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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Aufhängevorrichtung mit Kennzeichnungsfunktion.
Speziell betrifft sie eine solche Aufhängevorrichtung für flexible
Folienbeutel, in erster Linie in der pharmazeutischen Industrie.
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Derartige
Folienbeutel werden beispielsweise zur Bereitstellung von Infusions-
oder Transfusionsflüssigkeiten
verwendet, im speziellen für
Albumine oder andere Blutplasma-Produkte. Aufgrund ihres hochwertigen
und teuren Inhalts werden Plasmaprodukte üblicherweise in kleinen Abgabemengen
(50 oder 100 ml) abgepackt. Daher stellt sich für den Arzneimittelhersteller
und/oder -abfüller
das Problem, ein hoch entwickeltes pharmazeutisches Produkt entsprechend
seinem Wert mit Hilfe geeigneter Kennzeichnungsvorrichtungen so
zu kennzeichnen, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
- 1.
Die Oberfläche
der Folienbeutel ist flexibel, üblicherweise
zum Zeitpunkt der Kennzeichnung bereits befüllt und daher schwer mit herkömmlichen pharmazeutischen
Etiketten so zu bekleben, dass eine gute Klebeverbindung mit dem
Folienbeutel hergestellt werden kann. Aufgrund der Flexibilität der Folienbeutel
kann bei der herkömmlichen
Etikettierung nicht serienmäßig sichergestellt
werden, dass eine gewisse Haftkraft auf dem Untergrund erreicht
wird. Es ist daher eine Kennzeichnungsvorrichtung bereitzustellen,
die ausreichend an dem Folienbeutel haftet und so appliziert werden
kann, dass kein Zweifel besteht, dass diese Haftungseigenschaften
erreicht worden sind.
- 2. Aufgrund von wechselnden Kennzeichnungsvorschriften bzw.
unterschiedlichen Exportbestimmungen ist es oftmals notwendig, die
Kennzeichnungsvorrichtung bei Bedarf ohne Zerstörung des Folienbeutels und
ohne übermäßige Anstrengungen
wieder vom Folienbeutel abzunehmen. Ein einfacher direkter Informationsaufdruck
auf den Folienbeutel ist daher ausgeschlossen.
- 3. Trotz der kleinen Oberfläche
der Folienbeutel ist zu gewährleisten,
dass alle relevanten Produktinformationen wie z.B. Produktname,
Verfallsdatum, Chargenangaben, Nebenwirkungen, Bestandteile etc.
am Folienbeutel angebracht sind, so dass der End- und ggf. Zwischenverbraucher
wie Krankenhäuser
jederzeit alle produktrelevanten Informationen im direkten Zugriff
haben.
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Da
es sich bei Blutplasma-Produkten üblicherweise um Pharmazeutika
handelt, die mittels Infusion verabreicht werden, wird zusätzlich zu
den erwähnten
Grundanforderungen eine Kombination aus Kennzeichnungs- und Aufhängevorrichtung
gewünscht,
wie sie beispielsweise von Hängeetiketten bekannt
ist. Aufgrund dieser Verknüpfung
von Funktionen sind die Anforderungen an die Haftung der Vorrichtung
am Folienbeutel sogar noch deutlich verschärft.
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Hängeetiketten
in ihrer bekannten Form (beispielsweise in
EP 0356574 B1 ) bestehen
aus ein- oder mehrlagigen Etiketten mit einem Aufhängebereich
und einer klebstoffbeschichteten Unterseite, die die Fixierung,
beispielsweise auf einem Infusionsgefäß, ermöglicht. Wie oben beschrieben,
können
derartige Etiketten jedoch bei Folienbeuteln nicht verwendet werden,
da der Klebstoff aufgrund der Flexibilität des Folienbeutels keine ausreichende
und vollflächige
Haftung bekommt. Zudem würden
flache Folienbeutelkonstruktionen mit Hängeetiketten auf einer der
beiden Flachseiten schief hängen
was – speziell
bei derart wertvollen Inhaltsstoffen wie Blutplasma-Produkten – zu unnötiger Verschwendung
des Pharmazeutikums durch im Folienbeutel verbleibende Reste führen kann.
Weiterhin wirken Abschälkräfte auf
Etikett und Kleber ein, die zu einem langsamen Ablösen des
Etiketts führen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kennzeichnungs-
und Aufhängevorrichtung
der Art bereitzustellen, die die oben genannten Probleme überwindet
und im speziellen eine sichere Aufhängung und ausreichend Raum
für Informationen
bereitstellt.
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Die
Aufgabe wird durch eine Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst, bei
der eine mehrlagige Folienkonstruktion an ihrem einen Ende aus mindestens
zwei voneinander getrennten Folienlagen besteht, die an ihren einander
zugewandten Seiten jeweils mit Klebstoff beschichtet sind und die
Vorrichtung weiterhin Mittel zur Erweiterung der Kennzeichnungsfläche aufweist.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
2–12 beansprucht.
