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DE202004011406U1 - Badezimmerschrank - Google Patents

Badezimmerschrank Download PDF

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DE202004011406U1
DE202004011406U1 DE200420011406 DE202004011406U DE202004011406U1 DE 202004011406 U1 DE202004011406 U1 DE 202004011406U1 DE 200420011406 DE200420011406 DE 200420011406 DE 202004011406 U DE202004011406 U DE 202004011406U DE 202004011406 U1 DE202004011406 U1 DE 202004011406U1
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Villeroy and Boch AG
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Villeroy and Boch AG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B67/00Chests; Dressing-tables; Medicine cabinets or the like; Cabinets characterised by the arrangement of drawers
    • A47B67/02Cabinets for shaving tackle, medicines, or the like

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  • Bathtubs, Showers, And Their Attachments (AREA)

Abstract

Badezimmerschrank, insbesondere Spiegelschrank, mit einem aus einer Rückwand (8) und vier Seitenwänden (3, 4) bestehenden, einseitig offenen Schrankkorpus (2) und einer verschwenkbar am Schrankkorpus (2) angeordneten Tür (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Tür (5) aus einem plattenförmigen Flächenelement (6) und einem das Flächenelement (6) aufnehmenden Tragrahmen (7) gebildet ist, wobei der Tragrahmen (7) auf der dem Schrankkorpus (2) in geschlossener Stellung der Tür (5) zugewandten Seite des Flächenelementes (6) einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum VT ausbildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Badezimmerschrank, insbesondere einen Spiegelschrank, mit einem aus einer Rückwand und vier Seitenwänden bestehenden, einseitig offenen Schrankkorpus und einer verschwenkbar am Schrankkorpus angeordneten Tür.
  • Badezimmerschränke der vorgenannten Art sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt, weshalb es eines druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
  • Badezimmerschränke der vorbekannten Art bestehen in aller Regel aus einem Schrankkorpus und einer daran verschwenkbar angeordneten Tür. Der Schrankkorpus seinerseits ist aus vier Seitenwänden und einer Rückwand gebildet, wobei die offene Vorderseite des Schrankkorpus mittels der daran angeordneten Tür wahlweise verschließbar ist. Der Badezimmerschrank dient der Aufnahme von Badutensilien, wie beispielsweise von Hygiene- und Pflegemitteln, und kann beispielsweise oberhalb eines Waschbeckens montiert werden.
  • Die Tür vorbekannter Badezimmerschränke ist zumeist in Form eines Spiegels ausgebildet, der mittels daran angeordneter Scharniere verschwenkbar am Schrankkorpus angeordnet ist. Zur optischen Aufwertung des Badezimmerschrankes kann der als Tür dienende Spiegel randseitig einen umlaufenden Zierrahmen aufweisen, welcher vorzugsweise farblich auf den Schrankkorpus abgestimmt ist.
  • Von Nachteil vorbekannter Badezimmerschränke ist, daß der vom Badezimmerschrank zur Aufbewahrung von Badutensilien zur Verfügung gestellte Volumenraum nicht optimal ausgenutzt werden kann. In der Regel ist nämlich der vom Badezimmerschrank zur Verfügung gestellte Volumenraum durch innerhalb des Badezimmerschrankes in Höhenrichtung übereinander angeordnete Einlegeböden unterteilt. Dabei bemißt sich der Abstand zwischen den einzelnen Einlegeböden nach der Größe der vom Badezimmerschrank aufzunehmenden Gebrauchsgegenstände. Soll nun ein in Bezug auf seine Höhenerstreckung vergleichsweise großer Gebrauchsgegenstand, wie z. B. eine Haarspraydose oder dergleichen, vom Badezimmerschrank aufgenommen werden, so ist in Entsprechung der Größe dieses Gebrauchsgegenstandes der Abstand zwischen der den Gebrauchsgegenstand aufnehmenden Bodenplatte und der oberhalb dieses Gebrauchsgegenstandes vorgesehenen Bodenplatte zu bemessen. In Bezug auf ihre Höhenerstreckung kleinere Gebrauchsgegenstände, die auf derselben Bodenplatte wie der vergleichsweise große Gebrauchsgegenstand abgestellt werden sollen, nutzen allerdings in nachteiliger Weise nicht den gesamten und durch die Größe des vergleichsweise großen Gebrauchsgegenstandes bedingten Abstand zwischen den beiden übereinander angeordneten Bodenplatten aus, so daß der vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellte Volumenraum nicht effektiv ausgenutzt werden kann. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die von einem Badezimmerschrank üblicherweise aufzunehmenden Gebrauchsgegenstände verfügen in aller Regel über sehr unterschiedlich große Standflächen. So weist beispielsweise eine Haarspraydose eine vergleichsweise kleine Standfläche auf, wohingegen beispielsweise eine Cremedose über eine vergleichsweise große Standfläche verfügt. Stehen nun zwei Gebrauchsgegenstände, die über unterschiedlich große Standflächen verfügen, innerhalb des Badezimmerschrankes nebeneinander, so ergeben sich schon allein aufgrund der unterschiedlich großen Standflächen nicht nutzbare Volumenzwischenräume zwischen den einzelnen Gebrauchsgegenständen, und zwar insbesondere dann, wenn der besseren Handhabung wegen die einzelnen Gebrauchsgegenstände voneinander beabstandet innerhalb des Badezimmerschrankes plaziert werden.
