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DE19920605A1 - Kiste mit vier miteinander gelenkig verbundenen Seitenwänden - Google Patents

Kiste mit vier miteinander gelenkig verbundenen Seitenwänden

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Publication number
DE19920605A1
DE19920605A1 DE19920605A DE19920605A DE19920605A1 DE 19920605 A1 DE19920605 A1 DE 19920605A1 DE 19920605 A DE19920605 A DE 19920605A DE 19920605 A DE19920605 A DE 19920605A DE 19920605 A1 DE19920605 A1 DE 19920605A1
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DE
Germany
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side wall
box according
box
side walls
flap
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19920605A
Other languages
English (en)
Inventor
Siegbert Gretschmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ludwig Gebhardt & Co Betr GmbH
Original Assignee
Ludwig Gebhardt & Co Betr GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ludwig Gebhardt & Co Betr GmbH filed Critical Ludwig Gebhardt & Co Betr GmbH
Priority to DE19920605A priority Critical patent/DE19920605A1/de
Publication of DE19920605A1 publication Critical patent/DE19920605A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Abstract

Eine Kiste weist vier miteinander gelenkig verbundene Seitenwände (1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b) und einen Boden (7) auf. Wenigstens zwei der Seitenwände (1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b) sind zusätzlich etwa in ihrer Mitte faltbar miteinander verbunden. Die faltbaren Seitenwände (3a, 3b, 4a, 4b) stützen die anderen zwei einander gegenüberliegenden Seitenwände (1, 2) in aufgebautem Zustand nach innen ab. Die faltbaren Seitenwände (3a, 3b, 4a, 4b) sind durch am Boden (7) angeordnete innenliegende Anschläge fixiert.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kiste mit vier miteinander gelenkig ver­ bundenen Seitenwänden und einem Boden, wobei wenigstens zwei der Seiten­ wände zusätzlich etwa in ihrer Mitte faltbar miteinander verbunden sind.
Aus der EP 0 236 652 B1 ist ein faltbarer Verpackungsbehälter bekannt, wel­ cher einen Boden, einen Deckel und vier seitlich angeordnete Paneele zeigt. Die Paneele sind mittels biegsamer Gelenke miteinander verbunden. Die Seitenpa­ neele sind ebenfalls mit einem biegsamen Gelenk verbunden, damit sie zwi­ scheneinander auf sich selbst im Innenvolumen des Behälters faltbar sind. Der Boden weist ein biegsames Doppelgelenk auf, das geeignet ist, vier peripheri­ sche Dicken zu überdecken, wenn diese flach aufeinander gefaltet sind. Außer­ dem weist der Boden mindestens einen Wulst an seinem Umkreis auf, um das Anlehnen mindestens dreier der genannten peripherischen Paneele und deren Festsetzung bei aufgebautem Behälter zu erlauben. Nachteilig bei diesem Ver­ packungsbehälter ist es, daß der Boden sehr aufwendig gestaltet ist. Durch den Wulst an seinem Umkreis wird der Boden sehr dick ausgestaltet, wodurch er ein zusätzliches Gewicht erhält, welches für Transporte nachteilig ist. Außerdem wird nachteiligerweise das Volumen des Behälters durch den Wulst verringert. Dadurch, daß der Boden darüber hinaus ein biegsames Doppelgelenk aufweist, ist hier weiterhin ein zusätzlicher Aufwand vorgesehen, um die Seitenpaneele mit dem Boden zu verbinden. Nachteilig ist hierbei, daß das Doppelgelenk ein seitliches Verschieben des Pakets mit den Seitenpaneelen und dem Deckel auf der Palette bewirkt, so daß ohne seitlichem Überstand des Pakets mit den Sei­ tenpaneelen die Höhe der Seitenpaneele stark eingeschränkt ist. Die Höhe der Seitenpaneele muß deutlich geringer sein als die Breite des Behälters. Ein wei­ terer Nachteil bei diesem Behälter besteht darin, daß er nicht gegen ein Abhe­ ben der Seitenwände von der Palette gesichert ist. Durch ein unbeabsichtigtes Hochheben der Seitenpaneele kann dadurch der Inhalt des Behälters aus dem Behälter fallen.
