DE202004005697U1 - Verpackungs- und Angebotsgebinde insbesondere für Schirme oder formähnliche Gegenstände - Google Patents
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Abstract
Verpackungs- und Angebotsgebinde, insbesondere für Schirme oder formähnliche Waren, bestehend aus einem zu einer aufrechtstehenden Kastenform (KF) aufgefalteten Kartonagenzuschnitt (Z) mit Boden- und öffnungsseitig zueinander und übereinander umfaltbaren Verschlußlaschen, dadurch gekennzeichnet, daß öffnungsseitig oben an der aufrechtstehenden Kastenform (KF) eine dem Öffnungsquerschnitt (Q) der Kastenform (KF) entsprechende, mit einer Einstecklasche (2) versehene und in die Ebene (E) des Öffnungsquerschnittes (Q) umfaltbare, erste Verschlußlasche (1) angeordnet ist, der zwei quer dazu in oder angenähert in die Ebene (E) des Öffnungsquerschnittes umfaltbare weitere Verschlußlaschen (3) zugeordnet sind, wobei die beiden weiteren, im Vergleich zur ersten Verschlußlasche (1) flächenkleineren Verschlußlaschen (3) mit Verbindungselementen (4) für die erste Verschlußlasche (1) versehen sind.
Description
- Die Neuerung betrifft ein Verpackungs- und Angebotsgebinde insbesondere für Schirme oder formähnliche Waren, bestehend aus einem zu einer aufrechtstehenden Kastenform aufgefalteten Kartonagenzuschnitt mit boden- und öffnungsseitig zueinander und übereinander umfaltbaren Verschlußlaschen faltbarer Kartonage.
- Verpackungsgebinde aus Kartonagenzuschnitten, die zu Hohlkörpern in Form von Kästen, Schachteln, Kartons od. dgl. auffaltbar sind, sind hinlänglich bekannt und mit unterschiedlichsten Formen und Größen in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Bekannt ist dabei auch, die aufgefalteten Hohlkörper boden- und deckelseitig aus zu den Kartongenzuschnitten gehörenden Boden- und Deckellaschen zu bilden oder aus separaten, schalenartig ebenfalls gefalteten Verschlußelementen.
- In der Regel dienen dabei derartige Gebinde lediglich zu Verpackungs-, Transport- und Lagerzwecken, wobei es jedoch je nach Darbietungs- und Gestaltungsanspruch des jeweiligen Geschäftes oder Supermarktes zuweilen auch üblich ist, die mit Waren gefüllten Kartonagen einfach geöffnet an geeigneter Stelle für den Kundenzugriff im Geschäft oder Markt zu plazieren.
- Eine derartige, gewissermaßen anspruchslose Angebotsform ist für etwas anspruchsvollere Ware, die, wie dies in der Regel bspw. auch für Schirme zutrifft, selbst nicht verpackt ist, weniger geeignet bzw. wird als nicht geeignet empfunden, obgleich es sich bei Schirmangeboten in Supermärkten in der Regel um Schirme auf Niedrigpreisniveau handelt. Gerade mit Rücksicht darauf wird aber seitens des Endverkäufers Wert darauf gelegt, solche in der Regel Sonderangebotsware nicht in den vorhandenen Warenangebotsregalen unterbringen zu müssen und auch darauf, solche Warenzulieferungen möglichst komplikationslos handhaben und aufstellen zu können.
- Mit Rücksicht auf diese, insbesondere für den Supermarktbereich geltende Situation liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde zu schaffen, daß sowohl dem Verpackungserfordernis als auch einer gefälligen Darbietungsform genügt, verbunden mit der Maßgabe, den Verpackungsaufwand mit Rücksicht auf eine Einwegnutzung so gering wie möglich zu gestalten und die Verpackung gleichzeitig als gefälliges Angebots- bzw. Darbietungselement nutzen zu können.
- Diese Aufgabe ist mit einem Verpackungs- und Angebots- bzw. Darbietungsgebinde nach der Neuerung dadurch gelöst, daß öffnungsseitig oben an der aufrechtstehenden Kastenform eine dem Öffnungsquerschnitt der Kastenform entsprechende, mit einer Einstecklasche versehene und in die Ebene des Öffnungsquerschnittes umfaltbare, erste Verschlußlasche angeordnet ist, der zwei quer dazu in oder angenähert in die Ebene des Öffnungsquerschnittes umfaltbare weitere Verschlußlaschen zugeordnet sind, wobei die beiden weiteren, im Vergleich zur ersten Verschlußlasche flächenkleineren Verschlußlaschen mit Verbindungselementen für die erste Verschlußlasche versehen sind.