  • Ausgehend vom Vorbeschriebenen ist daher Aufgabe der Erfindung, unter Vermeidung der vorgenannten Nachteile einen Badezimmerschrank bereitzustellen, dessen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen bereitgestellter Volumenraum besser und damit effektiver ausgenutzt werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen ein Badezimmerschrank, insbesondere Spiegelschrank, mit einem aus einer Rückwand und vier Seitenwänden bestehenden, einseitig offenen Schrankkorpus und einer verschwenkbar am Schrankkorpus angeordneten Tür, dadurch gekennzeichnt, daß die Tür aus einem plattenförmigen Flächenelement und einem das Flächenelement aufnehmenden Tragrahmen gebildet ist, wobei der Tragrahmen auf der dem Schrankkorpus in geschlossener Stellung der Tür zugewandten Seite des Flächenelements einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum ausbildet.
  • Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes ist die Unterteilung des vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraums in zwei voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume. Ein erster Volumenraum wird wie bei aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschränken durch den Schrankkorpus bereitgestellt. Ein zweiter, hiervon unabhängig verwendbarer Volumenraum ergibt sich durch die besondere Ausgestaltung der am Schrankkorpus verschwenkbar angeordneten Tür, die nämlich über einen das plattenförmige Flächenelement aufnehmenden Tragrahmen vertilgt, der in Türdickenrichtung eine über die Dicke des Flächenelements hinausgehende Größe aufweist und so auf der dem Schrankkorpus in geschlossener Stellung der Tür zugewandten Seite des Flächenelements einen Volumenraum ausbildet. Der vom Schrankkorpus bereitgestellte Volumenraum einerseits und der vom Tragrahmen der Tür bereitgestellte Volumenraum andererseits bilden zusammen den vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraum aus. Von Vorteil dieser Unterteilung des vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraums ist, daß ein jeder der beiden Volumenräume unabhängig vom jeweils anderen in Benutzung genommen werden kann. Dies schafft die Möglichkeit, die Anordnung von Gebrauchsgegenständen innerhalb des Badezimmerschrankes derart aufeinander abzustimmen, daß Volumenraumanteile, die bei herkömmlichen, aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschränken bisher ungenutzt blieben, effektiv ausgenutzt werden können. So kann zwecks besserer Raumausnutzung beispielsweise vorgesehen sein, daß der vom Tragrahmen der Tür bereitgestellte Volumenraum zur Aufnahme von vergleichsweise hohen, schlanken Gebrauchsgegenständen benutzt wird, wohingegen der vom Schrankkorpus bereitgestellte Volumenraum zur Aufnahme von vergleichsweise niedrigen und eine vergleichsweise große Standfläche aufweisenden Gebrauchsgegenständen dient. Darüber hinaus kann die Anordnung von Einlegeböden und dergleichen Aufnahmen bezüglich beider Volumenräume derart aufeinander abgestimmt werden, daß die unerwünschte Ausbildung von nicht effektiv nutzbaren Volumenraumanteilen vermieden wird. Damit erlaubt der erfindungsgemäße Badezimmerschrank im Unterschied zu herkömmlichen Badezimmerschränken eine weitaus bessere und effektivere Ausnutzung des vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraums.
  • Die Außenabmessungen des Badezimmerschrankes bleiben von der erfindungsgemäßen Unterteilung des vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraums in zwei voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume unbeeinflußt, das heißt die mit dem erfindungsgemäßen Badezimmerschrank zur Verfügung gestellte bessere Aufnahmekapazität wird nicht etwa dadurch erreicht, daß der Badezimmerschrank in seinen Außenabmessungen vergrößert wird, sondern dadurch, daß unter Beibehaltung vorgegebener Außenabmessungen der insgesamt zur Verfügung stehende Volumenraum unterteilt und damit besser nutzbar gemacht wird. Im Unterschied zu in der Baugröße gleich großen Badezimmerschränken der herkömmlichen Bauart liegt die Besonderheit des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes mithin darin, daß der vom Badezimmerschrank zur Verfügung gestellte Volumenraum in voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume aufgeteilt ist, wobei je nach Verwendungszweck des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes eine Aufteilung des insgesamt zur Verfügung stehenden Volumenraums in einem Verhältnis von 1,5 : 1, 2 : 1, 2,5 : 1, 3 : 1 oder dergleichen vorgesehen sein kann.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen aus Hohlprofilen gebildet ist, die mittels Eckverbinder miteinander verbunden sind. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Tragrahmen aus insgesamt vier Profilen besteht, die im montierten Zustand das Flächenelement nach Art eines Bilderrahmens umfassen. In ein jedes der vier Hohlprofile ist ein- wie anderendseitig jeweils ein Eckverbinder eingesetzt, der das Hohlprofil mit den zu diesem Hohlprofil benachbart angeordneten Hohlprofilen verbindet. Dabei kann eine Verbindung zwischen Hohlprofil und Eckverbindern mittels Kleben, Schrauben, Nieten oder dergleichen ausgebildet werden. Die verwendeten Hohlprofile bestehen vorzugsweise aus Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, was den Vorteil hat, daß sie unter Verwendung herkömmlicher Reinigungsmittel auf einfache Weise gereinigt werden können. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die Hohlprofile auch aus anderen Materialien, wie z. B. Kunststoff gebildet sein können, da es erfindungsgemäß allein darauf ankommt, daß der aus den Hohlprofilen gebildete Tragrahmen auf der dem Schrankkorpus in geschlossener Stellung der Tür zugewandten Seite des Flächenelements einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum ausbildet.