DE20120550U1 - Abdeckelement für fließfähiges Gut enthaltene Behälter, Verschlußelement für solche Behälter sowie Behälter für fließfähiges Gut - Google Patents
Abdeckelement für fließfähiges Gut enthaltene Behälter, Verschlußelement für solche Behälter sowie Behälter für fließfähiges GutInfo
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Description
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| T « ♦ · · | Seaquist-Löffler Kunststoffwerk GmbH | * · · · |
| • · ·. | Löfflerstraße 1 | • · · · |
| ··· *· i·· | 94078 Freyung-Linden | |
Abdeckelement für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, Verschlußelement für solche Behälter
sowie Behälter für fließfähiges Gut
Die Erfindung betrifft ein Abdeckelement für fließfähiges Gut enthaltende Behälter sowie einen Abgabeverschluß mit einem solchen Abdeckelement und einen Behälter für fließfähiges Gut mit einem solchen Abgabeverschluß bzw. einem solchen Abdeckelement
Abgabeverschlüsse für fließfähiges Gut enthaltende Behälter sind im Stand der Technik in mannigfaltigen Ausführungen bekannt und werden für Getränkebehälter unterschiedlicher Materialien, insbesondere aus Glas und Kunststoff, eingesetzt.
Insbesondere im Falle von hohen Anforderungen an eine möglichst sterile bzw. aseptische Abfüllung von fließfähigem Gut, insbesondere im Bereich von Lebensmitteln und Getränken, wird auf ein eine Abgabeöffnung umfassendes Abgabeelement eines Behälters, zusätzlich zu dem zugehörigen Abgabeverschluß, ein Abdeckelement aufgesetzt, das die Abgabeöffnung des Behälters im wesentlichen vollständig abdeckt und im Zusammenhang mit dem Verschlußelement eine zusätzliche dichtende bzw. abschließende Funktion erfüllt.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Abdeckelement zur Verfügung zu stellen, das sowohl im Hinblick auf eine aseptische Abfüllung von fließfähigem Gut und zur aseptischen Aufbewahrung des Gutes in dem Behälter als auch im Hinblick auf einen komfortablen und zuverlässigen Eisatz hohe Anforderungen erfüllt und dabei gleichzeitig einfach und kostengünstig herstellbar ist. Es ist ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Abgabeverschluß mit einem solchen Abdeckelement sowie einem entsprechenden Behälter mit solch einem Abgabeverschluß bzw. einem Abdeckelement zur Verfügung zu stellen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein Abdeckelement gemäß Anspruch 1, einen Abgabeverschluß gemäß Anspruch 17 und einem Behälter für fließfähiges Gut gemäß Anspruch 20 gelöst. Die Ansprüche 2 bis 16 betreffen besonders vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abdeckelements, die Ansprüche 18 und 19 betreffen besonders vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses.
Gemäß der Erfindung weist das Abdeckelement für fließfähiges Gut zum Aufsetzen auf einen Randbereich einer Abgabeöffnung bzw. eines Abgabeelements eines solchen Behälters einen Deckelbereich auf, der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Abdeckelements die Abdecköffhung des Behälters im wesentlichen vollständig abdeckt. Das Abdeckelement umfaßt ferner einen Randbereich, der im wesentlichen komplementär zum Randbereich des Abgabeelements des Behälters ausgebildet ist, so daß das Abdeckelement problemlos auf dem Abgabeelement bzw. dem entsprechenden Randbereich des Abgabeelements aufgesetzt werden kann. Erfindungsgemäß ist der Randbereich des Abdeckelements zumindest teilweise aus einem Material hergestellt, das weicher ist als das Material des Deckelbereichs selbst.
Diese Ausbildung des erfindungsgemäßen Abdeckelements sichert eine verbesserte Dichtfunktion zwischen dem Abdeckelement und dem Abgabeelement eines Behälters und/oder einem zugehörigen Abgabeverschluß eines Behälters, so daß sowohl ein aseptisches Abfüllen als auch eine abgedichtete Aufbewahrung des Guts in einem solchen Behälter ermöglicht wird. Auch ist es möglich, ein solches Abdeckelement bei Vakuumverpackungen einzusetzen.
Das weichere Material des Randbereichs des Abdeckelements ist darüber hinaus in der Lage, sich gegebenenfalls vorhandenen Unebenheiten oder Ungleichmäßigkeiten im Bereich des Abgabeelements anzupassen, so daß auch bei solchen Ungenauigkeiten, die bei der Herstellung von Behältern, insbesondere von preiswerten Behältern, auftreten können, ein dichter Abschluß des Behälters ermöglicht wird. Das weichere Material des Randbereichs des Abdeckelements ist darüber hinaus in der Lage, sich leichter zu verformen und damit sich den räumlich-geometrischen Gegebenheiten des Abgabeelements und des Abgabeverschlusses anzupassen, so daß eine besonders zuverlässige Dichtung erzielt wird.
