DE202004009951U1 - Tasche - Google Patents
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Abstract
Tasche
(1) mit einer Beleuchtungseinrichtung zur Beleuchtung des Inneren
der Tasche (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung zumindest
eine flächig
ausgebildete Lichtquelle (9) umfasst, wobei die Lichtquelle (9)
als ein EL-Leuchtmodul ausgebildet ist und in integrierter Weise
mit einer Energieversorgungseinheit (4) verbunden ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Tasche mit einer Beleuchtungseinrichtung zur Beleuchtung des Inneren der Tasche.
- Taschen und Beutel, deren Inneres beleuchtbar ist, sind hinlänglich bekannt. In der Regel werden zur Beleuchtung eine oder mehrere Lichtquellen in Form von Glühlampen etc. verwendet. Diese weisen neben dem Nachteil, dass sie üblicherweise eine hohe Energieaufnahme haben, auch noch den Nachteil auf, dass das Innere der Tasche ungleichmäßig ausgeleuchtet wird.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein möglichst gleichmäßiges Ausleuchten des Inneren einer Tasche bei vergleichsweise geringer Energieaufnahme der Beleuchtungseinrichtung zu erlauben.
- Diese Aufgabe wird mit einer eingangs erwähnten Tasche dadurch gelöst, dass erfindungsgemäß die Beleuchtungseinrichtung zumindest eine flächig ausgebildete Lichtquelle umfasst, wobei die Lichtquelle als ein EL-Leuchtmodul ausgebildet ist und in integrierter Weise mit einer Energieversorgungseinheit verbunden ist.
- Durch die Verwendung einer flächigen Lichtquelle, d. h. einer Lichtquelle, die im Gegensatz zu einer "punktförmigen" Lichtquelle, wie beispielsweise einer Glühlampen, einer Leuchtdioden, etc. in einem wesentlich größeren Bereich beleuchtet, kann eine wesentlich bessere und gleichmäßigere Ausleuchtung des Inneren der Tasche erreicht werden.
- Aufgrund der in integrierter Weise verbundenen Lichtquelle mit der Energieversorgungseinheit wird impliziert, dass die Stromquelle, beispielsweise eine Batterie, sich in bzw. an der Tasche befindet.
- Die Energieversorgungseinheit verfügt über ein Betätigungselement, das bei einer bevorzugten Ausführung ein Schiebeschalter ist. Der Schiebeschalter verhindert ein unbeabsichtigtes Ein- oder Ausschalten der Beleuchtung.
- Verfügt die Energieversorgungseinheit zusätzlich über eine Elektronik, so steuert diese ein automatisches Abschalten der Lichtquelle nach deren Einschalten, sodass ein unnötiges Entladen der Stromquelle, beispielsweise einer Batterie vermieden wird.
- Eine besonders gute Ausleuchtung des Innenraum der Tasche ergibt sich, wenn sich die zumindest eine flächige Lichtquelle von einer Seitenwand der Tasche bis zu der gegenüberliegenden Seitenwand der Tasche erstreckt.
- Annähernd optimal ist die Ausleuchtung, wenn die zumindest eine flächige Lichtquelle im Wesentlichen parallel zu den breiteren Außenflächen der Tasche angeordnet ist, d. h. wenn die Lichtquelle im Wesentlichen in Richtung der Längserstreckung der Tasche angeordnet ist. Auf diese Art und Weise ergibt sich auch eine besonders gute und in vielen Taschen derzeit verwendete Unterteilung des Tascheninnenraums.
- In diesem Sinne ist es auch, wenn sich die zumindest eine flächige Lichtquelle von einem oberen Rand der Tasche bis zu dem Boden der Tasche erstreckt. Außerdem kann in diesem Falle die Lichtquelle auch besonders gut als Unterteilung des Tascheninnenraums dienen. Auf diese Weise bildet die zumindest eine flächige Lichtquelle eine Trennwand in der Tasche.
- In einer bevorzugten Ausführung ist die zumindest eine Trennwand transparent. Dadurch wird eine optimale Ausleuchtung der Tasche erzielt.
- Grundsätzlich kann vorgesehen sein, dass die flächige Lichtquelle in der Tasche fest angeordnet ist. Dies eignet sich besonders für neu hergestellte Taschen, wie bereits ab Werk mit einer erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung versehen werden.
- Besonders flexibel lässt sich eine erfindungsgemäßen Tasche verwenden und einsetzen, wenn die zumindest eine Lichtquelle herausnehmbar in der Tasche angeordnet ist. Falls bei einer solchen Tasche die Beleuchtung einmal nicht benötigt wird, oder falls die Beleuchtungseinrichtung weiters als Trennwand für den Innenraum der Tasche dient, und der Benutzer bzw. die Benutzerin im speziellen Fall wünscht, den Innenraum der Tasche zu vergrößern, so kann die Beleuchtungseinrichtung bei dieser Ausführungsform der Erfindung aus der Tasche entnommen werden.
