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DE20308173U1 - Beleuchtungsvorrichtung und Stromversorgung - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung und Stromversorgung

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DE20308173U1
DE20308173U1 DE20308173U DE20308173U DE20308173U1 DE 20308173 U1 DE20308173 U1 DE 20308173U1 DE 20308173 U DE20308173 U DE 20308173U DE 20308173 U DE20308173 U DE 20308173U DE 20308173 U1 DE20308173 U1 DE 20308173U1
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    • F21S2/00Systems of lighting devices, not provided for in main groups F21S4/00 - F21S10/00 or F21S19/00, e.g. of modular construction
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21V33/006General building constructions or finishing work for buildings, e.g. roofs, gutters, stairs or floors; Garden equipment; Sunshades or parasols
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    • F21LIGHTING
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    • F21W2121/00Use or application of lighting devices or systems for decorative purposes, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2105/00Planar light sources

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Electroluminescent Light Sources (AREA)

Description

Dr. Markus Altmann
Winterfeldtstraße 25
D - 10781 Berlin
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ALM 101
Beleuchtungsvorrichtung und Stromversorgung Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung mit mindestens einem länglichen und flexiblen Leuchtmittel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Stromversorgung gemaß dem Oberbegriff des Anspruchs 28.
Es ist eine Vielzahl von Beleuchtungsvorrichtungen bekannt, die einerseits zur Ausleuchtung von Räumen und andererseits zu deren Dekoration dienen. Beleuchtungsvorrichtungen werden
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darüber hinaus auch als Sicherheitsbeleuchtung bzw. für Hinweisschilder verwendet.
Gerade im Bereich der dekorativen Beleuchtungsvorrichtungen spielt der Umgang mit unterschiedlichen Technologien, unterschiedlichen Materialien und den sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten eine herausragende Rolle.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine neuartige Beleuchtungsvorrichtung und eine Stromversorgung anzugeben, die großen Gestaltungsspielraum in ihrer Anordnung lässt.
Die Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Dem gemäß weist die Beleuchtungsvorrichtung mindestens ein längliches und flexibles Leuchtmittel auf, das in mindestens einem länglichen Führungsbereich mindestens eines durchscheinenden Trägerelementes geführt ist.
Durch unterschiedliche Gestaltungen des Führungsbereiches in dem Trägerelement können auf einfache Weise unterschiedlich wirkende Beleuchtungsvorrichtungen gestaltet werden. Die Führungsbereiche können als im Trägerelement angeordnete Führungskanäle ausgeführt sein oder aber in einer anderen Ausführungsform als im Trägerelement angeordnete Vertiefungen, insbesondere auch als im Trägerelement angeordnete Rinnen. Der jeweilige Führungskanal bzw. die Vertiefungen bzw. Rinnen können in dem Trägerelement in beliebiger Art und 0 Weise, insbesondere beliebiger Ausformung eingebracht werden. Bei Verwendung eines im Trägerelement liegenden Führungskanals ist darüber hinaus gewährleistet, dass das längliche und flexible Leuchtmittel mechanisch geschützt ist.
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ALM 101 Seite 3
Der Gestaltung der einzelnen Führungsbereiche sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn ein Führungsbereich mindestens einen geradlinigen Abschnitt aufweist. Der Führungsbereich kann in einer anderen Ausführungsform jedoch auch gekrümmt, schraubenförmig, spiralförmig und/oder mäanderförmig ausgebildet sein. Auf diese Weise wird eine flache Lampe mit einem großen Gestaltungspotential angegeben.
Im Trägerelement können in einer Ausbildung der Erfindung weiterhin Durchbrechungen vorgesehen sein, in die mindestens einer der Führungsbereiche einmündet. Die Durchbrechungen können dabei beispielsweise als kreisförmige oder rechteckige Öffnungen ausgebildet sein. Das längliche und flexible Leuchtmittel wird so von dem Führungsbereich in die Durchbrechung und in einer vorteilhaften Ausführungsform aus dieser Durchbrechung wieder heraus geführt.
