DE202004006925U1 - Kalender - Google Patents
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Abstract
Kalender, umfassend ein erstes Blatt (1), das durch einen Falz (3) in zwei gleich große Hälften unterteilt wird, und einen Aufdruck A, der sich zu beiden Seiten des Falzes (3) erstreckt, und mindestens ein zweites Blatt (2), das auf dem ersten Blatt (1) auf dem Falz (3) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kalender entlang des Falzes (3) zusammengefaltet oder aufgefaltet werden kann, das mindestens eine zweite Blatt (2) eine Ausstanzung (4) aufweist, durch die der Aufdruck A nach dem Auffalten sichtbar ist und beim Zusammenfalten das mindestens eine zweite Blatt (2) durch das erste Blatt (1) verdeckt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft einen faltbaren Kalender, der aus zwei Komponenten besteht, nämlich einem ersten mit einem Falz versehenen Blatt, das einen Aufdruck enthält, zum Beispiel für Werbezwecke, der sich zu beiden Seiten des Falzes erstreckt, und mindestens einem zweiten Blatt, das auf dem ersten Blatt auf dem Falz befestigt ist. Das mindestens eine zweite Blatt, das mit einer bildlichen Darstellung sowie mit mindestens einer Monatsangabe bedruckt ist, besitzt eine Ausstanzung, durch die der Aufdruck des ersten Blattes sichtbar ist. Der Kalender ist insbesondere als Wandkalender ausgeführt.
- Kalender, insbesondere Wandkalender, dienen häufig als Schmuckelement, sollen aber auch in vielen Fällen eine Werbewirkung entwickeln. Für diesen Zweck ist der Kalender gewöhnlich mit einem Werbeaufdruck versehen. Im Allgemeinen ist dabei jedem Monat, gegebenenfalls auch einem anderen Zeitabschnitt, ein Blatt zugeordnet, das häufig sehr aufwändig gestaltet ist, um die Aufmerksamkeit und Werbewirksamkeit zu erhöhen. Beispielsweise kann es aus einer bildlichen Darstellung und dem Monatsabschnitt oder mehreren Monatsabschnitten bestehen.
- Weit verbreitet sind beispielsweise Wandkalender, die auf einer Trägerplatte einen Stapel abreißbarer Kalenderblätter tragen. Soll ein solcher Kalender mit einem Werbeaufdruck versehen werden, ist es meist üblich, die Trägerplatte nach oben oder unten zu verlängern und darauf den Werbeaufdruck anzubringen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass man einen Werbeträger mit Klammern auf dem Kalender befestigt, ihn z.B. antackert, oder auch den Werbeaufdruck direkt auf die verlängerte Trägerplatte aufdruckt. Die Verlängerung der Trägerplatte wird im Fachjargon auch als „Felzl" bezeichnet.
- Durch diese Vorgehensweise ist es möglich, einen Kalender mit verschiedenen Werbeaufdrucken oder Werbeträgern auszurüsten und dann auch in kleinen Stückzahlen zu versenden.
- Nachteilig bei diesen Vorgehensweisen ist es, dass der ursprünglich in einem zumeist standardisierten Format vorliegende Kalender durch die Verlängerung nun ein Format besitzt, das nicht mehr standardisiert ist. Dies wirkt sich beim Versand in den üblichen beim Postversand verwendeten nach DIN-Norm standardisierten Versandtaschen aus. Durch die Verlängerung muss nun eine größere Versandtasche verwendet werden, als es dem ursprünglichen standardisierten Kalenderformat entspricht. Beispielsweise muss für einen ursprünglich im Format DIN A4 vorliegenden Kalender, der in einer Versandtasche der Größe DIN C4 zum Versand kommen könnte, durch die Verlängerung auf die größeren Formate DIN B4 oder gar DIN C3 oder DIN B3 zurückgegriffen werden. Dies führt zu einer Verteuerung beim Versand und somit zu einer nachteiligen Verteuerung des Werbegegenstandes.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, einen Kalender, insbesondere einen Wandkalender, zur Verfügung zu stellen, der keine derartigen Verlängerungen besitzt, der trotzdem mit einem Aufdruck vorzugsweise für Werbezwecke versehen werden kann, dessen Maße optimal den üblichen standardisierten Versandtaschen angepasst sind und der somit bezüglich der Kalender des Standes der Technik kostengünstig versandt werden kann.
