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Die
Erfindung betrifft einen Badezimmerschrank, insbesondere einen Spiegelschrank,
mit einem aus einer Rückwand
und vier Seitenwänden
bestehenden, einseitig offenen Schrankkorpus und einer verschwenkbar
am Schrankkorpus angeordneten Tür.
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Badezimmerschränke der
vorgenannten Art sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt, weshalb
es eines druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
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Badezimmerschränke der
vorbekannten Art bestehen in aller Regel aus einem Schrankkorpus und
einer daran verschwenkbar angeordneten Tür. Der Schrankkorpus seinerseits
ist aus vier Seitenwänden
und einer Rückwand
gebildet, wobei die offene Vorderseite des Schrankkorpus mittels
der daran angeordneten Tür
wahlweise verschließbar
ist. Der Badezimmerschrank dient der Aufnahme von Badutensilien,
wie beispielsweise von Hygiene- und Pflegemitteln, und kann beispielsweise
oberhalb eines Waschbeckens montiert werden.
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Die
Tür vorbekannter
Badezimmerschränke ist
zumeist in Form eines Spiegels ausgebildet, der mittels daran angeordneter
Scharniere verschwenkbar am Schrankkorpus angeordnet ist. Zur optischen Aufwertung
des Badezimmerschrankes kann der als Tür dienende Spiegel randseitig
einen umlaufenden Zierrahmen aufweisen, welcher vorzugsweise farblich
auf den Schrankkorpus abgestimmt ist.
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Von
Nachteil vorbekannter Badezimmerschränke ist, daß der vom Badezimmerschrank
zur Aufbewahrung von Badutensilien zur Verfügung gestellte Volumenraum
nicht optimal ausgenutzt werden kann. In der Regel ist nämlich der
vom Badezimmerschrank zur Verfügung
gestellte Volumenraum durch innerhalb des Badezimmerschrankes in
Höhenrichtung übereinander
angeordnete Einlegeböden
unterteilt. Dabei bemißt
sich der Abstand zwischen den einzelnen Einlegeböden nach der Größe der vom
Badezimmerschrank aufzunehmenden Gebrauchsgegenstände. Soll
nun ein in Bezug auf seine Höhenerstreckung
vergleichsweise großer
Gebrauchsgegenstand, wie z. B. eine Haarspraydose oder dergleichen,
vom Badezimmerschrank aufgenommen werden, so ist in Entsprechung
der Größe dieses
Gebrauchsgegenstandes der Abstand zwischen der den Gebrauchsgegenstand
aufnehmenden Bodenplatte und der oberhalb dieses Gebrauchsgegenstandes
vorgesehenen Bodenplatte zu bemessen. In Bezug auf ihre Höhenerstreckung
kleinere Gebrauchsgegenstände,
die auf derselben Bodenplatte wie der vergleichsweise große Gebrauchsgegenstand
abgestellt werden sollen, nutzen allerdings in nachteiliger Weise
nicht den gesamten und durch die Größe des vergleichsweise großen Gebrauchsgegenstandes
bedingten Abstand zwischen den beiden übereinander angeordneten Bodenplatten
aus, so daß der
vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellte Volumenraum
nicht effektiv ausgenutzt werden kann. Hinzu kommt ein weiterer
Aspekt: Die von einem Badezimmerschrank üblicherweise aufzunehmenden
Gebrauchsgegenstände
verfügen
in aller Regel über
sehr unterschiedlich große
Standflächen.
So weist beispielsweise eine Haarspraydose eine vergleichsweise
kleine Standfläche
auf, wohingegen beispielsweise eine Cremedose über eine vergleichsweise große Standfläche verfügt. Stehen
nun zwei Gebrauchsgegenstände,
die über unterschiedlich
große
Standflächen
verfügen,
innerhalb des Badezimmerschrankes nebeneinander, so ergeben sich
schon allein aufgrund der unterschiedlich großen Standflächen nicht nutzbare Volumenzwischenräume zwischen
den einzelnen Gebrauchsgegenständen,
und zwar insbesondere dann, wenn der besseren Handhabung wegen die
einzelnen Gebrauchsgegenstände
voneinander beabstandet innerhalb des Badezimmerschrankes plaziert
werden.
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Ausgehend
vom Vorbeschriebenen ist daher Aufgabe der Erfindung, unter Vermeidung
der vorgenannten Nachteile einen Badezimmerschrank bereitzustellen,
dessen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen bereitgestellter Volumenraum
besser und damit effektiver ausgenutzt werden kann.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen ein Badezimmerschrank,
insbesondere Spiegelschrank, mit einem aus einer Rückwand und
vier Seitenwänden
bestehenden, einseitig offenen Schrankkorpus und einer verschwenkbar
am Schrankkorpus angeordneten Tür,
dadurch gekennzeichnt, daß die
Tür aus
einem plattenförmigen
Flächenelement
und einem das Flächenelement aufnehmenden
Tragrahmen gebildet ist, wobei der Tragrahmen auf der dem Schrankkorpus
in geschlossener Stellung der Tür
zugewandten Seite des Flächenelements
einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum
ausbildet.
