DE20121517U1 - Mit bröselartigem Material haftend belegte Nahrungsmittelstücke - Google Patents
Mit bröselartigem Material haftend belegte NahrungsmittelstückeInfo
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Classifications
-
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Description
Aktenzeichen: 201 21 517.9 1 Anmelder: Dr. Rudolf Wälti
Die vorliegende Erfindung betrifft mit bröselartigem Material haftend belegte Nahrungsmittelstücke gemäß der Schutzansprüche 1, 5,10 oder 14 sowie eine Vorrichtung (Automaten) zur Ausgabe dieser Nahrungsmittelstücke gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 16.
Beim herkömmlichen, bekannten Panieren von Lebensmitteln wird das zu panierende Produkt, insbesondere Fleisch (-» Schnitzel) oder Fisch (-> Fischstäbchen, —»· Brathering) zunächst in verklopftem Ei oder in einer Mischung von verklopftem Ei oder Eiweiß und Milch sowie gegebenenfalls Wasser gewendet und dann mit Paniermehl bestreut oder in Paniermehl gewendet; besonders feuchtes Fleisch bzw. feuchter Fisch werden vor dem Beginn des oben geschilderten Panierens zuerst in Getreidemehl gewendet oder mit Getreidemehl bestäubt. Das panierte Lebensmittel wird dann in Backöl oder Backfett schwimmend oder halb schwimmend gebacken oder unter Zusatz von Öl oder Fett in einer flachen Pfanne gebraten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges mit bröselartigem Material haftend
-· Fortsetzung S. 2 ff. der ursprünglichen Unterlagen
-
belegtes Nahrungsmittel zu schaffen, welches neue Geschmacksrichtungen erschließt und vorzugsweise gut bekömmlich ist.
Nachfolgend werden einige begriffliche Definitionen vorgenommen, welche aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht unbedingt ersichtlich sind.
Der Ausdruck "paniert" sowie auch "Panade" ist bewusst weitgehend vermieden worden. Gemäß Duden, "Das große Wörtenbuch der deutschen Sprache", Bibligraphisches Institut Mannheim/Wien/Zürich, 1980, wird nämlich unter dem Stickwort "panieren" das Nachfolgende verstanden:
"... (Fleisch, Fisch o.a.) vordem Braten in geschlagenes Eigelb, Milch o.a. tauchen u. mit Semmelbröseln bestreuen od. in Mehl wälzen: panierte Schnitzel"
Unter "Panade" definiert Duden:
"Brei aus Semmelbröseln bzw. Mehl und geschlagenem Eigelb zum Panieren" sowie "Breiige Mischung (z.B. aus Mehl, Eiern, Fett mit Gewürzen) als Streck- und Bindemittel für Farcen"
Derselbe Duden versteht unter dem Ausdruck "Mehl": "Gemahlenes, Zerriebenes u.a.: "pulver-, puderförmiges Produkt, Nahrungsmittel, das durch Mahlen von Geteidekömern entstanden ist u. vorwiegend zum Backen verwendet wird: ..."
Aus diesem Grund wird nachfolgend für die Erfindung, welche aus den unten angeführten Gründen als Haftvermittler kein gemahlenes Getreide verwendet, zur Unterscheidung der Ausdruck "Pulver" statt "Mehl" verwendet. Analoges gilt für den Ausdruck "panieren" und "Panade", der nur verwendet wird, wenn Eier bzw. Teile des Eis Eigelb/Eiweiß - als Zusatz verwendet werden. Der Ausdruck "paniert" bzw. "Panade" wird somit im Zusammenhang mit einem gluten- bzw. gliadinfreien Haftvermittler nicht verwendet, da dieser kein tierisches Eiweiß enthält.
Lösung der Aufgabe
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die mit einem bröselartigem Material zu beschichtenden Nahrungsmittelstücke ein Nahrungsmittelkernelement aufweisen, welches mit einem in einer Flüssigkeit aufgerührten Pulver als Haftvermittler umgeben wird. Als Flüssigkeit wird vorzugsweise Wasser verwendet. Das Pulver ist zwar kohlehydrathaltig, enthält aber in wesentlichen kein Gluten bzw. Gliadin und auch im wesentlichen kein tierisches Eiweiß. Unter dem Ausdruck "im wesentlichen keine" wird verstanden, dass in der Regel diese Materialien nicht vorhanden sind und wenn ja lediglich als Verunreinigungen, d.h. mit einem Gewichtsanteil von weniger als zwei Pro-
zent. Die mit diesem Haftvermittler umgebenen Nahrungsmittelkerne werden anschließend in einem bröselartigen Material bewegt, welches dann eine Ummantelung bildet und infolge des Haftvermittlers haftend bleibt. Das Ganze wird dann entweder in Fett oder Öl gebacken oder gebraten.