- Bei diesem Gebinde handelt es sich praktisch um einen ganz normalen Verpackunskarton, bei dem allerdings die Verschlußlaschen auf der die Kastenöffnung bilden sollenden Seite eine besondere Gestaltung dahingehend erfahren haben, daß diese im geöffneten Zustand und bei aufrechtstehender Kastenform eine einladende und attraktive Sicht- und Zugriffsöffnung für die im Gebinde stehenden Schirme darstellen, wobei zudem die aufrecht stehende erste Verschlußlasche ausreichend Fläsche bietet, um darauf bspw. Hersteller-, Waren- und Preisinformationen oder sonstige Werbeaussagen unterbringen zu können.
- Eine zweite, davon unabhängige Lösung wird noch näher erläutert, mit der ebenfalls, wie mit der ersten Lösung, die Forderungen gemäß Aufgabe erfüllt sind.
- Zum Einen dienen die beiden Gebinde im geschlossenen Zustand sowohl der Verpackung und Lagerung als auch der unmittelbaren Aufstellung bspw. in einem Supermarkt, wobei zum Anderen Letzteres mit keinerlei besonderen Umständen verbunden ist, was noch näher erläutert wird.
- In beiden Fällen stehen die normal großen Schirme mit ihren Griffen geordnet und Sicht – und zugriffsbereit in der Kartonagenöffnung, wobei mit einer besonderen aber gleichermaßen einfachen Weiterbildung dafür gesorgt werden kann, daß die Schirme oder sonstige längliche Gegenstände in der Höhe gestaffelt und damit noch günstiger dargeboten werden können. Dies ist einfach dadurch zu erreichen, daß innen auf dem Boden der Kastenform ein dem Querschnitt der Kastenform angepaßte, im Einzelnen noch näher zu erläuternder Einsatz in Form eines Schrägsockels angeordnet wird, bei dem es sich ebenfalls um eine auffaltbaren Kartonagenzuschnitt handelt, der im gefalteten bzw. ausgeflachten Zustand dem Gebinde beigepackt ist. Bei diesem Einsatz handelt es sich
- Das neuartige Verpackungs- und Angebotsgebinde wird nachfolgend einschließlich seiner vorteilhaften Weiterbildungen und Ausführungsformen anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigt
-
1 ,2 perspektivisch und von vorn gesehen zwei Ausführungsformen des Gebindes; -
3 den zm Gebinde gemäß2 gehörenden Kartonagenzuschnitt; -
4 den zum Gebinde gemäß6 gehörenden Kartonagenzuschnitt; -
5 perspektivisch einen in die Gebinde bodenseitig einsetzbaren Schrägsockel und -
6 perspektivisch eine weitere Ausführungsform des Gebindes. - Das Verpackungs- und Angebotsgebinde besteht nach wie vor und in bekannter Weise aus einem zu einer aufrechtstehenden Kastenform KF aufgefalteten Kartonagenzuschnitt Z mit boden- und öffnungsseitig zueinander und übereinander umfaltbaren Verschlußlaschen.
