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DE202006005900U1 - Traggerüst für Sitz- und/oder Stehplätze - Google Patents

Traggerüst für Sitz- und/oder Stehplätze Download PDF

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DE202006005900U1
DE202006005900U1 DE200620005900 DE202006005900U DE202006005900U1 DE 202006005900 U1 DE202006005900 U1 DE 202006005900U1 DE 200620005900 DE200620005900 DE 200620005900 DE 202006005900 U DE202006005900 U DE 202006005900U DE 202006005900 U1 DE202006005900 U1 DE 202006005900U1
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DE200620005900
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Wrk De GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
    • E04H3/12Tribunes, grandstands or terraces for spectators
    • E04H3/123Telescopic grandstands

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)

Abstract

Traggerüst (1) für Sitz- und/oder Stehplätze, welche in mehreren Reihen hintereinander und dabei zumindest teilweise mit abnehmender Höhe angeordnet sind, so dass weiter hinter befindliche Zuschauer über vor ihnen befindliche Zuschauerreihen hinwegsehen können, wobei das Traggerüst insbesondere aus Stäben (2), Streben (3), Trägern (4), Stützen (5), Schienen (6) und Verbindungselementen vorzugsweise aus Metall besteht oder zusammengesetzt ist und wobei für die einzelnen unterschiedlich hohen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen an dem Traggerüst (1) jeweils etwa horizontale Träger- oder Tragplattenanordnungen (7) vorgesehen sind und in Gebrauchsstellung der Höhenabstand zwischen einer vorderen niedrigeren Träger- oder Tragplattenanordnung (7) und der dahinter befindlichen nächst höheren Träger- oder Tragplattenanordnung (7) insbesondere überbrückt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggerüst (1) aus einzelnen Traggerüstelementen (8, 9, 10) gebildet ist, die jeweils derartig unterschiedlich bemessen sind, dass die einzelnen Traggerüstelemente (8, 9, 10) ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind, und dass die einzelnen Sitz- und/oder Stehplatzreihen jeweils an oder auf den...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Traggerüst für Sitz- oder Stehplätze, welche in mehreren Reihen hintereinander und dabei zumindest teilweise mit abnehmender Höhe angeordnet sind, so dass weiter hinten befindliche Zuschauer über vor ihnen befindliche Zuschauerreihen hinwegsehen können, wobei das Traggerüst insbesondere aus Stäben, Streben, Trägern, Stützen, Schienen und Verbindungselementen vorzugsweise aus Metall besteht oder zusammengesetzt ist und wobei für die einzelnen unterschiedlich hohen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen an dem Traggerüst jeweils etwa horizontale Träger- oder Tragplattenanordnungen vorgesehen sind und in Gebrauchsstellung der Höhenabstand zwischen einer vorderen niedrigeren Träger- oder Tragplattenanordnung und der dahinter befindlichen nächst höheren Träger- oder Tragplattenanordnung insbesondere überbrückt ist.
  • Ein derartiges Traggerüst ist aus DE 10 2004 019 691 A1 bekannt und hat sich bewährt. Vor allem ist ein derartiges Traggerüst zur festen Installation in Vorführräumen, Theatern oder Hallen gut geeig net. Dabei kann dieses vorbekannte Traggerüst auch demontiert werden, indem es in seine einzelnen Schienen und sonstigen Einzelteile zerlegt wird, was jedoch einen hohen Aufwand erfordert. Die einzelnen Reihen von Sitz- und/oder Stehplätzen weisen Platten auf, die einen geschlossenen Abschluss bilden, wobei auch die Überbrückung zwischen unterschiedlich hohen derartigen Tragplattenanordnungen geschlossen ausgebildet sein kann.
  • In vielen Fällen ist es erwünscht oder erforderlich, solche Traggerüste schnell und auf einfache Weise wieder entfernen zu können, weil die entsprechende Halle oder Räumlichkeit zu anderen Zwecken, beispielsweise als Turnhalle, für Tanzveranstaltungen, Ausstellungen oder dergleichen benötigt wird. Dabei soll eine solche Umgestaltung möglichst schnell durchführbar sein, während das bekannte Traggerüst eine aufwendige Demontage und an anderer Stelle eine entsprechend aufwendige Montage erforderlich macht.
  • Es besteht deshalb die Aufgabe, ein Traggerüst der eingangs definierten Art zu schaffen, welches bei Bedarf schnell aufgestellt und danach wieder schnell entfernt werden kann und dennoch eine gute Tragfähigkeit und Stabilität hat.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist das eingangs definierte Traggerüst dadurch gekennzeichnet, dass es aus einzelnen Traggerüstelementen gebildet ist, die jeweils derartig unterschiedlich bemessen sind, dass die einzelnen Traggerüstelemente ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind, und dass die einzelnen Sitz- und/oder Stehplatzreihen jeweils an oder auf den Traggerüstelementen vorgesehen sind.
  • Es können also fertige Traggerüstelemente aufgestellt werden, was die Aufstellung und auch die Entfernung erheblich verein facht und beschleunigt. Dabei können die einzelnen Traggerüstelemente bei Nichtgebrauch ineinander angeordnet sein, so dass sie entsprechend wenig Platz einnehmen, was gleichzeitig auch ihren Transport erleichtert.
  • Zweckmäßig ist es dabei, wenn in ihrer Höhe – in Blickrichtung der Zuschauer von hinten nach vorne – abnehmende Traggerüstelemente vorgesehen sind, wenn das in seiner Höhe kleinste Traggerüstelement in einen ihm zugewandten Leerraum, eine Öffnung oder eine Aussparung des nächst höheren Traggerüstelements und dieses wiederum in das nächst höhere Traggerüstelement teleskopartig einschiebbar ist. Somit passen die zu dem Traggerüst gehörenden Traggerüstelemente ineinander und können einerseits gut transportiert, andererseits aber auch sehr schnell aufgestellt werden, indem die gesamte Anordnung an der Stelle aufgestellt wird, wo die höchste Zuschauerreihe vorgesehen sein soll, wonach die darin befindlichen Traggerüstelemente nach vorne herausgezogen werden und dann die übliche treppenförmige Traggerüstanordnung ergeben. Genauso schnell kann das gesamte Traggerüst wieder abgebaut werden, indem die einzelnen Traggerüstelemente ineinander geschoben und dann entweder platzsparend gelagert oder abtransportiert werden.
  • Günstig ist es dabei, wenn die Traggerüstelemente eine etwa quaderförmige Außenkontur haben und sich die an ihrer Oberseite befindlichen Sitz- und/oder Stehplatzreihen in Richtung der größeren Abmessung dieser Traggerüstelemente erstrecken und wenn die Öffnung zur Aufnahme eines nächst kleineren Traggerüstelements an der vorderen vertikalen Längsseite des quaderförmigen Traggerüstelements angeordnet ist. Praktisch befindet sich dann die Einschuböffnung an einem Traggerüstelement unter dem vorderen Rand derjenigen Zuschauerreihe, die von diesem Traggerüstelement getragen wird. Bei der Be nutzung ergibt sich dadurch, dass der Zuschauer, der sich auf einem höheren Traggerüstelement befindet, vor sich das nächst tiefere Traggerüst mit weiteren Zuschauern hat, worüber er aufgrund des Höhenunterschiedes dieser Traggerüstelemente ausreichend gut hinwegsehen kann.
