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DE202011103856U1 - Verpackung aus einem mittels Faltlinien aneinander angelenkte Zuschnittfelder umfassenden Wellpappezuschnitt - Google Patents

Verpackung aus einem mittels Faltlinien aneinander angelenkte Zuschnittfelder umfassenden Wellpappezuschnitt Download PDF

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DE202011103856U1
DE202011103856U1 DE201120103856 DE202011103856U DE202011103856U1 DE 202011103856 U1 DE202011103856 U1 DE 202011103856U1 DE 201120103856 DE201120103856 DE 201120103856 DE 202011103856 U DE202011103856 U DE 202011103856U DE 202011103856 U1 DE202011103856 U1 DE 202011103856U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
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Abstract

Verpackung (1) aus einem mittels Faltlinien (21) aneinander angelenkte Zuschnittfelder (2) umfassenden Zuschnitt (10) aus Wellpappe oder dergleichen Material, der wenigstens ein allseitig geschlossenes Aufnahmenest (5) ausbildet, das durch eine Einfassung (17) mit Anlageflächen für Verpackungsgut (50) gebildet ist, wobei der Wellpappezuschnitt (10) aus einem durch eine Flachlage bestimmten flachliegenden Verpackungszustand (101) in einen das wenigstens eine Aufnahmenest (5) mit einer Nesttiefe ausbildenden aufgerichteten Verpackungszustand (102) faltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Aufnahmenest (5) durch wenigstens drei im aufgerichteten Verpackungszustand (102) übereinander liegende, zumindest im Wesentlichen parallele Wellpappelagen bildende Zuschnittfelder (2, 3, 4) gebildet ist, wobei eine Rahmenwand (6), die einen das genannte Aufnahmenest (5) umgrenzenden Nestrahmen (60) mit zwei Flächenseiten (601, 602) und einer Rahmenhöhe (65) bildet, wenigstens ein als Rahmenwand-Zuschnittfeld (3) ausgebildetes Zuschnittfeld aufweist und wobei wenigstens ein Paar der Zuschnittfelder (2) Nestwand-Zuschnittfelder (4) bildet, die im aufgerichteten Verpackungszustand (102) ein Paar Nestwände (7) bilden und den...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus einem mittels Faltlinien aneinander angelenkte Zuschnittfelder umfassenden Zuschnitt aus Wellpappe oder dergleichen Material, der wenigstens ein allseitig geschlossenes Aufnahmenest ausbildet, das durch eine Einfassung mit Anlageflächen für Verpackungsgut gebildet ist, wobei der Wellpappezuschnitt aus einem durch eine Flachlage bestimmten flachliegenden Verpackungszustand in einen das wenigstens eine Aufnahmenest mit einer Nesttiefe ausbildenden aufgerichteten Verpackungszustand faltbar ist.
  • Eine nicht selbstständige Innenverpackung in Form eines Trays, die aus einem Wellpappezuschnitt gebildet ist, ist aus DE-U1-299 02 079 bekannt. Es handelt sich um eine Flachverpackung, in der ein Verpackungsgegenstand, insbesondere ein elektronisches Gerät, z. B. eine Notebook verpackt wird. Der Wellpappezuschnitt bildet einen Wickel, der um das zu verpackende Gut gelegt ist. Die Gesamtverpackung umfasst mehrere Teile, nämlich das gestellartige Wellpappe-Tray aus einem Zuschnitt, Profilpolster und eine Umverpackung, in der das Tray untergebracht ist.
  • DE-U1-297 14 255 offenbart eine röhrenförmige Verpackung, die aus einem Zuschnitt gebildet ist und zum Beispiel ein flaches Notebook aufnimmt. An der Umhüllung sind Polsterstücke angeordnet, so dass die Verpackung mit mehreren Teilen relativ aufwändig ist. Sie ist zum Einsatz in eine äußere Verpackung vorgesehen, nämlich in eine Kartonkiste, die zusätzlich Zubehör wie Gebrauchsanweisungen, Netzteile, Bediengeräte od. dgl. aufnimmt. Das Verpackungsgut ist zudem in einem zusätzlichen Verpackungsbeutel untergebracht, der einen Schutz gegen Oberflächenverkratzung, Verstaubung u. dgl. bilden soll.
  • Weitere bekannte Verpackungen zur gepolsterten, versandgeeigneten, stoßgeschützen Unterbringung von Verpackungsgut umfassen ebenfalls eine Innenverpackung und eine diese aufnehmende Außenumhüllung. Das zu verpackende Gut ist mittels einer Folie an einen Teil der Innenverpackung angewickelt (z. B. WO 20053499 ). Eine noch andere Verpackung (z. B. gemäß DE-U1-20 2004 009631 ) umfasst ein Umverpackungsbehältnis und zwei darin eingesetzte Verpackungseinsätze, die jeweils aus einem Wellpappezuschnitt aufgerichtet sind. Die Verpackungseinsätze bilden Rahmenkörper, die jeweils mit einer Folie überspannt sind, wobei Verpackungsgut in schwebender Anordnung zwischen den Folien aufgenommen wird.
  • Die bekannten Verpackungen, die aus mehreren Teilen mit Innverpackungselementen und einer Außenverpackung zusammenzufügen sind, bauen sämtlich relativ aufwändig und voluminös. Ihre Handhabung bedarf einiger Mühe. Das Verpackungsgut muss zum Anlage- und Staubschutz in einem Kunststoffbeutel untergebracht werden, es wird in einen Kunststoffwickel eingewickelt und/oder es ist eine schwebende Anordnung zwischen besonders zu lagernden Membranteilen herzustellen. Verpackungen solcher Gestalt erfordern besonderen Aufwand zum Verpacken sowie zum Öffnen. Die Handhabung mehrerer Verpackungselemente erschwert nicht nur die Entnahme des Verpackungsguts, sondern behindert oder verhindert ein erneutes Verpacken. Dies hat zur Folge, dass die bekannten Verpackungen für heutige Anforderungen kaum oder nicht verwendbar sind, wobei solche Anforderungen darin bestehen, dass die Verpackung im Zuge z. B. einer Warenbestellung wenigstens dreimal ohne besondere Mühe und ohne Nachteil durch Beschädigung und/oder Handhabung verwendbar sein soll. Der Service von Anbietern und Lieferanten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dieselbe Verpackung, mit der geliefert wird, soll zum Rücksenden zum Beispiel defekter, nicht gewünschter oder zu reparierender Ware und im letzten Fall auch zum Wiederversenden reparierter Ware zur Verfügung stehen. Diesen Anforderungen werden die bekannten Verpackungen nicht oder nicht ausreichend gerecht.
  • Danach liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Wellpappe-Verpackung vorzusehen, die insbesondere zur mehrfachen Wiederverwendung besonders einfach zu handhaben ist, die einfach baut und dennoch eine besonders schützende und sichernde Aufnahme von insbesondere flachem Verpackungsgut, insbesondere auch in Zusammenstellung mit mehreren zu verpackenden Teilen gewährleistet.
  • Die Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Verpackung dadurch erreicht, dass das genannte Aufnahmenest durch wenigstens drei im aufgerichteten Verpackungszustand übereinander liegende, zumindest im Wesentlichen parallele Wellpappelagen bildende Zuschnittfelder gebildet ist, wobei eine Rahmenwand, die einen das genannte Aufnahmenest umgrenzenden Nestrahmen mit zwei Flächenseiten und einer Rahmenhöhe bildet, wenigstens ein als Rahmenwand-Zuschnittfeld ausgebildetes Zuschnittfeld aufweist und wobei wenigstens ein Paar der Zuschnittfelder Nestwand-Zuschnittfelder bildet, die im aufgerichteten Verpackungszustand ein Paar Nestwände bilden und den Nestrahmen zwischen sich einschließen, so dass die Nestwände durch die die Nesttiefe bestimmende Rahmenhöhe beabstandet sind und die genannte Einfassung durch den Nestrahmen und die Nestwände gebildet ist, und dass eine das genannten Aufnahmenest im aufgerichteten Verpackungszustand auskleidende Auskleidung ausgebildet ist, die sämtliche Anlageflächen der Einfassung überdeckt, so dass das Verpackungsgut frei von direkter Berührung mit dem Wellpappematerial des Wellpappezuschnitts bleibt, wobei die Auskleidung aus wenigstens einem Folienstück gebildet ist und wenigstens zwei Folienabschnitte umfasst, die, im aufgerichteten Verpackungszustand betrachtet, an einander zugewandten Flächenseiten von wenigstens zwei benachbarten Zuschnittfeldern der wenigstens drei das Aufnahmenest bildenden, im aufgerichteten Verpackungszustand übereinander liegenden Zuschnittfelder, das Aufnahmenest überdeckend, angeordnet sind, wobei wenigstens einer der Folienabschnitte in das Aufnahmenest verdrängbar ist.
  • Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen erreicht man zugleich eine Reihe von Vorteilen. Ein nur einziger Wellpappezuschnitt bildet die gesamte Verpackung als für sich selbstständige Verpackungseinheit aus, so dass die zusätzliche Verwendung einer eine Umverpackung bildenden Außenverpackung ohne Weiteres entfallen kann. Die erfindungsgemäße Konstruktion der Ausbildung der Einfassung mit wenigstens drei Wellpappelagen trägt wesentlich dazu bei, dass Verpackungsgut sinnfällig in die Verpackung einzulegen und ihr zu entnehmen ist, und zwar gegebenenfalls wiederholt. So wird die erfindungsgemäße Nestaufnahme durch einfaches Umklappen der Zuschnittfelder erzielt, und zwar zunächst mit einer Nesthälfte oder -seite, in die das Verpackungsgut gelegt wird, und dann nach Umfalten sämtlicher Zuschnittfelder durch Schließen mit einer zweiten Nesthälfte oder -seite. Dabei ist es erfindungsgemäß von Bedeutung, dass die Nestwände, die den Nestrahmen zwischen sich einschließen, Anlageflächen für das Verpackungsgut bilden, wobei sichergestellt wird, dass Verpackungsgut weder mit den genannten Nestwänden noch mit dem dazwischen befindlichen Nestrahmen bzw. dessen Teilen direkt in Berührung gelangt. So wird die Lagen- bzw. Schichtstruktur des Aufnahmenests dazu genutzt, die aus wenigstens einem Folienstück gebildete Auskleidung an aneinander zugewandten Flächenseiten von wenigstens zwei benachbarten Zuschnittfeldern der Wellpappelagen des Aufnahmenestes anzuordnen. Da die Nestwände durch die die Nesttiefe bestimmende Rahmenhöhe beabstandet sind, entspricht die Rahmenhöhe insbesondere einer flachen Höhe des Verpackungsguts. Eine besondere Eignung besteht daher zum Verpacken heutzutage üblicher Notebooks oder ähnlicher Artikel wie Leiterplatten, Glasscheiben, Spiegel u. a., die zum Beispiel nur eine flache Höhe von ca. 10 mm haben, wobei das Gewicht von solchem Verpackungsgut durchaus im Kilogrammbereich liegen kann, in den meisten Fällen aber weniger als ein Kilogramm beträgt. Der einzige, die Verpackung bildende Wellpappezuschnitt kann mit seiner Wellpappequalität bzw. Wellpappestärke nach Wunsch für Gewicht, Nesthöhe und/oder Polstereigenschaften eingerichtet werden. Zweckmäßig ist der Wellpappezuschnitt durch eine doppellagige, zweiseitig gedeckte Wellpappe mit einer Stärke von z. B. ca. 5 bis 10 mm gebildet und aus geeigneten Kraftpapieren gefertigt. Mit der wenigstens teilweise in das Aufnahmenest verdrängbaren Flächenauskleidung erreicht man, dass für das Verpackungsgut, im Zusammenwirken mit Anlage gegen die Nestwände und gegebenenfalls den Nestrahmen, ein Aufnahmebett gebildet wird, das Verpackungsgut mit unterschiedlichen Formen aufnehmen kann, wobei die Auskleidung eine zentrierende Polsterung bilden kann. Der einteilige Wellpappezuschnitt bildet mm aufgerichteten Verpackungszustand, d. h. nach Umfalten einiger Zuschnittfelder um 90° und anderer Zuschnittfelder um 180° einen relativ flachen kompakten Verpackungskörper, der besonders auch für günstigen Postversand geeignet ist. Der Verpackungskörper schlieft Verpackungsgut vollständig ein und ist einfach zum Beispiel mit Klebeband bzw. einem nur durch Zerstörung lösbaren Schließmittel verschließbar, und er ist der gefalteten Verpackung nur durch ordnungsgemäße Handhabung bequem und einfach zu entnehmen. Im Ganzen erreicht man eine raumsparende, kompakte Verpackung, die zum Be- und Entpacken eine einfache schlichte Handhabung gewährleistet, nämlich für den Benutzer einfaches Schließen und Öffnen der Verpackung sowie Positionieren des Verpackungsguts in Zuordnung zu dem Aufnahmenest durch sinnfälliges und eindeutiges Falten der Zuschnittfelder, die für mehrere Versandwege nutzbar ist, die das Verpackungsgut gegen Feuchtigkeit und Staub geschützt frei von direkter Berührung mit Wellpappe hält, die an sämtlichen Seiten vollständig geschlossen ist und die gegen unerlaubte Entnahme (Diebstahl) gesichert ist, und zwar sämtlich, ohne dass das Verpackungsgut umwickelt, gebeutelt, zwischen Folien zu schieben oder mit Zusatzpolsterteilen zu versehen ist sowie vorteilhaft ohne Verwendung einer zusätzlichen Umverpackung.
  • Die erfindungsgemäße Konstruktion erlaubt es, dass mit ein und demselben Wellpappezuschnitt wenigstens zwei erfindungsgemäße Aufnahmenester ausgebildet werden, wobei vorzugsweise ein Zuschnittfeld Nestwände von wenigstens zwei benachbarten Aufnahmenestern bildet.
  • Vorzugsweise wird ein genanntes Aufnahmenest durch wenigstens zwei genannte Rahmenwand-Zuschnittfelder gebildet. Eine bevorzugte Gestaltung besteht darin, dass die Rahmenwand gebildet ist durch wenigstens ein erstes genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld, das in zugehöriger Wellpappelage einen ungeteilten ersten Rahmen bildet, sowie durch zweite genannte Rahmenwand-Zuschnittfelder, die in wenigstens einer zugehörigen Wellpappelage einen geteilten, mit dem ersten Rahmen fluchtenden zweiten Rahmen bilden. Zweckmäßig liegen im aufgerichteten Verpackungszustand wenigstens zwei genannte Rahmenwand-Zuschnittfelder in zwei Wellpappelagen abstandsfrei aneinander. Vorteilhaft sind dann die Rahmenwand-Zuschnittfelder der beiden Wellpappelagen mittels wenigstens einer Faltlinie aneinander angelenkt. Zur Ausbildung eines solchen Aufnahmenestes ist die Auskleidung zweckmäßig dadurch gebildet, dass ein einziges Folienstück der Auskleidung sämtliche aneinandergelenkte Rahmenwand-Zuschnittfelder an im flachliegenden Verpackungszustand gemeinsamer Zuschnittflächenseite des Wellpappezuschnitts der Verpackung flächig abdeckt. Vorzugsweise wird das Folienstück an der Zuschnittflächenseite insbesondere mittels Klebung befestigt.
  • Es können Distanz-Zuschnittfelder vorgesehen sein, die im aufgerichteten Verpackungszustand wenigstens zwei der genannten, zu den Wellpappelagen des Aufnahmenestes gehörende, parallel zu liegen kommende Zuschnittfelder voneinander distanzieren.
  • Eine Gestaltung kann darin bestehen, dass wenigstens eine Nestwand durch wenigstens zwei Nestwand-Zuschnittfelder gebildet ist, die an zugehöriger Flächenseite des Nestrahmens zur Anlage kommen. Vorzugsweise decken die Nestwand bzw. die Nestwände, die ohne Zwischenlage an zugehörigem Nestrahmen anliegen, das Aufnahmenest vollständig ab.
