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Die Erfindung betrifft einen stoßabsorbierenden
Verpackungseinsatz zum stoßgeschützten Verpacken
von stückigem
Verpackungsgut innerhalb eines Behältnisses wie einer Umverpackung,
wobei der Verpackungseinsatz, der aus einem Zuschnitt aus Falt-Rückstellkraft
aufweisendem Material wie Wellpappe od.dgl. Material aufgerichtet
ist, durch einen Stützwände aufweisenden,
einen Hohlraum bestimmenden kastenartigen Rahmenkörper mit
Stützseite
und gegenüberliegender
Aufnahmeseite sowie eine von den Stützwänden getragene Polster- und Halteaufnahme
an der Aufnahmeseite gebildet ist, die in Stützanordnung des Einsatzes in
dem Behältnis
zum polsternden Halten des Verpackungsguts in den Rahmen-Hohlraum
elastisch verdrängbar
ist, wobei der Zuschnitt einen die Halteaufnahme begrenzenden Halterahmen
und daran über
Faltlinien angelenkte, die Stützwände des
Rahmenkörpers
bildende Wandabschnitte mit an letztere über Faltlinien angelenkten
Eckabschnitten in Form von Eckklappen aufweist, die die Stützwände eckseitig
miteinander verbinden, wobei im aufgerichteten Stützkörper jeder Eckabschnitt
an dem Wandabschnitt anliegt, der dem den Eckabschnitt anlenkenden
Wandabschnitt benachbart ist, und jeweils zwischen Wandabschnitt und
an ihm anliegendem Eckabschnitt an der Stützseite des Rahmenkörpers eine
diesen in seiner aus dem Zuschnitt aufgerichteten Form fixierende
Arretierverbindung ausgebildet ist. Die eingefalteten bzw. aufgerichteten
Abschnitte des insbesondere aus Wellpappe bestehenden Zuschnitts
sind aufgrund seiner Materialrückstellkraft
bestrebt, aufzufalten. Rastelemente der Arretierverbindungen stehen
unter der Wirkung derartiger Rückstellkraft.
Die Erfindung erfaßt
auch einen Einsatz-Zuschnitt sowie eine mit wenigstens einem Einsatz
gebildete Verpackung.
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Der schalenartige Form aufweisende
Verpackungseinsatz wird üblicherweise
zweifach im Paar verwendet. Dabei sind die beiden in eine Umverpackung
eingesetzten Verpackungseinsätze
mit ihren Polster- und Halteaufnahmen gegeneinander gerichtet. Zwischen
den beiden Polster-/Halteaufnahmen ist das stoßgeschützt zu verpackende Verpackungsgut
in einer An schwebenden Anordnung eingefaßt und gepolstert gehalten.
Zumeist wird jede Polster-/Halteaufnahme durch eine Folie gebildet,
die an der Aufnah meseite über
ein Fenster des kastenartigen Rahmenkörpers gespannt ist, um eine
Polsterungs-Membran zu bilden, in die das Verpackungsgut einfaßt. Insbesondere
eine solche Folienmembran kann einen relativ hohen Flächendruck
aufnehmen und verteilen, wobei der Rahmenkörper in seiner Abstützung gegen
die Innenwandung der Umverpackung zur Aufnahme entsprechender Stützkraft
ausgelegt und ausreichend stabil sein muß. Obwohl die Doppelanordnung
des Verpackungseinsatzes normalerweise vorgesehen wird, kann dieser
aber auch für
bestimmte Anwendungsfälle
einzeln vorgesehen werden, um zum Beispiel die besonders empfindliche Seite
eines Verpackungsguts aufzunehmen.
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Aus DE-G 94 19 884 ist ein gattungsgemäßer Verpackungseinsatz
bekannt. Um diesen in aufgerichteter Form gegen Materialrückstellkraft
zu fixieren, sind Eckklappen mit Ausnehmungen ausgestattet, in die
schwalbenschwanzförmige
Laschen einfassen, die aus dem Stützrand von Seitenwänden des
Verpackungseinsatzes herausgearbeitet sind. Diese Arretierverbindungen
neigen unter Stützbelastung
zum Aufspreizen und Lösen.