Aus der WO 98/22 357 ist ein Transportbehälter mit einem Boden bekannt, der einen lösbar zugeordneten Rahmen aufweist. Am Rand des Bodens sind äuße­ re Fixiermittel fest angeordnet. Innere Fixiermittel sind dem Boden schwenkbar zugeordnete plattenförmige Teile. Sind diese Teile zusammengeklappt, so kann der Rahmen auf dem Boden mit seinem unteren Rand aufgesetzt werden. Da­ nach werden die plattenförmigen Teile aufgeklappt, so daß der Rahmen ausge­ steift zwischen den äußeren Fixiermitteln und Plattenrändern als inneren Fixier­ mitteln eingespannt wird. Die äußeren Fixiermittel sind u-förmig ausgebildet, um in Schlitze des Rahmens einzugreifen, wenn dieser ausgesteift ist. Die klappba­ ren Teile wirken dabei mit den u-förmigen Teilen derart zusammen, daß zuerst die Seitenwand in die u-förmigen Teile eingeführt wird. Anschließend werden die klappbaren Teile heruntergeklappt und die Seitenwand zwischen dem u- förmigen Teil und dem klappbaren Teil fixiert. Nachteilig bei diesem Behälter ist es, daß zur Abstützung der nicht an den u-förmigen Teilen anliegenden Seiten­ wände ebenfalls ein Anschlag vorgesehen sein muß, um ein Aussteifen der Be­ hälterseitenwände zu ermöglichen. Der Anschlag wird bei diesem Behälter durch den Boden gebildet, wodurch dieser ebenso wie bei dem zuvor beschrie­ benen Behälter besonders dick und somit schwer ausgebildet ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, die oben genannten Nachteile zu vermeiden und insbesondere eine leichte konstruktiv einfache Kiste zu schaffen, welche einfach und platzsparend zu falten ist und trotzdem stabil aus­ gebildet ist.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Kiste mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1.
Sind die faltbaren Seitenwände derart ausgebildet, daß sie die anderen zwei einander gegenüberliegenden Seitenwände in aufgebautem Zustand nach innen abstützen, so wird hiermit der aufwendige Wulst am Boden zur Abstützung nach innen vermieden. Es wird somit in vorteilhafter Weise eine leichte Bauweise der Kiste erzielt, wobei zusätzlich eine stabile Abstützung der Seitenwand bewirkt wird. Besonders vorteilhaft ist es, daß keine zusätzlichen Bauteile benötigt wer­ den, um diese Stabilisierungsfunktion zu übernehmen. Die Stabilität der Abstüt­ zung der Seitenwand ist insbesondere dadurch gewährleistet, daß die Abstüt­ zung nach innen nicht nur im Bereich des Bodens erfolgt, sondern über die gan­ ze Höhe der Seitenwand hinweg vorliegt. Dadurch wird neben der einfacheren Bauweise zudem eine wesentlich stabilere Bauweise der Kiste erreicht. Zum Fixieren der faltbaren Seitenwände ist vorgesehen, daß am Boden innenliegen­ de Anschläge angeordnet sind. Diese Anschläge dienen dazu, daß sie, wenn sie wirksam sind, vermeiden, daß die faltbaren Seitenwände nach innen bewegt werden können. Hierdurch wird eine stabile Aufspannung aller vier Seitenwände erzielt.
Ist der Anschlag eine gegen die Seitenwand in Kontakt bringbare Klappe, so wird auf einfache Weise die Fixierung der Seitenwand bewirkt. Die Klappe wird dabei zum Zusammenfalten der Kiste, zum Beispiel durch Zurückklappen oder Herausnehmen außer Kontakt gebracht, so daß die faltbare Seitenwand be­ wegbar wird. Die Kiste ist somit flach zusammenlegbar und platzsparend zu transportieren. Die Klappe kann dabei so ausgestaltet sein, daß sie lediglich im Bereich der Teilung der Seitenwand mit der Seitenwand in Kontakt ist und somit nur eine kleine Länge der klappbaren Seitenwand beaufschlagt. Damit wird in vorteilhafter Weise eine einfache und kostengünstige Konstruktion der Kiste er­ zielt.
Vorteilhafterweise ist die Klappe ein Teil des Bodens und trägt somit in der Höhe nicht auf. Die Kiste hat dadurch einen ebenen Boden ohne Absätze und ist so­ mit sehr günstig zu befüllen.
Ist die Klappe im Boden versenkt angeordnet, so daß sie im aufgeklappten Zu­ stand im wesentlichen bündig mit dem Boden abschließt, so wird in besonders vorteilhafter Weise erzielt, daß die gefaltete Kiste auch bei aufgeklappter Klappe eben auf dem Boden aufliegt. Es ist damit ein sicheres Transportieren der zu­ sammengefalteten Kiste ermöglicht, wobei sogar mehrere Kisten aufeinander gestapelt werden können, ohne daß der Stapel wackelig wird.
Um eine besonders stabile Aussteifung der Kiste zu erzielen, ist vorgesehen, daß im Boden eine Aussparung angeordnet ist zur Aufnahme wenigstens eines Fortsatzes einer Seitenwand. Der Fortsatz der Seitenwand, welcher in der Aus­ sparung des Bodens eingeführt ist, bewirkt eine Fixierung der einen und damit über die gelenkig verbundenen anderen Seitenwände aller vier Seitenwände mit dem Boden. Die Seitenwände sind damit sicher auf dem Boden angeordnet und können damit nicht auf dem Boden verschoben werden. Der Fortsatz der Sei­ tenwand ist in erfinderischer Weise eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, da mit ihr auf einfache Art und Weise eine Befesti­ gung der Seitenwände auf dem Boden der Kiste bewirkt wird, ohne daß das Transportvolumen der Kiste eingeschränkt wird oder zusätzlich separate Teile benötigt werden.
