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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anpressen einer Laufsohle
an einen aufgeleisteten Schuhschaft gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs
1.
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Bei
der Herstellung von Schuhen besteht ein Arbeitsschritt darin, die
Laufsohlen mit den aufgeleisteten und aufgerauten Schuhschäften zu
verkleben. Dazu muss die Sohle über
die gesamte, mit Kleber bestrichene Kontaktfläche gegen den Schuhschaft gepresst
werden, bis der Klebevorgang abgeschlossen ist. Insbesondere bei
Schuhwerk mit Schalensohle wie sie beispielsweise bei Schuhen des
Outdoor-Sektors vielfältig
Verwendung finden, besteht ein Problem darin, dass sich die Schalensohle
nicht nur über
die Sohlenebene, sondern auch auf den Seiten-, Kappen- und Fersenbereich
des Schuhschaftes erstreckt. Demzufolge ist es beim Verkleben der
Sohle mit dem Schuhschaft erforderlich, eine allseitige räumliche
Pressung der Sohle gegen den Schuhschaft zu erzeugen.
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Zu
diesem Zweck ist aus der
DE
33 38 731 A1 bereits eine Vorrichtung bekannt, bei der
der aufgeleistete Schuhschaft mit aufgelegter Sohle in umgekehrte
Gebrauchslage in eine Aufnahme gelegt wird. Die Aufnahme wird mit
einer Haube verschlossen, die an ihrer Unterseite eine gasdichte
Membran besitzt. Zwischen der Haubenwandung und der Membran entsteht
dadurch ein gasdichter Druckraum. Durch Beaufschlagen des Druckraums
mit einem Überdruck
wird die elastische Membran sowohl gegen die Unterseite der Sohle
als auch die daran anschließenden
Seitenbereiche des Schuhschaftes gepresst.
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Der
Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass beim Erzeugen eines Überdrucks
im Druckraum die bereits an der Sohle anliegende, aber noch nicht
vollständig
gedehnte Membran bei weiterer ungleichmäßiger Dehnung ein Verrutschen
der Sohle gegenüber
dem Schuhschaft hervorruft und damit die Sohle nicht an der vorbestimmten
Stelle des Schuhes sitzt. Günstigstenfalls
entsteht dadurch Schuhwerk zweiter Wahl, im ungünstigsten Fall sind derartige Schuhe
Ausschussware. Hinzu kommt, dass bei Aufbringung eines größeren Drucks
zur Verbesserung der Press- und damit Klebewirkung der Schuhschaft mit
seiner Außenseite
gegen die Auflage an der Aufnahme gedrückt wird, was zu unerwünschten
Einprägungen
im Schaftmaterial führen
kann. Auch ist es nicht möglich
verschieden Bereiche der Laufsohle differenziert anzupressen, da
entlang der Membran überall
identische Druckverhältnisse
vorherrschen.
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Daneben
ist aus der
US 2 996 739 eine
Klebepresse bekannt, bei der ein aufgeleisteter Schuhschaft mit
aufgelegter Laufsohle in umgekehrter Gebrauchslage mit dem Leistenkamm
auf einem höhenverschieblichen
Lagerblock befestigt ist. Der höhenverschiebliche
Lagerblock ist wiederum am Grund einer wannenförmigen Aufnahme angeordnet.
Vom Lagerblock erstreckt sich eine gasdichte Membran zum Rand der
wannenförmigen
Aufnahme. Die obere Öffnung
der Aufnahme ist über
einen Deckel verschließbar,
der an seiner unteren Seite der Laufsohle gegenüberliegend eine elastische
Schicht aufweist. Zum Anpressen einer Sohle an den Schuhschaft wird
der Schuhschaft durch Hochfahren des Lagerblocks gegen die elastische
Schicht gedrückt,
so dass eine erste Pressung in der Sohlenebene erfolgt. Durch Beaufschlagen
des Raumes zwischen der wannenförmigen
Aufnahme und der Membran wird zusätzlich die Membran gegen die
Seiten des Schuhschaftes gepresst.
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Ein
großer
Nachteil dieser Ausführungsform besteht
zunächst
darin, dass im Übergangsbereich von
der Sohlenebene zu den Schaftseiten zwischen der elastischen Schicht
und der Membran ein freier Zwickel verbleibt, in dem eine Anpressung
nicht erfolgt und dadurch die Verklebung nur unvollständig ausgeführt wird.
Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus der Befestigung des Leistens
lediglich im Kammbereich. Das erfordert die Verwendung von Spezialleisten,
die kostenintensiv bei der Anschaffung sind und die zudem nur mit
entsprechendem Zeitaufwand in der entsprechenden Halterung befestigt
werden können.
Bei der Herstellung von Schuhen mit hohem Schaft, beispielsweise
bei Stiefeln, entstehen Stabilitätsprobleme
mit dem Risiko, dass der Schuhleisten kippt. Ferner führt die
alleinige Befestigung am Leistenkamm dazu, dass der größte Teil
der Presskraft auf die Laufsohle von dem Bereich des Absatzes abgefangen
wird. Der Vorderkappenbereich dagegen wird weniger stark an den
Schaftboden angepresst, was letztlich zu einer über die Laufsohle uneinheitlichen
Klebequalität
führt.
Hinzu kommt, dass in einer derartigen Vorrichtung nur Schuhe mit
flachem oder lediglich geringem Absatz hergestellt werden können. Bei
Schuhen mit höherem
Absatz kann die Sohle nicht flächig
auf den Boden des Schuhschaftes gepresst werden.
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Vor
diesem Hintergrund stellt sich der Erfindung die Aufgabe, eine Vorrichtung
anzugeben, mit der ein verbessertes Anpressen der Laufsohle an den
Schuhschaft und damit eine verbesserte Verklebung zwischen Laufsohle
und Schuhschaft erfolgt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs
1 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Mit
der Erfindung gelingt es erstmals, alle Vorteile der aus dem Stand
der Technik bekannten Vorrichtungen innerhalb einer einzigen Vorrichtung zu
vereinen. Dabei gibt sich die Erfindung nicht damit zufrieden, lediglich
bekannte Merkmale zusammenzuführen,
sondern schafft es, bekannte Merkmale mit neuen Merkmalen derart
zu kombinieren, dass Nachteile der eingangs beschriebenen Vorrichtungen
nicht mehr zum Tragen kommen.
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Durch
die Anordnung der Druckfläche
innerhalb des Druckraumes und Führung
der Membran zwischen Druckfläche
und Laufsohle kann sich die Membran allseitig sowohl an die Laufsohle
als auch den Schuhschaft anlegen, so dass keine drucklosen Klebebereiche
mehr vorhanden sind. Unabhängig davon
kann durch die Druckfläche
in der Sohlenebene ein weiterer Anpressdruck ausgeübt werden.
Es daher möglich
die Seitenbereiche der Laufsohle mit einem anderen Anpressdruck
als in der Sohlenebene gegen den Schaft zu pressen. Die Pressung
in der Sohlenebene ist vorteilhafterweise stärker als die Pressung durch
die Membran.
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Ein
weiterer Vorteil liegt darin, dass durch Erzeugen eines Anpressdrucks
auf die Sohle mittels der Druckfläche ein Fixieren der Membran
gegenüber
der Laufsohle und dem Schuhschaft stattfindet, so dass beim anschließenden Aufbringen
eines Überdrucks
im Druckraum ein Verrutschen der Laufsohle gegenüber dem Schuhschaft nicht mehr
zu befürchten
ist.
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Zudem
erlaubt die Erfindung den Schuhschaft mit Laufsohle in Gebrauchslage
auf die Druckfläche
unter Zwischenschaltung der Membran aufzulegen. Dies ermöglicht dem
Benutzer der Erfindung, die Schuhschäfte mit Laufsohle schnell und
ohne weitere Fixierung und Ausrichtung in die Vorrichtung einzulegen.
Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
lässt sich
die Herstellungsleistung eines Betriebes somit deutlich erhöhen.
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Bevorzugt
ist ferner eine Ausführungsform der
Erfindung mit elastischer Membran. Eine elastische Membran schmiegt
sich an den Schuhschaft durch Dehnung an. Eine Faltenbildung ist
somit ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben jedoch Ausführungsformen
der Erfindung mit teilelastischen oder nicht elastischen Membranen.
