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DE202004011171U1 - Nahrungsmittelbehälter sowie Versiegelungsstation für Nahrungsmittelbehälter - Google Patents

Nahrungsmittelbehälter sowie Versiegelungsstation für Nahrungsmittelbehälter Download PDF

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DE202004011171U1
DE202004011171U1 DE200420011171 DE202004011171U DE202004011171U1 DE 202004011171 U1 DE202004011171 U1 DE 202004011171U1 DE 200420011171 DE200420011171 DE 200420011171 DE 202004011171 U DE202004011171 U DE 202004011171U DE 202004011171 U1 DE202004011171 U1 DE 202004011171U1
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Germany
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fixing
sealing
food
food container
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DE200420011171
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Doehler GmbH
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Doehler GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D45/00Clamping or other pressure-applying devices for securing or retaining closure members
    • B65D45/32Clamping or other pressure-applying devices for securing or retaining closure members for applying radial or radial and axial pressure, e.g. contractible bands encircling closure member

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)

Abstract

Nahrungsmittelbehälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Getränkegrundstoffen, mit
einem Grundkörper (12),
einem Verschlusselement (16) zum dichten Verschließen des Grundkörpers (12) mit einem Deckel (14) und
einem Fixierelement (18) zum Halten des Verschlusselements (16) in einer Geschlossen-Stellung,
wobei das Fixierelement (18) einen Bolzen (28) aufweist, mit dem lösbar ein Befestigungsmittel (30) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
in Befestigungsrichtung (34) hinter dem Befestigungsmittel (30) ein Versiegelungselement (32) auf dem Bolzen (28) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Nahrungsmittelbehälter sowie eine Versiegelungsstation für Nahrungsmittelbehälter.
  • Beispielsweise zur Herstellung von Fruchtsäften werden Getränkegrundstoffe, wie Fruchtfleisch, Saftkonzentrate und dgl., in üblicherweise tonnenförmigen Nahrungsmittelbehältern gelagert und transportiert. Die Nahrungsmittelbehälter weisen einen üblicherweise kreiszylindrischen Grundkörper auf, der mit einem Deckel verschlossen werden kann. Hierzu ist ein Verschlusselement, wie ein Spannring, vorgesehen, der zum Halten in der Geschlossen-Stellung mit einem Fixierelement verbunden wird. Das Fixierelement weist beispielsweise einen Bolzen mit Gewinde auf, auf dem zum Fixieren ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Mutter, angeordnet wird. Um sicherzustellen, dass der Nahrungsmittelbehälter während des Transportes nicht geöffnet wurde, oder sich das Verschlusselement gelöst hat, ist es bekannt, als Versiegelung an dem Verschlusselement ein Kunststoffsiegel oder dgl. vorzusehen. Das Kunststoffsiegel muss zum Öffnen des Fixierelementes zerstört werden. Ein derartiges Versiegelungselement weist jedoch den Nachteil auf, dass es bei der Lagerung der Nahrungsmittelbehälter in Kühlhäusern spröde wird und somit beim Transport bereits bei leichter Beschädigung verloren gehen kann. Es ist sodann nicht mehr gewährleistet, dass der Nahrungsmittelbehälter während des gesamten Transportes verschlossen war, bzw. sich das Verschlusselement nicht gelöst hat. Ferner besteht bei derartigen Versiegelungselementen der Nachteil, dass diese vorstehen und somit bei der Lagerung oder bei dem Transport der Nahrungsmittelbehälter beschädigt oder zerstört werden können.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Nahrungsmittelbehälter mit einem zuverlässigen Versiegelungselement zu schaffen. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, eine Versiegelungsstation für Nahrungsmittelbehälter zu schaffen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 6.
  • Der erfindungsgemäße Nahrungsmittelbehälter weist ein Fixierelement zum Halten des Verschlusselementes, beispielsweise eines Spannrings, in einer Geschlossen-Stellung auf. Das Fixierelement weist einen Bolzen, vorzugsweise einen Gewindebolzen, auf, mit dem lösbar ein Befestigungsmittel, wie eine Mutter, verbunden ist. In Befestigungsrichtung hinter dem Befestigungsmittel ist erfindungsgemäß ein Versiegelungselement auf dem Bolzen angeordnet. Handelt es sich bei dem Befestigungsmittel beispielsweise um eine Mutter, ist die Befestigungsrichtung diejenige Richtung, an der die Mutter auf den Bolzen geschraubt und somit das Fixierelement fixiert wird. Nach dem Verschrauben bzw. Verbinden des Befestigungsmittels mit dem Bolzen wird ein Versiegelungselement beispielsweise auf den Bolzen aufgesteckt und ebenfalls auf diesem fixiert. Dies hat zur Folge, dass das Befestigungselement nicht gelöst werden kann, ohne das Versiegelungselement zu zerstören.