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Die
Besonderheit des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
ist die Unterteilung des vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten
Volumenraums in zwei voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume. Ein
erster Volumenraum wird wie bei aus dem Stand der Technik bekannten
Badezimmerschränken
durch den Schrankkorpus bereitgestellt. Ein zweiter, hiervon unabhängig verwendbarer
Volumenraum ergibt sich durch die besondere Ausgestaltung der am
Schrankkorpus verschwenkbar angeordneten Tür, die nämlich über einen das plattenförmige Flächenelement
aufnehmenden Tragrahmen vertilgt, der in Türdickenrichtung eine über die
Dicke des Flächenelements
hinausgehende Größe aufweist
und so auf der dem Schrankkorpus in geschlossener Stellung der Tür zugewandten
Seite des Flächenelements
einen Volumenraum ausbildet. Der vom Schrankkorpus bereitgestellte
Volumenraum einerseits und der vom Tragrahmen der Tür bereitgestellte
Volumenraum andererseits bilden zusammen den vom Badezimmerschrank
insgesamt zur Verfügung
gestellten Volumenraum aus. Von Vorteil dieser Unterteilung des vom
Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraums
ist, daß ein
jeder der beiden Volumenräume
unabhängig
vom jeweils anderen in Benutzung genommen werden kann. Dies schafft die
Möglichkeit,
die Anordnung von Gebrauchsgegenständen innerhalb des Badezimmerschrankes derart
aufeinander abzustimmen, daß Volumenraumanteile,
die bei herkömmlichen,
aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschränken bisher ungenutzt
blieben, effektiv ausgenutzt werden können. So kann zwecks besserer
Raumausnutzung beispielsweise vorgesehen sein, daß der vom
Tragrahmen der Tür
bereitgestellte Volumenraum zur Aufnahme von vergleichsweise hohen,
schlanken Gebrauchsgegenständen
benutzt wird, wohingegen der vom Schrankkorpus bereitgestellte Volumenraum zur
Aufnahme von vergleichsweise niedrigen und eine vergleichsweise
große
Standfläche
aufweisenden Gebrauchsgegenständen
dient. Darüber
hinaus kann die Anordnung von Einlegeböden und dergleichen Aufnahmen
bezüglich
beider Volumenräume derart
aufeinander abgestimmt werden, daß die unerwünschte Ausbildung von nicht
effektiv nutzbaren Volumenraumanteilen vermieden wird. Damit erlaubt der
erfindungsgemäße Badezimmerschrank
im Unterschied zu herkömmlichen
Badezimmerschränken eine
weitaus bessere und effektivere Ausnutzung des vom Badezimmerschrank
insgesamt zur Verfügung gestellten
Volumenraums.
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Die
Außenabmessungen
des Badezimmerschrankes bleiben von der erfindungsgemäßen Unterteilung
des vom Badezimmerschrank insgesamt zur Verfügung gestellten Volumenraums
in zwei voneinander unabhängig
verwendbare Volumenräume unbeeinflußt, das
heißt
die mit dem erfindungsgemäßen Badezimmerschrank
zur Verfügung
gestellte bessere Aufnahmekapazität wird nicht etwa dadurch erreicht,
daß der
Badezimmerschrank in seinen Außenabmessungen
vergrößert wird,
sondern dadurch, daß unter
Beibehaltung vorgegebener Außenabmessungen
der insgesamt zur Verfügung
stehende Volumenraum unterteilt und damit besser nutzbar gemacht
wird. Im Unterschied zu in der Baugröße gleich großen Badezimmerschränken der
herkömmlichen Bauart
liegt die Besonderheit des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes mithin
darin, daß der vom
Badezimmerschrank zur Verfügung
gestellte Volumenraum in voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume aufgeteilt
ist, wobei je nach Verwendungszweck des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
eine Aufteilung des insgesamt zur Verfügung stehenden Volumenraums
in einem Verhältnis von
1,5 : 1, 2 : 1, 2,5 : 1, 3 : 1 oder dergleichen vorgesehen sein
kann.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen
aus Hohlprofilen gebildet ist, die mittels Eckverbinder miteinander
verbunden sind. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Tragrahmen
aus insgesamt vier Profilen besteht, die im montierten Zustand das Flächenelement
nach Art eines Bilderrahmens umfassen. In ein jedes der vier Hohlprofile
ist ein- wie anderendseitig jeweils ein Eckverbinder eingesetzt, der
das Hohlprofil mit den zu diesem Hohlprofil benachbart angeordneten
Hohlprofilen verbindet. Dabei kann eine Verbindung zwischen Hohlprofil
und Eckverbindern mittels Kleben, Schrauben, Nieten oder dergleichen
ausgebildet werden. Die verwendeten Hohlprofile bestehen vorzugsweise
aus Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, was den Vorteil hat,
daß sie
unter Verwendung herkömmlicher
Reinigungsmittel auf einfache Weise gereinigt werden können. Es versteht
sich jedoch von selbst, daß die
Hohlprofile auch aus anderen Materialien, wie z. B. Kunststoff gebildet
sein können,
da es erfindungsgemäß allein darauf
ankommt, daß der
aus den Hohlprofilen gebildete Tragrahmen auf der dem Schrankkorpus
in geschlossener Stellung der Tür
zugewandten Seite des Flächenelements
einen zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum ausbildet.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen
eine umlaufende Nut aufweist, in die das Flächenelement eingesetzt werden
kann. Die umlaufende Nut ist innenseitig am Tragrahmen ausgebildet
und weist eine zur Dicke des Flächenelementes
korrespondierend ausgebildete Spaltweite auf. Zur Ausbildung einer Verbindung
zwischen Tragrahmen einerseits und Flächenelement andererseits kann
das Flächenelement
in die am Tragrahmen ausgebildete Nut eingeklebt sein, beispielsweise
mittels Doppelklebeband, was den zusätzlichen Vorteil mit sich bringt,
daß die zwischen
Tragrahmen einerseits und Flächenelement
andererseits angeordnete Doppelklebebandschicht ein direktes Anliegen
des Flächenelementes am
Tragrahmen verhindert, so daß auf
den Tragrahmen einwirkende mechanische Belastungen nicht direkt
auf das Flächenelement übertragen,
sondern vielmehr zumindest teilweise durch die Doppelklebebandschicht
absorbiert werden können.
