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DE202006000111U1 - Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Verkaufsartikeln - Google Patents

Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Verkaufsartikeln Download PDF

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DE202006000111U1
DE202006000111U1 DE200620000111 DE202006000111U DE202006000111U1 DE 202006000111 U1 DE202006000111 U1 DE 202006000111U1 DE 200620000111 DE200620000111 DE 200620000111 DE 202006000111 U DE202006000111 U DE 202006000111U DE 202006000111 U1 DE202006000111 U1 DE 202006000111U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • A47F5/11Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/52External stands or display elements for contents
    • B65D5/526Containers with means for displaying items at different heights

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Abstract

Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Verkaufsartikeln (3) mit einem aus einem Kartonzuschnitt gefertigten, im wesentlichen quaderförmigen, nach oben offenen Behälter (1) zur Lagerung mindestens eines Verkaufsartikels (3) und mindestens einem aus einem Kartonzuschnitt gefertigten Präsentationselement (2) zur Aufnahme mindestens eines Verkaufsartikels (3) und zur sichtbaren Anordnung desselben oberhalb des Behälters (1), wobei das Präsentationselement (2) und der Behälter (1) annähernd die gleiche Breite aufweisen und das Präsentationselement (2) und der Behälter (1) korrespondierende Mittel (15,21,17,24) zur Herstellung einer Steckverbindung aufweisen, so dass das Präsentationselement (2) den Behälter (1) überragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Waren, das aus einem flächigen Material, wie beispielsweise Karton oder Wellpappe, hergestellt ist. Derartige Vorrichtungen, die auch als Verkaufsdisplays oder Präsentationsaufsteller bezeichnet werden, sind in großer Vielfalt bekannt. Sie dienen dazu, insbesondere in Verkaufsräumen des Einzelhandels dem Kunden angebotene Waren auf ansprechende und zugängliche Weise zu präsentieren.
  • Im allgemeinen sind Verkaufsdisplays so gestaltet, dass aus der Versandverpackung der Ware nach Anweisung des Waren- oder Verpackungsherstellers eine Vorrichtung geschaffen wird, die geeignet ist, dem Kunden die Waren optisch zu präsentieren und es ihm gleichzeitig zu ermöglichen, die Ware zu entnehmen. Diese Umwandlung der Versandverpackung zu einem Verkaufsdisplay erfolgt beispielsweise durch Abtrennen vorgestanzter oder perforierter Verpackungsteile oder durch Zusammenstecken einzelner Verpackungsteile. Zur Steigerung der Kundenaufmerksamkeit enthalten einige Typen von Verkaufsdisplays Aufsätze, die mit Werbeaufdrucken versehen sein können und die allgemein als Topper bezeichnet werden.
  • Die beschriebenen Verkaufsdisplays ersetzen die üblicherweise zur Warenpräsentation verwendeten Verkaufsregale, so dass im Einzelhandel Zeit und Arbeitskraft für das Auspacken und Einsortieren der Waren in solche Verkaufsregale eingespart werden kann. Insbesondere in so genannten Cash&Carry-Märkten wie Großverbraucher-, Elektronik- und Heimwerkermärkten mit hohem Warendurchsatz hat es sich bewährt, die Waren, die bereits in derartigen Verkaufsdisplays verpackt und in größerer Stückzahl auf Paletten angeordnet angeliefert werden, in den Verkaufsräumen für die Kunden zugänglich abzustellen und, nachdem eine Palette nach und nach geleert wurde, nur noch die Palette mit dem verbliebenen Verpackungsmaterial gegen eine neue Palette mit neuen Waren auszutauschen.
  • Aus der DE 299 21 986 U1 ist beispielsweise eine Einrichtung zur Verpackung, Aufbewahrung und gebrauchsbereiten Präsentation von Gegenständen bekannt, die im Wesentlichen aus einem Aufbewahrungskörper zur Aufnahme von Büchern, Gläsern oder Ähnlichem besteht. Die vordere Seitenplatte dieses Aufbewahrungskörpers weist eine nach innen rückspringende Öffnung oder Aussparung auf, die der Aufnahme des oder der Gegenstände dient. Ausgehend von dieser Aussparung sind zwischen Vorder- und Rückseite des Aufbewahrungskörpers Führungsmittel für die Gegenstände vorgesehen. Die Rückseite weist eine Rückwandverstärkung auf, an der Mittel zum horizontalen Befestigen der Einrichtung vorgesehen sind. Diese Einrichtung hat den Nachteil, dass sie nicht frei aufstellbar ist, sondern horizontal an einer Wand oder einem Gestell befestigt werden muss. Darüber hinaus ist die Einrichtung nicht zur Präsentation von ausladenden und schwereren Gegenständen geeignet, da solche in einer Öffnung nicht ausreichend sicher befestigt werden könnten.