  • Die Länge der ineinanderschiebbaren Traggerüstelemente kann unterschiedlich sein und von dem größten Traggerüstelement zu dem kleinsten Traggerüstelement hin abnehmen und die Stirnseiten eines kleineren Traggerüstelements können in zumindest teilweise oder vollständig eingeschobener Position zwischen den Stirnseiten des nächst größeren Traggerüstelements angeordnet sein. Somit können die Stirnseiten verstrebt oder geschlossen sein und die Traggerüstelemente entsprechend stabilisieren. Zwar wären auch Traggerüstelemente mit offenen Stirnseiten denkbar, die in die vordere Einschuböffnung übergehen, jedoch müssten dann andere Aussteifungsmaßnahmen vor allem für den oberen Abschluss der jeweiligen Traggerüstelemente getroffen werden.
  • Die in Richtung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Länge und die sich quer dazu erstreckende Breite der einzelnen Traggerüstelemente kann so bemessen sein, dass sie in zusammen- und/oder ineinandergeschobender Position an der Einschub- oder Vorderseite bündig miteinander sind und/oder kein Traggerüstelement gegenüber einem größeren Traggerüstelement vorsteht. Auf diese Weise ergibt sich bei Nichtgebrauch eine kompakte Anordnung des gesamten Traggerüsts, weil alle Traggerüstelemente vollständig innerhalb des Umrisses des größten Traggerüstelements angeordnet sein können, so dass sich insgesamt bei Quaderform der Traggerüstelemente ein entsprechender Quader ergibt, in welchem alle Traggerüstelemente untergebracht sind.
  • Zweckmäßig ist es dabei, wenn die quer zur Erstreckung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Breite der Traggerüstelemente von dem höchsten Traggerüstelement zu dem niedrigsten Traggerüstelement zumindest um die Stärke einer Rückwand der einzelnen Traggerüstelemente abnimmt. Zwar sind auch Traggerüstelemente ohne Rückwand möglich, bei denen die einzelnen Zuschauerreihen nur von stirnseitigen Abstützungen getragen werden und die nicht nur von der Einschubseite sondern auch von der Rückseite offen sind und dann alle die selbe Breite haben könnten, jedoch ist es besonders günstig, wenn die Traggerüstelemente sowohl stirnseitige Begrenzungen als auch Rückwände haben, weil sich dadurch insgesamt eine große Stabilität des jeweiligen Traggerüstelements ergibt, wobei dann lediglich die Einschubseite offen zu sein braucht. Die geringfügig geringen Längen- und/oder Breitenabmessungen der jeweils kleineren Traggerüstelemente gegenüber den größeren fällt dabei praktisch nicht ins Gewicht, weil noch für das kleinste Traggerüstelement eine ausreichende Breite zur Aufnahme einer Zuschauerreihe vorgesehen werden kann.
  • Die Traggerüstelemente können Rollen oder Räder haben, deren Drehachsen in Erstreckungsrichtung der Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihe orientiert sind und zumindest im Bereich einer Stirn- oder Schmalseite eines Traggerüstelements können insbesondere zwei derartige Rollen oder Räder mit Abstand zueinander angeordnet sein. Dadurch sind die einzelnen Traggerüstelemente einfach auf der Stellfläche des Traggerüstes in ihre Gebrauchsstellung und wieder in die eingeschobene Position verfahrbar, so dass diese Verstellung sogar von Hand und jedenfalls mit geringem Kraftaufwand durchgeführt werden kann.
  • Das größte Traggerüstelement, welches die anderen Traggerüstelemente bei Nichtgebrauch in sich aufnimmt, kann Rollen oder Räder haben, deren Halterung oder Lagerung lenkbar und/oder um eine vertikale Achse drehbar ist. Dadurch wird ermöglicht, dass das größte Traggerüstelement nach Aufnahme der kleineren Traggerüstelemente in praktisch beliebige Richtungen verschoben und verfahren werden kann, was den Transport und das Aufstellen sowie auch das Wegräumen herblich erleichtert. Dabei können die kleineren Traggerüstelemente in Einschubposition innerhalb des größten Traggerüstelements derart positioniert oder angehoben sein, dass ihre Rollen von der Stell- oder Bodenfläche beabstandet sind.
  • Beispielsweise können die Traggerüstelemente in zusammengeschobener Position von an dem nächst größeren Traggerüstelement angeordneten Anschlägen oder Vorsprüngen gehalten oder untergriffen sein und die lenkbaren Rollen an dem größten Traggerüstelement können in ihrer Höhenlage verstellbar, insbesondere ihrer Halterung oder Lagerung beispielsweise mittels Gewinde in vertikaler Richtung verstellbar sein. Sind die Traggerüstelemente alle zusammengeschoben und in ihrer Höhenlage festgelegt, können also die lenkbaren Räder oder Rollen des größten Traggerüstelements nach unten verstellt beziehungsweise dadurch das größte Traggerüstelement zusammen mit den darin befindlichen anderen Traggerüstelementen angehoben werden, wodurch Bodenfreiheit für das Verfahren hergestellt wird.
  • Die zum Halten der Traggerüstelemente bei Nichtgebrauch in zusammengeschobener Position dienenden Anschläge können dabei als lösbare Riegel ausgebildet sein. Somit können die Traggerüstelemente ineinander verschoben und dann verriegelt werden, bevor das größte Traggerüstelement durch entsprechende Verstellung an den Lagerungen seiner Räder oder Rollen zusammen mit diesen angehoben wird.
  • Günstig ist es dabei, wenn jeweils ein etwa horizontal ver schiebbarer Riegel in Verriegelungsposition alle Traggerüstelemente oder mit diesen fest verbundene Gegenstücke gleichzeitig beaufschlagt. In zusammengeschobener Position kann also der jeweilige Riegel einfach eingeschoben werden und erfasst dabei alle Traggerüstelemente, so dass diese dadurch zumindest in vertikaler Richtung, zusätzlich aber auch in Verstellrichtung festgelegt werden und nicht beispielsweise während des Transports ungewollt wieder auseinandergeschoben werden können.
  • Beispielsweise können an beiden Stirnseiten der Traggerüstelemente und/oder an der Rückwand jeweils wenigstens ein oder zwei Riegel vorgesehen sein. Vor allen an den Stirnseiten solche Riegel vorzusehen, hat den Vorteil, dass diese Riegel dadurch eine Doppelfunktion haben, weil sie verhindern, dass die Traggerüstelemente ungewollt wieder auseinandergezogen werden können, und weil dadurch auch die Traggerüstelemente in ihrer gegenseitigen Höhenlage fixiert sind, so dass ein Anheben des größten Traggerüstelements beispielsweise über seine Rollenlagerungen die darin befindlichen weiteren Traggerüstelemente ebenfalls anhebt und die gewünschte Bodenfreiheit für ein Verfahren des gesamten Traggerüsts herstellt.
  • Die Auszugsstellung oder Gebrauchsstellung der Traggerüstelemente kann jeweils durch Anschlagvorsprünge begrenzt sein. Es ist also möglich, das Herausziehen eines Traggerüstelements aus dem nächst größeren zu begrenzen, um dadurch eine definierte Gebrauchslage herzustellen. Darüber hinaus wird dadurch die Sicherheit des gesamten Traggerüsts erhöht, weil nicht ein Traggerüstelement relativ zu dem nächst größeren zu weit verschoben werden kann und also verhindert wird, dass zwischen den einzelnen Traggerüstelementen Zwischenräume entstehen.