  • Nach einer Ausgestaltung umfassen genannte Zuschnittfelder wenigstens eine Reihe Hüllwand-Zuschnittfelder, die im aufgerichteten Verpackungszustand Hüllwände wenigstens einer Wickelhülle bilden, die die Verpackung nach außen schließen und vorteilhaft eine zumindest im Wesentlichen einlagige Außen-Wickelwand bilden.
  • Um die Verpackung besonders kompakt auszubilden, ist es zweckmäßig, dass wenigstens ein Hüllwand-Zuschnittfeld ein Nestwand-Zuschnittfeld einer zugehörigen Nestaufnahme bildet. Eine Ausgestaltung besteht darin, dass wenigstens ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld in eine genannte Reihe der Hüllwand-Zuschnittfelder eingegliedert ist, wobei das Rahmenwand-Zuschnittfeld mittels Faltlinie an wenigstens ein benachbartes Hüllwand-Zuschnittfeld angelenkt ist. Vorteilhaft kann das Rahmenwand-Zuschnittfeld dann in der Reihe der Hüllwand-Zuschnittfelder an einem Ende der Reihe an ein genanntes Hüllwand-Zuschnittfeld angelenkt sein.
  • Eine zum Falten (Aufrichten/Entfalten) der Verpackung besondere Gestaltung besteht darin, dass ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld in einer Reihe aneinander angelenkter genannter Zuschnittfelder angelenkt ist, dass längsseitig der Reihe an dem Rahmenwand-Zuschnittfeld der Reihe wenigstens ein weiteres Rahmenwand-Zuschnittfeld angelenkt ist und dass an wenigstens einem genannten Rahmenwand-Zuschnittfeld ein Nestwand-Zuschnittfeld angelenkt ist.
  • Eine weitere Gestaltung besteht darin, dass ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld in einer Reihe aneinander angelenkter Zuschnittfelder angelenkt ist und dass längsseitig der Reihe an dem Rahmenwand-Zuschnittfeld der Reihe wenigstens ein Nestwand-Zuschnittfeld eines zugehörigen Aufnahmenestes angelenkt ist. Vorzugsweise deckt dann ein einziges Folienstück der Auskleidung das Rahmenwand-Zuschnittfeld und das oder jedes daran angelenkte Nestwand-Zuschnittfeld eines zugehörigen Aufnahmenestes an im flachliegenden Verpackungszustand gemeinsamer Zuschnittflächenseite des Verpackungs-Wellpappezuschnitts flächig ab. Vorzugsweise ist das Folienstück an der Zuschnittflächenseite insbesondere mittels Klebung befestigt. Die Gestaltung mit längsseitig der Reihe an das Rahmenwand-Zuschnittfeld angelenktem Nestwand-Zuschnittfeld ist vorteilhaft dadurch weiter ausgestaltet, dass an in der Reihenanordnung längsseitiger Seite des in der Reihenanordnung angelenkten Rahmenwand-Zuschnittfeldes ein diesem zugehöriges erstes Nestwand-Zuschnittfeld eines ersten Aufnahmenestes angelenkt ist, wobei dieses Nestwand-Zuschnittfeld zudem ein erstes Nestwand-Zuschnittfeld eines zweiten Aufnahmenestes bildet, zu dem wenigstes ein Rahmenwand-Zuschnittfeld gehört. Vorteilhaft ist dieses Rahmenwand-Zuschnittfeld an ein Zuschnittfeld der genannten Reihe der Zuschnittfelder angelenkt, das ein zweites Nestwand-Zuschnittfeld des ersten Aufnahmenestes bildet. Man erreicht eine besonders kompakte Anordnung mit wenigstens zwei Aufnahmenestern der Verpackung, die durch einfache und sinnfällige Faltung gebildet bzw. entfaltet werden können.
  • Die Auskleidung des genannten zweiten Aufnahmenestes kann vorteilhaft durch zwei Folienabschnitte gebildet sein, die das genannte erste Nestwand-Zuschnittfeld sowie das Rahmenwand-Zuschnittfeld des zweiten Aufnahmenestes an im flachliegenden Verpackungszustand gemeinsamer Zuschnittflächenseite flächig abdecken. Zweckmäßig werden die beiden Folienabschnitte, die vorzugsweise aus einem Stück gebildet sind, insbesondere mittels Klebung an der gemeinsamen Zuschnittflächenseite befestigt.
  • Eine vorteilhafte Gestaltung des zweiten Aufnahmenestes besteht darin, dass ein zweites zugehöriges Nestwand-Zuschnittfeld an ein Zuschnittfeld der genannten Reihe der Zuschnittfelder seitlich angelenkt ist.
  • In der erfindungsgemäßen Verpackung lassen sich neben einem oder mehreren genannten Aufnahmenestern in besonders kompakter und einfacher Anordnung, die mit dem Umfalten der Zuschnittfelder entsteht, Aufnahmefächer ausbilden, die neben dem eigentlichen Verpackungsgut, z. B. einem Notebook, Zubehör wie insbesondere Stromversorgungsteile, Bedienungsgerät und/oder Betriebsanleitungen aufnehmen können. Zu diesem Zweck sind in mehreren Zuschnittfeldern des Wellpappezuschnitts aufeinander zugeschnittene Ausnehmungen und Vorsprünge ausgebildet, die im aufgerichteten Verpackungszustand wenigstens ein genanntes Aufnahmefach bilden, das eine Tiefe aufweist, die durch den Abstand zwischen zwei in dem aufgerichteten Zustand einander gegenüberliegenden Zuschnittfeldern bestimmt ist. Vorteilhaft kann diese Höhe gleich der Höhe der summierten Rahmenhöhen von wenigstens zwei übereinander angeordneten Aufnahmenestern sein, wobei zweckmäßig eine Vergrößerung der Höhe um wenigstens eine Nestwand vorgesehen sein kann.
  • Wenngleich die Auskleidung eines zugehörigen Aufnahmenestes aus wenigstens einem nicht-elastischen Folienstück gebildet sein kann, so besteht eine bevorzugte und besonders vorteilhafte Gestaltung darin, dass die die Auskleidung bildende Folie od. dgl. durch eine elastische Spannfolie aus Kunststoff gebildet ist, die ein elastisches Bett bildet, das fixierend unterschiedliche Formen von Verpackungsgut zumindest einseitig aufnimmt und damit auch eine verstärkte Polsterung bewirkt.
  • Auf die genannten und noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet. Lediglich besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen und -möglichkeiten werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Jede beschriebene Einzel- oder Detailgestaltung innerhalb eines Ausführungsbeispiels ist als unabhängiges Detailbeispiel für andere nicht oder nicht vollständig beschriebene unter die Erfindung fallende Ausführungen und Gestaltungen zu verstehen.
  • Es zeigen
  • 1A ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung im Zustand mit flachliegendem Zuschnitt,
  • 1B in axonometrischer Ansicht die Verpackung gemäß 1A im Zustand mit aufgerichtetem Zuschnitt und
  • 1C und 1D Schnittansichten gemäß CC und DD in 1B,
  • 2A ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung im Zustand mit flachliegendem Zuschnitt,
  • 2B in axonometrischer Ansicht die Verpackung gemäß 2A im Zustand mit aufgerichtetem Zuschnitt und
  • 2C und 2D Schnittansichten gemäß CC und DD in 2B.
  • 1A bis 1D zeigen eine erfindungsgemäße Verpackung 1 in flachliegendem Zustand 101 (1A) sowie in aufgerichtetem Zustand 102 (1B bis 1D) eines Wellpappezuschnitts 10, 10.1. Die Verpackung 1 bildet, wie nachstehend beschrieben, ein Aufnahmenest 5, 5.1 aus, in das in der aufgerichteten, verschlossenen Verpackung 1 flaches Verpackungsgut 50 in Form eines flachen Quaderkörpers, im Ausführungsbeispiel ein Notebook 501, eingesetzt ist. In 1C ist das Verpackungsgut 50 im Schnitt zu sehen, während es in 1D nur strichpunktiert dargestellt ist. Das Aufnahmenest 5.1 weist im Ausführungsbeispiel dem Verpackungsgut 50 entsprechende Rechteckquerschnitte auf und ist so dimensioniert, dass es zwischen Nestwänden 7 zumindest nahezu formschlüssig eingefasst ist, während an den umlaufenden Seiten ein größerer, im Ausführungsbeispiel aber dennoch geringfügiger Abstand zu einer Rahmenwand 6 eines Nestrahmens 60 angenommen werden kann.