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Bevorzugt handelt es sich bei dem Abdeckelement um ein im Zwei-Komponentenverfahren hergestelltes Element, bei der das weichere Material im Randbereich bevorzugt in Form eines Ringes ausgebildet ist.
Eine gewisse Abdichtung wird bereits durch das bloße Aufsetzen des Abdeckelements auf das Abgabeelement des Behälters erzielt, die gewünschte hohe Abdichtungsfunktion wird jedoch in der Regel erst durch das zusätzliche Aufsetzen eines Abgabeverschlusses auf das Abgabeelement erzielt, wodurch das Abdeckelement zwischen Abgabeverschluß und Abgabeelement des Behälters zusammengedrückt wird.
Das Abdeckelement ist bei einer Ausführungsform im wesentlichen eben ausgebildet, wobei der Randbereich durch einen äußeren, im wesentlichen horizontal verlaufenden Flansch gebildet wird, der bevorzugt vollständig aus dem weicheren Material gebildet ist und insbesondere mittels des oben genannten Zwei-Komponentenverfahrens als Dichtring an dem Deckelbereich des Abdeckelements
angeformt ist.
angeformt ist.
Neben einer möglichen Ausführungsform, bei der der Deckelbereich im wesentlichen eben und in Form einer Scheibe ausgebildet ist, wie oben erläutert, ist bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Deckelbereich des Abdeckelements im wesentlichen trogförmig bzw. tellerförmig ausgebildet. Dabei ist es möglich, daß die trogförmige Ausbildung sowohl als Erhöhung als auch als Vertiefung ausgebildet sein kann, wobei unter "Erhöhung" eine Erstreckung des Abdeckelements über die Ebene des Randbereichs des Abdeckelements bzw. des Randbereichs des Abgabeelements in Richtung aus dem Behälterinneren heraus (bei bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abdeckelements) zu verstehen ist, während unter einer "Vertiefung" eine Erstreckung des Deckelbereichs unter den Randbereich des Abdeckelements bzw. des Abgabeelements in den Innenbereich des Behälters hinein zu verstehen ist, ebenfalls bei bestimmungsgemäßem Aufsetzen des Abdeckelements.
Bevorzugt ist jedoch eine trogförmige Ausbildung des Deckelbereichs, die als Vertiefung ausgebildet
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ist, so daß sich bei bestimmungsgemäßem Aufsetzen des Abdeckelements auf das Abgabeelement des Behälters der trogförmige Deckelbereich in den Innenbereich des Abgabeelements und der Abgabeöffnung des Behälters erstreckt. Eine solche Ausgestaltung hat zum einen den Vorteil, daß beim Aufsetzen des Abdeckelements durch die trogförmige Vertiefung eine Zentrierfunktion erfüllt wird, so daß das Abdeckelement automatisch in der richtigen Position ausgerichtet wird, ferner kann die trogförmige Ausbildung des Deckelbereiches so ausgebildet sein, daß seitliche Bereiche des Deckelbereichs auf der Innenseite des Abgabeelements anliegen, so daß durch die entstehenden Reibungskräfte zum einen das Abgabeelement in seiner Position gehalten wird und auch beispielsweise beim Drehen des Behälters nicht ohne weiteres abfällt, zum anderen hierdurch eine zusätzliche Dichtfunktion erzielt wird.
Bei einer Ausfuhrungsform ist der Randbereich des Abdeckelements so ausgebildet, daß er bei bestimmungsgemäßem Aufsetzen auf das Abgabeelement des Behälters im wesentlichen den Randbereich des Abgabeelements vollständig abdeckt. Selbstverständlich ist es auch je nach Ausgestaltung des Behälters und des Abgabeelements möglich, daß der Randbereich des Abgabeelements nicht vollständig durch den Randbereich des Abdeckelements abgedeckt wird, sondern lediglich ein Teilbereich, wenn dadurch eine ausreichende Dichtfunktion erzielt wird.
Bei einer weiteren Ausführungsform deckt der Randbereich des Abdeckelements nicht nur den Randbereich des Abgabeelements des Behälters im wesentlichen vollständig ab, sondern ragt auch seitlich über den Randbereich des Abgabeelements hinaus. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß selbst bei nicht ganz exakter Positionierung des Abdeckelements auf dem Abgabeelement, beispielsweise bei einer leichten Dezentrierung, dennoch eine ausreichende Abdichtung gegeben ist. Ferner besteht die Möglichkeit, daß die über den Randbereich des Abgabeelements des Behälters hinausragenden Teilbereiche des Randbereichs des Abdeckelements beim Aufsetzen eines Abgabeverschlusses auf den Behälter um den Randbereich des Abgabeelements herum gebogen werden, so daß eine besonders starke Dichtfunktion erzielt wird.