Selbstredend sind aber auch andere Verbindungsarten für die Anordnung
des Flächenelementes
am Tragrahmen denkbar, so z. B. der Einsatz von Klemmschrauben oder ähnlichem.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung wird das Flächenelement
mit dem Tragrahmen stirnseitig verklebt, das heißt das Flächenelement wird nicht in eine
am Tragrahmen umlaufend ausgebildete Nut eingesetzt, sondern im Überdeckungsbereich
mit dem Tragrahmen bzw. dessen Profilen flächig verklebt.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist das Flächenelement ein Spiegel, insbesondere
ein Doppelspiegel. Auch können
Flächenelemente
aus anderen Materialien, wie z. B. Holz, Metall, Kunststoff, Stein
oder dergleichen eingesetzt werden. Der Phantasie sind insoweit
keine Grenzen gesetzt.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die in
geschlossener Stellung der Tür
dem Schrankkorpus zugewandte Innenseite des Tragrahmens eine umlaufende
Nut trägt.
In diese Nut kann beispielsweise ein Kunststoffprofil eingesetzt
werden, das in geschlossener Stellung der Tür stirnseitig an den Seitenwänden des Schrankkorpus
anliegt und mithin als eine Art Türdichtung fungiert. Das Kunststoffprofil,
welches beispielsweise aus einem elastischen Kunststoff gebildet
sein kann, erfüllt
zwei Funktionen. Zum einen wird verhindert, daß der Tragrahmen der Tür in geschlossener
Stellung der Tür
direkt am Schrankkorpus anliegt, was hilft, das Auftreten von Gebrauchsspuren
zu vermeiden, zum anderen wird durch die Anordnung eines Kunststoffprofils
sichergestellt, daß keine
feuchte Luft oder gar Wasser ungewollt in den Innenraum des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
gelangen kann, was insbesondere mit Blick auf die bestimmungsgemäße Verwendung
des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
in einem Badezimmer, welches naturgemäß hohen Luftfeuchtigkeiten
ausgesetzt ist, von Vorteil ist.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung kann in die in geschlossener
Stellung der Tür
dem Schrankkorpus zugewandte Innenseite des Tragrahmens befindliche
Nut auch ein magnetischer Profilkörper eingesetzt sein. Gemäß dieser
Ausgestaltungsform vertilgt dann die der Innenseite des Tragrahmens
in geschlossener Stellung der Tür
zugewandte Seite des Schrankkorpus über eine ferromagnetische Folie
oder dergleichen. Die in geschlossener Stellung der Tür zwischen
Profilkörper einerseits
und ferromagnetischer Folie andererseits wirkende magnetische Anziehungskraft
sorgt in vorteilhafter Weise dafür,
daß eine
an den Schrankkorpus nur angelehnte, nicht aber vollständig geschlossene
Tür selbsttätig vollständig geschlossen
wird. Ferner ist ein unbeabsichtigtes Öffnen der Tür sicher unterbunden. Es versteht
sich von selbst, daß die
Anordnung eines Kunststoffprofils gemäß vorerläuterter, erster Alternative
mit der Anordnung eines magnetischen Profilkörpers gemäß zuvor erläuterter, zweiter Alternative
kombiniert werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen
mittels wenigstens zweier Scharniere am Schrankkorpus angeordnet
ist, wobei die Scharniere eine Verdrehbewegung des Türrahmens
und damit der Tür
gegenüber
dem Schrankkorpus von über
90°, vorzugsweise von
180° zulassen.
Die Verwendung von Scharnieren mit einem Öffnungswinkel von über 180° hat dabei den
Vorteil, daß bei
einer um 180° geöffneten
Tür der vom
Tragrahmen zur Verfügung
gestellte Volumenraum und der vom Schrankkorpus zur Verfügung gestellte
Volumenraum nebeneinander zu liegen kommen. Dies ermöglicht einen
besonders einfachen und vor allem übersichtlichen Zugriff auf
die von den beiden Volumenräumen
jeweils aufgenommenen Gebrauchsgegenstände.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen
Aufnahmen zur Aufnahme von Trageinrichtungen, die ihrerseits der
Aufnahme von Gebrauchsgegenständen dienen,
aufweist. Derlei Trageinrichtungen können beispielsweise Einlegeböden, Körbe oder
sonstige Aufnahmen sein, in welche Gebrauchsgegenstände zwecks
bestimmungsgemäßer Aufbewahrung
gestellt, eingehängt
oder sonstwie positioniert werden können. Zur Anordnung derartiger
Trageinrichtungen am Tragrahmen verfügt dieser über entsprechende Aufnahmen,
die gemäß einem
besonderen Vorteil der Erfindung Bohrungen sind. Dies erlaubt eine
einfache Handhabung, denn können
die Trageinrichtungen zwecks Anordnung am Tragrahmen in einfacher Weise
in die dafür
als Aufnahmen vorgesehenen Bohrungen eingesteckt oder eingeführt werden.