  • Die Traggerüstelemente können relativ zueinander von Hand oder maschinell verschiebbar sein. Eine zweckmäßige Ausführungsform kann dabei vorsehen, dass die einzelnen Traggerüstelemente relativ zueinander mittels einer Getriebeanordnung und/oder einer Schub- und Zugkette verstellbar sind und dass die Schub- und Zugkette in Verschieberichtung orientiert und an dem kleinsten Traggerüstelement befestigt ist und dass die nächst größeren Traggerüstelemente Mitnehmer haben, durch die bei einer Verstellbewegung des kleinsten Traggerüstelements die nächst größeren Traggerüstelemente jeweils nach dem Ein- oder Ausschieben mitgenommen werden.
  • An oder in dem größten Traggerüstelement kann eine Wickelanordnung zum Auf- und Abwickeln der Schub- und Zugkette befestigt und mit einem Antriebsmotor und/oder einer Kurbel oder einer Kurbelwelle mit Steckanschluss für eine Handkurbel gekoppelt sein. Somit müssen beim Auseinanderziehen oder Zusammenschieben nicht die einzelnen Traggerüstelemente angeschoben werden, sondern es kann mit Hilfe der Schub- und Zugkette und deren Antrieb die jeweilige Verstellbewegung durchgeführt werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Traggerüsts zur Unterbringung von Sitzplätzen kann vorsehen, dass auf einzelnen oder allen Traggerüstelementen Sitzplätze fest und mit dem Traggerüstelementen gemeinsam verstellbar installiert sind, die zusammen- und/oder umklappbar sind und in geklappter Position eine Gesamthöhe haben, die geringer als der Höhenunterschied zwischen zwei ineinander verschiebbaren Traggerüstelementen ist, so dass die Sitze mit dem sie tragenden Traggerüstelement in das nächst größere Traggerüstelement einschiebbar sind. Zwar könnten die Traggerüstelemente auch in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung mit Sitzplätzen versehen werden, jedoch ist es für den Benutzer ein facher, wenn diese Sitzplätze schon installiert sind und installiert bleiben, was dadurch ermöglicht ist, dass diese Sitzgelegenheiten in eine Ruheposition gebracht werden können, in der sie gegenüber ihrer Gebrauchsstellung eine geringere Höhe haben und dann zusammen mit den Traggerüstelementen jeweils in die nächst größeren Traggerüstelemente verschoben werden können.
  • Ein erfindungsgemäßes Traggerüst kann in zweckmäßiger Weise schon aus wenigstens drei ineinanderschiebbaren Traggerüstelementen gebildet werden. Für übliche Zuschauermengen ist es jedoch zweckmäßig, wenn das größte Traggerüstelement etwa drei bis fünf Meter oder vier Meter hoch ist und wenn bis zu zehn bis fünfzehn oder mehr Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen an ineinander verstellbaren Traggerüstelementen angeordnet sind. Dabei ist es möglich, dass wenigstens ein Traggerüstelement oder insbesondere alle zu einem Traggerüst gehörenden Traggerüstelemente jeweils wenigstens zwei Sitz- und/oder Stehplatzreihen tragen. Dazu brauchen die Traggerüstelemente nur jeweils eine ausreichende Breite, wobei zwei auf einem Traggerüstelement befindliche Sitzplatzreihen so zueinander versetzt sein können, dass die hinteren Zuschauer zwischen den vorderen Zuschauern hindurch sehen können.
  • Die wenigstens zwei an einem Traggerüstelement befindlichen Sitz- und/oder Stehplatzreihen können also auf gleicher Höhe und in Orientierungsrichtung der Reihen vorzugsweise gegeneinander versetzt angeordnet sein, so dass beispielsweise an insgesamt fünf Traggerüstelementen zehn Zuschauerreihen untergebracht sein können.
  • Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Traggerüsts sind in den Ansprüchen 22 bis 29 enthalten.
  • Anspruch 22 und 23 enthalten zweckmäßige Maßnahmen, wie die Traggerüstelemente in Gebrauchsstellung mit Hilfe von höhenverstellbaren Füßen gegenüber dem Boden oder der Stellfläche gegen Verschiebungen gesichert werden können.
  • Aufgrund der Stabilität und Festigkeit der einzelnen Traggerüstelemente, die die auftretenden Belastungen jeweils freistehend aufnehmen können, brauchen diese in Gebrauchsstellung nicht beispielsweise an einer Wand zusätzlich verankert zu werden, so dass sie in praktisch beliebigen Räumlichkeiten aufgestellt und wieder abgebaut werden können.
  • Anspruch 25 enthält die Möglichkeit den sich in Gebrauchsstellung ergebenden Höhenunterschied zwischen den einzelnen Traggerüstelementen jeweils oberhalb des niedrigen Traggerüstelements zu verschließen, so dass nicht jeweils hinter den Zuschauern eines Traggerüstelements ein Zwischenraum verbleibt, durch welchen beispielsweise herabfallende Gegenständen unerreichbar in das Innere des Traggerüstelements fallen könnten. Darüber hinaus wird auch die Sicherheit für die Zuschauer größer, wenn dieser Zwischenraum oder Höhenunterschied durch Abschlussplatten geschlossen wird.
  • Gemäß Anspruch 26 können je nach Bedarf an den Traggerüstelementen Halterungen oder Einsteckvorrichtungen für Geländer vorgesehen sein, was die Zuschauersicherheit erhöht.
  • Anspruch 27 gibt an, wie beispielsweise mehrere erfindungsgemäße Traggerüste einander fortsetzend angeordnet sein können, um schräg zueinander verlaufende Reihen zu bilden. Selbstverständlich können auch normale in Flucht zueinanderstehende Traggerüste und Traggerüstelemente zur Verbreiterung des gesamten Traggerüsts dienen.
  • Zwischen den Traggerüstelementen können gemäß Anspruch 28 Zwischenteile angeordnet sein, die gleichzeitig dann auch als Aufgang oder Treppe benutzbar ausgebildet sein können.
  • Anspruch 29 gibt schließlich noch eine Möglichkeit an, wie Traggerüstelemente selbst so gestaltet sein können, dass aneinandergesetzte derartige Traggerüstelemente Zuschauerreihen ergeben, die jeweils ihre Richtung ändern, um eine zentrale Stelle auch für viele Zuschauer gut einsehbar zu machen.
  • Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich ein Traggerüst, welches aufgrund seiner Zusammensetzung aus einzelnen Traggerüstelementen, die ineinander passen, in Ruhestellung einen geringen Platzbedarf hat und dennoch schnell so aufgestellt werden kann, dass eine große Zuschauermenge aufgenommen werden kann. Sowohl das Aufstellen als auch das Abbauen ist erleichtert und beschleunigt, weil nicht ein Traggerüst in seine einzelnen Schienen, Streben und Träger zerlegt werden muss. Auch Wandbefestigungen oder sonstige Verbindungen zu einem Gebäude können vermieden werden, weil die selbsttragenden Traggerüstelemente die entsprechenden Belastungen aufnehmen können und weil sie durch geeignete Maßnahmen an ungewollten Verschiebungen gehindert werden können.
  • Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil stark schematisierter Darstellung:
  • 1 in schaubildlicher Darstellung ein erfindungsgemäßes Traggerüst, dessen einzelne Traggerüstelemente teleskopartig ineinander geschoben sind,
  • 2 ein Traggerüst gemäß 1, bei welchem insgesamt sechs Traggerüstelemente auseinandergezogen sind, so dass jeweils Zuschauerreihen hintereinander und in abnehmender Höhe gebildet sind, wobei die die Zuschauer jeweils aufnehmenden Oberseiten der Traggerüstelemente der besseren Übersicht wegen noch ohne dort anzubringende Tragplatten sind, aber an einem Ende der jeweiligen von einem Traggerüstelement gebildeten Reihe ein lösbares Geländer angeordnet ist,
  • 3 eine Zusammenstellung von insgesamt fünf Traggerüsten gemäß 1 und 2, die in der in 2 dargestellten Weise auseinandergezogen und untereinander verbunden sind, um eine größere Podesterie oder Tribüne für entsprechend viele Zuschauer zu bilden,
  • 4 eine der 1 entsprechende etwas vergrößerte Darstellung nach dem Zusammenschieben der einzelnen Traggerüstelemente ineinander vor ihrer gegenseitigen Verriegelung oder die Anordnung gemäß 1 nach ihrer Entriegelung,
  • 5 eine der 4 entsprechende Darstellung nach dem Einschieben von stab- oder stangenförmigen Riegeln in entsprechende Aussparungen oder Gegenstücke, die durch miteinander fluchtende Laschen an den zusammengeschobenen Traggerüstelementen gebildet sind,
  • 6 eine den 4 und 5 entsprechende Darstellung, bei welcher das größte Traggerüstelement zusammen mit den in ihm befindlichen und durch Verriegelung verbundenen Traggerüstelementen dadurch angehoben ist, dass die lenkbaren Räder dieses größten Traggerüstelements relativ zu diesem nach unten verstellt sind, so dass die zusammengeschobene Anordnung eine ausreichende Bodenfreiheit für eine Verschiebung in praktisch beliebige Richtungen hat, sowie
  • 7 eine schaubildliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Traggerüsts nach dem Auseinanderschieben oder Auseinanderziehen von insgesamt fünf Traggerüstelementen mit Hilfe einer Schub- und Zugkette, wobei die Oberseiten der Traggerüstelemente bereits mit Tragplatten zur Bildung von Zuschauerreihen abgedeckt sind.
  • Eine in den 2, 3 und 7 jeweils im Ganzen mit 1 bezeichnetes Traggerüst für Sitzplätze 2, von denen in 2 und 3 eine vordere Reihe dargestellt ist, aber auch weitere Reihen hintereinander und übereinander vorgesehen sind, ist im Ausführungsbeispiels aus Stäben, Streben 3 (7), Trägern 4, Stützen 5, Schienen 6 und nicht näher dargestellten Verbindungselementen aus Metall zusammengesetzt. Dabei sind für die einzelnen unterschiedlich hohen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen an dem Traggerüst 1 in der in 7 dargestellten, in den übrigen Figuren der besseren Übersicht wegen weggelassenen Anordnung jeweils etwa horizontale Tragplattenanordnungen 7 vorgesehen, auf denen die Zuschauer stehen oder nach Anordnung von entsprechenden Stühlen oder Sitze 2 sitzen können. Da diese Zuschauerreihen jeweils hintereinander und dabei mit abnehmender Höhe angeordnet sind, ergibt sich zwischen den einzelnen Reihen jeweils eine Abstufung oder ein Höhenabstand zwischen einer vorderen niedrigeren und einer dahinter befindlichen nächst höheren Träger- oder Tragplattenanordnung, die in nicht näher dargestellter Weise ebenfalls überbrückt und beispielsweise durch Platten geschlossen sein kann.
  • Vor allem in den 2 und 7 in Verbindung mit den übrigen Figuren erkennt man, dass das Traggerüst 1 aus einzelnen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 besteht, wobei das Traggerüstelement 8 das größte Traggerüstelement mit der größten Höhe und das Traggerüstelement 10 das kleinste mit der geringsten Höhe ist, während dazwischen Traggerüstelemente 9 abnehmender Höhe angeordnet sind. Dabei erkennt man beim Vergleich der 1 und 2 deutlich, dass die einzelnen Traggerüstelemente 8, 9 und 10 ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind und die einzelnen Sitz- und/oder Stehplatz- oder Zuschauerreihen jeweils an oder auf diesen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 vorgesehen sind.
  • Vor allem die 2 und 7, aber auch 3 machen deutlich, dass in ihrer Höhe – in Blickrichtung der Zuschauer von hinten nach vorne – abnehmende Traggerüstelemente 8, 9 und 10 vorgesehen sind und dass dabei das in seiner Höhe kleinste Traggerüstelement 10 in einen ihm zugewandten Leerraum oder eine Öffnung 11 des nächst höheren Traggerüstelements 9 und dieses wiederum in das nächsthöhere Traggerüstelement 9 sowie schließlich das letzte Traggerüstelement 9 in das höchste Traggerüstelement 8 teleskopartig einschiebbar ist, so dass nach diesem Verschieben der einzelnen Traggerüstelemente 8 und 9 ineinander und in das Traggerüstelement 8 die in 1 sowie in den 4 bis 6 erkennbare Anordnung gebildet ist, dass heißt in dieser zusammen- und ineinandergeschobenen Position nimmt das gesamte Traggerüst 1 nur soviel Platz ein wie das größte Traggerüstelement 8.
  • Die Traggerüstelemente 8 bis 10 haben dabei jeweils eine etwa quaderförmige Außenkontur und die sich an ihrer Oberseite be findlichen Zuschauerreihen, die noch durch Abdeckplatten 7 stabilisiert werden, erstrecken sich jeweils in Richtung der größten Abmessung dieser Traggerüstelemente. Die Öffnung 11 oder Aufnahme eines nächst kleineren Traggerüstelements befindet sich dabei an der vorderen vertikalen Längsseite und nur das kleinste Traggerüstelement 10 hat keine derartige vordere Aufnahme oder Öffnung. Diese Aufnahme oder Öffnung 11 befindet sich also bei den Traggerüstelementen 8 und 9 unter deren vorderen Rand 12 und in zusammengeschobener Position liegen alle diese vorderen Ränder 12 gemäß 1 untereinander.
  • Die Länge der ineinanderschiebbaren Traggerüstelemente 8, 9 und 10 ist dabei im Ausführungsbeispiel unterschiedlich, weil die Stirnseiten der einzelnen Traggerüstelemente durch Stützen 5 umschlossen und in Gebrauchsstellung außerdem mit Platten verschlossen sind. Vor allem die jeweils vordere Öffnung 11 zum Einschieben eines nächst kleineren Traggerüstelements ist an all ihren Rändern umschlossen, obwohl auch denkbar wäre, die Traggerüstelemente 8, 9 und 10 mit einem etwa C-förmigen Querschnitt auszubilden, also nicht nur die Öffnung 11, sondern auch die Stirnseite offen zu lassen. Für eine größere Stabilität ist jedoch die im Ausführungsbeispiel gewählte Anordnung mit in allen vertikalen Eckbereichen der Traggerüstselemente 8 bis 10 angeordneten Stützen 5 zu bevorzugen.
