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DE202005001201U1 - Vorrichtung zum Anpressen einer Laufsohle an einen aufgeleisteten Schuhschaft - Google Patents

Vorrichtung zum Anpressen einer Laufsohle an einen aufgeleisteten Schuhschaft Download PDF

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DE202005001201U1
DE202005001201U1 DE200520001201 DE202005001201U DE202005001201U1 DE 202005001201 U1 DE202005001201 U1 DE 202005001201U1 DE 200520001201 DE200520001201 DE 200520001201 DE 202005001201 U DE202005001201 U DE 202005001201U DE 202005001201 U1 DE202005001201 U1 DE 202005001201U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43DMACHINES, TOOLS, EQUIPMENT OR METHODS FOR MANUFACTURING OR REPAIRING FOOTWEAR
    • A43D25/00Devices for gluing shoe parts
    • A43D25/06Devices for gluing soles on shoe bottoms
    • A43D25/07Devices for gluing soles on shoe bottoms using flexible diaphragm pressing devices

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Anpressen einer Laufsohle (42, 52, 63) an einen aufgeleisteten Schuhschaft (40, 68, 69) zum Zwecke des gegenseitigen Verklebens umfassend eine wannenförmige Aufnahme (21), deren Öffnung unter Bildung eines gasdichten, mit Druck beaufschlagbaren Druckraumes (30) von einer Membran (24) gasdicht verschlossen ist, und mit einer Druckfläche (28), an die der Schuhschaft (40, 68, 69) mit aufgelegter Laufsohle (42, 52, 63) anpressbar ist, und mit einem Gegenhalter (8), der bei Erzeugung einer Relativbewegung zwischen Gegenhalter (8) und Druckfläche (28) den Schuhschaft (40, 68, 69) mit Laufsohle (42, 52, 63) gegen die Druckfläche (28) spannt, wobei durch Erzeugung eines Überdrucks im Druckraum (30) durch Verformung der Membran (24) ein Anpressdruck auf den Schuhschaft (40, 68, 69) ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfläche (28) innerhalb des Druckraumes (30) angeordnet ist und die Membran (24) zwischen der Laufsohle (42, 52, 63) und der Druckfläche (28) geführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anpressen einer Laufsohle an einen aufgeleisteten Schuhschaft gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Bei der Herstellung von Schuhen besteht ein Arbeitsschritt darin, die Laufsohlen mit den aufgeleisteten und aufgerauten Schuhschäften zu verkleben. Dazu muss die Sohle über die gesamte, mit Kleber bestrichene Kontaktfläche gegen den Schuhschaft gepresst werden, bis der Klebevorgang abgeschlossen ist. Insbesondere bei Schuhwerk mit Schalensohle wie sie beispielsweise bei Schuhen des Outdoor-Sektors vielfältig Verwendung finden, besteht ein Problem darin, dass sich die Schalensohle nicht nur über die Sohlenebene, sondern auch auf den Seiten-, Kappen- und Fersenbereich des Schuhschaftes erstreckt. Demzufolge ist es beim Verkleben der Sohle mit dem Schuhschaft erforderlich, eine allseitige räumliche Pressung der Sohle gegen den Schuhschaft zu erzeugen.
  • Zu diesem Zweck ist aus der DE 33 38 731 A1 bereits eine Vorrichtung bekannt, bei der der aufgeleistete Schuhschaft mit aufgelegter Sohle in umgekehrte Gebrauchslage in eine Aufnahme gelegt wird. Die Aufnahme wird mit einer Haube verschlossen, die an ihrer Unterseite eine gasdichte Membran besitzt. Zwischen der Haubenwandung und der Membran entsteht dadurch ein gasdichter Druckraum. Durch Beaufschlagen des Druckraums mit einem Überdruck wird die elastische Membran sowohl gegen die Unterseite der Sohle als auch die daran anschließenden Seitenbereiche des Schuhschaftes gepresst.
  • Der Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass beim Erzeugen eines Überdrucks im Druckraum die bereits an der Sohle anliegende, aber noch nicht vollständig gedehnte Membran bei weiterer ungleichmäßiger Dehnung ein Verrutschen der Sohle gegenüber dem Schuhschaft hervorruft und damit die Sohle nicht an der vorbestimmten Stelle des Schuhes sitzt. Günstigstenfalls entsteht dadurch Schuhwerk zweiter Wahl, im ungünstigsten Fall sind derartige Schuhe Ausschussware. Hinzu kommt, dass bei Aufbringung eines größeren Drucks zur Verbesserung der Press- und damit Klebewirkung der Schuhschaft mit seiner Außenseite gegen die Auflage an der Aufnahme gedrückt wird, was zu unerwünschten Einprägungen im Schaftmaterial führen kann. Auch ist es nicht möglich verschieden Bereiche der Laufsohle differenziert anzupressen, da entlang der Membran überall identische Druckverhältnisse vorherrschen.
