-
Die
Erfindung betrifft ein Traggerüst
für Sitz- oder Stehplätze, welche
in mehreren Reihen hintereinander und dabei zumindest teilweise
mit abnehmender Höhe
angeordnet sind, so dass weiter hinten befindliche Zuschauer über vor
ihnen befindliche Zuschauerreihen hinwegsehen können, wobei das Traggerüst insbesondere
aus Stäben,
Streben, Trägern,
Stützen,
Schienen und Verbindungselementen vorzugsweise aus Metall besteht
oder zusammengesetzt ist und wobei für die einzelnen unterschiedlich hohen
Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen an dem Traggerüst jeweils
etwa horizontale Träger- oder Tragplattenanordnungen
vorgesehen sind und in Gebrauchsstellung der Höhenabstand zwischen einer vorderen
niedrigeren Träger-
oder Tragplattenanordnung und der dahinter befindlichen nächst höheren Träger- oder
Tragplattenanordnung insbesondere überbrückt ist.
-
Ein
derartiges Traggerüst
ist aus
DE 10
2004 019 691 A1 bekannt und hat sich bewährt. Vor
allem ist ein derartiges Traggerüst
zur festen Installation in Vorführräumen, Theatern
oder Hallen gut geeig net. Dabei kann dieses vorbekannte Traggerüst auch
demontiert werden, indem es in seine einzelnen Schienen und sonstigen
Einzelteile zerlegt wird, was jedoch einen hohen Aufwand erfordert.
Die einzelnen Reihen von Sitz- und/oder Stehplätzen weisen Platten auf, die
einen geschlossenen Abschluss bilden, wobei auch die Überbrückung zwischen
unterschiedlich hohen derartigen Tragplattenanordnungen geschlossen
ausgebildet sein kann.
-
In
vielen Fällen
ist es erwünscht
oder erforderlich, solche Traggerüste schnell und auf einfache Weise
wieder entfernen zu können,
weil die entsprechende Halle oder Räumlichkeit zu anderen Zwecken,
beispielsweise als Turnhalle, für
Tanzveranstaltungen, Ausstellungen oder dergleichen benötigt wird.
Dabei soll eine solche Umgestaltung möglichst schnell durchführbar sein,
während
das bekannte Traggerüst
eine aufwendige Demontage und an anderer Stelle eine entsprechend
aufwendige Montage erforderlich macht.
-
Es
besteht deshalb die Aufgabe, ein Traggerüst der eingangs definierten
Art zu schaffen, welches bei Bedarf schnell aufgestellt und danach
wieder schnell entfernt werden kann und dennoch eine gute Tragfähigkeit
und Stabilität
hat.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist das eingangs definierte Traggerüst dadurch
gekennzeichnet, dass es aus einzelnen Traggerüstelementen gebildet ist, die
jeweils derartig unterschiedlich bemessen sind, dass die einzelnen
Traggerüstelemente
ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind, und dass die einzelnen
Sitz- und/oder Stehplatzreihen jeweils an oder auf den Traggerüstelementen
vorgesehen sind.
-
Es
können
also fertige Traggerüstelemente aufgestellt
werden, was die Aufstellung und auch die Entfernung erheblich verein facht
und beschleunigt. Dabei können
die einzelnen Traggerüstelemente
bei Nichtgebrauch ineinander angeordnet sein, so dass sie entsprechend
wenig Platz einnehmen, was gleichzeitig auch ihren Transport erleichtert.
-
Zweckmäßig ist
es dabei, wenn in ihrer Höhe – in Blickrichtung
der Zuschauer von hinten nach vorne – abnehmende Traggerüstelemente
vorgesehen sind, wenn das in seiner Höhe kleinste Traggerüstelement
in einen ihm zugewandten Leerraum, eine Öffnung oder eine Aussparung
des nächst
höheren Traggerüstelements
und dieses wiederum in das nächst
höhere
Traggerüstelement
teleskopartig einschiebbar ist. Somit passen die zu dem Traggerüst gehörenden Traggerüstelemente
ineinander und können
einerseits gut transportiert, andererseits aber auch sehr schnell
aufgestellt werden, indem die gesamte Anordnung an der Stelle aufgestellt
wird, wo die höchste
Zuschauerreihe vorgesehen sein soll, wonach die darin befindlichen
Traggerüstelemente nach
vorne herausgezogen werden und dann die übliche treppenförmige Traggerüstanordnung
ergeben. Genauso schnell kann das gesamte Traggerüst wieder
abgebaut werden, indem die einzelnen Traggerüstelemente ineinander geschoben
und dann entweder platzsparend gelagert oder abtransportiert werden.
-
Günstig ist
es dabei, wenn die Traggerüstelemente
eine etwa quaderförmige
Außenkontur
haben und sich die an ihrer Oberseite befindlichen Sitz- und/oder
Stehplatzreihen in Richtung der größeren Abmessung dieser Traggerüstelemente
erstrecken und wenn die Öffnung
zur Aufnahme eines nächst kleineren
Traggerüstelements
an der vorderen vertikalen Längsseite
des quaderförmigen
Traggerüstelements
angeordnet ist. Praktisch befindet sich dann die Einschuböffnung an
einem Traggerüstelement unter
dem vorderen Rand derjenigen Zuschauerreihe, die von diesem Traggerüstelement
getragen wird. Bei der Be nutzung ergibt sich dadurch, dass der Zuschauer,
der sich auf einem höheren
Traggerüstelement
befindet, vor sich das nächst
tiefere Traggerüst mit
weiteren Zuschauern hat, worüber
er aufgrund des Höhenunterschiedes
dieser Traggerüstelemente ausreichend
gut hinwegsehen kann.
-
Die
Länge der
ineinanderschiebbaren Traggerüstelemente
kann unterschiedlich sein und von dem größten Traggerüstelement
zu dem kleinsten Traggerüstelement
hin abnehmen und die Stirnseiten eines kleineren Traggerüstelements
können
in zumindest teilweise oder vollständig eingeschobener Position
zwischen den Stirnseiten des nächst
größeren Traggerüstelements
angeordnet sein. Somit können
die Stirnseiten verstrebt oder geschlossen sein und die Traggerüstelemente
entsprechend stabilisieren. Zwar wären auch Traggerüstelemente
mit offenen Stirnseiten denkbar, die in die vordere Einschuböffnung übergehen,
jedoch müssten
dann andere Aussteifungsmaßnahmen
vor allem für
den oberen Abschluss der jeweiligen Traggerüstelemente getroffen werden.