Der im erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von mit bröselartigem Material haftend belegten Nahrungsmittelstücken verwendete Haftvermittler enthält im wesentlichen kein Gluten bzw. Gliadin. Gluten ist eine Bezeichnung für das Kleber-Eiweiß der Brot-Getreide, welches die Backfähigkeit von Weizen- und Roggenmehl bewirkt. Gliadin ist ein Prolamin aus Weizen und Roggen, welches zusammen mit den Glutelinen einen Kleber (Gluten) bildet. Durch eine weitgehende Freiheit von Gluten bzw. Gliadin, welche in den gängigen Mehlen (Weizen, Roggen) enthalten sind, kann sofem auch das bröselartige Material und auch das Nahrungsmittelkernelement Gluten bzw. Gliadin nicht enthält, Zöliakie (Spru) vermieden werden. Zöliakie ist eine Unverträglichkeit mit Schleimhautatrophie im Dünndarm.
Die erfindungsgemäß belegten Nahrungsmittelstücke sind somit besser verdaulich. Nebenbei bemerkt schmecken derartige Nahrungsmittelstück anders als landläufig panierte und vor allem sehr gut.
Dem angerührten bzw. anzurührenden Haftvermittler können zur Geschmacksverbesserung bzw. -veränderung, insbesondere beim Anrühren Gewürze, wie Salz, Pfeffer, Paprika, Curry, Aromat™, Schnittlauch, Zwiebeln, Knoblauch, Chili, Koriander, Kümmel, Ingwer, Kurkuma, oder Gemischen aus diesen und weiteren Gewürzen sowie auch Pflanzenöle und/oder geriebener bzw. geschmolzener Käse,... zugegeben werden. Als bröselartiges Material kann typisches Paniermehl verwendet werden. Dieses Semmelmehl könnte jedoch wiederum Zöliakie hervorrufen; die Gefahr ist jedoch reduziert, da der Haftvermittler kein Gluten bzw. Gliadin enthält. Besteht eine Gefahr auf Zöliakie können vor allem Fleischkrümel, insbesondere Rinds- oder Schweinehackfleisch verwendet werden.
Die Nahrungsmittelstücke müssen nun nicht sofort fertig gebacken bzw. gebraten werden; sie können auch nur angebacken bzw. angebraten werden bis der Haft-Vermittler eine feste Konsistenz erreicht hat. Die derart behandelten Nahrungsmittelstücke können dann noch warm in einen Beutel gefüllt und anschließend tiefgefroren werden. Später kann man sie dann wieder auftauen und in heißem Öl oder Fett fertig braten. Auftauen und Wärmebehandlung können konventionell vorgenommen werden, z.B. durch ein Auftauen in der Umgebungsluft und die Wärmebehandlung dann in einer Pfanne. Auftauen und die anschließende Wärmebehandlung können aber auch mit
Mikrowellenstrahlung vorgenommen werden, wobei zum Erreichen krosser Nahrungsmittelstücke vorzugsweise zusätzlich hieße Umluft verwendet wird.
Als in Flüssigkeit anrührbares Pulver für den Haftvermittler wird man Reispulver (sog. fälschlicherweise auch als Reismehl bezeichnet), Kleberreispulver, Maisstärkepulver, Maispulver oder Maniokpulver verwenden. Es kann auch Tapiokapulver (17% bis 22% Amylose; 78% bis 83% Amylosepektin) oder Sago verwendet werden, wie die Stärke des Maniok bezeichnet wird. Reispulver (Reismehl) enthält etwa 8,4% Proteine, 2,5% Fett und 89% Kohlehydrate, wobei die Kohlehydrate 5% Faserstoffe und 1,5% Mineralstoff enthalten. Bei Maisprodukten ist das Zein für die Haftfunktion verantwortlieh.
Da auch das Auge mitisst, wird man die behandelten Nahrungsmittelstücke solange braten bis sie goldbraun sind.