Eine nicht elastische Membran kann beispielsweise aus einem luftdichten
Gewebe oder einer Folie bestehen, die im wesentlichen der Negativform
des Schuhschaftes mit Laufsohle entspricht. Dieses Material hat
den Vorteil, dass es beim Aufbringen von Überdruck im Druckraum keine
ungewollte Blasenbildung stattfindet. Eine teilelastische Membran
stellt einen Kompromiss beider Varianten dar.
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Vorteilhafterweise
wird die Membran an der Oberseite der Aufnahme befestigt, während sich
die Druckfläche
deutlich unterhalb der Befestigungsebene befindet. Dadurch ergibt
sich eine Form der Membran, die im groben der des Schuhschaftes
mit Laufsohle entspricht. Somit reichen bereits geringe Verformungen
aus um einen Anpressdruck zu erzeugen.
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Die
Befestigung der Membran erfolgt vorteilhafterweise mit Hilfe einer
Klemmplatte, die die Membran auf die Oberseite der Aufnahme spannt.
Dadurch entsteht eine kontinuierliche die Öffnung umlaufende Klemmung
bei gleichzeitiger Dichtung. Durch die Anordnung von Profilierungen
im Klemmbereich wird die Klemmkraft und Dichtwirkung erhöht und damit
die Betriebssicherheit gesteigert.
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Vor
allem in Verbindung mit elastischen Membranen ist es vorteilhaft,
die Öffnung
der Aufnahme zumindest in Teilbereichen mit einer Abdeckplatte zu
verschließen.
Dadurch wird verhindert, dass die Membran beim Aufbringen von Überdruck
Blasen bildet und somit der Druck nach oben ausweicht.
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Eine
Variante der Erfindung sieht vor, die Abdeckplatte am Gegenhalter
zu befestigen, so dass mit einer Relativbewegung zwischen Gegenhalter und
Druckfläche
gleichzeitig die Abdeckplatte die Öffnung verschließt. Vorzuziehen
ist jedoch eine Abdeckplatte, die an der Aufnahme angeordnet ist,
was eine bessere Zugänglichkeit
beim Einlegen der Schuhschäfte
mit Laufsohle gewährleistet
ist. Dabei ist die Abdeckplatte zweigeteilt, so dass deren Hälften innerhalb
einer Horizontalführung
zur Seite gefahren werden können
und so die Öffnung
frei geben.
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In
einer konstruktiv einfachen und damit kostengünstigen Ausführungsform
der Erfindung wird die Druckfläche
vom Boden der Aufnahme gebildet. Bevorzugt ist demgegenüber jedoch
eine Druckfläche,
die sich aus einer Vielzahl von Druckstempeln zusammensetzt. Die
einzelnen Druckstempel sind innerhalb von Vertikalführungen
elastisch oder plastisch gebettet, so dass die Druckfläche einer
von einer Ebene abweichenden Kontur der Laufsohle folgen kann. Da
dies Konturabweichung vor allem in Längsrichtung der Laufsohle vorhanden
ist, beschränkt
sich die Erfindung in vorteilhafter Weiterbildung auf Druckstempel,
die sich über
die gesamte Breite der Druckfläche
erstrecken. Um unter anderem auch Höhendifferenzen in Querrichtung
berücksichtigen
zu können
ist zwischen der Druckfläche
und der Laufsohle eine Ausgleichsmatte vorgesehen.
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Zur
weiteren Anpassung der Druckstempel an die Neigung des Sohlenverlaufs
sind deren Kopfstücke
gelenkig gelagert, vorzugsweise um eine Querachse bezüglich der
Sohlenlängsachse.
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Die
elastische Bettung der Druckstempel wird vorteilhafterweise mittels
Federelementen, vorzugsweise Sprungfedern oder Gasdruckzylinder
erreicht, die jedem Druckstempel zugeordnet sind. Anstelle der elastischen
Bettung ist es auch möglich
die Druckstempel an Hydraulikzylinder zu koppeln, die untereinander über eine
Druckleitung kommunizieren. Dadurch ist eine Bewegung der Druckstempel untereinander
möglich
bei gleichzeitiger Kraftübertragung
in der gesamten Druckfläche.
