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DE29703689U1 - Haubenförmige Auffangeinrichtung für eine Bohrkrone o.dgl. zum Auffangen von Bohrmehl - Google Patents

Haubenförmige Auffangeinrichtung für eine Bohrkrone o.dgl. zum Auffangen von Bohrmehl

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DE29703689U1
DE29703689U1 DE29703689U DE29703689U DE29703689U1 DE 29703689 U1 DE29703689 U1 DE 29703689U1 DE 29703689 U DE29703689 U DE 29703689U DE 29703689 U DE29703689 U DE 29703689U DE 29703689 U1 DE29703689 U1 DE 29703689U1
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    • B23Q11/00Accessories fitted to machine tools for keeping tools or parts of the machine in good working condition or for cooling work; Safety devices specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools
    • B23Q11/0042Devices for removing chips
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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B55/00Safety devices for grinding or polishing machines; Accessories fitted to grinding or polishing machines for keeping tools or parts of the machine in good working condition
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Description

Bezeichnung: Haubenförmige Auffangeinrichtung für eine
Bohrkrone o. dgl. zum Auffangen von Bohrmehl
Beschreibung
Die Erfindung betritt eine haubenförmige Auffangeinrichtung für Bohrklein, Bohrmehl, Bohrstaub &ogr; dgl., mit einem von einem Haubenboden und einem Haubenmantel gebildeten Sammelraum, mit einem Anschluß für eine Absaugeinrichtung, bspw. ein Staubsauger, wobei der Haubenboden eine vorzugsweise als Drehlager o. dgl. ausgebildete Aufnahme, Durchbrechung o. dgl. zur drehbaren und ggf. lösbaren Befestigung der Auffangrichtung an einem Zwischenstück, wie ein Bolzen, eine Welle o. dgl. aufweist und an einem dem Sammelraum zugewandten Ende des Zwischenstücks wenigstens ein Werkzeug, wie Bohr- oder Schleifkrone, Bohrer, Zentrierbohrer o. dgl. festlegbar und mit einem dem Sammelraum abgewandten Ende des Zwischenstücks ein Drehantrieb, insbesondere eine Bohrmaschine verbindbar ist.
Eine derartige Auffangeinrichtung ist bspw. aus der DE 42 06 351 C2 bekannt. Im einzelnen ist in dieser Druckschrift eine Schleifkrone, insbesondere Diamantschleifkrone für Mauerwerks-Einbauöffnungen beschrieben, die lösbar mit einem Zwischenstück, wie einer Bohrfutteraufnähme, zur Kupplung mit einer Bohrmaschine verbindbar ist. Das Zwischenstück ist drehbar und dicht in einem Hohlkörper gelagert, wobei die Schleifkrone mit einem Zentrierbohrer versehen ist und im Bereich ihrer Oberseite mehrere, außerhalb ihrer Mitte liegende Durchbrechungen zur Ableitung von Bohrstaub aufweist. Der Hohlkörper ist als haubenartige Auffangeinrichtung den Durchbrechungen nachgeschaltet und besitzt einen Anschlußstutzen für einen Staubsauger. Die Schleifkrone selbst weist eine Decke mit mehreren Durchbrechungen auf. Die haubenartige Auffangeinrichtung ist der Schleifkrone derart nachgeschaltet, daß ihr unterer Bereich die Decke der
Schleifkrone übergreift. An diesen übergreifenden Abschnitt schließt sich mit dem durchmessermäßig größeren Ende eine kegelstumpfförmiger Mittelabschnitt mit einem großvolumigen Aufnahmeraum für den Bohrstaub an, wobei der Anschlußstutzen an der Umfangsflache des Mittelabschnitts vorgesehen ist. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird der Bohrstaub durch die in der Schleifkrone vorgesehenen Durchbrechungen abgesaugt. Zum einen kann die Mitte der Decke von Durchbrechungen freigehalten werden, so daß in diesem Bereich bspw. ein Zentrierbohrer angebracht werden kann. Das durch die Durchbrechungen der Decke der Schleifkrone durchtretende Bohrklein gelangt in die nachgeschaltete haubenartige Auffangeinrichtung, deren unterer Abschnitt die Decke der Schleifkrone übergreift. Zwar kann mit der bekannten Vorrichtung der in den Innenraum der Schleifkrone gelangende Bohrstaub über die in der Decke der Schleifkrone befindlichen Durchbrechungen abgesaugt werden, doch weist diese Vorrichtung den Nachteil auf, daß nicht sämtlicher beim Bohren oder Schleifen mittels des jeweiligen Werkzeugs anfallende Bohrstaub o. dgl. in den Innenraum der Bohrkrone