  • Deshalb ist, wie in 2, aber auch in den 4 bis 6 deutlich erkennbar, die Länge der ineinanderschiebbaren Traggerüstelemente 8, 9 und 10 jeweils unterschiedlich und nimmt von dem größten Traggerüstelement 8 zu den kleineren Traggerüstelementen 9 und von diesen zu den kleinsten Traggerüstelement 10 hin ab. Diese Längenunterschiede der einzelnen Traggerüstelemente ist so gewählt, dass die Stirnseiten eines kleineren Traggerüstelements in eingeschobener Position gemäß den 1 und 4 bis 6 zwischen den Stirnseiten des nächst größeren Traggerüstelements angeordnet sind. Jedes kleinere Traggerüstelement ist also gegenüber dem nächst größeren um die doppelte Dicke oder Stärke der jeweiligen Stirnseite kürzer.
  • Somit können die Traggerüstelemente nicht nur aufgrund ihrer unterschiedlichen Höhe, sondern auch ihrer unterschiedlichen Länge gut ineinandergeschoben werden und passen ineinander, um bei Nichtgebrauch alle im Inneren des größten Traggerüstelements 8 untergebracht zu sein.
  • Dazu trägt außerdem bei, dass die in Richtung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Länge und die sich quer dazu erstreckende Breite der einzelnen Traggerüstelemente so bemessen ist, dass sie in zusammen- und/oder ineinandergeschobener Position an der Einschub- oder Vorderseite im Bereich der Öffnung 11 bündig miteinander sind und kein Traggerüstelement 9 oder 10 gegenüber einem größeren Traggerüstelement 8 oder 9 vorsteht. Entsprechend kompakt kann das gesamte Traggerüst 1 gelagert und transportiert werden.
  • Damit die Traggerüstelemente 9 und 10 ineinander und in das größte Traggerüstelement 8 passen und dann im Bereich der Öffnungen 11 bündig miteinander sind, ist es erforderlich, dass die quer zur Erstreckung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Breite, dass heißt die Abmessung der Traggerüstelemente 8, 9 und 10 in Einschubrichtung von dem höchsten Traggerüstelement 8 zu dem niedrigsten Traggerüstelement 10 von Traggerüstelement zu Traggerüstelement zumindest um die Stärke oder Dicke einer jeweiligen Rückwand dieser Traggerüstelemente abnimmt. In Lagerposition liegen dann all diese Rückwände einander unmittelbar benachbart an einander und nehmen deshalb auch einen Teil der Breite des größten Traggerüstelements 8 ein, so dass das niedrigste und kleinste Traggerüstelement 10 auch die geringste Breite hat.
  • Damit die gegenseitige Verschiebung der Traggerüstelemente möglichst leichtgängig ist, haben die Traggerüstelemente 9 und 10 Rollen oder Räder 13, deren Drehachsen in Erstreckungsrichtung der Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen und somit quer zur Einschubrichtung orientiert sind. Dabei erkennt man im Ausführungsbeispiel gemäß 1 und 2 sowie 4 bis 6 jeweils im Bereich der Stirn- oder Schmalseiten der Traggerüstelemente 9 und 10 zwei derartige Rollen oder Räder 13, die mit Abstand zueinander angeordnet sind. Somit können die relativ schweren, bevorzugt aus Stahlprofilen oder -schienen zusammengesetzten Traggerüstelemente 9 und 10 leichtgängig in die Ruhestellung gemäß 1 oder aus dieser in die Gebrauchsstellung gemäß 2 verschoben werden.
  • Das größte Traggerüstelement 8, welche die anderen Traggerüstelemente 9 und 10 bei Nichtgebrauch in sich aufnimmt, hat vier Rollen 14 an seinen vier Ecken, deren Halterung oder Lagerung 15 gemäß 1 und 6 lenkbar und insbesondere um eine vertikale Achse drehbar ist, so dass das Traggerüstelementenpaket gemäß 1 und 6, also das größte Traggerüstelement 8 nach Aufnahme der anderen Traggerüstelemente in beliebige Richtungen verschiebbar oder verfahrbar ist, was die Handhabung beim Aufbauen oder beim Wegräumen erheblich erleichtert.
  • Dabei sind die kleineren Traggerüstelemente 9 und 10 in Einschubposition innerhalb des größten Traggerüstelements 8 derart positioniert und angehoben, dass ihre Räder 13 von der Stell- oder Bodenfläche beabstandet sind, damit sie das Verfahren des größten Traggerüstelements 8 nicht behindern, son dern Bodenfreiheit haben.
  • In den 4 bis 6 ist dargestellt, wie die Traggerüstelemente 8, 9 und 10 in zusammengeschobener Position von an dem nächst größeren Traggerüstelement jeweils angeordneten oder wirksamen Anschlägen oder Vorsprüngen gehalten oder untergriffen sind, damit die lenkbaren Rollen 14 an dem größten Traggerüstelement 8 in ihrer Höhenlage verstellbar und dadurch die gesamte Anordnung anhebbar ist, um die in dem größten Traggerüstelement 8 eingeschobenen Traggerüstelemente 9 und 10 und deren Räder 13 vom Boden abzuheben.
  • Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Halterung oder Lagerung 15 der Rollen 14 mittels einem vertikalen Gewinde 16 in vertikaler Richtung verstellbar sind, was wegen der Bodenberührung der Rollen 14 umgekehrt bedeutet, dass das Traggerüstelement 8 zusammen mit den darin gehaltenen weiteren Traggerüstelementen in vertikaler Richtung nach oben bewegt wird.
  • Im Ausführungsbeispiel sind die zum Halten der Traggerüstelemente bei Nichtgebrauch dienenden Anschläge als lösbare Riegel 17 ausgebildet, die man in 4 vor ihrem Einsatz in ihre Gebrauchsstellung erkennt. Dadurch und durch 5 wird deutlich, dass jeweils ein etwa horizontal verschiebbarer Riegel 17 in Verriegelungsposition alle Traggerüstelemente 9 und 10 oder mit diesen fest verbundene Gegenstücke, im Ausführungsbeispiel daran angebrachte Laschen 18 gleichzeitig beaufschlagt. Dabei sind an beiden Stirnseiten der Traggerüstelemente 8, 9 und 10 jeweils zwei derartige Riegel 17 vorgesehen, die in entsprechende, in eingeschobener Position fluchtende Laschen 18 als Gegenstücke eingreifen, wobei zu jedem Traggerüstelement auch die gleiche Anzahl solcher Laschen 18 gehört. Nach dem Einschieben der Riegel 17 in diese Gegenstücke oder Laschen gemäß 5 sind alle Traggerüstelemente relativ zueinander fixiert und können also nicht mehr auseinandergezogen werden, bevor die Riegel 17 nicht wieder geöffnet oder entfernt sind. Darüber hinaus sind die Traggerüstelemente auch in der Höhe relativ zueinander festgelegt, so dass beim Verstellen der Höhenlage der Rollen 14 alle Traggerüstelemente 9 und 10 zusammen mit dem äußeren Traggerüstelement 8 angehoben werden und Bodenfreiheit erhalten. Somit kann in dieser in 6 dargestellten angehobenen Position das gesamte Traggerüst 1 in seiner zusammengeschobenen Lage verfahren werden, wobei die Rollen 14 beliebige Richtungsänderungen erlauben, so dass ein sehr einfaches Rangieren möglich ist.