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Vorzugsweise
entspricht die Längserstreckung
einer Trageinrichtung im wesentlichen der Breite des vom Tragrahmen
zur Verfügung
gestellten Volumenraums. Dies ermöglicht eine Ausnutzung des
vom Tragrahmen zur Verfügung
gestellten Volumenraums über
dessen gesamte Breite. In Abstimmung mit der Größe der vom durch den Schrankkorpus
bereitgestellten Volumenraum aufgenommenen Gebrauchsgegenstände können für die am
Tragrahmen anordbaren Trageinrichtungen auch andere Abmessungen
vorgesehen sein, so z. B., daß die Längserstreckung
der Trageinrichtung nur der Hälfte, einem
Drittel, einem Viertel oder dergleichen der Breite des vom Tragrahmen
zur Verfügung
gestellten Volumenraums entspricht.
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Die
Trageinrichtung verfügt
gemäß einem weiteren
Vorteil der Erfindung beidseitig über Fortsätze, die korrespondierend zu
den als Bohrungen ausgebildeten Aufnahmen des Tragrahmens ausgebildet sind.
Mittels dieser Fortsätze
wird die Trageinrichtung in die Bohrungen eingesetzt und lagesicher
gegenüber
dem Tragrahmen fixiert. Ein ungewolltes Verschieben, Verrücken oder
dergleichen der Trageinrichtung gegenüber dem Tragrahmen ist damit
wirkungsvoll unterbunden.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist die Trageinrichtung als Stange
ausgebildet, an die in Längsrichtung
verschieblich eine oder mehrere Funktionseinheiten anordbar sind.
Als Funktionseinheit kann beispielsweise ein Vergrößerungsspiegel
oder eine Aufnahme zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen dienen.
Der Vorteil dieser alternativen Ausgestaltungsform der Trageinrichtung besteht
insbesondere darin, daß die
Funktionseinheit oder die Funktionseinheiten nicht starr am Tragrahmen
angeordnet, sondern vielmehr gegenüber diesem wahlweise entlang
der Stange verschieblich positioniert werden können. Je nach Größe der vom
Badezimmerschrank aufzunehmenden Gebrauchsgegenstände kann
so die Gesamtausnutzung des vom Badezimmerschrank zur Verfügung gestellten
Volumenraums optimiert werden.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung weist der Tragrahmen eine Zentriereinrichtung zur
Zentrierung der am Tragrahmen angeordneten Trageinrichtung auf.
Dabei stellt die Zentriereinrichtung sicher, daß die Trageinrichtung in ihrer
Lage gleichbleibend ausgerichtet am Tragrahmen angeordnet ist. Vorzugsweise
ist dabei die Zentriereinrichtung ein im Hohlprofil des Tragrahmens
angeordnetes, elastisches Gummi, vorzugsweise ein Moosgummi. Dieses
Moosgummi wird im Rahmen der Montage des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes in
die Hohlprofile des Tragrahmens eingebracht, und zwar zumindest
im Bereich der als Aufnahmen für
die Trageinrichtungen dienenden Bohrungen in den links- und rechtsseitigen
Hohlprofilen des Tragrahmens. Das elastische Moosgummi sorgt nach
einer Anordnung einer Trageinrichtung am Tragrahmen dafür, daß die Trageinrichtung
in Entsprechung der federelastischen Kraft des Gummis einerseits
gegenüber
dem Tragrahmen zentriert wird, andererseits ein zu weites Einführen der
an der Trageinrichtung ausgebildeten Fortsätze in die hierzu korrespondierend ausgebildeten
Bohrungen vermieden wird.
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Gemäß einem
weiteren besonderen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragrahmen
in geschlossener Stellung der Tür über die
Seitenwände
des Schrankkorpus hinausragt. In geschlossener Stellung deckt die
Tür den
Schrankkorpus mithin vollständig
ab, wodurch der Badezimmerschrank eine insgesamt schlanke und filigrane
Außenansicht
erhält.
In der Seitenansicht ergibt sich infolge des Überstandes der Tür eine deutlich
sichtbare Körperkante
zwischen Schrankkorpus einerseits und Tür andererseits, die die erfindungsgemäße Volumenraumaufteilung
optisch hervorhebt. Von Vorteil dieser Ausgestaltung ist zudem,
daß die
zwischen Tür
und Schrankkorpus angeordneten Scharniere vollständig vom Tragrahmen abgedeckt
werden, die Scharniere für
einen Betrachter mithin unsichtbar sind.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
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1: in einer perspektivischen
Darstellung den erfindungsgemäßen Badezimmerschrank
in einer ersten Ausführungsform;
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2: in einer perspektivischen
Darstellung den erfindungsgemäßen Badezimmerschrank
in einer zweiten Ausführungsform;
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3: in einer perspektivischen
Darstellung den erfindungsgemäßen Badezimmerschrank
in einer dritten Ausführungsform;
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4: in einer teilgeschnittenen
Draufsicht in schematischer Darstellung einen Badezimmerschrank
gemäß dem Stand
der Technik;
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5: in einer teilgeschnittenen
Draufsicht in schematischer Darstellung einen Badezimmerschrank
gemäß der Erfindung
in einer ersten Ausführungsform;
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6: in einer teilgeschnittenen
Draufsicht in schematischer Darstellung einen Badezimmerschrank
gemäß der Erfindung
in einer zweiten Ausführungsform;
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7: in einer teilgeschnittenen
Draufsicht die Tür
des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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8: in einer teilgeschnittenen
Draufsicht die Tür
des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
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9: in einer perspektivisch-schematischen
Darstellung die Tür
des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
in einer dritten Ausführungsform;
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10: in einer schematisch-perspektivischen
Darstellung die Anordnung einer Trageinrichtung;
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11: in einer schematischen
Ausschnittsdarstellung die Anordnung einer als Stange ausgebildeten
Trageinrichtung;
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12: in einer schematisch-perspektivischen
Darstellung die Innenseite einer Tür des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes
mit daran angeordneten Trageinrichtungen und
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13: in einer teilgeschnittenen
Draufsicht in schematischer Darstellung die Ausbildung eines zwischen
Schrankkorpus und Tür
angeordneten Türscharnieres.