  • Aus der DE 198 40 812 A1 ist ferner eine Verpackung zur Aufbewahrung und Präsentation von Gegenständen bekannt geworden, die aus einem Unterteil und einem Deckelteil besteht. Das Unterteil weist eine Bodenwand und ein daran angeformtes Seitenwandteil auf, die eine Öffnung und einen Raum zur Aufnahme eines Gegenstandes umschließen. Das Deckelteil weist eine Deckelwand auf, welche die Öffnung überdeckt. Bei geöffneter Verpackung ist das Deckelteil von der der Öffnung abgewandten Seite der Bodenseite her so auf die Bodenwand aufsetzbar, dass das Seitenteil in einen in der Bodenwand befindlichen Schlitz und in den Raum derart eingreift, dass die Deckelwand auf der Bodenwand aufliegt.
  • Das Deckelteil ist in dieser Lage aus den Schlitzen teilweise herausziehbar, so dass die Deckelwand schräg zur Bodenwand verläuft und das Deckelteil als Ständerteil für das Unterteil dient. Die Verpackung ist also aufstellbar, wobei das Deckelteil, das bei der Aufbewahrung bzw. dem Transport die Verpackung verschließt, bei geöffneter Verpackung als Ständerteil dient. Hierdurch wird eine Präsentation des in der Verpackung befindlichen und nunmehr sichtbaren Gegenstandes möglich. Diese Verpackung ist zwar frei aufstellbar, hat aber den Nachteil, dass hiermit nur Waren bzw. Gegenstände präsentiert werden können, die flächig in der Verpackung liegen. Eine auffällige Präsentation von ausladenden Gegenständen ist aber auch mit dieser Verpackung nicht möglich.
  • Es werden aber in vielen Geschäften, beispielsweise großen Baumärkten, regelmäßig so genannte Aktionsprodukte vertrieben, d. h. Waren, die nur vorübergehend im Angebot sind. Damit diese Waren, beispielsweise WC-Sitze oder ähnliches, auffällig präsentiert und von den Kunden begutachtet werden können, werden solche Aktionsprodukte bisher häufig auf speziellen Ständern unverpackt präsentiert. Diese Ständer müssen dabei separat bereitgestellt werden, wobei sie häufig extra zu diesem Zweck hergestellt werden müssen. Bei ausladenden und schwereren Waren muss darüber hinaus die Konstruktion sehr stabil ausgebildet sein, was zu sehr hohen Kosten führt, zumal die Ständer häufig nur einmal benutzt werden.
  • Zur Lösung dieser Probleme ist aus DE 102 02 046 A1 eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Gegenständen aller Art mit einem Behälter zum Aufnehmen zumindest eines Gegenstandes und mindestens einer Befestigungsvorrichtung zur sichtbaren Befestigung des Gegenstandes bekannt, bei der mindestens an einer innen liegenden Fläche des Behälters zumindest eine Halterung zum Anbringen der Befestigungsvorrichtung angeordnet ist. Der Behälter kann beispielsweise aus Pappe, Holz und/oder Kunststoff, die Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, Holz und/oder Leichtmetall und die Halterung aus Pappe, Holz und/oder Kunststoff bestehen. Insgesamt soll eine leichte, aber dennoch stabile Vorrichtung zur Verfügung gestellt werden.
  • Nachteilig an der vorgeschlagenen Lösung ist insbesondere, dass ein Materialmix in Kauf genommen wird, um den Zielkonflikt zwischen geringem Gewicht und hoher Stabilität zu lösen, der jedoch zu einem verhältnismäßig hohen Aufwand bei der Entsorgung der nicht mehr benötigten Vorrichtung führt. Die Erfahrung zeigt, dass eine entgegen der beschriebenen Erfindung vorgenommene Ausführung der Befestigungsvorrichtung aus Karton oder Pappe nicht die notwendige Festigkeit aufweist, um schwerere Waren daran anzubringen und die mit der Betätigung durch Kunden verbundenen Belastungen dauerhaft zu ertragen.
