DE20120928U1 - Beckenfixierung für einen Sitz einer körperbehinderten Person - Google Patents
Beckenfixierung für einen Sitz einer körperbehinderten PersonInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Beckenfixierung für einen Sitz einer körperbehinderten Person, umfassend zwei mittels einer Verbindungsstrebe in einem Abstand voneinander gehaltene und mit dem Sitz verspannbare Stützpolster, die im Beckenbereich der auf dem Sitz befindlichen Person anlegbar sind.
Derartige Beckenfixierungen sind bekannt und dienen als Korrektursysteme zur Körperkorrektur einer auf dem Sitz befindlichen körperbehinderten Person. Durch die Beckenfixierung soll eine wirksame Abstützung des Beckenbereichs der Person erreicht werden, um dieser auch bei schwerer körperlicher Behinderung ein aufrechtes Sitzen zu ermöglichen.
Der Sitz, an welchem die Beckenfixierung angebracht werden kann, kann beispielsweise ein Rollstuhlsitz oder auch eine an die jeweilige Person angepaßte Sitzschale und dergleichen mehr sein.
Die bisher bekannten Beckenfixierungen weisen Stützpolster auf, die sich im wesentlichen geradlinig erstrecken und über eine starre Verbindungsstrebe in einem definierten Abstand voneinander gehalten werden, so daß sie
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vorderseitig auf den Beckenbereich der zu fixierenden Person aufgesetzt werden können und mittels geeigneter Spannelemente, wie Spanngurte oder dergleichen mehr mit dem Sitz verspannt werden.
Der mit diesen bekannten Beckenfixierungen erreichte Abstützungsgrad erscheint verbesserungswürdig, überdies muß zur Schaffung einer ausreichenden Abstützung ein hoher Druck auf den Beckenbereich durch entsprechend starke Verspannung mit dem Sitz ausgeübt werden, was für die Person unangenehm ist.
Femer sind die bekannten Beckenfixierungen bei einem noch im Wachstum befindlichen Kind nur bedingt einsetzbar, da sie an eine jeweilige Körpergröße exakt angepaßt sind und von daher bei fortschreitendem Körperwachstum gegen eine neue Beckenfixierung ausgetauscht werden müssen, was einer Verwendung bei den immer häufiger als mitwachsende Systeme ausgebildeten 5 Sitzen entgegensteht.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Beckenfixierung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden und auf einfache Weise eine effektive Fixierung des Beckenbereichs der Person erzielbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe schlägt die Erfindung die Ausgestaltung einer Beckenfixierung gemäß den Merkmalen des Schutzanspruches 1 vor.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Beckenfixierung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Lösung der Aufgabe wird erfindungsgemäß in einer Beckenfixierung gesehen, bei der die Stützpolster eine etwa L-förmige Gestalt mit jeweils einem Frontschenkel und einem Seitenschenkel zum teilweisen Umfassen des Beckenbereichs der Person aufweisen. Durch diese erfindungsgemäß vorgeschlagene L-förmige Gestalt wird auf einfache Weise eine effektive Abstützung des Beckenbereichs der in dem Sitz befindlichen körperbehinderten
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Person erreicht, wobei durch das teilweise Umfassen des Beckenbereiches eine besonders gute Fixierung des Beckenbereiches erreicht wird, so daß der notwendige Anpreßdruck der Beckenfixierung bedeutend verringert werden kann und somit der Komfort für die Person erheblich gesteigert werden kann.
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In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weisen der Frontschenkel und der Seitenschenkel der Stützpolster jeweils auf ihrer dem Beckenbereich der Person zugewandten Seite eine Auskehlung auf, die den anatomischen Gegebenheiten im Beckenbereich entspricht und eine weitere Verbesserung der Fixierung ermöglicht.
Die Auskehlung ist bevorzugt durchgängig über den Seitenschenkel und den Frontschenkel der Stützpolster jeweils auf ihrer dem Beckenbereich der Person zugewandten Seite ausgebildet, was die Fertigung wie auch das Umgreifen des Beckenbereiches erleichtert.
Um die erfindungsgemäße Beckenfixierung auf einfache Weise und in einer an die Anforderungen ausreichenden Stabilität herstellen zu können, wird vorgeschlagen, daß die Stützpolster jeweils eine innere, etwa L-förmige Tragstruktur aus einem biegesteifen Material, wie einem Stahlblech aufweisen, welches von einem elastischen Polstermaterial umhüllt ist. Während die Tragstruktur die etwa L-förmige Gestalt der Stützpolster hervorruft und für die Fixierung des Beckenbereiches der Person in dem mit der Beckenfixierung ausgerüsteten Sitz sicherstellt, ermöglicht das die Tragstruktur umgebende elastische Polstermaterial trotz dauerhaftem Kontakt am Beckenbereich der Person einen angenehmen Komfort. Das elastische Polstermaterial kann beispielsweise aus einem geschlossenzelligen Schaum, z. B. auf Basis von Polyurethan hergestellt werden, welche über gute Rückstellfähigkeiten sowie eine feste Polsterwirkung verfügt. Selbstverständlich können auch andere Polstermaterialien auf Basis von Schaumkunststoffen oder anderen Materialien vorgesehen werden.