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1 zeigt in perspektivischer
Darstellung einen Badezimmerschrank 1 gemäß der Erfindung. Gebildet
ist der Badezimmerschrank 1 aus einem einseitig offenen
Schrankkorpus 2 und einer am Schrankkorpus 2 verschwenkbar
angeordneten Tür 5.
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Der
Schrankkorpus 2 besteht aus insgesamt vier Seitenwänden, wobei
die perspektivische Darstellung nach 1 die
in Zeichnungsebene linke Seitenwand 3 sowie die obere Seitenwand 4 erkennen
läßt. Rückseitig
ist der Schrankkorpus 2 mit einer in der 1 nicht dargestellten Rückwand 8 verschlossen.
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Die
Tür 5 ist
erfindungsgemäß aus einem plattenförmigen Flächenelement 6,
beispielsweise einem Spiegel oder einem Doppelspiegel, und einem das
Flächenelement 6 aufnehmenden
Tragrahmen 7 gebildet. Dabei bildet der Tragrahmen 7,
wie aus den weiteren Ausführungen
noch zu entnehmen sein wird, auf der dem Schrankkorpus 2 in
geschlossener Stellung der Tür 5 zugewandten
Seite des Flächenelementes 6 einen
zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum
VT aus.
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Der
in 1 beispielhaft dargestellte
Badezimmerschrank weist eine Höhe
von 650 mm und eine Breite von 300 mm auf. Es versteht sich von selbst,
daß auch
andere Größenabmessungen
gewählt
werden können,
und zwar insbesondere in Abhängigkeit
der späteren
Verwendung des Badezimmerschrankes 1 bzw. des am Verwendungsort
zur Verfügung
stehenden Platzangebotes.
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2 zeigt in schematischer
Perspektivdarstellung beispielhaft eine zweite Ausgestaltungsform des
erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1. Im
Unterschied zum Badezimmerschrank 1 nach 1 verfügt der Badezimmerschrank 1 nach 2 über zwei am Schrankkorpus 2 verschwenkbar
angeordnete Türen 5.
Dabei ist die in Zeichnungsebene linke Tür 5 links am Schrankkorpus 2 und
die in Zeichnungsebene rechte Tür 5 rechts
am Schrankkorpus 2 gelenkig angeordnet, so daß die Türen 5 ähnlich einer
Flügeltür geöffnet und
die in Zeichnungsebene linke Tür 5 nach
links und die in Zeichnungsebene rechte Tür 5 nach rechts aufgeschwungen
werden kann. In der beispielhaften Darstellung nach 2 weist der Badezimmerschrank 1 eine Breite
von 600 mm und eine Höhe
von 650 mm auf.
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3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
ist der Schrankkorpus 2 mittels zweier Zwischenwände 28 in
drei Abschnittsbereiche unterteilt, wobei sowohl der in Zeichnungsebene
linke als auch der in Zeichnungsebene rechte Abschnittsbereich mittels
einer Tür 5 verschließbar ist.
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Der
mittlere Abschnittsbereich weist keine Tür auf und ist vorderseitig
offen ausgebildet. Der vom mittleren Abschnittsbereich zur Verfügung gestellte
Volumenraum kann durch in der Fig. nicht gezeigte Einlegeböden wahlweise
unterteilt werden. Die Breite des in 3 dargestellten
Badezimmerschrankes 1 kann beispielsweise 900 mm betragen.
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4 zeigt in teilgeschnittenen
Draufsicht in schematischer Darstellung ausschnittsweise den Aufbau
eines Badezimmerschrankes herkömmlicher Bauart.
Gebildet ist dieser Badezimmerschrank aus einem Schrankkorpus 2 einerseits
und einer Tür 5 andererseits.
Der Schrankkorpus 2 ist vorderseitig offen ausgebildet
und verfügt über vier
Seitenwände, wobei
in 4 nur die in Zeichnungsebene
linke Seitenwand 3 dargestellt ist. Rückseitig ist der Schrankkorpus 2 mittels
einer Rückwand 8 verschlossen. Vorderseitig
trägt der
Schrankkorpus eine Tür 5,
die beispielsweise in Form eines Spiegels ausgebildet sein kann.
Angeordnet ist die Tür
5 am Schrankkorpus 2 mittels eines Scharnieres 9,
welches es erlaubt, die Tür 5 in
dem nach 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel
nach links in Entsprechung des Pfeiles 29 aufzuschwenken.