-
Die
in Richtung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen orientierte Länge und
die sich quer dazu erstreckende Breite der einzelnen Traggerüstelemente kann
so bemessen sein, dass sie in zusammen- und/oder ineinandergeschobender
Position an der Einschub- oder Vorderseite bündig miteinander sind und/oder
kein Traggerüstelement
gegenüber
einem größeren Traggerüstelement
vorsteht. Auf diese Weise ergibt sich bei Nichtgebrauch eine kompakte
Anordnung des gesamten Traggerüsts,
weil alle Traggerüstelemente
vollständig
innerhalb des Umrisses des größten Traggerüstelements
angeordnet sein können,
so dass sich insgesamt bei Quaderform der Traggerüstelemente
ein entsprechender Quader ergibt, in welchem alle Traggerüstelemente
untergebracht sind.
-
Zweckmäßig ist
es dabei, wenn die quer zur Erstreckung der Sitz- und/oder Stehplatzreihen
orientierte Breite der Traggerüstelemente
von dem höchsten
Traggerüstelement
zu dem niedrigsten Traggerüstelement
zumindest um die Stärke
einer Rückwand
der einzelnen Traggerüstelemente
abnimmt. Zwar sind auch Traggerüstelemente
ohne Rückwand
möglich,
bei denen die einzelnen Zuschauerreihen nur von stirnseitigen Abstützungen getragen
werden und die nicht nur von der Einschubseite sondern auch von
der Rückseite
offen sind und dann alle die selbe Breite haben könnten, jedoch
ist es besonders günstig,
wenn die Traggerüstelemente sowohl
stirnseitige Begrenzungen als auch Rückwände haben, weil sich dadurch
insgesamt eine große
Stabilität
des jeweiligen Traggerüstelements
ergibt, wobei dann lediglich die Einschubseite offen zu sein braucht.
Die geringfügig
geringen Längen- und/oder
Breitenabmessungen der jeweils kleineren Traggerüstelemente gegenüber den
größeren fällt dabei
praktisch nicht ins Gewicht, weil noch für das kleinste Traggerüstelement
eine ausreichende Breite zur Aufnahme einer Zuschauerreihe vorgesehen werden
kann.
-
Die
Traggerüstelemente
können
Rollen oder Räder
haben, deren Drehachsen in Erstreckungsrichtung der Sitzplatz- und/oder
Stehplatzreihe orientiert sind und zumindest im Bereich einer Stirn-
oder Schmalseite eines Traggerüstelements
können
insbesondere zwei derartige Rollen oder Räder mit Abstand zueinander
angeordnet sein. Dadurch sind die einzelnen Traggerüstelemente
einfach auf der Stellfläche
des Traggerüstes
in ihre Gebrauchsstellung und wieder in die eingeschobene Position
verfahrbar, so dass diese Verstellung sogar von Hand und jedenfalls
mit geringem Kraftaufwand durchgeführt werden kann.
-
Das
größte Traggerüstelement,
welches die anderen Traggerüstelemente
bei Nichtgebrauch in sich aufnimmt, kann Rollen oder Räder haben,
deren Halterung oder Lagerung lenkbar und/oder um eine vertikale
Achse drehbar ist. Dadurch wird ermöglicht, dass das größte Traggerüstelement
nach Aufnahme der kleineren Traggerüstelemente in praktisch beliebige
Richtungen verschoben und verfahren werden kann, was den Transport
und das Aufstellen sowie auch das Wegräumen herblich erleichtert.
Dabei können
die kleineren Traggerüstelemente
in Einschubposition innerhalb des größten Traggerüstelements derart
positioniert oder angehoben sein, dass ihre Rollen von der Stell-
oder Bodenfläche
beabstandet sind.
-
Beispielsweise
können
die Traggerüstelemente
in zusammengeschobener Position von an dem nächst größeren Traggerüstelement
angeordneten Anschlägen
oder Vorsprüngen
gehalten oder untergriffen sein und die lenkbaren Rollen an dem
größten Traggerüstelement
können
in ihrer Höhenlage verstellbar,
insbesondere ihrer Halterung oder Lagerung beispielsweise mittels
Gewinde in vertikaler Richtung verstellbar sein. Sind die Traggerüstelemente
alle zusammengeschoben und in ihrer Höhenlage festgelegt, können also
die lenkbaren Räder oder
Rollen des größten Traggerüstelements
nach unten verstellt beziehungsweise dadurch das größte Traggerüstelement
zusammen mit den darin befindlichen anderen Traggerüstelementen
angehoben werden, wodurch Bodenfreiheit für das Verfahren hergestellt
wird.
-
Die
zum Halten der Traggerüstelemente
bei Nichtgebrauch in zusammengeschobener Position dienenden Anschläge können dabei
als lösbare
Riegel ausgebildet sein. Somit können
die Traggerüstelemente
ineinander verschoben und dann verriegelt werden, bevor das größte Traggerüstelement
durch entsprechende Verstellung an den Lagerungen seiner Räder oder
Rollen zusammen mit diesen angehoben wird.
-
Günstig ist
es dabei, wenn jeweils ein etwa horizontal ver schiebbarer Riegel
in Verriegelungsposition alle Traggerüstelemente oder mit diesen
fest verbundene Gegenstücke
gleichzeitig beaufschlagt. In zusammengeschobener Position kann
also der jeweilige Riegel einfach eingeschoben werden und erfasst
dabei alle Traggerüstelemente,
so dass diese dadurch zumindest in vertikaler Richtung, zusätzlich aber
auch in Verstellrichtung festgelegt werden und nicht beispielsweise
während
des Transports ungewollt wieder auseinandergeschoben werden können.