Zur Ausbildung leuchtstarker Beleuchtungsvorrichtungen sind 0 mindestens zwei Führungsbereiche in einem Trägerelement angeordnet, die durch einen Trennbereich des Trägerelementes voneinander getrennt sind. Mit Vorteil weisen die beiden Führungsbereiche entlang der jeweiligen Führungsbereiche den gleichen Abstand voneinander auf und sind insbesondere parallel geführt. Durch das Anordnen einer beliebigen Anzahl voneinander getrennter Führungsbereiche lassen sich so eine beliebige Anzahl von Leuchtstreifen innerhalb des durchscheinenden Trägerelementes anordnen.
0 In einer Weiterbildung der Erfindung ist mindestens einer der Führungsbereiche aus dem Trägerelement heraus geführt und weist insbesondere am Rand des Trägerelementes eine Öffnung auf. Ein solches Trägerelement kann beispielsweise als flache, durchscheinende Stegplatte mit mindestens zwei ne-5 beneinander angeordneten Führungskanälen ausgebildet sein.
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Das Leuchtmittel kann in einer solchen Stegplatte in mindestens zweien der Führungsbereiche geführt werden und außerhalb des Trägerelementes von einem Führungsbereich in einen weiteren Führungsbereich geführt werden.
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Um eine hohe Lichtausbeute zu erreichen oder einen bestimmten ästhetischen Eindruck zu erzielen, werden die Leuchtmittel so von einem Führungsbereich in einen weiteren Führungsbereich schlaufenförmig durch das Trägerelement geführt bzw. gefädelt. Durch Auslassen eines oder mehrerer nebeneinander liegender Führungsbereiche kann darüber hinaus ein besonderer optischer Effekt erzielt werden.
Es bietet sich an, als Leuchtmittel einen elektroluminiszenten Draht bzw. eine elektroluminiszente Leuchtschnur zu verwenden. Ein solches Leuchtmittel bietet eine effektvolle Lichtausbeute und emittiert Strahlung in den unterschiedlichsten Wellenlängen. Weiterhin kann bei einem elektroluminiszenten Leuchtmittel mit hohen Spannungen und niedrigen 0 Strömen gearbeitet werden.
Um eine technisch in sich geschlossene und einfach zu handhabende Beleuchtungsvorrichtung zu erhalten, ist in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung eine zum Betreiben des Leuchtmittels dienende Elektronik bzw. Elektrik direkt an dem Trägerelement angeordnet. Eine größtmögliche Flexibilität wird erreicht, wenn die Beleuchtungsvorrichtung mittels einer netzunabhängigen Stromversorgung, insbesondere mit einer Batterie oder einem Akku, mittels einer Netzstrom-0 Versorgung und/oder mittels eines Niedervolt-Transformators, insbesondere bei 12 Volt betreibbar ist.
Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung kann weiterhin in einem bekannten Niedervoltsystem, insbesondere in einem 5 zwei gespannte Stromdrähte aufweisenden Niedervoltsystem,
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wie es für Beleuchtungszwecke bekannt und üblich ist, betrieben werden. Hierdurch ist eine große Flexibilität bei der Verwendung der Beleuchtungsvorrichtung in Innenräumen gewährleistet.
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Zur Ausbildung einer an eine Wandfläche lehnbaren Beleuchtungsvorrichtung weist das Trägerelement vorteilhaft mindestens zwei stabförmige, das Trägerelement überragende Abstützelemente auf. Das Trägerelement kann auf diese Weise mit einigem Abstand von einer Wand an diese angelehnt werden und dient so zur effektvollen Beleuchtung. Eine derart ausgestattete Beleuchtungsvorrichtung kann beispielsweise auch als nächtliche Kinderzimmerbeleuchtung dienen.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Abstützelemente an das Trägerelement angenäht, angenietet und/oder angeklebt. Hierdurch lassen sich effektvolle und sehr flexibel handhabbare Gestaltungen der Beleuchtungsvorrichtung erreichen. Aus mehreren Trägerelementen können grö-0 ßerflächige Beleuchtungsvorrichtungen hergestellt werden,
indem die Trägerelemente flexibel über Abstützelemente miteinander verbunden werden. Die Trägerelemente können zur Stabilisierung unter einem Winkel auf dem Boden aufgestellt werden.
