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DE20120754U1 - Absaugeinrichtung, insbesondere für gehäuseartige Umkleidungen von Werkzeugmaschinen - Google Patents

Absaugeinrichtung, insbesondere für gehäuseartige Umkleidungen von Werkzeugmaschinen

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Publication number
DE20120754U1
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DE
Germany
Prior art keywords
suction device
suction
clamping ring
nozzle
locking element
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20120754U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rerucha Raimund
Original Assignee
Rerucha Raimund
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Publication date
Application filed by Rerucha Raimund filed Critical Rerucha Raimund
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Publication of DE20120754U1 publication Critical patent/DE20120754U1/de
Priority to DE10259253A priority patent/DE10259253B4/de
Priority to US10/319,837 priority patent/US6858053B2/en
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B15/00Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area
    • B08B15/04Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area from a small area, e.g. a tool
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q11/00Accessories fitted to machine tools for keeping tools or parts of the machine in good working condition or for cooling work; Safety devices specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools
    • B23Q11/0042Devices for removing chips
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B23Q11/00Accessories fitted to machine tools for keeping tools or parts of the machine in good working condition or for cooling work; Safety devices specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools
    • B23Q11/08Protective coverings for parts of machine tools; Splash guards

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)

Description

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Raimund Rerucha G 6535.0-kr
Maierwaldstr. 6
70499 Stuttgart
Patentanwälte A. K Jackiscii-Kohi u. K. H. Kohl
Stuttgarter Sir. 115 - 7046&THgr; Stuttgart
Absauqeinrichtunq, insbesondere für qehäuseartiqe Umkleidunqen von Werkzeugmaschinen
Die Erfindung betrifft eine Absaugeinrichtung, insbesondere für gehäuseartige Umkleidungen von Werkzeugmaschinen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Absaugeinrichtungen bekannt, die an gehäuseartigen Umkleidungen von Werkzeugmaschinen vorgesehen sind. Während des Betriebes der Werkzeugmaschine wird mit der Absaugeinrichtung ständig Luft aus dem Innenraum der Umkleidung abgesaugt. In der Regel sind die Schnittgeschwindigkeiten der Werkzeugmaschinen hoch, wodurch bei der Bearbeitung der Werkstücke Späne im gesamten Arbeitsraum der Umkleidung verteilt und zur Absaugstelle geschleudert und abgesaugt werden. Spänerückstände im Absaugbereich, beispielsweise im Absaugrohr, führen zur Bildung von Spänenestern, die ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Absaugeinrichtung so auszubilden, daß unerwünschte Bestandteile in der abgesaugten Luft nicht in die Absauganlage gelangen.
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Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Absaugeinrichtung erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung verhindert die Auffangeinheit, daß unerwünschte Bestandteile im abgesaugten Medium in die Absauganlage gelangen. An der Auffangeinheit werden die unerwünschten Bestandteile abgefangen. Da die Auffangeinheit luftdurchlässig ist, wird die Absaugung selbst nicht beeinträchtigt.
Bei einer Ausbildung entsprechend Anspruch 10 befindet sich die Auffangeinheit im Wirkungsbereich wenigstens einer Reinigungseinheit. Mit ihr kann die Auffangeinheit von hängengebliebenen Bestandteilen, die nicht abgesaugt werden dürfen, befreit werden. Da die Reinigungseinheit an der Absaugeinrichtung vorgesehen ist, ist eine manuelle Reinigung der Auffangeinheit nicht notwendig. Dadurch kann die erfindungsgemäße Absaugeinrichtung auch dort eingebaut werden, wo eine manuelle Re-inigung der Auffangeinheit nicht oder nur mit großer Mühe notwendig ist. Häufig befindet sich die Absaugeinrichtung in großer Höhe, so daß zum Reinigen der Auffangeinheit Hilfsmittel, wie zum Beispiel Leitern, benötigt werden. Ist die Absaugeinrichtung an einer Umkleidung für eine Werkzeugmaschine vorgesehen, muß die Werkzeugmaschine während der Reinigung der Auffangeinheit stillgesetzt werden. Mit der erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung kann die Reinigung der Auffangeinheit auch bei im Einsatz befindlicher Werkzeugmaschine durchgeführt werden.