  • Eine Lösung dieses Problems wird in EP 08 68 873 A1 vorgeschlagen. Das erfindungsgemäße Verkaufsdisplay umfasst zwei aufrecht stehende Wände aus Karton oder Pappe und Stützen aus dem gleichen Werkstoff, die sich zwischen den Wänden erstrecken und mit diesen verbindbar sind. Die Anordnung der Stützen ist jedoch hinderlich bei der Entnahme von Waren, die zwischen den Wänden gelagert sind. Überdies dürfte es problematisch sein, die beschriebenen Stützen zur Lagerung relativ schwerer Artikel zu verwenden, insbesondere, wenn bei der Betätigung der Ware durch Kunden dynamische Lasten auftreten.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die bestehenden Nachteile zu vermeiden und eine Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Waren zur Verfügung zu stellen, die einen sicheren Transport und eine sichere Aufbewahrung sowie eine auffällige Präsentation der Gegenstände ermöglicht, die vollständig aus Karton oder Pappe gefertigt und somit leicht zu entsorgen ist und die eine ausreichende Festigkeit zur Aufnahme dynamischer Lasten aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Verkaufsartikeln umfasst einen aus einem Kartonzuschnitt gefertigten, im wesentlichen quaderförmigen, nach oben offenen Behälter zur Lagerung mindestens eines Verkaufsartikels und mindestens ein aus einem Kartonzuschnitt gefertigtes Präsentationselement zur Aufnahme mindestens eines Verkaufsartikels und zur sichtbaren Anordnung desselben oberhalb des Behälters. Der Behälter umfasst daher zumindest vier Wände, nämlich eine Vorderwand, eine Rückwand und zwei Seitenwände.
  • Das Präsentationselement und der Behälter weisen im Wesentlichen die gleiche Breite auf, so dass das Präsentationselement oberhalb des Behälters so angeordnet werden kann, dass die vom Gewicht des Präsentationselements und des oder der daran angebrachten Verkaufsartikel verursachte Last in die Wände des Behälters geleitet wird. Das Präsentationselement und der Behälter weisen korrespondierende Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung auf, so dass das Präsentationselement den Behälter überragt, wenn es auf den Behälter aufgesteckt ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung besteht vollständig aus Karton oder Pappe, beispielsweise Wellpappe, und ist daher problemlos zu entsorgen bzw. dem Recycling zuführbar. Darüber hinaus ermöglicht die Vorrichtung die auffällige Präsentation auch relativ schwerer Waren sowie die Funktionsprüfung durch den Kunden. Beispielsweise kann der Deckel eines am Präsentationselement befestigten WC-Sitzes hochgeklappt werden, die Tür eines Spiegelschranks geöffnet werden usw., wobei die Vorrichtung stabil genug ist, die dabei auftretenden dynamischen Lasten aufzunehmen.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Präsentationselement ein durch Falten erhaltener Hohlkörper, der Öffnungen zur Aufnahme von Befestigungsmitteln eines Verkaufsartikels aufweist. Es hat sich gezeigt, dass diese Ausführungsform sich beispielsweise zur Präsentation von WC-Sitzen und ähnlichen Artikeln, aber auch Elektrogeräten eignet. Dabei können die Befestigungsmittel entweder zum Verkaufsartikel gehören, wie es sich beispielsweise bei WC-Sitzen anbietet, oder separate Teile, beispielsweise Schrauben, Haken oder Gurte sein.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Präsentationselement ein durch Falten erhaltener, einseitig offener Karton. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere zur Präsentation großvolumiger Waren, wie beispielsweise Spiegelschränke. Die Ware wird in das Präsentationselement gestellt, so dass es darin wie in einem Regalfach untergebracht ist. Dabei ist zumindest die Front des Verkaufsartikels frei zugänglich.
  • Das Präsentationselement kann jedoch abhängig von der zu präsentierenden Ware auch anders gestaltet sein, um eine optimale Präsentation zu gewährleisten, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen.
  • Die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung umfassen vorteilhaft mindestens einen ersten Schlitz und eine in den ersten Schlitz einführbare erste Lasche. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, welches Verbindungsmittel dem Behälter und welches dem Präsentationselement zugeordnet ist. In den meisten Fällen wird es jedoch sinnvoll sein, die erste Lasche am Präsentationselement und den ersten Schlitz am Behälter vorzusehen.
