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DE20019432U1 - Etikett - Google Patents

Etikett

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DE20019432U1
DE20019432U1 DE20019432U DE20019432U DE20019432U1 DE 20019432 U1 DE20019432 U1 DE 20019432U1 DE 20019432 U DE20019432 U DE 20019432U DE 20019432 U DE20019432 U DE 20019432U DE 20019432 U1 DE20019432 U1 DE 20019432U1
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DE
Germany
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tear
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labelled
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DE20019432U
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Herma GmbH
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Herma GmbH
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

15-NOV. ■ OO (Ml') 23-09 PA RAIBLE STUTTGART FAX : ■+49-7 1 1 - 2560 702 ■ S.
H761GM
HERMA GmbH+ Co KG
15.11.2000
Etikett
Die Erfindung betrifft ein Etikett, wie es bevorzugt zur Etikettierung von Behältern für Arzneimittel verwendet wird. Ein solches Etikett umschlingt den Behälter mit einem Umschlingungswinkel von mehr als 360°. Deshalb spricht man auch von einem Rundumetikett bzw. einem Überrundumetikett.
Ein Überrundumetikett ist bekannt aus dem DE 297 21 217.6 der Anmelderin. Dieses bekannte Etikett ist aber weniger geeignet zur Etikettierung von kleinen Behältern nach Art von Ampullen.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, ein neues Etikett bereitzustellen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch den Gegenstand des Anspruchs 1. Man erreicht so, dass der überlappende Bereich relativ kurz sein kann, trotzdem das Etikett überall sicher befestigt ist, und dass der Abreißteil problemlos abgerissen werden kann.
Eine andere Lösung der gestellten Aufgabe ergibt sich durch den Gegenstand des Anspruchs 9. Dadurch, dass das Griffstück auf seiner klebenden Seite mit einer nicht klebenden Folie versehen ist, erreicht man, dass das Griffstück auch mit Operationshandschuhen leicht greifbar ist, weil es nicht an dem zu etikettierenden Behälter festkleben kann. Dies erleichtert die Verwendung im Operationssaal.
Eine andere Lösung der gestellten Aufgabe ergibt sich durch den Gegenstand des Anspruchs 18. Bei einem solchen Etikett ist der Abreißteil leicht und zuverlässig abreißbar.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispiel. Es zeigt:
Fig. 1 einen Trägerbandstreifen 10, auf dem vier erfindungsgemäße Etiketten
Datum 15.11.00 22:15 FAXGS.lvfi-::32.95iayp?i.tf\ASiFAX<5S.ieKbiO1?O(5'(Seflfo15 von 2SJ*
15-NOV. ' OO(MI ) 23:10 PA RAIBLE STUTTGART
FAX:+49-711-2S60702 S. 016
angeordnet sind, etwa in natürlicher Größe,
Fig. 2 eine Abwicklung, welche in didaktischer Form die Art der Überlappung der beiden Längsenden eines Etiketts nach dem Aufbringen auf einen Gegenstand zeigt,
Fig. 3 eine Rückansicht des Etiketts der Fig. 2, im vergrößerten Maßstab,
Fig. 4 eine etikettierte Ampulle, bei der ein Griffstück 34 über den Ampullenhals ragt,
Fig. 5A einen Schnitt, gesehen längs der Linie V-V der Fig. 4, und Fig. 5B einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 5A.
Fig. 1 zeigt bei 10 ein übliches auf seiner (in Fig. 1 sichtbaren) Oberseite silikonisiertes Trägerband 10, auf dem vier Etiketten 12 lösbar aufgeklebt sind. Diese Etiketten entsprechen einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Polyethylenfolie, aus der die Etiketten hergestellt sind, hat eine Dicke von z.B. 60 &mgr;&eegr;&igr;. Auf ihrer Rückseite (Fig. 3) sind diese Etiketten mit einer Beschichtung 14 aus einem wiederablösbaren Haftkleber versehen, gewöhnlich aus einem Acrylat-Haftkleber. Das Trägerband 10 und die Etiketten 12 bilden einen sogenannten Haftverbund 14, und die Etiketten 12 werden vom Trägerband 10 bevorzugt auf Ampullen 16 (Fig. 4 und 5) gespendet.