- Bezüglich der ersten Lösung wird auf die
1 ,2 verwiesen, für die wesentlich ist, daß öffnungsseitig oben an der aufrechtstehenden Kastenform KF eine dem Öffnungsquerschnitt Q der Kastenform KF entsprechende, mit einer Einstecklasche2 versehene und in die Ebene E des Öffnungsquerschnittes Q umfaltbare, erste Verschlußlasche1 angeordnet ist. Dieser Verschlußlasche sind zwei quer dazu in oder angenähert in die Ebene E des Öffnungsquerschnittes umfaltbare weitere Verschlußlaschen3 zugeordnet, wobei die beiden weiteren, im vergleich zur ersten Verschlußlasche1 flächenkleineren Verschlußlaschen3 mit Verbindungselementen4 für die erste Verschlußlasche1 versehen. - Bei der Ausführungsform nach
1 sind die in Schließstellung gegeneinander gerichteten Randkanten5 der beiden weiteren Verschlußlaschen3 , von der Anlenkseite6 der ersten Verschlußlasche1 ausgehend, stufenartig abfallend zugeschnitten, haben also die Form von spitzwinkligen Dreiecken. - Bei der Ausführungsforn nach
2 sind demgegenüber die Randkanten5 der Verschlußlaschen3 , von der Anlenkseite6 der ersten Verschlußlasche1 ausgehend, abfallend geneigt zugeschnitten. - Im ausgeflacht in
3 dargestellten Kartonagenzuschnitt sind die Schrägzuschnitte der Laschen3 nur strichpunktiert mit angedeutet. - Entgegen der Darstellung in
3 können die die Laschen3 bildenden Dreicke auch größer bemessen sein, d.h., deren der Lasche1 benachbarten Schnittkanten3' können auch länger wie dargestellt bemessen werden, und für den Stufenzuschnitt gilt, abgesehen von einer gegf. vorzusehenden größeren Stufenzahl, das Gleiche. - Um die große erste Verschlußlasche
1 in Schließstellung über den vorher eingefalteten Verschlußlaschen3 zu halten, ist in der Lasche1 ein Schlitz18 vorgesehen und im Zuschnittsteil19 , der die Vorderwand der Kastenform KF bildet, ist eine zum Schlitz18 passende, kleine Einstecklasche20 vorgesehen. - Um die Verschlußlaschen
1 ,3 im hochgestellten, d.h. geöffneten Zustand, wie in1 dargestellt, zu halten, wäre es natürlich möglich, diese gegeneinander mit Klebestreifen oder sonstigen geeigneten Mitteln zu fixieren. Bevorzugt werden aber am Zuschnitt gemäß3 , wie gestrichelt und punktiert angedeutet, an den Verschlußlaschen3 Verbindungselemente4 , wie bspw. dargesestellt, mit berücksichtigt, deren Enden4' nach Umfalten und Querfalten in Schlitze4" eingesteckt werden. - Auf diese Weise ist das mit Waren, d.h., insbesondere mit Schirmen gefüllt angelieferte Verpackungsgebinde lediglich an Ort und Stelle senkrecht aufzustellen, und die Verschlußlaschen
1 ,3 sind zu öffnen, aufzurichten und wie beschrieben zu fixieren, um die Verpackungskartonage zur Angebotskartonage werden zu lassen. - Um dabei auch die darin befindlichen Schirme selbst an diese besondere Öffnungsgestaltung anzupassen, ist ferner vorteilhaft vorgesehen, innen auf dem Boden
7 der Kastenform KF ein dem Querschnitt der Kastenform KF angepaßter Einsatz8 in Form eines hier so genannzen Schrägsockels9 anzuordnen und gegf. auf diesen ein den Innenraum der Kastenform KF gliedernder Raumteiler10 aufzusetzen. - Ein solcher Schrägsockel
9 ist zusammen mit dem Raumteiler10 in5 dargestellt. Beim Schrägsockel9 handelt es sich ebenfalls um eine entsprechend zugeschnittene Faltkartonage und beim Raumteiler10 um zusammensteckbare, ausreichend steife Kartonagenblätter, wie sie bspw. auch bei Flaschenverpackungen in Umkartons eingesetzt werden. - Ein solcher Raumteiler
10 muß sich im vorliegenden Fall keineswegs bis nach oben in den Öffnungsquerschnitt der Kastenform KF erstrecken, da dieser im Grunde im wesentlichen nur dazu zu dienen hat, daß die unteren Enden der eingestellten Schirme nicht zur tiefsten Stelle des Sockels9 zusammenrutschen. - Es genügt also auch eine Höhe des Raumteilers
10 von bspw. nur einigen Zentimetern, um die Schirmspitzen in gleichmäßig verteilter Position auf dem Sockel zu halten. - Sowohl der in noch nicht aufgefalteten Zustand befindliche Schrägsockel
9 als auch der noch nicht zusammengesteckte bzw. noch nicht aufgespreizte Raumteiler10 befinden sich bei Anlieferung des Verpackungsgebindes als Beipack mit in der geschlossenen Kastenform KF. - Die gleiche attraktive Angebotsform ist auch mit der in
6 dargestellten Kastenform KF erreichbar, bei der diese, in Seitenansicht gesehen, in Bezug auf die bodenseitige, horizontale Bodenfläche11 schräg verlaufend angeordnet ist, wobei auch bei dieser innen auf der Bodenfläche11 ein Schrägsockel9 , wie vorbeschrieben, mit Raumteiler10 angeordnet werden kann. - Sofern hierbei der Verschluß der Kastenform KF nicht durch einen aufsteckbaren Deckel
17 , wie in6 oben bspw. dargestellt, erfolgt, sondern ebenfalls durch Verschlußlaschen13 ,14 gemäß Zuschnittsdarstellung in4 , so sind die Faltlinien12 aller öffnungsseitigen Verschlußlaschen13 ,14 vorteilhaft mit Abreißerleichterungen15 versehen, um diese Laschen13 ,14 nach Öffnung einfach abreißen zu können.