  • Weiter vorteilhaft ist der erste Schlitz in einer am oberen Rand einer Seitenwand des Behälters vorgesehenen, in eine horizontale Position schwenkbaren zweiten Lasche angeordnet und die erste Lasche an der Unterseite des Präsentationselements so angeordnet, dass sie das Präsentationselement vertikal nach unten überragt, so dass die erste Lasche in den ersten Schlitz der zweiten Lasche einführbar ist.
  • Alternativ oder zusätzlich umfassen die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung mindestens eine Ecke des Präsentationselements und eine die Ecke abstützende Konsole, wobei die Konsole dadurch gebildet ist, dass ein Kantenbereich einer durch eine Seitenwand und die Rückwand des Behälters gebildeten vertikalen Kante unterhalb eines dort horizontal angeordneten zweiten Schlitzes in das Innere des Behälters gedrückt ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung weist das Präsentationselement eine geringfügig geringere Breite als der Behälter auf und die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung sind so angeordnet, dass mindestens eine Wand des Behälters den unteren Bereich des Präsentationselements überlappt. Hierdurch wird die richtige Position des Präsentationselements relativ zum Behälter eindeutig definiert und die Verbindung zwischen beiden stabilisiert.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Präsentationselement mindestens eine dritte Lasche auf, die so angeordnet ist, dass sie über den oberen Rand mindestens einer wand des Behälters greift. Indem der obere Rand einer Wand auf diese weise zwischen dem Präsentationselement und der dritten Lasche gehalten wird, erhöht sich nochmals die Stabilität der Steckverbindung, so dass ein Verrutschen des Präsentationselements relativ zum Behälter vermieden wird.
  • Die beschriebenen Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung können aus den Kartonzuschnitten von Präsentationselement und Behälter ohne Verwendung weiterer direkt hergestellt werden, so dass die gesamte Vorrichtung aus einem Material herstellbar ist. Dadurch wird die Entsorgung der Vorrichtung wesentlich erleichtert. Zugleich bietet die Vorrichtung bei geringem Ei gengewicht eine hohe Stabilität und ermöglicht die auffällige Präsentation der Ware, wobei auch dynamische Lasten problemlos aufgenommen werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 Detailzeichnungen zu Merkmalen der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung für WC-Sitze,
  • 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung für Spiegelschränke.
  • In 1 sind Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung einzeln dargestellt.
  • In 1A ist ein im Wesentlichen quaderförmiger, nach oben offener Behälter 1 zur Lagerung mindestens eines Verkaufsartikels 3 dargestellt, der vier Wände, nämlich eine Vorderwand 11, eine Rückwand 13 und zwei Seitenwände 12 aufweist. Die Vorderwand 11 weist eine Perforation auf, die es ermöglicht, einen Bereich der Vorderwand 11 in Richtung der Pfeile herauszubrechen, um die Entnahme von Verkaufsartikeln 3 zu erleichtern. Die Rückwand 13 sowie die daran angrenzenden Bereiche der Seitenwände 12 sind höher ausgeführt als die Seitenwände 12 selbst und die Vorderwand 11 des Behälters 1. Der Behälter 1 weist am oberen Rand jeder Seitenwand 12 je eine in eine horizontale Position schwenkbare zweite Lasche 14 mit je einem ersten Schlitz 15 auf, der zur Aufnahme einer ersten Lasche 21 eines Präsentationselements 2 ausgebildet ist.
  • Zusätzlich ist, wie in 1B dargestellt, an den Kanten 18, die die Rückwand 13 mit den Seitenwänden 12 bildet, je eine Konsole 17 zur Abstützung einer Ecke 22 des Präsentationselements 2 vorgesehen. Die Konsolen 17 sind in das Innere des Behälters 1 gedrückte Kantenbereiche unterhalb je eines im Kantenbereich horizontal angeordneten zweiten Schlitzes 16.
  • In 1C ist das Präsentationselement 2 zur Aufnahme mindestens eines Verkaufsartikels 3 und zur sichtbaren Anordnung desselben oberhalb des Behälters 1 dargestellt. Das Präsentationselement 2 ist ein durch Falten erhaltener Hohlkörper, der Öffnungen 24 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln 31 eines WC-Sitzes 3 aufweist. Das Präsentationselement 2 weist an seiner Unterseite beidseitig je eine erste Lasche 21 zur Verbindung mit den ersten Schlitzen 15 der zweiten Laschen 14 des Behälters 1 auf.