Bevorzugt ist der Randbereich des Abdeckelements so ausgebildet, daß das weichere Material des
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Randbereichs an einer Unterseite des Randbereichs vorgesehen ist, wobei unter dem Begriff "Unterseite" die Seite des Randbereichs gemeint ist, die bei bestimmungsgemäßem Aufsetzen in Richtung auf das Abgabeelement des Behälters ausgerichtet ist, während unter einer "Oberseite" die Seite des Randbereichs zu verstehen ist, die von dem Abgabeelement weg ausgerichtet ist. Beim bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abdeckelements auf das Abgabeelement des Behälters liegt bei einer solchen Ausführungsform das weichere Material des Randbereichs des Abdeckelements zumindest an dem Randbereich des Abgabeelements an, so daß direkt zwischen dem Abgabeelement des Behälters einerseits und dem Abdeckelement andererseits eine besonders hohe Dichtfunktion erfüllt wird.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist es auch unmöglich, daß das weichere Material des Randbereichs des Abdeckelements an einer Oberseite des Randbereichs vorgesehen ist, so daß die besonders hohe Dichtfunktion insbesondere zwischen dem Abdeckelement einerseits und dem auf das Abgabeelement aufzusetzenden Abgabeverschluß andererseits hergestellt wird.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist jedoch der Randbereich des Abdeckelements sowohl auf seiner Unterseite als auch auf seiner Oberseite mit einem weicheren Material versehen, insbesondere besteht der gesamte Randbereich des Abdeckelements aus weicherem Material, so daß in beide Richtungen eine besondere Abdichtfunktion erzielt wird.
Eine Ausbildung des Randbereich des Abdeckelements durchgehend aus weicherem Material ist insbesondere für die oben erläuterte Ausführungsform von Bedeutung, bei der sich der Randbereich über den Randbereich des Abgabeelements des Behälters hinaus erstreckt und durch das bestimmungsgemäße Aufsetzen des Abgabeverschlusses um den Randbereich des Abgabeelements herum gebogen wird, was durch das weichere Material unterstützt wird.
Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abdeckelements umfaßt der Randbereich des Abdeckelements mindestens einen Kanal, der sich direkt angrenzend an den Randbereich des Abgabeelements des Behälters in bezug auf das Abgabeelement von innen nach
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außen erstreckt, also bei einem üblicherweise runden Querschnitt eines Abgabeelements im wesentlichen sich radial von innen nach außen erstreckt oder zumindest eine radiale Komponente aufweist. Bevorzugt sind mehrere solche Kanäle um den Randbereich des Abdeckelements vorgesehen, bevorzugt in im wesentlichen äquidistanten Abständen, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Bei Abdeckelementen bzw. Abgabeelementen mit einem im wesentlichen runden oder kreisförmigen Querschnitt befinden sich solche Kanäle bevorzugt in gleichen Winkelabständen um den Randbereich herum verteilt.
Solche Kanäle ermöglichen einen Ausgleich eines Druckunterschiedes zwischen dem Behälterinnenbereich und dem Außenbereich, die durch das erfindungsgemäße Abdeckelement ansonsten voneinander getrennt sind. Insbesondere erfüllen diese Kanäle eine Sicherungsfunktion und sorgen dafür, daß ab einem bestimmten maximalen Behälterinnendruck der Überdruck über das Verschlußsystem entweichen kann.
Die Kanäle können unterschiedlich ausgebildet sein und werden bevorzugt durch eine Rücknahme der Materialdicke des Randbereichs des Abdeckelements realisiert. Je nach Ausgestaltung können die Kanäle so ausgebildet sein, daß bereits bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch ohne
Druckunterschiede zwischen Behälterinnenraum und Behälteraußenraum eine Verbindung zwischen Behälterinnenraum und Behälteraußenraum ermöglicht wird, wodurch vermieden wird, daß sich ein Druckunterschied überhaupt aufbaut.
Druckunterschiede zwischen Behälterinnenraum und Behälteraußenraum eine Verbindung zwischen Behälterinnenraum und Behälteraußenraum ermöglicht wird, wodurch vermieden wird, daß sich ein Druckunterschied überhaupt aufbaut.
Bevorzugt ist jedoch vorgesehen, daß diese Kanäle so ausgebildet sind, daß sie beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und ohne Druckunterschied zwischen Behälterinnenraum und Behälteraußenraum eine Dichtfunktion ermöglichen, und erst beim Aufbau eines Überdrucks insbesondere in einem Behälterinnenraum dieser kontrolliert durch die Kanäle entweichen kann. Dies kann dadurch erfolgen, daß aufgrund der Materialrücknahme ein Entweichen des Überdrucks an diesen Stellen leichter erfolgen kann als in den anderen Bereichen, in denen der Randbereich des Abdeckelements durch den aufgesetzten Abgabeverschluß stärker verpreßt ist.
