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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation
von Waren, das aus einem flächigen
Material, wie beispielsweise Karton oder Wellpappe, hergestellt
ist. Derartige Vorrichtungen, die auch als Verkaufsdisplays oder
Präsentationsaufsteller
bezeichnet werden, sind in großer
Vielfalt bekannt. Sie dienen dazu, insbesondere in Verkaufsräumen des
Einzelhandels dem Kunden angebotene Waren auf ansprechende und zugängliche Weise
zu präsentieren.
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Im
allgemeinen sind Verkaufsdisplays so gestaltet, dass aus der Versandverpackung
der Ware nach Anweisung des Waren- oder Verpackungsherstellers eine
Vorrichtung geschaffen wird, die geeignet ist, dem Kunden die Waren
optisch zu präsentieren
und es ihm gleichzeitig zu ermöglichen,
die Ware zu entnehmen. Diese Umwandlung der Versandverpackung zu
einem Verkaufsdisplay erfolgt beispielsweise durch Abtrennen vorgestanzter
oder perforierter Verpackungsteile oder durch Zusammenstecken einzelner
Verpackungsteile. Zur Steigerung der Kundenaufmerksamkeit enthalten
einige Typen von Verkaufsdisplays Aufsätze, die mit Werbeaufdrucken versehen
sein können
und die allgemein als Topper bezeichnet werden.
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Die
beschriebenen Verkaufsdisplays ersetzen die üblicherweise zur Warenpräsentation
verwendeten Verkaufsregale, so dass im Einzelhandel Zeit und Arbeitskraft
für das
Auspacken und Einsortieren der Waren in solche Verkaufsregale eingespart werden
kann. Insbesondere in so genannten Cash&Carry-Märkten wie Großverbraucher-,
Elektronik- und Heimwerkermärkten
mit hohem Warendurchsatz hat es sich bewährt, die Waren, die bereits in
derartigen Verkaufsdisplays verpackt und in größerer Stückzahl auf Paletten angeordnet
angeliefert werden, in den Verkaufsräumen für die Kunden zugänglich abzustellen
und, nachdem eine Palette nach und nach geleert wurde, nur noch
die Palette mit dem verbliebenen Verpackungsmaterial gegen eine
neue Palette mit neuen Waren auszutauschen.
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Aus
der
DE 299 21 986
U1 ist beispielsweise eine Einrichtung zur Verpackung,
Aufbewahrung und gebrauchsbereiten Präsentation von Gegenständen bekannt,
die im Wesentlichen aus einem Aufbewahrungskörper zur Aufnahme von Büchern, Gläsern oder Ähnlichem
besteht. Die vordere Seitenplatte dieses Aufbewahrungskörpers weist
eine nach innen rückspringende Öffnung oder
Aussparung auf, die der Aufnahme des oder der Gegenstände dient.
Ausgehend von dieser Aussparung sind zwischen Vorder- und Rückseite
des Aufbewahrungskörpers
Führungsmittel
für die
Gegenstände
vorgesehen. Die Rückseite
weist eine Rückwandverstärkung auf,
an der Mittel zum horizontalen Befestigen der Einrichtung vorgesehen
sind. Diese Einrichtung hat den Nachteil, dass sie nicht frei aufstellbar
ist, sondern horizontal an einer Wand oder einem Gestell befestigt
werden muss. Darüber
hinaus ist die Einrichtung nicht zur Präsentation von ausladenden und
schwereren Gegenständen
geeignet, da solche in einer Öffnung
nicht ausreichend sicher befestigt werden könnten.
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Aus
der
DE 198 40 812
A1 ist ferner eine Verpackung zur Aufbewahrung und Präsentation
von Gegenständen
bekannt geworden, die aus einem Unterteil und einem Deckelteil besteht.
Das Unterteil weist eine Bodenwand und ein daran angeformtes Seitenwandteil
auf, die eine Öffnung
und einen Raum zur Aufnahme eines Gegenstandes umschließen. Das
Deckelteil weist eine Deckelwand auf, welche die Öffnung überdeckt.
Bei geöffneter
Verpackung ist das Deckelteil von der der Öffnung abgewandten Seite der
Bodenseite her so auf die Bodenwand aufsetzbar, dass das Seitenteil
in einen in der Bodenwand befindlichen Schlitz und in den Raum derart
eingreift, dass die Deckelwand auf der Bodenwand aufliegt.