  • 1D zeigt die Rückseite des Präsentationselements 2. Die Befestigungselemente 31 des WC-Sitzes 3 ragen durch die Öffnungen 24 des Präsentationselements 2 und sind dort verschraubt. Auf der Rückseite des Präsentationselements 2 ist weiterhin eine dritte Lasche 23 so angeordnet, dass sie über den oberen Rand der Rückwand 13 des Behälters 1 greift, wenn das Präsentationselement 2, wie in 1E dargestellt, auf den Behälter 1 aufgesteckt ist. Dadurch wird ein Verrutschen des Präsentationselements 2 relativ zum Behälter 1 wirksam vermieden.
  • Aus 1E ist weiter ersichtlich, dass das Präsentationselement 2 und der Behälter 1 im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen, so dass das Präsentationselement 2 oberhalb des Behälters 1 so angeordnet werden kann, dass die vom Gewicht des Präsentationselements 2 und des oder der daran angebrachten Verkaufsartikel 3 verursachte Last in die Wände des Behälters 1 geleitet wird.
  • Die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung von Präsentationselement 2 und Behälter 1 greifen ineinander ein, so dass das Präsentationselement 2 den Behälter 1 überragt.
  • In 2 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von WC-Sitzen 3 dargestellt. Ein Behälter 1 aus Wellpappe enthält in gestapelter Anordnung eine Mehrzahl einzeln verpackter WC-Sitze 3. Der Behälter 1 ist im Wesentli chen quaderförmig, ist nach oben offen und weist in seiner Vorderwand 11 eine Ausnehmung zur leichteren Entnahme der gestapelten Ware auf. Die Ausnehmung entsteht durch Herausbrechen eines vorgestanzten Bereichs aus der im Lieferzustand zum Schutz der im Behälter gelagerten Verkaufsartikel geschlossenen Vorderwand 11 des Behälters 1.
  • Das Präsentationselement 2 ist aus einem Kartonzuschnitt zu einem prismatischen Hohlkörper gefaltet. Die trapezförmigen Grundflächen des Prismas stellen dabei die seitlichen Wände des Präsentationselements 2 dar. Das Präsentationselement 2 und der Behälter 1 sind durch eine Steckverbindung so miteinander verbunden, dass das Präsentationselement 2 den Behälter 1 überragt. Hierzu weisen das Präsentationselement 2 und der Behälter 1 korrespondierende Mittel zur Herstellung der Steckverbindung auf. Diese korrespondierenden Mittel sind an der Unterseite des Präsentationselements 2 vorgesehene erste Laschen 21 und an den beiden Seitenwänden 12 des Behälters 1 vorgesehene zweite Laschen 14, die je einen ersten Schlitz 15 enthalten, in die die ersten Laschen 21 des Präsentationselements 2 eingeführt sind.
  • Die hinteren unteren Ecken 22 des Präsentationselements 2 sind durch je eine Konsole 17 abgestützt, die durch Eindrücken eines Bereichs der durch eine Seitenwand 12 und die Rückwand 13 des Behälters 1 gebildeten vertikalen Kante 18 gebildet sind. Hierzu ist in den beiden Kanten 18 je ein zweiter Schlitz 16 horizontal angeordnet.
  • Weiterhin weist das Präsentationselement 2 (in der Figur nicht sichtbare) Öffnungen 24 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln 31 des Verkaufsartikels 3 auf. Im vorliegenden Fall ist der WC-Sitz 3 mit seinen Befestigungsschrauben 31 an diesen Öffnungen 24 befestigt.
  • Die Breite des Präsentationselements 2 entspricht im Wesentlichen der des Behälters 1, ist jedoch geringfügig kleiner. Die Rückwand 13 des Behälters 1 sowie die kantennahen Bereiche der beiden Seitenwände 12 sind höher ausgeführt als die Seitenwände 12 und die Vorderwand 11 des Behälters 1. Das Präsentationselement 2 wird daher von diesen erhöhten Bereichen der Rückwand 13 und der beiden Seitenwände 12 eingefasst, so dass die Rückwand 13 des Behälters 1 den unteren Bereich des Präsentationselements 2 überlappt.