  • Zunächst wird die Verpackung 1 anhand ihres Wellpappezuschnitts 10, 10.1 näher beschrieben. Dieser besteht zum Beispiel aus einer zweiseitig gedeckten doppellagigen Welle mit einer Zuschnittstärke von zum Beispiel 5 bis 10 mm, so dass der Zuschnitt durch eine relativ steife Formatplatte gebildet ist, die durch Faltlinien 21 in Zuschnittfelder unterteilt ist.
  • Der Wellpappezuschnitt 10.1 umfasst eine erste Reihe über Faltlinien 21 aneinander angelenkte rechteckige Zuschnittfelder 2, die an einer Seite (in 1A der linken Seite) beginnend, Hüllwand-Zuschnittfelder 22 und, die Reihe an ihrem anderen Ende abschließend, ein Rahmenwand-Zuschnittfeld 3, 31 bilden. Die Hüllwand-Zuschnittfelder 22 bilden Hüllwände 12. Die in 1A dem Betrachter zugewandte Seite des Zuschnitts 10.1 soll eine Innenfläche 14 der Verpackung 1 sein. Zweckmäßig sind die die Zuschnittfelder 2 der ersten Reihe anlenkenden Faltlinien 21 an der Innenfläche 14 nach innen faltende Faltlinien 211.
  • Wie in Zusammenschau mit 1B ersichtlich, bilden zwei Hüllwände 12, die mit 121 und 123 bezeichnet sind, zwei parallel zu liegen kommende, deckungsgleiche große Flächenseiten der Verpackung 1, nämlich in 1B die Unterseite bzw. die Oberseite. Die anderen Hüllwand-Zuschnittfelder 22 bilden jeweils an der Verpackung 1 außenseitige schmale Seitenwände, nämlich Hüllwände 12, 122 bzw. 12, 124. Über die schmale Hüllwand 122 sind die Hüllwände 121, 123 aneinander angelenkt. Die Hüllwand 124 lenkt die Hüllwand 125 an die Hüllwand 123 an.
  • Während, wie aus 1B und 1C hervorgeht, die Hüllwände 121 bis 125 im aufgerichteten Zustand 102 der Verpackung 1 nach Art eines Wickels einen geschlossenen Außen-/Verpackungsring bilden, in dem die Hüllwand 125 außen an der Hüllwand 121 anliegt, bilden das genannte Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 sowie weitere Zuschnittfelder 2, nämlich Rahmenwand-Zuschnittfelder 3, 32.1; 3, 32.2 und Nestwand-Zuschnittfelder 4, 42.1; 4, 42.2, Felder, die innenseitig der Verpackung 1 im Zustand 102 aneinander zu liegen kommen und das Aufnahmenest 5.1 zusammen mit der Hüllwand 121 ausbilden, wobei dieses zugleich ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 41 bildet. Die Nestwand-Zuschnittfelder 4 bilden im aufgerichteten Zustand 102 die Nestwände 7, nämlich die zu den genannten Nestwand-Zuschnittfeldern zugehörigen Nestwände 71, 72.1 und 72.2.
  • Das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 ist das mittlere Feld einer zu der ersten Reihe quergerichteten, senkrechten Reihe rechteckiger Felder, wobei an das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 jeweils über eine Faltlinie 212 einerseits ein Rahmenwand-Zuschnittfeld 3, 32.1 und andererseits ein Rahmenwand-Zuschnittfeld 3, 32.2 angelenkt sind. An das Rahmenwand-Zuschnittfeld 32.1 ist mittels Faltlinie 211 ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 42.1 angelenkt, während an das Rahmenwand-Zuschnittfeld 32.2 entsprechend ein Nestwand-Zuschnittfeld 42.2 angelenkt ist. Die Nestwand-Zuschnittfelder 42.1 und 42.2 erstrecken sich neben der Hüllwand 121 und sind gegenüber dieser mittels Schnittlinien 28, 281 freigeschnitten. Man erkennt, dass der Wellpappezuschnitt 10.1 bezüglich seiner Längsmittellinie 13 symmetrisch ausgebildet ist. Er weist eine sich parallel zu der Mittellinie 13 erstreckende Welle auf.
  • Die die Nestwand-Zuschnittfelder 42.1, 42.2 anlenkenden Faltlinien 21 sind an der Innenfläche 14 nach innen faltende Faltlinien 211, während die die Rahmenwand-Zuschnittfelder 32.1, 32.2 anlenkenden Faltlinien 21 an der gegenüberliegenden Außenfläche 15 nach außen faltende Faltlinien 212 sind.
  • Die Rahmenwand-Zuschnittfelder 3 sowie die Nestwand-Zuschnittfelder 42.1, 42.2 sind an ihren freien Rändern, die senkrecht zu der Mittellinie 13 gerichtet sind, mit Ausnehmungen 91 und Vorsprüngen 92 versehen, die mit formgleichen Rändern im aufgerichteten Zustand 102 der Verpackung 1 fluchtend übereinanderliegen.
  • Das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 ist mit einem Rahmenfenster 351 ausgestattet, das entsprechend der Rechteckform des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 31 rechteckig ist und den größten Teil des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 31 einnimmt. Das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 bildet im aufgerichteten Zustand 102 der Verpackung 1 eine Rahmenwand 61. Die Rahmenwand-Zuschnittfelder 32.1, 32.2 bilden mit Rahmenfenstern 352.1, 352.2 gleiche Hälften einer im aufgerichteten Zustand 102 entstehenden Rahmenwand 62.1, 62.2. Die Rahmenfenster sind so bemessen, dass das im aufgerichteten Zustand 102 gebildete Rahmenfenster 352.1, 352.2 deckungsgleich mit dem Rahmenfenster 351 ist.
  • Die Reihe der Rahmenwand-Zuschnittfelder 3 ist mit einem Folienstück 80, 801 abgedeckt, das an der der Innenfläche 14 gegenüberliegenden Rückseiten- oder Außenfläche 15 des Wellpappezuschnitts 10.1 mittels Klebung angebracht ist. Es überdeckt die Rahmenwand-Zuschnittfelder 3, so dass die Rahmenfenster 351, 352.1 und 352.2 mit Folienabschnitten 81 jeweils vollständig geschlossen und abgedeckt sind. Das Folienstück 801 besteht aus einer elastischen Kunststofffolie, die gegen elastische Rückstellkraft jeweils in die Rahmenfenster 351, 352.1/352.2 verdrängbar ist.
  • Verpackungsformen und Verpackungseigenschaften der erfindungsgemäßen Verpackung werden anhand der nachstehend beschriebenen Handhabung und Darstellung zu dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1C und 1D besonders deutlich.
  • Ausgehend von dem flachliegenden Zustand 101 gemäß 1A wird zunächst die Reihe der Zuschnittfelder 3 um 180° um die nach innen faltenden Faltlinien 211 umgefaltet, so dass das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 auf dem Nestwand-Zuschnittfeld 41 zu liegen kommt, während die Rahmenwand-Zuschnittfelder 32.1, 32.2 auf dem Nestwand-Zuschnittfeld 42.1 bzw. 42.2 zu liegen kommen. In diesem Zwischenzustand wird das Verpackungsgut 50 in der in 1A angedeuteten Lageposition 51 in das Rahmenfenster 351 gesetzt, wobei es zur Anlage gegen das Nestwand-Zuschnittfeld 41 gelangen kann. Sodann werden paarweise jeweils das Rahmenwand-Zuschnittfeld 32.1 in der Anlage an dem Nestwand-Zuschnittfeld 42.1 und das Rahmenwand-Zuschnittfeld 32.2 in der Anlage an dem Nestwand-Zuschnittfeld 42.2 um die nach außen faltenden Faltlinien 212 um 180° umgefaltet, so dass die Rahmenfenster 352.1 und 352.2 mit ihren Folienseiten gegen das Verpackungsgut 50 gelangen. Dabei werden sämtliche Folienabschnitte 81 in die Fenster 351, 352.1, 352.2 elastisch verdrängt, so dass das Verpackungsgut 50 ggf. zentriert wird und gegen die Nestwand-Zuschnittfelder 41, 42.1, 42.2 gelangen kann. Zum abschließenden Ausbilden der allseitig vollkommen geschlossenen fertigen Verpackung 1 werden die Hüllwände 122, 123, 124 und 125, in dieser Reihenfolge, um die nach innen faltenden Faltlinien 211 gegeneinander um 90° eingeschlagen, so dass die in den 1B, 1C und 1D dargestellte Verpackung 1 im aufgerichteten Zustand 102 entsteht.