  • Daneben ist aus der US 2 996 739 eine Klebepresse bekannt, bei der ein aufgeleisteter Schuhschaft mit aufgelegter Laufsohle in umgekehrter Gebrauchslage mit dem Leistenkamm auf einem höhenverschieblichen Lagerblock befestigt ist. Der höhenverschiebliche Lagerblock ist wiederum am Grund einer wannenförmigen Aufnahme angeordnet. Vom Lagerblock erstreckt sich eine gasdichte Membran zum Rand der wannenförmigen Aufnahme. Die obere Öffnung der Aufnahme ist über einen Deckel verschließbar, der an seiner unteren Seite der Laufsohle gegenüberliegend eine elastische Schicht aufweist. Zum Anpressen einer Sohle an den Schuhschaft wird der Schuhschaft durch Hochfahren des Lagerblocks gegen die elastische Schicht gedrückt, so dass eine erste Pressung in der Sohlenebene erfolgt. Durch Beaufschlagen des Raumes zwischen der wannenförmigen Aufnahme und der Membran wird zusätzlich die Membran gegen die Seiten des Schuhschaftes gepresst.
  • Ein großer Nachteil dieser Ausführungsform besteht zunächst darin, dass im Übergangsbereich von der Sohlenebene zu den Schaftseiten zwischen der elastischen Schicht und der Membran ein freier Zwickel verbleibt, in dem eine Anpressung nicht erfolgt und dadurch die Verklebung nur unvollständig ausgeführt wird. Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus der Befestigung des Leistens lediglich im Kammbereich. Das erfordert die Verwendung von Spezialleisten, die kostenintensiv bei der Anschaffung sind und die zudem nur mit entsprechendem Zeitaufwand in der entsprechenden Halterung befestigt werden können. Bei der Herstellung von Schuhen mit hohem Schaft, beispielsweise bei Stiefeln, entstehen Stabilitätsprobleme mit dem Risiko, dass der Schuhleisten kippt. Ferner führt die alleinige Befestigung am Leistenkamm dazu, dass der größte Teil der Presskraft auf die Laufsohle von dem Bereich des Absatzes abgefangen wird. Der Vorderkappenbereich dagegen wird weniger stark an den Schaftboden angepresst, was letztlich zu einer über die Laufsohle uneinheitlichen Klebequalität führt. Hinzu kommt, dass in einer derartigen Vorrichtung nur Schuhe mit flachem oder lediglich geringem Absatz hergestellt werden können. Bei Schuhen mit höherem Absatz kann die Sohle nicht flächig auf den Boden des Schuhschaftes gepresst werden.
  • Vor diesem Hintergrund stellt sich der Erfindung die Aufgabe, eine Vorrichtung anzugeben, mit der ein verbessertes Anpressen der Laufsohle an den Schuhschaft und damit eine verbesserte Verklebung zwischen Laufsohle und Schuhschaft erfolgt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Mit der Erfindung gelingt es erstmals, alle Vorteile der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen innerhalb einer einzigen Vorrichtung zu vereinen. Dabei gibt sich die Erfindung nicht damit zufrieden, lediglich bekannte Merkmale zusammenzuführen, sondern schafft es, bekannte Merkmale mit neuen Merkmalen derart zu kombinieren, dass Nachteile der eingangs beschriebenen Vorrichtungen nicht mehr zum Tragen kommen.
  • Durch die Anordnung der Druckfläche innerhalb des Druckraumes und Führung der Membran zwischen Druckfläche und Laufsohle kann sich die Membran allseitig sowohl an die Laufsohle als auch den Schuhschaft anlegen, so dass keine drucklosen Klebebereiche mehr vorhanden sind. Unabhängig davon kann durch die Druckfläche in der Sohlenebene ein weiterer Anpressdruck ausgeübt werden. Es daher möglich die Seitenbereiche der Laufsohle mit einem anderen Anpressdruck als in der Sohlenebene gegen den Schaft zu pressen. Die Pressung in der Sohlenebene ist vorteilhafterweise stärker als die Pressung durch die Membran.
  • Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass durch Erzeugen eines Anpressdrucks auf die Sohle mittels der Druckfläche ein Fixieren der Membran gegenüber der Laufsohle und dem Schuhschaft stattfindet, so dass beim anschließenden Aufbringen eines Überdrucks im Druckraum ein Verrutschen der Laufsohle gegenüber dem Schuhschaft nicht mehr zu befürchten ist.
  • Zudem erlaubt die Erfindung den Schuhschaft mit Laufsohle in Gebrauchslage auf die Druckfläche unter Zwischenschaltung der Membran aufzulegen. Dies ermöglicht dem Benutzer der Erfindung, die Schuhschäfte mit Laufsohle schnell und ohne weitere Fixierung und Ausrichtung in die Vorrichtung einzulegen. Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung lässt sich die Herstellungsleistung eines Betriebes somit deutlich erhöhen.