Um eine zusätzliche sichere Fixierung der Seitenwände auf dem Boden zu er­ halten, ist ein äußerer Anschlag für eine Seitenwand vorgesehen. Hierdurch wird auch bei einer Befüllung der Kiste mit schwerem Material, das versucht die Seitenwände nach außen zu drücken, eine stabile Ausgestaltung der Kiste er­ halten.
Ist ein äußerer Anschlag mit einer Kralle versehen, zum Eingreifen des An­ schlags in eine Aussparung einer Seitenwand, so wird darüber hinaus in beson­ ders vorteilhafter Weise eine Verbindung der Seitenwände mit dem Boden er­ halten. Hierdurch wird ein Abheben der Seitenwände von dem Boden in aufge­ bauten, das heißt nicht gefalteten Zustand der Kiste vermieden. Die Kralle ver­ hindert somit ein Lösen der Seitenwände von dem Boden und verhindert ein Herausfallen der Füllung der Kiste.
Eine besonders vorteilhafte Konstruktion der Kiste wird dadurch erzielt, daß der Anschlag mit der Kralle an der ungeteilten Seitenwand zur Wirkung gebracht wird. Hierdurch wird die Stabilität der Seitenwand nicht unnötig geschwächt, wie es bei einer weniger vorteilhaften Lösung, bei welcher der Anschlag mit der Kralle an der geteilten Seitenwand zur Wirkung gebracht wird, der Fall ist. Es wird somit die Funktion der Befestigung der Seitenwände auf dem Boden und die Funktion der Faltung der Kiste und Aussteifung der Kiste von innen getrennt, wodurch sowohl eine einfachere und kostengünstigere Konstruktion als auch eine wesentlich stabilere faltbare Kiste als aus dem Stand der Technik bekannt, erhalten wird.
In vorteilhafter Weise weist die Kiste einen Deckel auf, welcher zusätzlich zur Aussteifung der faltbaren Kiste beiträgt. Um einen einfacheren Transport der Kiste beispielsweise mit Gabelstapler zu erlauben, ist die Kiste auf einer Palette angeordnet.
Die Verbindungen der Seitenwände, des Deckels und des Boden miteinander ist in besonders vorteilhafter Weise mit einem biegsamen Band, insbesondere ei­ nem Textilband bewerkstelligt. Das biegsame Band ist besonders kostengünstig sehr leicht und für den vorliegenden Einsatz meist ausreichend fest. Sind höhe­ re Festigkeiten verlangt, so kann alternativ ein Kunststoffband oder auch ein Metallgelenk eingesetzt werden.
Ist das Band in einer Einsenkung angeordnet, so wird eine stabile Verbindung des Bandes mit der entsprechenden Wand bewirkt. Die Einsenkung und das Band können vorteilhafter Weise mit einem weiteren Element abgedeckt wer­ den, wodurch eine noch bessere Kraftübertragung und Festigkeit der Verbin­ dung erzielt wird.
Um eine erfinderische Zuordnung der faltbaren Seitenwand zu der anderen Seitenwand zu erhalten, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Abstand der Einsenkung vom Rand bzw. der Stirnseite der ungeteilten Seitenwand größer ist, als der Abstand der Einsenkung vom Rand der geteilten Seitenwand. Hier­ durch wird bewirkt, daß die geteilte Seitenwand weitgehend bündig mit der un­ geteilten Seitenwand abschließt und somit zur Abstützung der ungeteilten Sei­ tenwand nach innen besonders effektiv und wesentlich beiträgt, insbesondere dann, wenn die Einsenkung der geteilten Seitenwand bündig mit dem Rand der geteilten Seitenwand ist. Durch diese einfach erscheinende, jedoch als erfinde­ risch zu betrachtende Ausgestaltung des Gelenkes werden zusätzliche Bauteile, welche zu einem erhöhten Gewicht und zu fertigungstechnischem und konstruk­ tivem Aufwand führen würden, vermieden.
Insbesondere für die Befestigung des Deckels an einer Seitenwand, aber auch für die Befestigung der Seitenwände miteinander, hat sich ein Gelenk als vor­ teilhaft erwiesen, das aus zwei Bändern besteht. Eines der Bänder umgreift da­ bei die Außenseite der zu verbindenden Teile, während das andere Band die Innenseite oder eine entsprechende Einsenkung der zu verbindenden Teile um­ greift. Es wird hierdurch ein doppelbändiges Gelenk geschaffen, welches be­ sonders stabil ist und insbesondere für schwierige Einsatzfälle vorteilhaft ist. Um eine besonders hohe Stabilität dieses Gelenkes aus zwei Bändern zu erhalten, ist in erfinderischer Weise vorgesehen, daß zwischen den zu verbindenden Teilen, d. h. den Seitenwänden und/oder zwischen der Seitenwand und dem Deckel die Bänder miteinander verbunden sind. Als besonders einfache Mög­ lichkeit der Verbindung hat sich das miteinander Vernähen der Bänder heraus­ gestellt.