Als Nahrungsmittelkernelement der Nahrungsmittel wird man eine Stäbchenform oder Schnipsel verwenden. Für andere Formen wie Spiralen, Locken ("Curlies"), Röhren, gitterförmig gelochte oder gitterförmig eingedellte Scheiben sowie Stückchen mit gewellter oder sägezahnförmig geformter einseitiger oder beidseitiger Oberfläche, ... wird der Phantasie freien Lauf gelassen. Der Vorteil vor allem von Röhren und gitterförmig gelochten oder gitterförmig eingedellten oder anders oberflächengeformter Scheiben (Stücken) gegenüber Stäbchen oder Schnipseln besteht darin, dass diese ein großes Verhältnis von Oberfläche zu Volumen haben. Dies führt beim "Beschichten" dazu, dass verglichen mit der Stäbchen- oder Schnipselform eine größere Menge des Beschichtungsmaterials am Nahrungsmittelkernelement haften bleibt, was eine erhöhte Knusprigkeit nach sich zieht.
Die Nahrungsmittelkerne wird man vorzugsweise noch roh mit Haftvermittler und bröselartigem Material versehen. Man kann jedoch auch von gekochtem Material ausgehen, wobei sich dann jedoch ein anderer Geschmack ergeben kann. Auch ist der Arbeitsaufwand dann größer.
Als Nahrungsmittelkernelemente können einen hohen Kohlehydratanteil aufweisende Nahrungsmittel wie Hartgemüsestücke verwendet werden. Unter Hartgemüsestücke werden Kartoffelstäbchen, Kartoffelchips, Mohrrüben- Sellerie-, Kohlrabistükke usw. verstanden. Selbstverständlich können auch Weichgemüsestücke, wie Blumenkohl, Broccolli, Rosenkohl,... beschichtet werden. Neben stark kohlehydrathaltigen Nahrungsmittelkernelementen können auch Stücke aus tierischem Eiweiß, wie vorzugsweise Crevetten verwendet werden. Alles richtet sich nur nach der zu erzielenden Geschmacksrichtung.
Anstatt nur eine Schicht Haftvermittler und eine Schicht bröselartiges Material auf die Kernelemente aufzubringen, kann dieser "Beschichtungsvorgang" mehrmals wiederholt werden. Gute "Mehrfachbeschichtungen" sind erreichbar, wenn zwischen den einzelnen Beschichtungsvorgängen etwas gewartet wird, damit Restfeuchte insbesondere aus dem Nahrungsmittelkern nach aussen dringen kann.
Die gemäß den oben skizzierten Verfahren "beschichteten" Nahrungsmittelstücke lassen sich nun zu Hause sowie in Restaurants und auch vom Kiosk aus servieren. Sie können aber auch durch eine automatische Ausgabevorrichtung (Automaten) ausgegeben werden. Die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung kann die Nahrungsmittelstücke nun bereits verzehrfertig ausgeben, d. h. warm oder lediglich verpackt und für eine Zubereitung vorgesehen.
Eine derartige Vorrichtung hat eine Zahlungsmitteleingabe, eine Speichereinheit für die vorgefertigte Nahrungsmittelstücken, eine Portioniereinheit für eine einem eingegebenen Zahlungsmittelbetrag entsprechende Menge Nahrungsmittelstücke, vorzugsweise eine Verpackungseinheit für die Nahrungsmittelstücke und eine Ausgabeeinheit für die verpackten Nahrungsmittelstücke. Vorzugsweise wird man in eine derartige Vorrichtung eine Erwärmungseinheit integrieren, mit der die aus der Speichereinheit portioniert entnommenen Nahrungsmittelstücke auf Verzehrtemperatur erwärmbar sind. Werden Nahrungsmittelstücke in der Speichereinheit gelagert, welche nur angebraten bzw. angebacken sind, können diese auch mit der Erwärmungseinheit fertig gebacken bzw. gebraten werden.
Für eine gute Langzeitlagermöglichkeit in einer derartigen Vorrichtung wird man vorzugsweise die Nahrungsmittelstücke fertig oder "halbfertig" tiefgefroren in der Speichereinheit lagern und sie dann für den Verzehr nach einem entsprechenden Geldeinwuft mit einer Mikrowelleneinheit erwärmen bzw. fertig backen oder braten. Um besonders krosse Stücke zu erhalten, kann zusätzlich noch Umluft oder eine Heizstrahlung (Heizspirale) eingesetzt werden.