Die Stützränder sind
durch die Ausnehmungen und Laschen-Einschnitte geschwächt. Die
Länge der
Einsatzwand, an der die Eckklappen anliegen, muß relativ kurz gehalten und/oder
materialstark ausgebildet werden, da sie andernfalls unter Belastung
relativ leicht nachgibt.
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Weiterhin sind auch rechteckförmige Membran-Verpackungseinsätze der
eingangs genannten Art bekannt, die an zwei gegenüberliegenden
Wandseiten doppelwandige Krempelwände aufweisen, wobei Eckklappen
in die Doppelwände
einfassen. Derartige Kastenkonstruktionen sind zum Beispiel aus
FEFCO/ASSCO, internationaler Code Nr. 0423 für Versandverpackung, bekannt.
Die Eckklappen werden relativ lang ausgeführt, um die Wände zur
Erhöhung
ihrer Steifigkeit durchgehend dreilagig zu machen. Zudem werden
bei dem bekannten Verpackungseinsatz mit Krempelwänden an
den anderen einfachen Wänden
Stützstreifen
angelenkt, die bei Stützbelastung
unerwünscht
in das Kasteninnere des Einsatzes ausweichen können. Die Konstruktion ist im
ganzen materialaufwendig; sie behindert schnelles Aufrichten sowie
Flachlegen nach Gebrauch. Die relativ großflächigen Zuschnitteile erlauben
keine zufriedenstellende Logistik hinsichtlich Materialfluß, Lagerhaltung
und Handhabung.
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Demgegenüber liegen der Erfindung die
Ziele zugrunde, einen Verpackungseinsatz zu schaffen, der materialsparend
ausgeführt
ist, dennoch große Stütz- und
Festigkeitseigenschaften aufweist, leicht handhabbar ist und logistische
Vorteile bringt.
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Die Ziele werden in Verbindung mit
den Merkmalen des eingangs genannten Verpackungseinsatzes dadurch
erreicht, daß die
Arretierverbindungen jeweils wenigstens eine an dem Eckabschnitt ausgebildete,
diesen zur Stützseite
hin verlängernde Arretiernase
sowie eine zugehörige
Arretierausnehmung aufweist, die an wenigstens einem stützseitigen
Arretier- und Stützabschnitt
ausgebildet ist, der mittels Faltlinie stützseitig an dem Wandabschnitt
angelenkt ist, an dem der Eckabschnitt anliegt und mittels dieser
Anlenkung zum Herstellen der Arretierverbindung sowie zur Bildung
einer Stützfläche der Stützseite
gefaltet, also abgewinkelt ist. Der erfindungsgemäße Verpackungseinsatz
weist einen in sich besonders stabilen, verwindungssteifen und stützfähigen Rahmenkörper für die Polsteraufnahme auf,
der nicht nur materialsparend herstellbar, sondern auch einfach
aufrichtbar ist. Dabei kommt den Arretier-/Stützabschnitten eine Reihe von
Funktionen zu. Durch Einfalten eines Arretier-/Stützabschnittes bis
maximal ca. 90° lassen
sich die Arretierverbindungen durch einfache Manipulation herstellen.
Der Arretier-/Stützabschnitt
bildet mit der es anlenkenden Wand ein dieser Steifigkeit verleihendes
Kantenprofil. An der Stützseite
des Rahmenkörpers
entsteht eine besonders wirksame Stützanlage. Die Arretierverbindungen
bleiben unter Wirkung der materialelastischen Falt-Rückstellkraft
des Zuschnitts sicher und zuverlässig
geschlossen, lassen sich aber zum Flachlegen des Einsatzes leicht öffnen. Im
ganzen liegt ein Verpackungseinsatz vor, der hinsichtlich Materialeinsatz,
Lagerung, Transport, Herstellung, Handhabung und Anwendung logistische
Vorteile bringt.
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Ein erfindungsgemäßer Zuschnitt, aus dem der
Verpackungseinsatz aufgerichtet wird, läßt sich in großer Stückzahl,
insbesondere aufgrund relativ kleiner Formatfläche und Reduzierung der Materialstärke des
Zuschnitts im Vergleich mit herkömmlichen Zuschnitten
einfach herstellen, gewichtsparend transportieren, einfach bereithalten
und zum Aufrichten handhaben.