Die Gesamttiefe TG des in 4 gezeigten Badezimmerschrankes bemißt sich von
der hinteren Stirnkante der Seitenwand 3 bis hin zur Vorderfläche der
Tür 5.
Die zur Verfügung
stehende Nutztiefe TN ergibt sich indes
aus dem Abstand zwischen Rückwand 8 und
Innenoberfläche
der Tür 5.
Der sich gemäß dieser
Ausgestaltungsform des Badezimmerschrankes ergebende Hohlraum H
zwischen stirnseitiger Abschlußfläche der
Seitenwand 3 und Rückwand 8 weist
eine Tiefe von TH auf, und dient dazu, Stromversorgungskabel
für eine
etwaige am Badezimmerschrank angeordnete Beleuchtungseinrichtung
für den
Betrachter unsichtbar aufzunehmen. Gängiges Maß für die Gesamttiefe TG eines aus dem Stand der Technik bekannten
Badezimmerschrankes ist 140 mm. Die Nutztiefe TN beträgt dann 120
mm.
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Die 5 und 6 zeigen in einer teilgeschnittenen Draufsicht
in schematischer Darstellung ausschnittsweise die Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 anhand
zweier Ausführungsbeispiele.
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Wie
den 5 und 6 zu entnehmen ist, ist die
Tür 5 gemäß dem erfindungsgemäßen Badezimmerschrank 1 aus
einem Flächenelement 6,
beispielsweise in Form eines Spiegels oder eines Doppelspiegels,
und einem das Flächenelement 6 aufnehmenden
Tragrahmen 7 gebildet. Der Tragrahmen 7 weist
dabei eine in Zeichnungsebene über
die Dicke des Flächenelementes 6 hinausgehende
Erstreckung auf und bildet auf der dem Schrankkorpus 2 in geschlossener
Stellung der Tür 5 zugewandten
Seite des Flächenelementes 6 einen
zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen geeigneten Volumenraum VT aus. Zwecks verschwenkbarer Anordnung der
Tür 5 am
Schrankkorpus 2 sind zwischen Schrankkorpus 2 einerseits
und Rahmen 7 andererseits Gelenke in Form von Scharnieren 9 angeordnet,
von denen in den 5 und 6 ob der hier gezeigten Draufsicht
nur eins der wenigstens zwei Scharniere 9 zu erkennen ist.
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In
Entsprechung mit aus dem Stand der Technik bekannten Badezimmerschränken verfügt auch
der erfindungsgemäße Badezimmerschrank 1 über eine
Gesamttiefe von TG, die beispielsweise 140 mm
betragen kann. Im Unterschied zu den aus dem Stand der Technik bekannten
Badezimmerschränken ist
der vom erfindungsgemäßen Badezimmerschrank 1 bereitgestellte
Volumenraum V jedoch unterteilt, und zwar in einem vom Schrankkorpus 2 bereitgestellten
Volumenraum VS und einen von der Tür 5 bereitgestellten
Volumenraum VT. Damit teilt sich auch die
vom erfindungsgemäßen Badezimmerschrank 1 bereitgestellte
Nutztiefe TN auf, und zwar zum einen in
die vom Schrankkorpus 2 bereitgestellte Nutztiefe TNS und zum anderen in die von der Tür 5 bereitgestellte
Nutztiefe TNT. Bei einer Nutztiefe TN von beispielsweise 120 mm kann je nach
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 vorgesehen
sein, daß die
vom Schrankkorpus bereitgestellte Nutztiefe TNS 100
mm und die von der Tür 5 bereitgestellte
Nutztiefe TNT 20 mm beträgt, was beispielhaft in 6 dargestellt ist. Im Unterschied
hierzu zeigt 5 eine
Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes, wonach
die vom Schrankkorpus 2 bereitgestellte Nutztiefe TNS 80 mm und die von der Tür 5 bereitgestellte
Nutztiefe TNT 40 mm beträgt.
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Die
Besonderheit des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 besteht,
wie den 5 und 6 im Unterschied zur 4 deutlich entnommen werden
kann, darin, daß der
vom Badezimmerschrank 1 insgesamt zur Verfügung gestellte
Volumenraum V in zwei voneinander unabhängig verwendbare Volumenräume, nämlich den
Volumenraum VS und den Volumenraum VT unterteilt ist. Von Vorteil dieser Volumenraumunterteilung
ist, daß der
vom Badezimmerschrank 1 insgesamt zur Verfügung gestellte
Volumenraum V effektiver ausgenutzt werden kann, was die Aufnahmekapazität des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 unter
Beibehaltung gleicher Außenabmessungen
gegenüber
Badezimmerschränken
herkömmlicher
Bauart erhöht.
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Wie
die 5 und 6 gut erkennen lassen, verfügt der Tragrahmen 7 über eine
innenseitig angeordnete Nut 12, die der Aufnahme des Flächenelementes 6 dient.
Zwecks lagesicherer Fixierung des Flächenelementes 6 gegenüber dem
Rahmen 7 kann das Flächenelement 6 beispielsweise
mittels Doppelklebeband mit dem Rahmen 7 verklebt sein.