Vor dem Einfüllen in Beutel können die beschichteten Nahrungsmittelstücke in einen berührungsfreien Zustand eingefroren und im gefrorenen Zustand dann eingefüllt werden. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass ein Aneinanderhaften der einzelnen Stücke nahezu vollständig unterbunden werden kann.
Kartoffelstückchen können mit dem zur Erfindung gehörenden gluten- bzw. gliadenfreien Haftvermittler für bröselartiges Belegungsmaterial verwendet werden.
Eine weitere dem selben Erfindungsdach unterliegende Erfindung ergibt sich,
wenn Kartoffelstückchen mit einem beliebigen Überzug ummantelt werden. Hierbei kann es sich um einen Haftvermittler handeln, der tierisches Eiweiß aufweist. Man erhält dann mit den obigen Wortbegriffen erfindungsgemäße "panierte Pommes-Frites" bzw. "panierte Pommes Chips".
Wege zur Ausführung der Erfindung
Gemäss vorliegender Erfindung werden beispielsweise ungekochte Kartoffelstückchen geeigneter Form und Grosse, wie Schnipsel oder insbesondere Stäbchen, zunächst mit in (gegebenenfalls Salz enthaltendem) Wasser aufgerührtem geeignetem kohlehydrathaltigen Pulver, welches gluten- bzw. gliadenfrei ist und kein tierisches Eiweiß enthält, ummantelt, dann mit bröselartigem Material beschichtet und anschliessend in Fett oder Öl gebacken oder gebraten, bis sie goldbraun sind. Sollen sie eingefroren werden, dann werden sie nur kurz in Fett oder in Öl angebacken oder angebraten, danach noch warm in Beutel eingefüllt und nach Verschliessen dieser Beutel tiefgefroren; zum Verzehr können diese angebackenen oder angebratenen Nahrungsmittelstücke ohne vorheriges Auftauen im Backofen oder in Öl oder in Fett so lange gebacken oder gebraten werden, bis sie goldbraun sind.
Die erfindungsgemäss erhaltenen Kartoffelstückchen besitzen gegenüber herkömmlichen, nicht belegten, "nackten" Pommes Chips oder Pommes Frites die folgenden vorteilhaften neuen Eigenschaften:
- Sie zeigen einen verbesserten und neuen Geschmack;
- sie behalten einen krossen Zustand während längerer Zeit, denn sie zeigen eine grössere Resistenz gegen das Weichwerden beim Abkühlen; - sie nehmen beim Backen oder Braten in Fett oder Öl weniger Fett bzw. Öl auf;
- sie passen geschmacklich besser mit Saucen verschiedener Art zusammen, nicht nur mit den bisher gebräuchlichen Saucen, wie Ketchup und Mayonnaise, sondern z. B. auch für Wildgerichte gebräuchliche Saucen; - die Saucenaufnahme ist aufgrund der vergrösserten Oberfläche verbessert;
- sie kleben beim und/oder nach dem Einfrieren nicht zusammen;
- sie können, wenn sie eingefroren worden sind, im Backofen fertiggebakken werden, also ohne Fett oder öl.
Die Beschichtung der Kartoffelstückchen mit in (gegebenenfalls Salz enthaltenem) Wasser aufgerührtem Pulver bewirkt eine Haftvermittlung für das bröselartige Material. Neben der Haftvermittlung dient die Beschichtung auch dazu, dass beim Bakken oder Braten nur wenig des verwendeten Fetts oder Öls in die Kartoffelkernstück-" chen eindringt.
Als Pulver verwendet man zweckmässigerweise ein kohlehydrathaltiges, jedoch im Wesentlichen kein Gluten bzw. Gliaden und auch im Wesentlichen kein tierisches Eiweiß enthaltendes Nahrungsmittelpulver, wie Reismehl, wobei die Reisart beliebig ist; es hat sich aber gezeigt, dass Klebreispulver der beste Haftvermittler ist, welcher die dickste Panierschicht zulässt, so dass die Verwendung von Klebreispulver bevorzugt ist. Ein Beispiel für ein anderes geeignetes Pulver ist das Tapiocapulver ("Arrowroot"), welches aus Knollen und Wurzeln bestimmter tropischer Stauden, insbesondere dem Pfeilwurz (Maranta) gewonnen wird.