Wie Fig. 2 zeigt, hat jedes Etikett 12 auf seiner Vorderseite ein Feld 18, auf dem aufgedruckte Daten bei 20 symbolisch dargestellt sind. Unterhalb des Feldes 18 befindet sich ein Feld 21, auf dem ein schwarzer Barcode 22 aufgedruckt ist, der bei der Etikettierung zur Zuordnung zu dem verarbeiteten Arzneimittel dient und vor der Etikettierung in der Etikettiermaschine abgefragt wird.
Ganz links hat das Etikett 12 ein schmales Feld 24, das mit einem Silikonlack bedruckt ist und dessen rechte Grenze bei 23 angedeutet ist. Bei den in Fig. 1 dargestellten Etiketten hat dieses Feld eine Größe von 4 &khgr; 25 mm, d.h. es erstreckt sich über die volle Breite des Etiketts.
Datum 15.11.00 22:15 FAXG3<Nfr::3^95iaypn.WVS;FAXß3.rci.'oiOi?OÖ'(öeife'16 &ngr;&oacgr;&Tgr;&igr;*28&Ggr;
15-NOV. ' OO (MI I 23:10 PA RAlBLE STUTTGART FAX: +49-711 - 2560702 S.
Rechts vom Feld 24 befindet sich ein Feld 25, das nicht, oder nur teilweise, mit Silikonlack bedruckt ist und dessen rechte Grenze mit 26 bezeichnet ist.
Im Feld 18 sind vier geradlinige Schnitte 27 angebracht, die z.B. jeweils 6 mm lang sind und zwischen denen sich kurze Stege 29 befinden. Die Schnitte 27 bilden zusammen eine Raute 31, wie in Fig. 3 klar dargestellt. Würde jemand versuchen, das Etikett vom Behälter 16 abzulösen, so würde er die Raute 31 längs der Stege 29 abreißen, ein Loch im Etikett 12 verursachen und dieses dadurch zerstören. Dadurch werden Manipulationen ausgeschlossen.
Rechts hat das Etikett 12 ein Abreißteil 28, das über eine Strichperforation 30 mit dem linken Teil des Etiketts verbunden ist. Auf dem Abreißteil 28 befindet sich ein Aufdruck 32, der im wesentlichen dieselben Daten enthält wie die Daten 20 auf dem bedruckbaren Feld 18.
Mit Ausnahme der Felder 24 und 25 ist die gesamte in Fig. 1 und 2 sichtbare Oberseite der Etiketten 12 mit einem Luminolack bedruckt, der bei UV-Licht aufleuchtet. Mittels eines (nicht dargestellten) UV-Sensors wird nach dem Etikettieren anhand dieses Luminolacks überprüft, ob jede Ampulle 16 etikettiert ist.
Das Abreißteil 28 hat oben ein Griffteil 34, auf dem ein Symbol 36 aufgedruckt ist, das die Verwendung zeigt. Der erste Schnitt 3OA der Perforation geht direkt vom Abreißteil 34 aus, wie in Fig. 2 dargestellt. Die Schnitte 30 haben z.B. jeweils eine Länge von 3 mm, und die Stege 31, welche stehenbleiben, eine Länge von 0,5 ... 0,6 mm. Das Schnitt-Steg-Verhältnis beträgt also z.B. 3,0 zu 0,5 mm, und der Anteil der Schnittlinien macht folglich ca. 80 bis 85 % der Gesamtlänge der Abrißlinie 30 aus. Die erste Schneidlinie 3OA ist bevorzugt etwas länger, z.B. 3,5 mm, damit ein gezieltes Abreißen - auch mit Operationshandschuhen - erleichtert wird, und sie stellt praktisch eine Verlängerung des Griffteils 34 dar.
Fig. 2 zeigt das Etikett 12 in einer Art Abwicklung. Der linke Teil 24 ist rechts nochmals dargestellt und zur Verdeutlichung nach unten versetzt, obwohl naturgemäß in der Praxis beide Teile auf der gleichen Höhe liegen.