  • Vorzugsweise umgibt das Versiegelungselement den Bolzen. Besonders bevorzugt ist es, als Versiegelungselement einen Schrumpfschlauch vorzusehen, der durch Wärmeeinwirkung von vorzugsweise 400 – 600° C dem Bolzen fixiert wird. Ferner ist es möglich, den Schrumpfschlauch oder ein anderes Versiegelungselement zu individualisieren. Dies kann beispielsweise durch Aufdrucken des Herstellernamens und/oder durch Aufdrucken einer laufenden Nummer erfolgen. Somit ist auch ein Austauschen des Versiegelungselementes durch Unbefugte vermieden.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Versiegelungsstation für derartige Nahrungsmittelbehälter. Die Versiegelungsstation weist erfindungsgemäß ein Erwärmungsgerät zum Aufschrumpfen des Versiegelungselementes auf den Bolzen auf. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Erwärmungsgerät um ein Heißluftgerät bzw. ein Heißluftgebläse. Vorzugsweise ist das Erwärmungsgerät mit einem Schwenkarm verbunden. Es ist somit möglich, das Erwärmungsgerät in eine Aufschrumpfposition und aus der Aufschrumpfposition heraus zu verschwenken. Dies hat den Vorteil, dass das Erwärmungsgerät nicht nach jedem Aufschrumpfvorgang abgeschaltet werden muss, sondern lediglich aus dem entsprechenden Bereich geschwenkt wird.
  • Vorzugsweise weist die Versiegelungsstation ein Transportband auf, um hohe Stückahlen an Nahrungsmittelbehältern dem Erwärmungsgerät zuführen zu können. Durch entsprechende Steuerung des Transportbandes wird der zu versiegelnde Transportbehälter während des Versiegelns angehalten. Dies kann durch entsprechende Steuerung des Transportbandes erfolgen. Dieses ist sodann mit dem Verschwenken des Erwärmungsgerätes synchronisiert. Ebenso ist es möglich, den Nahrungsmittelbehälter vom Transportband herunterzubewegen, um ein Anhalten des Nahrungsmittelbehälters an dem Erwärmungsgerät zu ermöglichen. Auch ein Mitbewegen des Erwärmungsgerätes, d. h. ein Versiegeln während eines kontinuierlichen Transportes, ist möglich.
  • Nachfolgend wird die Erfindung an Hand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische perspektivische Ansicht eines Nahrungsmittelbehälters,
  • 2: eine Vergrößerung des Bereichs II in 1 und
  • 3: eine schematische Seitenansicht einer Versiegelungsstation.
  • Ein Nahrungsmittelbehälter 10 weist einen tonnenförmigen bzw. kreiszylinderförmigen Grundkörper 12 auf. Dieser ist mit einem im Wesentlichen runden Deckel 14 verschlossen. Hierzu ist ein im dargestellten Ausführungsbeispiel als Spannring ausgebildetes Verschlusselement 16 vorgesehen, das an einem offenen Ende ein Fixierelement 18 aufweist. Das Fixierelement 18 weist zwei miteinander an gegenüberliegenden Enden 20, 22 verbundene Halteelemente 24 auf, die vorzugsweise identisch ausgebildet sind. Die Halteelemente 24 sind durch Nieten oder durch Verschweißen mit dem Spannring 16 verbunden.
  • Die Halteelemente 24 weisen Ösen 26 auf. Zum Verschließen des Nahrungsmittelbehälters wird durch die Ösen ein insbesondere hakenförmiger Bolzen 28 gesteckt, so dass in der in 2 linken Öse der Haken angeordnet ist und aus der in 2 rechten Öse ein mit einem Gewinde versehener Teil eines Bolzens hervorsteht. Zum Fixieren des Spannrings 16, d. h. zum dicht Verschließen des Nahrungsmittelbehälters, wird ein Befestigungsmittel 30, bei dem es sich im dargestellten Ausführungsbeispiel um eine Mutter handelt, auf das Fixierelement bzw. den Bolzen aufgeschraubt. Hierdurch erfolgt ein Verspannen des Spannrings bzw. des Verschlusselementes 16.
  • Anschließend wird ein Versiegelungselement, bei dem es sich im dargestellten Ausführungsbeispiel um einen Schrumpfschlauch 32 handelt, auf das freie Ende des Bolzens aufgesteckt, so dass es in einer Befestigungsrichtung 34 hinter dem Befestigungsmittel 30 angeordnet ist. Um ein sicheres Fixieren des Versiegelungselements 32 auf dem Bolzen 28 zu gewährleisten, wird das Versiegelungselement 32 erwärmt. Hierdurch erfolgt ein Zusammenziehen und festes Verbinden des als Schrumpfschlauch ausgebildeten Versiegelungselementes. Dies ist ferner durch die unter dem Versiegelungselement 32 befindlichen Gewindegänge verbessert.
  • Um die Versiegelung zu automatisieren weist eine Versiegelungsstation ein Erwärmungsgerät 36 (3), wie ein Heißluftgebläse, auf. Das Heißluftgebläse 36 weist eine Düse 38 auf, die zum Versiegeln auf das Fixierelement 18 gerichtet ist.
  • Das Heißluftgebläse 36 kann in Richtung eines Pfeils 40 verschwenkt werden. Hierzu ist beispielsweise als Verschwenkeinrichtung 42 ein Pneumatikzylinder vorgesehen.
  • Die Nahrungsmittelbehälter 10 sind für den Transport zu dem Erwärmungsgerät 36 auf einem Transportband 44 angeordnet.

