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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine pneumatische Filterschütteleinrichtung
für Staubsauger
und insbesondere für
Industriestaubsauger.
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Eines
der Probleme bei Industriestaubsaugern ist es, dass der Innenfilter
sehr schnell verstopft ist, so dass häufige Eingriffe zur Entfernung
der Ablagerungen von Feststoffen erforderlich sind, um seine Leistungsfähigkeit
zumindest teilweise wiederherzustellen.
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Um
dieses Problem zu überwinden,
sind einige Staubsauger mit einer handbetätigten Filterschütteleinrichtung
ausgestattet, die im wesentlichen einen Griff aufweist, der über eine
starre Stange, meistens am oberen Ende der Filterkammer, mit dem Filter
verbunden ist.
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Diese
manuellen Filterschütteleinrichtungen sind
sehr einfach, aber nicht sehr praktisch zu bedienen, und sie sind
kaum effektiv, da es davon abhängt, wie
sorgfältig
der Bedienungsmann, der mit der regelmäßigen Filterreinigung beauftragt
ist, damit umgeht.
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Es
sind auch elektrische Filterschütteleinrichtungen
bekannt, die halbautomatisch oder vollautomatisch arbeiten. Diese
sind zwar effizienter als die manuellen Versionen, aber ziemlich
kompliziert, kostspielig und sie haben aufgrund eines Motors, mechanischer
Anschlüsse
an den Filter und elektrischer oder elektronischer Steuereinrichtungen
etc. einen hohen Platzbedarf.
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US-A-4246011 offenbart
eine Filterschütteleinrichtung
für einen
Staubsauger, der eine Filterreinigung vor Ort ermöglicht.
Eine Filterreinigungsbürste
bewegt sich, wenn eine voreingestellte Druckdifferenz auf eine Kolben-Zylinder-Anordnung wirkt.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, diese Nachteile mit einer besonders
effizienten und praktischen, pneumatischen Filterschütteleinrichtung
zu beseitigen, die wirtschaftlich, klein und in jedem Staubsauger
leicht zu installieren ist.
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Genauer
gesagt, Ziel der Erfindung ist es, eine Filterschütteleinrichtung
herzustellen, die keinen Elektromotor und keine anderen elektrischen
oder elektronischen Komponenten, komplizierten Anschlüsse oder
mechanischen Übertragungen
benötigt,
und somit äußerst einfach,
wirtschaftlich und zuverlässig
ist.
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Die
Ziele werden mit der vorliegenden Erfindung erreicht, wie sie durch
die Ansprüche
gekennzeichnet ist. Sie besteht aus einer pneumatischen Filterschütteleinrichtung
für einen
Staubsaugerfilter, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Muffe aufweist, die
an Druckluftzufuhreinrichtungen angeschlossen werden kann, und mit
mindestens einer Luftablassöffnung
und einem in der Muffe verschiebbaren Kolben versehen und mit elastischen
Rückholeinrichtungen
verbunden ist, sowie einen Schaft aufweist, der sich über das
Muffenende hinaus erstreckt, wobei der Kolben beim Hin- und Herbewegen
in der Muffe das Öffnen
und Schließen
der mindestens einen Luftablassöffnung
sowie das Schütteln
des Filters durch den Schaft verursacht.
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Die
Muffe wird vorzugsweise direkt mit dem Druckluftzufuhrschlauch der
Motorvakuumpumpe des Staubsaugers verbunden.
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Der
Hauptvorteil der Erfindung besteht darin, dass die Einrichtung ein
effektives Schütteln
des Filters ermöglicht, das
besser ist als alles, was man normalerweise mit manuellen Einrichtungen
erreichen kann. Gleichzeitig ist sie wesentlich einfacher und wirtschaftlicher
als die bereits bekannten, automatischen Einrichtungen.
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Die
Einrichtung gemäß der Erfindung
ist sehr klein und deshalb bei verschiedenen Modellen von Staubsaugern
leicht zu installieren.
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Ein
weiterer Vorteil wird dadurch erreicht, dass die Einrichtung aufgrund
ihrer einfachen Konstruktion und einer geringen Anzahl von Komponenten
auch sehr zuverlässig
ist.
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Noch
ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Motoren oder andere
elektrische Komponenten erforderlich sind und die Einrichtung somit
für Staubsauger
geeignet ist, die in explosionsgefährdeter Umgebung eingesetzt
werden, in der aus Sicherheitsgründen
keine elektrischen Einrichtungen verwendet werden können.
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Die
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Figuren,
die eine Ausführungsart der
Erfindung in einem Beispiel veranschaulichen, das nicht einschränkend zu
verstehen ist.