  • Man erkennt anhand der 1D und 1C, dass das Aufnahmenest 5.1 eine vollständig mit Folie bzw. dem Folienstück 801 ausgekleidete Einfassung 17, 17.1 ist. Diese Einfassung 17.1 umfasst den Nestrahmen 60 mit Flächenseiten 601, 602. Die Rahmenwandung 6 des Nestrahmens 60 entsteht durch die aneinanderliegenden Rahmenwand-Zuschnittfelder 31, 32.1 bzw. 32.2, die Rahmenwände 61, 62.1 bzw. 62.2 bilden, die also mit zwei Wellpappelagen eine die Nesttiefe bestimmende Rahmenhöhe 65 ausbilden. Die zu den Nestwänden 71, 72.1 und 72.2 aufgerichteten Nestwand-Zuschnittfelder 41, 42.1 und 42.2 schließen den Nestrahmen 60 an seinen Flächenseiten 601, 602 vollflächig. Man erkennt, dass die Einfassung 17.1 eine Höhe von vier Wellpappelagen aufweist. Das Folienstück 801 bildet eine Auskleidung 8, die das Verpackungsgut 50 allseitig umschließt, wobei das Verpackungsgut 50 zwar zur Anlage gegen den Nestrahmen 60 bzw. die Nestwände 7 gelangt, doch von diesen mittels der Folie isoliert, das heißt von direkter Berührung frei bleibt.
  • Weiterhin erkannt man in 1C, dass die genannten Ausnehmungen 91 über eine Höhe von drei Wellpappelagen ein Aufnahmefach 9 ausbilden, das zwischen den Hüllwänden 121, 122 und 123 liegt, wobei es seitlich durch die deckungsgleich zu liegen kommenden Vorsprünge 92 geschlossen ist.
  • Die mit dem Verpackungsgut 50 befüllte Verpackung 1 kann einfach dadurch verschlossen werden, dass die Hüllwand 125 an der Hüllwand 121 festgesetzt oder befestigt wird. Dies erfolgt zweckmäßig durch eine nicht dargestellte Haftverbindung, zum Beispiel mittels Klebeband. Auch kommt stattdessen oder zusätzlich eine Arretierverbindung in Betracht, die zum Beispiel, nicht dargestellt, durch eine verlängerte Hüllwand 125 und eine Laschen-/Arretierverbindung an der Hüllwand 121 im Bereich des Aufnahmefaches 9 ausgebildet sein kann.
  • 2A bis 2D zeigen eine weitere erfindungsgemäße Verpackung 1 in flachliegendem Zustand 101 (2A) sowie in aufgerichtetem Zustand 102 (2B bis 2D). Diese Verpackung 1 bildet, wie nachstehend beschrieben, zwei Aufnahmenester 5, nämlich 5.2 und 5.3 aus, die in der aufgerichteten Verpackung 1 übereinander liegen. Das Aufnahmenest 5.2 ist größer als das Aufnahmenest 5.1 und nimmt Verpackungsgut 50 in Form eines flachen Quaderkörpers, im Ausführungsbeispiel ein Notebook 501 auf. In das Aufnahmenest 5.3 ist ein entsprechend kleineres Verpackungsgut 50 in Form eines flachen Quaderkörpers 502 eingesetzt. In 2D ist das Verpackungsgut 50 im Schnitt zu sehen, während es in 2C nur strichpunktiert dargestellt ist. Die Aufnahmenester 5.2, 5.3 weisen jeweils dem Verpackungsgut 50 entsprechende Rechteckquerschnitte auf und sind so dimensioniert, dass sie jeweils zwischen Nestwänden 7 zumindest nahezu formschlüssig eingefasst sind, während an den umlaufenden Seiten ein größerer, im Ausführungsbeispiel aber dennoch geringfügiger Abstand zu einer Rahmenwand eines Nestrahmens 60 angenommen werden kann.
  • Die Verpackung 1 gemäß 2A bis 2B wird zunächst anhand ihres Wellpappezuschnitts 10, 10.2 näher beschrieben, der zum Beispiel die Materialbeschaffenheit des Zuschnitts 10.1 des ersten Ausführungsbeispiels aufweist.
  • Der Zuschnitt 10.2 umfasst in seiner Längserstreckung entlang einer Längsmittellinie 13 eine Längsreihe über Faltlinien 21 aneinander angelenkter rechteckiger Zuschnittfelder 2, die, an einer Seite (in 2A der linken Seite) beginnend, Hüllwand-Zuschnittfelder 22 und, die Reihe an ihrem Ende abschließend, ein Rahmenwand-Zuschnittfeld 3, 31 sowie ein daran endseitig angelenktes Distanz-Zuschnittfeld 23, 232 bilden. Die Hüllwand-Zuschnittfelder 22 bilden Hüllwände 12. Die in 2A dem Betrachter zugewandte Seite des Zuschnitts 10.2 soll eine Innenfläche 14 der Verpackung 1 sein. Zweckmäßig sind die die Zuschnittfelder 2 der genannten ersten Reihe anlenkenden Faltlinien 21 nach innen faltende Faltlinien 211. Der Wellpappezuschnitt 10.2 weist eine Welle auf, die sich parallel zur Längsmittellinie 13 erstreckt.
  • Wie in Zusammenschau mit 2B ersichtlich, bilden zwei Hüllwände 121 und 123 zwei deckungsgleiche große Flächenseiten der Verpackung 1, nämlich in 2B die Unterseite bzw. die Oberseite. Die anderen Hüllwand-Zuschnittfelder 22 der Längsreihe bilden jeweils an der Verpackung 1 außenseitig schmale Seitenwände, nämlich Hüllwände 122, 128 und 124. Über die schmale Hüllwand 122 sind die Hüllwände 121, 123 aneinander angelenkt. Die Hüllwand 128 ist zugleich das Distanz-Zuschnittfeld 231, das das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 an die Hüllwand 121 anlenkt. Die endseitige Hüllwand 124 liegt im aufgerichteten Zustand der Verpackung mit einem Endrand an der Hüllwand 128 an und ist mit einer Arretierlasche 25 ausgebildet, die zusammen mit zugehörigem Arretierschlitz 24 in der Hüllwand 128 einen wiederverschließbaren Verschluss bildet.
  • Wie aus 2B und 2D hervorgeht, bilden die Hüllwände 128, 121, 122, 123 und 124 im aufgerichteten Zustand 102 nach Art eines Wickels einen die Verpackung 1 vollständig schließenden geschlossenen Außen-/Verpackungsring.
  • Schmale Hüllwände 126, 127 werden auch durch rechteckige Streifen-Zuschnittfelder 2 gebildet, die als Hüllwand-Zuschnittfelder 22 seitlich der Längsreihe an die Hüllwand 121 angelenkt sind. Die eine Hüllwand 126 lenkt außenseitig ein Füll-Zuschnittfeld 29, 291 an, während die andere Hüllwand 127 außenseitig ein Rahmenwand-Zuschnittfeld 3, 33 anlenkt, das zu dem Aufnahmenest 5.3 gehört. Die die Felder 126, 127 bzw. 291, 33 anlenkenden Faltlinien 21 sind zweckmäßig an der Innenfläche 14 des Wellpappezuschnitts 10.2 nach innen faltende Faltlinien 211.