Das im Wasser gegebenenfalls enthaltene Salz dient zur Geschmacksverbesserung, ist jedoch für die Haftung des bröselartigen Paniermittels nicht unbedingt nötig; zweckmässigerweise verwendet man etwa 5 g Salz auf etwa 5-15, vorzugsweise etwa 10 Esslöffel Wasser. Das Mengenverhältnis von Pulver und Wasser im "Haftvermittler" kann innerhalb weiter Grenzen variieren. Wird allerdings zu viel Wasser verwendet, dann ist die Pulveraufschlämmung zu dünnflüssig, und es ergibt sich keine hinreichend dicke Haftschicht; wird dagegen zu wenig Wasser verwendet, dann ist die Aufschlämmung zu dickflüssig, und dies führt zu einer inhomogenen Beschichtung der Kartoffel-Stückchen. Befriedigende Resultate erhält man bei Verwendung von etwa 5-15, vorzugsweise etwa 10 Esslöffel Wasser auf etwa 50 g Pulver.
Im nächsten Schritt werden die mit einer Haftschicht versehenen Kartoffelstückchen mit bröselartigem Material beschichtet. Hierzu kann man die zu beschichtenden Kartoffelstückchen in diesem Material wenden, oder man kann sie in einem Sieb damit bestreuen, wobei nicht haftendes Material durch die Öffnungen des Siebes fällt und weiterverwendet werden kann. Dabei ist jeweils so viel bröselartiges Material notwendig, bis der Haftvermittler kein weiteres Material mehr aufnehmen kann. Wie bereits erwähnt, kann ein aus Klebreispulver erhaltener Haftvermittler am meisten bröselartiges Material aufnehmen.
Als bröselartiges Material können alle gängigen auf dem Markt erhältlichen Produkte mit der Bezeichnung Paniermehl verwendet werden. Mit dem Ausdruck "Pa-
niermehl" bezeichnet man gemeinhin Produkte aus (beispielsweise im Ofen) gedörrtem bzw. geröstetem Brot, welches nach dem Erkalten gerieben oder zerstossen und dann fein abgesiebt wird. Paniermehl sollte fein und trocken sein (grobe Panade sieht ungepflegt aus und brennt auch schnell an). Paniermehl wird auch häufig als "Semmelbrösei" bezeichnet. Erwünschtenfalls kann man dem Paniermehl verschiedene Zutaten beifügen, wie z.B. harten geriebenen Käse, gemahlene (Hasel-) Nüsse, Sesam oder andere Samen, Muskat, Paprika, Curry oder andere Gewürze u.s.w..
Vorzugsweise wird man jedoch als bröselartiges Material fein gemahlenes Brot, Semmeln oder grobes Brotmehl ohne weitere Zusätze verwenden.
Ist der Beschichtungs- bzw. Belegungsvorgang beendet, können die belegten bzw. ummantelten Kartoffelstückchen in Backöl oder Backfett schwimmend oder halbschwimmend gebacken oder unter Zugabe von Fett oder Öl in einer flachen Pfanne gebraten werden, bis sie goldbraun sind. Sollen sie eingefroren werden, dann werden sie nur kurz, d.h. während ungefähr ein bis fünf Minuten, je nach Öl- oder Fetttemperatur in heissem Fett oder Öl angebacken oder angebraten, danach noch warm in Beutel eingefüllt und nach Verschliessen dieser Beutel tiefgefroren; zum Verzehr können diese angebackenen oder angebratenen Produkte ohne vorheriges Auftauen im Backofen oder in Öl oder Fett so lange gebacken oder gebraten werden, bis sie goldbraun sind.
Beim Backen oder Braten bzw. beim Anbacken oder Anbraten bzw. beim Fertigbacken oder Fertigbraten der nur kurz angebackenen oder angebratenen Produkte kann die Temperatur in weiten Bereichen variieren, zweckmässigerweise von etwa 1000C bis gegen 3000C, vorzugsweise bis etwa 170-260°C; im Wesentlichen wird nämlich durch diese Temperatur lediglich die jeweils benötigte Zeit bzw. die Geschwindigkeit der Zubereitung bestimmt.
Die nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung näher erläutern, ihren Umfang aber in keiner Weise einschränken.