Bei einer weiteren Ausbildung ist der Absaugstutzen der erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung mit dem Gegenformschlußelement versehen, das mit dem Formschlußelement des Spannringes zusammenwirkt. Er sitzt auf dem Absaugschlauch und wird in den Absaugstutzen gesteckt, an dessen Innenwandung er unter Spannung anliegt. Durch die Formschlußverbindung ist in einfacher und zuverläs-
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siger Weise sichergestellt, daß der Absaugschlauch nicht ungewollt aus dem Absaugstutzen gezogen werden kann.
Die erfindungsgemäße Absaugeinrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie drei Schnittstellen aufweist, die nahe beieinander angeordnet sein können, so daß die Absaugeinrichtung eine kompakte Bauform hat. Die erste Schnittstelle wird durch die Auffangeinheit gebildet, die in Absaugrichtung vor der Absaugstelle liegt. Die zweite Schnittstelle wird durch die Reinigungseinheit gebildet, mit der im Bedarfsfall· die Auffangeinheit von den abgefangenen Teilchen in der abgesaugten Luft gereinigt werden kann. Die dritte Schnittstelle schließlich wird durch den Absaugstutzen gebildet, an den ein flexibler Absaugschlauch einfach angeschlossen werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Absaugeinrichtung abnehmbar eingebaut ist. Dann kann sie im Bedarfsfall einfach demontiert werden, um beispielsweise einen Service durchführen zu können.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Absaugeinrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Absaugeinrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2,
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Fig. 4 in schematischer Darstellung das Ende eines Schlauches,
der mit dem Absaugstutzen der Absaugeinrichtung zu verbinden ist,
Fig. 5 im Axialschnitt ein Ende des Absaugstutzens.
Die Absaugeinrichtung wird bei Umkleidungen von Werkzeugmaschinen eingesetzt. Solche Werkzeugmaschinen sind beispielsweise Fertigungszentren, die innerhalb einer gehäuseartigen Umkleidung angeordnet sind. Zumindest während des Bearbeitens von Werkstücken auf der Maschine ist die Absaugeinrichtung eingeschaltet. Die Umkleidung ist in den Fig. 1 und 3 durch Profilteile 1 angedeutet. Die Umkleidung hat selbstverständlich geschlossene Seitenwände und eine geschlossene Decke. Zur Aufnahme der Absaugeinrichtung ist die Umkleidung 1 mit einer entsprechenden Einbauöffnung 2 versehen, die in der Seitenwand und/oder in der Ecke der Umkleidung vorgesehen sein kann.
Die Absaugeinrichtung hat einen Einbaurahmen 3, der im Ausführungsbeispiel quadratischen Umriß hat, selbstverständlich aber jeden anderen geeigneten Umriß aufweisen kann. Die Rahmenseiten 4 bis 7 haben einen rechtwinklig nach außen abgewinkelten Rand 8 bis 11, mit dem der Einbaurahmen 3 den Rand der Einbauöffnung 2 übergreift. Mit diesen abgewinkelten Rändern 8 bis 11 liegt der Einbaurahmen 3 auf der Außenseite der Seitenwand oder Decke der gehäuseartigen Umkleidung 1 auf.
Die Rahmenseiten 4 bis 7 stehen rechtwinklig von einer Grundplatte 12 an, die gegenüber den abgewinkelten Rändern 8 bis 11 der Rahmenseiten 4 bis 7 vertieft liegt.
Damit der Einbaurahmen 3 einfach eingebaut und im Bedarfsfall demontiert werden kann, ist er an zwei einander gegenüberliegenden
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Rahmenseiten 4, 6 mit jeweils einem nach oben ragenden Griff 13, 14 versehen, der in geeigneter Weise an den entsprechenden Rahmenseiten befestigt ist.