- Diese Aufgabe konnte durch einen Kalender gelöst werden, der ein erstes Blatt umfasst, das durch einen Falz in zwei gleich große Hälften unterteilt wird, und das einen Aufdruck besitzt, der sich zu beiden Seiten des Falzes erstreckt, und mindestens ein zweites Blatt, das auf dem ersten Blatt auf dem Falz befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kalender entlang des Falzes zusammengefaltet oder aufgefaltet werden kann, das mindestens eine zweite Blatt eine Ausstanzung aufweist, durch die der Aufdruck nach dem Auffalten sichtbar ist und beim Zusammenfalten das mindestens eine zweite Blatt durch das erste Blatt verdeckt wird.
- Somit besitzt der Kalender der vorliegenden Erfindung gegenüber den Kalendern des Standes der Technik den Unterschied, dass auf eine Verlängerung verzichtet werden kann, da sich der Aufdruck innerhalb der bildlichen Darstellung bzw. des Zeitabschnittes befindet und auch so betrachtet werden kann.
- Der Aufdruck kann leicht abgeändert und der Kalender auch in kleinen Auflagen hergestellt und versandt werden.
- Wird bezüglich der Größe des ersten Blattes ein standardisiertes Format gewählt, kann der Kalender den Dimensionen standardisierter Versandtaschen optimal angepasst werden.
- Vorzugsweise liegt deshalb das erste Blatt in einem Format vor, das nach DIN (Deutsches Institut für Normung) genormt ist, wobei eine Normung nach DIN A besonders bevorzugt ist.
- Erfindungsgemäß besteht der Kalender somit aus mindestens zwei Komponenten, nämlich einem ersten Blatt, das die Aufgabe eines Trägers oder auch eines Deckblattes besitzt, und mindestens einem zweiten Blatt, das mit einem Schmuckelement, beispielsweise einer bildlichen Darstellung, und einem Zeitabschnitt, beispielsweise einer Monatsangabe, versehen ist.
- Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass für die Herstellung des Kalenders zunächst das erste Blatt zur Verfügung gestellt wird, das mit einem Aufdruck, nämlich dem Werbetext, versehen wird. Der Aufdruck wird vorzugsweise in der Mitte des Blattes angebracht.
- Weiterhin kann dieses erste Blatt neben dem Werbeaufdruck mit Schmuckelementen, beispielsweise bildlichen Motiven, ausgestattet sein. Andererseits ist es auch möglich andere Motive, beispielsweise Ferientermine oder einen kompletten Jahreskalender aufzudrucken. Die Motive können auch gemischt werden. Diese Motive können sich auf der Seite des Blattes, auf der sich der Aufdruck befindet, und/oder auf der entgegengesetzten Seite befinden.
- Diese erste Blatt ist entlang einer Achse falzbar, die vorzugsweise senkrecht zu einer der Seiten des Blattes verläuft. Durch die Falzung wird dieses erste Blatt vorzugsweise in zwei gleich große Teile unterteilt, die bei der Zusammenfaltung entlang des Falzes deckungsgleich übereinander liegen. Bei einem Blatt im Format nach DIN steht die Falzachse vorzugsweise senkrecht auf den langen Seiten des Blattes. Teile des Aufdrucks liegen nun vorzugsweise oberhalb und unterhalb des Falzes.
- Da durch die Falzung das Blatt mechanisch stark beansprucht wird und es deshalb zu Beschädigungen entlang der Falzkante kommen kann, was für den optischen Eindruck abträglich ist, ist es günstig, vor der Falzung das Blatt mechanisch mit einer Rillung zu versehen. Entlang dieser Rillung kann dann gefalzt werden. Damit ist es möglich, dieses erste Blatt entlang der Falzkante zumindest weitestgehend vor Beschädigungen zu schützen.
- Ferner kann dieses erste Blatt zum weiteren Schutz der Falzkante oder auch zur Veredelung mit UV- oder Dispersionslack drucklackiert werden. Auch eine Kaschierung mit Folie, z.B. mit Cellophan, ist möglich.
- Auf diesem ersten Blatt wird nun das mindestens eine zweites Blatt entlang der Rillung bzw. auf dem Falz befestigt, was nach den üblichen Methoden erfolgt. Es kann mittels Klammern befestigt werden, mittels eines Fadens oder auch durch Klebung. Vorzugsweise wird es mit Klammern befestigt.
