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Die Erfindung betrifft eine Beckenfixierung für einen Sitz einer
körperbehinderten Person, umfassend zwei mittels einer Verbindungsstrebe in einem
Abstand voneinander gehaltene und mit dem Sitz verspannbare Stützpolster,
die vorderseitig im Bereich des Beckens der auf dem Sitz befindlichen Person
anlegbar sind.
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Derartige Beckenfixierungen sind bekannt und dienen als Korrektursysteme zur
Körperkorrektur einer auf dem Sitz befindlichen körperbehinderten Person.
Durch die Beckenfixierung soll eine wirksame Abstützung des Beckenbereichs
der Person erreicht werden, um dieser auch bei schwerer körperlicher
Behinderung ein aufrechtes Sitzen zu ermöglichen.
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Der Sitz, an welchem die Beckenfixierung angebracht werden kann, kann
beispielsweise ein Rollstuhlsitz oder auch eine an die jeweilige Person
angepaßte Sitzschale und dergleichen mehr sein.
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Aus der US-A-5,580, 128 ist eine Beckenfixierung in Form L-förmiger
Stützelemente bekannt, bei welcher die Person auf einem Schenkel der
Stützelemente sitzt, während der zweite, vertikal nach oben vorstehende
Schenkel seitlich am Becken zur Anlage kommt. Mit einer solchen
Beckenfixierung ist keine zufriedenstellende Stützwirkung erzielbar.
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Weitere bekannte Beckenfixierungen weisen Stützpolster auf, die sich im
wesentlichen geradlinig erstrecken und über eine starre Verbindungsstrebe in
einem definierten Abstand voneinander gehalten werden, so daß sie
vorderseitig auf den Beckenbereich der zu fixierenden Person aufgesetzt
werden können und mittels geeigneter Spannelemente, wie Spanngurte oder
dergleichen mehr mit dem Sitz verspannt werden.
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Der mit diesen bekannten Beckenfixierungen erreichte Abstützungsgrad
erscheint verbesserungswürdig, überdies muß zur Schaffung einer
ausreichenden Abstützung ein hoher Druck auf den Beckenbereich durch
entsprechend starke Verspannung mit dem Sitz ausgeübt werden, was für die
Person unangenehm ist.
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Ferner sind die bekannten Beckenfixierungen bei einem noch im Wachstum
befindlichen Kind nur bedingt einsetzbar, da sie an eine jeweilige Körpergröße
exakt angepaßt sind und von daher bei fortschreitendem Körperwachstum
gegen eine neue Beckenfixierung ausgetauscht werden müssen, was einer
Verwendung bei den immer häufiger als mitwachsende Systeme ausgebildeten
Sitzen entgegensteht.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Beckenfixierung der
eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Nachteile des
Standes der Technik vermieden werden und auf einfache Weise eine effektive
Fixierung des Beckenbereichs der Person erzielbar ist.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe schlägt die Erfindung die Ausgestaltung
einer Beckenfixierung gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 vor.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Beckenfixierung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Lösung der Aufgabe wird erfindungsgemäß in einer Beckenfixierung
gesehen, bei der die Stützpolster eine etwa L-förmige Gestalt mit jeweils
einem Frontschenkel und einem Seitenschenkel zum teilweisen Umfassen des
Beckenbereichs der Person aufweisen. Durch diese erfindungsgemäß
vorgeschlagene L-förmige Gestalt wird auf einfache Weise eine effektive
Abstützung des Beckenbereichs der in dem Sitz befindlichen körperbehinderten
Person erreicht, wobei durch das teilweise Umfassen des Beckenbereiches
eine besonders gute Fixierung des Beckenbereiches erreicht wird, so daß der
notwendige Anpreßdruck der Beckenfixierung bedeutend verringert werden
kann und somit der Komfort für die Person erheblich gesteigert werden kann.