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Eine erfindungsgemäße Gesamt-Verpackung,
in die wenigstens ein erfindungsgemäßer Verpackungseinsatz in Stütz-Anordnung
mit von diesem in seiner Polster-/Halteaufnah me eingefaßtem Verpackungsgut
eingesetzt ist, läßt sich
relativ schnell bepacken und entpacken, wobei selbst relativ schweres
Verpackungsgut zuverlässig
gehalten und bei Stoßeinwirkung
abgefangen wird.
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Zweckmäßig werden quaderförmige Verpackungen
mit im Grundriß rechteckförmigem Rahmenkörper des
Verpackungseinsatzes vorgesehen. Dabei ist von besonderem Vorteil,
daß Arretier-Stützabschnitte
anlenkende Längsseitenwände relativ
lang gegenüber
Eckabschnitte anlenkende Schmalseitenwände ausgebildet werden können. Selbst
in einer solchen Konstruktion werden sehr gute Stütz- und Stabilitätseigenschaften
erzielt, wenn die die Stützwände verbindenden
Eckabschnitte längs
des an diesen anliegenden Wandabschnitts relativ kurz im Verhältnis zur
Erstreckungslänge
dieses Wandabschnitts ausgebildet werden.
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In bevorzugter erfindungsgemäßer Gestaltung
liegen die Eckabschnitte an den Innenseiten zugehöriger Wandabschnitte
an, so daß Arretier-
und Stützabschnitte
nach innen gefaltet sind und im inneren Rahmenbereich Stützflächen bilden.
Besonders gute Stütz- und Stabilitätseigenschaften
erreicht man, wenn die Arretier-/Stützabschnitte als über die Länge der
sie anlenkenden Wandabschnitte durchgehend ausgebildet sind, wobei
sie zweckmäßig als Streifenabschnitte
nach Art von Stummelklappen vorgesehen werden können. Die Arretier-/Stützabschnitte
liegen insbesondere zweckmäßig an ihrem Anlenkbereich
vorteilhaft auf stützseitigen
Oberkanten der Eckabschnitte auf. Auch sind vorteilhaft vorzugsweise
durchgehende Arretier-/Stützabschnitte so
lang ausgebildet, daß sie
sich auf den Oberkanten der Wandabschnitte abstützen, die an die die Arretier-/-Stützabschnitte
anlenkenden Wandabschnitte angrenzen. In dieser Ausgestaltung erreicht
man eine besonders stabile und kompakte Konstruktion, wenn die Wandabschnitte,
auf deren Oberkanten die Arretier-Stützabschnitte aufliegen, an
der Stützseite des
Einsatzes schräg
zum Inneren des Rahmenkörpers
hin gerichtet werden.
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Besonders vorteilhaft werden die
Eckabschnitte so zugeschnitten, daß sie auf dem Halterrahmen
des Einsatzes aufstehen, um die sie anlenkenden Wandabschnitte in
Position zu halten und zu stützen.
Insbesondere wird mit dieser Konstruktion die erwähnte Schräganordnung
der Wandabschnitte vorgesehen, indem die Eckabschnitte entsprechend schräg geschnitten
werden.
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Eine weitere vorteilhafte ausgestaltende Maßnahme der
Erfindung besteht darin, daß die
Arretiernasen von Arretierverbindungen im Bereich der Arretieröffnungen
an der Stützfläche des
Arretier-/Stützabschnitts
hervorstehen, wobei vorzugsweise die Arretiernasen und zugehörige Eckabschnitte
eine zu der den Arretier-/Stützabschnitt
anlenkenden Faltlinie quer gerichtete stehende Welle aufweisen.
Zweckmäßig werden
die Arretieröffnungen
jeweils als Längsschlitze
an und längs
der Faltlinie ausgebildet, die den zugehörigen Arretier- und Stützabschnitt
anlenkt. Eine weitere Optimierung der Konstruktion besteht darin,
daß die
Arretieröffnungen von
Arretierverbindungen durch Spaltzungen ausgeschnitten sind, die
jeweils durch das Umfalten zugehöriger
Arretier-/Stützabschnitte
als stützseitige
Verlängerungen
des zugehörigen
Wandabschnitts entstehen und jeweils an dem hervorstehenden Teil
einer zugehörigen
Arretiernase zur Bildung eines fußartigen Stützelements überlappend anliegen, wobei jeweils
die Anlageüberlappung
von Arretiernase und Spaltzunge zur Bildung eines stützpfostenartigen Doppelwandbereichs
zusammenwirken.