Zur Vergrößerung des
Einsatzbereichs ist die Druckfläche
in ihrer Längsrichtung
bevorzugt in zwei oder mehr Teilbereiche untergliedert, von denen
einer oder mehrere an unterschiedliche Neigungen oder Versätze im Sohlenverlauf
anpassbar sind. Dadurch ist es möglich auch
hochgesprengtes Schuhwerk herzustellen.
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Der
mit der Druckfläche
zusammenwirkende Gegenhalter besteht bevorzugt aus zwei Druckarmen,
von denen sich der eine auf dem Leistenkamm und der andere auf der
Schaftkappe abstützt.
So wird eine gleichmäßige Anpressung
der Laufsohle an den Schaftboden erreicht.
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Zur
selbsttätigen
Anpassung des Gegenhalters an die Oberflächenkontur des aufgeleisteten Schaftes
sind die beiden Druckarme in Richtung ihrer Längsachse verschieblich und über ein
hydraulisch oder mechanisch arbeitendes Ausgleichssystem miteinander
gekoppelt. Dadurch führt
eine Vertikalbewegung des einen Druckarme zu einer entgegengesetzten
Vertikalbewegung des anderen Druckarme um den entsprechenden Betrag
unter Aufrechterhaltung der Druckkraft.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Ansicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit zentral angeordnetem Pressaggregat,
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2 einen
Längsschnitt
durch das Pressaggregat in größerem Maßstab,
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3 einen
Vertikalschnitt durch die in 1 dargestellte
Vorrichtung entlang der Linie III–III,
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4 eine
Draufsicht auf die Abdeckplatte,
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5 bis 7 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
in verschiedenen Arbeitspositionen,
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8 einen
Längsschnitt
durch eine weitere Ausführungsform
eines Pressaggregats und
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9 das
in 8 dargestellte Pressaggregat in Verbindung mit
einem anderen Schuhmodell.
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In 1 sieht
man eine erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer Vorderansicht, wobei der Bereich des Pressaggregats 20 aufgebrochen
dargestellt ist. Man sieht zunächst
einen Maschinentisch 1, bestehend aus den Seitenteilen 2,
die über
eine Tischplatte 3 miteinander verbunden sind. Der Fußbereich
der Seitenteile 2 ist zudem durch eine Verstrebung 4 ausgesteift.
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In
der vertikalen Verlängerung
der Seitenteile 2 sieht man Stützsäulen 5, deren obere
Enden über
einen Jochträger 6 miteinander
verbunden sind, so dass auf diese Weise eine rahmenartige Tragkonstruktion
gebildet wird. Der Jochträger 6 wird
von zwei in geringem Abstand parallel verlaufenden Vierkanthohlprofilen 7 verläuft (3),
an denen ein Gegenhalter 8 aufgehängt ist. Die Befestigung erfolgt über einen
Bolzen 9, der zwischen den beabstandeten Vierkanthohlprofilen 7 angeordnet
ist und eine Montageplatte 10 gegen die Unterseite des
Jochträgers 6 spannt.
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Die
Montageplatte 10 besitzt an ihrer Unterseite wiederum eine
horizontale Linearführung 11, die
zur Aufnahme zweier vertikal ausgerichteter Druckstützen 12 dient.
Dabei ist die in 1 rechts dargestellte Druckstütze 12 nach
Einschieben in die Linearführung 11 in
ihrer Position fixiert. Die andere Druckstütze 12 bleibt innerhalb
der Linearführung 11 verschieblich
und ist über
einen Betätigungshebel 13 horizontal
gegenüber
der Linearführung 11 auf
die Größe des herzustellendes
Schuhwerks einstellbar.
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Die
Druckstützen 12 bestehen
jeweils aus einer hydraulischen Zylinder-Kolben-Einheit, deren bewegliche
Kolben 14 ein Druckpolster 15 tragen. Die Druckpolster 15 können beweglich
an den Kolben 14 befestigt sein, um eine Anpassung an die
Oberflächenneigung
des Leistens oder des Schaftes zu ermöglichen.