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1 veranschaulicht
in schematischer Art und Weise und im Axialschnitt eine Filterschütteleinrichtung
für Staubsauger
gemäß der Erfindung:
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2 veranschaulicht
einen Schnitt entlang der Ebene II-II von 1;
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3 veranschaulicht
die Einrichtung von 1, angewendet auf einen Staubsauger,
die für den
Einsatz in Industriestaubsaugern geeignet ist;
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4a und 4b veranschaulichen
in schematischer Art und Weise zwei Arbeitspositionen der Einrichtung
in 1; und
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5a und 5b veranschaulichen
in schematischer Art und Weise die Einrichtung von 1,
die an ein Deaktivierungssystem angeschlossen ist, das in zwei Positionen
gezeigt ist, die der aktivierten und deaktivierten Filterschütteleinrichtung entsprechen.
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Unter
Bezugnahme auf die Einzelheiten der Figuren bezieht sich die Erfindung
auf eine pneumatische Filterschütteleinrichtung 1 für einen
Staubsauger, insbesondere einen Industriestaubsauger, der mindestens
einen Filter F besitzt.
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Die
Einrichtung 1 besitzt eine Muffe 2, die an Vorrichtungen
zur Druckluftzufuhr A angeschlossen werden kann, und weist an ihrer
Seitenfläche
mindestens eine Luftablassöffnung 3 auf.
In dem veranschaulichten Beispiel besitzt die Muffe 2 drei
seitliche Luftablassöffnungen,
wie in 2 zu sehen ist.
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Die
Einrichtung 1 besitzt außerdem einen Kolben 4,
der in der Muffe 2 verschiebbar ist, und einen Schaft 6 aufweist,
der sich über
das Ende der Muffe 2 hinaus erstreckt. Der Kolben ist mit
elastischen Rückholeinrichtungen
verbunden, vorteilhafterweise einer Feder 5, die koaxial
zu dem Schaft 6 angeordnet ist.
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Die
Federteller für
die Feder 5 werden durch den Kolbenkopf selbst bereitgestellt,
der mit dem Schaft 6 verbunden ist, und durch ein Bodenelement 7,
das am unteren Ende der Muffe 2 befestigt ist, und ein
Loch 8 für
den Durchgang des Schaftes 6 aufweist.
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Der
Kopf des Kolbens 4 ist mit einem kleinen Spiel innerhalb der
Muffe 2 verschiebbar, so dass die Hin- und Herbewegung
des Kolbens 4 das Öffnen und
Schließen
der Luftablassöffnungen 3 in
im wesentlichen dichter Art und Weise bewirkt.
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Der
Kolben 4 kann die Schüttelbewegung des
Filters F durch seinen Schaft 6 verursachen, der für diesen
Zweck ein Ende besitzt, das mit dem Filter in Berührung kommt,
oder auf andere, äquivalente Art
und Weise mit ihm verbunden ist.
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Die
Muffe 2 ist vorteilhafterweise aus Metall hergestellt,
während
der Kolben 4 vorteilhafterweise aus einem selbstschmierenden
Material wie Teflon® hergestellt ist.
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Bei
der bevorzugten Art der Nutzung der Erfindung wird eine Luftzufuhreinrichtung
bestehend aus einer Vakuumanlage 10 verwendet, die hauptsächlich aus
einer Vakuumpumpe 14, einem Elektromotor 15, einem
Ansaugkrümmer 11a und
einem Auslasssammler 11m besteht.
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Der
Ansaugkrümmer 11a und
der Auslasssammler 11b sind durch eine Leitung 12a bzw.
eine Leitung 12m mit der Kammer verbunden, die den Filter
F enthält.
Die Vakuumanlage 10 besitzt auch noch andere Leitungen 13a und 13m zum
externen Ansaugen und Auslass. Diese Leitungen sind mit Ventilen 16,
beispielsweise Schiebern, ausgestattet.
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Wie
in 3 veranschaulicht, ist die Vorrichtung 1 durch
geeignete, bekannte Anschlusselemente zwischen der Muffe 2 und
dem Austritt der Leitung 12m mit dem Auslasssammler 11m hinter
dem jeweiligen Ventil 16 verbunden.
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Die
Einrichtung kann auch in der gleichen Art und Weise mit anderen
Vorrichtungen verwendet werden, die den Luftstrom A erzeugen, wie
beispielsweise einer anderen Vakuumanlage als der gezeigten Vakuumanlage
oder sogar einem Druckluftstopfen, der an einen externen Kompressor
angeschlossen werden kann.
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Mit
dem Deaktivierungssystem, das in den 5a und 5b veranschaulicht
ist, lässt
sich der Kolben 4 absenken, so dass die Luftablassöffnungen 3 zumindest
teilweise offen bleiben und der Luftstrom A somit durch die Vorrichtung 1 in
die Kammer, die den Filter F enthält, abgelassen werden kann.
