DE29920925U1 - Tür mit auswechselbarem Informationsmittel - Google Patents
Tür mit auswechselbarem InformationsmittelInfo
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Description
PATENT- UND RECHTSANWÄLTE MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER GbR
ZUGELASSEN BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT UNO GEMEINSCHAFTSMARK ENAMT EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS'
PATENTANWÄLTE*
JULIUS MEINKE, dipl-ing. WALTER DABRINGHAUS, dipl-ing. JOCHEN MEINKE, dipl-ing.
RECHTSANWALT
THOMAS MEINKE
WESTENHELLWEG 67 44137 DORTMUND
TELEFON (0231) 14 50 TELEFAX (0231) 14 76 EMAIL: patenLrecht@cityweb.de
POSTFACH 10 46 45
44046 DORTMUND, 26 . NOV . 1999
DRESDNER BANK AG DTMD, Kto.-Nr. 1 143 047 (BLZ 440 800 50) * POSTBANK DORTMUND, Kto.-Nr. S42 02-463 (BLZ 440 100 46)
AKTEN-NR. 2/15332 JM/B
"Tür mit auswechselbarem Informationsmittel·'
• ·
'Tür mit auswechselbarem Informationsmittel'
Die Erfindung betrifft eine Tür mit auswechselbarem Informationsmittel.
Türen sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt. Während Türrahmen dabei meist aus Holz oder Metall bestehen, kann das Türblatt grundsätzlich aus verschiedenen Materialien bestehen, beispielsweise aus Holz, aus Metall, aus Glas, aus Kunststoff oder aus Kombinationen dieser Materialien. Je nach Ausbildung des Türblattes einer solchen Tür sind Türen dieser Art grundsätzlich dazu geeignet, als Befestigungsfläche für ein auswechselbares Informationsmittel, beispielsweise ein Poster oder dergl., zu dienen. Ein solches Poster läßt sich zum Beispiel mit einem Klebeband oder ähnlichem am Türblatt befestigen und ggf. auch wieder lösen, wobei es jedoch zu Beschädigungen der Türblattoberfläche kommen kann, insbesondere, wenn diese mit einer Lackschicht versehen ist. Verbleibt ein solches Poster über einen längeren Zeitraum an einem lackierten Türblatt und wird später abgenommen oder gegen ein kleineres Poster ausgewechselt, so kann je nach Qualität und Farbgestaltung der Lackschicht des Türblattes ein unschöner optischer Eindruck entstehen, da die Lackoberfläche des Türblattes im Bereich außerhalb des Posters und im zuvor vom Poster abgedeckten Bereich unterschiedlich ist. Außerdem ist es offensichtlich, das das vorbeschriebene Anbringen und ggf. Auswechseln eines Posters
• ·
mehr provisorischer Art und deshalb verbesserungswürdig ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine gattungsgemäße Tür so weiterzuentwickeln, dass sie auf möglichst einfach handhabbare Weise mit insbesondere blatt- oder plattenförmigen Informationsmitteln ausgerüstet werden kann, wobei vor allem der Wechsel des Informationsmittels vereinfacht werden soll.
Diese Aufgabe wird mit einer Tür der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Türblatt wenigstens einseitig mit wenigstens einer Aufnahme für wenigstens ein Informationsmittel versehen ist.