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Das
Deckelteil ist in dieser Lage aus den Schlitzen teilweise herausziehbar,
so dass die Deckelwand schräg
zur Bodenwand verläuft
und das Deckelteil als Ständerteil
für das
Unterteil dient. Die Verpackung ist also aufstellbar, wobei das
Deckelteil, das bei der Aufbewahrung bzw. dem Transport die Verpackung
verschließt,
bei geöffneter
Verpackung als Ständerteil
dient. Hierdurch wird eine Präsentation
des in der Verpackung befindlichen und nunmehr sichtbaren Gegenstandes
möglich.
Diese Verpackung ist zwar frei aufstellbar, hat aber den Nachteil, dass
hiermit nur Waren bzw. Gegenstände
präsentiert
werden können,
die flächig
in der Verpackung liegen. Eine auffällige Präsentation von ausladenden Gegenständen ist
aber auch mit dieser Verpackung nicht möglich.
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Es
werden aber in vielen Geschäften,
beispielsweise großen
Baumärkten,
regelmäßig so genannte
Aktionsprodukte vertrieben, d. h. Waren, die nur vorübergehend
im Angebot sind. Damit diese Waren, beispielsweise WC-Sitze oder ähnliches,
auffällig
präsentiert
und von den Kunden begutachtet werden können, werden solche Aktionsprodukte
bisher häufig
auf speziellen Ständern
unverpackt präsentiert.
Diese Ständer
müssen
dabei separat bereitgestellt werden, wobei sie häufig extra zu diesem Zweck
hergestellt werden müssen.
Bei ausladenden und schwereren Waren muss darüber hinaus die Konstruktion
sehr stabil ausgebildet sein, was zu sehr hohen Kosten führt, zumal
die Ständer
häufig nur
einmal benutzt werden.
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Zur
Lösung
dieser Probleme ist aus
DE
102 02 046 A1 eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation
von Gegenständen
aller Art mit einem Behälter
zum Aufnehmen zumindest eines Gegenstandes und mindestens einer
Befestigungsvorrichtung zur sichtbaren Befestigung des Gegenstandes bekannt,
bei der mindestens an einer innen liegenden Fläche des Behälters zumindest eine Halterung zum
Anbringen der Befestigungsvorrichtung angeordnet ist. Der Behälter kann
beispielsweise aus Pappe, Holz und/oder Kunststoff, die Befestigungsvorrichtung
aus Kunststoff, Holz und/oder Leichtmetall und die Halterung aus
Pappe, Holz und/oder Kunststoff bestehen. Insgesamt soll eine leichte,
aber dennoch stabile Vorrichtung zur Verfügung gestellt werden.
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Nachteilig
an der vorgeschlagenen Lösung ist
insbesondere, dass ein Materialmix in Kauf genommen wird, um den
Zielkonflikt zwischen geringem Gewicht und hoher Stabilität zu lösen, der
jedoch zu einem verhältnismäßig hohen
Aufwand bei der Entsorgung der nicht mehr benötigten Vorrichtung führt. Die
Erfahrung zeigt, dass eine entgegen der beschriebenen Erfindung
vorgenommene Ausführung
der Befestigungsvorrichtung aus Karton oder Pappe nicht die notwendige
Festigkeit aufweist, um schwerere Waren daran anzubringen und die
mit der Betätigung
durch Kunden verbundenen Belastungen dauerhaft zu ertragen.
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Eine
Lösung
dieses Problems wird in
EP
08 68 873 A1 vorgeschlagen. Das erfindungsgemäße Verkaufsdisplay
umfasst zwei aufrecht stehende Wände
aus Karton oder Pappe und Stützen
aus dem gleichen Werkstoff, die sich zwischen den Wänden erstrecken
und mit diesen verbindbar sind. Die Anordnung der Stützen ist
jedoch hinderlich bei der Entnahme von Waren, die zwischen den Wänden gelagert
sind. Überdies
dürfte
es problematisch sein, die beschriebenen Stützen zur Lagerung relativ schwerer
Artikel zu verwenden, insbesondere, wenn bei der Betätigung der
Ware durch Kunden dynamische Lasten auftreten.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, die bestehenden Nachteile zu vermeiden
und eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Waren zur Verfügung zu
stellen, die einen sicheren Transport und eine sichere Aufbewahrung
sowie eine auffällige
Präsentation
der Gegenstände
ermöglicht,
die vollständig
aus Karton oder Pappe gefertigt und somit leicht zu entsorgen ist und
die eine ausreichende Festigkeit zur Aufnahme dynamischer Lasten
aufweist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe gelöst durch
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Aufbewahrung und Präsentation
von Verkaufsartikeln umfasst einen aus einem Kartonzuschnitt gefertigten, im
wesentlichen quaderförmigen,
nach oben offenen Behälter
zur Lagerung mindestens eines Verkaufsartikels und mindestens ein
aus einem Kartonzuschnitt gefertigtes Präsentationselement zur Aufnahme
mindestens eines Verkaufsartikels und zur sichtbaren Anordnung desselben
oberhalb des Behälters.