-
Beispielsweise
können
an beiden Stirnseiten der Traggerüstelemente und/oder an der
Rückwand jeweils
wenigstens ein oder zwei Riegel vorgesehen sein. Vor allen an den
Stirnseiten solche Riegel vorzusehen, hat den Vorteil, dass diese
Riegel dadurch eine Doppelfunktion haben, weil sie verhindern, dass die
Traggerüstelemente
ungewollt wieder auseinandergezogen werden können, und weil dadurch auch die
Traggerüstelemente
in ihrer gegenseitigen Höhenlage
fixiert sind, so dass ein Anheben des größten Traggerüstelements
beispielsweise über
seine Rollenlagerungen die darin befindlichen weiteren Traggerüstelemente
ebenfalls anhebt und die gewünschte
Bodenfreiheit für
ein Verfahren des gesamten Traggerüsts herstellt.
-
Die
Auszugsstellung oder Gebrauchsstellung der Traggerüstelemente
kann jeweils durch Anschlagvorsprünge begrenzt sein. Es ist also
möglich, das
Herausziehen eines Traggerüstelements
aus dem nächst
größeren zu
begrenzen, um dadurch eine definierte Gebrauchslage herzustellen.
Darüber hinaus
wird dadurch die Sicherheit des gesamten Traggerüsts erhöht, weil nicht ein Traggerüstelement relativ
zu dem nächst
größeren zu
weit verschoben werden kann und also verhindert wird, dass zwischen den
einzelnen Traggerüstelementen
Zwischenräume entstehen.
-
Die
Traggerüstelemente
können
relativ zueinander von Hand oder maschinell verschiebbar sein. Eine
zweckmäßige Ausführungsform
kann dabei vorsehen, dass die einzelnen Traggerüstelemente relativ zueinander
mittels einer Getriebeanordnung und/oder einer Schub- und Zugkette
verstellbar sind und dass die Schub- und Zugkette in Verschieberichtung
orientiert und an dem kleinsten Traggerüstelement befestigt ist und
dass die nächst
größeren Traggerüstelemente
Mitnehmer haben, durch die bei einer Verstellbewegung des kleinsten
Traggerüstelements
die nächst
größeren Traggerüstelemente
jeweils nach dem Ein- oder Ausschieben mitgenommen werden.
-
An
oder in dem größten Traggerüstelement kann
eine Wickelanordnung zum Auf- und Abwickeln der Schub- und Zugkette
befestigt und mit einem Antriebsmotor und/oder einer Kurbel oder
einer Kurbelwelle mit Steckanschluss für eine Handkurbel gekoppelt
sein. Somit müssen
beim Auseinanderziehen oder Zusammenschieben nicht die einzelnen
Traggerüstelemente
angeschoben werden, sondern es kann mit Hilfe der Schub- und Zugkette
und deren Antrieb die jeweilige Verstellbewegung durchgeführt werden.
-
Eine
weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Traggerüsts zur Unterbringung von Sitzplätzen kann
vorsehen, dass auf einzelnen oder allen Traggerüstelementen Sitzplätze fest
und mit dem Traggerüstelementen
gemeinsam verstellbar installiert sind, die zusammen- und/oder umklappbar
sind und in geklappter Position eine Gesamthöhe haben, die geringer als
der Höhenunterschied
zwischen zwei ineinander verschiebbaren Traggerüstelementen ist, so dass die
Sitze mit dem sie tragenden Traggerüstelement in das nächst größere Traggerüstelement einschiebbar
sind. Zwar könnten
die Traggerüstelemente
auch in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung mit Sitzplätzen versehen
werden, jedoch ist es für
den Benutzer ein facher, wenn diese Sitzplätze schon installiert sind
und installiert bleiben, was dadurch ermöglicht ist, dass diese Sitzgelegenheiten
in eine Ruheposition gebracht werden können, in der sie gegenüber ihrer
Gebrauchsstellung eine geringere Höhe haben und dann zusammen
mit den Traggerüstelementen
jeweils in die nächst
größeren Traggerüstelemente
verschoben werden können.
-
Ein
erfindungsgemäßes Traggerüst kann
in zweckmäßiger Weise
schon aus wenigstens drei ineinanderschiebbaren Traggerüstelementen
gebildet werden. Für übliche Zuschauermengen
ist es jedoch zweckmäßig, wenn
das größte Traggerüstelement etwa
drei bis fünf
Meter oder vier Meter hoch ist und wenn bis zu zehn bis fünfzehn oder
mehr Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen an ineinander verstellbaren Traggerüstelementen
angeordnet sind. Dabei ist es möglich,
dass wenigstens ein Traggerüstelement oder
insbesondere alle zu einem Traggerüst gehörenden Traggerüstelemente
jeweils wenigstens zwei Sitz- und/oder
Stehplatzreihen tragen. Dazu brauchen die Traggerüstelemente
nur jeweils eine ausreichende Breite, wobei zwei auf einem Traggerüstelement
befindliche Sitzplatzreihen so zueinander versetzt sein können, dass
die hinteren Zuschauer zwischen den vorderen Zuschauern hindurch
sehen können.
-
Die
wenigstens zwei an einem Traggerüstelement
befindlichen Sitz- und/oder Stehplatzreihen können also auf gleicher Höhe und in
Orientierungsrichtung der Reihen vorzugsweise gegeneinander versetzt
angeordnet sein, so dass beispielsweise an insgesamt fünf Traggerüstelementen
zehn Zuschauerreihen untergebracht sein können.
-
Weitere
zweckmäßige Ausgestaltungen
der erfindungsgemäßen Traggerüsts sind
in den Ansprüchen
22 bis 29 enthalten.
-
Anspruch
22 und 23 enthalten zweckmäßige Maßnahmen,
wie die Traggerüstelemente
in Gebrauchsstellung mit Hilfe von höhenverstellbaren Füßen gegenüber dem
Boden oder der Stellfläche
gegen Verschiebungen gesichert werden können.
-
Aufgrund
der Stabilität
und Festigkeit der einzelnen Traggerüstelemente, die die auftretenden
Belastungen jeweils freistehend aufnehmen können, brauchen diese in Gebrauchsstellung
nicht beispielsweise an einer Wand zusätzlich verankert zu werden, so
dass sie in praktisch beliebigen Räumlichkeiten aufgestellt und
wieder abgebaut werden können.