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Anhand
der 1–3 wird
die Erfindung näher
beschrieben. Alle Figuren sind schematisch zu verstehen und nicht
maßstäblich. Es
zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Aufhänge- und
Kennzeichnungsvorrichtung in der seitlichen Schnittdarstellung,
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2 eine
erfindungsgemäße Aufhänge- und
Kennzeichnungsvorrichtung in der Draufsicht,
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3 eine
erfindungsgemäße Aufhänge- und
Kennzeichnungsvorrichtung appliziert auf einen Folienbeutel.
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In 1 ist
eine Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung 101 dargestellt, bestehend
aus drei Folienlagen 102, 103 und 104,
wobei die obere Folienlage 102 im überwiegenden Bereich ihrer
hier dargestellten Breite mittels einer Klebstoffschicht 105 mit der
Zwischenfolienlage 103 verbunden ist und diese Zwischenfolienlage 103 wiederum
mittels einer Klebstoffschicht 106 mit dem überwiegenden
Bereich der hier dargestellten Breite eine unteren Folienlage 104 verbunden
ist. Im linken Bildbereich sind die obere (102) und die
untere (104) Folienlage hingegen nicht miteinander über die
Zwischenfolie 103 verbunden, sondern stehen voneinander
ab. Im Zustand der Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung 101 vor der Applikation auf
einen Folienbeutel oder ähnliche
Behältnisse
sind die beiden Klebstoffschichten 105 und 106 abgedeckt,
dass heißt
auf ihrer hier freiliegend dargestellten Seite mit Folien 105a und 106a versehen,
die klebstoffabweisend ausgestattet sind.
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Im
Bereich rechts der Stelle in der Figur, in der die beiden Folienlagen 102 und 104 zusammengeführt sind,
sind weiterhin folgende Elemente der Erfindung vorgesehen: Durch
eine Schwächung 107 in
der oberen Folienlage 102 und optional/alternativ eine
weitere Schwächung 108 in
der unteren Folienlage 104 wird in der Aufhänge- und
Kennzeichnungsvorrichtung 101 eine definierte Umknickzone
bereitgestellt. Eine Schwächung
kann beispielsweise eine Stanzung oder Perforation einer oder mehrerer
Folienlagen sein oder eine Prägung
oder anderweitige mechanische, thermische oder chemisch induzierte Verformung.
Alternativ zu Schwächungen
in den äußeren Folienlagen 102 und 104 ist
eine weitere vorteilhafte Ausführungsform
die Schwächung
der mittleren Folienlage 103 (nicht gezeichnet), ebenfalls beispielsweise
mit Hilfe einer Stanzung, durch die der Verlauf der Folienlage unterbrochen
wird. Diese Variante hat mehrere Vorteile: Die Schwächung ist
von außen
nicht ohne weiteres erkennbar und stört daher die ästhetische
Erscheinung der Aufhänge
und Kennzeichnungsvorrichtung nicht. Weiterhin dienen die beiden äußeren Folienlagen
der verbesserten Stabilisierung des gesamten Folienverbundes.
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Weiterhin
ist oberseitig ein hier schematisch dargestellter mehrlagiger Aufbau 109 aufgebracht, der
die Kennzeichnungsfläche
der Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung 101 erweitert. Üblicherweise
sind derartige Mittel zur Erweiterung der Kennzeichnungsfläche sogenannte
Booklets, d.h. mehrlagige, meist gefaltete und nur teilbereichig
selbstklebende Büchlein,
die mit ihrer Unterseite an der Oberseite der oberen Folienlage 102 haften,
oder beispielsweise Beleg- bzw. „Huckepack"-Etiketten: Damit sind ein- oder mehrlagige
an der Unterseite jeder Folienlage selbstklebende und von der unter
der jeweiligen Folienlage liegenden nächsten Lage abziehbare Etiketten
gemeint.
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Zuletzt
ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung an
der Unterseite der unteren Folienlage 104 eine weitere
partielle Klebstoffschicht 110 aufgebracht. Sie dient der
leichten Fixierung der Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung 101 in zweiten Bereich des
Folienbeutels (vgl. 3). Auch diese Klebstoffschicht
ist vor der Applikation auf das vorgesehene Behältnis mit einer Abdeckfolie 110a abgedeckt.
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In 2 ist
die Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung aus 1 in Draufsicht
(Blickrichtung ist in 1 angedeutet) dargestellt. Die
Nummerierung erfolgt – wie
auch in der nächsten
Figur – analog.