  • Damit die Traggerüstelemente 9 und 10 nicht soweit auseinander und aus dem größten Traggerüstelement 8 herausgezogen werden können, dass zwischen einzelnen Traggerüstelementen Abstände oder Fugen auftreten, ist die Auszugsstellung der Traggerüstelemente, wie sie in den 2 und 7 dargestellt ist, durch Anschlagvorsprünge 19 begrenzt, wobei ein solcher Anschlagvorsprung 19 an einem größeren Traggerüstelement von einem entsprechenden Gerüstteil oder Gegenstück 20 an dem nächst kleineren Traggerüstelement hintergriffen ist. Man erkennt dieses Zusammenwirken von Anschlagvorsprüngen 19 und Gegenstücken 20 in 2. Somit ist das Herausziehen eines Traggerüstelements aus dem nächst größeren in seine Gebrauchsstellung begrenzt.
  • Die Traggerüstelemente 9 und 10 können relativ zueinander und auch relativ zu dem Traggerüstelement 8 von Hand verschoben werden. In 7 ist eine Anordnung dargestellt, die eine maschinelle Verschiebbarkeit ermöglicht. In diesem Falle, in welchem fünf Traggerüstelemente für ein Traggerüst 1 vorgesehen sind, sind die einzelnen Traggerüstelemente 8, 9 und 10 mittels einer Schub- und Zugkette 21 relativ zueinander verstellbar, wobei diese Schub- und Zugkette 21, die also Kräfte in beiden Erstreckungsrichtungen übertragen kann, in Verschieberichtung orientiert und an dem kleinsten Traggerüstelement 10 befestigt ist und wobei die nächst größeren Traggerüstelemente 9 Mitnehmer haben, durch die bei einer Verstellbewegung des kleinsten Traggerüstelements 8 die nächst größeren Traggerüstelemente 9 jeweils nach dem Ein- und Ausschieben mitgenommen werden. Beim Ausschieben übernimmt diese Funktion der Anschlagvorsprung 19 zusammen mit dem Gegenstück 20. In umgekehrter Richtung kann einfach die rückwärtige Begrenzung des jeweiligen Traggerüstelements als Mitnehmer dienen, dass heißt wenn das kleinste Traggerüstelement 10 in das nächst größere Traggerüstelement 9 hineingezogen ist und an dessen Rückwand zur Anlage kommt, führt ein weiterer Zug an der Zug- und Schubkette 21 dazu, dass nun diese beiden aneinanderliegenden Traggerüstelemente weiter zurückgezogen werden, bis schließlich alle Traggerüstelemente in dem größten Traggerüstelement 8 an dessen Rückseite innenseitig anliegen.
  • Dabei erkennt man in 7 im Inneren des größten Traggerüstelements 8 an dessen Rückseite eine Wickelanordnung 22 zum Auf- und Abwickeln der Schub- und Zugkette 21, welche mit einem Antriebsmotor oder einer Kurbel oder Handkurbel gekoppelt sein kann, die in der Zeichnung nicht näher dargestellt ist. Die in das Innere des größten Traggerüstelements 8 vorstehende Wickelanordnung 22 befindet sich dabei an einer Stelle, an welcher die nächst kleineren Traggerüstelemente an ihrer Rückseite offen sind, so dass diese Wickelanordnung 22 das vollständige Einziehen der anderen Traggerüstelemente 9 und 10 nicht behindert.
  • In den 2 und 3 sowie auch 4 bis 6 ist an dem kleinsten Traggerüstelement 10 angedeutet, dass auf den einzelnen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 Sitzplätze 2 fest und mit den Traggerüstelementen gemeinsam verstellbar installiert sein können. Dabei sind diese Sitzplätze oder Sitze 2 auf den Traggerüstelementen 9 und 10 in den genannten Figuren der besseren Übersicht wegen ebenso wie sie aufnehmenden Tragplatten weggelassenen. In 7 sind jedoch Tragplatten 7 oder Tragplattenanordnungen 7 erkennbar, wodurch die Benutzer einen durchgehenden Boden auf der Oberseite des jeweiligen Traggerüstelements vorfinden.
  • Vor allem in den 1 und 4 bis 6 erkennt man, dass diese Sitze 2 zusammen- oder umklappbar sind und in dieser geklappten Position eine Gesamthöhe haben, die geringer als der Höhenunterschied zwischen zwei ineinander verschiebbare Traggerüstelementen ist, so dass die Sitze 2 mit dem sie tragenden Traggerüstelement in das nächst größere Traggerüstelement einschiebbar sind. Diese Sitze 2 müssen also dann nicht demontiert werden, sondern stehen sofort für eine Benutzung zur Verfügung.
  • Schon drei Traggerüstelemente 8, 9 und 10 können für manche Anwendungsfälle ein ausreichend großes Traggerüstelement 1 ergeben, insbesondere dann, wenn mehrere derartige Traggerüste 1 miteinander fluchtend oder auch im Winkel zueinander analog der Darstellung der 3 aufgestellt werden.
  • Zweckmäßig und lohnend ist es jedoch, wenn das größte Traggerüstelement 8 etwa drei bis fünf Meter oder vier Meter hoch ist, wobei auch Zwischenmaße oder noch größere Abmessungen möglich sind, und wenn bis zu zehn bis fünfzehn oder mehr Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen an ineinander verstellbaren Traggerüstelementen 8 bis 10 angeordnet sind.
  • Trägt dabei wenigstens ein Traggerüstelement oder tragen alle Traggerüstelemente 8 bis 10 jeweils wenigstens zwei Sitz- und/oder Stehplatzreihen, können also mit insgesamt fünf Traggerüstelementen zehn solche Reihen gebildet werden. Sind dabei zwei an einem Traggerüstelement befindliche Sitzplatzreihen an diesem auf gleicher Höhe und in gleicher Orientierungsrichtung angeordnet, können sie gegeneinander versetzt angeordnet sein, damit die hinteren Zuschauer zwischen den vorderen Zuschauern hindurchsehen können. Auch könnten die Traggerüstelemente derart abgestuft sein, dass auf ihnen wenigstens zwei unterschiedlich hohe Zuschauerreihen vorgesehen sind.
  • Um das gesamte Traggerüst 1 in Gebrauchsstellung gegen ungewollte Verschiebungen beispielsweise durch sich im Gleichtakt bewegende Zuschauer zu sichern, können insbesondere an dem größten und/oder an dem kleinsten Traggerüstelement jeweils zumindest ein höhenverstellbarer und in Gebrauchsstellung zur Arretierung dienender Fuß angeordnet sein, der zum Festlegen der Gebrauchsstellung gegenüber dem Boden oder gegenüber der Stellfläche an diese angedrückt wird und zwar beispielsweise mit Hilfe einer vertikalen Gewindespindel. Gegebenenfalls können auch alle Traggerüstelemente jeweils einen oder mehrere derartige Arretierfüße haben. Dabei kann dieser zum Festlegen der Gebrauchsstellung dienende Fuß am Ende einer Gewindestange oder Gewindespindel angeordnet sein und aus einem nachgiebigen und reibfähigen aber widerstandsfähigen Werkstoff, beispielsweise aus Kunststoff, Gummi oder Kunstgummi oder Kautschuk bestehen. Entsprechend sicher ist das gesamte Traggerüst 1 gegen ungewollte Verschiebungen festgelegt, ohne dass es am Boden oder an einer Wand mit Ankern oder sonstigen in den Boden oder die Wand eingreifenden Teilen festgelegt werden muss. Auch könnten die Räder 13 und Rollen 14 Feststellbremsen aufweisen.