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Unterschiedliche Designs können erreicht werden, indem auf dem Trägerelement durchscheinende Dekorationsplatten aufgebracht werden. Auf den Dekorationsplatten können unterschiedliche Motive aufgebracht sein und die Dekorationsplat-0 ten können unterschiedliche Farben aufweisen.
Eine vielfältig anwendbare, insbesondere auch im Außenbereich anwendbare Beleuchtungsvorrichtung lässt sich dadurch erreichen, dass die Beleuchtungsvorrichtung wasserdicht ausgeführt ist. Durch Anordnung der Beleuchtungsvorrichtung an
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einem durchscheinenden Abdeckelement, insbesondere an einer Glasfliese bzw. durch vollständige Umschließung der Beleuchtungsvorrichtung mit einem durchscheinenden Abdeckelement lassen sich neuartige Bausteine, beispielsweise für den Innenausbau gestalten.
Der Gestaltungsspielraum wird weiterhin durch eine Stromversorgung mit den Merkmalen des Anspruchs 28 für eine der bereits beschriebenen Beleuchtungsvorrichtungen erweitert.
Dem gemäß ist die Batterie- oder Akkuaufnahme von einem im Wesentlichen elastischen Mantel umgeben. Der Mantel ist insbesondere durchscheinend und weist Vinyl auf. Eine solche Ausprägung der Stromversorgung bietet einen weiten Gestaltungsspielraum und eine einfach handhabbare, geschützte und stabile Stromversorgung wird auf diese Weise angegeben.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Mantel eine gefaltete Folie, insbesondere eine gefaltete Vinylfolie auf. Zur Ausbildung einer geschlossenen Umhüllung für die Stromversorgung ist die Folie an mindestens einer Kante verklebt, vernäht und/oder vernietet.
Ein guter Schutz gegen äußere Einflüsse wird auch dadurch 5 erreicht, dass eine Elektronikkomponente ebenfalls von dem im Wesentlichen elastischen Mantel umgeben ist.
Die Erfindung wird im weiteren anhand der Zeichnungen der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung;
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Fig. 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung in einer zweiten Ausführungsform, die eine kreisförmige Durchbrechung aufweist;
Fig. 3 Draufsicht auf zwei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung, die zum Anlehnen an eine Wand bzw. zum Aufstellen auf dem Boden seitlich angebrachte Abstützelemente aufweisen;
Fig. 4 Draufsicht auf die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung in einer weiteren Ausführungsform, die in einem Niedervoltsystem betrieben wird;
Fig. 5 Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung, die an einer Glasfliese angeordnet ist;
Fig. 6 Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung mit einem Dekorationselement;
0 Fig. 7 Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung ;
Fig. 8 Draufsicht auf eine Stromversorgung für die Beleuchtungsvorrichtung; und
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Fig. 9 seitliche Ansicht der Stromversorgung aus Figur 8.
In Figur 1 ist eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung 1 in einer Draufsicht gezeigt. Die Beleuchtungsvorrichtung 1 weist ein längliches und flexibles Leuchtmittel 2 in Form eines elektrolumineszenten Drahtes und ein durchscheinendes bzw. transparentes Trägerelement 3 mit einem länglichen Führungsbereich 4 auf.