  • Bevorzugt ist ferner eine Ausführungsform der Erfindung mit elastischer Membran. Eine elastische Membran schmiegt sich an den Schuhschaft durch Dehnung an. Eine Faltenbildung ist somit ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben jedoch Ausführungsformen der Erfindung mit teilelastischen oder nicht elastischen Membranen. Eine nicht elastische Membran kann beispielsweise aus einem luftdichten Gewebe oder einer Folie bestehen, die im wesentlichen der Negativform des Schuhschaftes mit Laufsohle entspricht. Dieses Material hat den Vorteil, dass es beim Aufbringen von Überdruck im Druckraum keine ungewollte Blasenbildung stattfindet. Eine teilelastische Membran stellt einen Kompromiss beider Varianten dar.
  • Vorteilhafterweise wird die Membran an der Oberseite der Aufnahme befestigt, während sich die Druckfläche deutlich unterhalb der Befestigungsebene befindet. Dadurch ergibt sich eine Form der Membran, die im groben der des Schuhschaftes mit Laufsohle entspricht. Somit reichen bereits geringe Verformungen aus um einen Anpressdruck zu erzeugen.
  • Die Befestigung der Membran erfolgt vorteilhafterweise mit Hilfe einer Klemmplatte, die die Membran auf die Oberseite der Aufnahme spannt. Dadurch entsteht eine kontinuierliche die Öffnung umlaufende Klemmung bei gleichzeitiger Dichtung. Durch die Anordnung von Profilierungen im Klemmbereich wird die Klemmkraft und Dichtwirkung erhöht und damit die Betriebssicherheit gesteigert.
  • Vor allem in Verbindung mit elastischen Membranen ist es vorteilhaft, die Öffnung der Aufnahme zumindest in Teilbereichen mit einer Abdeckplatte zu verschließen. Dadurch wird verhindert, dass die Membran beim Aufbringen von Überdruck Blasen bildet und somit der Druck nach oben ausweicht.
  • Eine Variante der Erfindung sieht vor, die Abdeckplatte am Gegenhalter zu befestigen, so dass mit einer Relativbewegung zwischen Gegenhalter und Druckfläche gleichzeitig die Abdeckplatte die Öffnung verschließt. Vorzuziehen ist jedoch eine Abdeckplatte, die an der Aufnahme angeordnet ist, was eine bessere Zugänglichkeit beim Einlegen der Schuhschäfte mit Laufsohle gewährleistet ist. Dabei ist die Abdeckplatte zweigeteilt, so dass deren Hälften innerhalb einer Horizontalführung zur Seite gefahren werden können und so die Öffnung frei geben.
  • In einer konstruktiv einfachen und damit kostengünstigen Ausführungsform der Erfindung wird die Druckfläche vom Boden der Aufnahme gebildet. Bevorzugt ist demgegenüber jedoch eine Druckfläche, die sich aus einer Vielzahl von Druckstempeln zusammensetzt. Die einzelnen Druckstempel sind innerhalb von Vertikalführungen elastisch oder plastisch gebettet, so dass die Druckfläche einer von einer Ebene abweichenden Kontur der Laufsohle folgen kann. Da dies Konturabweichung vor allem in Längsrichtung der Laufsohle vorhanden ist, beschränkt sich die Erfindung in vorteilhafter Weiterbildung auf Druckstempel, die sich über die gesamte Breite der Druckfläche erstrecken. Um unter anderem auch Höhendifferenzen in Querrichtung berücksichtigen zu können ist zwischen der Druckfläche und der Laufsohle eine Ausgleichsmatte vorgesehen.
  • Zur weiteren Anpassung der Druckstempel an die Neigung des Sohlenverlaufs sind deren Kopfstücke gelenkig gelagert, vorzugsweise um eine Querachse bezüglich der Sohlenlängsachse.
  • Die elastische Bettung der Druckstempel wird vorteilhafterweise mittels Federelementen, vorzugsweise Sprungfedern oder Gasdruckzylinder erreicht, die jedem Druckstempel zugeordnet sind. Anstelle der elastischen Bettung ist es auch möglich die Druckstempel an Hydraulikzylinder zu koppeln, die untereinander über eine Druckleitung kommunizieren. Dadurch ist eine Bewegung der Druckstempel untereinander möglich bei gleichzeitiger Kraftübertragung in der gesamten Druckfläche. Zur Vergrößerung des Einsatzbereichs ist die Druckfläche in ihrer Längsrichtung bevorzugt in zwei oder mehr Teilbereiche untergliedert, von denen einer oder mehrere an unterschiedliche Neigungen oder Versätze im Sohlenverlauf anpassbar sind. Dadurch ist es möglich auch hochgesprengtes Schuhwerk herzustellen.