Die Grundplatte 12 weist vorzugsweise zentrisch eine Öffnung 15 auf, an der ein Absaugstutzen 16 angeschlossen ist. Er hat kreisförmigen Querschnitt und liegt mit einem Ringflansch 17 auf der Grundplatte 12 auf. Der Ringflansch 17 wird mit Schrauben und dergleichen am Rand der Öffnung 15 auf der Grundplatte 12 befestigt.
Im Bereich unterhalb des Absaugstutzens 16 befindet sich ein Spänekorb 18, der aus einem Draht- oder Kunststoffgewebe besteht. Der Spänekorb 18 hat rechtwinklig aneinanderschließende Seitenwände 19 bis 21 und einen Boden 22, der die Seitenwände 19 bis 21 miteinander verbindet. Die Seitenwände 19 bis 21 reichen bis zur Grundplatte 12, an deren Innenseite sie in geeigneter Weise befestigt sind. Der Spänekorb 18 dient dazu, die im Arbeitsraum der Umkleidung bei der Bearbeitung von Werkstücken mit der Werkzeugmaschine entstehenden und abgesaugten Späne abzufangen, damit sie nicht in den Absaugstutzen 16 gelangen können. Die Späne bleiben an der Außenseite des Spänekorbes 18 hängen, dessen Gewebe so feinmaschig ist, daß die Späne nicht hindurchgelangen können. Um den durch das Gewebe des Spänekorbes 18 auftretenden Querschnittsverlust zumindest weitgehend auszugleichen, ist er in der beschriebenen Weise als Haube mit vier seitlichen Wänden und einem Boden ausgebildet, so daß die Luft an fünf Seiten des Spänekorbes 18 eintreten kann. Der Luftwiderstand beträgt somit maximal nur etwa 20 Pa. Da ein Absaugen der Werkstückspäne in das Absaugsystem verhindert wird, treten kein Ablagerungen in einem an den Absaugstutzen 16 angeschlossenen Schlauch auf. Dadurch wird eine Beschädigung der Absauganlage zuverlässig verhindert, ohne daß dies mit einem erhöhten Luftwiderstand an der Absaugstelle verbunden ist.
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Um die an der Außenseite des Spänekorbes 18 befindlichen Späne einfach vom Spänekorb 18 entfernen zu können, ist die Absaugeinrichtung mit mindestens einer Reinigungseinheit 23 versehen. Sie hat eine Reinigungsdüse 24, die in den Spänekorb 18 ragt und die mit (nicht dargestellten) Düsenöffnungen versehen ist, durch welche ein Reinigungsmittel in noch zu beschreibender Weise austritt. Die Reinigungsdüse 24 ist um ihre Achse 25 (Fig. 3) drehbar in einem Halter 26 gelagert, der durch die Grundplatte 12 ragt und an ihr befestigt ist. Die Reinigungseinheit 23 ist im Bereich zwischen dem Absaugstutzen 16 und einem Eckbereich der Grundplatte 12 vorgesehen. Die Drehachse 25 der Reinigungsdüse 24 liegt senkrecht zur Grundplatte 12.
An den Halter 26 ist eine Zuführleitung 27 angeschlossen, über welche das Reinigungsmedium, vorzugsweise Kühlschmierstoff, zugeführt wird. In der Zuführleitung 27 sitzt ein Magnetventil 28, mit dem die Zufuhr des Reinigungsmediums gesteuert wird. Das Magnetventil 28 wird elektrisch angesteuert, um die Zuführleitung 27 zu öffnen oder zu schließen. Anstelle des Magnetventils 28 kann auch beispielsweise ein manueHzu bedienendes Ventil vorgesehen sein.
Sobald ein Reinigungsvorgang durchgeführt werden soll, wird das Magnetventil 28 betätigt und die Zuführleitung 27 geöffnet. Dadurch kann das Reinigungsmedium der Reinigungseinheit 23 zugeführt werden. Unter dem Druck des zugeführten Reinigungsmediums, das über den Halter 26 in die Reinigungsdüse 24 gelangt, wird diese um ihre Achse 25 gedreht. Über die am unteren Ende der Reinigungsdüse 24 vorgesehenen Düsenöffnungen tritt das Reinigungsmedium aus und wird gegen die Seitenwände 19 bis 21 und den Boden 22 des Spänekorbes 18 geschleudert. Durch das Reinigungsmedium, das von der Innenseite aus auf die Seitenwände 19 bis 21 und den Boden 22 des Spänekorbes 18 trifft, werden die an ihm haftenden Späne nach innen in die Maschinenumkleidung zurückgeschleudert.