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen eine umlaufende Nut aufweist, in die das Flächenelement eingesetzt werden kann. Die umlaufende Nut ist innenseitig am Tragrahmen ausgebildet und weist eine zur Dicke des Flächenelementes korrespondierend ausgebildete Spaltweite auf. Zur Ausbildung einer Verbindung zwischen Tragrahmen einerseits und Flächenelement andererseits kann das Flächenelement in die am Tragrahmen ausgebildete Nut eingeklebt sein, beispielsweise mittels Doppelklebeband, was den zusätzlichen Vorteil mit sich bringt, daß die zwischen Tragrahmen einerseits und Flächenelement andererseits angeordnete Doppelklebebandschicht ein direktes Anliegen des Flächenelementes am Tragrahmen verhindert, so daß auf den Tragrahmen einwirkende mechanische Belastungen nicht direkt auf das Flächenelement übertragen, sondern vielmehr zumindest teilweise durch die Doppelklebebandschicht absorbiert werden können. Selbstredend sind aber auch andere Verbindungsarten für die Anordnung des Flächenelementes am Tragrahmen denkbar, so z. B. der Einsatz von Klemmschrauben oder ähnlichem.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung wird das Flächenelement mit dem Tragrahmen stirnseitig verklebt, das heißt das Flächenelement wird nicht in eine am Tragrahmen umlaufend ausgebildete Nut eingesetzt, sondern im Überdeckungsbereich mit dem Tragrahmen bzw. dessen Profilen flächig verklebt.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Flächenelement ein Spiegel, insbesondere ein Doppelspiegel. Auch können Flächenelemente aus anderen Materialien, wie z. B. Holz, Metall, Kunststoff, Stein oder dergleichen eingesetzt werden. Der Phantasie sind insoweit keine Grenzen gesetzt.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die in geschlossener Stellung der Tür dem Schrankkorpus zugewandte Innenseite des Tragrahmens eine umlaufende Nut trägt. In diese Nut kann beispielsweise ein Kunststoffprofil eingesetzt werden, das in geschlossener Stellung der Tür stirnseitig an den Seitenwänden des Schrankkorpus anliegt und mithin als eine Art Türdichtung fungiert. Das Kunststoffprofil, welches beispielsweise aus einem elastischen Kunststoff gebildet sein kann, erfüllt zwei Funktionen. Zum einen wird verhindert, daß der Tragrahmen der Tür in geschlossener Stellung der Tür direkt am Schrankkorpus anliegt, was hilft, das Auftreten von Gebrauchsspuren zu vermeiden, zum anderen wird durch die Anordnung eines Kunststoffprofils sichergestellt, daß keine feuchte Luft oder gar Wasser ungewollt in den Innenraum des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes gelangen kann, was insbesondere mit Blick auf die bestimmungsgemäße Verwendung des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes in einem Badezimmer, welches naturgemäß hohen Luftfeuchtigkeiten ausgesetzt ist, von Vorteil ist.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung kann in die in geschlossener Stellung der Tür dem Schrankkorpus zugewandte Innenseite des Tragrahmens befindliche Nut auch ein magnetischer Profilkörper eingesetzt sein. Gemäß dieser Ausgestaltungsform vertilgt dann die der Innenseite des Tragrahmens in geschlossener Stellung der Tür zugewandte Seite des Schrankkorpus über eine ferromagnetische Folie oder dergleichen. Die in geschlossener Stellung der Tür zwischen Profilkörper einerseits und ferromagnetischer Folie andererseits wirkende magnetische Anziehungskraft sorgt in vorteilhafter Weise dafür, daß eine an den Schrankkorpus nur angelehnte, nicht aber vollständig geschlossene Tür selbsttätig vollständig geschlossen wird. Ferner ist ein unbeabsichtigtes Öffnen der Tür sicher unterbunden. Es versteht sich von selbst, daß die Anordnung eines Kunststoffprofils gemäß vorerläuterter, erster Alternative mit der Anordnung eines magnetischen Profilkörpers gemäß zuvor erläuterter, zweiter Alternative kombiniert werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen mittels wenigstens zweier Scharniere am Schrankkorpus angeordnet ist, wobei die Scharniere eine Verdrehbewegung des Türrahmens und damit der Tür gegenüber dem Schrankkorpus von über 90°, vorzugsweise von 180° zulassen. Die Verwendung von Scharnieren mit einem Öffnungswinkel von über 180° hat dabei den Vorteil, daß bei einer um 180° geöffneten Tür der vom Tragrahmen zur Verfügung gestellte Volumenraum und der vom Schrankkorpus zur Verfügung gestellte Volumenraum nebeneinander zu liegen kommen. Dies ermöglicht einen besonders einfachen und vor allem übersichtlichen Zugriff auf die von den beiden Volumenräumen jeweils aufgenommenen Gebrauchsgegenstände.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen Aufnahmen zur Aufnahme von Trageinrichtungen, die ihrerseits der Aufnahme von Gebrauchsgegenständen dienen, aufweist. Derlei Trageinrichtungen können beispielsweise Einlegeböden, Körbe oder sonstige Aufnahmen sein, in welche Gebrauchsgegenstände zwecks bestimmungsgemäßer Aufbewahrung gestellt, eingehängt oder sonstwie positioniert werden können. Zur Anordnung derartiger Trageinrichtungen am Tragrahmen verfügt dieser über entsprechende Aufnahmen, die gemäß einem besonderen Vorteil der Erfindung Bohrungen sind. Dies erlaubt eine einfache Handhabung, denn können die Trageinrichtungen zwecks Anordnung am Tragrahmen in einfacher Weise in die dafür als Aufnahmen vorgesehenen Bohrungen eingesteckt oder eingeführt werden.
  • Vorzugsweise entspricht die Längserstreckung einer Trageinrichtung im wesentlichen der Breite des vom Tragrahmen zur Verfügung gestellten Volumenraums. Dies ermöglicht eine Ausnutzung des vom Tragrahmen zur Verfügung gestellten Volumenraums über dessen gesamte Breite. In Abstimmung mit der Größe der vom durch den Schrankkorpus bereitgestellten Volumenraum aufgenommenen Gebrauchsgegenstände können für die am Tragrahmen anordbaren Trageinrichtungen auch andere Abmessungen vorgesehen sein, so z. B., daß die Längserstreckung der Trageinrichtung nur der Hälfte, einem Drittel, einem Viertel oder dergleichen der Breite des vom Tragrahmen zur Verfügung gestellten Volumenraums entspricht.