gelangt. Ein Nachteil bei dem Stand der Technik ist darin zu sehen, daß die Schneidwerkzeuge des Bearbeitungswerkzeuges freiliegen und das bei der Bearbeitung anfallende Bohrmehl oder Bohrklein nicht gänzlich, bspw. in den Innenraum der Bohrkrone gelangt, sondern zu einem großen Teil gerade beim Beginn des Bohr- oder Schleifvorganges aufgrund der auftretenden Zentrifugalkräfte auch nach außen geschleudert wird. Wird als Werkzeug jedoch nicht eine Bohr- oder Schleifkrone, sondern bspw. lediglich ein Bohrer eingesetzt, lassen sich mit der bekannten Auffangeinrichtung überhaupt kein Bohrmehl oder Bohrstaub auffangen, da mit dieser Vorrichtung ein Transport des Bohrmehls von der Bohrerspitze zu der Auffangeinrichtung nicht möglich ist.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Auffangeinrichtung der eingangs genannten Art
dahingehend weiterzubilden, daß praktisch jegliches bei dem Bearbeitungsvorgang auftretende Bohrklein, Bohrmehl o. dgl. sicher aufgefangen wird und von einer Absaugeinrichtung abgesaugt werden kann. Insbesondere soll die Auffangeinrichtung bereits vom Beginn des Bearbeitungsvorganges, bspw. des Anbohrens einer Wand mittels eines Zentrierbohrers oder des anfänglichen Eindringens der Schneidwerkzeuge der Bohr- oder Schleifkrone das anfallende Bohrklein oder Bohrmehl wirksam aufnehmen und der Absaugeinrichtung zuführen können. Desweiteren soll die Auffangeinrichtung auch dann ihre Wirksamkeit entfalten können, wenn als Werkzeug bspw. lediglich ein Bohrer o. dgl. eingesetzt wird.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung mit der Auffangeinrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen i. w. dadurch gelöst, daß die Auffangeinrichtung und das Zwischenstück in Richtung der Längsachse des Zwischenstücks relativ zueinander verschiebbar sind und der Sammelraum der Auffangeinrichtung eine solche Dimensionierung aufweist, daß das gesamte Werkzeug von der Auffangeinrichtung übergreifbar ist. Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Maßnahme ist es möglich, die Stirnfläche der Auffangeinrichtung zur Durchführung des Bearbeitungsvorganges, bspw. auf die Mauerwand aufzusetzen, wobei das Bearbeitungswerkzeug sozusagen vollständig gekapselt ist. Zur Einleitung des Bearbeitungsvorganges wird bspw. mittels der Bohrmaschine das Bearbeitungswerkzeug über das Zwischenstück innerhalb des Sammelraums bspw. in Richtung der Mauer verschoben, wobei die Stirnfläche der Auffangeinrichtung sich unverändert an der Mauer abstützt. Während des Bearbeitungsvorganges dringen die Schneidwerkzeuge des Bearbeitungswerkzeuges ständig tiefer in die Mauer ein, wobei sich das Zwischenstück mit seinem ersten Ende immer weiter in den Sammelraum der Auffangeinrichtung verschiebt. Sämtliches Bohrklein oder Bohrmehl, das während dem Bearbeitungsvorgang anfällt, wird in dem Sammelraum der Auffangeinrichtung
aufgenommen und über den Anschluß hin zu der Absaugeinrichtung transportiert. Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Auffangeinrichtung nicht nur in Verbindung mit einer Bohr- oder Schleifkrone, sondern auch bei Einsatz eines Bohrers oder dgl. als Bearbeitungswerkzeug Anwendung finden kann, da auch das mittels eines Bohrers erzeugte Bohrklein in dem Sammelraum der Auffangeinrichtung vollständig aufgefangen wird. Auch das bei Beginn des Bearbeitungsvorganges, bspw. durch Anbohren oder Anfräsen entstehende Bohrklein wird von der erfindungsgemäßen Auffangeinrichtung sicher aufgefangen.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Auffangeinrichtung i. w. die Form einer Tonne, eines einseitig offenen Zylinders o. dgl. auf, wobei die Tiefe des Sammelraums gleich oder größer als die axiale Erstreckung des Werkzeuges ist. Zum einen läßt sich eine derartige Auffangeinrichtung einfach herstellen, zum anderen kann die Tiefe dieser Auffangeinrichtung leicht variiert und den Abmessungen des jeweiligen Werkzeuges angepaßt werden. Hierzu ist es vorteilhaft, daß die Auffangeinrichtung lösbar an dem Zwischenstück befestigt ist, so daß ggf. eine erste Auffangeinrichtung in Anpassung an das jeweilig verwendete Werkzeug durch eine andere Auffangeinrichtung mit entsprechend geänderten Abmessungen ersetzt werden kann.