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Zumindest geringfügig an der Stützfläche der Arretier-/Stützabschnitte
hervorstehende Arretiernasen haben mehrere Vorteile. Man erreicht
besonders sicher einrastende Arretierverbindungen, wobei zu berücksichtigen
ist, daß das
federelastische, Rückstellkraft
aufweisende Zuschnittmaterial an sich bestrebt ist, aus den Faltpositionen
aufzufalten. Zudem bildet die hervorstehende Arretiernase zusammen mit
zugehörigem,
auf dem Rahmenelement aufstehendem Eckabschnitt im Eckbereich einen
Stützpfosten.
Dieser wird zweckmäßig durch
die gleichermaßen
wie die Arretiernase hervorstehende Spaltzunge im Stützquerschnitt
vergrößert. Besonders vorteilhaft
stehen die Arretiernasen im Anlenkbereich der Arretier-/Stützabschnitte
soweit hervor, daß die Arretier-/Stützabschnitte
infolge Faltrückstellkraft
jeweils eine an der Einsatz-Stützseite
nach außen
und unter den Einsatz gerichtete schräge Position einnehmen, wobei
ihre freien Längskanten
in unbelastetem Zustand des Einsatzes weiter unter dem Einsatz hervorstehen
als die Arretiernasen. Dies führt
dazu, daß die
Arretier-/Stützabschnitte
besonders wirksam mit den Arretiernasen zusammenwirken, indem beim Herstellen
der Stützanlage
gegen eine Umverpackungs-Innenwand zunächst die unter Faltrückstellkraft
aus ihrer Schrägposition
verdrängten
Arretier-/Stützabschnitte
und dann die Arretiernasen zur Stützanlage gelangen.
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Auf die genannten und weitere zweckmäßige und
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet
und besonders zweckmäßige und
vorteilhafte Ausbildungsformen und -möglichkeiten der Erfindung werden
anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele
näher beschrieben.
Es zeigen
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1 in
Seitenansicht eine erfindungsgemäße Verpackung,
gebildet aus erfindungsgemäßen Verpackungseinsätzen,
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2 den
erfindungsgemäßen Zuschnitt
eines erfindungsgemäßen Verpackungseinsatzes,
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3 einen
teilweise aus dem Zuschnitt gemäß 2 aufgerichteten erfindungsgemäßen Verpackungseinsatz
und
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4A u. 4B in Unteransicht auf die
Stützseite
des Einsatzes gemäß 3 und in Seitenansicht den
Bereich einer Ecke dieses Einsatzes.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Verpackung
mit einer Um- oder Außenverpackung 5 als Behältnis, die
nur strichpunktiert dargestellt wird. In der Umverpackung 5 sind
im Paar zwei erfindungsgemäße Verpackungseinsätze 1 eingefügt. Diese
befinden sich mit ihren Stützseiten 14 in
Stützanlage
an der Innenwandung der Umverpackung 5.
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Zwischen den einander zugewandten
Aufnahmeseiten 13 der beiden Verpackungseinsätze 1 ist
Verpackungsgut 6, nämlich
ein rundförmiger
Gegenstand in schwebender Anordnung stoßgeschützt eingefaßt. Diese Einfassung ist durch
jeweils eine Halteaufnahme 22 gebildet, die ihrerseits
durch eine membranartig gespannte Folie 220 gebildet ist,
die in der dargestellten Stützanordnung
des Einsatzes 1 in dem Hohlraum 15 eines Rahmenkörpers 3 des
Verpackungseinsatzes 1 in durch das Verpackungsgut 6 verdrängter, dieses
stoßabsorbierend
haltender Position zu liegen kommt (vgl. 3).
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Aus 2 ist
ein erfindungsgemäßer Zuschnitt 10 der
beiden identischen Verpackungseinsätze 1 der Umverpackung 5 ersichtlich.
Der im Ausführungsbeispiel
aus einwelliger gedeckter Wellpappe bestehende Zuschnitt 10 weist
einen rechteckigen Innenabschnitt auf, der einen flächigen Halterahmen 2 mit
entsprechend rechteckigem Fensterausschnitt 23 bildet.