  • Die Trageinrichtung verfügt gemäß einem weiteren Vorteil der Erfindung beidseitig über Fortsätze, die korrespondierend zu den als Bohrungen ausgebildeten Aufnahmen des Tragrahmens ausgebildet sind. Mittels dieser Fortsätze wird die Trageinrichtung in die Bohrungen eingesetzt und lagesicher gegenüber dem Tragrahmen fixiert. Ein ungewolltes Verschieben, Verrücken oder dergleichen der Trageinrichtung gegenüber dem Tragrahmen ist damit wirkungsvoll unterbunden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Trageinrichtung als Stange ausgebildet, an die in Längsrichtung verschieblich eine oder mehrere Funktionseinheiten anordbar sind. Als Funktionseinheit kann beispielsweise ein Vergrößerungsspiegel oder eine Aufnahme zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen dienen. Der Vorteil dieser alternativen Ausgestaltungsform der Trageinrichtung besteht insbesondere darin, daß die Funktionseinheit oder die Funktionseinheiten nicht starr am Tragrahmen angeordnet, sondern vielmehr gegenüber diesem wahlweise entlang der Stange verschieblich positioniert werden können. Je nach Größe der vom Badezimmerschrank aufzunehmenden Gebrauchsgegenstände kann so die Gesamtausnutzung des vom Badezimmerschrank zur Verfügung gestellten Volumenraums optimiert werden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der Tragrahmen eine Zentriereinrichtung zur Zentrierung der am Tragrahmen angeordneten Trageinrichtung auf. Dabei stellt die Zentriereinrichtung sicher, daß die Trageinrichtung in ihrer Lage gleichbleibend ausgerichtet am Tragrahmen angeordnet ist. Vorzugsweise ist dabei die Zentriereinrichtung ein im Hohlprofil des Tragrahmens angeordnetes, elastisches Gummi, vorzugsweise ein Moosgummi. Dieses Moosgummi wird im Rahmen der Montage des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes in die Hohlprofile des Tragrahmens eingebracht, und zwar zumindest im Bereich der als Aufnahmen für die Trageinrichtungen dienenden Bohrungen in den links- und rechtsseitigen Hohlprofilen des Tragrahmens. Das elastische Moosgummi sorgt nach einer Anordnung einer Trageinrichtung am Tragrahmen dafür, daß die Trageinrichtung in Entsprechung der federelastischen Kraft des Gummis einerseits gegenüber dem Tragrahmen zentriert wird, andererseits ein zu weites Einführen der an der Trageinrichtung ausgebildeten Fortsätze in die hierzu korrespondierend ausgebildeten Bohrungen vermieden wird.
  • Gemäß einem weiteren besonderen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen in geschlossener Stellung der Tür über die Seitenwände des Schrankkorpus hinausragt. In geschlossener Stellung deckt die Tür den Schrankkorpus mithin vollständig ab, wodurch der Badezimmerschrank eine insgesamt schlanke und filigrane Außenansicht erhält. In der Seitenansicht ergibt sich infolge des Überstandes der Tür eine deutlich sichtbare Körperkante zwischen Schrankkorpus einerseits und Tür andererseits, die die erfindungsgemäße Volumenraumaufteilung optisch hervorhebt. Von Vorteil dieser Ausgestaltung ist zudem, daß die zwischen Tür und Schrankkorpus angeordneten Scharniere vollständig vom Tragrahmen abgedeckt werden, die Scharniere für einen Betrachter mithin unsichtbar sind.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
  • 1: in einer perspektivischen Darstellung den erfindungsgemäßen Badezimmerschrank in einer ersten Ausführungsform;
  • 2: in einer perspektivischen Darstellung den erfindungsgemäßen Badezimmerschrank in einer zweiten Ausführungsform;
  • 3: in einer perspektivischen Darstellung den erfindungsgemäßen Badezimmerschrank in einer dritten Ausführungsform;
  • 4: in einer teilgeschnittenen Draufsicht in schematischer Darstellung einen Badezimmerschrank gemäß dem Stand der Technik;
  • 5: in einer teilgeschnittenen Draufsicht in schematischer Darstellung einen Badezimmerschrank gemäß der Erfindung in einer ersten Ausführungsform;
  • 6: in einer teilgeschnittenen Draufsicht in schematischer Darstellung einen Badezimmerschrank gemäß der Erfindung in einer zweiten Ausführungsform;
  • 7: in einer teilgeschnittenen Draufsicht die Tür des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 8: in einer teilgeschnittenen Draufsicht die Tür des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 9: in einer perspektivisch-schematischen Darstellung die Tür des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes in einer dritten Ausführungsform;
  • 10: in einer schematisch-perspektivischen Darstellung die Anordnung einer Trageinrichtung;
  • 11: in einer schematischen Ausschnittsdarstellung die Anordnung einer als Stange ausgebildeten Trageinrichtung;
  • 12: in einer schematisch-perspektivischen Darstellung die Innenseite einer Tür des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes mit daran angeordneten Trageinrichtungen und
  • 13: in einer teilgeschnittenen Draufsicht in schematischer Darstellung die Ausbildung eines zwischen Schrankkorpus und Tür angeordneten Türscharnieres.
  • 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Badezimmerschrank 1 gemäß der Erfindung. Gebildet ist der Badezimmerschrank 1 aus einem einseitig offenen Schrankkorpus 2 und einer am Schrankkorpus 2 verschwenkbar angeordneten Tür 5.