  • Der mit der Druckfläche zusammenwirkende Gegenhalter besteht bevorzugt aus zwei Druckarmen, von denen sich der eine auf dem Leistenkamm und der andere auf der Schaftkappe abstützt. So wird eine gleichmäßige Anpressung der Laufsohle an den Schaftboden erreicht.
  • Zur selbsttätigen Anpassung des Gegenhalters an die Oberflächenkontur des aufgeleisteten Schaftes sind die beiden Druckarme in Richtung ihrer Längsachse verschieblich und über ein hydraulisch oder mechanisch arbeitendes Ausgleichssystem miteinander gekoppelt. Dadurch führt eine Vertikalbewegung des einen Druckarme zu einer entgegengesetzten Vertikalbewegung des anderen Druckarme um den entsprechenden Betrag unter Aufrechterhaltung der Druckkraft.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit zentral angeordnetem Pressaggregat,
  • 2 einen Längsschnitt durch das Pressaggregat in größerem Maßstab,
  • 3 einen Vertikalschnitt durch die in 1 dargestellte Vorrichtung entlang der Linie III–III,
  • 4 eine Draufsicht auf die Abdeckplatte,
  • 5 bis 7 die erfindungsgemäße Vorrichtung in verschiedenen Arbeitspositionen,
  • 8 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform eines Pressaggregats und
  • 9 das in 8 dargestellte Pressaggregat in Verbindung mit einem anderen Schuhmodell.
  • In 1 sieht man eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Vorderansicht, wobei der Bereich des Pressaggregats 20 aufgebrochen dargestellt ist. Man sieht zunächst einen Maschinentisch 1, bestehend aus den Seitenteilen 2, die über eine Tischplatte 3 miteinander verbunden sind. Der Fußbereich der Seitenteile 2 ist zudem durch eine Verstrebung 4 ausgesteift.
  • In der vertikalen Verlängerung der Seitenteile 2 sieht man Stützsäulen 5, deren obere Enden über einen Jochträger 6 miteinander verbunden sind, so dass auf diese Weise eine rahmenartige Tragkonstruktion gebildet wird. Der Jochträger 6 wird von zwei in geringem Abstand parallel verlaufenden Vierkanthohlprofilen 7 verläuft (3), an denen ein Gegenhalter 8 aufgehängt ist. Die Befestigung erfolgt über einen Bolzen 9, der zwischen den beabstandeten Vierkanthohlprofilen 7 angeordnet ist und eine Montageplatte 10 gegen die Unterseite des Jochträgers 6 spannt.
  • Die Montageplatte 10 besitzt an ihrer Unterseite wiederum eine horizontale Linearführung 11, die zur Aufnahme zweier vertikal ausgerichteter Druckstützen 12 dient. Dabei ist die in 1 rechts dargestellte Druckstütze 12 nach Einschieben in die Linearführung 11 in ihrer Position fixiert. Die andere Druckstütze 12 bleibt innerhalb der Linearführung 11 verschieblich und ist über einen Betätigungshebel 13 horizontal gegenüber der Linearführung 11 auf die Größe des herzustellendes Schuhwerks einstellbar.
  • Die Druckstützen 12 bestehen jeweils aus einer hydraulischen Zylinder-Kolben-Einheit, deren bewegliche Kolben 14 ein Druckpolster 15 tragen. Die Druckpolster 15 können beweglich an den Kolben 14 befestigt sein, um eine Anpassung an die Oberflächenneigung des Leistens oder des Schaftes zu ermöglichen.
  • Die hydraulischen arbeitenden Zylinder-Kolben-Einheiten sind über eine nicht weiter dargestellte Druckleitung miteinander verbunden, so dass die Bewegung eines Kolbens 14 an die Bewegung des anderen Kolbens 14 gekoppelt ist. Dadurch wird ein hydraulischer Wegausgleich geschaffen, mit Hilfe dessen ein selbsttätiges Anpassen des Gegenhalters an den aufgeleisteten Schuhschaft erfolgt, was im weiteren noch näher erläutert wird.
  • Auf der Tischplatte 3 stützt sich mittig eine Zylinderkolbeneinheit 16 mit ihrem Fuß 17 ab. Die Zylinderkolbeneinheit 16 wird pneumatisch betrieben und über einen Druckkessel mit Druckluft versorgt, der an einen nicht weiter dargestellten Kompressor angeschlossen ist.
  • Auf dem Ende des beweglichen Kolbens der Zylinderkolbeneinheit 16 sitzt eine Druckplatte 19, die wiederum ein Pressaggregat 20 trägt.