An Längsseiten
des Halterahmens 2 sind über Faltlinien 35 durchgehend
Längswandabschnitte 32 angelenkt,
während
an die Schmalseiten des Rahmens 2 über Faltlinien 35 Schmalseiten-Wandabschnitte 31 angelenkt
sind. In den Ecken des flachliegenden Zuschnittes 10 sind über die
Höhen der
Wandabschnitte 31 durchgehend Eckabschnitte 30 über Faltlinien 36 angelenkt.
Diese Eckabschnitte 30 nehmen jeweils nur den Eckbereich
des Zuschnitts 10 ein. An jeden Längsseiten-Wandabschnitt 32 ist über die
Länge durchgehend
mittels Faltlinie 37 ein Arretier- und Stützabschnitt 33 angelenkt.
Dieser ist als schmaler Streifenabschnitt nach An einer Stummelklappe
ausgebildet.
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In jedem ecknahen Bereich der Längsseiten-Wandabschnitte 31 ist
eine Spaltzunge 44 in den Arretier-/Stützabschnitt 33 gestanzt,
die jeweils die Faltlinie 37 zur Bildung eines Arretier-Längsschlitzes 42 (3) unterbricht. Wie aus 3 und 4A, B ersichtlich,
weist der Arretierschlitz 42 eine Spaltbreite auf, die
der Breite der rechteckigen Spaltzunge 44 entspricht. Die
Wandabschnitte 31 weisen die gleiche Höhe wie die Wandabschnitte 32 auf.
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Jeder Eckabschnitt 30 ist
unter spitzem Winkel zur Anlenkfaltlinie 36 an seinen von
dieser ausgehenden Kanten geschnitten, so daß zwischen dem Wandabschnitt 32 und
dem Eckabschnitt 30 ein spitzförmiger Dreieckausschnitt entsteht
und der Eckabschnitt 30 an der Schmalseite des Zuschnitts 10 entsprechend
schräg
nach außen
geschnitten ist.
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An den schmalseitigen Zuschnittsrändern ist jeweils
im Eckbereich des Zuschnitts 10 entsprechend dem Schrägschnitt
eine Längsnase 41 ausgebildet,
die schmalseitig um das gleiche Maß hervorsteht wie die Spaltzunge 44 an
der Faltlinie 37. Jede Arretiernase 41 bildet
zusammen mit dem durch die Spaltzunge 44 entstehenden Spaltschlitz 42 des
benachbarten Längsseiten-Wandabschnitts 32 eine
Arretierverbindung 4 derart, daß die Arretiernase 41 durch
den Arretierschlitz 42 durchfaßt, wie dies aus 3 und 4A, B ersichtlich
ist.
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Die Wandabschnitte 31 bilden
Schmalseitenwände 11 und
die Wandabschnitte 33 bilden Längsseitenwände 12 des Verpackungseinsatzes 1.
Zum Aufrichten des Zuschnitts 10 zum Verpackungseinsatz 1 werden
die Schmalseiten-Wandabschnitte 31 um mehr als 90° aus der
Zuschnittsebene hochgestellt, und zwar soweit, daß die um
90° gegenüber den
Wandabschnitten 31 hochgestellten Eckabschnitte 30 auf
dem Halterahmen 2 aufstehen. Auf diese Weise gelangen die
Wandabschnitte 31 in durch die Eckabschnitte 30 gestützte Schrägposition, wobei
sie an der Stützseite 14 des
Einsatzes 1 schräg
zum Inneren des Rahmenkörpers 3 hin
gerichtet sind. Die Längsseiten-Seitenwandabschnitte 32 werden
um 90° aus
der Zuschnittebene hochgestellt, und jeder Arretier-/Stützabschnitt 33 wird
zum Herstellen der Arretierverbindung 4 um maximal 90° zum Inneren
des Rahmenkörpers 3 hin
eingefaltet. Dabei bleibt jeweils die Spaltzunge 44 stehen,
und jede Ecknase 41 gelangt in Rasteingriff mit dem zugehörigen Arretierschlitz 42.
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Wie man aus 3 erkennt, sitzen die Arretier-/Stützabschnitte 33 im
Anlenkbereich und im Bereich ihrer Enden auf den stützseitigen
Oberkanten 311 der Wandabschnitte 31 auf. Sie
stehen an diesen infolge der Schräganordnung der Wandabschnitte 31 mit
Abschnitten 331 über.