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Der mindestens eine Kanal verläuft bevorzugt parallel zu einer Oberseite des Randbereichs des Abgabeelements, bei einem Randbereich des Abdeckelements, der bevorzugt in Form eines horizontalen Flansches ausgebildet ist, bevorzugt auch im wesentlichen parallel zu diesem Flansch.
Der mindestens eine Kanal kann dabei sowohl an der Unterseite als auch an der Oberseite des Randbereichs des Abdeckelements vorgesehen sein, so daß das Abdeckelement an den gewünschten Einsatz variabel angepaßt werden kann.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Deckelbereich des Abdeckelements so ausgebildet, daß er zumindest in einem Teilbereich umlaufend an dem Abgabeelement des Behälters vorzugsweise im Innenbereich im wesentlichen anliegt. Bei einem im wesentlichen kreisförmigen Abgabeelement ergibt sich dadurch ein ringförmiger Anlagebereich zwischen Deckelbereich des Abdeckelements und Innenbereich des Abgabeelements. Dadurch wird zusätzlich zu der durch den Randbereich des Abdeckelements hervorgerufenen Dichtfunktion ein zusätzlicher Dichtungsbereich geschaffen.
Bei einer solchen Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Abdeckelements kann ferner vorgesehen sein, daß der Deckelbereich in dem an dem Abgabeelement anliegenden Teilbereich mindestens einen Kanal aufweist, der sich über den Anlagebereich von innen nach außen erstreckt. Die Funktion eines solchen Kanals entspricht im wesentlichen der Funktion des mindestens einen Kanals im Randbereich des Abdeckelements, wie sie oben beschrieben worden ist. Es ist selbstverständlich auch möglich, daß die beiden Arten von Kanälen bei einer Ausführungsform kombiniert werden.
Der mindestens eine Kanal im Deckelbereich verläuft im wesentlichen parallel zu einer Innenseite des Abgabeelements und im wesentlichen senkrecht zum Querschnitt der Abgabeöffnung des Abgabeelements und damit auch bevorzugt senkrecht zu den oben beschriebenen Kanälen im Randbereich des Abdeckelements. ...
Der Deckelbereich des Abdeckelements besteht bevorzugt aus einem härteren Kunststoffmaterial, bevorzugte Materialien sind Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE). Das weichere Material des
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Randbereichs kann beispielsweise aus Gummi, Silikon oder einem Weichkunststoff enthalten. Auch eignen sich für dieses weichere Material thermoplastisches Polyester (TPE) oder ein Hochdruckpolyethylen (LDPE). Weitere Materialien sind selbstverständlich einsetzbar, ohne vom Gegenstand der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Die Erfindung betrifft ferner einen Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, der so ausgebildet ist, daß er auf einem Abgabeelement des Behälters befestigbar ist, wobei ein solcher Abgabeverschluß ein Abdeckelement umfaßt, wie es oben beschrieben worden ist.
Wie oben beschrieben, wird die Abdichtung eines Behälters bevorzugt durch beide o. g. Elemente, das Abdeckelement einerseits und den Abgabeverschluß andererseits, und durch das Zusammenwirken der Elemente mit einem Abgabeelement eines Behälters bzw. dem Randbereich des Abgabeelements verwirklicht. Dabei sind Abgabeverschluß und Abdeckelement so ausgebildet, daß zum einen das Abdeckelement sowohl auf das Abgabeelement des Behälters aufsetzbar als auch in einen Abgabeverschluß einsetzbar ist und bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Elemente das Abdeckelement von dem Abgabeverschluß zwischen Verschluß und Abgabeelement zusammengedrückt wird und eine erhöhte Abdichtung ergibt.
Selbstverständlich können auch an dem Abgabeverschluß zusätzliche Dichtelemente vorgesehen sein.
Bevorzugt umfaßt der Abgabeverschluß ein Innengewinde, so daß der Abgabeverschluß auf ein Abgabeelement des Behälters aufgeschraubt werden kann. Ferner ist bevorzugt, daß der Abgabeverschluß ein Grundelement, das insbesondere mittels eines Innengewindes wie oben beschrieben auf das Abgabeelement aufschraubbar ist, und einen wiederverschließbaren Klappdeckel aufweist, der wiederum an dem Grundelement befestigt ist. Der wiederverschließbare Klappdeckel wird insbesondere über ein Scharnier, bevorzugt ein Filmscharnier, an dem Grundelement angebracht.
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AIs Materialien für den Abgabeverschluß eignen sich insbesondere Kunststoffmaterialien, beispielsweise Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE), es sind jedoch auch selbstverständlich weitere Kunststoffmaterialien aber auch Metalle etc. einsetzbar.