-
Anspruch
25 enthält
die Möglichkeit
den sich in Gebrauchsstellung ergebenden Höhenunterschied zwischen den
einzelnen Traggerüstelementen
jeweils oberhalb des niedrigen Traggerüstelements zu verschließen, so
dass nicht jeweils hinter den Zuschauern eines Traggerüstelements
ein Zwischenraum verbleibt, durch welchen beispielsweise herabfallende
Gegenständen
unerreichbar in das Innere des Traggerüstelements fallen könnten. Darüber hinaus
wird auch die Sicherheit für
die Zuschauer größer, wenn
dieser Zwischenraum oder Höhenunterschied
durch Abschlussplatten geschlossen wird.
-
Gemäß Anspruch
26 können
je nach Bedarf an den Traggerüstelementen
Halterungen oder Einsteckvorrichtungen für Geländer vorgesehen sein, was die
Zuschauersicherheit erhöht.
-
Anspruch
27 gibt an, wie beispielsweise mehrere erfindungsgemäße Traggerüste einander fortsetzend
angeordnet sein können,
um schräg
zueinander verlaufende Reihen zu bilden. Selbstverständlich können auch
normale in Flucht zueinanderstehende Traggerüste und Traggerüstelemente
zur Verbreiterung des gesamten Traggerüsts dienen.
-
Zwischen
den Traggerüstelementen
können gemäß Anspruch
28 Zwischenteile angeordnet sein, die gleichzeitig dann auch als
Aufgang oder Treppe benutzbar ausgebildet sein können.
-
Anspruch
29 gibt schließlich
noch eine Möglichkeit
an, wie Traggerüstelemente
selbst so gestaltet sein können,
dass aneinandergesetzte derartige Traggerüstelemente Zuschauerreihen
ergeben, die jeweils ihre Richtung ändern, um eine zentrale Stelle auch
für viele
Zuschauer gut einsehbar zu machen.
-
Vor
allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen
Merkmale und Maßnahmen
ergibt sich ein Traggerüst,
welches aufgrund seiner Zusammensetzung aus einzelnen Traggerüstelementen,
die ineinander passen, in Ruhestellung einen geringen Platzbedarf
hat und dennoch schnell so aufgestellt werden kann, dass eine große Zuschauermenge
aufgenommen werden kann. Sowohl das Aufstellen als auch das Abbauen
ist erleichtert und beschleunigt, weil nicht ein Traggerüst in seine einzelnen
Schienen, Streben und Träger
zerlegt werden muss. Auch Wandbefestigungen oder sonstige Verbindungen
zu einem Gebäude
können
vermieden werden, weil die selbsttragenden Traggerüstelemente
die entsprechenden Belastungen aufnehmen können und weil sie durch geeignete
Maßnahmen
an ungewollten Verschiebungen gehindert werden können.
-
Nachstehend
sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in
zum Teil stark schematisierter Darstellung:
-
1 in
schaubildlicher Darstellung ein erfindungsgemäßes Traggerüst, dessen einzelne Traggerüstelemente
teleskopartig ineinander geschoben sind,
-
2 ein
Traggerüst
gemäß 1,
bei welchem insgesamt sechs Traggerüstelemente auseinandergezogen
sind, so dass jeweils Zuschauerreihen hintereinander und in abnehmender
Höhe gebildet sind,
wobei die die Zuschauer jeweils aufnehmenden Oberseiten der Traggerüstelemente
der besseren Übersicht
wegen noch ohne dort anzubringende Tragplatten sind, aber an einem
Ende der jeweiligen von einem Traggerüstelement gebildeten Reihe
ein lösbares
Geländer
angeordnet ist,
-
3 eine
Zusammenstellung von insgesamt fünf
Traggerüsten
gemäß 1 und 2,
die in der in 2 dargestellten Weise auseinandergezogen
und untereinander verbunden sind, um eine größere Podesterie oder Tribüne für entsprechend viele
Zuschauer zu bilden,
-
4 eine
der 1 entsprechende etwas vergrößerte Darstellung nach dem
Zusammenschieben der einzelnen Traggerüstelemente ineinander vor ihrer
gegenseitigen Verriegelung oder die Anordnung gemäß 1 nach
ihrer Entriegelung,
-
5 eine
der 4 entsprechende Darstellung nach dem Einschieben
von stab- oder stangenförmigen
Riegeln in entsprechende Aussparungen oder Gegenstücke, die
durch miteinander fluchtende Laschen an den zusammengeschobenen Traggerüstelementen
gebildet sind,
-
6 eine
den 4 und 5 entsprechende Darstellung,
bei welcher das größte Traggerüstelement
zusammen mit den in ihm befindlichen und durch Verriegelung verbundenen
Traggerüstelementen
dadurch angehoben ist, dass die lenkbaren Räder dieses größten Traggerüstelements
relativ zu diesem nach unten verstellt sind, so dass die zusammengeschobene
Anordnung eine ausreichende Bodenfreiheit für eine Verschiebung in praktisch
beliebige Richtungen hat, sowie
-
7 eine
schaubildliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Traggerüsts nach dem Auseinanderschieben
oder Auseinanderziehen von insgesamt fünf Traggerüstelementen mit Hilfe einer Schub-
und Zugkette, wobei die Oberseiten der Traggerüstelemente bereits mit Tragplatten
zur Bildung von Zuschauerreihen abgedeckt sind.
-
Eine
in den 2, 3 und 7 jeweils im
Ganzen mit 1 bezeichnetes Traggerüst für Sitzplätze 2, von denen in 2 und 3 eine
vordere Reihe dargestellt ist, aber auch weitere Reihen hintereinander
und übereinander
vorgesehen sind, ist im Ausführungsbeispiels
aus Stäben,
Streben 3 (7), Trägern 4, Stützen 5,
Schienen 6 und nicht näher
dargestellten Verbindungselementen aus Metall zusammengesetzt. Dabei
sind für
die einzelnen unterschiedlich hohen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihen
an dem Traggerüst 1 in
der in 7 dargestellten, in den übrigen Figuren der besseren Übersicht
wegen weggelassenen Anordnung jeweils etwa horizontale Tragplattenanordnungen 7 vorgesehen, auf
denen die Zuschauer stehen oder nach Anordnung von entsprechenden
Stühlen
oder Sitze 2 sitzen können.