  • In den Zeichnungen erkennt man, dass das Traggerüst 1 und seine Traggerüstelemente 8, 9 und 10 in Gebrauchsstellung frei stehen. Dabei sind sie so ausgebildet, dass das größte Traggerüstelement 8 und auch die relativ dazu verstellbaren Traggerüstelemente 9 und 10 eine solche Festigkeit und Stabilität haben, dass sie die an ihnen angreifenden Kräfte und Belastungen, also insbesondere die Belastung mit Zuschauern freistehend aufnehmen können. Es bedarf also zur Aufnahme dieser Belastungen keiner Verankerung beispielsweise an benachbarten Wänden oder sonstigen Einbauteilen eines Raumes, in dem das Traggerüst 1 benutzt werden soll.
  • In den Zeichnungen und insbesondere in 2 erkennt man, dass zwischen den unterschiedlich hohen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 Höhenabstände verbleiben und es ist zweckmäßig, wenn diese Abstände und auch die Stirnseiten der einzelnen Traggerüstelemente Abschlussplatten analog den Tragplatten 7 aufweisen oder mittels solcher Platten verkleidet sind, damit keine Gegenstände von den Zuschauern in die Traggerüstelemente fallen und vor allem keine unbefugten Personen in das Innere des Traggerüsts 1 gelangen können.
  • In 2 und 3 ist angedeutet, dass zumindest an einem Ende der jeweiligen Traggerüstelemente oder Zuschauerreihen Halterungen oder Einsteckvorrichtung für Geländerstücke 24 vorgesehen sein können, so dass diese Geländerstücke 24 vor dem Zusammenschieben der Traggerüstelemente 9 und 10 auch wieder abgenommen oder eventuell umgekappt werden können.
  • Zur Bildung von schräg zueinander verlaufenden Abschnitten von Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen oder von im wesentlichen gekrümmten Reihen analog der in 3 dargestellten Anordnung können Zwischenteile 25 zwischen den sich fort setzenden Traggerüstelementen vorgesehen sein, die stirnseitig an diesen Traggerüstelementen anbringbar und mit diesen verbindbar sind und somit mehrere Traggerüste 1 zu einem größeren Traggerüst machen. Dabei können diese zwischen den Traggerüstelementen benachbarter Traggerüste angeordneten Zwischenteile 25 als Aufgang oder Treppe ausgebildet sein oder solche Treppen tragen oder bilden oder die Zuschauerreihen fortsetzen. Entsprechend gut ist die Zugänglichkeit des gesamten Traggerüsts auch für Zuschauer in hinteren Reihen.
  • Es sei noch erwähnt, dass die Traggerüstelemente 8, 9 und 10 anstelle des im Ausführungsbeispiel dargestellten rechteckigen einen trapezförmigen Grundriss haben könnten, wobei die kürzere Trapezseite jeweils der nächst tieferen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihe näher ist, so dass in teleskopartig auseinandergezogener Lage der Traggerüstelemente das gesamte Traggerüst 1 von hinten nach vorne schmaler wird und bei einer Zusammenfügung mehrerer solcher sich verjüngender Traggerüste 1 eine winklige gekrümmte Anordnung der einzelnen Reihen gebildet wird.
  • Das Traggerüst 1 für mehrere hintereinander in von hinten nach vorne abnehmender Höhe angeordnete Zuschauerreihen ist aus einzelnen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 gebildet, die jeweils derartig unterschiedlich bemessen sind, dass sie teleskopartig ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind, wobei jedes Traggerüstelement eine oder mehrere Sitz- und/oder Stehplatzreihen an seiner Oberseite aufweist. In zusammengeschobener Position befinden sich alle Traggerüstelemente 9 und 10 in einem größten sie aufnehmenden Traggerüstelement 8, welches zusammen mit ihnen verschiebbar und platzsparend lagerbar ist und in Gebrauchsstellung wie die übrigen Traggerüstelemente ohne Wandverankerung frei auf einem Boden oder einer Stellfläche stehen und die auftretenden Kräfte aufnehmen kann.

Claims (29)

  1. Traggerüst (1) für Sitz- und/oder Stehplätze, welche in mehreren Reihen hintereinander und dabei zumindest teilweise mit abnehmender Höhe angeordnet sind, so dass weiter hinter befindliche Zuschauer über vor ihnen befindliche Zuschauerreihen hinwegsehen können, wobei das Traggerüst insbesondere aus Stäben (2), Streben (3), Trägern (4), Stützen (5), Schienen (6) und Verbindungselementen vorzugsweise aus Metall besteht oder zusammengesetzt ist und wobei für die einzelnen unterschiedlich hohen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen an dem Traggerüst (1) jeweils etwa horizontale Träger- oder Tragplattenanordnungen (7) vorgesehen sind und in Gebrauchsstellung der Höhenabstand zwischen einer vorderen niedrigeren Träger- oder Tragplattenanordnung (7) und der dahinter befindlichen nächst höheren Träger- oder Tragplattenanordnung (7) insbesondere überbrückt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggerüst (1) aus einzelnen Traggerüstelementen (8, 9, 10) gebildet ist, die jeweils derartig unterschiedlich bemessen sind, dass die einzelnen Traggerüstelemente (8, 9, 10) ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind, und dass die einzelnen Sitz- und/oder Stehplatzreihen jeweils an oder auf den Traggerüstelementen (8, 9, 10) vorgesehen sind.
  2. Traggerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in ihrer Höhe – in Blickrichtung der Zuschauer von hinten nach vorne – abnehmende Traggerüstelemente (8, 9, 10) vorgesehen sind, dass das in seiner Höhe kleinste Traggerüstelement (10) in einen ihm zugewandten Leerraum, eine Öffnung (11) oder eine Aussparung des nächst höheren Transportelements (9) und dieses wiederum in das nächst höhere Transportelement (9, 10) teleskopartig einschiebbar ist.
  3. Traggerüst nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Traggerüstelemente (8, 9, 10) eine etwa quaderförmige Außenkontur haben und sich die an ihrer Oberseite befindlichen Sitz- und/oder Stehplatzreihen in Richtung der größeren Abmessung des Traggerüstelements erstrecken und dass die Öffnung zur Aufnahme eines nächst kleineren Traggerüstelements an der vorderen vertikalen Längsseite des quaderförmigen Traggerüstelements angeordnet ist.
  4. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der ineinander schiebbaren Traggerüstelemente (8, 9, 10) unterschiedlich ist und von dem größten Traggerüstelement (8) zu dem kleinsten Traggerüstelement (10) hin abnimmt und dass die Stirnseiten eines kleineren Traggerüstelements in zumindest teilweise eingeschobener Position zwischen den Stirnseiten des nächst größeren Traggerüstelements angeordnet sind.