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In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weisen der
Frontschenkel und der Seitenschenkel der Stützpolster jeweils auf ihrer dem
Beckenbereich der Person zugewandten Seite eine Auskehlung auf, die den
anatomischen Gegebenheiten im Beckenbereich entspricht und eine weitere
Verbesserung der Fixierung ermöglicht.
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Die Auskehlung ist bevorzugt durchgängig über den Seitenschenkel und den
Frontschenkel der Stützpolster jeweils auf ihrer dem Beckenbereich der Person
zugewandten Seite ausgebildet, was die Fertigung wie auch das Umgreifen
des Beckenbereiches erleichtert.
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Um die erfindungsgemäße Beckenfixierung auf einfache Weise und in einer an
die Anforderungen ausreichenden Stabilität herstellen zu können, wird
vorgeschlagen, daß die Stützpolster jeweils eine innere, etwa L-förmige
Tragstruktur aus einem biegesteifen Material, wie einem Stahlblech aufweisen,
welches von einem elastischen Polstermaterial umhüllt ist. Während die
Tragstruktur die etwa L-förmige Gestalt der Stützpolster hervorruft und für die
Fixierung des Beckenbereiches der Person in dem mit der Beckenfixierung
ausgerüsteten Sitz sicherstellt, ermöglicht das die Tragstruktur umgebende
elastische Polstermaterial trotz dauerhaftem Kontakt am Beckenbereich der
Person einen angenehmen Komfort. Das elastische Polstermaterial kann
beispielsweise aus einem geschlossenzelligen Schaum, z. B. auf Basis von
Polyurethan hergestellt werden, welcher über gute Rückstellfähigkeiten sowie
eine feste Polsterwirkung verfügt. Selbstverständlich können auch andere
Polstermaterialien auf Basis von Schaumkunststoffen oder anderen Materialien
vorgesehen werden.
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Um die erfindungsgemäße Beckenfixierung mit einer für die Funktion
ausreichenden Vorspannung am Beckenbereich der im Sitz befindlichen Person
anlegen zu können, sind die Seitenschenkel mit der Rückenlehne des Sitzes in
geeigneter Weise verspannbar. Zu diesem Zweck weisen die Seitenschenkel
der Stützpolster bevorzugt auf ihrer dem Beckenbereich der Person
abgewandten Außenseite eine Klemmeinrichtung für einen Spanngurt auf. Die
Klemmeinrichtung kann in an sich bekannter Weise ausgebildet sein,
beispielsweise mit einem mit rasterartigen Vorsprüngen versehenen flachen
Spanngurt nach Art einer Ratschenkupplung zusammenwirken. Es können
jedoch auch andere Spanngurte oder auch Klettverschlüsse und dergleichen
mehr vorgesehen werden.
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Die Verbindungsstrebe der erfindungsgemäßen Beckenfixierung ist bevorzugt
mehrteilig ausgebildet, so daß sie mit einer Längenverstelleinrichtung
ausgerüstet werden kann, um den Abstand der beiden Stützpolster
voneinander der jeweiligen Körpergröße der abzustützenden Person angepaßt
werden kann. Hierdurch ist es auch möglich, die erfindungsgemäße
Beckenfixierung bei Einsatz an einem noch im Wachstum befindlichen Kind bei
Bedarf an die sich ändernde Körpergröße anpassen zu können, ohne daß ein
Austausch der Beckenfixierung infolge der sich ändernden Körpergröße
notwendig ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend in weiteren Einzelheiten anhand der ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 in einer Explosionsdarstellung eine Aufsicht auf eine
erfindungsgemäße Beckenstütze,
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Fig. 2 die Ansicht auf ein Stützpolster gemäß Pfeil X in Fig. 1,
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Fig. 3 die Ansicht auf die erfindungsgemäße Beckenfixierung gemäß
Pfeil V in Fig. 1,
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Fig. 4 in perspektivischer Darstellung einen mit einer
erfindungsgemäßen Beckenfixierung ausgestatteten Rollstuhl.