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Je nach Größe des Spänekorbes 18 ist es möglich, auch mehr als eine Reinigungseinheit 23 vorzusehen.
Mit der Reinigungseinheit 23 können die Seitenwände 19 bis 21 und der Boden 22 des Spänekorbes 18 freigespült werden, so daß eine Verstopfung des Spänekorbes 18 durch die bei der Werkstückbearbeitung anfallenden Späne zuverlässig vermieden wird. Zur Reinigung des Spänekorbes 18 ist kein Personal notwendig, da die Reinigung des Spänekorbes 18 in der beschriebenen Weise automatfsch vorgenommen werden kann. Selbst wenn die Umkleidung der Werkzeugmaschine hoch und die Absaugeinrichtung an der Decke der Umkleidung montiert ist, ist eine zuverlässige Reinigung des Spänekorbes 18 gewährleistet. Da die Reinigung des Spänekorbes 18 ohne Personal erfolgt, muß die in der Umkleidung befindliche Werkzeugmaschine für den Reinigungsvorgang nicht stillgesetzt werden. Die Reinigung des Spänekorbes 18 kann optimal dann vorgenommen werden, sobald die Absaugleistung/-wirkung abnehmen sollte. Auf diese Weise ist eine gleichbleibende Absaugleistung/-wirkung bei gleichbleibendem Unterdruck im Arbeitsraum innerhalb der Umkleidung der Werkzeugmaschine sichergestellt. In die Maschinenumgebung tritt das Reinigungsmedium, insbesondere der Kühlmittelschmierstoff, nicht aus, so daß auch im Umgebungsbereich der Umkleidung keine gesundheitsgefährdende Atmosphäre herrscht.
Da der Einbaurahmen 3 der Absaugeinrichtung durch Winkelprofilteile gebildet wird, kann er, insbesondere auch infolge der beiden Griffe 13 und 14, einfach an der Umkleidung 1 befestigt und von ihr abgenommen werden. Für Servicezwecke und für einen eventuellen Umbau ist dies von großem Vorteil. Die Absaugeinrichtung weist infolge der beschriebenen Ausbildung drei Schnittstellen auf, nämlich für den Spänekorb 18, für die Reinigungseinheit 23 und den Absaugstutzen 16. Diese drei Schnittstellen sind platz- und raumsparend an der Absaugeinrichtung vorgesehen.
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In den Fig. 1 und 3 ist ein herkömmlicher Absaugstutzen 16 vorgesehen, der in bekannter Weise mit einem Absaugrohr verbunden wird.
Die Fig. 4 und 5 zeigen einen Absaugstutzen 16, an den ein flexibler Schlauch 29 einfach angeschlossen werden kann. Auf dem Anschlußende 34 des Schlauches 29 wird ein Spannring 31 befestigt, der als Federring ausgebildet ist, der zur Erzielung der Federungseigenschaften mit einem Schlitz 32 versehen ist. Der Spannring 31 ist von einer Klemmeinrichtung 33 umgeben, die beispielsweise als Schlauchklemme ausgebildet sein kann.
Um ein Verrutschen des Spannringes 31 auf dem Schlauch 29 zu vermeiden, ist er vorteilhaft so ausgebildet, daß er mit hoher Klemmkraft auf dem Schlauchende 34 sitzt. Es ist selbstverständlich auch möglich, den Spannring 31 fest mit dem Schlauchende 34 zu verbinden.
Vorteilhaft ist das dem Ansaugstutzen 16 zugewandte Ende 35 des Spannringes 31 nach innen U-förmig umgebördelt. Dies hat den Vorteil, daß das Schlauchende 34 sehr einfach so weit in den Spannring 31 gesteckt werden kann, bis das freie Schlauchende auf dem Boden 41 der Umbördelung 35 aufsitzt. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß das Schlauchende 34 ausreichend weit in den Spannring 31 geschoben wird.