  • Weitere Zuschnittfelder 2 sind mittels Faltlinien 21 längsseitig der Längsreihe an die Hüllwand 123 sowie an das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 angelenkt. An der Längsseite des Wellpappezuschnitts 10.2, an der die Hüllwand 126 angelenkt ist, sind ein Füll-Zuschnittfeld 29, 292 sowie ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 43.1 angelenkt. Das Füll-Zuschnittfeld 292 ist mittels einer zweckmäßig an der Innenfläche 14 nach innen faltenden Faltlinie 211 an die Hüllwand 123 angelenkt. Das Nestwand-Zuschnittfeld 43.1 ist über eine zweckmäßig an der Außenfläche 15 nach außen faltende Faltlinie 21, 212 an das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 angelenkt und mittels einer Schnittlinie 28, 282 gegenüber dem Distanz-Zuschnittfeld 232 freigeschnitten.
  • An der anderen Längsseite des Wellpappezuschnitts 10.2, an der die Hüllwand 127 angelenkt ist, sind ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 45 sowie ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 43.2 mittels Faltlinien 21 angelenkt. Das Nestwand-Zuschnittfeld 45 ist mittels einer an der Innenfläche 14 nach innen faltenden Faltlinie 211 angelenkt, während das Nestwand-Zuschnittfeld 43.2 über eine an der Außenfläche 15 des Zuschnitts 10.2 in entgegengesetzte Richtung, also nach außen faltende Faltlinie 212 angelenkt und mittels einer Schnittlinie 28, 283 gegenüber dem Distanz-Zuschnittfeld 232 freigeschnitten ist. Das Nestwand-Zuschnittfeld 43.2, das Bestandteil des Aufnahmenestes 5.2 ist, ist zugleich ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 44 des anderen Aufnahmenestes 5.3. Das Nestwand-Zuschnittfeld 43.2 bzw. 44 ist am längsseitigen Zuschnittrand mit einem Griffloch 16 versehen, um die Handhabung der Felder zum Klappen zusätzlich zu vereinfachen.
  • Wie noch näher beschrieben wird, kommen das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31, das Rahmenwand-Zuschnittfeld 33, die Nestwand-Zuschnittfelder 43.1, 43.2/44 und 45 und die Füll-Zuschnittfelder 29 innenseitig der Verpackung 1 im Zustand 102 in Parallellage zwischen den Hüllwänden 121 und 123 zu liegen. Die Hüllwand 121 bildet zugleich ein Nestwand-Zuschnittfeld 4, 41. Die Nestwand-Zuschnittfelder 4 bilden im aufgerichteten Zustand 102 die Nestwände 7, nämlich die zu den genannten Nestwand-Zuschnittfeldern zugehörigen Nestwände 71, 73.1, 73.2 sowie 74, 75.
  • Das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 ist mit einem Rahmenfenster 353 ausgestattet, das entsprechend der Rechteckform des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 31 rechteckig ist und den größten Teil des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 31 einnimmt. Eine Rahmenwand 63 des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 31 bildet zusammen mit den Distanz-Schnittfeldern 231, 232 eine Rahmenwandung 6, 60 des Aufnahmenestes 5.2 im aufgerichteten Zustand 102 der Verpackung 1. Die Distanz-Zuschnittfelder 23 distanzieren das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 von dem Nestwand-Zuschnittfeld 41 mit der Stärke/Dicke einer Wellpappelage.
  • Das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31, das Nestwand-Zuschnittfeld 43.1 sowie das Nestwand-Zuschnittfeld 43.2 sind an der Zuschnitt-Außenfläche 15 mit einem Folienstück 80, 802 abgedeckt, das insbesondere mittels Klebung befestigt ist. Das Folienstück 802 überdeckt einerseits das Rahmen-Zuschnittfeld 31 und andererseits die das Rahmenfenster 353 abdeckenden Nestwände 73.1, 73.2.
  • Das Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 weist ein von einer Rahmenwand 64 umgebenes Rahmenfenster 354 auf, das entsprechend der Rechteckform des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 33 rechteckig ist, wobei es, im Ausführungsbeispiel, einen mittleren Bereich des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 33 einnimmt.
  • An der Innenfläche 14 des Zuschnitts 10.2 sind, vorzugsweise mittels Klebung, an dem Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 sowie an dem Nestwand-Zuschnittfeld 44 Folienstücke 80, 803; 80, 804 angebracht, die vorteilhaft aus einem einzigen Folienstück gefertigt sind, das zwischen dem Nestwand-Zuschnittfeld 44 und dem Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 im Abstand einer Wellenlage, entsprechend der Hüllwand 128, ausgeschnitten ist. Die Folienstücke 80 des Aufnahmenestes 5.3 sind so bemessen, dass einerseits das Foliestück 804 den Bereich des Rahmenfensters 354 mit großzügiger Randüberlappung abdeckt und andererseits die Nestwandfläche der Nestwand 74 über einen entsprechend großen Bereich erfasst ist.
  • Die Füll-Zuschnittfelder 29, die Nestwand-Zuschnittfelder 43.1, 43.2/44 und 45 sowie das Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 sind an freien Rändern, die senkrecht zu der Mittellinie 13 gerichtet sind, mit Ausnehmungen 91 und Vorsprüngen 92 versehen, die mit formgleichen Rändern im aufgerichteten Zustand 102 der Verpackung 1 fluchtend übereinander liegen.
  • Verpackungsformen und Verpackungseigenschaften der erfindungsgemäßen Verpackung werden anhand der nachstehend beschriebenen Handhabung und Darstellung gemäß 2C und 2D zu dem zweiten Ausführungsbeispiel deutlich.
  • Ausgehend von dem flachliegenden Zustand 101 gemäß 2A werden zunächst, in Reihe liegend, die Nestwand-Zuschnittfelder 43.1, 43.2/44 und das dazwischen befindliche Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 um 180° mittels der nach innen faltenden Faltlinien 211 der dadurch aufgerichteten Hüllwand 128 umgefaltet. Im Zuge dieser Umfaltung wird das Distanz-Zuschnittfeld 232 um 180° um die es anlenkende, nach innen faltende Faltlinie 211 zur Anlage gegen das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 gefaltet. Das die Hüllwand 128 bildende Distanz-Zuschnittfeld 231 bildet entsprechend dem Distanz-Zuschnittfeld 232 eine einlagige Distanz zwischen den Feldern 41 und 31. In diesem Zwischenzustand wird das Verpackungsgut 501 in der in 2A angedeuteten Lageposition 51 in das Rahmenfenster 353 gesetzt, wobei es zur Anlage gegen das Nestwand-Zuschnittfeld 41 gelangen kann.
  • Nachdem das Verpackungsgut 501 in das Rahmenfenster 353 gesetzt worden ist, werden die Nestwand-Zuschnittfelder 43.1 und 43.2/44 um die sie anlenkenden, nach außen faltenden Faltlinien 212 um 180° eingeschlagen, so dass das Verpackungsgut 501 zur Anlage gegen die Nestwände 71, 73.1, 73.2 mit zwischenliegenden Folienabschnitten 81 gelangen kann. Bereits beim Einsetzen des Verpackungsguts 501 in das Rahmenfenster 353 und weiter beim Umklappen der Nestwand-Zuschnittfelder 43.1, 43.2 wird der das Rahmenfenster 353 überspannende Folienabschnitt 81 in das Rahmenfenster 353 verdrängt. In diesem Zwischenzustand der Verpackung kommt das an dem Nestwand-Zuschnittfeld 44 befestigte Folienstück 803 frei zu liegen, so dass es eine plane Aufnahmefläche für Verpackungsgut 502 des zweiten Aufnahmenestes 5.3 bildet. Das zugehörige Verpackungsgut 502 wird nach Maßgabe einer mit 52 angedeuteten Lageposition, die einem Innenbereich des Rahmenfensters 354 entspricht, abgelegt. Sodann wird das Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 gegenüber der Hüllwand 121 (Nestwand 71) um 180° eingeschlagen. Dies geht einher mit dem Aufrichten der Hüllwand 127 um 90° senkrecht zu der Hüllwand 121.