Nach einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Stirnfläche des Haubenmantels der Auffangeinrichtung eine Dichtfläche, bspw. eine Dichtlippe oder eine Ringdichtung auf. Aufgrund dieser Maßnahme wird für eine dichtende Anlage der Stirnfläche des Haubenmantels an der Mauer bzw. Wandfläche gesorgt, so daß der im Sammelraum aufgrund der Absaugeinrichtung herrschende Unterdruck insbesondere bei unebenen Wandflächen verstärkt werden kann. Aufgrund dieser Maßnahme kann dafür gesorgt werden, daß sich die Auffangeinrichtung während des Bearbeitungsvorganges sozusagen
an der zu bearbeitenden Wandfläche festsaugt und ein Abrutschen oder Verrutschen des Werkzeuges gerade zu Beginn des Bearbeitungsvorganges vermieden wird. Vorallem sorgt diese Dichtfläche auch dafür, daß selbst geringe Anteile von Bohrklein, Bohrmehl, Bohrstaub o. dgl. nicht aus dem Sammelraum im Bereich der Stirnfläche und der Wandfläche austreten können.
Weiterhin empfiehlt es sich, daß der Anschluß für die Absaugeinrichtung in einem dem Haubenboden zugewandten oberen Bereich des Sammelraums angeordnet ist. Dadurch ist gewährleistet, daß der von der Absaugeinrichtung geförderte Volumenstrom, der im unteren Bereich des Haubenmantels in den Sammelraum eintritt, den Sammelraum über die gesamte axiale Erstreckung durchströmt, so daß "tote Bereiche" innerhalb des Sammelraums, in denen sich Bohrmehl oder Bohrklein ablagern könnte, ohne abgesaugt zu werden, weitestgehend vermieden sind.
Eine besonders vorteilhafte, eigenständige Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß in einem der Stirnfläche des Haubenmantels zugewandten unteren Bereich des Sammelraums ein oder mehrere Öffnungen in dem Haubenmantel angeordnet sind. Insbesondere beim Einsatz der Auffangeinrichtung an sehr ebenen und glatten Wandflächen kann das Problem auftreten, daß zwischen der Stirnfläche der Auffangeinrichtung und der Wandfläche ein nur geringer Luftvolumenstrom in den Sammelraum eintreten kann. In diesem Fall entsteht ein großer Unterdruck in dem Sammelraum, wobei jedoch der Abtransport des Bohrkleins aufgrund des zu geringen Luftvolumenstroms durch den Sammelraum nicht gewährleistet ist. Die in dem unteren Bereich des Sammelraums in dem Haubenmantel vorgesehenen Öffnungen dienen in einem solchen Fall als Nebenluftbohrungen, so daß ein ausreichender Volumenstrom zum Abtransport des Bohrkleins oder Bohrmehls gewährleistet ist.
Dabei empfiehlt es sich, daß der Querschnitt der Öffnungen bspw. mittels eines Stellringes o. dgl. Einrichtung insbesondere stufenlos von einer Öffnungsstellung bis zu einer Schließstellung änderbar ist. Aufgrund dieser Maßnahme kann den individuellen Einsatzbedingungen Rechnung getragen werden und der erforderliche Volumenstrom zum Abtransport des Bohrkleins oder Bohrmehls über eine Änderung des Querschnitts der Öffnungen eingestellt werden.
Um ein gleichmäßiges Durchströmen des Sammelraums auch bezogen auf die Umfangsrichtung zu gewährleisten, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß die mehreren Öffnungen i. w. gleich verteilt über den Umfang des Haubenmantels angeordnet sind.