Da diese Zuschauerreihen jeweils hintereinander und dabei mit abnehmender
Höhe angeordnet sind,
ergibt sich zwischen den einzelnen Reihen jeweils eine Abstufung
oder ein Höhenabstand
zwischen einer vorderen niedrigeren und einer dahinter befindlichen
nächst
höheren
Träger-
oder Tragplattenanordnung, die in nicht näher dargestellter Weise ebenfalls überbrückt und
beispielsweise durch Platten geschlossen sein kann.
-
Vor
allem in den 2 und 7 in Verbindung
mit den übrigen
Figuren erkennt man, dass das Traggerüst 1 aus einzelnen
Traggerüstelementen 8, 9 und 10 besteht,
wobei das Traggerüstelement 8 das
größte Traggerüstelement
mit der größten Höhe und das
Traggerüstelement 10 das
kleinste mit der geringsten Höhe
ist, während
dazwischen Traggerüstelemente 9 abnehmender
Höhe angeordnet
sind. Dabei erkennt man beim Vergleich der 1 und 2 deutlich,
dass die einzelnen Traggerüstelemente 8, 9 und 10 ineinanderschiebbar
und auseinanderziehbar sind und die einzelnen Sitz- und/oder Stehplatz-
oder Zuschauerreihen jeweils an oder auf diesen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 vorgesehen sind.
-
Vor
allem die 2 und 7, aber
auch 3 machen deutlich, dass in ihrer Höhe – in Blickrichtung
der Zuschauer von hinten nach vorne – abnehmende Traggerüstelemente 8, 9 und 10 vorgesehen
sind und dass dabei das in seiner Höhe kleinste Traggerüstelement 10 in
einen ihm zugewandten Leerraum oder eine Öffnung 11 des nächst höheren Traggerüstelements 9 und
dieses wiederum in das nächsthöhere Traggerüstelement 9 sowie
schließlich das
letzte Traggerüstelement 9 in
das höchste
Traggerüstelement 8 teleskopartig
einschiebbar ist, so dass nach diesem Verschieben der einzelnen
Traggerüstelemente 8 und 9 ineinander
und in das Traggerüstelement 8 die
in 1 sowie in den 4 bis 6 erkennbare
Anordnung gebildet ist, dass heißt in dieser zusammen- und
ineinandergeschobenen Position nimmt das gesamte Traggerüst 1 nur
soviel Platz ein wie das größte Traggerüstelement 8.
-
Die
Traggerüstelemente 8 bis 10 haben
dabei jeweils eine etwa quaderförmige
Außenkontur und
die sich an ihrer Oberseite be findlichen Zuschauerreihen, die noch
durch Abdeckplatten 7 stabilisiert werden, erstrecken sich
jeweils in Richtung der größten Abmessung
dieser Traggerüstelemente.
Die Öffnung 11 oder
Aufnahme eines nächst
kleineren Traggerüstelements
befindet sich dabei an der vorderen vertikalen Längsseite und nur das kleinste
Traggerüstelement 10 hat
keine derartige vordere Aufnahme oder Öffnung. Diese Aufnahme oder Öffnung 11 befindet
sich also bei den Traggerüstelementen 8 und 9 unter
deren vorderen Rand 12 und in zusammengeschobener Position
liegen alle diese vorderen Ränder 12 gemäß 1 untereinander.
-
Die
Länge der
ineinanderschiebbaren Traggerüstelemente 8, 9 und 10 ist
dabei im Ausführungsbeispiel
unterschiedlich, weil die Stirnseiten der einzelnen Traggerüstelemente
durch Stützen 5 umschlossen
und in Gebrauchsstellung außerdem
mit Platten verschlossen sind. Vor allem die jeweils vordere Öffnung 11 zum
Einschieben eines nächst
kleineren Traggerüstelements
ist an all ihren Rändern umschlossen,
obwohl auch denkbar wäre,
die Traggerüstelemente 8, 9 und 10 mit
einem etwa C-förmigen
Querschnitt auszubilden, also nicht nur die Öffnung 11, sondern
auch die Stirnseite offen zu lassen. Für eine größere Stabilität ist jedoch
die im Ausführungsbeispiel
gewählte
Anordnung mit in allen vertikalen Eckbereichen der Traggerüstselemente 8 bis 10 angeordneten
Stützen 5 zu
bevorzugen.
-
Deshalb
ist, wie in 2, aber auch in den 4 bis 6 deutlich
erkennbar, die Länge
der ineinanderschiebbaren Traggerüstelemente 8, 9 und 10 jeweils
unterschiedlich und nimmt von dem größten Traggerüstelement 8 zu
den kleineren Traggerüstelementen 9 und
von diesen zu den kleinsten Traggerüstelement 10 hin ab.
Diese Längenunterschiede der
einzelnen Traggerüstelemente
ist so gewählt, dass
die Stirnseiten eines kleineren Traggerüstelements in eingeschobener
Position gemäß den 1 und 4 bis 6 zwischen
den Stirnseiten des nächst
größeren Traggerüstelements
angeordnet sind. Jedes kleinere Traggerüstelement ist also gegenüber dem
nächst
größeren um
die doppelte Dicke oder Stärke
der jeweiligen Stirnseite kürzer.
-
Somit
können
die Traggerüstelemente
nicht nur aufgrund ihrer unterschiedlichen Höhe, sondern auch ihrer unterschiedlichen
Länge gut
ineinandergeschoben werden und passen ineinander, um bei Nichtgebrauch
alle im Inneren des größten Traggerüstelements 8 untergebracht
zu sein.
-
Dazu
trägt außerdem bei,
dass die in Richtung der Sitzund/oder Stehplatzreihen orientierte Länge und
die sich quer dazu erstreckende Breite der einzelnen Traggerüstelemente
so bemessen ist, dass sie in zusammen- und/oder ineinandergeschobener
Position an der Einschub- oder Vorderseite im Bereich der Öffnung 11 bündig miteinander
sind und kein Traggerüstelement 9 oder 10 gegenüber einem größeren Traggerüstelement 8 oder 9 vorsteht.