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Die
hydraulischen arbeitenden Zylinder-Kolben-Einheiten sind über eine
nicht weiter dargestellte Druckleitung miteinander verbunden, so
dass die Bewegung eines Kolbens 14 an die Bewegung des
anderen Kolbens 14 gekoppelt ist. Dadurch wird ein hydraulischer
Wegausgleich geschaffen, mit Hilfe dessen ein selbsttätiges Anpassen
des Gegenhalters an den aufgeleisteten Schuhschaft erfolgt, was
im weiteren noch näher
erläutert
wird.
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Auf
der Tischplatte 3 stützt
sich mittig eine Zylinderkolbeneinheit 16 mit ihrem Fuß 17 ab.
Die Zylinderkolbeneinheit 16 wird pneumatisch betrieben und über einen
Druckkessel mit Druckluft versorgt, der an einen nicht weiter dargestellten
Kompressor angeschlossen ist.
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Auf
dem Ende des beweglichen Kolbens der Zylinderkolbeneinheit 16 sitzt
eine Druckplatte 19, die wiederum ein Pressaggregat 20 trägt.
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Der
nähere
Aufbau des Pressaggregats 20 geht vor allem aus den 2 bis 4 näher hervor. Das
Pressaggregat 20 besitzt eine wannenförmige Aufnahme 21,
die von einem umlaufenden dickwandigen Rahmen 22 und einem
sich daran nach unten anschließenden
trogförmigen
Boden 23 gebildet wird. Die Druckplatte 19 der
Zylinderkolbeneinheit 16 stützt sich gegen diesen Boden 23 ab,
womit das gesamte Pressaggregat 20 in Richtung des Gegenhalters 8 anhebbar
ist.
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Die
Oberseite des Rahmens 22 einschließlich der von ihm umschlossenen Öffnung wird
von einer Membran 24 gasdicht verschlossen. Dazu ist unter
Zwischenschaltung der Membran 24 eine zum Rahmen 22 kongruente
Klemmplatte 25 auf den Rahmen 22 gespannt. Im
Klemmbereich ist zwischen dem Rahmen 22 und der Klemmplatte 25 eine
umlaufende komplementäre
Profilierung 26 vorgesehen, die zum einen die Klemmwirkung
erhöht
und zum anderen die Dichtwirkung verbessert. Auf diese Weise umschließen die
wannenförmige
Aufnahme 21 und die Membran 24 einen gasdichten
Druckraum 30. Über
die Leitung 38 ist der Druckraum 30 mit einem Überdruck
beaufschlagbar. Die Leitung 39 dient zur Erzeugung eines
Unterdrucks im Druckraum 30.
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Auf
ihrer Oberseite ist die Klemmplatte 25 an den in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Seiten jeweils von einer horizontalen Linearführung 47 eingefasst.
In dieser ist eine Abdeckplatte 46 querverschieblich gelagert.
Durch Längsteilung
der Abdeckplatte 46 entstehen zwei achsensymmetrische Teile 48 und 49,
die mittels eines nicht dargestellten Antriebs seitlich zu den Längsrändern der
Aufnahme 21 gefahren werden können. In der Symmetrieebene besitzt
die Abdeckplatte 46 zwei Ausnehmungen 66 und 67,
die zur Durchführung
der beiden Druckarme 12 des Gegenhalters 8 dienen.
Dieser Sachverhalt ist vor allem in 4 dargestellt,
wobei in gestrichelten Linien der Schuhschaft 40 mit Leisten 41 und
die Druckarme 12 gezeigt sind.
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Die
Membran 24 besitzt elastische Eigenschaften und besteht
vorzugsweise aus Gummi. Im zentralen Bereich ist die Membran 24 zur
Ausbildung einer Aufnahmemulde in Richtung des Bodens 23 verformt.
In diese Mulde ist ein auf einen Leisten 41 montierter
Schuhschaft 40 mit aufgelegter Laufsohle 42 in
aufrechter Gebrauchslage eingelegt. Die Laufsohle 42 bedeckt
neben dem Schaftboden zusätzlich auch
die Kappe 43, die Ferse 44 und die Seitenbereiche 45 des
Schuhschaftes 40. Diese Bereiche sind in vorangegangenen
Arbeitsschritte durch Rauen und Leimauftrag für den Pressvorgang vorbereitet.