Durch die Ausrüstung des Türblattes mit einer entsprechenden Aufnahme, die sich vollflächig oder auch nur bereichsweise über die gesamte Türblattfläche erstrecken kann, ist es auf einfache Weise möglich, ein Informationsmittel an der Tür anzuordnen bzw. gegen ein anderes auszutauschen, da das Informationsmittel in der Aufnahme des Türblattes gehalten ist und leicht eingesetzt bzw. herausgenommen werden kann. Eine solche Tür eignet sich beispielsweise besonders gut zur Aufnahme von Werbeträgern als Informationsmittel, beispielsweise für Türen von Umkleidekabinen, von Toiletten und Bädern, insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie Geschäften, Kaufhäusern, Läden, Gasthäusern, Hotels und dergl.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Türblatt beidseitig mit wenigstens einer Aufnahme für wenigstens ein Informationsmittel versehen ist. Wird eine solche Tür beispielsweise für eine Umkleidekabine in einem Kaufhaus eingesetzt, so fällt der Blick der Person in der Umkleidekabine und auch der Blick einer möglicherweise außerhalb wartenden Person jeweils auf eine eigene Werbe- oder Informationsfläche, so dass die Werbewirksamkeit ein- und derselben Tür besonders hoch ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass, wie nach Art eines Bilderrahmens, die jeweilige Aufnahme nach außen mit einer transparenten Abdeckscheibe versehen ist. Das in der Aufnahme befindliche Informationsmittel ist dann nach außen geschützt, aber zugleich voll sichtbar.
In konstruktiv besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die jeweilige Aufnahme einen Rahmen aufweist. Dieser Rahmen kann gleichzeitig den Rahmen des Türblattes bilden, er kann aber auch nur bereichsweise auf dem Türblatt angeordnet sein, es können auch mehrere Rahmen auf dem Türblatt angeordnet sein.
Um das Informationsmittel austauschen zu können, kann der Rahmen insgesamt abnehmbar sein, es kann auch vorgesehen
sein, dass er gegenüber dem Türblatt ausklappbar ausgebildet :··.:- .":."::": ·"::": :"j V- "·". = ! ':
ist oder dass der Rahmen wenigstens einseitig offenbar ausgebildet ist. Bei der letztgenannten Ausgestaltung kann das Informationsmittel dann seitlich aus der Aufnahme herausgenommen bzw. in die Aufnahme eingesetzt werden.
Die Handhabung beim Einsetzen und Herausnehmen des Informationsmittels aus der jeweiligen Aufnahme kann wesentlich dadurch vereinfacht werden, dass in der Aufnahme eine herausnehmbare Trägerplatte für das Informationsmittel angeordnet ist, an dem das Inforraationsmittel befestigt werden kann. Eine solche Trägerplatte kann beispielsweise aus Metall, Kunststoff, Holz oder Holzfaser bestehen.
Das Informationsmittel kann grundsätzlich unterschiedlich ausgestaltet sein. Bevorzugt kann es als bedruckte Fläche oder auch als LCD-Bildschirm ausgebildet sein, letztere Ausgestaltung ermöglicht es, über das Informationsmittel ständig aktualisierte Informationen abzugeben, ohne das Informationsmittel selbst auswechseln zu müssen. So kann beispielsweise in Kaufhäusern regelmäßig aktualisierte Werbung über das jeweilige Informationsmittel der Tür verbreitet werden, beispielsweise in Form bewegter Bilder (Werbespots).
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Diese zeigt in:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Tür mit einem seitlich abnehmbaren Rahmenprofil,
Fig. la eine Draufsicht auf die Tür nach Figur 1, Fig. Ib einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Figur 1,
Fig. 2 eine Tür mit aufschwenkbarem Rahmen, Fig. 2a eine Draufsicht, auf die Tür nach Figur 2, Fig. 2b einen Schnitt gemäß der Linie B-B in Figur 2, Fig. 2c einen Schnitt gemäß der Linie C-C in Figur 2, Fig. 3 eine Tür mit einem abnehmbaren Rahmen, Fig. 3a eine Draufsicht auf die Tür nach Figur 3, Fig. 3b einen Schnitt gemäß der Linie D-D in Figur 3,
Fig. 4 eine Tür mit einem aus aufklappbaren Klemmleisten gebildeten Rahmen,
Fig. 4a eine Draufsicht auf die Tür nach Figur 4 und Fig. 4b einen Schnitt gemäß der Linie D-D in Figur
Von einer erfindungsgemäßen Tür sind jeweils in den Zeichnungen nur die Türblätter ohne Türrahmen dargestellt.