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Das Leuchtmittel 2 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch mehrere Führungsbereiche, die exemplarisch mit 4 und 4' gekennzeichnet sind, schlaufenförmig hindurchgeführt. Die Führungsbereiche 4, 4' weisen an ihren Enden jeweils Öffnungen 40, 40' auf, die nach außen hin offen sind und durch die das Leuchtmittel 2 in den jeweiligen Führungsbereich 4, 4' eingeführt werden kann. Das in dieser Ausführung gezeigte Trägerelement ist eine durchscheinende Stegplatte 3, in der die Führungsbereiche als zwischen Stegen 3 0 liegende Führungskanäle 4, 4' ausgebildet sind.
Das Leuchtmittel 2 ist daher bei einem Übergang von einem Führungsbereich 4 in einen weiteren Führungsbereich 4' in einem Bereich im Wesentlichen außerhalb des Trägerelementes 3 geführt.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist, wie in Figur 2 zu sehen, ebenfalls ein weitgehend transparentes Trägerelement 3 gezeigt, durch das ein Leuchtmittel 2 hindurch geschlauft 0 ist. In dem Trägerelement 3 ist jedoch eine Durchbrechung 5, die als kreisförmige Öffnung ausgeführt ist, eingebracht. Das Leuchtmittel 2 wird im Bereich der Durchbrechung 5 nicht von dem Trägerelement 3 geführt, sondern ist vielmehr frei und ungeführt. Bei Verwendung eines elektrolumineszenten 5 Leuchtdrahtes kann daher in der Durchbrechung 5 beispielsweise auch eine in der Figur 2 gezeigte Verbiegung des Leuchtdrahtes in jeder Form erfolgen.
In Figur 3 ist eine weitere Ausfuhrungsform der erfindungs-0 gemäßen Beleuchtungsvorrichtung 1 gezeigt. Das Trägerelement 3 weist hier an zwei gegenüberliegenden Kanten stabförmige Abstützelemente 7 auf, die das Trägerelement 3 entlang der Achsen der Abschnittselemente 7 in beiden Richtungen überragen. Die Beleuchtungsvorrichtung 1 kann so beispielsweise an 5 eine Wand angelehnt werden. Unter einem kleinen Anlehnwinkel
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kommt beispielsweise das das Leuchtmittel 2 tragende Trägerelement 3 nicht in direkten Kontakt mit einer Wand und kann daher die emittierte Lichtstrahlung frei im Raum verteilen.
In der Figur 3 ist weiterhin in einer weiteren Ausführungsform gezeigt, mehrere erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtungen über ihre Abstützelemente 7 miteinander zu verkoppeln. Dazu sind hier Koppelelemente 70 vorgesehen, durch die auch die Stromzuführung übernommen wird. Die auf diese Art flexibel miteinander verbundenen Beleuchtungsvorrichtungen können so unter Bildung eines Winkels gegeneinander angewinkelt werden und bilden so eine stabile Lampe, die auf einen Boden gestellt werden kann. Es kann so eine Art Leporello- oder Paravent Faltung der einzelnen Trägerelemente gegeneinander entstehen. Das Leuchtmittel 2 wird hierbei über eine Elektronik 6 mit eingebrachter Batterie bzw. Akku, oder aber aus dem Stromnetz mit Spannung versorgt.
In Figur 4 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung gezeigt. Zwei parallel gespannte Drähte 60 einer Niedervolt-Beleuchtungsanlage, wie sie beispielsweise im Hausbereich verwendet wird, dient dabei zur Stromversorgung der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtungen 1. Es kann aber auch eine Niedervoltanlage mit sehr geringen Leitungsguerschnitten verwendet werden, da elektrolumineszente Leuchtmittel nur eine sehr geringe Stromaufnahme haben. Die Beleuchtungsvorrichtungen 1 weisen wiederum die Trägerelemente 3, durch die die elastischen und länglichen Leuchtmittel 2 hindurch geschlauft sind, auf. 0 Weiterhin ist hier eine Elektronik 6 vorgesehen, über die die Leuchtmittel 2 mit Spannung versorgt werden und die gleichzeitig zum Abgriff der Spannung von den beiden parallel geführten Drähten 6 0 des Niedervoltsystems dienen.