  • Der nähere Aufbau des Pressaggregats 20 geht vor allem aus den 2 bis 4 näher hervor. Das Pressaggregat 20 besitzt eine wannenförmige Aufnahme 21, die von einem umlaufenden dickwandigen Rahmen 22 und einem sich daran nach unten anschließenden trogförmigen Boden 23 gebildet wird. Die Druckplatte 19 der Zylinderkolbeneinheit 16 stützt sich gegen diesen Boden 23 ab, womit das gesamte Pressaggregat 20 in Richtung des Gegenhalters 8 anhebbar ist.
  • Die Oberseite des Rahmens 22 einschließlich der von ihm umschlossenen Öffnung wird von einer Membran 24 gasdicht verschlossen. Dazu ist unter Zwischenschaltung der Membran 24 eine zum Rahmen 22 kongruente Klemmplatte 25 auf den Rahmen 22 gespannt. Im Klemmbereich ist zwischen dem Rahmen 22 und der Klemmplatte 25 eine umlaufende komplementäre Profilierung 26 vorgesehen, die zum einen die Klemmwirkung erhöht und zum anderen die Dichtwirkung verbessert. Auf diese Weise umschließen die wannenförmige Aufnahme 21 und die Membran 24 einen gasdichten Druckraum 30. Über die Leitung 38 ist der Druckraum 30 mit einem Überdruck beaufschlagbar. Die Leitung 39 dient zur Erzeugung eines Unterdrucks im Druckraum 30.
  • Auf ihrer Oberseite ist die Klemmplatte 25 an den in Längsrichtung gegenüberliegenden Seiten jeweils von einer horizontalen Linearführung 47 eingefasst. In dieser ist eine Abdeckplatte 46 querverschieblich gelagert. Durch Längsteilung der Abdeckplatte 46 entstehen zwei achsensymmetrische Teile 48 und 49, die mittels eines nicht dargestellten Antriebs seitlich zu den Längsrändern der Aufnahme 21 gefahren werden können. In der Symmetrieebene besitzt die Abdeckplatte 46 zwei Ausnehmungen 66 und 67, die zur Durchführung der beiden Druckarme 12 des Gegenhalters 8 dienen. Dieser Sachverhalt ist vor allem in 4 dargestellt, wobei in gestrichelten Linien der Schuhschaft 40 mit Leisten 41 und die Druckarme 12 gezeigt sind.
  • Die Membran 24 besitzt elastische Eigenschaften und besteht vorzugsweise aus Gummi. Im zentralen Bereich ist die Membran 24 zur Ausbildung einer Aufnahmemulde in Richtung des Bodens 23 verformt. In diese Mulde ist ein auf einen Leisten 41 montierter Schuhschaft 40 mit aufgelegter Laufsohle 42 in aufrechter Gebrauchslage eingelegt. Die Laufsohle 42 bedeckt neben dem Schaftboden zusätzlich auch die Kappe 43, die Ferse 44 und die Seitenbereiche 45 des Schuhschaftes 40. Diese Bereiche sind in vorangegangenen Arbeitsschritte durch Rauen und Leimauftrag für den Pressvorgang vorbereitet.
  • Unterhalb der Membran 24 und im Bereich des trogförmigen Bodens 23 sieht man eine Baugruppe 27 zum Bereitstellen einer unterhalb der Membran 24 verlaufenden Druckfläche 28. Die Baugruppe 27 besitzt ein Gehäuse 29 mit parallel zur Schuhschaftachse verlaufender Längserstreckungsrichtung. Die Oberseite des Gehäuses 29 ist dickwandig ausgebildet ist und weist in einer Vielzahl planparalleler Radialebenen paarweise angeordnete Vertikalbohrungen 30 aufweist. Die Bohrungen 30 dienen zur Aufnahme und Führung vertikal wirkender Druckstempel 31.
  • Jeder Druckstempel 31 wird gebildet von paarweise in den Bohrungen 30 vertikal verschieblich angeordneten zylindrischen Stößeln 32, deren obere Enden durch einen Querbalken 33 verbunden sind. Die Oberseite des Querbalkens 33 weist jeweils eine sphärische Hohlwölbung zur Aufnahme stabförmiger Kopfstücke 34 mit an der Unterseite komplementärer Wölbung auf. Die Oberseite der Kopfstücke 34 ist plan. Dadurch ist es möglich, die Längsneigung der Oberseite der einzelnen Kopfstücke 34 durch Drehen derselben in der Hohlwölbung des Querbalkens 33 zu verstellen.
  • Eine Vielzahl solcher Druckstempel 31 über die Länge des Gehäuses 29 ergeben mit ihren Oberseiten die Druckfläche 28, auf der zur Kompensation feiner Höhendifferenzen in Quer- und Längsrichtung eine Ausgleichsmatte 35 mit elastischen, plastischen oder elasto-plastischen Eigenschaften angeordnet ist.
  • Unterhalb eines jeden Stößels 32 ist in Verlängerung der Stößellängsachse ein Federelement 36 in Form einer Sprungfeder 36 angeordnet, das mit seinem unteren Ende in einer Vertiefung 37 im Boden des Gehäuses 29 gelagert ist. Dadurch wird eine elastische Bettung der Stößel 32 und damit der Druckstempel 31 im Gehäuse 29 erreicht.