500 g rohe Kartoffeln werden geschält und in etwa 1 cm dicke Scheiben geschnitten, worauf diese Scheiben in etwa 1 cm breite Stäbchen geschnitten werden. Die erhaltenen Stäbchen werden gewaschen und mit einem Tuch gut getrocknet.
50 g Reismehl (vorzugsweise Klebreispulver), 5 g Kochsalz und 10 Esslöffel Wasser werden durch Anrühren gründlich miteinander vermischt. Hierauf gibt man die Kartoffelstäbchen zu und rührt gründlich um, so dass alle Kartoffelstäbchen gut be-
schichtet sind. Die beschichteten Kartoffelstäbchen lässt man in einem Sieb kurz abtropfen und wendet sie anschliessend in Paniermehl, bis kein weiteres Paniermehl mehr aufgenommen wird.
Anschliessend werden die belegten Kartoffelstäbchen in Öl schwimmend gebacken, bis sie goldbraun sind.
Man verfährt gemäss Beispiel A1, verwendet aber an Stelle von Reismehl Tapiocapulver, Maisstärkepulver, Maispulver oder Maniokpulver. Verwendet man diese Pulver so werden 50g mit ca. 60 ml Wasser verrührt, wobei dieser Menge wahlweise z.B. Salz Pfeffer, Paprika, Aromat™ mit einem Gesamtgewicht von etwa 5g abschmekkend zugegeben werden können.
Man verfährt gemäss Beispiel A1 bzw. A2, verwendet aber an Stelle von Paniermehl lediglich fein gemahlene Brot- bzw. Semmelstückchen - sogenannte Brösel ohne wesentliche weitere Zusätze.
Man verfährt gemäss Beispiel A1 bzw. A2, verwendet aber an Stelle von Paniermehl Fleischkrümel, insbesondere Rinds- oder Schweinehackfleisch.
Man verfährt gemäss der Beispiele A1 bis A4, verwendet aber an Stelle von Kartoffeln als Hartgemüse anderes Gemüse, wie Karotten, Sellerie,... oder auch Weichgemüse wie Blumenkohl, Brocolli, ...
Man verfährt analog zu Beispiel A1 und läßt eine Zeitspanne von einer halben bis zwei Stunden danach vergehen, so dass die in den Kartoffelstückchen enthaltene Feuchtigkeit heraustritt und in die Beschichtung übergeht. Die nun befeuchtete Oberfläche erlaubt ein nochmaliges Wenden im bröseligen Material. Auf die erste Schicht wird somit eine zweite Schicht aufgebracht. Dieser Vorgang kann auch unter erneuter Zugabe von Haftvermittler wiederholt werden.
Man verfährt analog zu einem der Beispiele A1 bis A6, verwendet aber als Nahrungsmittelkernelemente Crevetten (Krabben). Anstelle von Crevetten können jedoch auch Muscheln ohne Schale verwendet werden.
Man verfährt gemäss Beispiel A1 oder A2, wobei aber die belegten Kartoffelstäbchen nur ganz kurz in Öl angebacken werden, bis der Haftvermittler eine feste Konsistenz erreicht hat, was ca. ein bis zwei Minuten dauert. Man füllt die angebackenen panierten Kartoffelstäbchen noch warm in Plastikbeutel ein, verschliesst diese und friert sie dann ein. Zum Verzehr werden die tiefgefrorenen, angebackenen, beschichteten Pommes Frites ohne vorheriges Auftauen im Backofen oder in Öl oder Fett so lange gebacken, bis sie goldbraun sind.
Dieses Verfahren läßt sich analog auch auf die anderen Beispiele anwenden.
Man verfährt analog zu den Beispielen A1, A3, A4, A6 bzw. A8, beschichtet aber lediglich Kartoffelstückchen als Stäbchen oder Schnipsel mit einer gewöhnlichen, Eigelb bzw. Eiweiss enthaltenden Panade, wobei dann das erzeugte Produkt mit einem Schlagwort "panierte Pommes Frites" bezeichnet werden könnte.
Die gemäß der obigen Beschreibung hergestellten "beschichteten" Nahrungsmittelstücke können mit einer Vorrichtung, wie sie eingangs erwähnt ist automatischen, gegen Geldeinwurf oder über eine Kreditkartenabbuchung ausgegebenen werden.