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In der in Figur 5 gezeigten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung 1 an bzw. hinter einer Glasfliese 8 angeordnet. Durch die Verbindung der Glasfliese 8 mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung lässt sich beispielsweise ein als Baustein im Innenbereich verwendbares Element herstellen. Die Beleuchtungsvorrichtung 1 ist durch die Glasfliese 8 gegen mechanische Belastungen geschützt .
In Figur 6 ist die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung 1 in einer weiteren Ausführungsform gezeigt, bei der eine Dekorationsplatte 9 auf der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung 1 aufgebracht ist. Die Dekorationsplatte 9 kann einerseits mit Motiven belegt sein, andererseits lassen sich durch die Dekorationsplatte auch unterschiedliche Beleuchtungsstärken bzw. unterschiedliche Farben der Beleuchtungsvorrichtung erzielen.
In Figur 7 ist der prinzipielle Aufbau der Beleuchtungsvorrichtung 1 in einer Schnittdarstellung gezeigt. Das Trägerelement 3 weist eine Oberseite 3' und eine Unterseite 3'' auf, die durch Stege 3 0 miteinander verbunden sind. Es sind daher durch die Oberseite 3', die Unterseite 3'' und die Stege 3 0 begrenzte Führungsbereiche 4, 4' vorgesehen, die zur Aufnahme und Führung des Leuchtmittels 2 dienen.
Figur 8 und Figur 9 zeigen eine Ausführung einer Stromversorgung 100 für eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung. Die Stromversorgung 100 weist zwei Teile auf, wobei das erste Teil 200 eine Elektronik 210 enthält und das zweite Teil 300 die eigentliche Batterie bzw. den Akku 310.
Die Elektronik 210 und die Batterie bzw. der Akku 310 sind jeweils von einem im Wesentlichen elastischen Mantel 250, 350 umgeben. Der Mantel 250, 350 ist in dem gezeigten Bei-
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spiel aus Vinyl. Es kann aber auch eine andere elastische Folie als Mantel verwendet werden. Die jeweiligen Mäntel sind dabei als gefaltete Folien vorgesehen, die an mindestens einer ihrer Kanten vernäht, verklebt oder vernietet sind. Der Niet 500 verbindet die beiden Mäntel 250, 350 und damit die beiden Teile 200, 300 miteinander.
Die Stromleitung zwischen der Batterie bzw. dem Akku 310 und der Elektronik 210 erfolgt über elektrische Leitungen 410, genauso wie die Stromzuleitung 400 zu der Beleuchtungsvorrichtung. Die Stromversorgung 100 weist einen Schalter 22 0 auf, mit dem eine Spannung an die Zuleitung 400 angelegt oder abgeschaltet werden kann.
Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die genannten Ausführungsbeispiele. Wesentlich für die Erfindung ist, dass ein längliches und flexibles Leuchtmittel in mindestens einem länglichen Führungsbereich mindestens eines durchscheinenden Trägerelements angeordnet ist.

Claims (33)

1. Beleuchtungsvorrichtung mit mindestens einem länglichen und flexiblen Leuchtmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) in mindestens einem länglichen Führungsbereich (4) mindestens eines durchscheinenden Trägerelements (3) angeordnet ist.
2. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsbereich als ein im Trägerelement (3) angeordneter Führungskanal (4) ausgebildet ist.
3. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsbereich als eine im Trägerelement angeordnete Vertiefung, insbesondere als Rinne ausgebildet ist.
4. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsbereich (4) mindestens einen geradlinigen Abschnitt aufweist.
5. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsbereich mindestens einen gekrümmt, schraubenförmig, spiralförmig und/oder mäanderförmig ausgebildeten Abschnitt aufweist.
6. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (3) mindestens eine Durchbrechung (5), insbesondere eine kreisförmige oder rechteckige Öffnung, aufweist, in die mindestens ein Führungsbereich (4) mündet.
7. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Führungsbereiche (4, 4') in einem Trägerelement (3) angeordnet sind, die durch einen Trennbereich (30) des Trägerelements (3) voneinander getrennt sind.
8. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Führungsbereiche (4, 4') entlang der jeweiligen Führungsbereiche (4, 4') den gleichen Abstand voneinander aufweisen, insbesondere parallel zueinander geführt sind.
9. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Führungsbereich (4, 4') aus dem Trägerelement (3) herausführt, insbesondere eine an einem Rand des Trägerelements angeordnete Öffnung (40, 40') aufweist.
10. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement als flache, durchscheinende Stegplatte (3) mit mindestens zwei nebeneinander angeordneten Führungskanälen (4, 4') ausgebildet ist.
11. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) in mindestens zwei Führungsbereichen (4, 4') angeordnet ist.
12. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) von einem Führungsbereich (4) außerhalb des Trägerelements (3) in einen weiteren Führungsbereich (4') geführt ist.
13. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) schlaufenförmig durch die einzelnen Führungsbereiche (4, 4') des Trägerelements (3) geführt ist.
14. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) in mindestens zwei auseinanderliegenden, insbesondere nicht benachbarten, Führungsbereichen (4, 4') angeordnet ist.
15. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) ein elektrolumineszenter Draht und/oder eine elektrolumineszente Leuchtschnur ist.
16. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zum Betreiben des Leuchtmittels (2) dienende Elektronik und/oder Elektrik (6) an dem Trägerelement (3) angeordnet ist.
17. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel mittels einer netzunabhängigen Stromversorgung, insbesondere einer Batterie oder eines Akkus (6), mittels einer Netzstromversorgung und/oder mittels eines Niedervolttransformators, insbesondere bei 12 V, betreibbar ist.
18. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) an einem Niedervoltsystem, insbesondere an einem zwei spannbare Niedervoltdrähte (60) aufweisenden Niedervoltsystem betreibbar ist.
19. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei stabförmige, das Trägerelement (3) überragende Abstützelemente (7) an dem Trägerelement (3) derart angeordnet sind, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) an eine Wand anlehnbar ist.
20. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützelemente (7) an das Trägerelement (3) angenäht, angenietet und/oder angeklebt sind.
21. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Trägerelemente (3) flexibel über Abstützelemente (7), insbesondere über ein einziges Abstützelement miteinander verbunden sind.
22. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Trägerelemente gegeneinander faltbar, insbesondere leporelloartig oder paraventartig faltbar sind.
23. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine durchscheinende Dekorationsplatte (9) zur Erzielung eines optischen Effekts auf dem Trägerelement (3) angeordnet ist.
24. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) wasserdicht ausgeführt ist.
25. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) an einem durchscheinenden Abdeckelement, insbesondere einer Glasfliese (8) angeordnet ist.
26. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorscheinenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) vollständig von einem durchscheinenden Abdeckelement umschlossen ist.
27. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Trägerelement eine Lampenfassung zum Betrieb der Beleuchtungsvorrichtung mit einer herkömmlichen Lampe vorgesehen ist.
28. Stromversorgung für eine Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, mit mindestens einer Batterie- oder Akkuaufnahme und/oder mindestens einer Elektronikkomponente, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie- oder Akkuaufnahme (300) und/oder die Elektronikkomponente (210) von einem im Wesentlichen elastischen Mantel (350) umgeben ist.
29. Stromversorgung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (350) durchscheinend ist und insbesondere Vinyl aufweist.
30. Stromversorgung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel eine gefaltete Folie (350), insbesondere eine gefaltete Vinylfolie aufweist.
31. Stromversorgung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (350) an mindestens einer Kante verklebt, vernäht und/oder vernietet ist.
32. Stromversorgung nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronikkomponente (210) und die Batterie- bzw. Akkuaufnahme (310) mit jeweils separaten, im Wesentlichen elastischen Mänteln (250, 350) umgeben sind.
33. Stromversorgung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schalter (220) der Elektronikkomponente (210) durch den Mantel (250) hindurchgeführt ist.
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