Um die erfindungsgemäße Beckenfixierung mit einer für die Funktion ausreichenden Vorspannung am Beckenbereich der im Sitz befindlichen Person anlegen zu können, weisen die Seitenschenkel der Stützpolster bevorzugt auf ihrer dem Beckenbereich der Person abgewandten Außenseite eine Klemmeinrichtung für einen Spanngurt auf. Die Klemmeinrichtung kann in an sich bekannter Weise ausgebildet sein, beispielsweise mit einem mit rasterartigen Vorsprüngen versehenen flachen Spanngurt nach Art einer Ratschenkupplung zusammenwirken. Es können jedoch auch andere Spanngurte oder auch Klettverschlüsse und dergleichen mehr vorgesehen werden.
Die Verbindungsstrebe der erfindungsgemäßen Beckenfixierung ist bevorzugt mehrteilig ausgebildet, so daß sie mit einer Längenverstelleinrichtung ausgerüstet werden kann, um den Abstand der beiden Stützpolster 5 voneinander der jeweiligen Körpergröße der abzustützenden Person angepaßt werden kann. Hierdurch ist es auch möglich, die erfindungsgemäße Beckenfixierung bei Einsatz an einem noch im Wachstum befindlichen Kind bei Bedarf an die sich ändernde Körpergröße anpassen zu können, ohne daß ein Austausch der Beckenfixierung infolge der sich ändernden Körpergröße notwendig ist.
Die Erfindung wird nachfolgend in weiteren Einzelheiten anhand der ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 in einer Explosionsdarstellung eine Aufsicht auf eine erfindungs
gemäße Beckenstütze,
Figur 2 die Ansicht auf ein Stützpolster gemäß Pfeil X in Figur 1,
Figur 3 die Ansicht auf die erfindungsgemäße Beckenfixierung gemäß
Pfeil V in Figur 1.
In der Figur 1 ist eine Beckenfixierung für einen nicht dargestellten Sitz einer körperbehinderten Person, beispielsweise eine für diese körperbehinderte Person angepaßte Sitzschale oder auch für einen Sitz in einem Rollstuhl dargestellt. Die Beckenfixierung dient dazu, den Beckenbereich der im Sitz befindlichen Person abzustützen, um der Person ein aufrechtes Sitzen ohne übermäßige Muskelanspannung bzw. -Verkrampfung zu ermöglichen.
Die Beckenfixierung 1 umfaßt zwei spiegelbildlich zueinander angeordnete und mit gleichem Aufbau ausgebildete Stützpolster 10.1, 10.2, die über eine gemeinsame Verbindungsstrebe 11 in einem Abstand zueinander gehaltert und miteinander verbunden sind.
Wie auch in weiteren Einzelheiten aus der Figur 2 ersichtlich, weisen die Stützpolster 10.1, 10.2 in der Aufsicht gemäß Figur 1 eine etwa L-förmige Gestalt auf und bilden jeweils einen Frontschenkel 100 und einen Seitenschenkel 101 aus.
Diese L-förmige Gestalt wird durch eine im Innern der Stützpolster 10.1, 10.2 angeordnete Tragstruktur 103 aus einem biegesteifen Stahlblech hergestellt, die von einem weichen Polstermaterial 104 z. B. auf Basis eines geschlossenzelligen Polyurethanschaums umhüllt ist, wobei das Polstermaterial 104 infolge der Formgebung durch die Tragstruktur 103, die den Frontschenkel 100 und den Seitenschenkel 101 ausbildet.
Beide Stützpolster 10.1, 10.2 der Beckenstütze 1 sind über die Verbindungsstrebe 11 im Bereich ihrer Frontschenkel 100 in einem definierten Abstand miteinander verbunden.
Zu diesem Zweck wird die Verbindungsstrebe 11 mittels Befestigungsschrauben 113 an den jeweiligen Frontschenkeln 100 der Stützpolster 10.1, 10.2 angeschraubt.
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Zur Fixierung des Beckenbereiches einer Person wird die Beckenfixierung 1 mit ihren beiden über die Verbindungsstrebe 11 miteinander verbundenen Stützpolstern 10.1, 10.2 am Beckenbereich der Person zur Anlage gebracht, wobei die Frontschenkel 100 auf der der Verbindungsstrebe 11 abgewandten Seite vorderseitig am Beckenbereich der Person zur Anlage kommen und die jeweiligen Seitenschenkel 101 den Beckenbereich der Person seitlich umgreifen.
In Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten sind hierzu der Frontschenkel 100 und der Seitenschenkel 101 der Stützpolster 10.1, 10.2 auf ihrer dem Beckenbereich der Person zugewandten Seite mit einer sich durchgängig über den Frontschenkel 100 und den Seitenschenkel 101 erstreckenden Auskehlung 102 versehen, die entsprechend dem Verlauf des Beckenknochens der Person ausgeformt ist.