Nach einer anderen Ausführungsform empfiehlt es sich, daß die Aufnahme für das Zwischenstück als in dem Haubenboden befestigtes Kugellager ausgebildet ist. Hierdurch wird nicht nur eine i. w. reibungsfreie Drehbarkeit des Zwischenstücks bzgl. der Auffangeinrichtung gewährleistet, sondern es kann gleichzeitig für eine staub- und i. w. luftdichte Befestigung der Auffangeinrichtung an dem Zwischenstück gesorgt werden.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung stützt sich ein unter Vorspannung stehendes Federelement oder Druckelement zwischen der Auffangeinrichtung und dem Zwischenstück ab, wodurch der Haubenboden an einen ersten Anschlag im Bereich des einen Endes des Zwischenstücks anlegbar ist. Aufgrund dieser Maßnahme wird die Auffangeinrichtung bzgl. des Zwischenstücks in eine Vorzugs-Ausgangsposition verschoben, in der das am Zwischenstück befestigte Werkzeug gänzlich in dem Sammelraum der Auffangeinrichtung aufgenommen ist. Jedoch kann nach dem Aufsetzen der Stirnfläche der Auffangeinrichtung auf die Wandung o. dgl. das Zwischenstück gegen die Vorspannung des Federelements oder Druckelements in Richtung des Sammelraums der Auffangeinrichtung ohne weiteres verschoben werden. Nachdem
die Auffangeinrichtung wieder von der Wand abgesetzt wird, verschiebt sich die Auffangeinrichung auf dem Zwischenstück selbständig in die Ausgangsposition. Es versteht sich, daß dieses Federelement oder Druckelement bspw. dann entbehrlich ist, wenn zwischen der Auffangeinrichtung und dem Zwischenstück im Bereich der Aufnahme eine gewisse Reibung vorgesehen ist, so daß sich Auffangeinrichtung und Zwischenstück nicht frei beweglich gegeneinander verschieben können. Allerdings ist es dann nach Beendigung des Bearbeitungsvorganges erforderlich, die Auffangeinrichtung auf dem Zwischenstück, bspw. per Hand wieder in die Ausgangsposition zu überführen.
Eine konstruktiv einfache technische Realisierung besteht bevorzugt darin, daß das Federelement als Druckfeder ausgebildet ist, die zwischen einem zweiten Anschlag im Bereich des anderen Endes des Zwischenstücks und dem Haubenboden eingespannt ist.
Um eine einfache Befestigung bzw. Ankopplung des oder der Werkzeuge an dem Zwischenstück zu bewerkstelligen, ist nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung das eine Ende des Zwischenstücks als Aufnahmezapfen zur lösbaren Befestigung einer Bohr- oder Schleifkrone ausgebildet. Desweiteren weist der Aufnahmezapfen eine Aufnahmebohrung, bspw. für einen Zentrierbohrer auf.
Zur Kopplung des Zwischenstücks mit dem Drehantrieb, bspw. einer Bohrmaschine, weist das andere Ende des Zwischenstücks ein Innengewinde zum Anschluß des Drehantriebs auf. Ggf. können auch äußere Abplattungen am zweiten Ende des Zwischenstücks zur Aufnahme eines Maulschlüssels o. dgl. vorgesehen sein, wodurch die Handhabung weiter vereinfacht wird.
Der Haubenboden und der Haubenmantel bestehen nach einer anderen vorteilhaften Ausführungsform aus Kunststoff, bevorzugt aus Hart-PVC.
Eine äußerst vorteilhafte, eigenständige Weiterbildung der Erfindung besteht in einer Kombination einer Auffangeinrichtung mit einer an sich bekannten topfförmigen Bohr- oder Schleifkrone, an deren Stirnfläche Schleif- oder Schneidwerkzeuge befestigt sind, wobei die Bohr- oder Schleifkrone mit dem einen Ende des Zwischenstücks verbindbar ist und bei der in der Auffangswand ein oder mehrere, insbesondere schlitzförmige Durchbrechungen angeordnet sind. Diese insbesondere schlitzförmigen Durchbrechungen in der Umfangswand der topfförmigen Bohr- oder Schleifkrone gestatten ein Austreten des während des Bearbeitungsvorganges auftretenden Bohrmehls oder Bohrstaubes aus dem Innenraum der Bohr- oder Schleifkrone hinein in den Sammelraum der Auffangeinrichtung, aus dem das Bohrmehl bzw. der Bohrstaub mittels der Absaugeinrichtung entfernt werden.