Das Abreißteil 28 ist auf seiner Rückseite mit dem Haftkleber 14 (Fig. 3) beschichtet und gelangt beim Aufbringen des Etiketts auf das silikonisierte Feld 24 und das
Datum 15.11.00 22:15 FAXGS Mr:*32951#3^c^J^\?&VAXfe.K.biÖt/bo.(SeaWi7 von1
15-NOV. ■ OO (MI ) 23:11 PA RAIBLE STUTTGART PAX:+49- 71 1 - 2560702 S.
unlackierte Feld 25, so dass das Abreißteil 28 mit einem Teil seiner Fläche einschließlich seinem freien Rand 42 auf dem unlackierten Feld 25 des Etiketts 12 haftet und folglich nicht seitlich von der Ampulle 16 abstehen kann.
Das schmale silikonisierte Feld 24 befindet sich gemäß Fig. 2 nach dem Etikettieren direkt rechts von der Perforation 30. Deshalb ist beim Abreißen des Abreißteils 28 das Etikett links von der Perforation 30 sicher festgeklebt, und das Abreißteil 28 rechts von der Perforation 30 ist auf dem schmalen silikonisierten Feld 24 nur locker befestigt. Deshalb kann man die Perforation 30 leicht abreißen, ohne dass diese seitlich einreißt. Hierbei kann das Abreißteil 28 auch gut vom Feld 25 abgezogen werden, wo es stärker haftet.
Fig. 3 zeigt die Rückseite des Etiketts 12 mit der Haftkleberschicht 14, der Strichperforation 30, und den Stanzschnitten 27. Der obere Rand des Etiketts 12 ist hier mit 50 bezeichnet. Dieser ist bei der Ausführungsform gerade, und seine gedachte Verlängerung nach links ist mit 5OA bezeichnet. Auf der Kleberschicht des Griffteils 34 befindet sich hier ein Folienstück 52, das dort den Haftkleber 14 abdeckt und auf seiner freien, in Fig. 3 sichtbaren Seite nichtklebend ist. Sein unterer Rand 54 hat durchgehend einen Abstand D von der gedachten Verlängerung 5OA, d.h. der Klebstoff 14 erstreckt sich bis zur Linie 54. Bevorzugt beträgt der Abstand D mindestens einen Millimeter.
Fig. 4 zeigt den Sinn dieser Maßnahme. Das Griffteil 34 erstreckt sich in der Praxis bis zu einer Einschnürung 56 am oberen Ende der Ampulle 16, so dass es dort frei in die Luft ragt und leicht gegriffen werden kann. Da es im Bereich der Folie 52 nicht an der Einschnürung 56 festkleben kann und durch die Folie 52 versteift ist, steht es von der Einschnürung 56 ab und kann deshalb auch mit Operationshandschuhen leicht gepackt werden, um das Abreißteil 28 von der Ampulle 16 abzuziehen und es, zur Dokumentation, sicher auf ein Krankenblatt aufzukleben. Trotz der geringen Größe erhält man also ein Etikett, dessen Abreißteil 28 leicht zu handhaben ist. Dies wird unterstützt durch die Ausbildung der Perforation 30, insbesondere deren oberste Schneidlinie 3OA, die praktisch den Griffteil 34 nach unten verlängert.
Beim Abreißen wird das Abreißteil 28 längs der Strichperforation 30 abgerissen. Es löst sich dabei von den darunterliegenden Feldern 24 und 25 des Etiketts 12. Durch das relativ schmale (z.B. 4 mm) silikonisierte Feld 24 wird das Abziehen des Teils 28
Datum 15.11.00 22:15 FAXG5r5r«.3?951,^cjQMVaiAX63.l0:010t/00.(Sefte 18 &ngr;&sgr;&eegr; 28)·
15-NOV. ' OO (MI ) 23:13 PA RAlBLE STUTTGART FAX: +49-711 - 2560702 ' S.
und das sichere Abreißen der Perforation 30 erleichtert, und das Feld 25 verhindert ein Abstehen des Randes 42.
Fig. 5B zeigt die überlappenden Teile in starker Vergrößerung. Das silikonisierte Feld 24 hat eine Winkelerstreckung &agr;, gerechnet ab der Strichperforation 30. Das Abreißteil 28 hat eine größere Winkelerstreckung ß, gerechnet ab der Strichperforation 30. Deshalb klebt der rechte Abschnitt des Abreißteils 42 sicher auf dem nicht silikonisierten Feld 25 des Etiketts.
Naturgemäß sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfache Abwandlungen und Modifikationen möglich.