  • Der Schrankkorpus 2 besteht aus insgesamt vier Seitenwänden, wobei die perspektivische Darstellung nach 1 die in Zeichnungsebene linke Seitenwand 3 sowie die obere Seitenwand 4 erkennen läßt. Rückseitig ist der Schrankkorpus 2 mit einer in der 1 nicht dargestellten Rückwand 8 verschlossen.
  • Die Tür 5 ist erfindungsgemäß aus einem plattenförmigen Flächenelement 6, beispielsweise einem Spiegel oder einem Doppelspiegel, und einem das Flächenelement 6 aufnehmenden Tragrahmen 7 gebildet. Dabei bildet der Tragrahmen 7, wie aus den weiteren Ausführungen noch zu entnehmen sein wird, auf der dem Schrankkorpus 2 in geschlossener Stellung der Tür 5 zugewandten Seite des Flächenelementes 6 einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum VT aus.
  • Der in 1 beispielhaft dargestellte Badezimmerschrank weist eine Höhe von 650 mm und eine Breite von 300 mm auf. Es versteht sich von selbst, daß auch andere Größenabmessungen gewählt werden können, und zwar insbesondere in Abhängigkeit der späteren Verwendung des Badezimmerschrankes 1 bzw. des am Verwendungsort zur Verfügung stehenden Platzangebotes.
  • 2 zeigt in schematischer Perspektivdarstellung beispielhaft eine zweite Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1. Im Unterschied zum Badezimmerschrank 1 nach 1 verfügt der Badezimmerschrank 1 nach 2 über zwei am Schrankkorpus 2 verschwenkbar angeordnete Türen 5. Dabei ist die in Zeichnungsebene linke Tür 5 links am Schrankkorpus 2 und die in Zeichnungsebene rechte Tür 5 rechts am Schrankkorpus 2 gelenkig angeordnet, so daß die Türen 5 ähnlich einer Flügeltür geöffnet und die in Zeichnungsebene linke Tür 5 nach links und die in Zeichnungsebene rechte Tür 5 nach rechts aufgeschwungen werden kann. In der beispielhaften Darstellung nach 2 weist der Badezimmerschrank 1 eine Breite von 600 mm und eine Höhe von 650 mm auf.
  • 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist der Schrankkorpus 2 mittels zweier Zwischenwände 28 in drei Abschnittsbereiche unterteilt, wobei sowohl der in Zeichnungsebene linke als auch der in Zeichnungsebene rechte Abschnittsbereich mittels einer Tür 5 verschließbar ist.
  • Der mittlere Abschnittsbereich weist keine Tür auf und ist vorderseitig offen ausgebildet. Der vom mittleren Abschnittsbereich zur Verfügung gestellte Volumenraum kann durch in der Fig. nicht gezeigte Einlegeböden wahlweise unterteilt werden. Die Breite des in 3 dargestellten Badezimmerschrankes 1 kann beispielsweise 900 mm betragen.
  • 4 zeigt in teilgeschnittenen Draufsicht in schematischer Darstellung ausschnittsweise den Aufbau eines Badezimmerschrankes herkömmlicher Bauart. Gebildet ist dieser Badezimmerschrank aus einem Schrankkorpus 2 einerseits und einer Tür 5 andererseits. Der Schrankkorpus 2 ist vorderseitig offen ausgebildet und verfügt über vier Seitenwände, wobei in 4 nur die in Zeichnungsebene linke Seitenwand 3 dargestellt ist. Rückseitig ist der Schrankkorpus 2 mittels einer Rückwand 8 verschlossen. Vorderseitig trägt der Schrankkorpus eine Tür 5, die beispielsweise in Form eines Spiegels ausgebildet sein kann. Angeordnet ist die Tür 5 am Schrankkorpus 2 mittels eines Scharnieres 9, welches es erlaubt, die Tür 5 in dem nach 4 gezeigten Ausführungsbeispiel nach links in Entsprechung des Pfeiles 29 aufzuschwenken. Die Gesamttiefe TG des in 4 gezeigten Badezimmerschrankes bemißt sich von der hinteren Stirnkante der Seitenwand 3 bis hin zur Vorderfläche der Tür 5. Die zur Verfügung stehende Nutztiefe TN ergibt sich indes aus dem Abstand zwischen Rückwand 8 und Innenoberfläche der Tür 5. Der sich gemäß dieser Ausgestaltungsform des Badezimmerschrankes ergebende Hohlraum H zwischen stirnseitiger Abschlußfläche der Seitenwand 3 und Rückwand 8 weist eine Tiefe von TH auf, und dient dazu, Stromversorgungskabel für eine etwaige am Badezimmerschrank angeordnete Beleuchtungseinrichtung für den Betrachter unsichtbar aufzunehmen. Gängiges Maß für die Gesamttiefe TG eines aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschrankes ist 140 mm. Die Nutztiefe TN beträgt dann 120 mm.
  • Die 5 und 6 zeigen in einer teilgeschnittenen Draufsicht in schematischer Darstellung ausschnittsweise die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 anhand zweier Ausführungsbeispiele.
  • Wie den 5 und 6 zu entnehmen ist, ist die Tür 5 gemäß dem erfindungsgemäßen Badezimmerschrank 1 aus einem Flächenelement 6, beispielsweise in Form eines Spiegels oder eines Doppelspiegels, und einem das Flächenelement 6 aufnehmenden Tragrahmen 7 gebildet. Der Tragrahmen 7 weist dabei eine in Zeichnungsebene über die Dicke des Flächenelementes 6 hinausgehende Erstreckung auf und bildet auf der dem Schrankkorpus 2 in geschlossener Stellung der Tür 5 zugewandten Seite des Flächenelementes 6 einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum VT aus. Zwecks verschwenkbarer Anordnung der Tür 5 am Schrankkorpus 2 sind zwischen Schrankkorpus 2 einerseits und Rahmen 7 andererseits Gelenke in Form von Scharnieren 9 angeordnet, von denen in den 5 und 6 ob der hier gezeigten Draufsicht nur eins der wenigstens zwei Scharniere 9 zu erkennen ist.