Zum Anbinden der Seitenwände an den Boden der Kiste ist es besonders vor­ teilhaft, wenn die Seitenwand mittels Bänder mit dem Boden verbunden ist. Das Band ist dabei beispielsweise unter Bildung von einer Schlaufe an dem Boden und an einer Seitenwand befestigt. Die Bänder weisen vorteilhafter Weise eine Länge auf, die geeignet ist, mindestens drei Wandstärken zu überbrücken. Da­ durch verbinden die Bänder die zusammengefalteten Seitenwände mit dem Bo­ den, so daß bei einem Rücktransport der leeren zusammengefalteten Kiste die Seitenteile und der Boden bzw. die Palette stets beisammen bleibt und nicht einzelne Teile davon verlorengehen können. Die Bänder bewirken dabei eine lose Verbindung der Seitenteile mit dem Boden. Diese lose Verbindung erlaubt ein sehr einfaches und problemloses Aufstellen und Falten der Kiste, da sie ein gewisses Spiel lassen und damit ein Einfügen der Seitenteile in die Anschläge oder Aussparungen erleichtert. An der Seitenwand sind die Bänder vorteilhafter Weise an der Innenseite befestigt, so daß ein Heraushängen der Bänder aus der Kiste nicht zu Beschädigungen oder Störungen während des Transportes beispielsweise mit einem Gabelstapler führen kann. Alternativ kann auch ein elastisches Band eingesetzt werden, das in der Lage ist, die Dicken der Seiten­ wände zu überbrücken. Eine Schlaufenbildung ist dann nicht unbedingt erfor­ derlich.
Die Anschläge zur seitlichen Führung der Seitenwände stehen über den Boden der Kiste hinaus. Um Kisten mit einer höheren Seitenwand als der Bodenfläche verwenden zu können, ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, daß wenigstens eine der Seitenwände eine Aussparung aufweist zur Aufnahme wenigstens ei­ nes Anschlages in zusammengefaltetem Zustand der Kiste. Damit taucht der Anschlag in die entsprechende Aussparung der Seitenwand oder der Seiten­ wände ein und ermöglicht ein platzsparendes und stabiles Zusammenfalten und Ablegen der Seitenwände auf dem Boden der Kiste. Es ist damit eine Kiste mit einem höheren Aufsatz möglich als das Palettenmaß ist.
Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung sind in der folgenden Beschreibung dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 vier Seitenwände in Draufsicht,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Boden,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Seitenwand,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer faltbaren Seitenwand,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Bodens mit Palette,
Fig. 6 eine andere Seitenansicht des Bodens mit Palette,
Fig. 7 eine Seitenansicht einer Verbindung der Seitenwand mit dem Bo­ den,
Fig. 8 einen Schnitt einer versenkten Klappe,
Fig. 9 einen Schnitte einer ebenen Platte,
Fig. 10 eine Detailansicht eines Gelenks,
Fig. 11 eine Detailansicht eines weiteren Gelenks und
Fig. 12 eine Detailansicht eines Doppelbandgelenks.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf vier Seitenwände einer erfindungsgemäßen Kiste. Die Seitenwände 1 und 2 sind jeweils einstückig ausgebildet. Sie sind mit Seitenwänden 3a, 3b und 4a, 4b mittels Gelenken 5 miteinander verbunden. Die Teile der Seitenwand 3a und 3b bzw. 4a und 4b sind ebenfalls jeweils mit einem Gelenk 6 verbunden, so daß die Seitenteile 3a, 3b bzw. 4a, 4b zur Innenseite der Kiste hin gefaltet werden können. Die Kiste ist damit flach zusammenlegbar und beansprucht dabei auf dem Boden im wesentlichen lediglich eine Höhe von insgesamt vier Wandstärken der Seitenwände 1, 2, 3 und 4. Weist die Kiste zu­ sätzlich einen Deckel auf, so ist zu der Höhe der gefalteten Kiste außerdem die Dicke des Deckels inklusive einer eventuellen Umrandung des Deckels zu be­ rücksichtigen. Details zu den Gelenken 5 und 6 werden später beschrieben.
Bemerkenswert ist jedoch, daß die Gelenke 5 derart angeordnet sind, daß die Teile der Seitenwände 3 und 4, nämlich die Seitenwand 3a und 4a, mit der Sei­ tenwand 1 möglichst mit ihrer gesamten Kante zusammenstoßen. Gleiches gilt für die Seitenwandteile 3b und 4b mit der Seitenwand 2. Hierdurch wird ein Ab­ stützen der Seitenwand 1 bzw. der Seitenwand 2 nach innen hin zuverlässig ermöglicht. Die Seitenwand 1 und 2 ist dabei über ihre gesamte Höhe an den Seitenwänden 3a, 4a bzw. 3b, 4b angelehnt und ermöglicht somit eine stabile Gestaltung der Kiste.