Nahe dem freien Ende ist auf dem Spannring 31 wenigstens ein Formschlußelement 36 befestigt, das im Ausführungsbeispiel ein Ring ist, der im Querschnitt etwa halbkreisförmig ausgebildet und im Bereich des Schlitzes 32 unterbrochen ist. Dieses Formschlußelement 36 ist vorteilhaft ein Metallring, der auf die Mantelfläche des Spannringes 31 aufgeschweißt ist. Das Formschlußelement 36 muß nicht als Ring ausgebildet sein. Er kann beispielsweise auch aus ein-
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zelnen, in Umfangsrichtung des Spannringes 31 mit Abstand voneinander liegenden Abschnitten gebildet sein. Das Formschlußelement
36 dient dazu, den Schlauch 29 in der Einbaulage in zuverlässigem Maße axial fest im Absaugstutzen 16 zu halten. Dementsprechend ist das Formschlußelement 36 so ausgebildet, daß es diese Axialsicherungsfunktion zuverlässig ausüben kann.
Da im bevorzugten Ausführungsbeispiel das Formschlußelement im Querschnitt eine gekrümmte Außenseite hat, läßt es sich beim Anschließen des Schlauches 29 an den Absaugstutzen 16 einfach in die Einbaulage bringen.
Der Absaugstutzen 16 weist mit Abstand von seiner freien Stirnseite
37 in seiner Innenwandung 38 ein Gegenformschlußelement 39 auf, in das das Formschlußelement 36 in der Einbaulage des Schlauches 29 formschlüssig eingreift. Wenn das Formschlußelement 36 ein Ring ist, ist das Gegenformschlußelement 39 als Ringnut in der Innenwand
38 des Stutzens 16 ausgebildet. Die Querschnittsform des Gegenformschlußeiementes 39 ist an die Querschnittsform des Formschlußelementes 36 angepaßt, so daß das Formschlußelement in der Einbaulage flächig an der Wandung des Gegenformschlußelementes
39 anliegt.
Der Spannring 31 ist bezüglich seines Außendurchmessers so ausgebildet, daß er nur in zusammengedrücktem Zustand in den Stutzen 16 eingesetzt werden kann. Hierzu wird der Spannring 31 mittels der Klemmeinrichtung 33 elastisch so weit zusammengedrückt, daß er mit dem Formschlußelement 36 in den Stutzen 16 gesteckt werden kann. Ist die Klemmeinrichtung 33 als Schlauchklemme ausgebildet, kann der Spannring 31 stufenlos auf jeden notwendigen Durchmesser verringert werden. Vorteilhaft wird der Spannring 31 so weit elastisch zusammengedrückt, daß das Formschlußelement 36 beim Einsteckvorgang an der Innenwand 38 des Stutzens 16 anliegt. Dann läßt sich
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das Schlauchende 34 problemlos so weit einschieben, bis das Formschlußelement 36 in Höhe des Gegenformschlußelementes 39 liegt. Die Klemmeinrichtung 33 wird dann wieder gelöst, so daß der Spannring 31 elastisch aufgeweitet wird. Dabei gelangt das Formschlußelement 36 in das Gegenformschlußelement 39.
Der Spannring 31 ist so ausgebildet, daß er in der Einbaulage mit hohem Preßdruck an der Innenwand 38 des Stutzens 16 anliegt. Der Schlitz 32 ist so breit, daß der Spannring 31 in ausreichendem Maße elastisch zusammengedrückt werden kann, um ihn zusammen mit dem Formschlußelement 36 in den Stutzen 16 zu stecken.