  • In Entsprechung mit aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschränken verfügt auch der erfindungsgemäße Badezimmerschrank 1 über eine Gesamttiefe von TG, die beispielsweise 140 mm betragen kann. Im Unterschied zu den aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschränken ist der vom erfindungsgemäßen Badezimmerschrank 1 bereitgestellte Volumenraum V jedoch unterteilt, und zwar in einem vom Schrankkorpus 2 bereitgestellten Volumenraum VS und einen von der Tür 5 bereitgestellten Volumenraum VT. Damit teilt sich auch die vom erfindungsgemäßen Badezimmerschrank 1 bereitgestellte Nutztiefe TN auf, und zwar zum einen in die vom Schrankkorpus 2 bereitgestellte Nutztiefe TNS und zum anderen in die von der Tür 5 bereitgestellte Nutztiefe TNT. Bei einer Nutztiefe TN von beispielsweise 120 mm kann je nach Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 vorgesehen sein, daß die vom Schrankkorpus bereitgestellte Nutztiefe TNS 100 mm und die von der Tür 5 bereitgestellte Nutztiefe TNT 20 mm beträgt, was beispielhaft in 6 dargestellt ist. Im Unterschied hierzu zeigt 5 eine Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes, wonach die vom Schrankkorpus 2 bereitgestellte Nutztiefe TNS 80 mm und die von der Tür 5 bereitgestellte Nutztiefe TNT 40 mm beträgt.
  • Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 besteht, wie den 5 und 6 im Unterschied zur 4 deutlich entnommen werden kann, darin, daß der vom Badezimmerschrank 1 insgesamt zur Verfügung gestellte Volumenraum V in zwei voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume, nämlich den Volumenraum VS und den Volumenraum VT unterteilt ist. Von Vorteil dieser Volumenraumunterteilung ist, daß der vom Badezimmerschrank 1 insgesamt zur Verfügung gestellte Volumenraum V effektiver ausgenutzt werden kann, was die Aufnahmekapazität des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 unter Beibehaltung gleicher Außenabmessungen gegenüber Badezimmerschränken herkömmlicher Bauart erhöht.
  • Wie die 5 und 6 gut erkennen lassen, verfügt der Tragrahmen 7 über eine innenseitig angeordnete Nut 12, die der Aufnahme des Flächenelementes 6 dient. Zwecks lagesicherer Fixierung des Flächenelementes 6 gegenüber dem Rahmen 7 kann das Flächenelement 6 beispielsweise mittels Doppelklebeband mit dem Rahmen 7 verklebt sein. Die Ausbildung einer Nut 12, wie sie in den Ausführungsbeispielen nach den 5 und 6 dargestellt ist, ist für die Erfindung keineswegs beschränkend, denn können auch andere Befestigungsmittel und Einrichtungen zur Anordnung des Flächenelementes 6 am Tragrahmen 7 eingesetzt werden. So ist es beispielsweise möglich, den Tragrahmen 7 vorderseitig mit einer ebenen Stirnfläche auszubilden, auf welche dann das Flächenelement 6 direkt aufgeklebt werden kann.
  • Wie insbesondere den 7 und 8 entnommen werden kann, besteht der Tragrahmen 7 aus einzelnen Hohlprofilen, die beispielsweise mittels Eckverbindern 13, die beispielhaft in 8 dargestellt sind, verbunden werden können. Innenseitig trägt der Tragrahmen bezüglich seiner in Zeichnungsebene linken und rechten Hohlprofile Aufnahmen zur Aufnahme von im weiteren noch zu beschreibenden Trageinrichtungen, wobei diese Aufnahmen vorzugsweise in Form von Bohrungen 11 ausgebildet sind, wie die 7 und 8 erkennen lassen. Je nach gewünschtem Volumenraum VT sind die Hohlprofile 10 des Tragrahmens 7 entsprechend auszubilden, wobei 7 eine Ausführungsform zeigt, gemäß welcher die Hohlprofile im Querschnitt ein Maß von 20 × 20 mm aufweisen. In der Darstellungsform nach 8, gemäß welcher der Tragrahmen 7 einen im Vergleich zu 7 größeren Volumenraum VT ausbildet, weisen die Hohlprofile 10 ein Maß von 40 × 20 mm auf. Dabei versteht sich von selbst, daß die vorgenannten Maße für die Hohlprofile 10 nur beispielhaft genannt sind und die Erfindung nicht beschränken. Je nach Verwendungszweck des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 können auch andere Abmessungen für die Hohlprofile 10 gewählt werden.
  • 9 zeigt in schematischer Perspektivdarstellung die Tür 5 des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes. Wie vorstehend bereits beschrieben, besteht die Tür 5 aus einem Flächenelement 6 und einem einen auf der Innenseite der Tür 5 einen Volumenraum ausbildenden Tragrahmen 7. Der Tragrahmen 7 besteht aus insgesamt vier Hohlprofilen, wobei das in Zeichnungsebene linke Hohlprofil 10 im Unterschied zu den Ausführungsbeispielen nach den 7 und 8 bündig mit der Abschlußkante des Flächenelementes 6 abschließt. Diese besondere Ausgestaltung des Tragrahmens 7 ist insbesondere dann von Vorteil, wenn in Anlehnung an das Ausführungsbeispiel nach 2 ein Badezimmerschrank 1 geschaffen werden soll, der zwischen den beiden im geschlossenen Zustand einander nebengeordneten Türen 5 einen für den Betrachter nicht sichtbaren Tragrahmen 7 aufweisen soll. Gemäß dieser Ausgestaltungsform des Tragrahmens 7 werden die offenen Enden der in Zeichnungsebene ober- wie unterseitig am Flächenelement 6 angeordneten Hohlprofile 10 mittels einer Endkappe 14 verschlossen. Um die Handhabung beim Aufschwenken der Tür 5 zu erleichtern, kann zudem ein Griffelement 15 vorgesehen sein, das vorzugsweise an dem in Zeichnungsebene unteren Hohlprofil 10 anzuordnen ist.