Der Behälter
umfasst daher zumindest vier Wände,
nämlich
eine Vorderwand, eine Rückwand
und zwei Seitenwände.
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Das
Präsentationselement
und der Behälter weisen
im Wesentlichen die gleiche Breite auf, so dass das Präsentationselement
oberhalb des Behälters
so angeordnet werden kann, dass die vom Gewicht des Präsentationselements
und des oder der daran angebrachten Verkaufsartikel verursachte
Last in die Wände
des Behälters
geleitet wird. Das Präsentationselement
und der Behälter
weisen korrespondierende Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung
auf, so dass das Präsentationselement
den Behälter überragt,
wenn es auf den Behälter
aufgesteckt ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung besteht
vollständig
aus Karton oder Pappe, beispielsweise Wellpappe, und ist daher problemlos
zu entsorgen bzw. dem Recycling zuführbar. Darüber hinaus ermöglicht die
Vorrichtung die auffällige
Präsentation
auch relativ schwerer Waren sowie die Funktionsprüfung durch
den Kunden. Beispielsweise kann der Deckel eines am Präsentationselement
befestigten WC-Sitzes hochgeklappt werden, die Tür eines Spiegelschranks geöffnet werden
usw., wobei die Vorrichtung stabil genug ist, die dabei auftretenden
dynamischen Lasten aufzunehmen.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Präsentationselement ein durch
Falten erhaltener Hohlkörper,
der Öffnungen
zur Aufnahme von Befestigungsmitteln eines Verkaufsartikels aufweist.
Es hat sich gezeigt, dass diese Ausführungsform sich beispielsweise
zur Präsentation
von WC-Sitzen und ähnlichen
Artikeln, aber auch Elektrogeräten
eignet. Dabei können
die Befestigungsmittel entweder zum Verkaufsartikel gehören, wie
es sich beispielsweise bei WC-Sitzen anbietet, oder separate Teile,
beispielsweise Schrauben, Haken oder Gurte sein.
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In
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Präsentationselement
ein durch Falten erhaltener, einseitig offener Karton. Diese Ausführungsform
eignet sich insbesondere zur Präsentation großvolumiger
Waren, wie beispielsweise Spiegelschränke. Die Ware wird in das Präsentationselement
gestellt, so dass es darin wie in einem Regalfach untergebracht
ist. Dabei ist zumindest die Front des Verkaufsartikels frei zugänglich.
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Das
Präsentationselement
kann jedoch abhängig
von der zu präsentierenden
Ware auch anders gestaltet sein, um eine optimale Präsentation
zu gewährleisten,
ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen.
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Die
korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung
umfassen vorteilhaft mindestens einen ersten Schlitz und eine in
den ersten Schlitz einführbare
erste Lasche. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, welches
Verbindungsmittel dem Behälter
und welches dem Präsentationselement
zugeordnet ist. In den meisten Fällen
wird es jedoch sinnvoll sein, die erste Lasche am Präsentationselement
und den ersten Schlitz am Behälter
vorzusehen.
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Weiter
vorteilhaft ist der erste Schlitz in einer am oberen Rand einer
Seitenwand des Behälters vorgesehenen,
in eine horizontale Position schwenkbaren zweiten Lasche angeordnet
und die erste Lasche an der Unterseite des Präsentationselements so angeordnet,
dass sie das Präsentationselement vertikal
nach unten überragt,
so dass die erste Lasche in den ersten Schlitz der zweiten Lasche
einführbar
ist.
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Alternativ
oder zusätzlich
umfassen die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung
mindestens eine Ecke des Präsentationselements
und eine die Ecke abstützende
Konsole, wobei die Konsole dadurch gebildet ist, dass ein Kantenbereich
einer durch eine Seitenwand und die Rückwand des Behälters gebildeten
vertikalen Kante unterhalb eines dort horizontal angeordneten zweiten Schlitzes
in das Innere des Behälters
gedrückt
ist.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung weist das Präsentationselement eine geringfügig geringere
Breite als der Behälter
auf und die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung
sind so angeordnet, dass mindestens eine Wand des Behälters den
unteren Bereich des Präsentationselements überlappt.
