DE8701074U1 - Menübehälter - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Menübehälter gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein bekannter Menübehälter dieser Art (DE-B2-Auslegeschrift
27 18 412) ist becherförmig ausgebildet mit konischer
Wand, einer parallel zur Mittelachse des Behälters außermittigen« herausnehmbaren Trennwand und einem wenigstens
in einem mittleren Bereich konzentrisch nach innen ein-
Wand, einer parallel zur Mittelachse des Behälters außermittigen« herausnehmbaren Trennwand und einem wenigstens
in einem mittleren Bereich konzentrisch nach innen ein-
gezogenen Boden in Form einer Hohlkörperkalotte, wobei
die Seitenkanten der Trennwand an der lückenlos kreisförmigen Behälterseitenwand anliegen und die Bodenkante der
Trennwand derart gekrümmt ist, daß sie auf dem nach innen gewölbten Bodenbereich aufsitzt. Die Trennwand ist gegenüber dem Behälter nicht abgedichtet. Dem Stand der Technik kommt es auch nur auf eine vorübergehende Trennung zweier Menübestandteile, insbesondere von Quark oder Joghurt von
die Seitenkanten der Trennwand an der lückenlos kreisförmigen Behälterseitenwand anliegen und die Bodenkante der
Trennwand derart gekrümmt ist, daß sie auf dem nach innen gewölbten Bodenbereich aufsitzt. Die Trennwand ist gegenüber dem Behälter nicht abgedichtet. Dem Stand der Technik kommt es auch nur auf eine vorübergehende Trennung zweier Menübestandteile, insbesondere von Quark oder Joghurt von
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PK/La
Bankkonto: NORD/LB. NL Bad Garcfersheim (BLZ 278 537 21). Kttt-Nt '22116 «70 ·- Postöirokonto: Postgiroamt Hannover (BLZ 250100 30), Kto.-Nr. 66715-3I
Oi einem beigepackten ii'ruch teerzeugnis, bis zum Verzehr an.
Weil eine Abdichtung fehlt, ist der bekannte Bell alter
nicht für Menükonserven geeignet, die in äet Regel über
eine erhebliche Zeitdauer ungeöffnet gelagert werden
Ö5 können.
Aus der EP-A2-166 688 ist £in tiefgezogener Aluminium-Menübehälter
an sich bekannt, mit dessen Innenwänden eine Trennwand durch Heißsiegeln dicht, aber bleibend verbun-&agr;€?&eeacgr;
ist. Nachteilig ist dabei, daß in vielen Fällen die Trennwand den Verzehr des Inhalts und ein oft erwünschtes
Vermischen von Menübestandteilen in unterschiedlichen Kammern zum Verzehr behindert«
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, zumindest bis zur Öffnung des Menübehälters seine Kammern mit einfachen
Mitteln dicht gegeneinander abzutrennen und dennoch einen Verzehr des Inhalts bei entfernter Trennwand zu ermöglichen.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Diese Menübehälter können zum Sterilisieren,
Pasteurisieren oder zu aseptischer Abfüllung vorgesehen sein. Die Menübehälter können konventionell oder im Gegendruckverfahren
verschlossen werden. Im letzteren iall
tritt beim Verschließen keine Verformung des Behälters oder seines Verschlusses ein. Die Trennwand kann bei
rundem Unterteil diagonal verlaufen, aber auch mehrere Arme für drei und mehr Kammern besitzen. Der Innenraum
eines im wesentlichen rechteckigen, ovalen oder auf andere Weise ausgebildeten Unterteils kann in entsprechender
Weise in Kammern unterteilt werden. Die Trennwand kann z.B. aus Weißblech oder Aluminiumblech mit oder ohne Beschichtung
oder auch aus lebensmittelrechtlich zugelassenem
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Kunststoff, wie z.B. Polyethylen, bestehen. Als Verschluß kann z.B. ein Falzdeckel aus Weißblech oder Aluminiumblech
oder auch ein Vollaufreißdeckel verwendet werden. Zweckmäßigerweise ist das Unterteil aus Weißblech oder Aluminiumblech
tief gezogen. Die erfindungsgemäße Abdichtung zwischen dem Menübehälter und der Trennwand hält die
Menübestandteile in den einzelnen Kammern bis zum Öffnen des Verschlusses und bis zum Entfernen der Trennwand vollständig
voneinander getrennt. Die einzelnen Menübestandteile können daher alle Eigenschaften unverfälscht bis
zum Verzehr bewahren. Das Entfernen der Trennwand ermöglicht einen Verzehr wie von dem gewohnten, nicht A Kammern unterteilten
Teller. Nach dem Öffnen des Verschlusses kann das unterteil mit dem darin befindlichen Menü z.B. im Wasserbad,
auf einer Kochplatte, in einem Herd, in einem Mikrowellenherd oder in einem Mikrowellen-Kombinationsgerät
ohne Schwierigkeiten zum Verzehr erhitzt werden.
Gemäß Anspruch 2 kann z.B. Weißblech einer Dicke von 0,16 bis 0,20 mm oder Aluminitunblech einer Dicke von 0,18 bis
0,22 mm verwendet werden.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 3 erleichtert die Abdichtung der Trennwand gegenüber dem Unterteil.
Gemäß Anspruch 4 kann der Deckel z.B. aus Weißblech oder Aluminiumblech hergestellt und z.B. als Vollaufreißdeckel
ausgebildet sein, wobei zweckmäßigerweise eine Aufreißlasche oberhalb einer der Kammern des Unterteils angeordnet
ist. Der Blechdeckel ist vorzugsweise mit einer Doppelfalznaht mit dem Unterteil in an sich bekannter Weise
diht verbunden.