- Dieses mindestens eine zweite Blatt weist eine Größe auf, die vorzugsweise der Größe des ersten Blattes entspricht. In diesem Fall schließt es deckungsgleich mit dem ersten Blatt ab. Es kann jedoch auch kleiner als das erste Blatt sein.
- Dieses mindestens eine zweite Blatt besitzt eine Ausstanzung, die so bemessen ist, dass sie den Aufdruck, der sich auf dem ersten Blatt befindet, nicht verdeckt. Diese Ausstanzung gewährt somit einen freien Blick auf den Aufdruck, etwa einen Werbetext, wenn das mindestens eine zweite Blatt aufgeschlagen über dem ersten Blatt liegt.
- Die Ausstanzung kann so geformt sein, dass die Ecken einen 90°-Winkel bilden. Vorzugsweise sind die Ecken jedoch abgerundet.
- Die Größe der Ausstanzung wird so gewählt, dass noch genügend Platz zum sicheren Befestigen auf dem Falz des ersten Blattes bleibt und eine ausreichende Stabilität des Kalenders erreicht wird. Eine Ausstanzung im Bereich von ca. 15 cm in der Länge und 5 cm in der Breite hat sich bei einem Format der Blätter im DIN A3-Format gut bewährt.
- Da sich der Aufdruck auf dem ersten Blatt vorzugsweise in der Mitte des Blattes ober- und unterhalb des Falzes bzw. der Rillung befindet, ist die Ausstanzung im mindesten einen zweiten Blatt so bemessen, dass sie symmetrisch bezüglich des Falzes angeordnet ist.
- Vorzugsweise weist das mindestens eine zweite Blatt auf der Oberseite und/oder Unterseite zum Schmuck eine bildliche Darstellung und mindestens eine Zeitraumsangabe auf.
- Als bildliche Darstellungen können beispielsweise alle übliche bildliche Darstellungen und Motive gewählt werden, wie beispielsweise Sehenswürdigkeiten, Traumstrände oder regional bezogenen Motive.
- Die Zeitraumsangabe besteht vorzugsweise in einer Monatsangabe mit den Datumsangaben der zugehörigen Tage.
- Die bildliche Darstellung und die mindestens eine Monatsangabe werden dabei vorzugsweise so angebracht, dass die Oberseite und/oder Unterseite des mindestens einen zweiten Blattes in zwei gleich große Hälften unterteilt werden.
- Prinzipiell können Aufdruck, bildliche Darstellung und Monatsangaben so angeordnet sein, dass Schriftzüge bzw. Motive parallel oder senkrecht zur Falzachse angeordnet sind.
- Bei Verwendung als Wandkalender ist die parallele Anordnung bevorzugt.
- Es ist auch möglich, statt nur eines mindestens zweiten Blattes mehrere zweite Blätter zu verwenden.
- Vorzugsweise werden sechs Blätter verwendet. Trägt dann jedes dieser sechs Blätter zwei verschiedene Monatsangaben, so kann der Verlauf eines Jahres über die zwölf Monate dargestellt werden.
- Beim Zusammenfalten der Blätter der beiden Komponenten entlang der Rillung bzw. des Falzes des ersten Blattes liegt der Kalender in heftartiger Form vor. Die Oberseiten und Unterseiten der besagten sechs Blätter werden durch die Befestigung auf dem Falz nun in vierundzwanzig Seiten unterteilt. Bildliche Darstellung und Monatsangaben können auf den besagten sechs Blättern bzw. den vierundzwanzig Seiten so gezeigt werden, dass beginnend mit der ersten Seite vorzugsweise eine Monatsangabe und der zweiten Seite eine bildliche Darstellung gezeigt werden. Bis zur dreiundzwanzigsten Seite folgen dann alternierend Monatsangabe und bildliche Darstellung.
- Auf der vierundzwanzigsten Seite kann ein weiteres Motiv, z.B. eine Vorschau auf das dem gegenwärtigen Kalenderjahr folgende Kalenderjahr oder Ferientermine, gezeigt werden.
- In einer bevorzugten Ausführung ist der Kalender als Wandkalender ausgeführt. Für diesen Zweck enthält er eine Lochung, mit der er an einer Befestigung, beispielsweise einem Nagel, an einer Wand fixiert werden kann.