  • In gleicher Weise wie das Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 wird das Füll-Zuschnittfeld 291 eingeschlagen, das zur flächigen Anlage an das Nestwand-Zuschnittfeld 43.1 (Nestwand 73.1) gelangt, wobei die Hüllwand 126 gleichermaßen wie die Hüllwand 127 zu stehen kommt. Man erkennt, dass das Füll-Zuschnittfeld 291 einen dem Rahmenwand-Zuschnittfeld 33 entsprechenden Innenraum in der Verpüackung 1 füllt bzw. einen Ausgleich herstellt. Die Streifenbreite (Faltlinienabstand) jeweils der Hüllwände 126, 127 entspricht der Stärke von drei Wellpappelagen.
  • Wesentlich ist, dass mit dem Umfalten des Rahmenwand-Zuschnittfeldes 33 auf einfache Weise das Verpackungsgut 502 in das Aufnahmenest 5.3 aufgenommen wird. Es liegt einerseits an dem Folienstück 803 an, und andererseits wird es in dem Rahmenfenster 354 aufgenommen, wobei das Folienstück 804 elastisch in das Rahmenfenster 354 verdrängt wird.
  • Anschließend wird das Aufnahmenest 503 und damit auch die gesamte Verpackung 1 durch einfache, weitere sinnfällige Faltung von Zuschnittfeldern 2 geschlossen. Dies geschieht dadurch, dass zunächst das Nestwand-Zuschnittfeld 45 sowie gleichermaßen das Füll-Zuschnittfeld 292 um 180° eingefaltet und sodann die Hüllwände 122, 123 und 124, in dieser Reihenfolge, um die nach innen faltenden Faltlinien 211 gegeneinander um 90° eingeschlagen werden, so dass die in den 2B, 2C und 2D dargestellte Verpackung 1 im aufgerichteten Zustand 102 entsteht, die allseitig vollkommen geschlossen ist. Im Ausführungsbeispiel wird die Verpackung 1 dadurch geschlossen gehalten, dass die Lasche 25 in den Schlitz 24 gesteckt wird, in dem sie arretiert.
  • Um die Faltung, die gegen elastische Rückstellkraft des Wellpappematerials erfolgt, weiter zu erleichtern, können vorteilhaft das Nestwand-Zuschnittfeld 45 und das Füll-Zuschnittfeld 292 im eingefalteten Zustand an der Hüllwand 123 arretiert werden. Zu diesem Zweck ist zum Beispiel eine aus 2A ersichtliche pilzförmige Lasche 26 vorgesehen, die zum Arretieren durch einen Raum 27 (2C) zwischen den Zuschnittfeldern 45, 292 hindurchgesetzt wird, wobei sie mit Vorsprüngen ihres Pilzkopfes arretiert.
  • Es ist ersichtlich, dass das Füll-Zuschnittfeld 292 in der geschlossenen Verpackung 1 einen Raum, der mit der Nestwand 75 korrespondiert, füllt, um zu erreichen, dass die Innenschichtung der von den Hüllwänden umgebenden Lagen gleichmäßig und insoweit ohne Abstufung ist.
  • Man erkennt anhand der 2D und 2C, dass das Aufnahmenest 5.2 durch eine vollständig mit dem Folienstück 802 ausgekleidete Einfassung 17, 17.2 gebildet ist. Diese umfasst den zugehörigen Nestrahmen 60 mit Flächenseiten 601, 602. Die Rahmenwandung 6 des Nestrahmens 60 entsteht durch das Rahmenwand-Zuschnittfeld 31 und die Distanz-Zuschnittfelder 23, so dass die die Nesttiefe bestimmende Rahmenhöhe 65 des Aufnahmenestes 5.2 durch die Höhe von zwei Wellpappelagen gebildet ist. Die mit den Nestwänden 73.1, 73.2 zweiteilige Nestwand einerseits und die Nestwand 71 andererseits schließen den Nestrahmen 60 an seinen Flächenseiten 601, 602 vollflächig. Man erkennt, dass die Einfassung 17.2 eine Höhe von vier Wellpappelagen aufweist. Das Folienstück 802 bildet eine Auskleidung 8, die das Verpackungsgut 501 allseitig umschließt. Dieses gelangt zwar zur Anlage gegen den Nestrahmen 60 bzw. die Nestwände 7, ist gegenüber diesen jedoch mittels der Folie isoliert.
  • Auch das zweite Aufnahmenest 5.3 wird durch eine vollständig mit Folie, nämlich mit den Folienstücken oder -abschnitten 803, 804 ausgekleidete Einfassung 17, 17.3 gebildet. Die Einfassung 17.3 umfasst den zugehörigen Nestrahmen 60 mit Flächenseiten 601, 602. Die Rahmenwandung 6 dieses Nestrahmens 60 entsteht durch das Rahmenwand-Zuschnittfeld 33, das die Rahmenwand 64 bildet. Die Nesttiefe bzw. die Rahmenhöhe 65 ist durch die Höhe einer Wellpappelage bestimmt. Die Nestwände 74, 75 schließen den Nestrahmen 60 an seinen Flächenseiten 601, 602 vollflächig. Die Einfassung 17.3 weist eine Höhe von drei Wellpappelagen auf. Die Folienstücke 802, 803 bilden eine Auskleidung 8, die das Verpackungsgut 502 allseitig umschließt. Auch in dem Aufnahmenest 5.3 gelangt das Verpackungsgut 502 zwar zur Anlage gegen den Nestrahmen 60 bzw. die Nestwände 7, bleibt von direkter Berührung jedoch frei.
  • Man erkennt in 2D, dass ein Aufnahmefach 9 über eine Höhe von fünf Wellpappelagen ausgebildet ist, und zwar zwischen den Hüllwänden 121, 123, wobei es jeweils längsseitig der Verpackung 1 durch drei deckungsgleich geschichtete genannte Vorsprünge 92 sowie die Hüllwand 126 bzw. 127 begrenzt und geschlossen ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 29902079 U1 [0002]
    • DE 29714255 U1 [0003]
    • WO 20053499 [0004]
    • DE 202004009631 U1 [0004]

Claims (20)

  1. Verpackung (1) aus einem mittels Faltlinien (21) aneinander angelenkte Zuschnittfelder (2) umfassenden Zuschnitt (10) aus Wellpappe oder dergleichen Material, der wenigstens ein allseitig geschlossenes Aufnahmenest (5) ausbildet, das durch eine Einfassung (17) mit Anlageflächen für Verpackungsgut (50) gebildet ist, wobei der Wellpappezuschnitt (10) aus einem durch eine Flachlage bestimmten flachliegenden Verpackungszustand (101) in einen das wenigstens eine Aufnahmenest (5) mit einer Nesttiefe ausbildenden aufgerichteten Verpackungszustand (102) faltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Aufnahmenest (5) durch wenigstens drei im aufgerichteten Verpackungszustand (102) übereinander liegende, zumindest im Wesentlichen parallele Wellpappelagen bildende Zuschnittfelder (2, 3, 4) gebildet ist, wobei eine Rahmenwand (6), die einen das genannte Aufnahmenest (5) umgrenzenden Nestrahmen (60) mit zwei Flächenseiten (601, 602) und einer Rahmenhöhe (65) bildet, wenigstens ein als Rahmenwand-Zuschnittfeld (3) ausgebildetes Zuschnittfeld aufweist und wobei wenigstens ein Paar der Zuschnittfelder (2) Nestwand-Zuschnittfelder (4) bildet, die im aufgerichteten Verpackungszustand (102) ein Paar Nestwände (7) bilden und den Nestrahmen (60) zwischen sich einschließen, so dass die Nestwände (7) durch die die Nesttiefe bestimmende Rahmenhöhe (65) beabstandet sind und die genannte Einfassung (17) durch den Nestrahmen (60) und die Nestwände (7) gebildet ist, und dass eine das genannten Aufnahmenest (5) im aufgerichteten Verpackungszustand (102) auskleidende Auskleidung (8) ausgebildet ist, die sämtliche Anlageflächen der Einfassung (17) überdeckt, so dass das Verpackungsgut (5) frei von direkter Berührung mit dem Wellpappematerial des Wellpappezuschnitts (10) bleibt, wobei die Auskleidung (8) aus wenigstens einem Folienstück (80) gebildet ist und wenigstens zwei Folienabschnitte (81) umfasst, die, im aufgerichteten Verpackungszustand (102) betrachtet, an einander zugewandten Flächenseiten von wenigstens zwei benachbarten Zuschnittfeldern (3,3; 3,4) der wenigstens drei das Aufnahmenest (5) bildenden, im aufgerichteten Verpackungszustand (102) übereinander liegenden Zuschnittfelder (3, 4), das Aufnahmenest (5) überdeckend, angeordnet sind, wobei wenigstens einer der Folienabschnitte (81) in das Aufnahmenest (5) verdrängbar ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenwand (6) wenigstens eines genannten Aufnahmenests (5) durch wenigstens zwei genannte Rahmenwand-Zuschnittfelder (3, 31, 32) gebildet ist, die im aufgerichteten Verpackungszustand (102) in wenigstens zwei der genannten Wellpappelagen zu liegen kommen.