In Fig. 2 ist eine Draufsicht auf einen Boden 7 einer erfindungsgemäßen Kiste dargestellt. An dem Boden 7 sind an den kürzeren Seiten Vorrichtungen zum Fixieren der faltbaren Seitenwände 3 und 4 vorgesehen. Die Seitenwände 3 und 4 werden dabei in eine Einsenkung oder Aussparung 8 eingesetzt, welche zwi­ schen einer Klappe 15 und einem Anschlag 9 vorgesehen ist. Die Aussparung 8 hat dabei eine Breite, welche in etwa der Wandstärke der Seitenwand 3 bzw. 4 entspricht. Die Seitenwand 3 bzw. 4 wird mittels der Klappe 15 zwischen der Klappe 15 und einem Anschlag 9 derart befestigt, daß sie nicht mehr zum Inne­ ren der Kiste hin faltbar ist. Erst wenn die Klappe 15 über ein Gelenk 16 in Richtung auf eine Einsenkung oder Aussparung 17 zurückgeklappt ist, wird die Aussparung 8 derart vergrößert, daß ein Falten der Seitenwand 3 bzw. 4 zum Inneren der Kiste hin ermöglicht wird. Durch dieses Falten der Seitenwand 3 bzw. 4 wandern die Seitenwände 1 und/oder 2 ebenfalls in Richtung zum Inne­ ren der Kiste hin, so daß sie aus einer Kralle 10, welche ebenfalls einen An­ schlag für die Seitenwand 2 und/oder für die Seitenwand 1 bildet, entfernt wird. In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist lediglich eine Kralle 10 vorgesehen, welche eine Fixierung der Seitenwand 2 an dem Boden 7 bewirkt. In einem an­ deren Ausführungsbeispiel kann der Anschlag 9, welcher an der Längsseite der Kiste angeordnet ist, ebenfalls durch eine Kralle 10 gebildet sein. Hierdurch wird eine noch bessere Fixierung der Seitenwände 1 bis 4 auf dem Boden 7 bewirkt. Die Anschläge 9 und die Kralle 10 sind, wie gestrichelt angedeutet ist, unterhalb des Bodens, beispielsweise mittels Schraubverbindungen, an dem Boden befe­ stigt.
Um die Klappe 15 komfortabel betätigen zu können, ist ein Griff 19, welcher aus einem Textilband bestehen kann, an der Klappe 15 befestigt. An dem Griff 19 kann die Klappe 15 um das Gelenk 16 bewegt werden zum Lösen oder zum Fixieren der jeweiligen Seitenwand 3 bzw. 4. Ist der Griff um 90° in oder entge­ gen der Richtung auf die geteilte Seitenwand gedreht angeordnet, so ist in ein­ zelnen Ausführungsvarianten ein besseres Herunterklappen der Klappe und ein besseres und insbesondere bündiges Abschließen mit dem Boden 7 gewährlei­ stet.
Durch das Schwenken der Klappe 15, um das Gelenk 16 wird in dem vorliegen­ den Ausführungsbeispiel der Fig. 2 die Klappe 15 in einer Aussparung 17 ver­ senkt. Hierdurch wird auch bei zurückgeklappter Klappe 15 der Boden 7 nicht erhöht, so daß die zusammengefalteten Seitenwände eben auf dem Boden 7 zu liegen kommen. Es ist damit ein Aufeinanderstapeln mehrerer zusammengefal­ teter Kisten möglich, ohne daß der Stapel wackelig wird.
Zur Befestigung der Seitenwand 1 ist an einer Längsseite des Bodens 7 eine Anbindung in Form von zwei Bändern 20 vorgesehen. Die Bänder 20 sind auf dem Boden 7 und an der Seitenwand 1 befestigt. Durch eine später noch erläu­ terte Länge der Bänder 20 ist es möglich, die gefaltete Kiste auf dem Boden 7 locker zu befestigen. Das Band 20 umgreift dabei wenigstens drei Dicken der Seitenwände, wenn es an der Innenseite der Seitenwand 1 befestigt ist. Das Band 20 kann ein elastisches Band sein oder ein Band mit einer entsprechen­ den Überlänge, so daß die Dicken der Seitenwände überlappt werden.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht einer Seitenwand 2. Die Seitenwand 2 beinhal­ tet an ihrem unteren Rand eine Öffnung 11, welche mit der Kralle 10 (Fig. 2) zusammenwirkt. Die Kralle 10 greift dabei in die Öffnung 11 der Seitenwand 2 ein und verhindert somit ein Abheben der Seitenwand 2 und über die Gelenke 5 und 6 der übrigen Seitenteile von dem Boden 7.
Das Seitenteil 2 ist mit den faltbaren Seitenteilen 3b und 4b mittels den Gelen­ ken 5 verbunden. Die Gelenke 5 bestehen aus Textilbändern 23, welche mittels Klammern 22 an der Seitenwand 2 bzw. an den Teilen der Seitenwände 3b und 4b befestigt sind. Das Textilband 23 kann darüber hinaus an der Seitenwand 2 bzw. den Seitenwänden 3b und 4b angeklebt sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Textilbänder mit einer aufgeklammerten Abdeckung befestigt sind, da hierdurch eine große Festigkeit der Verbindung erzielt wird.