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Unterhalb
der Membran 24 und im Bereich des trogförmigen Bodens 23 sieht
man eine Baugruppe 27 zum Bereitstellen einer unterhalb
der Membran 24 verlaufenden Druckfläche 28. Die Baugruppe 27 besitzt
ein Gehäuse 29 mit
parallel zur Schuhschaftachse verlaufender Längserstreckungsrichtung. Die
Oberseite des Gehäuses 29 ist
dickwandig ausgebildet ist und weist in einer Vielzahl planparalleler
Radialebenen paarweise angeordnete Vertikalbohrungen 30 aufweist.
Die Bohrungen 30 dienen zur Aufnahme und Führung vertikal
wirkender Druckstempel 31.
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Jeder
Druckstempel 31 wird gebildet von paarweise in den Bohrungen 30 vertikal
verschieblich angeordneten zylindrischen Stößeln 32, deren obere Enden
durch einen Querbalken 33 verbunden sind. Die Oberseite
des Querbalkens 33 weist jeweils eine sphärische Hohlwölbung zur
Aufnahme stabförmiger Kopfstücke 34 mit
an der Unterseite komplementärer Wölbung auf.
Die Oberseite der Kopfstücke 34 ist plan.
Dadurch ist es möglich,
die Längsneigung
der Oberseite der einzelnen Kopfstücke 34 durch Drehen derselben
in der Hohlwölbung
des Querbalkens 33 zu verstellen.
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Eine
Vielzahl solcher Druckstempel 31 über die Länge des Gehäuses 29 ergeben mit
ihren Oberseiten die Druckfläche 28,
auf der zur Kompensation feiner Höhendifferenzen in Quer- und
Längsrichtung eine
Ausgleichsmatte 35 mit elastischen, plastischen oder elasto-plastischen
Eigenschaften angeordnet ist.
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Unterhalb
eines jeden Stößels 32 ist
in Verlängerung
der Stößellängsachse
ein Federelement 36 in Form einer Sprungfeder 36 angeordnet,
das mit seinem unteren Ende in einer Vertiefung 37 im Boden des
Gehäuses 29 gelagert
ist. Dadurch wird eine elastische Bettung der Stößel 32 und damit der Druckstempel 31 im
Gehäuse 29 erreicht.
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Eine
nicht dargestellte Alternative hierzu ist, anstelle der Sprungfedern 36 hydraulische
Zylinderkolbeneinheiten vorzusehen, die über Druckleitungen miteinander
korrespondieren.
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Die
Funktionsweise der Erfindung wird unter zusätzlicher Zuhilfenahme der 5 – 7 nachstehend
erläutert.
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Die 1 – 3 zeigen
die Ausgangsstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung für einen Klebevorgang,
bei der die Aufnahme 21 durch Einfahren der Zylinderkolbeneinheit 16 in
eine untere Position gefahren ist. Die beiden Teile 48 und 49 der Abdeckplatte 46 sind
seitlich auseinandergefahren und geben so den Zugang zur Aufnahmemulde
der Aufnahme 21 frei. Die Druckstempel 31 befinden
sich in einem unbelasteten Zustand und werden infolge der Federkraft
der Federelemente 36 nach oben gedrückt, so dass die Druckfläche 28 mit
Ausgleichsmatte 35 an der Unterseite der Membran 24 anliegt.
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Die
Membran 24 folgt im wesentlichen der Form der wannenförmigen Aufnahme 21,
das heißt, sie
ist im zentralen Bereich zur Druckfläche 28 hin muldenförmig gewölbt. Durch
Erzeugen eines Unterdrucks im Druckraum 30 kann zusätzlich erreicht werden,
dass die Membran 24 zur Vergrößerung des Aufnahmeraumes zur
Innenwandung der Aufnahme 21 hin gezogen wird.
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In
diesem Zustand wird ein aufgeleisteter und gezwickter Schuhschaft 40 mit
gerautem und geleimtem Boden und aufgelegter Laufsohle unter Zwischenschaltung
der Membran 24 auf die Druckfläche 28 gelegt, wobei
die hintere Druckstütze 12 über dem Kamm
des Leistens 41 und die vordere Druckstütze über dem Kappenbereich 43 des
Schuhschaftes 40 angeordnet ist.