Aufhänge- und Kennzeichnungsvorrichtung 201 ist
grundsätzlich
aufteilbar in drei Funktionsbereiche: Der Fixierungsbereich A korrespondiert
mit dem linken Bereich in 1, in dem
die obere und die untere Folienlagen voneinander unabhängig sind: Mit
Hilfe der Klebstoffschichten an den beiden Folienlagen dient dieser
Funktionsbereich der Fixierung der Aufhänge- und Kennzeichnungsvorrichtung 201 an einem
bestimmungsgemäßen Behältnis. Funktionsbereich
B kann als Umklappbereich bezeichnet werden, da durch die Schwächung 207 (analog
zu 1) und ggf. weiteren parallelen Schwächungslinien
in unteren Folienlagen der dritte Funktionsbereich, der Kennzeichnungs-
und Aufhängebereich
C, umgeklappt werden kann. Im Bereich C sind sowohl Kennzeichnungselemente
als auch eine Aufhängeöffnung,
hier in Form einer einfachen Aufhängeöse 211, integriert.
Die Kennzeichnungselemente wie Bedruckungen und die oben erwähnten Mittel
zur Erweiterung der Kennzeichnungsfläche 209 sind vorzugsweise
in diesem Bereich C vorgesehen, können sich jedoch grundsätzlich über alle
Funktionsbereiche verteilen.
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Die
Funktionsweise und Fixierung erfindungsgemäßer Aufhänge- und Kennzeichnungsvorrichtungen
wird anhand von 3 erläutert. Hier ist ein Folienbeutel 312 mit
einer darauf applizierten Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung dargestellt. Die beiden Folienlagen 302 und 304 mit
ihren beiden Klebstoffschichten 305 und 306 dienen
dazu, zwei Seiten des Folienbeutels zu „umgreifen": Derartige Folienbeutel werden üblicherweise
aus zwei miteinander am Rand verschweißten Folienverbünden hergestellt.
Die beiden Seiten des Folienbeutels werden daher durch die zwei
Folienverbünde
definiert. An jeder dieser beiden Seiten haftet nun ein Bereich
einer Folienlage mit seiner Klebstoffbeschichtung. Der Effekt, speziell
bei Aufhängung
der Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung und damit des Folienbeutels, ist der
einer Zangenwirkung. Durch diese Art der Verklebung von zwei Seiten
ist daher eine verlässli che
Verbindung von Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung und Behältnis gegeben, die im wesentlichen
nur noch Scherbelastungen aufnehmen muß und kaum sogenannte Peel-(Abzieh)-Kräfte. Weiterhin
werden die Schwerbelastungen von zwei Verklebungsbereichen aufgefangen
im Gegensatz zu herkömmlichen
Hängeretiketten.
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Zudem
kann der Anpressdruck bei der Applikation im Gegensatz zur Aufbringung
eines Etiketts von nur einer Seite genau definiert werden: Da der Folienbeutel
von beiden Seiten gleichzeitig fixiert und die Aufhänge- und
Kennzeichnungsvorrichtung aufgedrückt wird, ist ein seitliches
Entweichen des Folienbeutels bei der Applikation nicht möglich.
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Die
in 3 oben zusammenlaufenden Folienlagen sind im weiteren
Verlauf nicht mehr getrennt voneinander gezeichnet (vgl. hierzu 1).
Entscheidend für
die Erfindung ist, dass der Folienverbund aufgrund mindestens einer
Schwächung
in mindestens einer Folienlage (hier angedeutet die erwähnten Schwächungen 307 und 308 der
oberen und unteren Folienlagen) definiert gefalzt werden kann, so
dass die Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtung mit Hilfe der unterseitigen partiellen
Klebstoffschicht 310 oder ähnlich gearteten Mitteln zur
Fixierung auf dem Untergrund wieder auf den Folienbeutel geführt und
dort befestigt wird.
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Hier
dargestellt ist ein Mittel zur Erweiterung der Kennzeichnungsfläche 309 auf
der dem Folienbeutel abgewandten Seite der Aufhänge- und Kennzeichnungsvorrichtung.
Es kann jedoch auch vorteilhaft sein, dieses Element auf der anderen
Seite des Folienverbunds oder beidseitig – je nach Platzbedarf – zu platzieren.
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Mit
der erfindungsgemäßen Aufhänge- und Kennzeichnungsvorrichtung
werden eine sichere Fixierung und eine Erweiterung des Kennzeichnungsbereiches
erreicht. Zudem sind die so gekennzeichneten Folienbeutel nicht
in ihrer Funktion eingeschränkt
und aufgrund der geknickten Führung
der Vorrichtungen gut stapelbar und einfach in der Handhabung. Besonders
vorteilhaft ist es, mehrere, speziell zwei, vorzugsweise parallel angeordnete
Umknickzonen entlang der Vorrichtung anzubringen, da hierdurch die
Umlenkung des Folienverbundes im 180-Grad-Winkel besonders einfach
vonstatten geht.
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Zusätzliche
Elemente, wie sie aus dem Druckereiwesen, speziell der Etikettenherstellung,
und aus dem pharmazeutischen Kennzeichnungsbereich bekannt sind,
können
zusätzlich
in derartige Aufhänge-
und Kennzeichnungsvorrichtungen integriert werden: Hierzu zählen zum
Beispiel Sicherheitselemente für
den Produkt- und Markenschutz oder als Öffnungsnachweis, Sichtfenster,
Skalen oder nachbedruckbare Bereiche.