Hierdurch wird die richtige Position des Präsentationselements relativ zum
Behälter
eindeutig definiert und die Verbindung zwischen beiden stabilisiert.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Präsentationselement
mindestens eine dritte Lasche auf, die so angeordnet ist, dass sie über den
oberen Rand mindestens einer wand des Behälters greift. Indem der obere
Rand einer Wand auf diese weise zwischen dem Präsentationselement und der dritten
Lasche gehalten wird, erhöht
sich nochmals die Stabilität
der Steckverbindung, so dass ein Verrutschen des Präsentationselements
relativ zum Behälter
vermieden wird.
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Die
beschriebenen Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung können aus
den Kartonzuschnitten von Präsentationselement
und Behälter ohne
Verwendung weiterer direkt hergestellt werden, so dass die gesamte
Vorrichtung aus einem Material herstellbar ist. Dadurch wird die
Entsorgung der Vorrichtung wesentlich erleichtert. Zugleich bietet
die Vorrichtung bei geringem Ei gengewicht eine hohe Stabilität und ermöglicht die
auffällige
Präsentation der
Ware, wobei auch dynamische Lasten problemlos aufgenommen werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen
näher erläutert. Dabei
zeigen
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1 Detailzeichnungen zu Merkmalen der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung für WC-Sitze,
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3 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung für Spiegelschränke.
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In 1 sind Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung
einzeln dargestellt.
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In 1A ist
ein im Wesentlichen quaderförmiger,
nach oben offener Behälter 1 zur
Lagerung mindestens eines Verkaufsartikels 3 dargestellt,
der vier Wände,
nämlich
eine Vorderwand 11, eine Rückwand 13 und zwei
Seitenwände 12 aufweist.
Die Vorderwand 11 weist eine Perforation auf, die es ermöglicht,
einen Bereich der Vorderwand 11 in Richtung der Pfeile
herauszubrechen, um die Entnahme von Verkaufsartikeln 3 zu
erleichtern. Die Rückwand 13 sowie
die daran angrenzenden Bereiche der Seitenwände 12 sind höher ausgeführt als
die Seitenwände 12 selbst
und die Vorderwand 11 des Behälters 1. Der Behälter 1 weist
am oberen Rand jeder Seitenwand 12 je eine in eine horizontale
Position schwenkbare zweite Lasche 14 mit je einem ersten
Schlitz 15 auf, der zur Aufnahme einer ersten Lasche 21 eines Präsentationselements 2 ausgebildet
ist.
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Zusätzlich ist,
wie in 1B dargestellt, an den Kanten 18,
die die Rückwand 13 mit
den Seitenwänden 12 bildet,
je eine Konsole 17 zur Abstützung einer Ecke 22 des
Präsentationselements 2 vorgesehen.
Die Konsolen 17 sind in das Innere des Behälters 1 gedrückte Kantenbereiche
unterhalb je eines im Kantenbereich horizontal angeordneten zweiten Schlitzes 16.
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In 1C ist
das Präsentationselement 2 zur Aufnahme
mindestens eines Verkaufsartikels 3 und zur sichtbaren
Anordnung desselben oberhalb des Behälters 1 dargestellt.
Das Präsentationselement 2 ist
ein durch Falten erhaltener Hohlkörper, der Öffnungen 24 zur Aufnahme
von Befestigungsmitteln 31 eines WC-Sitzes 3 aufweist. Das Präsentationselement 2 weist
an seiner Unterseite beidseitig je eine erste Lasche 21 zur
Verbindung mit den ersten Schlitzen 15 der zweiten Laschen 14 des
Behälters 1 auf.
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1D zeigt
die Rückseite
des Präsentationselements 2.
Die Befestigungselemente 31 des WC-Sitzes 3 ragen
durch die Öffnungen 24 des
Präsentationselements 2 und
sind dort verschraubt. Auf der Rückseite
des Präsentationselements 2 ist
weiterhin eine dritte Lasche 23 so angeordnet, dass sie über den
oberen Rand der Rückwand 13 des
Behälters 1 greift,
wenn das Präsentationselement 2,
wie in 1E dargestellt, auf den Behälter 1 aufgesteckt ist.
Dadurch wird ein Verrutschen des Präsentationselements 2 relativ
zum Behälter 1 wirksam
vermieden.
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Aus 1E ist
weiter ersichtlich, dass das Präsentationselement 2 und
der Behälter 1 im
Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen, so dass das Präsentationselement 2 oberhalb
des Behälters 1 so angeordnet
werden kann, dass die vom Gewicht des Präsentationselements 2 und
des oder der daran angebrachten Verkaufsartikel 3 verursachte
Last in die Wände
des Behälters 1 geleitet
wird.
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Die
korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung
von Präsentationselement 2 und
Behälter 1 greifen
ineinander ein, so dass das Präsentationselement 2 den
Behälter 1 überragt.