Wie aus der Darstellung der Fig. 3 zu entnehmen ist, überlappt die Seitenwand 2 die Position der Seitenwände 3b und 4b. Hierdurch erfolgt ein erfindungsge­ mäßes Abstützen der Seitenwand 2 gegenüber den Seitenwänden 3b und 4b zum Inneren der Kiste hin. Es wird damit ein stabiler Aufbau der Kiste ermög­ licht.
Fig. 4 zeigt ein Seitenteil 3a, 3b in Seitenansicht. Das Seitenteil 3a und 3b wird von den nicht faltbaren Seitenwänden 1 und 2 überlappt. Die Seitenwände 3a und 3b sind in ähnlicher Weise wie mit den Seitenwänden 1 und 2 mit einem Textilband 23, welches mittels Klammern 22 bzw. einer aufgeklammerten Ab­ deckung an den Seitenwänden 3a und 3b befestigt ist, verbunden.
Am unteren Ende der Seitenwände 3a und 3b ist ein Fortsatz 13 angeordnet. Die Seitenwand 3a, 3b greift mit dem Fortsatz 13 in die Aussparung 8 (Fig. 2) des Bodens 7 ein. Hierdurch wird eine Positionierung der Seitenwand 3a, 3b in bezug auf den Boden 7 bewirkt. Es ist damit weder eine Verschiebung in Längs­ noch in Querrichtung der Seitenwand 3a, 3b möglich. Der Aufbau der Seiten­ wände 1 bis 4 auf dem Boden 7 ist somit eindeutig dem Boden zugeordnet und ein Verrutschen der Seitenwände 1 bis 4 auf dem Boden 7 wird damit zuverläs­ sig vermieden. Der Fortsatz 13 kann wie in dem vorliegenden Ausführungsbei­ spiel mittig an der Seitenwand 3a, 3b angeordnet sein. Es ist dabei ebenso möglich, daß der Fortsatz 13 über die gesamte Länge der Seitenwand 3a, 3b reicht, wobei der Boden 7 dann aber im Bereich der Seitenwand 1, 2 weiterhin einen Anschlag für die Positionierung der Seitenwand 3a, 3b, 4a, 4b aufweisen soll. Der Fortsatz 13 kann alternativ, wenn auch eine verschlechterte Ausfüh­ rung darstellend, auch in nur einer der Seitenwände 3a, 3b angeordnet sein.
Die Fig. 5 und 6 dienen lediglich der Verdeutlichung der Beschreibung und Darstellung der oben erläuterten Kiste. Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht des Bo­ dens 7, welcher auf zwei Palettenfüßen 27 angeordnet ist. An der Unterseite des Bodens 7 sind die Anschläge 9 und die Kralle 10, beispielsweise mit Schrauben, befestigt.
Fig. 6 zeigt die weitere Seitenansicht der oben beschriebenen Kiste. Es sind hier zwei Krallen 10 zur Anwendung gekommen, welche an der Unterseite des Bodens 7 angeordnet sind. Neben dem Anschlag 9 ist die Aussparung 8 zu se­ hen, in welche der Fortsatz 13 der Seitenwand 3a, 3b bzw. 4a, 4b eingesetzt wird. Durch die zwei Krallen 10 ist eine noch stabilere Befestigung der Seiten­ wände 1 bis 4 auf dem Boden 7 zu erlangen als bei einer schlechteren Ausfüh­ rung mit nur einer Kralle 10.
Fig. 7 zeigt die Anbindung der Seitenwand 1 an dem Boden 7 mit dem Band 20. Das Band 20 ist in einer Aussparung 21 des Bodens 7 versenkt angeordnet. Es ist hierbei beispielsweise mit einer Schraube 30 an dem Boden 7 befestigt. Das andere Ende des Bandes 20 ist beispielsweise ebenfalls mit einer Schrau­ be (gestrichelt angedeutet) an der Seitenwand 1 befestigt. Die Überlänge des Bandes 20, welche hier als Bogen dargestellt ist, liegt in dem aufgestellten Zu­ stand der Kiste in der Aussparung 21. Ist die Kiste zusammengefaltet, so über­ brückt die Überlänge des Bandes 20 die Wandstärken der Seitenwand 2 sowie der zusammengefalteten Seitenwand 3a und 3b bzw. 4a und 4b. Die Überlänge des Bandes 20 muß daher mindestens so groß sein, daß sie drei Wandstärken der Seitenwände 2, 3 und 4 überbrückt. Mit den Bändern 20 wird eine lose An­ bindung der zusammengefalteten Seitenwände auf dem Boden 7 bewirkt, so daß bei einem Rücktransport der Kiste der Boden 7 bzw. die daran befestigten Palettenfüße 27 und die Seitenwände nicht getrennt werden können und somit ein zusätzlicher Logistikaufwand vermieden wird.