Dabei hat es sich gemäß einer anderen Weiterbildung als vorteilhaft erwiesen, daß die schlitzförmige Durchbrechung winklig, insbesondere spitzwinklig um einen Winkel geneigt in Bezug auf eine Mittelquerebene der Bohr- oder Schleifkrone in der Umfangswand angeordnet ist. Durch diese Maßnahme wird einem gleichmäßigen Austrag des Bohrkleins aus dem Innenraum der Bohr- oder Schleifkrone hinein in den Sammelraum der Auffangeinrichtung Rechnung getragen.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbez iehung.
Die einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Auffangeinrichtung, teilweise geschnitten.
Die in der Figur dargestellte haubenförmige Auffangeinrichtung 10 dient zum Auffangen von Bohrklein, Bohrmehl, Bohrstaub o. dgl., welches bzw. welcher während des Bohrens, Schleifens oder Fräsens bspw. in einer Wand oder Mauer anfällt. Die Auffangeinrichtung besitzt einen Haubenboden 12 und einen Haubenmantel 14, die einen Sammelraum 16 bilden. An dem Haubenmantel 14 ist ein Anschluß 18, bspw. ein Stutzen o. dgl. für den Anschluß einer Absaugeinrichtung, insbesondere eines Staubsaugers, angeordnet. Bevorzugt zentrisch in dem Haubenboden 12 ist eine als Drehlager ausgebildete Aufnahme 20 vorgesehen zur drehbaren und lösbaren Befestigung der Auffangeinrichtung 10 an einem Zwischenstück 22. Das Zwischenstück 22 ist bspw. als Bolzen, Welle o. dgl. ausgebildet. An einem dem Sammelraum 16 zugewandten bzw. in den Sammelraum 16 ragenden ersten Ende 24 des Zwischenstücks 22 ist wenigstens ein Werkzeug 26 festlegbar. Bei diesem Werkzeug 26 kann es sich bspw. um eine Bohr- oder Schleifkrone 60 und/oder einen Bohrer, Zentrierbohrer o. dgl. handeln. Das dem Sammelraum 16 abgewandte Ende 28 des Zwischenstücks 22 ist mit einem Drehantrieb, z.B. mit einer Bohrmaschine verbindbar.
Die Auffangeinrichtung 10 und das Zwischenstück 22 sind in Richtung der Längsachse 30 des Zwischenstücks 22 relativ zueinander verschiebbar, wobei der Sammelraum 16 der Auffangeinrichtung 10 eine solche Dimensionierung aufweist, daß das gesamte Werkzeug 2 6 von der Auffangeinrichtung 10 übergreifbar ist. Dabei weist die Auffangeinrichtung 10 i. w. die Form einer Tonne bzw. eines einseitig offenen Zylinders
auf, wobei die Tiefe 32 des Sammelraums 16 in etwa gleich oder größer als die axiale Erstreckung 34 des Werkzeuges 26 ist.
An der Stirnfläche 3 6 des Haubenmantels 14 der Auffangeinrichtung 10 ist eine Dichtfläche 38 vorgesehen, die entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Ausführungsbeispiels als Ringdichtung 40, bspw. als O-Ring ausgebildet ist. Der O-Ring kann bspw. in einer Ringnut der Stirnfläche 36 aufgenommen sein.
Der Anschluß 18 für die Absaugeinrichtung ist in einem dem Haubenboden 12 zugewandten oberen Bereich 42 des Sammelraums angeordnet. In einem der Stirnfläche 36 des Haubenmantels zugewandten unteren Bereich 44 des Sammelraums 16 sind ein oder mehrere Öffnungen 4 6 in dem Haubenmantel 14 angeordnet. Der Querschnitt der Öffnungen 46 ist bspw. mittels eines in der Figur nicht dargestellten Stellringes oder einer sonstigen Vorrichtung, insbesondere stufenlos, von einer Öffnungsstellung bis zu einer Schließstellung änderbar. Weiterhin sind die mehreren Öffnungen 46 i. w. gleich verteilt über den Umfang des Haubenmantels 14 angeordnet.