Ferner betrifft die Erfindung einen Behälter für fließfähiges Gut mit einem Abgabeverschluß, wie er oben beschrieben ist, und/oder mit einem erfindungsgemäßen Abdeckelement.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile des Abdeckelements bzw. des Abgabeverschlusses und des Behälters werden anhand der nachfolgenden schematischen Zeichnungen noch deutlicher werden. Es zeigen:
Figur 1 eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Abdeckelements;
Figur 2 eine Querschnittsansicht eines Teilbereichs eines erfindungsgemäßen Behälters mit
einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses und dem in Figur 1 gezeigten Abdeckelement;
Figur 3 eine Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Abdeckelements;
Figur 4 eine Querschnittsansicht eines Teilbereichs eines erfindungsgemäßen Behälters mit
einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses und dem in Figur 3 gezeigten Abdeckelement;
Figur 5 eine Querschnittsansicht und eine Draufsicht von unten auf eine dritte
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements; und
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Figur 6 eine Querschnittsansicht und eine Draufsicht von unten auf eine vierte
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements.
Figur 1 zeigt eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements 100, wobei der Querschnitt durch eine Rotationssymmetrieachse 102 des im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildeten Abdeckelements 100 geführt ist. Das Abdeckelement 100 umfaßt einen Deckelbereich 110 und einen Randbereich 140. Der Deckelbereich 110 ist im wesentlichen trogförmig ausgebildet, wobei sich die trogförmige Vertiefung des Deckelbereichs 110 bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Abdeckelements in ein Abgabeelement eines zugehörigen Behälters erstreckt (siehe hierzu Figur 2).
Der Deckelbereich 110 umfaßt einen im wesentlichen kreisförmigen, horizontal verlaufenden Flansch 120, an den sich im radial innen liegenden Bereich ein sich im wesentlichen vertikal erstreckender Steg 116 anschließt, der wiederum in einen schräg nach unten und innen verlaufenden Steg 114 übergeht. Der untere Bereich des trogförmigen Deckelbereichs 110 wird durch eine Bodenplatte 112 gebildet, die im wesentlichen horizontal und parallel zu dem Flansch 120 des Deckelbereichs 110 verläuft. Im Übergangsbereich zwischen dem Flansch 120 und dem Steg 116 ist eine Verstärkung 118 ausgebildet, so daß die Wandstärke des Abdeckelements 100 in diesem Übergangsbereich größer ist als in den anderen Bereichen. Die Verstärkung 118 ist abgerundet ausgebildet und erstreckt sich lediglich in den radialen Innenbereich des Abdeckelements 100.
An dem Flansch 120 ist ein aus weichem Material gebildeter Randbereich 140 mittels eines Zwei-Komponentenverfahrens angeformt. Der Randbereich 140 hat eine im wesentlichen quadratische Querschnittsform, wobei die Seitenlänge des Querschnitts in etwa der doppelten Wandstärke des Flanschs 120 entspricht.
Der aus weichem Material hergestellte Randbereich 140 erstreckt sich sowohl nach oben, nach unten als auch zur Seite über die Begrenzungsflächen des Flansches 120 hinaus und ist durchgehend aus dem weicheren Material hergestellt.
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Der Deckelbereich 110 der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform besteht aus Polypropylen, während der Randbereich 140 aus Silikon hergestellt ist.
Figur 2 zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines Teilbereichs eines erfindungsgemäßen Behälters mit einem Abgabeverschluß 200, einem Abgabeelement 300 eines Behälters und dem in Figur 1 gezeigten Abdeckelement 100.
Das Abgabeelement 300 des Behälters ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und weist eine im Querschnitt im wesentlichen kreisförmige Abgabeöffnung 304 auf, die durch das in die Abgabeöffnung 304 und auf einen Randbereich 310 des Abgabeelements 300 aufgesetzte Abdeckelement 100 vollständig abgedeckt ist.
Das Abgabeelement 300 weist im Außenbereich seines Mantels ein Außengewinde 302 auf, auf das der Abgabeverschluß 200, der. einen sich im wesenthchen vertikal nach unten erstreckenden Mantel 210 mit einem darin angeordneten Innengewinde 212 umfaßt, aufgeschraubt ist.
Von dem zylinderförmigen Mantel 210 erstreckt sich an der Oberseite eine Abdeckung 220, die sich im wesentlichen horizontal nach innen erstreckt und an die sich eine domartige Erhöhung 230 mit einer Öffnung 232 in ihrem Mittenbereich erstreckt. An dem Übergangsbereich zwischen dem Mantal 210 und der Abdeckung 220 des Abgabeverschlusses 200 ist außen ein Scharnier 214 angebracht vorgesehen, an dem ein wiederverschließbarer Klappverschluß (nicht gezeigt) befestigt ist, der sich um eine durch das Scharnier 214 gebildete Schwenkachse über die domartige Erhöhung 230 schließt, so daß die Öffnung 232 durch diesen Klappverschluß abgedichtet wird. Für die Ausgestaltung eines solchen Abgabeverschlusses wird auf das parallele deutsche Gebrauchsmuster der Anmelderin (amtliches Aktenzeichen 201 15 488.9) verwiesen.