Ferner ist auf der dem Beckenbereich abgewandten Außenseite der Seitenschenkel 101 der Stützpolster 10.1, 10.2 jeweils eine Klemmeinrichtung 12 in an sich bekannter Ausführungsform angebracht, beispielsweise über Befestigungsschrauben 120 mit der Tragstruktur 103 im Innern der Stützpolster 10.1, 10.2 verschraubt. Diese Klemmeinrichtung 12 gestattet im Zusammenwirken mit entsprechenden Spanngurten 2 ein Verspannen der Beckenfixierung gegenüber dem nicht dargestellten Sitz bzw. der Sitzschale für die Person, so daß die Stützpolster 10.1, 10.2 mit der für die Fixierung des Beckenbereichs der Person erforderlichen Anpreßkraft auf den Beckenbereich der Person aufgedrückt werden können. Die Spanngurte 2 sind dazu am nicht dargestellten Sitz befestigt und werden gemäß Pfeil A in die Klemmeinrichtung 12 eingesteckt.
Wie den Darstellungen gemäß Figur 1 und Figur 3 darüber hinaus zu entnehmen ist, ist die Verbindungsstrebe 11, welche die Stützpolster 10.1, 10.2 in einem vorbestimmten, sich nach den jeweiligen Abmessungen der zu fixierenden Person richtenden Abstand voneinander haltert, mehrteilig, hier zweiteilig mit Teilen 110, 111 ausgeführt, wobei jeweils ein Endbereich 110a,
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111a mittels Befestigungsschrauben 113 mit den Stützpolstern 10.1, 10.2 verbunden ist, während die beiden anderen Enden 110b, 111b einander überlappen und mittels Verbindungsschrauben 112 zur Verbindungsstrebe 11 verbunden sind.
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Wie insbesondere aus der Figur 3 ersichtlich, sind hierbei die Verbindungsschrauben 112 im Überlappungsbereich der Enden 110b, 111b jeweils abwechselnd in Langlöchern 114 geführt, so daß eine Längenverstelleinrichtung ausgebildet wird, die eine Längenverstellung der Verbindungsstrebe 11 in Pfeilrichtung P gemäß Figur 3 gestattet, so daß der Abstand zwischen den beiden Stützpolstern 10.1, 10.2 je nach Körpergröße der zu fixierenden Person eingestellt werden kann.
Aufgrund dieser Längenverstellbarkeit der Verbindungsstrebe 11 ist nicht nur die individuelle Anpassung der Beckenfixierung 1 an unterschiedliche Körpergrößen verschiedener Personen möglich, sondern es ist insbesondere auch möglich, bei Verwendung der Beckenfixierung 1 bei einem noch im Wachstum befindlichen Kind diese Beckenfixierung 1 der sich ändernden Körpergröße des Kindes bedarfsweise anzupassen, ohne daß ein Austausch der Beckenfixierung 1 nötig wird.
Gleichzeitig gewährleistet die in den Figuren dargestellte Beckenfixierung 1 in folge der L-förmigen Stützpolster 10.1, 10.2, die den Beckenbereich der abzustützenden Person umgreifen bzw. teilweise umfassen, eine wirksame und angenehme Fixierung des Beckenbereiches.
Claims (6)
1. Beckenfixierung für einen Sitz einer körperbehinderten Person, umfassend zwei mittels einer Verbindungsstrebe in einem Abstand voneinander gehaltene und mit dem Sitz verspannbare Stützpolster, die im Beckenbereich der auf dem Sitz befindlichen Person anlegbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützpolster (10.1, 10.2) eine etwa L-förmige Gestalt mit jeweils einem Frontschenkel (100) und einem Seitenschenkel (101) zum teilweisen Umfassen des Beckenbereichs der Person aufweisen.
2. Beckenfixierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontschenkel (100) und der Seitenschenkel (101) der Stützpolster (10.1, 10.2) jeweils auf ihrer dem Beckenbereich der Person zugewandten Seite eine Auskehlung (102) aufweisen.
3. Beckenfixierung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskehlung (102) sich durchgängig über den Seitenschenkel (102) und den Frontschenkel (101) der Stützpolster (10.1, 10.2) erstreckt.
4. Beckenfixierung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützpolster (10.1, 10.2) jeweils eine innere, etwa L- förmige Tragstruktur (103) aus einem biegesteifen Material, wie einem Stahlblech aufweisen, welche von einem elastischen Polstermaterial (104) umhüllt ist.
5. Beckenfixierung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenschenkel (101) der Stützpolster (10.1, 10.2) auf ihrer dem Beckenbereich der Person abgewandten Außenseite eine Klemmeinrichtung (12) für einen Spanngurt aufweisen.
6. Beckenfixierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstrebe (11) mehrteilig und mit einer Längenverstelleinrichtung ausgebildet ist.
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