Entsprechend kompakt kann das gesamte Traggerüst 1 gelagert und
transportiert werden.
-
Damit
die Traggerüstelemente 9 und 10 ineinander
und in das größte Traggerüstelement 8 passen
und dann im Bereich der Öffnungen 11 bündig miteinander
sind, ist es erforderlich, dass die quer zur Erstreckung der Sitz-
und/oder Stehplatzreihen orientierte Breite, dass heißt die Abmessung
der Traggerüstelemente 8, 9 und 10 in
Einschubrichtung von dem höchsten
Traggerüstelement 8 zu
dem niedrigsten Traggerüstelement 10 von
Traggerüstelement
zu Traggerüstelement
zumindest um die Stärke
oder Dicke einer jeweiligen Rückwand
dieser Traggerüstelemente
abnimmt. In Lagerposition liegen dann all diese Rückwände einander
unmittelbar benachbart an einander und nehmen deshalb auch einen
Teil der Breite des größten Traggerüstelements 8 ein,
so dass das niedrigste und kleinste Traggerüstelement 10 auch
die geringste Breite hat.
-
Damit
die gegenseitige Verschiebung der Traggerüstelemente möglichst
leichtgängig
ist, haben die Traggerüstelemente 9 und 10 Rollen
oder Räder 13,
deren Drehachsen in Erstreckungsrichtung der Sitzplatz- und/oder
Stehplatzreihen und somit quer zur Einschubrichtung orientiert sind.
Dabei erkennt man im Ausführungsbeispiel
gemäß 1 und 2 sowie 4 bis 6 jeweils
im Bereich der Stirn- oder Schmalseiten der Traggerüstelemente 9 und 10 zwei
derartige Rollen oder Räder 13,
die mit Abstand zueinander angeordnet sind. Somit können die
relativ schweren, bevorzugt aus Stahlprofilen oder -schienen zusammengesetzten
Traggerüstelemente 9 und 10 leichtgängig in
die Ruhestellung gemäß 1 oder
aus dieser in die Gebrauchsstellung gemäß 2 verschoben
werden.
-
Das
größte Traggerüstelement 8,
welche die anderen Traggerüstelemente 9 und 10 bei
Nichtgebrauch in sich aufnimmt, hat vier Rollen 14 an seinen vier
Ecken, deren Halterung oder Lagerung 15 gemäß 1 und 6 lenkbar
und insbesondere um eine vertikale Achse drehbar ist, so dass das
Traggerüstelementenpaket
gemäß 1 und 6,
also das größte Traggerüstelement 8 nach
Aufnahme der anderen Traggerüstelemente
in beliebige Richtungen verschiebbar oder verfahrbar ist, was die
Handhabung beim Aufbauen oder beim Wegräumen erheblich erleichtert.
-
Dabei
sind die kleineren Traggerüstelemente 9 und 10 in
Einschubposition innerhalb des größten Traggerüstelements 8 derart
positioniert und angehoben, dass ihre Räder 13 von der Stell-
oder Bodenfläche
beabstandet sind, damit sie das Verfahren des größten Traggerüstelements 8 nicht
behindern, son dern Bodenfreiheit haben.
-
In
den 4 bis 6 ist dargestellt, wie die Traggerüstelemente 8, 9 und 10 in
zusammengeschobener Position von an dem nächst größeren Traggerüstelement
jeweils angeordneten oder wirksamen Anschlägen oder Vorsprüngen gehalten
oder untergriffen sind, damit die lenkbaren Rollen 14 an dem
größten Traggerüstelement 8 in
ihrer Höhenlage verstellbar
und dadurch die gesamte Anordnung anhebbar ist, um die in dem größten Traggerüstelement 8 eingeschobenen
Traggerüstelemente 9 und 10 und deren
Räder 13 vom
Boden abzuheben.
-
Im
Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, dass die Halterung oder Lagerung 15 der
Rollen 14 mittels einem vertikalen Gewinde 16 in
vertikaler Richtung verstellbar sind, was wegen der Bodenberührung der Rollen 14 umgekehrt
bedeutet, dass das Traggerüstelement 8 zusammen
mit den darin gehaltenen weiteren Traggerüstelementen in vertikaler Richtung nach
oben bewegt wird.
-
Im
Ausführungsbeispiel
sind die zum Halten der Traggerüstelemente
bei Nichtgebrauch dienenden Anschläge als lösbare Riegel 17 ausgebildet,
die man in 4 vor ihrem Einsatz in ihre
Gebrauchsstellung erkennt. Dadurch und durch 5 wird deutlich,
dass jeweils ein etwa horizontal verschiebbarer Riegel 17 in
Verriegelungsposition alle Traggerüstelemente 9 und 10 oder
mit diesen fest verbundene Gegenstücke, im Ausführungsbeispiel
daran angebrachte Laschen 18 gleichzeitig beaufschlagt.
Dabei sind an beiden Stirnseiten der Traggerüstelemente 8, 9 und 10 jeweils
zwei derartige Riegel 17 vorgesehen, die in entsprechende,
in eingeschobener Position fluchtende Laschen 18 als Gegenstücke eingreifen,
wobei zu jedem Traggerüstelement
auch die gleiche Anzahl solcher Laschen 18 gehört. Nach
dem Einschieben der Riegel 17 in diese Gegenstücke oder
Laschen gemäß 5 sind
alle Traggerüstelemente
relativ zueinander fixiert und können
also nicht mehr auseinandergezogen werden, bevor die Riegel 17 nicht
wieder geöffnet
oder entfernt sind. Darüber hinaus
sind die Traggerüstelemente
auch in der Höhe
relativ zueinander festgelegt, so dass beim Verstellen der Höhenlage
der Rollen 14 alle Traggerüstelemente 9 und 10 zusammen
mit dem äußeren Traggerüstelement 8 angehoben
werden und Bodenfreiheit erhalten. Somit kann in dieser in 6 dargestellten
angehobenen Position das gesamte Traggerüst 1 in seiner zusammengeschobenen
Lage verfahren werden, wobei die Rollen 14 beliebige Richtungsänderungen
erlauben, so dass ein sehr einfaches Rangieren möglich ist.