Wie ebenfalls in Figur 2 gut ersichtlich ist, ist das trogförmige Abdeckelement 100 so in die Abgabeöffnung 304 des Abgabeelements 300 eingesetzt, daß der Randbereich 140 auf dem Randbereich 310 des Abgabeelements 300 bzw. der Abgabeöffnung 304 im wesentlichen vollständig
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aufliegt, wobei auch der obere Bereich des Randbereichs 310 des Abgabeelements 300 fast vollständig von dem Randbereich 140 des Abdeckelements 100 bedeckt wird.
In dem in Figur 2 gezeigten Zustand, in dem der Abgabeverschluß 200 auf dem Abgabeelement 300 des Behälters fest verschraubt ist, drückt ein Anlageelement 216, das im Innenbereich des Abgabeverschlusses 200 an dem Übergangsbereich zwischen Mantel 210 und Abdeckung 220 vorgesehen ist, auf den Randbereich 140 des Abdeckelements 100, so daß der Randbereich 140 zwischen dem Anlageelement 216 und dem Randbereich 310 des Abgabeelements 300 bzw. der Abgabeöffnung 304 zusammengedrückt wird und die gewünschte Abdichtung sichergestellt wird.
Figur 3 zeigt eine Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements 100, das der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform sehr ähnlich ist. Gleiche oder ähnliche Bauteile sind daher mit identischen Bezugszeichen versehen.
Das in Figur 3 gezeigte Abdeckelement 100 umfaßt einen Deckelbereich 110 mit einer Bodenplatte 112, Stegen 114 und 116, einer Verstärkung 118 und einem Flansch 120, die im wesentlichen identisch mit der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform übereinstimmen.
Im Unterschied zu der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform ist jedoch der Randbereich 140 in radialer Richtung verlängert ausgebildet. Der Randbereich 140 umfaßt einen Hauptbereich 142, der im wesentlichen dem gesamten Randbereich 140 der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform entspricht, daran schließt sich eine Verlängerung 144 an, die in ihrer radialen Ausdehnung im wesentlichen der radialen Ausdehnung des Hauptbereichs 142 entspricht, in der axialen Richtung jedoch nur etwa die halbe Materialdicke aufweist, so daß der Randbereich 140 im Querschnitt in etwa eine nach oben offene L-Struktur aufweist. Die Wirkung bzw. die Vorteile eines solchermaßen ausgebildeten Randbereichs 140,142,144 werden in Zusammenhang mit Figur 4 besonders deutlich.
Figur 4 zeigt schematisch eine Querschnittsansicht durch Elemente eines erfindungsgemäßen
Behälters mit einem Abgabeverschluß 200, einem Abdeckelement 100 und einem Abgabeelement ·· ·· :··· :··· .··. : : .:
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300 des Behälters, die im wesentlichen der in Figur 2 gezeigten Darstellung entsprechen. Gleiche oder ähnliche Bauteile wurden auch hier mit identischen Bezugszeichen versehen.
Wie deutlich in Figur 4 sichtbar befindet sich der Hauptbereich 142 des Randbereichs 140 des Abdeckelements 100 in einer nahezu identischen Position wie der Randbereich des Abdeckelements 100 bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform und wird zwischen Abgabeverschluß 200 und Randbereich 310 des Abgabeelements 300 zusammengedrückt, wodurch die Abdichtung bereits erzielt wird.
Die Verlängerung 144 wird jedoch durch ein Anlageelement 216 des Abgabeverschlusses 200 um den Randbereich 310 des Abgabeelements 300 nach unten gebogen, so daß sich der Randbereich 140, 142, 144 an der Oberseite und an der Außenseite des Randbereichs 310 des Abgabeelements anlegt und eine besonders hohe Abdichtung ermöglicht.
Im Vergleich zu der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform ist das Anlageelement 216 des Abgabeverschlusses 200 in radialer Richtung etwas nach außen zurückgenommen, so daß Raum für die Verlängerung 144 des Randbereichs 140 des Abdeckelements 100 verbleibt und keine zu hohen Presswirkungen erzeugt werden, die zu ungewünschten Verformungen des Materials, insbesondere des Abgabeverschlusses, führen könnten.
Auch bei dieser Ausführungsform erstreckt sich der trogförmige Deckelbereich 110 in den Innenbereich der Abgabeöffnung 304 des Abgabeelements 300, und der im wesentlichen senkrecht verlaufenden Steg 116 liegt nahezu vollständig an einem Innenbereich der Abgabeöffdung 304 des Abgabeelements 300 an, so daß auch in diesem Bereich eine zusätzliche Abdichtwirkung erzielt wird. Wie deutlich "erneut in dieser Figur ersichtlich verläuft der Steg 114 ausgehend von dem Steg 116 nach unten und radial nach innen, so daß eine Verjüngung des Deckelbereichs 110 entsteht, die ein erleichtertes Einsetzen und Zentrieren des Abdeckelements 100 in die Abgabeöffnung 304 des Abgabeelements 300 ermöglicht.