Bei der Ausführungsform nach Figur 1 ist das Türblatt 1 sowohl auf der Vorder- als auch auf der Hinterseite jeweils mit einer Aufnahme für ein Informationsmittel ausgestaltet. Diese Aufnahme ist dabei von einem umlaufenden, das Türblatt 1 begrenzenden Rahmen 2 gebildet, welcher, wie aus Figur Ib hervorgeht, an der den Türscharnieren 3 zugewandten Längsseite mittels eines Klemm- und Dichtprofils 4 auf das Türblatt 1 aufgesetzt ist. In gleicher Weise sind auch die Ober- und Unterseite des Rahmens ausgebildet, während das rechte von den Türscharnieren 3 abgewandte Längsrahmenteil 2a abnehmbar ausgebildet ist, so dass die aus dem Rahmen 2, 2a gebildeten Aufnahmen zugänglich sind.
Jede Aufnahme ist nach außen mit einer transparenten Abdeckscheibe 5 ausgerüstet, die bei der Ausführungsform nach Figur 1 zwischen den Rahmenteilen 2, 2a und den Klemm- und Dichtprofilen 4 eingeklemmt sind.
In die geöffneten Aufnahmen kann vorzugsweise auf einer Trägerplatte 6 angeordnet ein platten- oder blattförmiges Informationsmittel, beispielsweise ein Werbeposter, eine LCD-Bildschirm oder dergl., angeordnet sein, diese ist mit dem Bezugszeichen 7 bezeichnet.
Um das Öffnen der Aufnahme und Abnehmen des Rahmensteils 2a zu ermöglichen, ist bei dieser Ausgestaltung das jeweilige Rahmenteil 2a querschnittlich U-förmig ausgebildet und mittels eines Klemm- und Dichtprofils 8 auf den Rand der jeweiligen Abdeckscheibe 5 klemmend aufgeschoben. Bei der Ausführungsform nach Figur 1 ist die Trägerplatte 6 U-förmig ausgebildet und erstreckt sich in die vorder- und die rückseitige Aufnahme des Türblattes 1, der Bereich des U-Steges bildet einen Teil der Stirnfläche des Türblattes 1 und kann mit Befestigungsschrauben 9 oder dergl. lösbar am Türblatt befestigt werden.
Zum Einsetzen und/oder Wechseln des Informationsmittels 7 kann die Trägerplatte 6 vollständig aus den beiden Aufnahmen des Türblattes 1 herausgezogen oder alternativ auch herausgeklappt werden, um dann das jeweilige Informationsmittel 7 von der Trägerplatte 6 zu entfernen bzw. die Trägerplatte 6 mit einem neuen Informationsmittel 7 beidseitig zu bestücken. Zum Herausziehen bzw. Herausschwenken der Trägerplatte 6 sind vorher selbstverständlich die Rahmenteile 2a abzunehmen.
Die Ausführungsform nach Figur 2 ist in ähnlicher Weise gestaltet. Bei dieser Ausführungsform ist das Türblatt 1 jedoch an einem Türband 10 angeordnet, der jeweilige Rahmen ist gegenüber dem Türblatt 1 klappbar ebenfalls am Türband 10 angelenkt und kann zum Öffnen der aus dem Rahmen 2 gebil-
deten jeweiligen Aufnahme vom Türblatt 1 weggeschwenkt werden, wie dies in den Figuren 2a und 2b dargestellt ist. Mit geeigneten Befestigungsmitteln kann der Rahmen 2 in geschlossener Position am Türblatt 1 festgelegt werden. Die Abdeckscheibe 5 ist dabei mittels eines Klemm- und Dichtprofils 12 am Rahmen 2 befestigt, der Rahmen 2 klemmt in geschlossener Position die Trägerplatte 6 mit Informationsmittel 7 gegen das Türblatt 1 ein.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass der jeweilige Rahmen 2 nicht um das Türband 10 um eine vertikale Achse, sondern um eine horizontale Achse an der Ober- oder Unterseite des Türblattes 1 an diesem schwenkbar angelenkt ist, wie dies Figur 2c zeigt.