Fig. 8 zeigt einen Schnitt VIII aus Fig. 2. In dem Boden 7 ist die Aussparung 17 angeordnet, in welcher sich die Klappe 15 befindet. Die Klappe 15 ist mittels des Gelenkes 16 anlenkbar. Das Gelenk 16 kann beispielsweise aus einem Textilband 23 mit Abdeckung bestehen, welches eine Verbindung zwischen der Klappe 15 und dem Boden 7 schafft. Um ein bündiges Anliegen des Textilban­ des 23 zu schaffen, ist hier eine verdeckte Bauweise des Gelenks 16 gewählt. Das Textilband 23 wird dabei mit Abdeckungen 35 und 36 verdeckt. Hierdurch wird eine stabilere Ausführung des Gelenks 16 erzielt, da es vor Beschädigung geschützt ist und eine bessere Krafteinleitung erlaubt. Die Klappe 15 reicht bis auf einen Abstand D an den Anschlag 9 heran. Der Abstand D entspricht im we­ sentlichen einer Dicke der Seitenwand 3a, 3b bzw. 4a, 4b und bildet die Ausspa­ rung 8.
Beim Zurückklappen der Klappe 15 ist die zurückgeklappte Klappe 15 im we­ sentlichen vollständig in der Aussparung 17 versenkt. Dadurch entsteht eine ebene Fläche des Bodens 7, wodurch die zusammengefalteten Seitenwände eben auf dem Boden 7 abgelegt werden können.
In Fig. 9 ist eine Variante der Ausführung von Fig. 8 dargestellt, bei welcher auf eine Aussparung 17 verzichtet wurde. Hierbei ist bei einem Zurückklappen der Klappe 15 der Boden 7 erhöht. Um eine ebene Ablage für die zusammen­ gefalteten Seitenwände zu erhalten muß hierbei die Klappe 15 wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgeklappt werden, um ein Wackeln des darauf abge­ legten Pakets mit Seitenteilen zu verhindern.
Textilband 23 ist ebenso wie bei Fig. 7 verdeckt angeordnet. Hierzu sind die Abdeckungen 35 und 37 auf dem Textilband 23 befestigt. Die Befestigung der Abdeckungen 35, 36 und 37 kann mittels einer Klebeverbindung oder einer Schraubverbindung erfolgen. Das Textilband 23 kann zusätzlich mittels Klam­ mern an dem Boden 7 und der Klappe 15 befestigt sein.
Fig. 10 zeigt einen Schnitt X aus Fig. 4. Es handelt sich hierbei um die Ver­ bindung von Seitenteilen, hier Seitenwand 3a und 3b. Das Gelenk 6 besteht aus einem flexiblen Band 23, beispielsweise einen Textilband, welches durch Ab­ deckungen 38 verdeckt an den Seitenwänden 3a und 3b befestigt ist. Lediglich im Bereich des eigentlichen Gelenks 6 tritt das Band 23 zu Tage. Es erlaubt damit eine Bewegung der Seitenwände 3a und 3b um insgesamt 180°, wobei es ein Ausknicken in der von dem Gelenk 6 abgewandten Seite durch eine Abstüt­ zung der Kanten der Seitenwände 3a und 3b gegeneinander verhindert. Das Band 23 sowie die Abdeckungen 38 können an den Seitenwänden 3a und 3b geklammert, geschraubt und/oder geklebt sein, um eine sichere Verbindung zu gewährleisten.
Fig. 11 zeigt einen Schnitt XI aus Fig. 3. Es ist hier das Gelenk 5 genauer dargestellt. Das Gelenk 5 besteht ebenfalls aus einem Band 23, welches hier versenkt und abgedeckt an den Seitenwänden 1 und 3a befestigt ist. Das Band 23 ist dabei jeweils in einer Aussparung 40 der Seitenwand 1 bzw. 3a angeord­ net. Die Besonderheit bei dieser Verbindung ist, daß die Aussparung 40 der Seitenwand 3a im wesentlichen bis zur Kante der Seitenwand 3a reicht, so daß das eigentliche Gelenk 5 im Bereich der Kante der Seitenwand 3a angeordnet ist. Im Gegensatz hierzu ist die Aussparung 40 in der Seitenwand 1 in einem Abstand d von der Kante der Seitenwand 1 angeordnet. Hierdurch wird bewirkt, daß die Seitenwand 3a ein Abstützen der Seitenwand 1 an der Seitenwand 3a erlaubt. Der Abstand d sollte im wesentlichen der Wandstärke D der Seitenwand 3a entsprechen, um hier eine möglichst große Überdeckung und Abstützwirkung zu erzielen. Der im wesentlichen rechtwinkelige Stoß bewirkt eine besonders gute Kraftaufnahme zum Abstützen der Seitenwand 1.
Fig. 12 zeigt eine Ausführung einer Kiste mit einem Deckel 33, welcher an der Seitenwand 1 befestigt ist. Der Deckel 33 weist eine Aussteifung 43 auf, welche in geschlossenem Zustand des Deckels eine zusätzliche seitliche Führung der Seitenwände 1 bis 4 geben kann. Hierdurch wird die Kiste noch stabiler, als sie bereits durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist.
