet sich in der Regel eine Schließklappe, die auch als Drosselklappe ausgebildet sein kann und über einen mechanischen oder elektrischen Antrieb aus einer Schließposition, in der sie quer zur Luftströmungsrichtung verläuft und den Durchtrittsquerschnitt des Gehäuses verschließt, in eine Öffnungsstellung verbringbar ist, in der die Klappe in Längsrichtung ausgerichtet ist. In den Zwischenpositionen nimmt die Schließklappe eine Drosselung des Luftstromes in gewünschter Weise vor. In der Luftausströmöffnung können ferner Lamellen horizontal und/oder vertikal angeordnet sein, die in der Regel verschwenkbar gelagert sind aber auch fest ausgerichtet montiert sein können. Hierüber lässt sich der austretende Luftstrom ablenken, so dass eine direkte Luftbeströmung, beispielsweise einer Person, die auf einem Fahrer- oder Beifahrersitz in einem Kraftfahrzeug sitzt, vermieden wird, wenn sich die Düse z. B. im Armaturenbrett befindet. Diese Anordnungen können auch bei runden Düsen vorgesehen sein. Des Weiteren können andere Einsätze in das Düsengehäuse eingesetzt sein, die den Luftstrom diffus oder verwirbelt austreten lassen. Derartige Düsen sind beispielsweise folgenden Schriften zu entnehmen:
    DE 20 2005 012 517 U1, EP 0 810 112 A2 , DE 100 46 721 A1 , DE 201 01 735 U1 , DE 101 44 122 C2 , DE 20 2004 004 299 U1, DE 20 2004 016 983 U1, DE 20 2004 006 461 U1.
  • Die Gehäuse der Düsen und auch die übrigen Teile bestehen in der Regel aus Kunststoff. Damit die Schließklappen dichtend an den Anschlagsrahmen in dem Gehäuse anliegen können, um in der Schließposition einen Luftdurchtritt gänzlich zu vermeiden, weisen diese Dichtungslippen auf, die im Zweikomponentenverfahren angespritzt sind. Diese Dichtungslippen können auch als thermoplastische Elastomer-, Filz- oder Schaumeinlagen form- oder kraftschlüssig mit der Schließklappe verbunden sein. Die Lamellen können direkt in den Gehäusewänden gelagert sein oder aber auch in Einsätzen, die in das Gehäuse einsetzbar sind, sowie in Rahmenteilen, die vorderseitig am Gehäuse befestigt werden können und im befestigten Zustand als Bestandteil des Gehäuses angesehen werden können. Die Lamellen, insbesondere die Horizontallamellen, können darüber hinaus Verschiebeelemente aufweisen, bei deren Verschieben mitgekoppelte Vertikallamellen verschwenkt werden, um den Luftstrom in gewünschter Weise ablenken zu können. Die Horizontallamellen lassen sich ebenfalls in der Regel verstellen, so dass der Luftstrom in gewünschter Weise nach oben, unten oder seitlich abgeleitet wird, um eine direkte Bestrahlung mit dem Luftstrom einer davor sitzenden Person zu vermeiden. Die Lamellen können auch so ausgebildet sein, dass sie in eine Verschließstellung verbringbar sind, indem sie die Luftausströmöffnung vollständig verschließen, so dass auf eine zusätzliche Verschließklappe verzichtet werden kann. Die Erfindung ist also auf alle Ausführungsformen von Luftdüsen anwendbar.
  • Bei den bekannten Luftdüsen hat sich herausgestellt, dass durch die Oberfläche der Gehäuseinnenseiten, der Flächen der Schließklappe sowie der Lamellen sowie durch den Einbau und die Berührung mit anderen vibrierenden Teilen der Fahrzeugkarosserie oder der sonstigen Teile des Fahrzeuges, z. B. im Innenraum des Fahrzeuges, und durch Bauteilekanten Schallwellen sowie Strömungsgeräusche entstehen können, die hörbar sind und als störend empfunden werden. Dies wird noch verstärkt dadurch, dass dünnwandige Teile zum Einsatz gelangen. Zur Meidung von Leckluft beim Verschließen der Schließklappe oder Lamellen müssen darüber hinaus weiche Anschlagkanten oder Dichtungslippen an den entsprechenden Teilen vorgesehen sein, damit in der Schließstellung keine Luft in ungewünschter Weise durchströmen kann. Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, durch geeignete Maßnahmen mit einfachen Mitteln hier Abhilfe zu schaffen.
  • Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung der Luftdüse gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im Einzelnen angegeben.
  • Um Geräuschbildungen zu minimieren und Schallwellen zu absorbieren, reicht es gewöhnlich aus, dass partiell die Flächen der Schließklappe und/oder die Flächen der Lamellen oder der Einsätze und/die Gehäuseinnenflächen mit einer Schicht aus weichem, schallabsorbierenden Material belegt werden. Es ist aber auch möglich, die Teile ganzflächig mit derartigen Materialien zu belegen. Wird beispielsweise die Schließklappe mit einem schallabsorbie renden Material beschichtet, das zudem weich ist, so kann gänzlich auf die Dichtungslippe an der Schließklappe bei der Herstellung verzichtet werden, so dass das Teil auch im Einkomponentenspritzverfahren hergestellt werden kann.
  • Es hat sich ferner gezeigt, dass insbesondere bei Abstufungen im Gehäuse im Stufenbereich Beschichtungen aus schallabsorbierenden Materialien eine effiziente Schallabsorbierung bewirken, so dass keine Luftströmungsgeräusche oder Vibrationsgeräusche nach außen treten können. Auch ist es möglich, sämtliche Flächen mit entsprechenden schallabsorbierenden Materialien zu belegen.
  • Ausformkanten an Lamellen, seien es Horizontal- oder Vertikallamellen, können darüber hinaus zu Luftschwingungen führen, die hörbare Geräusche erzeugen. Auch dies kann vermieden werden, indem diese Lamellen mindestens partiell mit schallabsorbierenden Materialien belegt werden. Um eine sehr hohe Geräuschdämmung zu erzielen, können alle Oberflächenteile, die insbesondere nicht sichtbar sind, mit solchen Materialien belegt sein. Es können aber auch die Flächenteile mit solchen Materialien belegt sein, die sichtbar sind, sofern die Materialien in ihren Oberflächeneigenschaften den Designvorstellungen entsprechen.
  • Als schallabsorbierendes Material kann eine Beflockung vorgesehen werden. Bei der Beflockung werden durch ein überwiegend elektrostatisches oder auch mechanisch durchgeführtes Verfahren geschnittene oder gemahlene Spinnfasern auf die mit Klebstoff versehenen Flächen aufgebracht. Je nach Art, Länge und Menge des Flockes sowie nach dem Beflockungsverfahren kann man velours-, samt- oder florähnliche Oberflächen erzeugen. Die Faserteilchen können 0,5 mm bis 10 mm lang sein. Als Klebstoff eignen sich beispielsweise eine Polymer-Dispersion, Polyurethane und Plastisole. Der Beflockungsklebstoff hängt von dem verwendeten Beflockungsmaterial ab. Es können beispiels weise auch Polyvinylacetat, Homo- und Copolymere von Acrylsäureestern sowie Epoxid und Polyurethan-Kleber verwendet werden. Sie stellen allesamt eine ausreichende Haftfestigkeit der Beflockung auf den Fäden der aus Kunststoff bestehenden Gehäuse und Düsenteile dar. Auch sind so genannte Fassondrucke möglich, um die Flächen teilweise zu belegen.