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In der Fig. 1 ist eine Beckenfixierung für einen Sitz einer körperbehinderten
Person, beispielsweise eine für diese körperbehinderte Person angepaßte
Sitzschale oder auch für einen Sitz in einem Rollstuhl R dargestellt, wie es aus
der Darstellung gemäß Fig. 4 beispielhaft ersichtlich ist. Der Sitz umfaßt zu
diesem Zweck in bekannter Weise eine Sitzfläche 20 und eine Rückenlehne
21. Die Beckenfixierung dient dazu, den Beckenbereich der im Sitz
befindlichen Person abzustützen, um der Person ein aufrechtes Sitzen ohne
übermäßige Muskelanspannung bzw. -verkrampfung zu ermöglichen.
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Die Beckenfixierung 1 umfaßt zwei spiegelbildlich zueinander angeordnete und
mit gleichem Aufbau ausgebildete Stützpolster 10.1, 10.2, die über eine
gemeinsame Verbindungsstrebe 11 in einem Abstand zueinander gehaltert und
miteinander verbunden sind.
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Wie auch in weiteren Einzelheiten aus der Fig. 2 ersichtlich, weisen die
Stützpolster 10.1, 10.2 in der Aufsicht gemäß Fig. 1 eine etwa L-förmige
Gestalt auf und bilden jeweils einen Frontschenkel 100 und einen
Seitenschenkel 101 aus, die entlang einer Achse T miteinander verbunden
sind.
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Diese L-förmige Gestalt wird durch eine im Innern der Stützpolster 10.1, 10.2
angeordnete Tragstruktur 103 aus einem biegesteifen Stahlblech hergestellt,
die von einem weichen Polstermaterial 104 z. B. auf Basis eines
geschlossenzelligen Polyurethanschaums umhüllt ist, wobei das Polstermaterial 104
infolge der Formgebung durch die Tragstruktur 103, die den Frontschenkel
10() und den Seitenschenkel 101 ausbildet.
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Beide Stützpolster 10.1, 10.2 der Beckenstütze 1 sind über die
Verbindungsstrebe 11 im Bereich ihrer Frontschenkel 100 in einem definierten
Abstand miteinander verbunden.
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Zu diesem Zweck wird die Verbindungsstrebe 11 mittels
Befestigungsschrauben 113 an den jeweiligen Frontschenkeln 100 der Stützpolster 10.1,
10.2. angeschraubt.
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Zur Fixierung des Beckenbereiches einer Person wird die Beckenfixierung 1 mit
ihren beiden über die Verbindungsstrebe 11 miteinander verbundenen
Stützpolstern 10.1, 10.2 vorderseitig am Beckenbereich der Person zur Anlage
gebracht, wobei die Frontschenkel 100 auf der der Verbindungsstrebe 11
abgewandten Seite vorderseitig am Beckenbereich der Person zur Anlage
kommen und die jeweiligen Seitenschenkel 101 den Beckenbereich der Person
seitlich umgreifen.
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In Anpassung an die anatomischen Gegebenheiten sind hierzu der
Frontschenkel 100 und der Seitenschenkel 101 der Stützpolster 10.1, 10.2
auf ihrer dem Beckenbereich der Person zugewandten Seite mit einer sich
durchgängig über den Frontschenkel 100 und den Seitenschenkel 101
erstreckenden Auskehlung 102 versehen, die entsprechend dem Verlauf des
Beckenknochens der Person ausgeformt ist.