Um den Anschluß des Schlauches 29 an den Stutzen 16 zu vereinfachen, ist die Klemmeinrichtung 32 vorteilhaft so auf dem Spannring 31 befestigt, daß sie dann an der Stirnseite 37 des Stutzens 16 zur Anlage kommt, wenn das Formschlußelement 36 in Höhe des Gegenformschlußelementes 39 liegt. Dann ist es beim Montagevorgang nur noch notwendig, die Klemmeinrichtung 33 zu lösen, damit das Formschlußelement 36 infolge der radialen elastischen Aufweitung des Spannringes 31 in das Gegenformschlußelement 39 des Stutzens 16 gelangt. Vorteilhaft wird die Klemmeinrichtung 33 vollständig gelöst, so daß der Spannring 31 unter hoher Klemmkraft an der Innenwand 38 des Stutzens 16 anliegt.
Da der Schlauch 29 mit seinem unteren Ende 34 am Boden 41 der Umbördelung 35 des Spannringes 31 anliegt, wird ein Austritt des abgesaugten Mediums durch den Schlitz 32 zuverlässig verhindert. Durch diese Ausbildung wird ein Austritt des abgesaugten Mediums und ein Rückfluß unterbunden, wenn die Absauganlage ausgeschaltet wird.
Beim beschriebenen Ausführungsbeispiel ergibt sich die Klemmkraft, unter welcher der Spannring 31 an der Innenwand 38 des Stutzens
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16 anliegt, aus der Federkraft des Spannringes 31 selbst. Es ist aber auch möglich, den Spannring 31 und die Klemmeinrichtung 33 so auszubilden, daß die Klemmkraft in der Einbaulage des Spannringes 31 eingestellt werden kann. Dies wird dadurch erreicht, daß die Befestigungseinrichtung 33 auf dem Spannring 31 befestigt ist. Wird die Klemmeinrichtung 33 betätigt, dann wird infolge der festen Verbindung der Spannring 31 durch die Klemmeinrichtung 33 zwangläufig aufgeweitet oder zusammengedrückt.
In der Ausgangslage ist der Spannring 31 mit dem Formschlußelement 36 so ausgebildet, daß er in den Stutzen 16 gesteckt werden kann. Im Unterschied zur vorigen Ausführung'sform wird der Spannring 32 mit der Klemmeinrichtung 33 nunmehr aufgeweitet. Das Formschlußelement 36 gelangt auf diese Weise in das Gegenformschlußelement 39. Mit der Klemmeinrichtung 33 läßt sich der Anpreßdruck, unter welchem der Spannring 31 an der Innenwand 38 des Stutzens 16 anliegt, somit an die jeweiligen Einbauverhältnisse anpassen. Insbesondere kann der Anpreßdruck jederzeit nachgestellt werden.
Die Klemmeinrichtung 33 ist bevorzugt als Schlauchklemme ausgebildet, bei der mit einer Klemmschraube 40 in bekannter Weise die Schlauchklemme aufgeweitet oder zusammengedrückt werden kann. Bei der beschriebenen zweiten Ausführungsform hat die Schlauchklemme 33 im Ausgangszustand ihren kleinsten Durchmesser. Sobald der Spannring 31 in den Stutzen 16 gesteckt ist, wird die Schlauchklemme 33 durch Betätigen der Stellschraube 40 in bekannter Weise aufgeweitet. Da der Spannring 31 an der Schlauchklemme 33 befestigt ist, wird hierbei auch der Spannring 31 entsprechend aufgeweitet.
Bei der ersten Ausführungsform, bei welcher die Schlauchklemme nicht fest mit dem Spannring 31 verbunden ist, hat die Schlauch-
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klemme 33 vor dem Einstecken des Spannringes 31 in den Stutzen 16 einen entsprechend kleinen Durchmesser. Zur Befestigung des Spannringes 31 im Stutzen 16 wird dann die Schlauchklemme 33 durch Betätigen der Stellschraube 40 aufgeweitet. Dementsprechend wird auch der Spannring 31 elastisch aufgeweitet.
Die Absaugeinrichtung ist anhand einer Umkleidung einer Werkzeugmaschine beschrieben worden. Die Absaugeinrichtung kann selbstverständlich überall dort eingesetzt werden, wo Absaugungen von Räumen, Einrichtungen, sonstigen Maschinen und dergleichen vorgenommen werden sollen.