Die Aufnahme 20 für das Zwischenstück 22 ist als in dem Haubenboden 12 befestigtes Kugellager 48 ausgebildet.
Zwischen der Auffangeinrichtung 10 und dem Zwischenstück 2 2 stützt sich ein unter Vorspannung stehendes Federelement 50 bzw. Druckelement ab, wodurch der Haubenboden 12 an einen ersten Anschlag 52 im Bereich des ersten Endes 24 des Zwischenstücks 22 anlegbar ist. Das Federelement 50 ist als Druckfeder ausgebildet, die zwischen einem zweiten Anschlag im Bereich des zum Drehantrieb führenden Endes 28 des Zwischenstücks 22 und dem Haubenboden 12 eingespannt ist.
Das in die Auffangeinrichtung 10 eintauchende Ende 24 des Zwischenstücks 22 ist als Aufnahmezapfen 58 zur lösbaren Befestigung einer Bohr- oder Schleifkrone 60 ausgebildet und besitzt eine Aufnahmebohrung 62 für einen Zentrierbohrer o. dgl. Das gegenüberliegende Ende 28 des Zwischenstücks 22 ist mit einem Innengewinde 64 zum Anschluß des Drehantriebs bzw. der Bohrmaschine versehen und weist ggf. äußere Abplattungen zur Aufnahme eines Maulschlüssels auf.
Der Haubenboden 12 und der Haubenmantel 14 bestehen aus Kunststoff, bevorzugt aus Hart-PVC, während das Zwischenstück bevorzugt aus Stahl besteht.
In Anpassung an die erfindungsgemäße Auffangeinrichtung weist die an sich bekannte topfförmige Bohr- oder Schleifkrone 60, an deren Stirnfläche 68 Schleif- oder Schneidwerkzeuge 70 befestigt sind, in der Umfangswand 72 ein oder mehrere, insbesondere schlitzförmige Durchbrechungen 74 auf. Diese Schleifkrone 60 ist mit dem in die Auffangseinrichtung 10 eintauchende Ende 24 des Zwischenstücks 22 verbindbar. Die schlitzförmigen Durchbrechungen 74 sind winklig, insbesondere spitzwinklig um einen Winkel 76 geneigt in Bezug auf eine Mittelquerebene der Bohr- oder Schleifkrone 60 in der Umfangswand 72 angeordnet.
Bezugszeichenliste
10 - Auffangeinrichtung
12 Haubenboden
14 - Haubenmantel
16 Sammelraum
18 - Anschluß
20 - Aufnahme
22 - Zwischenstück
24 - Ende
26 - Werkzeug
28 Ende
30 Längsachse
32 - Tiefe
34 axiale Erstreckung
36 Stirnfläche
38 Dichtfläche
40 Ringdichtung
42 oberer Bereich
44 unterer Bereich
46 Öffnungen
48 - Kugellager
50 - Federelement
52 - Anschlag
54 Druckfeder
56 Anschlag
58 Aufnahmezapfen
60 Bohr- oder Schleifkrone
62 Aufnahmebohrung
64 - Innengewinde
66 Abplattung
68 - Stirnfläche
70 - Schneidwerkzeug
72 - Umfangswand
74 - Durchbrechungen
76 - Winkel

Claims (15)

Schutzansprüche
1. Haubenförmige Auffangeinrichtung (10) für Bohrklein, Bohrmehl, Bohrstaub &ogr; dgl., mit einem von einem Haubenboden (12) und einem Haubenmantel (14) gebildeten Sammelraum (16), mit einem Anschluß (18) für eine Absaugeinrichtung, bspw. ein Staubsauger, wobei der Haubenboden (12) eine vorzugsweise als Drehlager o. dgl. ausgebildete Aufnahme (20), Durchbrechung o. dgl. zur drehbaren und ggf. lösbaren Befestigung der Auffangrichtung (10) an einem Zwischenstück (22), wie ein Bolzen, eine Welle o. dgl. aufweist und an einem dem Sammelraum (16) zugewandten Ende (24) des Zwischenstücks (22) wenigstens ein Werkzeug (26), z.B. Bohr- oder Schleifkrone (60) , Bohrer, Zentrierbohrer o. dgl. festlegbar und mit einem dem Sammelraum (16) abgewandten Ende (28) des Zwischenstücks (22) ein Drehantrieb, z.B. eine Bohrmaschine verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinrichtung (10) und das Zwischenstück (22) in Richtung der Längsachse (3 0) des Zwischenstücks (22) relativ zueinander verschiebbar sind und der Sammelraum (16) der Auffangeinrichtung (10) eine solche Dimensionierung aufweist, daß das gesamte Werkzeug (26) von der Auffangeinrichtung (10) übergreifbar ist.
2. Auffangeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinrichtung (10) i. w. die Form einer Tonne, eines einseitig offenen Zylinders o. dgl. aufweist, wobei die Tiefe (32) des Sammelraums (16) gleich oder größer als die axiale Erstreckung (34) des Werkzeuges (26) ist.
3. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche (36) des Haubenmantels (14) der Auffangeinrichtung (10) eine Dichtfläche (38), bspw. eine Dichtlippe oder eine Ringdichtung (40) aufweist.
4. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (18) für die Absaugeinrichtung in einem dem Haubenboden (12) zugewandten oberen Bereich (42) des Sammelraums (16) angeordnet ist.
5. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem der Stirnfläche (36) des Haubenmantels (14) zugewandten unteren Bereich (44) des Sammelraums (16) eine oder mehrere Öffnungen (46) in dem Haubenmantel (14) angeordnet sind.
6. Auffangeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Öffnungen (46) bspw. mittels eines Stellringes o. dgl. Vorrichtung, insbesondere stufenlos, von einer Öffnungsstellung bis zu einer Schließstellung änderbar ist.
7. Auffangeinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren Öffnungen (46) i. w. gleich verteilt über den Umfang des Haubenmantels (14) angeordnet sind.
8. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (20) als in dem Haubenboden (12) befestigtes Kugellager (48) ausgebildet ist.
9. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein unter Vorspannung stehendes Federelement (50) oder Druckelement zwischen der Auffangeinrichtung (10) und dem Zwischenstück (22) abstützt, wodurch der Haubenboden (12) an einen ersten Anschlag (52) im Bereich des einen Endes (24) des Zwischenstücks (22) anlegbar ist.
10. Auffangeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (50) als Druckfeder (54) ausgebildet ist, die zwischen einem zweiten Anschlag (56) im Bereich des anderen Endes (28) des Zwischenstücks (22) und dem Haubenboden (12) eingespannt ist.
11. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende (24) des Zwischenstücks (22) als Aufnahmezapfen (58) zur lösbaren Befestigung einer Bohr- oder Schleifkrone (60) ausgebildet ist und eine Aufnahmebohrung (62) für einen Zentrierbohrer aufweist.
12. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Ende (28) des Zwischenstücks (22) ein Innengewinde (64) zum Anschluß des Drehantriebs und ggf. äußere Abplattungen (66) zur Aufnahme eines Maulschlüssels aufweist.
13. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haubenboden (12) und Haubenmantel (14) aus Kunststoff, bevorzugt aus Hart-PVC bestehen.
14. Auffangeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Kombination mit einer an sich bekannten topfförmigen Bohr- oder Schleifkrone (60), an deren Stirnfläche (68) Schleif- oder Schneidwerkzeuge (70) befestigt sind und die mit dem einen Ende (24) des Zwischenstücks (22) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Umfangswand (72) ein oder mehrere insbesondere schlitzförmige Durchbrechungen (74) angeordnet sind.
15. Auffangeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die schlitzförmige Durchbrechung (74) winklig, insbesondere spitzwinklig um einen Winkel (76)
geneigt in Bezug auf eine Mittelguerebene der Bohr- oder Schleifkrone (60) in der Umfangswand (72) angeordnet ist.
DE29703689U 1997-03-01 1997-03-01 Haubenförmige Auffangeinrichtung für eine Bohrkrone o.dgl. zum Auffangen von Bohrmehl Expired - Lifetime DE29703689U1 (de)

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DE29703689U DE29703689U1 (de) 1997-03-01 1997-03-01 Haubenförmige Auffangeinrichtung für eine Bohrkrone o.dgl. zum Auffangen von Bohrmehl

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DE29703689U DE29703689U1 (de) 1997-03-01 1997-03-01 Haubenförmige Auffangeinrichtung für eine Bohrkrone o.dgl. zum Auffangen von Bohrmehl

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