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Claims (17)
1. Mit bröselartigem Material haftend belegte Nahrungsmittelstücke mit Nahrungsmittelkernelementen, welche mit einem in einer Flüssigkeit, bevorzugt mit einem in Wasser, aufrührbarem Pulver als Haftvermittler für das bröselartige Material umgeben sind, wobei das Pulver zwar kohlehydrathaltig ist, jedoch im wesentlichen keine Gluten bzw. Gliadin und kein tierisches Eiweiß enthält; und die mit Haftvermittler umgebenen Nahrungsmittelkernelemente anschließend durch Bewegen im bröselartigen Material mit diesem haftend ummantelbar sind, und das Ganze dann entweder in Fett oder Öl back- oder bratbar ist.
2. Nahrungsmittelstücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als in Flüssigkeit anrührbares Pulver Reismehl, vor allem Klebereispulver, vorzugsweise Maisstärkepulver, insbesondere Maispulver, ganz besonders Maniokpulver als Haftvermittler dient und speziell die mit bröselartigem Material umgebenen Elemente in Backöl oder Backfett schwimmend so lange gebacken oder unter Zugabe von Öl oder Fett in einer flachen Pfanne so lange gebraten sind, bis sie goldbraun sind.
3. Nahrungsmittelstücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Nahrungsmittelkernelemente kohlehydrathaltige Stücke verwendbar und insbesondere in rohem Zustand mit dem Haftvermittler umgebbar sind, wobei vorzugsweise als Nahrungsmittelkernelemente Hartgemüsestücke dienen, welche vor allem als Stäbchen oder Schnipsel vorliegen und vorzugsweise aus Kartoffel zur Herstellung von ummantelten Pommes Frites bzw. Pommes-Chips bestehen.
4. Nahrungsmittelstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Nahrungsmittelkernelemente tierisches Eiweiß enthaltende Stücke verwendbar und insbesondere in rohem Zustand mit dem Haftvermittler umgebbar sind, wobei vorzugsweise als Nahrungsmittelkernelemente Crevetten dienen.
5. Mit bröselartigem Material haftend belegte Kartoffelstückchen als Nahrungsmittelstücke, in dem von als Stäbchen oder Schnipsel vorliegenden Kartoffelkernelementen als Nahrungsmittelkernelementen auszugehen ist, welche mit einem haftvermittelnden flüssigen, vorzugsweise schleimartigen Material, welches eiweißhaltig oder vorzugsweise Gluten- bzw. Gliadin-haltig ist, umgebbar sind und die mit Haftvermittler umgebenen Nahrungsmittelkernelemente anschließend durch Bewegen im bröselartigen Material mit diesem haftend ummantelbar sind, und das Ganze dann entweder in Fett oder Öl back- oder bratbar ist, um "panierte" Pommes Frites bzw. Pommes Chips zu erhalten.
6. Nahrungsmittelstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Haftvermittler beim Anrühren Gewürze wie Salz, Pfeffer, Paprika, Curry, Aromat™, Zwiebelpulver, . . . zugegeben sind und vorzugsweise als bröselartiges Material, insbesondere lediglich fein gemahlene Brot- bzw. Semmelstückchen bzw. vor allem Fleischkrümel, insbesondere Rinds- oder Schweinehackfleisch verwendbar sind.
7. Nahrungsmittelstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mit bröselartigem Material belegten Nahrungungsmittel in Fett oder Öl kurz anback- oder anbratbar sind, insbesondere in Backöl oder Backfett schwimmend oder unter Zugabe von Fett oder Öl, vorzugsweise in einer flachen Pfanne, vor allem nur so lange angebacken oder angebraten sind, bis der Haftvermittler eine feste Konsistenz erreicht hat, bevorzugt die derart belegten Nahrungsmittelstücke in Beutel füllbar und dann tieffrierbar sowie später bei Zimmertemperatur, vorzugsweise mit Mikrowellenstrahlung, in bevorzugter Weise mit Heissluft, vor allem mit Wärmestrahlung ("Back-/Bratofen") auftaubar und/oder erwärmbar sind bzw. insbesondere anschließend in heißem Öl oder Fett fertig, vor allen kross, backbar bzw. bratbar sind.
