DE69705997T2 - Schachtel für das Verpacken von Pasteten oder Kuchen - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Faltschachtel für Konditoreien mit ineinanderpassendem Bodenteil und Deckel.
- Die "Konditoreischachteln" genannten Schachteln sind meistens Schachteln aus Karton mit gefalteten Abschnitten, bei denen der Deckel mit dem Bodenteil verbunden ist. Der Deckel wird von drei mit Faltlinien versehenen Abschnitten gebildet, die flachgelegt sind. Die Platte des Deckels ist durch ein Gelenk mit einem der vier umklappbaren Abschnitte verbunden, die die Platte des Bodenteils umrahmen. Die umklappbaren Abschnitte des Bodenteils wie die des Deckels lassen sich auseinander falten, um die Form eines Parallelepipeds anzunehmen.
- Solche Konditoreischachteln, die hauptsächlich in Konditoreien benutzt werden, werden auch in verwandten Bereichen benutzt, z. B. um Produkte wie Pizzas zu verpacken.
- In all diesen Fällen haben diese Schachteln mehrere Nachteile bei der Benutzung.
- So muss zuerst, bevor die Produkte in die Schachtel auf dem Verkaufstisch gelegt werden können, die aus einem Stück bestehende, aus Bodenteil und Deckel gebildete Kombination auseinander gefaltet werden, was einen gewissen Platzbedarf bedeutet. Das Einlegen der Produkte ins Innere des Bodenteils ist nicht einfach, wenn es sich um relativ zerbrechliche Produkte handelt, insbesondere am Ende des Befüllens des Bodenteils. Auch sollte die Schachtel möglichst gefüllt sein, damit die Produkte Halt haben und während des Transports nicht kaputt gehen. Dies bedeutet, dass die Größe der Schachtel in Abhängigkeit von den zu verpackenden Produkten auszuwählen ist.
- Die gleichen Schwierigkeiten hat man, wenn es darum geht, die Produkte wieder aus der Schachtel herauszunehmen.
- Da zudem der Deckel mit dem Bodenteil verbunden ist, ist es außerdem nicht sehr schön, die Schachtel so zu zeigen wie sie ist.
- Die einzige Lösung besteht darin, den Deckel abzuschneiden. Doch dann bleibt immer noch der von seinen umklappbaren Abschnitten umrahmte Bodenteil. Um den Zugang zu den im Bodenteil enthaltenen Produkten zu erleichtern, ist es möglich, die umklappbaren Abschnitte abzuschneiden oder sie wenigstens einzuschneiden, um sie zu öffnen.
- Eine andere Schwierigkeit liegt darin, dass es aufgrund des aus dem gleichen Stück Karton wie der Bodenteil gebildeten Deckels nicht möglich ist, für den Deckel eine andere Dekoration oder ein anderes Material als für den Bodenteil zu wählen. Dabei haben aber der Deckel und der Bodenteils verschiedene Aufgaben. Der Bodenteil soll die Produkte aufnehmen, die ggf. feucht sein können. Auch ist es manchmal notwendig, den Boden mit einem Blatt zu bedecken, das keine Feuchtigkeit aufnimmt. Der das am meisten sichtbare Teil der Schachtel bildende Deckel könnte aus einem anderen Material als der Bodenteil sein.
- Schließlich müssen, da die zu verpackenden Produkte nicht immer die gleiche Höhe haben, auch Schachteln mit entsprechend den zu verpackenden Produkten unterschiedlichen Höhen gelagert werden.
- Es gibt auch eine andere, doch wenig verbreitete Lösung, nämlich die der gewöhnlichen, nicht faltbaren Schachteln, die aus voneinander getrenntem Bodenteil und Deckel bestehen. Doch diese Lösung hat praktisch dieselben Nachteile wie die Faltschachteln: es ist schwierig, darin zerbrechliche Produkte oder solche mit großen Abmessungen (und relativ weiche), wie z. B. Pizzas, darin unterzubringen. Die gleichen Schwierigkeiten ergeben sich im Gebrauch, wenn man die Produkte wieder herausnehmen will. Schließlich bleibt die geschlossene Schachtel mangels eines Scharniers, das eine gewisse Steifigkeit gewährleistet, sehr nachgiebig, außer, man benutzt einen Karton oder einen Kunststoff mit ausreichender Steifigkeit, was aber die Schachtel verteuert. Außerdem wäre diese Nachgiebigkeit auch besonders störend bei Schachteln mit großem Durchmesser, z. B. für Pizzas.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diese Nachteile zu überwinden und eine Konditoreischachtel mit äußerst einfacher Herstellung und sehr geringem Platzbedarf im leeren Zustand zu schaffen, die leicht und schnell zusammengefügt und geschlossen werden kann und es ermöglicht, dem Bodenteil und dem Deckel zweckmäßige Eigenschaften und unterschiedliches Design zu geben.
- Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Konditoreischachtel mit den folgenden Merkmalen:
- - der Deckel ist vom Bodenteil getrennt,
- - der Deckel besteht aus einer von umklappbaren Abschnitten umrahmten Platte, wobei diese Kombination mit Faltlinien versehen ist, damit die Abschnitte flachgelegt oder in die Gebrauchsstellung umgeklappt werden können, um dem Deckel die Form eines Parallelepipeds zu geben,
- - zwei sich gegenüberliegende Abschnitte sind jeweils mit einem Ausschnitt versehen,
- - der Bodenteil besteht aus einer von umklappbaren, die Seiten des Bodenteils bildenden Abschnitten umrahmten Platte, wobei die umklappbaren Abschnitte durch nicht verklebte Ecken miteinander verbunden bleiben, die jeweils mit einer Falte nach Art einer Winkelhalbierenden versehen sind, wobei zwei gegenüberliegende Abschnitte einen Ausschnitt aufweisen,
- - ein Einhakelement, das im Ausschnitt jedes umklappbaren Abschnitts angeordnet und mit dem Abschnitt verbunden ist, wobei dieses Einhakelement nach außen über den Abschnitt übersteht, um in den entsprechenden Ausschnitt des Deckels eingreifen zu können,
- nur zwei gegenüberliegende Seiten des Deckels und des Bodenteils nehmen die Einhakelemente auf.
- Der von umklappbaren Abschnitten gebildete Deckel wird z. B. wie der Deckel einer herkömmlichen Konditoreischachtel hergestellt, außer dass er vier und nicht drei umklappbare Abschnitte aufweist und dass die zwei sich gegenüberliegenden umklappbaren Abschnitte mit einem vorzugsweise verlängerten Ausschnitt versehen sind. Ein solches Erzeugnis ist besonders einfach in einer Kartonagenfabrik herzustellen.
- Der Deckel kann auch aus gefaltetem Wellkarton hergestellt sein und zum Zeitpunkt seines Gebrauchs zusammengefügt werden.
- Der Bodenteil ist noch einfacher herzustellen und weist überhaupt kein geklebtes Teil auf. Es ist ausgeschnitten und längs der Faltlinien zwischen der Platte und den umklappbaren Abschnitten gerillt. Es gibt zusätzliche Faltlinien im Bereich der Ecken, die jeweils zwei umklappbare Abschnitte miteinander verbinden. Diese Ecken sind von den umklappbaren Abschnitten durch z. B. gerillte Faltlinien getrennt, und jede Ecke hat eine Faltlinie nach Art einer Winkelhalbierenden. Die Ecken bilden so einen Faltenbalg, wenn die umklappbaren Abschnitte hochgestellt sind.
- Zum Einlegen von Produkten in den Bodenteil bleibt dieser offen und sind die umklappbaren Abschnitte umgeklappt oder wenigstens sehr ausgestellt. Dies erleichtert den Zugang in den Bodenteil beträchtlich, um Produkte hineinzulegen oder herauszunehmen.
- Sobald der Bodenteil mit Produkten gefüllt ist, genügt es, die Umrahmungen hochzustellen und die beiden mit Einhakelementen versehen umklappbaren Abschnitte leicht zusammenzudrücken, um den Deckel aufzusetzen, damit er sich an den beiden Einhakelemente einhakt. Das von den Faltlinien der umklappbaren Abschnitte an den Platten oder zwischen den umklappbaren Abschnitte gebildete Scharnier gibt der Kombination eine gewisse Elastizität, die die umklappbaren Abschnitte nach außen drückt, d. h. die Einhakelemente in den Ausschnitten der entsprechenden umklappbaren Abschnitte des Deckels hält.
- Die hervorragende Haltbarkeit der die Schachtel zusammenhaltenden Einhakmittel ermöglicht es, den Deckel mit größeren Abmessungen als denjenigen des Bodenteils auszuführen, um so das Aufsetzen oder Abnehmen des Deckels zu erleichtern, was sehr viel leichter ist, als wenn diese Anpassung eng ausgeführt wäre.