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Bei der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform handelt es sich bei dem Behälter um einen PET-Behäiter, auch das Abgabeelement 300 besteht aus PET. Der Abgabeverschluß 200 ist aus Polyethylen
(PE) hergestellt. Der Deckelbereich 110 des Abdeckelements 100 besteht aus Polypropylen, der Randbereich 140 ist aus TPE (thermoplastisches Polyester) hergestellt.
(PE) hergestellt. Der Deckelbereich 110 des Abdeckelements 100 besteht aus Polypropylen, der Randbereich 140 ist aus TPE (thermoplastisches Polyester) hergestellt.
Figur 5 zeigt schematisch eine dritte Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements 100. Auch bei dieser Ausführungsform wurden gleiche und ähnliche Bauteile mit identischen Bezugszeichen versehen, so daß auf die Beschreibung insbesondere zu Figur 1 verwiesen wird.
Die in Figur 5 gezeigte Ausführungsform des Abdeckelements 100 entspricht im wesentlichen der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform, jedoch ist der Randbereich 140 an seiner Unterseite mit im wesentlichen radial verlaufenden Kanälen 146 versehen, die in äquidistanten Winkelabständen um den gesamten Randbereich 140 verteilt sind, wie insbesondere aus der Draufsicht auf die Unterseite des Abdeckelements 100 in Figur 5 oben ersichtlich ist. Segmente des Randbereichs 140, die mit Kanälen 146 versehen sind, wechseln sich mit Segmenten ab, die nicht mit solchen Kanälen versehen sind. Die einzelnen Segmente umfassen jeweils eine Winkelausdehnung von etwa 5°.
Beim Aufsetzen dieser dritten Ausführungsform des Abdeckelements 100 auf ein Abgabeelement werden durch die Kanäle 146 Durchgänge bzw. mit geringerem Druck verpresste Bereiche erzeugt, durch die ein Druckunterschied zwischen Behälteraußenbereich und Behälterinnenbereich, insbesondere ein höherer Behälterinnendruck, über das Verschlußsystem entweichen kann.
Der Deckelbereich 110 des Abdeckelements 100 ist bei dieser Ausfuhrungsform aus Polypropylen hergestellt, der Randbereich 140 besteht aus einem Hochdruckpolyethylen (LDPE).
Figur 6 zeigt eine vierte Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements 100, das im wesentlichen der in Figur 5 gezeigten Ausführungsform entspricht. Gleiche oder ähnliche Bauteile wurden auch hier mit identischen Bezugszeichen versehen.
BOEHMERT & BOEHMERr' *»····· *^ ««
-15-
Die in Figur 6 gezeigte Ausführungsform umfaßt neben den Kanälen 146 in dem Randbereich 140 zusätzlich Kanäle 122, die in dem senkrecht verlaufenden Steg 116 an dessen Außenseite in gleichmäßigen Winkelabständen vorgesehen sind. Die Winkelabstände zwischen den einzelnen im wesentlichen vertikal verlaufenden Kanälen 122 betragen etwa 20°.
Die Funktion der Kanäle 122 ist im wesentlichen mit der Funktion der Kanäle 146 vergleichbar, durch die Kombination der Kanäle 122 und 146 wird eine besonders effektive Möglichkeit geschaffen, insbesondere einen Behälterüberdruck über das Verschlußsystem entweichen zu lassen.
Wie insbesondere der in Figur 6 oben gezeigten Draufsicht auf die Unterseite des Abdeckelements 100 zu entnehmen ist, sind die Kanäle 122 in ihrem Querschnitt kreissegmentförmig ausgebildet. Dies ermöglicht eine einfache und kostengünstige Herstellung des Abdeckelements 100.
Die Kanäle 146 können in ihrem Querschnitt ebenfalls kreissegmentförmig ausgebildet sein, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Kanäle 146, ebenso wie die Kanäle 122, in ihrem Querschnitt im wesentlichen rechteckig auszubilden.