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In 2 ist
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Aufbewahrung und Präsentation
von WC-Sitzen 3 dargestellt. Ein Behälter 1 aus Wellpappe
enthält
in gestapelter Anordnung eine Mehrzahl einzeln verpackter WC-Sitze 3.
Der Behälter 1 ist
im Wesentli chen quaderförmig,
ist nach oben offen und weist in seiner Vorderwand 11 eine
Ausnehmung zur leichteren Entnahme der gestapelten Ware auf. Die Ausnehmung
entsteht durch Herausbrechen eines vorgestanzten Bereichs aus der
im Lieferzustand zum Schutz der im Behälter gelagerten Verkaufsartikel
geschlossenen Vorderwand 11 des Behälters 1.
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Das
Präsentationselement 2 ist
aus einem Kartonzuschnitt zu einem prismatischen Hohlkörper gefaltet.
Die trapezförmigen
Grundflächen
des Prismas stellen dabei die seitlichen Wände des Präsentationselements 2 dar.
Das Präsentationselement 2 und
der Behälter 1 sind
durch eine Steckverbindung so miteinander verbunden, dass das Präsentationselement 2 den
Behälter 1 überragt.
Hierzu weisen das Präsentationselement 2 und
der Behälter 1 korrespondierende
Mittel zur Herstellung der Steckverbindung auf. Diese korrespondierenden
Mittel sind an der Unterseite des Präsentationselements 2 vorgesehene
erste Laschen 21 und an den beiden Seitenwänden 12 des
Behälters 1 vorgesehene
zweite Laschen 14, die je einen ersten Schlitz 15 enthalten,
in die die ersten Laschen 21 des Präsentationselements 2 eingeführt sind.
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Die
hinteren unteren Ecken 22 des Präsentationselements 2 sind
durch je eine Konsole 17 abgestützt, die durch Eindrücken eines
Bereichs der durch eine Seitenwand 12 und die Rückwand 13 des
Behälters 1 gebildeten
vertikalen Kante 18 gebildet sind. Hierzu ist in den beiden
Kanten 18 je ein zweiter Schlitz 16 horizontal
angeordnet.
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Weiterhin
weist das Präsentationselement 2 (in
der Figur nicht sichtbare) Öffnungen 24 zur
Aufnahme von Befestigungsmitteln 31 des Verkaufsartikels 3 auf.
Im vorliegenden Fall ist der WC-Sitz 3 mit seinen
Befestigungsschrauben 31 an diesen Öffnungen 24 befestigt.
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Die
Breite des Präsentationselements 2 entspricht
im Wesentlichen der des Behälters 1,
ist jedoch geringfügig
kleiner. Die Rückwand 13 des
Behälters 1 sowie
die kantennahen Bereiche der beiden Seitenwände 12 sind höher ausgeführt als
die Seitenwände 12 und
die Vorderwand 11 des Behälters 1. Das Präsentationselement 2 wird
daher von diesen erhöhten
Bereichen der Rückwand 13 und
der beiden Seitenwände 12 eingefasst,
so dass die Rückwand 13 des
Behälters 1 den
unteren Bereich des Präsentationselements 2 überlappt.
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Das
Präsentationselement 2 weist
an seiner Rückseite
darüber
hinaus eine dritte Lasche 23 auf, die senkrecht vom Präsentationselement 2 absteht und über den
erhöhten
Teil der Rückwand 13 des
Behälters 1 greift,
um die Stabilität
der Steckverbindung zu erhöhen.
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In 3 ist
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Aufbewahrung und Präsentation
von Spiegelschränken 3 dargestellt,
die auf einer Standardpalette steht. Die Vorrichtung unterscheidet
sich von der in 2 dargestellten nur durch die
Gestaltung des Präsentationselements 2.
Im Ausführungsbeispiel
ist das Präsentationselement 2 ein
durch Falten erhaltener, einseitig offener Karton, in dem die Ware
wie in einem Regalfach untergebracht ist. Dabei ist die Front des
Verkaufsartikels 3, hier eines Spiegelschranks, frei zugänglich.
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- 1
- Behälter
- 11
- Vorderwand
- 12
- Seitenwand
- 13
- Rückwand
- 14
- zweite
Lasche
- 15
- erster
Schlitz
- 16
- zweiter
Schlitz
- 17
- Konsole
- 18
- Kante
- 2
- Präsentationselement
- 21
- erste
Lasche
- 22
- Ecke
- 23
- dritte
Lasche
- 24
- Öffnung
- 3
- Verkaufsartikel
- 31
- Befestigungsmittel