- Zum Öffnen genügt es, die Einhakelemente zusammenzudrücken, um sie zurücktreten zu lassen und den Deckel abzunehmen zu können, wobei das Bodenteil vom Gewicht der darin enthaltenen Produkte zurückgehalten wird.
- Gemäß einem besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind die Einhakelemente hohle Teile mit geringer Dicke, hergestellt z. B. aus einem warmverformbaren Kunststoff. Diese Teile werden an den umklappbaren Abschnitten des Bodenteils befestigt, um aus ihm durch den entsprechenden Ausschnitt heraustreten zu können. So können die Bodenteile leicht gestapelt werden, da die Einhakelemente im Stapel ineinander greifen. Das ergibt einen sehr wenig Platz beanspruchenden Stapel.
- In der Mehrzahl der Fälle befinden sich die Einhakelemente und die Ausschnitte in der Mitte der Seite oder des umklappbaren Abschnitts des Deckels und des Bodenteils.
- In bestimmten Fällen legt man ein Band oder eine Schnur um die Schachtel. Dann ist es vorteilhaft, wenn die Einhakelemente beidseits der Seiten-Symmetrieachse halbiert sind oder wenn sie einen Zwischenraum für die Aufnahme der Schnur oder des Bandes aufweisen, damit diese nicht das Einhakelement nach innen drücken.
- Wenn das Einhakelement halbiert ist, kann der Ausschnitt des umklappbaren Abschnitts des Deckels auch durch zwei Ausschnitte ersetzt werden.
- Obwohl üblicherweise die Konditoreischacheln die Form eines Parallelepipeds mit quadratischer Grundfläche aufweisen, sind auch erfindungsgemäße rechteckige Formen denkbar.
- Schließlich ermöglicht die Erfindung eine sehr große Anpassungsfähigkeit bei der Herstellung. Wenn der Deckel vom Bodenteil getrennt ist, kann er aus einem anderen Material als der Bodenteil hergestellt werden. Der Deckel, und insbesondere die Außenseite des Deckels, kann aus einem dekorativen Material sein. Die Platte des Bodenteils oder die ganze Innenfläche des Bodenteils können bei der Herstellung mit einem dünnen undurchlässigen Überzug versehen werden, um zu vermeiden, dass die ggf. feuchten, in den Bodenteil eingelegten Produkte das Material, aus dem der Bodenteil besteht (z. B. Karton), durchnässen.
- Dies kann in bestimmten Fällen notwendig sein, so für das Verpacken von fettigen Produkten, wie z. B. den Unterseiten von Pizzas.
- Das Trennen von Bodenteil und Deckel ermöglicht auch eine größere Anpassungsfähigkeit bei der Herstellung und der Lagerung. Der Benutzer kann bei gleichem Format (d. h. bei gleicher quadratischer oder rechteckiger Form der Grundfläche bei gegebenen Abmessungen) über Bodenteile mit unterschiedlichen Höhen bei gleichem Deckel verfügen. Der Deckel kann ein einheitliches, das jeweilige Geschäft, eine Handelskette usw. identifizierendes Dekor haben. Schließlich soll noch erwähnt werden, dass die Elastizität und die durch die die Ecken verbindenden umklappbaren Abschnitte erzeugte Federwirkung, die dazu führen, dass die umklappbaren Abschnitte auseinander gedrückt werden, d. h. der Bodenteil sich öffnet, höchst interessante Mittel sind, um den Eingriff der Einhakelemente in die Ausschnitte des Deckels zu garantieren.
- Obwohl die Einhakelemente theoretisch auch z. B. durch Verkleben auf der Außenseite der beiden umklappbaren Abschnitte befestigt werden können, ist diese Lösung nicht interessant, da dies kein genauso genaues Positionieren der Einhakelemente in Bezug auf die umklappbaren. Abschnitte des Bodenteils und in der Folge auf die Ausschnitte der umklappbaren Abschnitte des Deckels ermöglicht. Außerdem erleichtert dies nicht das Stapeln, denn die Bodenteile würden dann mit einem der Dicke der Einhakelemente entsprechenden Zwischenraum gestapelt.
- Verschiedene Ausführungsformen und Materialien sind für die vorliegende Erfindung in Betracht gezogen worden.
- In bestimmten Fällen, wenn der Bodenteil aus einem warmverformbaren Material hergestellt wird, können die Einhakelemente gleichzeitig mit dem Bodenteil hergestellt werden.
- Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Hilfe von beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in denen
- - die Fig. 1A und 1B den Deckel bzw. das Bodenteil einer erfindungsgemäßen Konditoreischachtel in zwei Situationen vor dem Aufsetzen des Deckels auf den Bodenteil zeigen,
- - die Fig. 2 eine Draufsicht auf den Bodenteil einer erfindungsgemäßen Schachtel ist,
- - die Fig. 3 ein Detail der Verrastung des Bodens und des Deckels zeigt.
- Gemäß den Fig. 1A und 1B betrifft die Erfindung eine aus einem Deckel 1 und einem Bodenteil 2 zusammengesetzte Konditorei- Faltschachtel.
- Der Deckel 1 besteht aus einer quadratischen oder rechteckigen Platte 101. Diese Platte 101 ist von umklappbaren Abschnitten 102, 103, 104, 105 umrahmt. Diese Abschnitte sind durch Scharniere 106, 107, 108, 109 bildende Faltlinien mit der Platte 101 verbunden. Die umklappbaren Abschnitte sind untereinander durch die Kanten 110, 111, II2, 113 verbunden, die in diesem Beispiel durch Verkleben von nach innen umgeschlagenen Lappen gebildet sind. Diese nicht dargestellten Lappen verlängern z. B. einen der umklappbaren Abschnitte und sind am benachbarten umklappbaren Abschnitt angeklebt, um die Kanten 110, 111, 112, 113 zu bilden. Um den Deckel flach hinzulegen, sind zwei übereinstimmende umklappbare Abschnitte mit Faltlinien 114, 115 und 116, 117 versehen, die der Winkelhalbierenden von jeder Ecke entsprechen.
- Schließlich sind zwei gegenüberliegende umklappbare Abschnitte 103, 105 mit Ausschnitten 120, 121 versehen, um ein Einhakelement mit entsprechendem Querschnitt aufzunehmen, das von zwei übereinstimmenden umklappbaren Abschnitten des Bodenteils getragen wird, wie dies weiter unten noch beschrieben werden wird.
- Das Bodenteil 2 ist in der Fig. 1B mit ausgezogenen Linien in einer Zwischenform und mit gestrichelten Linien in seiner vollkommen entfalteten Form dargestellt.
- Dieser Bodenteil besteht aus einer quadratischen oder rechteckigen Platte 201 und sie umrahmenden umklappbaren Abschnitten 202, 203, 204, 205, die durch Scharniere bildende Faltlinien 206, 207, 208, 209 mit der Platte 201 verbunden sind. Die umklappbaren Abschnitte sind untereinander durch gefaltete Ecken 210, 211, 212, 213 verbunden, deren Form besser in Fig. 2 zu sehen ist.
- Zwei gegenüberliegende umklappbare Abschnitte, z. B. 203, 205, sind mit Ausschnitten 214, 215 versehen, die ein Einhakelement 216 aufnehmen, wie das im Schnitt in Fig. 3 gezeigte. Diese Einhakelemente greifen in die Ausschnitte 120, 121 des Deckels 1 ein, wenn dieser auf das Bodenteil aufgesetzt wird.
- Die Ausschnitte 214, 2I5 befinden sich vorzugsweise in der Mitte von jedem umklappbaren Abschnitt.
- Diese Ausschnitte können auch halbiert sein, d. h. durch zwei durch ein Materialband 215C getrennte Ausschnitte 215A, 215B ersetzt sein, wie dies nur für den umklappbaren Abschnitt 205 gezeigt ist. Diese Ausschnitte 215A, 215E nehmen ein einziges zweiteiliges oder ein zwei getrennte Teile aufweisendes Einhakelement auf, das durch die beiden Ausschnitte 215A, 215B hindurch übersteht. Zwischen diesen überstehenden Teilen ist ein dem Band 215C entsprechender Zwischenraum zur Aufnahme der Schnur oder des Bandes freigelassen, die ggf. zum Verschnüren der Verpackung benutzt werden.
- Die Fig. 3 zeigt die Anordnung des Deckels 1 und des Bodenteils 2 in der Stellung, in der sie ineinanderstecken und im Bereich des Einhakelements 216 miteinander verrastet sind, das vom umklappbaren Abschnitt 203 des Bodenteils getragen wird und durch den Ausschnitt 120 des umklappbaren Abschnitts 103 des Deckels 1 hindurchtritt.