-
Damit
die Traggerüstelemente 9 und 10 nicht soweit
auseinander und aus dem größten Traggerüstelement 8 herausgezogen
werden können,
dass zwischen einzelnen Traggerüstelementen
Abstände oder
Fugen auftreten, ist die Auszugsstellung der Traggerüstelemente,
wie sie in den 2 und 7 dargestellt
ist, durch Anschlagvorsprünge 19 begrenzt,
wobei ein solcher Anschlagvorsprung 19 an einem größeren Traggerüstelement
von einem entsprechenden Gerüstteil
oder Gegenstück 20 an
dem nächst
kleineren Traggerüstelement
hintergriffen ist. Man erkennt dieses Zusammenwirken von Anschlagvorsprüngen 19 und
Gegenstücken 20 in 2.
Somit ist das Herausziehen eines Traggerüstelements aus dem nächst größeren in
seine Gebrauchsstellung begrenzt.
-
Die
Traggerüstelemente 9 und 10 können relativ
zueinander und auch relativ zu dem Traggerüstelement 8 von Hand
verschoben werden. In 7 ist eine Anordnung dargestellt,
die eine maschinelle Verschiebbarkeit ermöglicht. In diesem Falle, in
welchem fünf
Traggerüstelemente
für ein
Traggerüst 1 vorgesehen
sind, sind die einzelnen Traggerüstelemente 8, 9 und 10 mittels
einer Schub- und Zugkette 21 relativ zueinander verstellbar,
wobei diese Schub- und Zugkette 21, die also Kräfte in beiden
Erstreckungsrichtungen übertragen
kann, in Verschieberichtung orientiert und an dem kleinsten Traggerüstelement 10 befestigt
ist und wobei die nächst
größeren Traggerüstelemente 9 Mitnehmer
haben, durch die bei einer Verstellbewegung des kleinsten Traggerüstelements 8 die
nächst
größeren Traggerüstelemente 9 jeweils
nach dem Ein- und Ausschieben mitgenommen werden. Beim Ausschieben übernimmt
diese Funktion der Anschlagvorsprung 19 zusammen mit dem
Gegenstück 20.
In umgekehrter Richtung kann einfach die rückwärtige Begrenzung des jeweiligen Traggerüstelements
als Mitnehmer dienen, dass heißt
wenn das kleinste Traggerüstelement 10 in
das nächst
größere Traggerüstelement 9 hineingezogen ist
und an dessen Rückwand
zur Anlage kommt, führt ein
weiterer Zug an der Zug- und Schubkette 21 dazu, dass nun
diese beiden aneinanderliegenden Traggerüstelemente weiter zurückgezogen
werden, bis schließlich
alle Traggerüstelemente
in dem größten Traggerüstelement 8 an
dessen Rückseite
innenseitig anliegen.
-
Dabei
erkennt man in 7 im Inneren des größten Traggerüstelements 8 an
dessen Rückseite eine
Wickelanordnung 22 zum Auf- und Abwickeln der Schub- und
Zugkette 21, welche mit einem Antriebsmotor oder einer
Kurbel oder Handkurbel gekoppelt sein kann, die in der Zeichnung
nicht näher dargestellt
ist. Die in das Innere des größten Traggerüstelements 8 vorstehende
Wickelanordnung 22 befindet sich dabei an einer Stelle,
an welcher die nächst
kleineren Traggerüstelemente
an ihrer Rückseite
offen sind, so dass diese Wickelanordnung 22 das vollständige Einziehen
der anderen Traggerüstelemente 9 und 10 nicht
behindert.
-
In
den 2 und 3 sowie auch 4 bis 6 ist
an dem kleinsten Traggerüstelement 10 angedeutet,
dass auf den einzelnen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 Sitzplätze 2 fest
und mit den Traggerüstelementen
gemeinsam verstellbar installiert sein können. Dabei sind diese Sitzplätze oder Sitze 2 auf
den Traggerüstelementen 9 und 10 in
den genannten Figuren der besseren Übersicht wegen ebenso wie sie
aufnehmenden Tragplatten weggelassenen. In 7 sind jedoch
Tragplatten 7 oder Tragplattenanordnungen 7 erkennbar,
wodurch die Benutzer einen durchgehenden Boden auf der Oberseite
des jeweiligen Traggerüstelements
vorfinden.
-
Vor
allem in den 1 und 4 bis 6 erkennt
man, dass diese Sitze 2 zusammen- oder umklappbar sind
und in dieser geklappten Position eine Gesamthöhe haben, die geringer als
der Höhenunterschied
zwischen zwei ineinander verschiebbare Traggerüstelementen ist, so dass die
Sitze 2 mit dem sie tragenden Traggerüstelement in das nächst größere Traggerüstelement
einschiebbar sind. Diese Sitze 2 müssen also dann nicht demontiert
werden, sondern stehen sofort für
eine Benutzung zur Verfügung.
-
Schon
drei Traggerüstelemente 8, 9 und 10 können für manche
Anwendungsfälle
ein ausreichend großes
Traggerüstelement 1 ergeben,
insbesondere dann, wenn mehrere derartige Traggerüste 1 miteinander
fluchtend oder auch im Winkel zueinander analog der Darstellung
der 3 aufgestellt werden.
-
Zweckmäßig und
lohnend ist es jedoch, wenn das größte Traggerüstelement 8 etwa drei
bis fünf
Meter oder vier Meter hoch ist, wobei auch Zwischenmaße oder
noch größere Abmessungen
möglich
sind, und wenn bis zu zehn bis fünfzehn
oder mehr Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen an ineinander verstellbaren
Traggerüstelementen 8 bis 10 angeordnet
sind.
-
Trägt dabei
wenigstens ein Traggerüstelement
oder tragen alle Traggerüstelemente 8 bis 10 jeweils
wenigstens zwei Sitzund/oder Stehplatzreihen, können also mit insgesamt fünf Traggerüstelementen zehn
solche Reihen gebildet werden. Sind dabei zwei an einem Traggerüstelement
befindliche Sitzplatzreihen an diesem auf gleicher Höhe und in
gleicher Orientierungsrichtung angeordnet, können sie gegeneinander versetzt
angeordnet sein, damit die hinteren Zuschauer zwischen den vorderen
Zuschauern hindurchsehen können.