  • Wie die 9 deutlich erkennen läßt, verfügen die in Zeichnungsebene linken und rechten Hohlprofile 10 des Tragrahmens 7 über beabstandet voneinander angeordnete Bohrungen 11. Diese Bohrungen 11 dienen der Aufnahme von an der Tür wahlweise anzuordnenden Trageinrichtungen, wie anhand der nachfolgenden 10 bis 12 beschrieben werden wird.
  • 10 zeigt im Teilausschnitt eine Tür 5 des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1. Unter Ausnutzung des vom Tragrahmen 7 bereitgestellten Volumenraums VT ist an der Innenseite der Tür 5 eine Trageinrichtung 18 angeordnet. Diese Trageinrichtung 18 besteht aus einer Stange 17 und einem Funktionselement 19. Die Stange 17 wird ein- wie anderendseitig in die im Hohlprofil 10 ausgebildeten Bohrungen 11 eingesteckt. Das Funktionselement 19 ist in Längsrichtung 27 der Stange 17 frei verschieblich angeordnet und kann vom Benutzer in eine wahlweise zu bestimmende Position verschoben werden. Das Funktionselement 19 dient der Aufnahme von Gebrauchsgegenständen, wie z. B. Haarspraydosen, Shampooflaschen oder dergleichen.
  • 11 zeigt in einer teilgeschnittenen Ausschnittsdarstellung von oben die endseitige Anordnung der Stange 17, innerhalb der vom Hohlprofil 10 bereitgestellten Bohrung 11. Zwecks Zentrierung der Stange 17 ist innerhalb des Hohlraums 16 des Hohlprofils 10 ein elastisches Gummi, vorzugsweise ein Moosgummi, angeordnet. Der in 11 nicht gezeigte, andere Endabschnitt der Stange 17 ist in vergleichbarer Weise in eine Bohrung 11 eingeführt und stützt sich gegenüber einem elastischen Gummi ab, so daß beim Zusammenspiel der jeweils endseitig an der Stange 17 anstoßenden Gummis eine Zentrierung der Stange 17 sowie eine sichere Positionierung der Stange 17 gegenüber dem Tragrahmen 7 gewährleistet ist.
  • 12 zeigt in schematischer Darstellung drei beispielhaft dargestellte Trageinrichtungen mit daran jeweils angeordneten Funktionselementen 19. Das in Zeichnungsebene obere Funktionselement 19 ist ein rechteckförmig ausgebildetes Behältnis, das in seiner Längserstreckung im wesentlichen der Breite des von der Tür 5 bereitgestellten Volumenraums VT entspricht. Dieses Behältnis dient der Aufnahme von insbesondere kleineren Gebrauchsgegenständen, wie in 12 schematisch angedeutet. Das in Zeichnungsebene mittlere Funktionselement 19 ist ein Vergrößerungsspiegel, der vorzugsweise verschwenkbar an der Stange 17 angeordnet ist. Das in Zeichnungsebene untere Funktionselement 19 wird durch einen korbförmigen Behälter gebildet, der vorzugsweise in Längsrichtung 27 der Stange 17 verschieblich an dieser angeordnet ist.
  • Die 13 zeigt in schematischer Darstellung ausschnittsweise die gelenkige Anordnung der Tür 5 am Schrankkorpus 2. Der besseren Übersicht wegen ist das aus einem Lochlappen und Stiftlappen bestehende Scharnier 9 lediglich bezüglich des Lochlappens 22 dargestellt, welcher mittels einer Schraube 23 und einem Konterelement 24, welches in einem Kanal 25 der Seitenwand 3 angeordnet ist, an der Seitenwand 3 befestigt ist. Der in der 13 nicht dargestellte Stiftlappen ist mittels einer entsprechenden Verschraubung an der Tür 5 angeordnet. Der Öffnungswinkel des Scharniers 19 beträgt über 90°, vorzugsweise über 180°, so daß die Tür 5 derart weit geöffnet werden kann, daß der von der Tür bereitgestellte Volumenraum VT einerseits und der vom Schrankkorpus 2 bereitgestellte Volumenraum Vs bei aufgeklappter Stellung der Tür 5 nebeneinander angeordnet sind, was einen vereinfachten Zugriff auf die jeweiligen Volumenräume ermöglicht. Wie in 13 des weiteren dargestellt ist, kann die Außenfläche der Seitenwand 3 mit einem Dekor 21 versehen sein, beispielsweise einer aufgeklebten Folie oder dergleichen. Das in der 13 ausschnittsweise dargestellte Hohlprofil 10 weist auf seiner dem Scharnier 9 zugewandten Seite in Zeichnungsebene links einen Fortsatz 26 auf. Dieser Fortsatz 26 dient dazu, das Scharnier 9 zu verdecken, so daß es auch bei einer Seitenansicht des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 für den Betrachter unsichtbar bleibt. Zwecks Ausjustierung der Tür 5 gegenüber dem Schrankkorpus 2 ist das Konterelement 24 innerhalb des Kanals 25 verschieblich angeordnet, so daß eine Höhenausrichtung der Tür 5 gegenüber dem Schrankkorpus 2 möglich ist.