- Das Einhakelelement 216 ist ein Teil, dessen Querschnitt dem der Ausschnitte 214 und 120 entspricht. Dieses z. B. durch Warmverformung aus einem Blatt mit rechteckiger Form erhaltene Teil (das ist die in Fig. 1B gepunktet dargestellte Form mit der Bezugszahl 217) bildet einen länglichen Hohlkörper 219, wobei Ränder 218 stehen bleiben. Dieser Körper greift überstehend in den Ausschnitt 120 ein. Durch den Rand 217 ist dieses Einhakelement 216 am umklappbaren Abschnitt 203, z. B. durch Verkleben, befestigt. Um das Einhakelement 216 vom Deckel 1 zu lösen, d. h. um den Deckel frei zu bekommen, genügt es, auf den außen sichtbaren Körper 219 zu drücken, um ihn unter gleichzeitiger Ausnutzung der Elastizität des umklappbaren Abschnitts 203, der elastischen Gelenkbewegung im Bereich der ein Scharnier bildenden Kante 207 und schließlich, der elastischen Verlagerung zwischen den umklappbaren Abschnitten im Bereich der Ecken 210, 211, 212, 213 nach innen zu drücken (Fig. 1B). Diese komplizierte Weitergabe der Kräfte ist auch einer der Gründe, warum es nicht möglich wäre, Einhakelemente an allen vier umklappbaren Abschnitten oder Seiten des Bodenteils und des Deckels vorzusehen.
- In einer Ausführungsvariante verläuft das Einhakelement 216 durch eine Verlängerung 216A nach unten bis zum Gelenk 207, die ggf. in einen im Gelenk 207 ausgebildeten Schlitz eingreift, wobei durch diese Verlängerung 216A ein Halt für das Element 216 gewährleistet ist. Dieses Element 216 wird zunächst durch Einsetzen des Endes der Verlängerung 216A in den Schlitz und dann durch Verschwenken zum Eingreifen und Einclipsen des Körpers 219 in den Ausschnitt 120 in Stellung gebracht.
- Der Deckel 1 und das Bodenteil 2 können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, wie z. B. aus mehr oder weniger steifen Karton, Wellkarton oder Kunststoff, einem einfachen oder zusammengesetzten Isoliermaterial. Die Formgebung erfolgt durch Ausschneiden, Rillen und ggf. Warmverformung.
Claims (4)
1. Faltschachtel für Konditoreien, mit ineinanderpassendem
Bodenteil und Deckel mit den folgenden Merkmalen:
- der Deckel (1) ist vom Bodenteil (2) getrennt,
- der Deckel (1) besteht aus einer von umklappbaren
Abschnitten (102-105) umrahmten Platte (101), wobei diese
Kombination mit Faltlinien (106-109) versehen ist, damit
die Abschnitte flachgelegt oder in die Gebrauchsstellung
umgeklappt werden können, um dem Deckel die Form eines
Parallelepipeds zu geben,
- zwei sich gegenüberliegende Abschnitte (103, 105) sind
jeweils mit einem Ausschnitt (120, 121) versehen,
- der Bodenteil (2) besteht aus einer von umklappbaren, die
Seiten des Bodenteils bildenden Abschnitten (202-205)
umrahmten Platte (201),
wobei die umklappbaren Abschnitte durch nicht verklebte
Ecken (210-213) miteinander verbunden bleiben, die jeweils
mit einer Falte (210c-213c) nach Art einer
Winkelhalbierenden versehen sind, wobei zwei gegenüberliegende Abschnitte
einen Ausschnitt (214-215) aufweisen,
- ein Einhakelement (216), das im Ausschnitt (214, 215)
jedes umklappbaren Abschnitts (203, 205) angeordnet und mit
dem Abschnitt (203, 205) verbunden ist, wobei dieses
Einhakelement nach außen über den Abschnitt übersteht, um in
den entsprechenden Ausschnitt (120, 121) des Deckels (1)
eingreifen zu können,
nur zwei gegenüberliegende Seiten des Deckels (1) und des
Bodenteils (2) nehmen die Einhakelemente (216) auf.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Einhakelement (216) ein hohles Teil aus einem
warmverformbaren Kunststoff ist.
3. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Einhakelement (216) und die Ausschnitte (120, 121, 214,
215) sich in der Mitte der umklappbaren Abschnitte
befinden.
4. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Einhakelement (216) in zwei erhaben ausgebildete Teile
unterteilt ist, zwischen denen ein Zwischenraum zur Aufnahme
einer Schnur oder eines Bandes freigelassen ist.
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