  • Als schallabsorbierende Materialien können auch Schaumstoffe auf kaschiert oder angeschweißt sein. Hierbei handelt es sich um dünne Schaumstoffbahnen, die aufgeklebt oder angeschweißt werden. Es ist aber auch möglich, beispielsweise eine dünne Polyurethan-Schicht aufzusprühen, die durch Ausgasung sich porig entwickelt und aushärtet. Des Weiteren ist es möglich, besondere textile Materialien aufzukaschieren oder aufzuspannen. Die durch die Strömung oder durch die Wände des Gehäuses oder durch die Teile der Luftdüse und ihre Vibration erzeugten Schallwellen werden hierüber absorbiert.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten einzigen Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
  • Die Zeichnung zeigt eine übliche Luftdüse im Längsschnitt. Die Luftdüse besteht aus dem Gehäuse 1, das rückseitig einen Anschlussteil 2 zur Verbindung mit einem Luftzuführschacht aufweist. Vorderseitig ist ein Rahmen 3 angesetzt, in dem Horizontallamellen 4 verschwenkbar angeordnet sind. Die Verschwenkmechanik hierfür ist nicht dargestellt. Auf der mittigen Lamelle 4 ist ein Verschiebestellelement 5 aufgebracht, das über ein Mitkopplungselement 6 eine Vertikallamelle 7 bei Verschieben verschwenkt. Die Vertikallamelle 7 ist in der oberen und unteren Wand des Gehäuses 1 mit Lagerzapfen 8 gelagert. Mit dieser Lamelle sind weitere parallel angeordnete Vertikallamellen gekoppelt. Im hinteren Bereich des Gehäuses 1 ist eine Verschließklappe 9 um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert. Diese kann über einen nicht dargestellten Antrieb aus der dargestellten Verschließstellung in eine horizontale Öffnungsstellung oder in Zwischenpositionen verbracht werden. Die Schließklappe 9 liegt mit ihren äußeren Randstreifen an stufenförmigen Wandabsetzungen 10 des Gehäuses an.
  • Solche konstruktiven Ausgestaltungen von Luftdüsen sind hinlänglich bekannt. Die Besonderheit besteht nun darin, dass auf den Innenflächen des Gehäuses 1 eine Schicht 11 aus weichem, schallabsorbierendem Material aufgebracht ist. Dieses Material hat zugleich eine Dichtungswirkung, so dass die Schließklappe 9 keine Dichtungslippe mehr aufzuweisen braucht. Wie die Darstellung zeigt, drückt die Schließklappe 9 gegen die Wandabsetzung 10 in der Schließstellung. Die aufgebrachte Schicht 11 aus weichem schallabsorbierenden Material wirkt in diesem Bereich zugleich als Dichtungsschicht, so dass keine Leckluft durchdringen kann. Die Schicht 11 an den Wänden verhindert darüber hinaus, dass Störgeräusche, bedingt durch die Luftströmung oder durch Vibrationen des Gehäuses oder dessen Teile, nach außen dringen. Solche Schallwellen werden absorbiert.
  • Selbstverständlich können auch die Flächen der Schließklappe 9 mit derartigen Materialien belegt sein, ebenso die Lamellen 7 und 4. Auch kann eine partielle Belegung vorgesehen sein. Dem Fachmann eröffnen sich hier mannigfaltige Ausführungsformen. Ebenso können auch unterschiedliche Materialien bei den einzelnen Teilen zum Einsatz kommen.
  • 1
    Gehäuse
    2
    Anschlussteil
    3
    Rahmen
    4
    Lamelle
    5
    Verschiebestellelement
    6
    Mitkopplungselement
    7
    Lamelle
    8
    Lagerzapfen
    9
    Schließklappe
    10
    Stufenwand
    11
    Schicht

Claims (6)

  1. Luftdüse zur Führung eines Luftstroms aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem Anschluss an den Luftschacht, einer vorderseitiger Luftausströmöffnung und einer innenliegenden Schließklappe und/oder Lamellen oder Einsätzen zum Ableiten des austretenden Luftstromes, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens partiell die Flächen der Schließklappe (9) und/oder die Flächen der Lamellen (4) oder Einsätze und/oder die Gehäuseinnenflächen mit einer Schicht (11) aus weichem, Schall absorbierenden Materialien belegt sind.
  2. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weichen, Schall absorbierenden Materialien Beflockungen sind.
  3. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weichen, Schall absorbierenden Materialien Schaumstoffe sind.
  4. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weichen, Schall absorbierenden Materialien textile Materialien sind.
  5. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialien auf kaschiert, geklebt, aufgetragen oder aufgesprüht sind.
  6. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließklappe (9) allseitig mit den den Schall absorbierenden Materialien belegt ist.
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