Die Ausbildung einer Nut 12, wie sie in den Ausführungsbeispielen
nach den 5 und 6 dargestellt ist, ist für die Erfindung
keineswegs beschränkend,
denn können
auch andere Befestigungsmittel und Einrichtungen zur Anordnung des
Flächenelementes 6 am
Tragrahmen 7 eingesetzt werden. So ist es beispielsweise
möglich,
den Tragrahmen 7 vorderseitig mit einer ebenen Stirnfläche auszubilden,
auf welche dann das Flächenelement 6 direkt
aufgeklebt werden kann.
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Wie
insbesondere den 7 und 8 entnommen werden kann,
besteht der Tragrahmen 7 aus einzelnen Hohlprofilen, die
beispielsweise mittels Eckverbindern 13, die beispielhaft
in 8 dargestellt sind,
verbunden werden können.
Innenseitig trägt
der Tragrahmen bezüglich
seiner in Zeichnungsebene linken und rechten Hohlprofile Aufnahmen
zur Aufnahme von im weiteren noch zu beschreibenden Trageinrichtungen,
wobei diese Aufnahmen vorzugsweise in Form von Bohrungen 11 ausgebildet
sind, wie die 7 und 8 erkennen lassen. Je nach
gewünschtem
Volumenraum VT sind die Hohlprofile 10 des
Tragrahmens 7 entsprechend auszubilden, wobei 7 eine Ausführungsform
zeigt, gemäß welcher
die Hohlprofile im Querschnitt ein Maß von 20 × 20 mm aufweisen. In der Darstellungsform
nach 8, gemäß welcher
der Tragrahmen 7 einen im Vergleich zu 7 größeren Volumenraum VT ausbildet, weisen die Hohlprofile 10 ein
Maß von 40 × 20 mm
auf. Dabei versteht sich von selbst, daß die vorgenannten Maße für die Hohlprofile 10 nur
beispielhaft genannt sind und die Erfindung nicht beschränken. Je
nach Verwendungszweck des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 können auch
andere Abmessungen für
die Hohlprofile 10 gewählt
werden.
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9 zeigt in schematischer
Perspektivdarstellung die Tür 5 des
erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes.
Wie vorstehend bereits beschrieben, besteht die Tür 5 aus
einem Flächenelement 6 und einem
einen auf der Innenseite der Tür 5 einen
Volumenraum ausbildenden Tragrahmen 7. Der Tragrahmen 7 besteht
aus insgesamt vier Hohlprofilen, wobei das in Zeichnungsebene linke
Hohlprofil 10 im Unterschied zu den Ausführungsbeispielen
nach den 7 und 8 bündig mit der Abschlußkante des
Flächenelementes 6 abschließt. Diese
besondere Ausgestaltung des Tragrahmens 7 ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn in Anlehnung an das Ausführungsbeispiel nach 2 ein Badezimmerschrank 1 geschaffen
werden soll, der zwischen den beiden im geschlossenen Zustand einander
nebengeordneten Türen 5 einen
für den
Betrachter nicht sichtbaren Tragrahmen 7 aufweisen soll.
Gemäß dieser
Ausgestaltungsform des Tragrahmens 7 werden die offenen Enden
der in Zeichnungsebene ober- wie unterseitig am Flächenelement 6 angeordneten
Hohlprofile 10 mittels einer Endkappe 14 verschlossen.
Um die Handhabung beim Aufschwenken der Tür 5 zu erleichtern,
kann zudem ein Griffelement 15 vorgesehen sein, das vorzugsweise
an dem in Zeichnungsebene unteren Hohlprofil 10 anzuordnen
ist.
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Wie
die 9 deutlich erkennen
läßt, verfügen die
in Zeichnungsebene linken und rechten Hohlprofile 10 des
Tragrahmens 7 über
beabstandet voneinander angeordnete Bohrungen 11. Diese
Bohrungen 11 dienen der Aufnahme von an der Tür wahlweise
anzuordnenden Trageinrichtungen, wie anhand der nachfolgenden 10 bis 12 beschrieben werden wird.
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10 zeigt im Teilausschnitt
eine Tür 5 des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1.
Unter Ausnutzung des vom Tragrahmen 7 bereitgestellten Volumenraums
VT ist an der Innenseite der Tür 5 eine Trageinrichtung 18 angeordnet.
Diese Trageinrichtung 18 besteht aus einer Stange 17 und
einem Funktionselement 19. Die Stange 17 wird
ein- wie anderendseitig in die im Hohlprofil 10 ausgebildeten Bohrungen 11 eingesteckt.
Das Funktionselement 19 ist in Längsrichtung 27 der
Stange 17 frei verschieblich angeordnet und kann vom Benutzer
in eine wahlweise zu bestimmende Position verschoben werden. Das
Funktionselement 19 dient der Aufnahme von Gebrauchsgegenständen, wie
z. B. Haarspraydosen, Shampooflaschen oder dergleichen.
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11 zeigt in einer teilgeschnittenen
Ausschnittsdarstellung von oben die endseitige Anordnung der Stange 17,
innerhalb der vom Hohlprofil 10 bereitgestellten Bohrung 11.
Zwecks Zentrierung der Stange 17 ist innerhalb des Hohlraums 16 des
Hohlprofils 10 ein elastisches Gummi, vorzugsweise ein Moosgummi,
angeordnet. Der in 11 nicht
gezeigte, andere Endabschnitt der Stange 17 ist in vergleichbarer
Weise in eine Bohrung 11 eingeführt und stützt sich gegenüber einem
elastischen Gummi ab, so daß beim
Zusammenspiel der jeweils endseitig an der Stange 17 anstoßenden Gummis
eine Zentrierung der Stange 17 sowie eine sichere Positionierung der
Stange 17 gegenüber
dem Tragrahmen 7 gewährleistet
ist.