- Besonders gut herausnehmbar bzw. wieder einsetzbar ist die Beleuchtungseinrichtung allerdings, wenn die Tasche in ihrem Inneren zumindest ein transparentes inneres Fach zur Aufnahme von einer flächigen Lichtquelle aufweist. In diesem transparenten Fach lässt sich die Beleuchtungseinrichtung besonders gut einsetzen, und außerdem ist die dort vor Beschädigungen gut geschützt.
- An dieser Stelle sei kurz erwähnt, dass obwohl in der Beschreibung zumeist Form von lediglich einer Beleuchtungseinrichtung die Rede ist, natürlich auch mehrere solcher Beleuchtungseinrichtungen in einer entsprechenden Tasche angeordnet werden können. Beispielsweise könnte vorgesehen sein, dass eine entsprechend große Tasche über mehrere solcher transparenten Aufnahmen verfügt, in welche dann entsprechende Beleuchtungseinrichtungen einsetzbar sind. Die einzelnen Aufnahmen dienen dabei weiters als Trennwände für den Innenraum der Tasche und unterteilen die Tasche in eine entsprechende Anzahl von voneinander getrennten Fächern.
- Die Erfindung ist im Folgenden anhand beispielsweiser Ausführungsformen näher erläutert, welche in den Zeichnungen veranschaulicht sind. Dabei zeigen
-
1 eine schematische Darstellung einer Trennwand mit integrierter Beleuchtung und -
2 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemässen Tasche mit einer flächigen Beleuchtungseinrichtung -
1 zeigt eine Trennwand3 , die erfindungsgemäss mit einem Leuchtmodul9 bestückt ist. Vorteilhaft ist es, wenn es sich bei dieser Lichtquelle um ein sogenanntes EL-Leuchtmodul („Electroluminiscent") handelt. - Bei EL-Leuchtmodulen bzw. Leuchtfolien handelt es sich im Wesentlichen um eine Leuchtschicht, beispielsweise aus Phosphor, die durch Anlegen eines elektrischen Wechselfeldes zum Leuchten angeregt wird. Mit einer derartigen Leuchtfolie kann eine gleichmässige Ausleuchtung erreicht werden, bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch und damit verbunden einer langen Lebensdauer. Sie weist ausserdem eine geringe Wärmeabgabe auf, und eignet sich durch die extrem flache Bauweise besonders gut für den Einsatz – wie bei der vorliegenden Erfindung – zur Anordnung in Innenfächern von Taschen. Insbesondere bei häufigem Ein- und Ausschalten der Beleuchtung ist der Energieverbrauch äusserst gering, und zur Stromversorgung ist lediglich eine Knopfzelle notwendig.
- Durch die Verwendung einer flächigen Lichtquelle
9 wird das Innere der Tasche1 optimal ausgeleuchtet, d. h. die Ausleuchtung erfolgt im Vergleich zu einzelnen Lichtquellen wie in Form von Glühbirnen äußerst gleichmäßig, sodass auch in einer relativ tiefen Tasche Gegenstände in einem unteren Bereich der Tasche oder in Ecken der Tasche sehr gut aufgefunden werden können. Außerdem kann mit einem solchen flächigen Leuchtmodul9 , das zusätzlich eine Trennwand3 in der Tasche1 darstellt, die Tasche1 zu beiden Seiten der Leuchtmatte ausgeleuchtet werden. - Annähernd optimal ist die Ausleuchtung, wenn die zumindest eine flächige Lichtquelle
3 im Wesentlichen parallel zu den breiteren Außenflächen8 der Tasche1 angeordnet ist, d. h. wenn die Lichtquelle9 im Wesentlichen in Richtung der Längserstreckung der Tasche1 angeordnet ist. Auf diese Art und Weise ergibt sich auch eine besonders gute und in vielen Taschen derzeit verwendete Unterteilung des Tascheninnenraums. - Grundsätzlich kann vorgesehen sein, dass die flächige Lichtquelle
9 in der Tasche1 fest angeordnet ist. Dies eignet sich besonders für neu hergestellte Taschen, wie bereits ab Werk mit einer erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung versehen werden. - Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist allerdings das Leuchtmodul
9 herausnehmbar angeordnet. Dazu weist die Tasche1 ein transparentes inneren Fach auf, welches zur Aufnahme des Leuchtmoduls9 dient. In dieses Innenfach kann das Leuchtmodul9 eingeschoben werden und durch Betätigen des Schalters5 kann mit dem Leuchtmodul9 anschließend der Innenraum2 der Tasche1 zu beiden Seiten des Innenfaches beleuchtet werden. - Beispielsweise weist die Leuchtmatte
9 eine Dimension von 200mm × 200mm × 3mm (Länge × Breite × Dicke) auf. Aufgrund dieser Dimensionen und der verwendeten Materialien zeichnen sich derartige Lichtquellen durch ein hohes Mass an Flexibilität aus, die auch dem Benutzerkomfort der Tasche zugute kommt. - Dieses Leuchtmodul