  • Eine nicht dargestellte Alternative hierzu ist, anstelle der Sprungfedern 36 hydraulische Zylinderkolbeneinheiten vorzusehen, die über Druckleitungen miteinander korrespondieren.
  • Die Funktionsweise der Erfindung wird unter zusätzlicher Zuhilfenahme der 57 nachstehend erläutert.
  • Die 13 zeigen die Ausgangsstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung für einen Klebevorgang, bei der die Aufnahme 21 durch Einfahren der Zylinderkolbeneinheit 16 in eine untere Position gefahren ist. Die beiden Teile 48 und 49 der Abdeckplatte 46 sind seitlich auseinandergefahren und geben so den Zugang zur Aufnahmemulde der Aufnahme 21 frei. Die Druckstempel 31 befinden sich in einem unbelasteten Zustand und werden infolge der Federkraft der Federelemente 36 nach oben gedrückt, so dass die Druckfläche 28 mit Ausgleichsmatte 35 an der Unterseite der Membran 24 anliegt.
  • Die Membran 24 folgt im wesentlichen der Form der wannenförmigen Aufnahme 21, das heißt, sie ist im zentralen Bereich zur Druckfläche 28 hin muldenförmig gewölbt. Durch Erzeugen eines Unterdrucks im Druckraum 30 kann zusätzlich erreicht werden, dass die Membran 24 zur Vergrößerung des Aufnahmeraumes zur Innenwandung der Aufnahme 21 hin gezogen wird.
  • In diesem Zustand wird ein aufgeleisteter und gezwickter Schuhschaft 40 mit gerautem und geleimtem Boden und aufgelegter Laufsohle unter Zwischenschaltung der Membran 24 auf die Druckfläche 28 gelegt, wobei die hintere Druckstütze 12 über dem Kamm des Leistens 41 und die vordere Druckstütze über dem Kappenbereich 43 des Schuhschaftes 40 angeordnet ist.
  • Der nächste Verfahrensschritt ist in 5 dargestellt und zeigt den Zustand nach Ausfahren der Zylinderkolbeneinheit 16, wodurch die Aufnahme 21 mit dem Schuhschaft 40 in Richtung des Gegenhalters 8 angehoben wird. Dabei kommt die hintere Druckstütze 12 in Kontakt mit dem Kamm des Leisten 41 und die vordere Druckstütze 12 in Kontakt mit der Spitze des Schuhschaftes 40. Infolge der hydraulischen Koppelung und teleskopierbaren Ausbildung der Druckstützen 12 erfolgt eine selbsttätige Anpassung des Gegenhalters 8 an die Höhenkontur des aufgeleisteten Schuhschaftes 40.
  • Durch anhaltendes Ausfahren der Zylinderkolbeneinheit 16 wird der Schuhschaft 40 mit Laufsohle 42 zwischen der Druckfläche 28 und den Druckpolstern 15 des Gegenhalters 8 eingeklemmt. Dies führt zu einer Fixierung der Membran 24 gegenüber dem Schuhschaft 40.
  • Parallel dazu werden die beiden Teile 48 und 49 der Abdeckplatte 46 innerhalb der Horizontalführung 47 zur Mitte gefahren um die Öffnung der Aufnahme 21 zu schließen. Im Zuge des Zusammenfahrens der Teile 48 und 49 werden die Öffnungen 66 und 67 in der Abdeckplatte 46 gebildet, die den Bereich der Druckarme 12 zu deren Durchführung aussparen.
  • Gleichzeitig werden im Zuge des Ausfahrens der Zylinderkolbeneinheit 16 die Druckstempel 31 mit Kraft beaufschlagt, was zunächst zu einer Anpassung der Kopfstücke 34 an die Längsneigung der Laufsohle 42 durch Drehen in der Hohlwölbung des Querbalkens 33 bewirkt. Bei weiterer Hubbewegung findet nach Überwindung der Federkraft der Federelemente 36 ein Einschieben der Druckstempel 31 in das Gehäuse 29 statt, bis die Querbalken 33 auf die Oberseite des Gehäuses 29 auflaufen. Dies findet im Regelfall im Ballen- und Fersenbereich des Schuhschaftes 40 statt, da der aufgeleistete Schuhschaft 40 im mittleren Bereich entsprechend der Anatomie des menschlichen Fußes eine Wölbung nach oben aufweist. Für eine gleichmäßige Anpressung der Laufsohle 42 an den Boden des Schaftes 40 auch im mittleren Bereich sorgen die mit Federkraft beaufschlagten Druckstempel 31, die in diesem Zustand nur teilweise in das Gehäuse 29 eingeschoben sind. Kleinere Höhendifferenzen im Übergangsbereich zwischen den Druckstempeln 31 sowie in Querrichtung der Laufsohle 42 werden von der Ausgleichsmatte 35 kompensiert.