  5. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die in Richtung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Länge und die sich quer dazu erstreckende Breite der einzelnen Traggerüstelemente (8, 9, 10) so bemessen ist, dass sie in zusammen- und/oder ineinandergeschobener Position an der Einschub- oder Vorderseite bündig miteinander sind und/oder kein Traggerüstelement (9, 10) gegenüber einem größeren Traggerüstelement (9, 10) vorsteht.
  6. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zur Erstreckung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Breite der Traggerüstelemente von dem höchsten Traggerüstelement (8) zu dem niedrigsten Traggerüstelement (10) zumindest um die Stärke einer Rückwand der einzelnen Traggerüstelemente abnimmt.
  7. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Traggerüstelemente (9, 10) Rollen oder Räder (13) haben, deren Drehachsen in Erstreckungsrichtung der Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihe orientiert sind und dass zumindest im Bereich einer Stirn- oder Schmalseite eines Traggerüstelements insbesondere zwei derartige Rollen oder Räder (13) mit Abstand zueinander angeordnet sind.
  8. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das größte Traggerüstelement (8), welches die anderen Traggerüstelemente (9, 10) bei Nichtgebrauch in sich aufnimmt, Rollen (14) hat, deren Halterung oder Lagerung lenkbar und/oder um eine vertikale Achse drehbar ist.
  9. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die kleineren Traggerüstelemente (9, 10) in Einschubposition innerhalb des größten Traggerüstelements (8) derart positioniert oder angehoben sind, dass ihre Räder (13) von der Stell- oder Bodenfläche beabstandet sind.
  10. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Traggerüstelemente (8, 9, 10) in zusammengeschobener Position von an dem nächstgrößeren Traggerüstelement angeordneten Anschlägen oder Vorsprüngen gehalten oder untergriffen sind und dass die lenk baren Rollen (14) an dem größten Traggerüstelement (8) in ihrer Höhenlage verstellbar, insbesondere ihre Halterung oder Lagerung beispielsweise mittels Gewinde in vertikaler Richtung verstellbar sind.
  11. Traggerüst nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Halten der Traggerüstelemente (9, 10) bei Nichtgebrauch dienenden Anschläge als lösbare Riegel (17) ausgebildet sind.
  12. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein etwa horizontal verschiebbarer Riegel (17) in Verriegelungsposition alle Traggerüstelemente (8, 9, 10) oder mit diesen fest verbundene Gegenstücke (18) gleichzeitig beaufschlagt.
  13. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Stirnseiten der Traggerüstelemente (8, 9, 10) jeweils wenigstens ein oder zwei Riegel (17) vorgesehen sind.
  14. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsstellung der Traggerüstelemente (9, 10) jeweils durch Anschlagvorsprünge (19) begrenzt ist.
  15. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Traggerüstelemente (8, 9, 10) relativ zueinander von Hand oder maschinell verschiebbar sind.
  16. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Traggerüstelemente (8, 9, 10) relativ zueinander mittels einer Getriebean ordnung und/oder einer Schub- und Zugkette (21) relativ zueinander verstellbar sind und dass die Schub- und Zugkette in Verschieberichtung orientiert und an dem kleinsten Traggerüstelement (10) befestigt ist und dass die nächstgrößeren Traggerüstelemente (9) Mitnehmer haben, durch die bei einer Verstellbewegung des kleinsten Traggerüstelements (8) die nächstgrößeren Traggerüstelemente (9) jeweils nach dem Ein- oder Ausschieben mitgenommen werden.
  17. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an oder in dem größten Traggerüstelement (8) eine Wickelanordnung (22) zum Auf- und Abwickeln der Schub- und Zugkette (21) befestigt und mit einem Antriebsmotor und/oder einer Kurbel oder einer Kurbelwelle mit Steckanschluss für eine Handkurbel gekoppelt ist.
  18. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass auf einzelnen Traggerüstelemente Sitzplätze (2) fest und mit den Traggerüstelementen gemeinsam verstellbar installiert sind, die zusammen- und/oder umklappbar sind und in geklappter Position eine Gesamthöhe haben, die geringer als der Höhenunterschied zwischen zwei ineinander verschiebbaren Traggerüstelementen ist, so dass die Sitze (2) mit dem sie tragenden Traggerüstelement in das nächstgrößere Traggerüstelement einschiebbar sind.
  19. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das größte Traggerüstelement (8) etwa drei bis fünf Meter oder vier Meter hoch ist und dass bis zu zehn bis fünfzehn Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen an ineinander verstellbaren Traggerüst elementen (8, 9, 10) angeordnet sind.
  20. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Traggerüstelement (8, 9, 10) oder insbesondere alle Traggerüstelemente (8, 9, 10) jeweils wenigstens zwei Sitz- und/oder Stehplatzreihen tragen.
  21. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei an einem Traggerüstelement (8, 9, 10) befindlichen Sitz- und/oder Stehplatzreihen auf gleicher Höhe und in Orientierungsrichtung der Reihen vorzugsweise gegeneinander versetzt angeordnet sind.
  22. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass an dem größten und/oder dem kleinsten Traggerüstelement (8, 10) zumindest ein höhenverstellbarer und in Gebrauchsstellung zur Arretierung dienender Fuß angeordnet ist, der zum Festlegen der Gebrauchsstellung gegenüber dem Boden oder gegen die Stellfläche gedrückt ist, beispielsweise mit Hilfe einer vertikalen Gewindespindel.
  23. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der zum Festlegen der Gebrauchsstellung dienende Fuß am Ende der Gewindestange oder Gewindespindel angeordnet ist und aus einem nachgiebigen und reibfähigen Werkstoff, beispielsweise aus Kunststoff, Gummi oder Kunstgummi oder Kautschuk besteht.
  24. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das größte Traggerüstelement (8) und auch die relativ dazu verstellbaren Traggerüst elemente (9, 10) eine solche Festigkeit und Stabilität haben, dass sie die an ihnen angreifenden Kräfte und Belastungen freistehend aufnehmen.
  25. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den unterschiedlich hohen Traggerüstelementen (8, 9, 10) und/oder die Stirnseiten der einzelnen Traggerüstelemente Abschlussplatten aufweisen oder mittels Platten verkleidet sind.
  26. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einem Ende der einzelnen Traggerüstelemente (8, 9, 10) Halterungen oder Einsteckvorrichtungen für Geländerstücke (24) vorgesehen sind.
  27. Traggerüst zur Bildung von schräg zueinander verlaufenden Abschnitten von Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen oder von im wesentlichen gekrümmten Reihen Zwischenteile (25) vorgesehen sind, die stirnseitig an den Traggerüstelementen (8, 9, 10) anbringbar und mit beidseits unter einem Winkel zu ihnen stehende Traggerüstelementen verbindbar sind.
  28. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Traggerüstelementen (8, 9, 10) benachbarter Traggerüste (1) angeordnete Zwischenteile (25) als Aufgang oder Treppe ausgebildet sind.
  29. Traggerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Traggerüstelemente (8, 9, 10) einen trapezförmigen Grundriss haben, wobei die kürzere Trapezseite jeweils der nächst tieferen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihe zugewandt ist, so dass in teleskopartig auseinandergezogener Lage der Traggerüstelemente das gesamte Traggerüst (1) von hinten nach vorne schmaler wird und bei einer Zusammenfügung mehrerer solcher sich verjüngender Traggerüste (1) eine winklige Anordnung der Reihen gebildet ist.
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