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12 zeigt in schematischer
Darstellung drei beispielhaft dargestellte Trageinrichtungen mit daran
jeweils angeordneten Funktionselementen 19. Das in Zeichnungsebene
obere Funktionselement 19 ist ein rechteckförmig ausgebildetes
Behältnis,
das in seiner Längserstreckung
im wesentlichen der Breite des von der Tür 5 bereitgestellten
Volumenraums VT entspricht. Dieses Behältnis dient
der Aufnahme von insbesondere kleineren Gebrauchsgegenständen, wie
in 12 schematisch angedeutet.
Das in Zeichnungsebene mittlere Funktionselement 19 ist
ein Vergrößerungsspiegel,
der vorzugsweise verschwenkbar an der Stange 17 angeordnet
ist. Das in Zeichnungsebene untere Funktionselement 19 wird
durch einen korbförmigen
Behälter
gebildet, der vorzugsweise in Längsrichtung 27 der
Stange 17 verschieblich an dieser angeordnet ist.
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Die 13 zeigt in schematischer
Darstellung ausschnittsweise die gelenkige Anordnung der Tür 5 am
Schrankkorpus 2. Der besseren Übersicht wegen ist das aus
einem Lochlappen und Stiftlappen bestehende Scharnier 9 lediglich
bezüglich
des Lochlappens 22 dargestellt, welcher mittels einer Schraube 23 und
einem Konterelement 24, welches in einem Kanal 25 der
Seitenwand 3 angeordnet ist, an der Seitenwand 3 befestigt
ist. Der in der 13 nicht
dargestellte Stiftlappen ist mittels einer entsprechenden Verschraubung
an der Tür 5 angeordnet. Der Öffnungswinkel
des Scharniers 19 beträgt über 90°, vorzugsweise über 180°, so daß die Tür 5 derart weit
geöffnet
werden kann, daß der
von der Tür
bereitgestellte Volumenraum VT einerseits
und der vom Schrankkorpus 2 bereitgestellte Volumenraum
Vs bei aufgeklappter Stellung der Tür 5 nebeneinander
angeordnet sind, was einen vereinfachten Zugriff auf die jeweiligen
Volumenräume
ermöglicht.
Wie in 13 des weiteren
dargestellt ist, kann die Außenfläche der
Seitenwand 3 mit einem Dekor 21 versehen sein,
beispielsweise einer aufgeklebten Folie oder dergleichen. Das in
der 13 ausschnittsweise
dargestellte Hohlprofil 10 weist auf seiner dem Scharnier 9 zugewandten
Seite in Zeichnungsebene links einen Fortsatz 26 auf. Dieser
Fortsatz 26 dient dazu, das Scharnier 9 zu verdecken,
so daß es
auch bei einer Seitenansicht des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1 für den Betrachter
unsichtbar bleibt. Zwecks Ausjustierung der Tür 5 gegenüber dem
Schrankkorpus 2 ist das Konterelement 24 innerhalb
des Kanals 25 verschieblich angeordnet, so daß eine Höhenausrichtung
der Tür 5 gegenüber dem
Schrankkorpus 2 möglich
ist.
-
Wie
der 13 des weiteren
entnommen werden kann, überragt
der Tragrahmen 7, das heißt das in der 13 ausschnittsweise dargestellte Hohlprofil 10 in
Zeichnungsebene linksseitig die Seitenwand 3 des Schrankkorpus 2.
Die in der 13 nicht
dargestellte rechte Seite des Tragrahmens 7 ist entsprechend
ausgebildet, so daß in
einer Ansicht von vorn der Schrankkorpus 2 vollständig durch
die den Schrankkorpus 2 überragende Tür 5 abgedeckt ist.
Erzielt wird durch diese Ausgestaltung eine insgesamt schlanke und
filigrane Anmutung des erfindungsgemäßen Badezimmerschrankes 1,
denn wirkt aufgrund des Umstandes, daß der Schrankkorpus 2 durch
die Tür 5 zumindest
bereichsweise überlappend
abgedeckt wird, der Badezimmerschrank als solcher weniger wuchtig.
-
- 1
- Schrank
- 2
- Schrankkorpus
- 3
- Seitenwand
- 4
- Seitenwand
- 5
- Tür
- 6
- Flächenelement
- 7
- Tragrahmen
- 8
- Rückwand
- 9
- Scharnier
- 10
- Hohlprofil
- 11
- Bohrung
- 12
- Nut
- 13
- Eckverbinder
- 14
- Endkappe
- 15
- Griff
- 16
- Hohlraum
- 17
- Stange
- 18
- Trageinrichtung
- 19
- Funktionselement
- 20
- Moosgummi
- 21
- Dekor
- 22
- Lochlappen
- 23
- Schraube
- 24
- Konterelement
- 25
- Kanal
- 26
- Fortsatz
- 27
- Längsrichtung
- 28
- Zwischenwand
- 29
- Pfeil
- TG
- Gesamttiefe
- TN
- Nutztiefe
- TNS
- Nutztiefe
Schrankkorpus
- TNT
- Nutztiefe
Tür
- V
- Volumenraum
- VS
- Volumenraum
Schrankkorpus
- VT
- Volumenraum
Tür
- H
- Hohlraum
- TH
- Tiefe
Hohlraum