  • Wie der 13 des weiteren entnommen werden kann, überragt der Tragrahmen 7, das heißt das in der 13 ausschnittsweise dargestellte Hohlprofil 10 in Zeichnungsebene linksseitig die Seitenwand 3 des Schrankkorpus 2. Die in der 13 nicht dargestellte rechte Seite des Tragrahmens 7 ist entsprechend ausgebildet, so daß in einer Ansicht von vorn der Schrankkorpus 2 vollständig durch die den Schrankkorpus 2 überragende Tür 5 abgedeckt ist. Erzielt wird durch diese Ausgestaltung eine insgesamt schlanke und filigrane Anmutung des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1, denn wirkt aufgrund des Umstandes, daß der Schrankkorpus 2 durch die Tür 5 zumindest bereichsweise überlappend abgedeckt wird, der Badezimmerschrank als solcher weniger wuchtig.
  • 1
    Schrank
    2
    Schrankkorpus
    3
    Seitenwand
    4
    Seitenwand
    5
    Tür
    6
    Flächenelement
    7
    Tragrahmen
    8
    Rückwand
    9
    Scharnier
    10
    Hohlprofil
    11
    Bohrung
    12
    Nut
    13
    Eckverbinder
    14
    Endkappe
    15
    Griff
    16
    Hohlraum
    17
    Stange
    18
    Trageinrichtung
    19
    Funktionselement
    20
    Moosgummi
    21
    Dekor
    22
    Lochlappen
    23
    Schraube
    24
    Konterelement
    25
    Kanal
    26
    Fortsatz
    27
    Längsrichtung
    28
    Zwischenwand
    29
    Pfeil
    TG
    Gesamttiefe
    TN
    Nutztiefe
    TNS
    Nutztiefe Schrankkorpus
    TNT
    Nutztiefe Tür
    V
    Volumenraum
    VS
    Volumenraum Schrankkorpus
    VT
    Volumenraum Tür
    H
    Hohlraum
    TH
    Tiefe Hohlraum

Claims (22)

  1. Badezimmerschrank, insbesondere Spiegelschrank, mit einem aus einer Rückwand (8) und vier Seitenwänden (3, 4) bestehenden, einseitig offenen Schrankkorpus (2) und einer verschwenkbar am Schrankkorpus (2) angeordneten Tür (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Tür (5) aus einem plattenförmigen Flächenelement (6) und einem das Flächenelement (6) aufnehmenden Tragrahmen (7) gebildet ist, wobei der Tragrahmen (7) auf der dem Schrankkorpus (2) in geschlossener Stellung der Tür (5) zugewandten Seite des Flächenelementes (6) einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum VT ausbildet.
  2. Badezimmerschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) eine umlaufende Nut (12) aufweist, in die das Flächenelement (6) eingesetzt ist.
  3. Badezimmerschrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (6) mit dem Tragrahmen (7) verklebt ist.
  4. Badezimmerschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement ein Spiegel, insbesondere ein Doppelspiegel ist.
  5. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) aus Hohlprofilen (10) gebildet ist, die mittels Eckverbinder (13) miteinander verbunden sind.
  6. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlprofile (10) aus Leichtmetall, vorzugsweise Aluminium bestehen.
  7. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in geschlossener Stellung der Tür (5) dem Schrankkorpus (2) zugewandte Innenseite des Tragrahmens (7) eine umlaufende Nut trägt.
  8. Badezimmerschrank nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in die Nut ein Kunststoffprofil eingesetzt ist.
  9. Badezimmerschrank nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß in die Nut ein magnetischer Profilkörper eingesetzt ist.
  10. Badezimmerschrank nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der Innenseite des Tragrahmens (7) in geschlossener Stellung der Tür (5) zugewandte Seite des Schrankkorpus (2) eine ferromagnetische Folie oder dergleichen aufweist.
  11. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) mittels wenigstens zweier Scharniere (9) am Schrankkorpus (2) angeordnet ist, wobei die Scharniere (9) eine Verdrehbewegung des Tragrahmens (7) gegenüber dem Schrankkorpus (2) von über 90°, vorzugsweise von über 180° zulassen.
  12. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) Aufnahmen zur Aufnahme von Trageinrichtungen (18), die ihrerseits der Aufnahme von Gebrauchsgegenständen dienen, aufweist.
  13. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen Bohrungen (11) sind.
  14. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längserstreckung (27) der Trageinrichtung (18) im wesentlichen der Breite des vom Tragrahmen (7) zur Verfügung gestellten Volumenraums VT entspricht.
  15. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung (18) beidseitig Fortsätze (26) trägt, die korrespondierend zu den als Bohrungen (11) ausgebildeten Aufnahmen des Tragrahmens (7) ausgebildet sind.
  16. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung (18) eine Stange (17) ist, an die in Längsrichtung (27) verschieblich eine Funktionseinheit (19) anordbar ist.
  17. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionseinheit (19) ein Vergrößerungsspiegel ist.
  18. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionseinheit (19) eine Aufnahme zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen ist.
  19. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) eine Zentriereinrichtung zur Zentrierung der am Tragrahmen (7) angeordneten Trageinrichtung (18) aufweist.
  20. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriereinrichtung ein im Hohlprofil (10) des Tragrahmens (7) angeordneten, elastisches Gummi, vorzugsweise Moosgummi (20), ist.
  21. Badezimmerschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) in geschlossener Stellung der Tür (5) bündig mit den Seitenwänden (3, 4) des Schrankkorpus (2) abschließt.
  22. Badezimmerschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (7) in geschlossener Stellung der Tür (5) über die Seitenwände (3, 4) des Schrankkorpus (2) hinausragt.
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