Claims (31)

1. Absaugeinrichtung, insbesondere für gehäuseartige Umkleidungen von Werkzeugmaschinen, mit wenigstens einer Absaugstelle, vorzugsweise einem Absaugstutzen, der an einem Einbaurahmen befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugeinrichtung im Ansaugbereich vor der Absaugstelle (16) wenigstens eine luftdurchlässige Auffangeinheit (18) aufweist.
2. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinheit (18) ein Korb mit Seitenwänden (19 bis 21) ist, von denen wenigstens eine Seitenwand, vorzugsweise alle Seitenwände, gewebeartig ausgebildet ist.
3. Absaugeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (19 bis 21) der Auffangeinheit (18) durch einen Boden (22) verbunden sind.
4. Absaugeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (22) wenigstens teilweise gewebeartig ausgebildet ist.
5. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinheit (18) am Einbaurahmen (3) befestigt ist.
6. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (3) mit wenigstens einem Griff (13, 14) versehen ist.
7. Absaugeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (13, 14) quer vom Einbaurahmen (3) absteht.
8. Absaugeinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (3) an einander gegenüberliegenden Rahmenseiten (4, 6) mit jeweils einem Griff (13, 14) versehen ist.
9. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaurahmen (3) mit nach außen abgewinkelten Rändern (8 bis 11) seiner Rahmenseiten (4 bis 7) den Rand einer Einbauöffnung übergreift.
10. Absaugeinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinheit (18) im Wirkungsbereich wenigstens einer Reinigungseinheit (23) für die Auffangeinheit (18) liegt.
11. Absaugeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinheit (23) in die Auffangeinheit (18) ragt.
12. Absaugeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinheit (23) wenigstens eine Reinigungsdüse (24) aufweist.
13. Absaugeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsdüse (24) um ihre Achse (25) drehbar ist.
14. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinheit (23) im Bereich zwischen dem Absaugstutzen (16) und dem Rand des Einbauraumes (3) angeordnet ist.
15. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsdüse (24) an eine Zuführleitung (27) für ein Reinigungsmedium angeschlossen ist.
16. Absaugeinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zuführleitung (27) ein Ventil (28) sitzt.
17. Absaugeinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugstutzen (16) mit wenigstens einem Gegenformschlußelement (39) für wenigstens ein Formschlußelement (36) versehen ist, das über den Außenmantel eines Spannringes (31) ragt, der auf einem Absaugschlauch (29) sitzt und unter Spannung an der Innenwand (38) des Absaugstutzens (16) anliegt.
18. Absaugeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Formschlußelement (36) ringförmig ausgebildet und am Spannring (31) befestigt ist.
19. Absaugeinrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Formschlußelement (36) aus Metall besteht.
20. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Formschlußelement (36) teilkreisförmigen Querschnitt aufweist.
21. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenformschlußelement (39) eine Vertiefung in der Innenwand (38) des Absaugstutzens (16) ist.
22. Absaugeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (39) eine Ringnut ist.
23. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenformschlußelement (39) ein radial nach außenverformter Teil des Absaugstutzens (16) ist.
24. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannring (31) geschlitzt ist.
25. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannring (4) unter Eigenfederkraft an der Innenwand (38) des Absaugstutzens (16) anliegt.
26. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannring (31) unter radialem, von außen aufgebrachtem Druck an der Innenwand (38) des Absaugstutzens (16) anliegt.
27. Absaugeinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Spannring (31) eine Druckeinrichtung (40) sitzt, mit der der Spannring (31) zur Anlage an der Innenwand (38) des Absaugstutzens (16) elastisch aufweitbar ist.
28. Absaugeinrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckeinrichtung (40) eine Schlauchklemme ist, die auf dem Außenmantel des Spannringes (31) befestigt ist.
29. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Absaugstutzen (16) zugewandte Ende (35) des Spannringes (31) nach innen umgebördelt ist.
30. Absaugeinrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Umbördelung (35) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist.
31. Absaugeinrichtung nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugschlauch (29) auf dem Boden (41) der Umbördelung (35) aufsitzt.
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