Auch könnten
die Traggerüstelemente
derart abgestuft sein, dass auf ihnen wenigstens zwei unterschiedlich
hohe Zuschauerreihen vorgesehen sind.
-
Um
das gesamte Traggerüst 1 in
Gebrauchsstellung gegen ungewollte Verschiebungen beispielsweise
durch sich im Gleichtakt bewegende Zuschauer zu sichern, können insbesondere
an dem größten und/oder
an dem kleinsten Traggerüstelement
jeweils zumindest ein höhenverstellbarer
und in Gebrauchsstellung zur Arretierung dienender Fuß angeordnet
sein, der zum Festlegen der Gebrauchsstellung gegenüber dem
Boden oder gegenüber
der Stellfläche
an diese angedrückt
wird und zwar beispielsweise mit Hilfe einer vertikalen Gewindespindel.
Gegebenenfalls können
auch alle Traggerüstelemente
jeweils einen oder mehrere derartige Arretierfüße haben. Dabei kann dieser
zum Festlegen der Gebrauchsstellung dienende Fuß am Ende einer Gewindestange
oder Gewindespindel angeordnet sein und aus einem nachgiebigen und
reibfähigen
aber widerstandsfähigen
Werkstoff, beispielsweise aus Kunststoff, Gummi oder Kunstgummi
oder Kautschuk bestehen. Entsprechend sicher ist das gesamte Traggerüst 1 gegen
ungewollte Verschiebungen festgelegt, ohne dass es am Boden oder
an einer Wand mit Ankern oder sonstigen in den Boden oder die Wand
eingreifenden Teilen festgelegt werden muss. Auch könnten die
Räder 13 und
Rollen 14 Feststellbremsen aufweisen.
-
In
den Zeichnungen erkennt man, dass das Traggerüst 1 und seine Traggerüstelemente 8, 9 und 10 in
Gebrauchsstellung frei stehen. Dabei sind sie so ausgebildet, dass
das größte Traggerüstelement 8 und
auch die relativ dazu verstellbaren Traggerüstelemente 9 und 10 eine
solche Festigkeit und Stabilität haben,
dass sie die an ihnen angreifenden Kräfte und Belastungen, also insbesondere
die Belastung mit Zuschauern freistehend aufnehmen können. Es
bedarf also zur Aufnahme dieser Belastungen keiner Verankerung beispielsweise
an benachbarten Wänden
oder sonstigen Einbauteilen eines Raumes, in dem das Traggerüst 1 benutzt
werden soll.
-
In
den Zeichnungen und insbesondere in 2 erkennt
man, dass zwischen den unterschiedlich hohen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 Höhenabstände verbleiben
und es ist zweckmäßig, wenn diese
Abstände
und auch die Stirnseiten der einzelnen Traggerüstelemente Abschlussplatten
analog den Tragplatten 7 aufweisen oder mittels solcher Platten
verkleidet sind, damit keine Gegenstände von den Zuschauern in die
Traggerüstelemente
fallen und vor allem keine unbefugten Personen in das Innere des
Traggerüsts 1 gelangen
können.
-
In 2 und 3 ist
angedeutet, dass zumindest an einem Ende der jeweiligen Traggerüstelemente
oder Zuschauerreihen Halterungen oder Einsteckvorrichtung für Geländerstücke 24 vorgesehen sein
können,
so dass diese Geländerstücke 24 vor dem
Zusammenschieben der Traggerüstelemente 9 und 10 auch
wieder abgenommen oder eventuell umgekappt werden können.
-
Zur
Bildung von schräg
zueinander verlaufenden Abschnitten von Stehplatz- und/oder Sitzplatzreihen
oder von im wesentlichen gekrümmten Reihen
analog der in 3 dargestellten Anordnung können Zwischenteile 25 zwischen
den sich fort setzenden Traggerüstelementen
vorgesehen sein, die stirnseitig an diesen Traggerüstelementen
anbringbar und mit diesen verbindbar sind und somit mehrere Traggerüste 1 zu
einem größeren Traggerüst machen.
Dabei können
diese zwischen den Traggerüstelementen
benachbarter Traggerüste
angeordneten Zwischenteile 25 als Aufgang oder Treppe ausgebildet
sein oder solche Treppen tragen oder bilden oder die Zuschauerreihen
fortsetzen. Entsprechend gut ist die Zugänglichkeit des gesamten Traggerüsts auch für Zuschauer
in hinteren Reihen.
-
Es
sei noch erwähnt,
dass die Traggerüstelemente 8, 9 und 10 anstelle
des im Ausführungsbeispiel
dargestellten rechteckigen einen trapezförmigen Grundriss haben könnten, wobei
die kürzere
Trapezseite jeweils der nächst
tieferen Sitzplatz- und/oder Stehplatzreihe näher ist, so dass in teleskopartig
auseinandergezogener Lage der Traggerüstelemente das gesamte Traggerüst 1 von
hinten nach vorne schmaler wird und bei einer Zusammenfügung mehrerer
solcher sich verjüngender
Traggerüste 1 eine
winklige gekrümmte
Anordnung der einzelnen Reihen gebildet wird.
-
Das
Traggerüst 1 für mehrere
hintereinander in von hinten nach vorne abnehmender Höhe angeordnete
Zuschauerreihen ist aus einzelnen Traggerüstelementen 8, 9 und 10 gebildet,
die jeweils derartig unterschiedlich bemessen sind, dass sie teleskopartig
ineinanderschiebbar und auseinanderziehbar sind, wobei jedes Traggerüstelement
eine oder mehrere Sitzund/oder Stehplatzreihen an seiner Oberseite
aufweist. In zusammengeschobener Position befinden sich alle Traggerüstelemente 9 und 10 in
einem größten sie
aufnehmenden Traggerüstelement 8,
welches zusammen mit ihnen verschiebbar und platzsparend lagerbar
ist und in Gebrauchsstellung wie die übrigen Traggerüstelemente
ohne Wandverankerung frei auf einem Boden oder einer Stellfläche stehen
und die auftretenden Kräfte
aufnehmen kann.