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Der
nächste
Verfahrensschritt ist in 5 dargestellt und zeigt den
Zustand nach Ausfahren der Zylinderkolbeneinheit 16, wodurch
die Aufnahme 21 mit dem Schuhschaft 40 in Richtung
des Gegenhalters 8 angehoben wird. Dabei kommt die hintere Druckstütze 12 in
Kontakt mit dem Kamm des Leisten 41 und die vordere Druckstütze 12 in
Kontakt mit der Spitze des Schuhschaftes 40. Infolge der
hydraulischen Koppelung und teleskopierbaren Ausbildung der Druckstützen 12 erfolgt
eine selbsttätige
Anpassung des Gegenhalters 8 an die Höhenkontur des aufgeleisteten
Schuhschaftes 40.
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Durch
anhaltendes Ausfahren der Zylinderkolbeneinheit 16 wird
der Schuhschaft 40 mit Laufsohle 42 zwischen der
Druckfläche 28 und
den Druckpolstern 15 des Gegenhalters 8 eingeklemmt. Dies
führt zu
einer Fixierung der Membran 24 gegenüber dem Schuhschaft 40.
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Parallel
dazu werden die beiden Teile 48 und 49 der Abdeckplatte 46 innerhalb
der Horizontalführung 47 zur
Mitte gefahren um die Öffnung
der Aufnahme 21 zu schließen. Im Zuge des Zusammenfahrens
der Teile 48 und 49 werden die Öffnungen 66 und 67 in
der Abdeckplatte 46 gebildet, die den Bereich der Druckarme 12 zu
deren Durchführung
aussparen.
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Gleichzeitig
werden im Zuge des Ausfahrens der Zylinderkolbeneinheit 16 die
Druckstempel 31 mit Kraft beaufschlagt, was zunächst zu
einer Anpassung der Kopfstücke 34 an
die Längsneigung
der Laufsohle 42 durch Drehen in der Hohlwölbung des Querbalkens 33 bewirkt.
Bei weiterer Hubbewegung findet nach Überwindung der Federkraft der
Federelemente 36 ein Einschieben der Druckstempel 31 in das
Gehäuse 29 statt,
bis die Querbalken 33 auf die Oberseite des Gehäuses 29 auflaufen.
Dies findet im Regelfall im Ballen- und Fersenbereich des Schuhschaftes 40 statt,
da der aufgeleistete Schuhschaft 40 im mittleren Bereich
entsprechend der Anatomie des menschlichen Fußes eine Wölbung nach oben aufweist. Für eine gleichmäßige Anpressung
der Laufsohle 42 an den Boden des Schaftes 40 auch
im mittleren Bereich sorgen die mit Federkraft beaufschlagten Druckstempel 31,
die in diesem Zustand nur teilweise in das Gehäuse 29 eingeschoben
sind. Kleinere Höhendifferenzen
im Übergangsbereich zwischen
den Druckstempeln 31 sowie in Querrichtung der Laufsohle 42 werden
von der Ausgleichsmatte 35 kompensiert.
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In
diesem Arbeitsschritt findet somit eine Pressung der Laufsohle 42 an
den Boden des Schuhschaftes 40 statt, wobei die Presskraft über die Druckkraft
der Zylinderkolbeneinheit 16 eingestellt werden kann.
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Anschließend findet
eine Beaufschlagung des Druckraums 30 mit Druckluft über die
Druckleitung 38 statt, wodurch sich die in den 6 und 7 dargestellte
Wirkung einstellt wird. Man sieht, wie die Membran 24 versucht
dem Überdruck
auszuweichen, indem sich eine Gegenwölbung in Richtung der verschlossenen Öffnung der
Aufnahme 21 aufbaut. An einer Ausdehnung der Membran 24 über die Oberseite
der Aufnahme 21 hinaus ist die Membran 24 durch
die geschlossene Abdeckplatte 46 gehindert, so dass die
Membran 24 gezwungen ist, sich an die Laufsohle 42 und
dem Schuhschaft 40 im Bereich der Kappe 43, der
Ferse 44 und der Seiten 45 anzulegen. Durch Erhöhung des Überdrucks
findet ein allseitiges Anpressen der Laufsohle 42 an den
Schuhschaft 40 statt. Der Anpressdruck entspricht dabei dem Überdruck
im Druckraum 30. Der durch die Membran 24 erzeugte
Anpressdruck ist somit unabhängig
von der Presskraft im Sohlenbereich durch die Druckfläche 28,
was zeigt, dass eine differenzierte Druckaufbringung bei der Verklebung
der Laufsohle 42 mit dem Schuhschaft 40 möglich ist.