- Die Lochung wird vorzugsweise auf einer Lotachse senkrecht zur Falzachse angebracht, die den Kalender in symmetrische Hälften unterteilt.
- Bei dieser Verwendung des Kalenders wird so vorgegangen, dass zunächst nur das erste Blatt (Träger, Deckblatt) mit der Lochung an der Befestigung fixiert wird, also beispielsweise mit der Lochung über den Nagel gestülpt wird. Dabei klappen die Seiten des mindestens einen zweiten Blattes nach unten.
- Die erste Seite des mindestens einen zweiten Blattes zeigt nun vorzugsweise eine Monatsangabe. Nach dem zeitlichen Ablauf dieser Angabe wird die Seite nach oben geklappt und an der Befestigung mittels der Lochung fixiert. Damit werden die nächste bildliche Darstellung und die nächste Monatsangabe sichtbar.
- Mit den nächsten Blättern wird in analoger Weise verfahren.
- Bedingt durch die Ausstanzung bleibt der freie Blick auf den Aufdruck stets erhalten.
- Ferner ist der Kalender so ausgeführt, dass für das mindestens eine zweite Blatt vorzugsweise ein mattglänzendes oder hochglänzendes Bilderdruckpapier verwendet wird. Solche Papiere können auch für die Herstellung des ersten Blattes verwendet werden.
- Weiterhin ist bevorzugt, dass das erste Blatt ein höheres Papiergewicht besitzt als das mindestens eine zweite Blatt. Für das erste Blatt sind Papiergewichte von ca. 300 g/m2 bis 350 g/m2 bevorzugt. Für das mindestens eine zweite Blatt werden vorzugsweise Papiere mit einem Papiergewicht von ca. 100 bis 120 g/m2 verwendet.
- Als Papiergrößen werden vorzugsweise die Formate DIN A2, DIN A3 und DIN A4 verwendet.
- Besonders bevorzugt wird für das erste Blatt als Papiergröße das Format DIN A3 verwendet. Im zusammengeklappten, heftartigen Zustand besitzt der Kalender dann das Format DIN A4. Er kann somit bequem in einer der üblichen Versandtaschen des Formats DIN C4 verschickt werden.
- Der Aufdruck des Werbetextes, die bildliche Darstellung sowie die Monatsangaben des Kalenders werden vorzugsweise im Offsetdruckverfahren durchgeführt.
- Für die Herstellung des Kalenders werden das erste Blatt und das mindestens eine zweite Blatt getrennt voneinander hergestellt und bevorratet. Das erste Blatt wird mit dem gewünschten Aufdruck versehen und anschließend mit der Rillung, um es leichter falzen zu können, wie bereits vorstehend erläutert. Das mindestens eine zweite Blatt wird dann in der vorstehend beschriebenen Weise hinzugefügt.
- Die Erfindung ist nun nachfolgend exemplarisch anhand eines in den Zeichnungen mehr oder minder schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.
-
1 zeigt einen Kalender im aufgefalteten Zustand. Er besitzt ein erstes Blatt (1 ), als das mindestens eine zweite Blatt (2 ) sechs Blätter, einen gerillten Falz (3 ) und eine Ausstanzung (4 ). Optional kann eine Lochung (5 ) angebracht sein. Die Blätter (2 ) sind mittels zwei Klammern (6 ) auf dem gerillten Falz (3 ) befestigt. Durch die Ausstanzung (4 ) ist der sich zu beiden Seiten des Falzes (3 ) erstreckende Aufdruck A sichtbar. B bedeutet Bildliche Darstellung. J ist die Monatsangabe für Juli, wobei die als Spalten angebrachten Striche Datums- und Tagesangaben bedeuten. -
2 zeigt den Kalender im gefalteten, heftartigen Zustand, beispielsweise vorbereitet für den Postversand. - Der in diesem Ausführungsbeispiel dargestellte Kalender soll beispielsweise im gefalteten Zustand das Format DIN A4 und im aufgefalteten Zustand das DIN A3 besitzen.