Datum 15.11.00 22:15 FAXGp.^r{.^2951.^\iCffi^lva.-irAXG3.io?0iO-f/OtV(lefte 19 &ngr;&sgr;&eeacgr; 2&)·

Claims (23)

1. Etikett, welches nach seiner Aufbringung auf einen zu etikettierenden Gegenstand (16) einen überlappenden Bereich aufweist, in welchem überlappenden Bereich sich
- näher beim zu etikettierenden Gegenstand ein untenliegender Überlappungsteil (24, 25) befindet, welcher auf einem Teil seiner vom Gegenstand (16) abgewandten Seite mit einer Trennbeschichtung (24) versehen ist,
- und über diesem ein längs einer Perforationslinie (30) abtrennbarer, obenliegender Abreißteil (28) befindet, welcher auf seiner dem untenliegenden Überlappungsteil zugewandten Seite mindestens bereichsweise mit einer Haftkleberbeschichtung (14) versehen ist,
- welche nach der Aufbringung auf den zu etikettierenden Gegenstand (16) auf der Trennschicht (24)
- und mit einem am freien Ende des Abreißteils (28) liegenden Bereich auf einem Bereich (25) des untenliegenden Überlappungsteils aufliegt, an dem keine Trennbeschichtung vorgesehen ist, um dort eine sichere Befestigung des Abreißteils (28) mittels dessen Haftkleberbeschichtung (14) zu ermöglichen.
2. Etikett nach Anspruch 1, bei welchem das Abreißteil (28) mit einem Griffstück (34) versehen ist, welches über den Umriss (50, 50A) des Etiketts (12) hinaus ragt.
3. Etikett nach Anspruch 2 für die Etikettierung einer Ampulle (16), bei welchem das Griffstück (34) so angeordnet ist, dass es nach Aufbringung des Etiketts (12) einen verjüngten Teil (56) der Ampulle (16) mit Abstand überragt.
4. Etikett nach Anspruch 2 oder 3, bei welchem das Griffstück (34) auf seiner nach der Aufbringung dem zu etikettierenden Gegenstand (16) zugewandten Seite mit einer auf einer dortigen Haftkleberbeschichtung (14) aufgeklebten Folie (52) versehen ist, welche auf ihrer dem zu etikettierenden Gegenstand (16) zugewandten Seite keine Klebebeschichtung aufweist.
5. Etikett nach Anspruch 4, bei welchem das Etikett (12) auf derjenigen Seite, auf welcher das Griffstück (34) vorgesehen ist, eine im wesentlichen geradlinige Berandung (50) aufweist, über welche das Griffstück (34) hinausragt, und die aufgeklebte Folie (52) auf ihrer dem Etikett (12) zugewandten Seite einen Rand (54) aufweist, welcher von einer gedachten Verlängerung (50A) der geradlinigen Berandung (50) des Etiketts einen Abstand (D) aufweist.
6. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches aus Polyethylenfolie ausgebildet ist.
7. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches auf seiner Rückseite mit einer im wesentlichen durchgehenden Haftkleberbeschichtung (14) versehen ist.
8. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Perforationslinie (30) nach der Aufbringung des Etiketts im wesentlichen mit einem benachbarten Längsende des Etiketts fluchtet, so dass nach dem Abreißen des Abreißteils (28) keine oder keine wesentliche Überlappung mehr vorliegt.
9. Etikett, welches nach seiner Aufbringung auf einen zu etikettierenden Gegenstand (16) einen überlappenden Bereich aufweist, in welchem überlappenden Bereich sich
- näher beim zu etikettierenden Gegenstand (16) ein untenliegender Überlappungsteil (24, 25) befindet, bei welchem auf seiner vom Gegenstand (16) abgewandten Seite eine Teilfläche (24) mit einer Trennbeschichtung und eine Teilfläche (25) ohne Trennbeschichtung vorgesehen sind,
- und über diesem untenliegenden Überlappungsteil sich ein längs einer Perforationslinie (30) abtrennbares, obenliegendes Abreißteilteil (28) befindet, welches auf seiner dem untenliegenden Überlappungsteil zugewandten Seite mindestens bereichsweise mit einer Haftkleberbeschichtung (14) versehen ist, die nach der Aufbringung auf den zu etikettierenden Gegenstand auf der Teilfläche (24) mit Trennbeschichtung und der Teilfläche (25) ohne Trennbeschichtung aufliegt,
wobei das Abreißteil (28) mit einem Griffstück (34) versehen ist, welches
- über den Umriss des Etiketts (12) hinausragt,
- und auf seiner nach der Aufbringung dem zu etikettierenden Gegenstand (16) zugewandten Seite mit einer auf einer dortigen Haftkleberbeschichtung
- aufgeklebten Folie (52) oder dgl. versehen ist, welche auf ihrer dem zu etikettierenden Gegenstand (16) zugewandten Seite keine Klebebeschichtung aufweist.