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Ferner ist auf der dem Beckenbereich abgewandten Außenseite der
Seitenschenkel 101 der Stützpolster 10.1, 10.2 jeweils eine Klemmeinrichtung
12 in an sich bekannter Ausführungsform angebracht, beispielsweise über
Befestigungsschrauben 120 mit der Tragstruktur 103 im Innern der
Stützpolster 10.1, 10.2 verschraubt. Diese Klemmeinrichtung 12 gestattet im
Zusammenwirken mit entsprechenden Spanngurten 2 ein Verspannen der
Beckenfixierung gegenüber dem Sitz bzw. der Sitzschale für die Person im
Bereich der Rückenlehne 21, so daß die Stützpolster 10.1, 10.2 mit der für die
Fixierung des Beckenbereichs der Person erforderlichen Anpreßkraft auf den
Beckenbereich der Person aufgedrückt werden können. Die Spanngurte 2 sind
dazu am nicht dargestellten Sitz befestigt und werden gemäß Pfeil A in die
Klemmeinrichtung 12 eingesteckt.
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In der aus der Fig. 4 ersichtlichen Gebrauchslage der Beckenfixierung 1
erstrecken sich somit die Achsen T, entlang derer die Frontschenkel 100 und
Seitenschenkel 101 der beiden Stützpolster 10.1, 10.2 aneinander angrenzen,
in vertikaler Richtung, so daß die Frontschenkel 100 parallel zur Rückenlehne
21 des Sitzes des Rollstuhles R verlaufen und vorderseitig am Becken der
Person zur Anlage kommen können. Die Seitenschenkel 101 umfassen sodann
seitlich den Beckenbereich der Person.
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Mittels der Spanngurte 2 wird die Beckenfixierung 1 gegen die Rückenlehne
21 unter Einstellung eines solchen Abstandes B zwischen Frontschenkeln 100
und Rückenlehne 21 verspannt, so daß die Person sicher fixiert wird.
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Wie den Darstellungen gemäß Fig. 1 und Fig. 3 darüber hinaus zu
entnehmen ist, ist die Verbindungsstrebe 11, welche die Stützpolster 10.1,
10.2 in einem vorbestimmten, sich nach den jeweiligen Abmessungen der zu
fixierenden Person richtenden Abstand voneinander haltert, mehrteilig, hier
zweiteilig mit Teilen 110, 111 ausgeführt, wobei jeweils ein Endbereich 110a,
111a mittels Befestigungsschrauben 113 mit den Stützpolstern 10.1, 10.2
verbunden ist, während die beiden anderen Enden 110b, 111b einander
überlappen und mittels Verbindungsschrauben 112 zur Verbindungsstrebe 11
verbunden sind.
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Wie insbesondere aus der Fig. 3 ersichtlich, sind hierbei die
Verbindungsschrauben 112 im Überlappungsbereich der Enden 110b, 111b
jeweils abwechselnd in Langlöchern 114 geführt, so daß eine
Längenverstelleinrichtung ausgebildet wird, die eine Längenverstellung der
Verbindungsstrebe 11 in Pfeilrichtung P gemäß Fig. 3 gestattet, so daß der Abstand
zwischen den beiden Stützpolstern 10.1, 10.2 je nach Körpergröße der zu
fixierenden Person eingestellt werden kann.
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Aufgrund dieser Längenverstellbarkeit der Verbindungsstrebe 11 ist nicht nur
die individuelle Anpassung der Beckenfixierung 1 an unterschiedliche
Körpergrößen verschiedener Personen hinsichtlich des Abstandes B zur
Rückenlehne 21 möglich, sondern es ist insbesondere auch möglich, bei
Verwendung der Beckenfixierung 1 bei einem noch im Wachstum befindlichen
Kind diese Beckenfixierung 1 auch in der Breite P der sich ändernden
Körpergröße des Kindes bedarfsweise anzupassen, ohne daß ein Austausch
der Beckenfixierung 1 nötig wird.
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Gleichzeitig gewährleistet die in den Figuren dargestellte Beckenfixierung 1 in
folge der L-förmigen Stützpolster 10.1, 10.2, die den Beckenbereich der
abzustützenden Person umgreifen bzw. teilweise umfassen, eine wirksame
und angenehme Fixierung des Beckenbereiches.