  • In diesem Arbeitsschritt findet somit eine Pressung der Laufsohle 42 an den Boden des Schuhschaftes 40 statt, wobei die Presskraft über die Druckkraft der Zylinderkolbeneinheit 16 eingestellt werden kann.
  • Anschließend findet eine Beaufschlagung des Druckraums 30 mit Druckluft über die Druckleitung 38 statt, wodurch sich die in den 6 und 7 dargestellte Wirkung einstellt wird. Man sieht, wie die Membran 24 versucht dem Überdruck auszuweichen, indem sich eine Gegenwölbung in Richtung der verschlossenen Öffnung der Aufnahme 21 aufbaut. An einer Ausdehnung der Membran 24 über die Oberseite der Aufnahme 21 hinaus ist die Membran 24 durch die geschlossene Abdeckplatte 46 gehindert, so dass die Membran 24 gezwungen ist, sich an die Laufsohle 42 und dem Schuhschaft 40 im Bereich der Kappe 43, der Ferse 44 und der Seiten 45 anzulegen. Durch Erhöhung des Überdrucks findet ein allseitiges Anpressen der Laufsohle 42 an den Schuhschaft 40 statt. Der Anpressdruck entspricht dabei dem Überdruck im Druckraum 30. Der durch die Membran 24 erzeugte Anpressdruck ist somit unabhängig von der Presskraft im Sohlenbereich durch die Druckfläche 28, was zeigt, dass eine differenzierte Druckaufbringung bei der Verklebung der Laufsohle 42 mit dem Schuhschaft 40 möglich ist.
  • Sobald der Klebevorgang abgeschlossen ist, wird durch Umkehrung der beschriebenen Arbeitsschritte die Entnahme des aufgeleisteten Schuhschaftes 40 mit aufgeklebter Laufsohle 42 aus der Aufnahme 21 ermöglicht und ein neuer Arbeitszyklus kann beginnen.
  • Die 8 und 9 zeigen schließlich eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Diese Ausführungsform entspricht weitestgehend der unter den 17 beschriebenen Vorrichtung, so dass für gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen Verwendung finden und das bereits Gesagte entsprechend gilt. Unterschiede sind lediglich im Bereich der Baugruppe 50 zur Erzeugung eines komplexeren Verlaufs der Druckfläche 51 vorhanden, deren Ziel es ist, auch Laufsohlen 52 mit ausgeprägtem Absatz 53 mit einem aufgeleisteten Schuhschaft 68 verkleben zu können.
  • Die Baugruppe 50 setzt sich aus den Teilelementen 54, 55 und 56 zusammen. Das Teilelement 54 bildet die Druckfläche 28 im Bereich des Ballens und der Spitze des Schuhschaftes 68. Zur Anpassung an die Längsneigung des Verlaufs der Sohle 52 ist das Teilelement 54 um eine horizontale Achse 57 innerhalb der Aufnahme 21 schwenkbar gelagert. Der Antrieb erfolgt mittels einer in den Boden 23 eingelassenen Zylinderkolbeneinheit 58, deren beweglicher Kolben 59 endseitig ein Langloch aufweist. In das Langloch greift ein Bolzen 60 ein, der im Fußbereich des Teilelements 54 angeordnet ist. Durch mehr oder weniger weites Ausfahren der Zylinderkolbeneinheit 58 wird die Druckfläche 28 im Bereich des Teilelements 54 verstellt.
  • Das Teilelement 55 verkörpert den mittleren Bereich der Druckfläche 28 bis zum Beginn des Absatzes 53. Das Teilelement 55 entspricht im Aufbau der unter den 16 beschriebenen Baugruppe 27 und ist im Gegensatz dazu lediglich wesentlich kürzer ausgebildet.
  • Das Teilelement 56 bildet die Druckfläche 28 im Bereich des Absatzes 53 und zeichnet sich durch eine Höhenverstellbarkeit zur Anpassung an unterschiedliche Absatzhöhen aus. Zu diesem Zweck ist zwischen dem Boden 23 der Aufnahme 21 und dem Teilelement 56 eine Zylinderkolbeneinheit 61 angeordnet, deren beweglicher Kolben 62 das Teilelement 56 trägt.
  • Sind die Teilelemente 54 bis 56 der Baugruppe 50 an die Längskontur der Laufsohle 52 eingestellt, entspricht die Funktionsweise dieser weiteren Ausführungsform der unter den 16 beschriebenen.