Claims (8)

  1. Nahrungsmittelbehälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Getränkegrundstoffen, mit einem Grundkörper (12), einem Verschlusselement (16) zum dichten Verschließen des Grundkörpers (12) mit einem Deckel (14) und einem Fixierelement (18) zum Halten des Verschlusselements (16) in einer Geschlossen-Stellung, wobei das Fixierelement (18) einen Bolzen (28) aufweist, mit dem lösbar ein Befestigungsmittel (30) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass in Befestigungsrichtung (34) hinter dem Befestigungsmittel (30) ein Versiegelungselement (32) auf dem Bolzen (28) angeordnet ist.
  2. Nahrungsmittelbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegelungselement (32) ein Schrumpfschlauch ist.
  3. Nahrungsmittelbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (16) einen Spannring aufweist, der entlang eines Verbindungsrandes des Grundkörpers (12) mit dem Deckel (14) verläuft.
  4. Nahrungsmittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (18) zwei an einander gegenüber liegenden Enden des Spannrings (16) angeordnete Halteelemente (24), insbesondere Halteösen, aufweist.
  5. Nahrungsmittelbehälter einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (28) hakenförmige ausgebildet ist und in den Halteelementen (24) angeordnet ist.
  6. Versiegelungsstation für Nahrungsmittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 – 5, mit einem Erwärmungsgerät (36), insbesondere einem Heißluftgerät, zum Aufschrumpfen des Versiegelungselementes (32) auf den Bolzen (28).
  7. Versiegelungsstation nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Erwärmungsgerät (36) mit einem Schwenkarm zum Schwenken in und aus einer Aufschrumpfposition verbunden ist.
  8. Versiegelungsstation nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch ein Transportband (44) zum Transport der Nahrungsmittelbehälter (10) zu und von dem Erwärmungsgerät (36).
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Citations (5)

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