-
3 zeigt den Kalender in der Ausführung als Wandkalender. Der Kalender nach2 wird aufgefaltet und das erste Blatt mittels der Lochung (5 ) an der Befestigung (7 ) fixiert. Die erste Seite des mindestens einen Blattes (2 ) zeigt nun als Monatsangabe den Monat Januar. Durch die Ausstanzung (4 ) ist der Aufdruck A des ersten Blattes (1 ) sichtbar. B bedeutet Bildliche Darstellung. J ist die Monatsangabe für Januar, wobei die als Spalten angebrachten Striche Datums- und Tagesangaben bedeuten. - Nach Ablauf des Monats wird die Seite dieses mindestens einen Blattes (
2 ) hochgeklappt und mittels der Lochung an der Befestigung (6 ) fixiert. Dabei zeigt die Rückseite der Seite 1, nämlich Seite 2 des ersten der sechs Blätter (2 ) nun eine bildliche Darstellung und die nächste Seite des zweiten Blattes der sechs Blätter (2 ) den nächsten Monat, hier den Februar F. Wie aus der Darstellung ersichtlich, bleibt der Blick auf den Werbetext des Aufdruckes A des ersten Blattes (1 ) vollständig erhalten (4 ). B bedeutet bildliche Darstellung. - Sind alle Monatsangaben des Jahres verstrichen, so befinden sich alle Blätter (
2 ) im hochgeklappten und fixierten Zustand (5 ). Wie ersichtlich, kann die letzte Seite des Blattes (2 ) beispielsweise mit der Monatsvorschau M auf das nächste Jahr sowie die untere Hälfte des ersten Blattes (1 ) mit Ferienterminen F versehen werden. - Der vorstehend beschriebene Kalender oder auch ein dazu analog aufgebauter Kalender mit abweichender Blattzahl kann auch mit oder ohne Lochung als Tischkalender verwendet werden
- Figur 1:
- B
- Bildliche Darstellung
- A
- Aufdruck
- J
- Juli
- Die als Spalten angebrachten Striche bedeuten Datums- und Tagesangaben.
- Figur 3:
- B
- Bildliche Darstellung
- A
- Aufdruck
- J
- Januar
- Die als Spalten angebrachten Striche bedeuten Datums- und Tagesangaben.
- Figur 4:
- B
- Bildliche Darstellung
- A
- Aufdruck
- F
- Februar
- Die als Spalten angebrachten Striche bedeuten Datums- und Tagesangaben.
- Figur 5:
- M
- Monatsvorschau auf das nächste Jahr
- F
- Ferientermine
Claims (11)
- Kalender, umfassend ein erstes Blatt (
1 ), das durch einen Falz (3 ) in zwei gleich große Hälften unterteilt wird, und einen Aufdruck A, der sich zu beiden Seiten des Falzes (3 ) erstreckt, und mindestens ein zweites Blatt (2 ), das auf dem ersten Blatt (1 ) auf dem Falz (3 ) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kalender entlang des Falzes (3 ) zusammengefaltet oder aufgefaltet werden kann, das mindestens eine zweite Blatt (2 ) eine Ausstanzung (4 ) aufweist, durch die der Aufdruck A nach dem Auffalten sichtbar ist und beim Zusammenfalten das mindestens eine zweite Blatt (2 ) durch das erste Blatt (1 ) verdeckt wird. - Kalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Blatt (
1 ) in einem Format vorliegt, das nach DIN genormt ist. - Kalender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Falzachse senkrecht zu einer der Seiten des Blattes verläuft.
- Kalender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Falz (
3 ) auf einer Rillung liegt. - Kalender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zweite Blatt (
2 ) auf dem Falz (3 ) durch Klammern, Fäden oder durch Klebstoff befestigt ist. - Kalender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Blatt (
1 ) ein höheres Papiergewicht als das mindestens eine zweite Blatt (2 ) besitzt. - Kalender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass statt des mindestens einen zweiten Blattes (
2 ) sechs Blätter verwendet werden, wobei jedes Blatt zwei verschiedene Monatsangaben umfasst. - Kalender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseiten und/oder Unterseiten der sechs Blätter durch die Befestigung auf dem Falz (
3 ) in vierundzwanzig Seiten unterteilt werden, wobei beginnend ab Seite 1 mit einer Monatsangabe und Seite 2 mit einer bildlichen Darstellung B bis Seite 23 alternierend Monatsangabe und bildliche Darstellungen B gezeigt werden. - Kalender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kalender als Wandkalender ausgeführt ist.
- Kalender nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kalender eine Lochung (
5 ) enthält, mit der er an einer Befestigung (7 ) fixiert werden kann. - Kalender nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Blatt im Format DIN A3 vorliegt.
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2004
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Effective date: 20040812 |
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Effective date: 20100209 |
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