Die Ausführungsform nach Figur 3 unterscheidet sich von derjenigen nach Figur 2 dadurch, dass der jeweilige, die vorder- bzw. rückseitige Aufnahme des Türblattes 1 bildende Rahmen 2 insgesamt lösbar am Türblatt 1 befestigt ist und beispielsweise mittels Befestigungsschrauben 11 an diesem angeordnet ist. Beim Einsetzen bzw. Auswechseln des Informationsmittels 7 wird dann der gesamte Rahmen 2 nach Lösen der Befestigungsschrauben 11 vom Türblatt 1 abgenommen und anschließend nach Einsetzen des Informationsmittels 7 auf der jeweiligen Trägerplatte 6 wieder am Türblatt 1 befes-. tigt. .
* -: Y.V
Die Abdeckscheibe 5 ist dabei wie bei der Ausgestaltung nach Figur 2 mittels eines Klemm- und Dichtprofils 12 im Rahmen 2 gehalten.
Bei der Ausführungsform nach Figur 4 ist der Rahmen 2 von gegenüber dem Türblatt 1 schwenkbaren Klemmleisten mit Klappmechanismus 13 gebildet. Diese Klemmleisten sind mit dem Bezugszeichen 2b bezeichnet. Mit Hilfe geeigneter Federn oder dergl. drücken die Klemmleisten 2b in geschlossener Lage die Abdeckscheibe 5 und die darunter befindliche Trägerplatte 6 mit Informationsmittel 7 gegen das Türblatt 1. Zum Öffnen werden die Klemmleisten 2b des Rahmens 2 entgegen der Federkraft aufgeschwenkt und die Abdeckscheiben 5 mit Informationsmittel 7 herausgenommen und in umgekehrter Weise wieder eingesetzt.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Ausgestaltungen sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So können die Aufnahmen grundsätzlich natürlich auch anders ausgestaltet sein, beispielsweise könnte die jeweilige Aufnahme auch von einem Rahmen gebildet sein, dessen oberes Rahmenteil fehlt oder abnehmbar ausgebildet ist, so dass der jeweilige Informationsträger von oben in den Rahmen eingeführt werden kann. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn die örtlichen Einbaugegebenheiten der Tür dies zulassen und dergl. mehr. ·
Claims (9)
1. Tür mit auswechselbarem Informationsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (1) wenigstens einseitig mit wenigstens einer Aufnahme (2, 2a, 2b) für wenigstens ein Informationsmittel (7) versehen ist.
2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (1) beidseitig mit wenigstens einer Aufnahme (2, 2a, 2b) für wenigstens ein Informationsmittel (7) versehen ist.
3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Aufnahme (2, 2a, 2b) nach außen mit einer transparenten Abdeckscheibe (5) versehen ist.
4. Tür nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Aufnahme einen Rahmen (2, 2a, 2b) aufweist.
5. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2, 2a, 2b) abnehmbar ist.
6. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2, 2a, 2b) aufklappbar ausgebildet ist.
7. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2, 2a, 2b) wenigstens einseitig öffenbar ausgebildet ist.
8. Tür nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahme (2, 2a, 2b) eine herausnehmbare Trägerplatte (6) für das Informationsmittel (7) angeordnet ist.
9. Tür nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Informationsmittel (7) als bedruckte Fläche, LCD- Bildschirm oder dergl. ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29920925U DE29920925U1 (de) | 1999-11-29 | 1999-11-29 | Tür mit auswechselbarem Informationsmittel |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29920925U DE29920925U1 (de) | 1999-11-29 | 1999-11-29 | Tür mit auswechselbarem Informationsmittel |
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ID=8082230
Family Applications (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE29920925U1 (de) |
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- 1999-11-29 DE DE29920925U patent/DE29920925U1/de not_active Expired - Lifetime
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