9 in Form einer Leuchtfolie bzw. -matte ist nach1 zweckmässigerweise integriert mit einer Energieversorgungseinheit verbunden, beispielsweise in Form einer Batterie4 , und einem Betätigungselement5 zum Ein- und Ausschalten des Leuchtmoduls9 . Die Elektronik10 steuert ein automatisches Abschalten der Lichtquelle nach deren Einschalten, sodass ein unnötiges Entladen der Batterie4 vermieden wird. - Das Betätigungselement
5 ist vorzugsweise als Schiebeschalter an der Oberseite der Trennwand3 ausgebildet. Durch die Verwendung eines Schiebeschalters ist ein unerwünschtes Einschalten gut zu verhindern. - In
2 ist eine Tasche1 entsprechend der Erfindung dargestellt, wobei die Beleuchtungseinrichtung3 als Trennwand fungiert. Eine besonders gute Ausleuchtung des Innenraumes2 ist gegeben, wenn sich die zumindest eine Trennwand3 von einer Seitenwand6 bis zu der gegenüberliegenden Seitenwand7 der Tasche1 erstreckt. - Im optimalen Fall ist diese Trennwand vollständig transparent, wodurch ein besonders gutes Ausleuchten der beiden Fächer erfolgt.
- In der Zeichnung und auch in der Beschreibung wurde bis jetzt lediglich von einer Beleuchtungseinheit
9 gesprochen. Grundsätzlich kann natürlich aber auch vorgesehen sein, dass mehrere solcher flächigen Beleuchtungseinrichtungen9 in der Tasche1 angeordnet sind, wodurch einerseits die Tasche1 mehrfach unterteilt wird, andererseits jedes dieser Fächer optimal ausgeleuchtet wird. - Vorzugsweise findet die Erfindung Anwendung bei Handtaschen, lässt sich aber auch für Geldtaschen, Laptoptaschen, Koffer, Reisetaschen, andere Bürotaschen, grundsätzlich für alle Taschen, in denen ein Benutzer Gegenstände, insbesondere Kleingegenstände sucht, einsetzen.
- Wie in der Zeichnung dargestellt, ist die flächige Lichtquelle im Wesentlichen parallel zu den breiteren Aussenflächen der Tasche angeordnet. Natürlich kann noch eine Anordnung der Lichtquelle beispielsweise parallel zu den kurzen Seiten der Tasche erfolgen. In einem solchen Fall ist dann natürlich darauf zu achten, dass im Sinne einer optimalen Ausleuchtung der Tasche zu beiden Seiten der Lichtquelle entweder eine entsprechend starke Lichtquelle verwendet wird, oder dass mehrere solcher Beleuchtungseinrichtungen nebeneinander in der Tasche angeordnet sind.
Claims (12)
- Tasche (
1 ) mit einer Beleuchtungseinrichtung zur Beleuchtung des Inneren der Tasche (1 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung zumindest eine flächig ausgebildete Lichtquelle (9 ) umfasst, wobei die Lichtquelle (9 ) als ein EL-Leuchtmodul ausgebildet ist und in integrierter Weise mit einer Energieversorgungseinheit (4 ) verbunden ist. - Tasche (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgungseinheit (4 ) über ein Betätigungselement (5 ) verfügt. - Tasche (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (5 ) ein Schiebeschalter ist. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgungseinheit zusätzlich über eine Elektronik (10 ) verfügt. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine flächige Lichtquelle (9 ) im Wesentlichen parallel zu den breiteren Außenflächen (8 ) der Tasche (1 ) angeordnet ist. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zumindest eine flächige Lichtquelle (9 ) von einer Seitenwand (6 ) der Tasche (1 ) bis zu der gegenüberliegenden Seitenwand (7 ) der Tasche (1 ) erstreckt. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zumindest eine flächige Lichtquelle (9 ) von einem oberen Rand der Tasche (1 ) bis zu dem Boden der Tasche (1 ) erstreckt. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine flächige Lichtquelle (9 ) eine Trennwand (3 ) in der Tasche (1 ) bildet. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Trennwand (3 ) transparent ist. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die flächige Lichtquelle (9 ) in der Tasche (1 ) fest angeordnet ist. - Tasche (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Lichtquelle (9 ) herausnehmbar in der Tasche (1 ) angeordnet ist. - Tasche (
1 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (1 ) in ihrem Inneren (2 ) zumindest eine transparentes inneres Fach zur Aufnahme von einer flächigen Lichtquelle (9 ) aufweist.
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