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Sobald
der Klebevorgang abgeschlossen ist, wird durch Umkehrung der beschriebenen
Arbeitsschritte die Entnahme des aufgeleisteten Schuhschaftes 40 mit
aufgeklebter Laufsohle 42 aus der Aufnahme 21 ermöglicht und
ein neuer Arbeitszyklus kann beginnen.
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Die 8 und 9 zeigen
schließlich
eine weitere Ausführungsform
der Erfindung. Diese Ausführungsform
entspricht weitestgehend der unter den 1 – 7 beschriebenen
Vorrichtung, so dass für
gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen Verwendung finden und das
bereits Gesagte entsprechend gilt. Unterschiede sind lediglich im
Bereich der Baugruppe 50 zur Erzeugung eines komplexeren
Verlaufs der Druckfläche 51 vorhanden,
deren Ziel es ist, auch Laufsohlen 52 mit ausgeprägtem Absatz 53 mit einem
aufgeleisteten Schuhschaft 68 verkleben zu können.
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Die
Baugruppe 50 setzt sich aus den Teilelementen 54, 55 und 56 zusammen.
Das Teilelement 54 bildet die Druckfläche 28 im Bereich
des Ballens und der Spitze des Schuhschaftes 68. Zur Anpassung
an die Längsneigung
des Verlaufs der Sohle 52 ist das Teilelement 54 um
eine horizontale Achse 57 innerhalb der Aufnahme 21 schwenkbar
gelagert. Der Antrieb erfolgt mittels einer in den Boden 23 eingelassenen
Zylinderkolbeneinheit 58, deren beweglicher Kolben 59 endseitig
ein Langloch aufweist. In das Langloch greift ein Bolzen 60 ein,
der im Fußbereich
des Teilelements 54 angeordnet ist. Durch mehr oder weniger
weites Ausfahren der Zylinderkolbeneinheit 58 wird die
Druckfläche 28 im
Bereich des Teilelements 54 verstellt.
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Das
Teilelement 55 verkörpert
den mittleren Bereich der Druckfläche 28 bis zum Beginn
des Absatzes 53. Das Teilelement 55 entspricht
im Aufbau der unter den 1 – 6 beschriebenen
Baugruppe 27 und ist im Gegensatz dazu lediglich wesentlich kürzer ausgebildet.
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Das
Teilelement 56 bildet die Druckfläche 28 im Bereich
des Absatzes 53 und zeichnet sich durch eine Höhenverstellbarkeit
zur Anpassung an unterschiedliche Absatzhöhen aus. Zu diesem Zweck ist zwischen
dem Boden 23 der Aufnahme 21 und dem Teilelement 56 eine
Zylinderkolbeneinheit 61 angeordnet, deren beweglicher
Kolben 62 das Teilelement 56 trägt.
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Sind
die Teilelemente 54 bis 56 der Baugruppe 50 an
die Längskontur
der Laufsohle 52 eingestellt, entspricht die Funktionsweise
dieser weiteren Ausführungsform
der unter den 1 – 6 beschriebenen.
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Die Überlegenheit
der Erfindung gegenüber dem
Stand der Technik kommt unter anderem durch 9 zum Ausdruck.
Man sieht dabei einen Schuhschaft 69 mit Laufsohle 63,
deren Verlauf im Bereich des Absatzes 64 einen spitzen
Winkel aufweist, wodurch ein Zwickel 65 gebildet wird.
Dieser Zwickel 65 ist nur schwer von den diesem Bereich
zugeordneten Druckstempeln 31 erreichbar. Dennoch wird
hier ein Anpressdruck auf die Sohle 63 ausgeübt, indem
die mit Überdruck
beaufschlagte Membran 24 sich dem Sohlenverlauf im Bereich
des Zwickels 65 anpasst. Es findet somit durch die Druckfläche 28 und
die Membran 24 eine kombinierte Anpressung der Laufsohle 63 an
den Schuhschaft 69 statt.