Der Deckel 33 ist hier mit einem andersartigen Gelenk 45 an der Seitenwand 1 befestigt. Das Gelenk 45 besteht aus zwei Bändern 46 und 47, welche mit einer Naht 48 miteinander im Gelenkpunkt 45 verbunden sind. Die ergibt dabei ein definierte Gelenklinie und eine hohe Belastbarkeit des Gelenkes. Während das Band 46 die Außenseite der Seitenwand 1 und des Deckels 33 beaufschlagt, ist das innere Band 47 in Richtung der Innenseite der Seitenwand 1 und des Deckels 33 geführt. Bei der vorliegenden Ausführung ist ein Füllstück 49 vorgese­ hen, welches die beiden Bänder 46 und 47 voneinander trennt. Die Bänder 46 und 47 sowie das Füllstück 49 sind an der Seitenwand 1 und dem Deckel 33 mittels Klammern, Schrauben und/oder Klebverbindungen befestigt. Diese Art von Gelenk, welche auch für die weiteren Verbindungen der Kiste verwendet werden kann, weist eine höhere Festigkeit und Belastbarkeit auf als die zuvor beschriebenen Gelenke mit einem Band.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungen be­ schränkt. Insbesondere Kombinationen der einzelnen Ausführungen sind unter die Erfindung fallend zu betrachten.

Claims (20)

1. Kiste mit vier miteinander gelenkig verbundenen Seitenwänden und einem Boden, wobei wenigstens zwei der Seitenwände zusätzlich etwa in ihrer Mitte faltbar miteinander verbunden sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die faltbaren Seitenwände (3a, 3b, 4a, 4b) die anderen zwei einander gegenüberliegenden Seitenwände (1, 2) in aufgebautem Zustand nach innen abstützen, und daß die faltbaren Seitenwände (3a, 3b, 4a, 4b) durch am Boden (7) angeordnete innenliegende An­ schläge fixiert sind.
2. Kiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag eine gegen die Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b) in Kontakt bringbare Klappe (15) ist.
3. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klappe (15) ein Teil des Bodens (7) ist.
4. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klappe (15) wenigstens im Bereich der Teilung der Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b) mit der Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b) in Kontakt bringbar ist.
5. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klappe (15) im Boden (7) versenkt angeordnet ist, so daß sie im aufgeklappten Zustand im wesentlichen bündig mit dem Bo­ den (7) abschließt.
6. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Boden (7) eine Aussparung (8) vorgesehen ist zur Aufnahme wenigstens eines Fortsatzes (13) einer Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b).
7. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Boden (7) ein äußerer Anschlag (9, 10) für eine, ins­ besondere für jede Seitenwand (1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b) angeordnet ist.
8. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens ein äußerer Anschlag mit einer Kralle (10) versehen ist zum Eingreifen des Anschlages in eine Aussparung (11) einer Seitenwand (1, 2).
9. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Anschlag mit der Kralle (10) an der ungeteilten Sei­ tenwand (1, 2) zur Wirkung gebracht wird.
10. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kiste einen Deckel (33) aufweist.
11. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kiste auf einer Palette (27) angeordnet ist.
12. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gelenk (5, 6, 45) zur Verbindung von zwei Seiten­ wänden (1, 2) und/oder der Teile einer Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b) und/oder des Deckels (33) mit einer Seitenwand (1) und/oder des Bo­ dens (7) mit einer Seitenwand (1, 2) ein biegsames Band (23, 46, 47), insbesondere ein Textilband ist.
13. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Band (23, 46, 47) in einer Einsenkung (40) angeord­ net ist und/oder mit einer Abdeckung, insbesondere einer geklammer­ ten Abdeckung versehen ist.
14. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abstand der Einsenkung (40) vom Rand der unge­ teilten Seitenwand (1, 2) größer ist als der Abstand der Einsenkung (40) vom Rand der geteilten Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b).
15. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einsenkung (40) der geteilten Seitenwand (3a, 3b, 4a, 4b) bündig mit dem Rand (der Stirnseite) der geteilten Sei­ tenwand (3a, 3b, 4a, 4b) ist.
16. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gelenk (45) aus zwei Bändern (46, 47) besteht, zwi­ schen denen die Seitenwände (1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b) und/oder die Seiten­ wand (1, 2) und der Deckel (33) angeordnet sind.
17. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bänder (446, 47) zwischen den Seitenwänden (1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b) und/oder zwischen der Seitenwand (1, 2) und dem Deckel (33) miteinander verbunden, insbesondere miteinander vernäht sind.
18. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Seitenwand (1) mittels Bänder (20) mit dem Boden (7) verbunden ist.
19. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bänder (20) eine Länge aufweisen, die geeignet ist mindestens drei Wandstärken zu überbrücken.
20. Kiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenwand (1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b) wenigstens eine Aus­ sparung aufweist zur Aufnahme wenigstens eines Anschlages (9, 10) in zusammengefaltetem Zustand.
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