Claims (11)
- Verpackungs- und Angebotsgebinde, insbesondere für Schirme oder formähnliche Waren, bestehend aus einem zu einer aufrechtstehenden Kastenform (KF) aufgefalteten Kartonagenzuschnitt (Z) mit Boden- und öffnungsseitig zueinander und übereinander umfaltbaren Verschlußlaschen, dadurch gekennzeichnet, daß öffnungsseitig oben an der aufrechtstehenden Kastenform (KF) eine dem Öffnungsquerschnitt (Q) der Kastenform (KF) entsprechende, mit einer Einstecklasche (
2 ) versehene und in die Ebene (E) des Öffnungsquerschnittes (Q) umfaltbare, erste Verschlußlasche (1 ) angeordnet ist, der zwei quer dazu in oder angenähert in die Ebene (E) des Öffnungsquerschnittes umfaltbare weitere Verschlußlaschen (3 ) zugeordnet sind, wobei die beiden weiteren, im Vergleich zur ersten Verschlußlasche (1 ) flächenkleineren Verschlußlaschen (3 ) mit Verbindungselementen (4 ) für die erste Verschlußlasche (1 ) versehen sind. - Gebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Schließstellung gegeneinander gerichteten Randkanten (
5 ) der beiden weiteren Verschlußlaschen (3 ), von der Anlenkseite (6 ) der ersten Verschlußlasche (1 ) ausgehend, stufenartig abfallend zugeschnitten sind. - Gebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Schließstellung gegeneinander ferichteten Randkanten (
5 ) der beiden weiteren Verschlußlaschen (3 ), von der Anlenkseite (6 ) der ersten Verschlußlasche (1 ) ausgehend, abfallend geneigt zugeschnitten sind. - Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß innen auf dem Boden (
7 ) der Kastenform (KF) ein dem Querschnitt der Kastenform (KF) angepaßter Einsatz (8 ) in Form eines Schrägsockels (9 ) angeordnet ist. - Gebinde nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Schrägsockel (
9 ) ein den Innenraum der Kastenform (KF) gliedernder Raumteiler (10 ) angeordnet ist. - Verpackungs- und Angebotsgebinde, insbesondere für Schirme oder formähnliche Waren, bestehend aus einem zu einer aufrechtstehenden Kastenform (KF) aufgefalteten Kartonagenzuschnitt (Z) mit bodenseitig zueinander und übereinander umfaltbaren Verschlußlaschen und einem öffnungsseitigen Verschluß, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsebene (E) der Kastenform (KF), in Seitenansicht gesehen, in Bezug auf die bodenseitige, horizontale Bodenfläche (
11 ) schräg verlaufend angeordnet ist. - Gebinde nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß innen auf der Bodenfläche (
11 ) der Kastenform (KF) ein dem Querschnitt der Kastenform (KF) angepaßter Einsatz (8 ) in Form eines Schrägsockels (9 ) angeordnet ist. - Gebinde nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Schrägsockel (
9 ) ein den Innenraum der Kastenform (KF) gliedernder Raumteiler (10 ) angeordnet ist. - Gebinde nach einem der Ansprüche 6 bis B. dadurch gekennzeichnet, daß der öffnungsseitige Verschluß ebenfalls aus Verschlußlaschen (
13 ,14 ) gebildet ist. - Gebinde nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlinien (
12 ) aller öffnungsseitigen Verschlußlaschen (13 .14 ) mit Abreißerleichterungen (15 ) versehen sind. - Gebinde nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der öffnungsseitige Verschluß aus aus einem auf den schräg erstreckten Öffnungsrand (
16 ) der Kastenform (KF) aufsteckbaren Deckel (17 ) gebildet ist.
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2004
- 2004-04-10 DE DE200420005697 patent/DE202004005697U1/de not_active Expired - Lifetime
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