8. Nahrungsmittelstücke nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahrungsmittelkernelemente mit dem Haftvermittler und anschliessend mit einem bröselartigen Material umgeben, dann in Fett oder Öl kurz angebacken oder angebraten sowie insbesondere in Backöl oder Backfett schwimmend oder unter Zugabe von Fett oder Öl vorzugsweise in einer flachen Pfanne vor allem nur so lange angebacken oder angebraten sind, bis der Haftvermittler eine feste Konsistenz erreicht hat und dieser Vorgang wenigstens einmal wiederholbar ist.
9. Nahrungsmittelstücke nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Anback bzw. Anbratvorgängen eine Pause von einer derartigen Zeitdauer einlegbar ist, dass im Nahrungsmittelkernelement noch enthaltene Restfeuchtigkeit durch die bereits aufgebrachte "Beschichtung" hindurchdringen kann, um bröselartiges Material bevorzugt unter Verringerung von Haftvermittlungsmaterial bei wenigstens einer späteren Beschichtung haftend zu halten.
10. Mit bröselartigem Material belegte Nahrungsmittelstücke mit einem Nahrungsmittelkernelement und einer haftvermittelnden Ummantelung für das bröselartige Material, dadurch gekennzeichnet, dass die haftvermittelnde Ummantelung kohlehydrathaltig ist, jedoch im wesentlichen keine Gluten bzw. Gliadin und auch im wesentlichen keinen Anteil an tierischem Eiweiß, jedoch vorzugsweise Gewürze, wie insbesondere Salz, Pfeffer, Paprika, Curry, Aromat, Zwiebelpulver, . . . enthält und vorzugsweise die haftvermittelnde Ummantelung Reispulver, vor allem Klebereispulver, insbesondere Maispulver, vorzugsweise Maniokpulver enthält.
11. Nahrungsmittelstücke nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Stäbchen oder Schnipsel ausgebildet sind, die Nahrungsmittelkernelemente, kohlehydrathaltige Stücke sind, vorzugsweise aus Hartgemüse, vorzugsweise aus Kartoffeln bestehen.
12. Nahrungsmittelstücke nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahrungsmittelkernelemente tierisches Eiweiß aufweisende Stücke, vorzugsweise aus Crevetten sind.
13. Nahrungsmittelstücke nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das bröselartige Material Paniermehl ist bzw. vor allem Fleischkrümeln, insbesondere Rinds- oder Schweinehackfleisch aufweist und die belegten Nahrungsmittelstücke in spezieller Weise kross sind.
14. Mit bröselartigem Material belegte Kartoffelstücke als Nahrungsmittelstücke mit einem Kartoffelkernelement als Nahrungsmittelkernelement und einer haftvermittelnden Ummantelung für das bröselartige Material, wobei die haftvermittelnde Ummantelung eiweißhaltig ist und/oder vorzugsweise Gluten bzw. Gliadin aufweist, sowie insbesondere Gewürze, wie vor allem Salz, Pfeffer, Paprika, Curry, Aromat, Zwiebelpulver, . . . enthält.
15. Nahrungsmittelstücke nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie in angebratenem vorzugsweise in angebackenem Zustand in Beuteln tiefgefroren für einen späteren Verzehr unter bevorzugtem späteren Fertigbraten bzw. Fertigbacken in Backöl oder Backfett abgepackt sind.
16. Vorrichtung zur Ausgabe von vorzugsweise verzehrfertigen Nahrungsmittelstücken nach einem der Ansprüche 10 bis 15 mit einer Zahlungsmitteleingabe, einer Speichereinheit für die Nahrungsmittelstücke, einer Portioniereinheit für eine einem eingegebenen Zahlungsmittelbetrag entsprechende Menge Nahrungsmittelstücke, insbesondere einer Verpackungseinheit für die Nahrungsmittelstücke und einer Ausgabeeinheit für die Nahrungsmittelstücke, gekennzeichnet durch eine Erwärmungseinheit, mit der die aus der Speichereinheit portioniert entnommenen Nahrungsmittelstücke auf Verzehrtemperatur erwärmbar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch eine Kühleinheit in der die vorbehandelten Nahrungsmittelstücke, insbesondere tiefgekühlt, gelagert werden und vorzugsweise eine Mikrowelleneinheit bzw. in bevorzugter Weise ein Heissluftgebläse, insbesondere eine Wärmestrahlungsquelle (back- bzw. bratofenartiges Gerät) als Erwärmungseinheit.
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