  • Das Präsentationselement 2 weist an seiner Rückseite darüber hinaus eine dritte Lasche 23 auf, die senkrecht vom Präsentationselement 2 absteht und über den erhöhten Teil der Rückwand 13 des Behälters 1 greift, um die Stabilität der Steckverbindung zu erhöhen.
  • In 3 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Spiegelschränken 3 dargestellt, die auf einer Standardpalette steht. Die Vorrichtung unterscheidet sich von der in 2 dargestellten nur durch die Gestaltung des Präsentationselements 2. Im Ausführungsbeispiel ist das Präsentationselement 2 ein durch Falten erhaltener, einseitig offener Karton, in dem die Ware wie in einem Regalfach untergebracht ist. Dabei ist die Front des Verkaufsartikels 3, hier eines Spiegelschranks, frei zugänglich.
  • 1
    Behälter
    11
    Vorderwand
    12
    Seitenwand
    13
    Rückwand
    14
    zweite Lasche
    15
    erster Schlitz
    16
    zweiter Schlitz
    17
    Konsole
    18
    Kante
    2
    Präsentationselement
    21
    erste Lasche
    22
    Ecke
    23
    dritte Lasche
    24
    Öffnung
    3
    Verkaufsartikel
    31
    Befestigungsmittel

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur Aufbewahrung und Präsentation von Verkaufsartikeln (3) mit einem aus einem Kartonzuschnitt gefertigten, im wesentlichen quaderförmigen, nach oben offenen Behälter (1) zur Lagerung mindestens eines Verkaufsartikels (3) und mindestens einem aus einem Kartonzuschnitt gefertigten Präsentationselement (2) zur Aufnahme mindestens eines Verkaufsartikels (3) und zur sichtbaren Anordnung desselben oberhalb des Behälters (1), wobei das Präsentationselement (2) und der Behälter (1) annähernd die gleiche Breite aufweisen und das Präsentationselement (2) und der Behälter (1) korrespondierende Mittel (15,21,17,24) zur Herstellung einer Steckverbindung aufweisen, so dass das Präsentationselement (2) den Behälter (1) überragt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Präsentationselement (2) ein durch Falten erhaltener Hohlkörper ist, der Öffnungen (24) zur Aufnahme von Befestigungsmitteln (31) eines Verkaufsartikels (3) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, dass das Präsentationselement (2) ein durch Falten erhaltener, einseitig offener Karton ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung (15,21,17,24) mindestens einen ersten Schlitz (15) und eine in den ersten Schlitz (15) einführbare erste Lasche (21) umfassen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schlitz (15) in einer am oberen Rand einer Seitenwand (12) des Behälters (1) vorgesehenen, in eine horizontale Position schwenkbaren zweiten Lasche (14) angeordnet ist und die erste Lasche (21) an der Unterseite des Präsentationselements (2) so angeordnet ist, dass sie das Präsentationselement (2) vertikal nach unten überragt, so dass die erste Lasche (21) in den ersten Schlitz (15) der zweiten Lasche (14) einführbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung (15,21,17,24) mindestens eine Ecke (22) des Präsentationselements (2) und eine die Ecke (22) abstützende Konsole (17) umfassen, wobei die Konsole (17) dadurch gebildet ist, dass ein Kantenbereich einer durch eine Seitenwand (12) des Behälters (1) mit der Rückwand (13) des Behälters (1) gebildeten vertikalen Kante (18) unterhalb eines dort horizontal angeordneten zweiten Schlitzes (16) in das Innere des Behälters (1) gedrückt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Präsentationselement (2) eine geringfügig geringere Breite als der Behälter (1) aufweist und die korrespondierenden Mittel zur Herstellung einer Steckverbindung (15,21,17,24) so angeordnet sind, dass mindestens eine Wand (11,12,13) des Behälters (1) den unteren Bereich des Präsentationselements (2) überlappt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Präsentationselement (2) mindestens eine dritte Lasche (23) aufweist, die so angeordnet ist, dass sie über den oberen Rand mindestens einer Wand (11,12,13) des Behälters (1) greift.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202018100745U1 (de) 2018-02-12 2018-04-10 Gustav Stabernack Gmbh Warendisplayständer mit Topschild

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202018100745U1 (de) 2018-02-12 2018-04-10 Gustav Stabernack Gmbh Warendisplayständer mit Topschild

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