Zudem liegen die Arretier-/Stützabschnitte 33 im
Anlenkbereich auf stützseitigen
Oberkanten 301 der Eckabschnitte 30 auf.
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Jede Arretiernase 41 bildet
mit zugehöriger Spaltzunge 44 ein
fußartiges
Stützelement 38,
das an der Stützfläche 330 des
Arretier-/Stützabschnittes 33
hervorsteht, wobei die Nase 41 und Spaltzunge 44 zur
Stützseite 14 hin
bündig
abschließen.
Diese Gestaltung ist im Detail aus 4A, B ersichtlich. Die Arretiernase 41 und
die Spaltzunge 44 fassen im Preßsitz durch den Spalt-Arretierschlitz 42 hindurch. Der
Wellpappe-Zuschnitt 10 ist mit einer zu den Faltlinien 36 parallelen
Welle versehen, so daß die Eckabschnitte 30 sowie
die Schmalseiten-Wandabschnitte 31 im aufgerichteten Verpackungseinsatz 1 eine
stehende, Stützkräften besonders
gut widerstehende Welle 16 aufweist. Jedes an der Stützfläche 330 vorstehende
Fuß-Stützelement 38 bildet
zusammen mit einem Flächenabschnitt
des zugehörigen
Eckabschnitts 30 und einem Flächenabschnitt des anliegenden
Wandabschnitts 32 einen pfostenartigen, an dem Halterahmen 2 sich
abstützenden
Wandbereich 39, der dem Verpackungseinsatz 1 besonders
gute Stützeigenschaften
verleiht.
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Die Arretiernasen 41 sind
so lang ausgebildet, daß die
Arretier-/Stützabschnitte 33 aufgrund
federelastischer Material-Rückstellkraft
etwas schräg nach
außen
unter die Stützseite 14 des
Einsatzes 1 gerichtet sind und dabei sicher verriegelt
bleiben. Eine in diesem Zustand der Arretierverbindungen 4 eingerichtete
geringfügige
Spreizposition der Arretier-/Stützabschnitte 33 zur
Stützseite 14 hin
wird zweckmäßig vorgesehen
und genutzt, um die Arretier-/Stützabschnitte 33 und
die Fuß-Stützelemente 38 gegen
die Innenwandung der Umverpackung 5 zur Stützanlage
gelangen zu lassen. In von Stützung unbelastetem
Zustand des Einsatzes 1 ragen die freien Längskanten
der Arretier-/-Stützäbschnite 33 weiter
unter den Einsatz 1 als die Stützelemente 38.
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Insbesondere anhand der 3 erkennt man, daß aufgrund
der schräg
gestellten Wandabschnitte 31 und der zum Inneren des Rahmenkörpers 3 eingefalteten
Arretier-/Stützabschnitte 33
an der Stützseite 14 der
offene Bereich zu dem Hohlraum 15 wirksam verkleinert ist,
und zwar im Vergleich zu einem Rahmenkörper mit ausschließlich senkrechten
Wänden
und in das Hohlrauminnere ausweichenden Stützabschnitten eines herkömmlich Einsatzes.
Dies ist von besonderem Vorteil beim Einsatz von zusätzlichen
Beipackkartons in die Umverpackung 5. Da solche Beipackkartons
zumeinst eine der stützseitigen
Fläche
des Verpackungseinsatzes 1 entsprechende Querschnittsfläche aufweisen,
können
sie dennoch zur sicheren Stützanlage
für den Verpackungseinsatz 1 genutzt
werden, da die schräg gestellten
Wandabschnitte 31 und die Arretier-/Stützabschnitte 33 ein
Hineinrutschen in den Hohlraum 15 verhindern.
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Der Halterahmen 2 ist an
seinen Innenecken mit diagonalen Einschnitten versehen, so daß federnde
Rahmenränder 221 gebildet
sind, die zusätzlich
zu der Spannfolie 220 als Polster-/Halteabschnitt wirken.
Wie insbesondere aus 3 ersichtlich, überspannt
die Spannfolie 220 das Rahmenfenster 23 des Verpackungseinsatzes 1 vollständig und straff.
Die Folie 22 ist mittels Klebung an der Außenseite
des Halterahmens 2 befestigt.