Die in Figur 6 gezeigte Ausführungsform umfaßt einen Deckelbereich 110 des Abdeckelements 100, der aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist, während der Randbereich 140 aus Gummi besteht.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
Seaquist-Löffler Kunststoffwerk GmbH S 102-09 Gbm
| Bezugszeichenliste | Abdeckelement | |
| 100 | Rotationssymmetrieachse | |
| 102 | Deckelbereich | |
| 110 | Bodenplatte | |
| 112 | Steg | |
| 114 | Steg | |
| 116 | Verstärkung | |
| 118 | Flansch | |
| 120 | Kanal (Deckelbereich) | |
| 122 | Randbereich | |
| 140 | Hauptbereich (Randbereich) | |
| 142 | Verlängerung (Randbereich) | |
| 144 | Kanal (Randbereich) | |
| 146 | Abgabeverschluß | |
| 200 | Mantel (Abgabeverschluß) | |
| 210 | Innengewinde | |
| 212 | Scharnier | |
| 214 | Anlageelement (Ab gäbe Verschluß) | |
| 216 | Abdeckung (Abgabeverschluß) | |
| 220 | domartige Erhöhung (Ab gäbe Verschluß) | |
| 230 | Öffnung | |
| 232 | Abgabeelement | |
| 300 | Außengewinde | |
| 302 | Abgabeöffnung | |
| 304 | Randbereich (Abgabeöffnung) | |
| 310 |
Claims (20)
1. Abdeckelement (100) für fließfähiges Gut enthaltende Behälter zum Aufsetzen auf einen Randbereich (310) einer Abgabeöffnung (304) eines solchen Behälters mit einem beim bestimmungsgemäßen Gebrauch die Abgabeöffnung (304) des Behälters im wesentlichen vollständig abdeckenden Deckelbereich (110) und einem Randbereich (140, 142, 144), der im wesentlichen komplementär zum Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) des Behälters ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) zumindest teilweise aus einem Material hergestellt ist, das weicher ist als das Material des Deckelbereichs (110) des Abdeckelements (100).
2. Abdeckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es mittels eines Zwei- Komponentenverfahrens hergestellt ist.
3. Abdeckelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) als Dichtring ausgebildet ist.
4. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelbereich des Abdeckelements im wesentlichen eben ausgebildet ist.
5. Abdeckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelbereich (110) des Abdeckelements (100) im wesentlichen trogförmig ausgebildet ist.
6. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) so ausgebildet ist, daß er beim bestimmungsgemäßen Aufsetzen auf die Abgabeöffnung (304) im wesentlichen den Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) vollständig abdeckt.
7. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) so ausgebildet ist, daß er beim bestimmungsgemäßen Aufsetzen auf die Abgabeöffnung (304) zumindest teilweise über den Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) hinausragt.
8. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) so ausgebildet ist, daß das weichere Material des Randbereichs (340) an einer Unterseite des Randbereichs (140, 142, 144) vorgesehen ist, so daß beim bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abdeckelements (100) auf die Abgabeöffnung (304) des Behälters das weichere Material zumindest an dem Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) des Behälters zur Anlage kommt.
9. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (100) so ausgebildet ist, daß nach dem bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abdeckelements (100) auf die Abgabeöffnung (304) des Behälters ein Abgabeverschluß (200) auf das Abgabeelement (300) aufsetzbar ist.
10. Abdeckelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) so ausgebildet ist, daß das weichere Material des Randbereichs (140, 142, 144) an einer Oberseite des Randbereichs (140, 142, 144) vorgesehen ist, so daß beim bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abgabeverschlusses (200) auf das Abgabeelement das weichere Material des Randbereichs (140, 142, 144) zumindest teilweise an dem Abgabeverschluß (200) anliegt.
11. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das weichere Material des Randbereichs (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) sowohl an der Unterseite als auch an der Oberseite des Randbereichs (140, 142, 144) vorgesehen ist.
12. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) mit mindestens einem Kanal (146) versehen ist, der so ausgebildet ist, daß er sich bei einem bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abdeckelements (100) auf den Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) direkt angrenzend an den Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) von innen nach außen erstreckt.
13. Abdeckelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Kanal (146) durch Rücknahme der Materialdicke des Randbereichs (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) gebildet ist.
14. Abdeckelement nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Kanal (146) an der Unterseite und/oder der Oberseite des Randbereichs (140, 142, 144) des Abdeckelements (100) vorgesehen ist.
15. Abdeckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelbereich (110) des Abdeckelements (100) so ausgebildet ist, daß er zumindest in einem Teilbereich umlaufend an dem Abgabeelement (300) im wesentlichen anliegt.
16. Abdeckelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelbereich (110) in dem an dem Abgabeelement (300) anliegenden Teilbereich mindestens einen Kanal (122) aufweist, der so ausgebildet ist, daß er sich bei einem bestimmungsgemäßen Aufsetzen des Abdeckelements (100) auf den Randbereich (310) der Abgabeöffnung (304) zwischen Deckelbereich (110) und Abgabeelement (300) von innen nach außen erstreckt.
17. Abgabeverschluß (200) für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, der so ausgebildet ist, daß er auf einem Abgabeelement (300) des Behälters befestigtbar ist, mit einem Abdeckelement (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
18. Abgabeverschluß nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß er ein Innengewinde zum Befestigen des Abgabeverschlusses (200) auf dem Abgabeelement (300) des Behälters aufweist.
19. Abgabeverschluß nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß er ein Grundelement aufweist, das an dein Abgabeelement (300) befestigtbar ist, und einen wiederverschließbaren Klappdeckel aufweist, der an dem Grundelement befestigtbar ist.
20. Behälter für fließfähiges Gut mit einem Abgabeverschluß (200) nach einem der Ansprüche 17 bis 19 und/oder mit einem Abdeckelement (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 16.
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