10. Etikett nach Anspruch 9, welches auf derjenigen Seite, auf welcher das Griffstück (34) vorgesehen ist, eine im wesentlichen geradlinige Berandung (50) aufweist,
über welche das Griffstück (34) hinausragt,
und die aufgeklebte Folie (52) oder dgl. auf ihrer dem Etikett (12) zugewandten Seite einen Rand (54) aufweist, welcher von einer gedachten Verlängerung (50A) der geradlinigen Berandung (50) des Etiketts einen Abstand (D) aufweist.
11. Etikett nach Anspruch 9 oder 10, welches aus Polyethylen ausgebildet ist.
12. Etikett nach einem der Ansprüche 9 bis 11, welches auf seiner Rückseite mit einer im wesentlichen durchgehenden Haftkleberbeschichtung (14) versehen ist.
13. Etikett, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem eine Stanzung (27) vorgesehen ist, welche einen vorgegebenen Teilbereich (31) des Etiketts (12) im wesentlichen umrandet und aus einer Mehrzahl von Schnitten (27) zusammengesetzt ist, zwischen denen sich leicht trennbare Stege (29) befinden, welche beim Versuch, das Etikett von einem Gegenstand (16) abzuziehen, eine Zerstörung des Etiketts bewirken.
14. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem zumindest die nach dem Etikettieren sichtbaren Bereiche des Etiketts (12) mit einer bei UV-Licht aufleuchtenden Farbe bedruckt sind.
15. Etikett nach Anspruch 14, bei welchem auf den Bereich mit der bei UV-Licht aufleuchtenden Farbe ein Barcode aufgedruckt ist.
16. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Perforationslinie als Strichperforation (30) ausgebildet ist.
17. Etikett nach Anspruch 16, bei welchem die Strichperforation (30) im Bereich des Griffstücks (34) mit einer Schneidlinie (30A) im Etikettenmaterial beginnt, die sich bis zum Außenrand (50) des Etiketts (12) erstreckt.
18. Etikett mit einem Etikettierteil, welches nach dem Etikettieren auf dem zu etikettierenden Gegenstand (16) verbleibt, und mit einem abreißbaren Teil (28),
welches Etikett (12) aus einer bedruckbaren Polyethylenfolie hergestellt ist, welche auf ihrer dem zu etikettierenden Gegenstand, (16) zugewandten Seite mit einem Haftkleber (14) versehen ist,
und welche zwischen dem Etikettierteil und dem Abreißteil (28) eine Strichperforation (30) aufweist, längs deren das abreißbare Teil (28) vom Etikettierteil abreißbar ist.
19. Etikett nach Anspruch 18, bei welchem das Abreißteil (28) ein Griffteil (34) aufweist, welches über den Umriß (50, 50A) des Etiketts (12) hinaussteht.
20. Etikett nach Anspruch 18 oder 19, bei welcher sich der erste Schnitt (30A) der Strichperforation (30) auf der Seite des Griffteils (34) bis zum Außenrand (50) des Etiketts (12) erstreckt.
21. Etikett nach Anspruch 19 oder 20, bei welchem das Griffteil (34) eine Verstärkung (52) aufweist.
22. Etikett nach Anspruch 21, bei welchem die Verstärkung als Folie (52) ausgebildet ist, welche mit dem Griffteil (34) durch den an diesem vorgesehenen Haftkleber (14) dauerhaft verbunden ist.
23. Etikett nach einem der Ansprüche 18 bis 22, bei welchem zumindest die nach dem Etikettieren sichtbaren Bereiche mit einer bei UV-Licht aufleuchtenden Farbe bedruckt sind.
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