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Das
Deaktivierungssystem weist insbesondere eine externe Muffe 20 auf,
die mit der Muffe 2 verbunden ist, so dass die externe
Muffe 20 über
die Muffe 2 geschoben werden kann; die externe Muffe 20 wird
dann durch eine starre Stange 21 mit einem Steuergriff 22 verbunden.
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Die
externe Muffe 20 besitzt einen Bodenloch 23 für den Schaft;
letzterer besitzt eine ringförmige
Fläche
mit einem Durchmesser, der größer ist
als der Durchmesser des Loches 23; man erhält die ringförmige Fläche beispielsweise
mit einem Seegerring 24.
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Der
Steuergriff 22 wird mittels eines Läufers 26 bedient,
der mit dem Staubsauger mittels Stiften 27, die in Schlitze 28 eingeschoben
werden, gleitend verbunden ist.
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Die
Unterseite des Läufers 26 steht
mit dem Steuergriff 22 in Kontakt; letzterer weist zwei,
im wesentlichen flache Flächen
unterschiedlicher Höhe auf,
die durch einen geneigten Abschnitt miteinander verbunden sind und
stabile Auflagen für
den Griff 22 bieten.
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Vorteilhafterweise
wird auch eine Rückholfeder 25 für den Steuergriff 22 bereitgestellt.
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Um
die Einrichtung 1 erfindungsgemäß zu betreiben, sorgt der Bedienungsmann
dafür,
dass die Druckluft A mittels des Druckluftzufuhrgerätes, das an
die Einrichtung eingeschlossen, zu der Muffe geführt wird.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf 3, stellt
der Bedienungsmann die Ventile 16 ein, indem er die Ventile
an den Leitungen 12a und 13m schließt und die
anderen Ventile öffnet,
und anschließend
die Vakuumanlage 10 in Gang setzt. Die Ventile 16 ermöglichen
es, dass die Vakuumpumpe 14 durch die Leitung 13a Luft
von außen
ansaugen und sie in die Leitung 12m pumpen kann, an die
die Muffe 2 angeschlossen ist.
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Durch
die so erzeugte Druckluftströmung
A wird der Kolben 4 nach unten gedrückt, wie in 4a zu
sehen ist.
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Bei
seiner Bewegung nach unten drückt
der Kolben 4a die Feder 5 zusammen und bewirkt,
dass sich die Luftablassöffnungen 3 öffnen, wie
in 4b zu sehen ist. Durch das Öffnen der Luftablassöffnungen 3 wird
der Luftstrom A durch diese abgezogen, der Druck am Kopf des Kolbens 4 nimmt
ab und folglich steigt der Kolben durch das Drücken der Feder 5 wieder
hoch. Durch die Aufwärtsbewegung
des Kolbens 4 schließen
sich die Luftablassöffnungen 3 wieder
und dies führt
unmittelbar dazu, dass der Druck in der Muffe 2 ansteigt,
so dass erneut eine Kraft auf den Kolben selbst wirkt, die ihn nach
unten drückt.
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Dies
führt zu
einer raschen Pendelbewegung des Kolbens 4, der durch den
Schaft 6 den gewünschten
Schütteleffekt
des Filters F erzeugt.
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Unter
Bezugnahme auf das Deaktivierungssystem der 5a und 5b ist
der Kolben 4 in der Position von 5a nun
frei und die Einrichtung 1 arbeitet wie oben beschrieben.
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Wenn
der Läufer 26 in
die Position von 5b bewegt wird, bewirkt der
Kontakt zwischen dem Griff 22 und der geformten Unterseite
des Läufers 26,
dass sich der Griff 22 und die Muffe 20, die fest
mit ihm verbunden ist, nach unten bewegen.
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Die
Muffe 20 zieht den Kolben 4 aufgrund des Vorhandenseins
des Ringes 24 auch mit und bewegt ihn in die in 5b gezeigte
Position, in der die Luftablassöffnungen 3 teilweise
offen sind.
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In
der Position von 5b ist die Einrichtung 1 deaktiviert,
weil der Luftstrom A, der in die Muffe 2 eintritt, durch
die Ablassöffnungen 3 ausgestoßen wird,
und nicht bewirken kann, dass sich der Kolben bewegt. Wenn die Einrichtung 1 auf
diese Art und Weise deaktiviert ist, kann der Benutzer außerdem Druckluft
in die Filterkammer oder in den Behälter mit dem abgesaugten Material
führen,
um beispielsweise den Behälter
unter Druck zu setzen und Öl
oder andere Flüssigkeiten
zu entfernen, die sich angesammelt haben könnten.
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Einzelheiten
wie Materialien, Formen und Abmessungen können durch andere, technisch äquivalente
ersetzt werden oder je nach Bedarf variieren, ohne dass dadurch
jedoch der Schutzgegenstand der Ansprüche umgangen wird.