  • Die Überlegenheit der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik kommt unter anderem durch 9 zum Ausdruck. Man sieht dabei einen Schuhschaft 69 mit Laufsohle 63, deren Verlauf im Bereich des Absatzes 64 einen spitzen Winkel aufweist, wodurch ein Zwickel 65 gebildet wird. Dieser Zwickel 65 ist nur schwer von den diesem Bereich zugeordneten Druckstempeln 31 erreichbar. Dennoch wird hier ein Anpressdruck auf die Sohle 63 ausgeübt, indem die mit Überdruck beaufschlagte Membran 24 sich dem Sohlenverlauf im Bereich des Zwickels 65 anpasst. Es findet somit durch die Druckfläche 28 und die Membran 24 eine kombinierte Anpressung der Laufsohle 63 an den Schuhschaft 69 statt.

Claims (22)

  1. Vorrichtung zum Anpressen einer Laufsohle (42, 52, 63) an einen aufgeleisteten Schuhschaft (40, 68, 69) zum Zwecke des gegenseitigen Verklebens umfassend eine wannenförmige Aufnahme (21), deren Öffnung unter Bildung eines gasdichten, mit Druck beaufschlagbaren Druckraumes (30) von einer Membran (24) gasdicht verschlossen ist, und mit einer Druckfläche (28), an die der Schuhschaft (40, 68, 69) mit aufgelegter Laufsohle (42, 52, 63) anpressbar ist, und mit einem Gegenhalter (8), der bei Erzeugung einer Relativbewegung zwischen Gegenhalter (8) und Druckfläche (28) den Schuhschaft (40, 68, 69) mit Laufsohle (42, 52, 63) gegen die Druckfläche (28) spannt, wobei durch Erzeugung eines Überdrucks im Druckraum (30) durch Verformung der Membran (24) ein Anpressdruck auf den Schuhschaft (40, 68, 69) ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfläche (28) innerhalb des Druckraumes (30) angeordnet ist und die Membran (24) zwischen der Laufsohle (42, 52, 63) und der Druckfläche (28) geführt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (24) aus einem elastischen, teilelastischen oder nicht elastischen Material besteht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (24) an der Oberseite der Aufnahme (21) befestigt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (24) mit Hilfe einer Klemmplatte (25) zwischen Klemmplatte (25) und Oberseite der Aufnahme (21) eingeklemmt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Klemmbereich Profilierungen (26) vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung von Druckfläche (28), Membran (24) und aufgeleisteten Schuhschaft (40, 68, 69) mit Laufsohle (42, 52, 63) derart ist, dass die Druckfläche (28) unterhalb der Membran (24) und der aufgeleistete Schuhschaft (40, 68, 69) mit Laufsohle (42, 52, 63) oberhalb der Membran (24) angeordnet ist, so dass der aufgeleistete Schuhschaft (40, 68, 69) mit Laufsohle (42, 52, 63) unter Zwischenschaltung der Membran (24) in aufrechter Gebrauchslage auf die Druckfläche (28) auflegbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung der Aufnahme (21) zumindest in Teilbereichen mit Hilfe einer Abdeckplatte (46) verschließbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (46) am Gegenhalter (8) befestigt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (46) an der Aufnahme (21) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (46) zweigeteilt ist und jeder Teil (47, 48) zur Seite der Aufnahme (21) verfahrbar oder verschwenkbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckraum (30) wechselweise mit Überdruck oder Unterdruck beaufschlagbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfläche (28) vom Boden der Aufnahme (21) gebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfläche (28) von einer Vielzahl von Druckstempeln (31) gebildet ist, die senkrecht zur Druckfläche (28) verschieblich gelagert sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die einzelnen Druckstempel (31) über die gesamte Breite der Druckfläche (28) erstrecken.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckstempel (31) einen gelenkig gelagerten Kopfstück (34) zur Verstellung der Neigungs ihrer Oberseite besitzen.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckstempel (31) durch Federelemente (36) in Richtung der Membran (24) vorgespannt sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckstempel (31) jeweils über eine Zylinderkolbeneinheit verschieblich sind, wobei die Zylinderkolbeneinheiten über ein kommunizierendes Leitungssystem miteinander verbunden sind.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfläche (28) über ihre Länge in mindestens zwei Teilbereiche (54, 55, 56) untergliedert ist, von denen einer, vorzugsweise der vordere Teilbereich (54), in seiner Längsneigung einstellbar ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenhalter (8) zwei Druckarme (12) umfasst von denen einer auf den vorderen Bereich des Schuhschaftes (40, 68, 69) und der andere auf den hinteren Bereich des Schuhschaftes (40, 68, 69) wirkt.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass beide Druckarme (12) über ein Wegausgleichsystem miteinander verbunden sind.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Membran (24) und der Druckfläche (28) eine elastisch und/oder plastisch verformbare Ausgleichsmatte (35) angeordnet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (21) mit einer Zylinderkolbeneinheit (16) gekoppelt ist um durch Anheben oder Absenken eine Relativbewegung bezüglich des Gegenhalters (8) zu erzeugen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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