  3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenwand (6) gebildet ist durch wenigstens ein erstes genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld (31), das in zugehöriger Wellpappelage einen ungeteilten ersten Rahmen bildet, sowie durch zweite genannte Rahmenwand-Zuschnittfelder (32.1, 32.2), die in wenigstens einer zugehörigen Wellpappelage einen geteilten, mit dem ersten Rahmen fluchtenden zweiten Rahmen bilden.
  4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens zwei genannte Rahmenwand-Zuschnittfelder (3, 31, 32) eines genannten Aufnahmenestes (5) umfasst, die im aufgerichteten Verpackungszustand (102) in zwei Wellpappelagen abstandsfrei aneinanderliegen.
  5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass genannte abstandsfrei aneinanderliegende Rahmenwand-Zuschnittfelder (31, 32.1, 32.2) aneinander mittels Faltlinien (21) angelenkt sind und dass die Auskleidung (8) einer zugehörigen Nestaufnahme (5, 5.1) dadurch gebildet ist, dass ein einziges Folienstück (801) der Auskleidung (8) sämtliche Rahmenwand-Zuschnittfelder (31, 32.1, 32.2) des zugehörigen Aufnahmenests (5, 5.1) an im flachliegenden Verpackungszustand (101) gemeinsamer Zuschnittflächenseite (15) des Wellpappezuschnitts (10) der Verpackung (1) flächig abdeckt (1A).
  6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenwand (6) eines genannten Aufnahmenestes (5) wenigstens ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) und Distanz-Zuschnittfelder (23, 231, 232) der genannten Zuschnittfelder (2) des Wellpappezuschnitts (10) umfasst, wobei die Distanz-Zuschnittfelder (23, 231, 232) im aufgerichteten Verpackungszustand (102) wenigstens zwei der genannten, zu den Wellpappelagen des Aufnahmenestes (5) gehörende Zuschnittfelder (3, 4) voneinander distanzieren (2).
  7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nestwände (7) bildenden Nestwand-Zuschnittfelder (4), die zu einem genannten Aufnahmenest (5, 5.1, 5.2) gebären, wenigstens ein Nestwand-Zuschnittfeld (41), das, die eine Nestwand (7, 71) bildend, an der einen Flächenseite (601) des Nestrahmens (60) zur Anlage kommt, sowie wenigstens ein weiteres Nestwand-Zuschnittfeld (4; 42.1, 42.2; 43.1, 43.2; 44, 45) umfassen, das, die andere Nestwand (7, 72; 73) bildend, an der anderen Flächenseite (602) des Nestrahmens (60) zur Anlage kommt (1, 2).
  8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Zuschnittfelder (2) des Wellpappezuschnitts (10) wenigstens eine Reihe Hüllwand-Zuschnittfelder (22) bilden, die im aufgerichteten Verpackungszustand (102) Hüllwände (12) wenigstens einer Wickelhülle bilden, die die Verpackung (1) nach außen schließt.
  9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Hüllwand-Zuschnittfeld (22) ein Nestwand-Zuschnittfeld (41) einer zugehörigen Nestaufnahme (5) bildet.
  10. Verpackung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) in eine genannte Reihe der Hüllwand-Zuschnittfelder (22) eingegliedert ist, wobei das Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) mittels Faltlinie (21) an wenigstens ein benachbartes Hüllwand-Zuschnittfeld (22) angelenkt ist (1A, 2A).
  11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) in der Reihe der Hüllwand-Zuschnittfelder (22) an einem Ende der Reihe an ein genanntes Hüllwand-Zuschnittfeld (22) angelenkt ist (1A, 2A).
  12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) in einer Reihe aneinander angelenkter genannter Zuschnittfelder (2) angelenkt ist, dass längsseitig der Reihe an dem Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) der Reihe wenigstens ein weiteres Rahmenwand-Zuschnittfeld (32.1, 32.2) angelenkt ist und dass an wenigstens einem genannten weiteren Rahmenwand-Zuschnittfeld (32.1, 32.2) ein Nestwand-Zuschnittfeld (42.1, 42.2) angelenkt ist (1A).
  13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein genanntes Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) in einer Reihe aneinander angelenkter Zuschnittfelder (2) angelenkt ist und dass längsseitig der Reihe an dem Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) der Reihe wenigstens ein Nestwand-Zuschnittfeld (43.1, 43.2) eines zugehörigen Aufnahmenests (5) angelenkt ist (2A).
  14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein einziges Folienstück (802) der Auskleidung (8) das Rahmenwand-Zuschnittfeld (31) und das oder jedes daran angelenkte Nestwand-Zuschnittfeld (43.1, 43.2) eines zugehörigen Aufnahmenests (5, 5.2) an im flachliegenden Verpackungszustand (101) gemeinsamer Zuschnittflächenseite (15) des Wellpappezuschnitts (10) der Verpackung (1) flächig abdeckt.
  15. Verpackung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass an in der Reihenanordnung längsseitiger Seite des in der Reihenanordnung angelenkten Rahmenwand-Zuschnittfeldes (31) ein diesem zugehöriges erstes Nestwand-Zuschnittfeld (43.2) eines ersten Aufnahmenestes (5.2) angelenkt ist, wobei dieses Nestwand-Zuschnittfeld (43.2) zudem ein erstes Nestwand-Zuschnittfeld (44) eines zweiten Aufnahmenestes (5.3) bildet, zu dem wenigstens ein Rahmenwand-Zuschnittfeld (33) gehört (2A).
  16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Rahmenwand-Zuschnittfeld (33) des zweiten Aufnahmenestes (5.2) an ein Zuschnittfeld (2) der genannten Reihe der Zuschnittfelder (2) angelenkt ist, das ein zweites Nestwand-Zuschnittfeld (41) des ersten Aufnahmenestes (5.3) bildet (2A).
  17. Verpackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (8) des zweiten Aufnahmenestes (5.3) durch zwei Folienabschnitte (803, 804) gebildet ist, die das genannte erste Nestwand-Zuschnittfeld (44) sowie das Rahmenwand-Zuschnittfeld (33) des zweiten Aufnahmenestes (5.3) an im flachliegenden Verpackungszustand (101) gemeinsamer Zuschnittflächenseite (14) flächig abdecken.
  18. Verpackung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zu dem zweiten Aufnahmenest (5.3) ein zweites Nestwand-Zuschnittfeld (45) gehört, das an ein Zuschnittfeld (2) der genannten Reihe der Zuschnittfelder (2) seitlich angelenkt ist (2A).
  19. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass in mehreren Zuschnittfeldern (2) des Wellpappezuschnitts (10) aufeinander zugeschnittene Ausnehmungen (91) ausgebildet sind, die im aufgerichteten Verpackungszustand (102) wenigstens ein Aufnahmefach (9) bilden, das eine Tiefe aufweist, die durch den Abstand zwischen zwei in dem aufgerichteten Zustand (102) einander gegenüberliegenden Zuschnittfeldern (2) bestimmt ist.
  20. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte wenigstens eine Folienabschnitt (81), der in das Aufnahmenest (5) verdrängbar ist, aus einer elastischen Spannfolie gebildet ist.
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