Die Ausbildung des Blechdeckels gemäß Anspruch 5 erleichtert die Abdichtung der Trennwand gegenüber dem Deckel.
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Gemäß Anspruch 6 kann der Dichtungsstoff z.B. oben beim Aufreißen des Verschlusses und unten beim Herausziehen
der Trennwand verrissen werden. Als Dichtungsstoff kommt z.B. eine Dichtungsmasse auf Gummi- oder Kunststoffbasis
in Betracht, die üblicherweise als Dichtungsmasse in Falzverschlüssen oder Verschlußkappen verwendet wird. In
jedem Fall ist die Dichtungsmasse lebensmittelrechtlich zulässig.
Der eßbare Dichtungsstoff gemäß Anspruch 7 kann z.B. eine Backware wie ein Brotteig oder eine Oblatenmasse sein.
Dieser Dichtungsstoff kann entweder selbst hinreichend beständig gegenüber den Menübestandteilen sein oder durch
an sich bekannte Behandlungs- oder Überzugsmaßnahmen beständig gemacht werden. So kann also auch die Trennwand
gemäß Anspruch 8 insgesamt aus einem eßbaren Dichtungsstoff bestehen.
Die Merkmale des Anspruchs 9 gestatten in gewissen Grenzen axiale Bewegungen des Verschlusses und/oder des
Bodens relativ zu der Seitenwandung des Menübehälters.
Trotz solcher axialer Relativbewegungen ist durch die Dichtungsprofile eine ausreichende Abdichtung der einzelnen
Kammern gegeneinander gewährleistet. Die Dichtungsprofile können z.B. aus lebensmittelrechtlich zulässigem
Kautschuk bestehen. Die Trennwand kann gegen die Seitenwandüng z.B. durch einen trennbaren Dichturigsstoff gemäß
Anspruch 6 abgedichtet sein.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 10 läßt auch gewisse radiale Relativbewegungen zwischen der Seitenwandung des Menübehälters
und der Trennwand zu, ohne daß die Abdichtung der Kammern gegeneinander gefährdet würde. Vorzugsweise
ist das Dichtungsprofil endlos ausgebildet oder an wenigstens einer anfänglichen Trennfuge nach dein Aufbringen
—5-
auf die Trennwand dicht zu einem endlosen Dichtungsprofi 1 verbunden.
Die Merkmale des Anspruchs 11 sorgen für eine stets sichere
Dichtungsverbindung. Beim Entfernen des Verschlusses
wird der Dichtungsstoff entlang der gegenüberliegenden
wird der Dichtungsstoff entlang der gegenüberliegenden
Basis des Dichtungsprofils aufgerissen. Gleiches geschieht nachfolgend entlang den übrigen Basen des Dichtungsprofils
entlang der Seitenwandung und dem Boden des Unterteils,
die Trennwand aus dem Unterteil entfernt wird.
die Trennwand aus dem Unterteil entfernt wird.
Bei der Ausbildung gemäß Anspruch 12 ist ein gesonderter
Dichtungsstoff zwischen der Trennwand uind dem Menübehälter
entbehrlich. Die Dichtungswirkung wird £urch die Elastizität des Stoffes der Trennwand selbst erzielt. Vorzugsweise
wird dazu die Trennwand mit allseitigem Übermaß
relaciv zu den lichten Innenmaßen des Menübehälters hergestellt, so daß sich beim Verschließen des Menübehälters
eine entsprechende allseitige Vorspannung der elastischen Trennwand gegenüber den umgebenden Kontaktflächen des
Menübehälters einstellt. Der elastische Stoff ii=?t in
Menübehälters einstellt. Der elastische Stoff ii=?t in
jedem Fall lebensmittelrechtlich zulässig. Die Trennwand läßt sich bei dieser Ausbildung besonders leicht nach
dem Öffnen des Verschlusses aus dem Unterteil entfernen. Die Ausbildung der Trennwand mit allseitigem Übermaß ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 13.
dem Öffnen des Verschlusses aus dem Unterteil entfernen. Die Ausbildung der Trennwand mit allseitigem Übermaß ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 13.
Gemäß Anspruch 14 gestatten die gebogeniin Arme auf einfache
Weise bei gleichbleibender Länge eine Änderung des Volumens der Kammern relativ zueinander. Außerdem können
die Arme mit einer scharfen Kante eine besonders wirksame Dichtberührung mit der Seitenwand des Unterteils bewerkstelligen.
die Arme mit einer scharfen Kante eine besonders wirksame Dichtberührung mit der Seitenwand des Unterteils bewerkstelligen.
Bei der Ausbildung gemäß Anspruch 15 erübrigt sich eine
besondere Abdichtung der Trennwand gegefliüber der Seiten-
besondere Abdichtung der Trennwand gegefliüber der Seiten-
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wand des Unterteils. Außerdem kann die Trennwand in beliebiger Weise innerhalb des Unterteils verlaufen. Die
Trennwand und der Stützrahmen können einstückig ausgebildet und z.B. aus lebensmittelrechtlich zulässigen und physiologisch
unbedenklichen Kunststoffen wie Polyethylen oder Polypropylen hergestellt sein.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 16 ist eine wirksame
Abdichtung zwischen der Trennwand und dem Boden erreicht.
Diese Wirkung ist auch mit den Merkmalen des Anspruchs 17
zu erreichen, wobei die Dichtstreifen vorzugsweise an dem Boden des Unterteils befestigt sind.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 18 erhält man eine einwandfreie
Dichtung zwischen dem Blechdeckel und der Trennwand.
Gemäß Anspruch 19 können das Unterteil und die einzelnen Kammern auch durch Heißsiegelung dicht verschlossen werden.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 20 entfällt die Notwendigkeit
einer Abdichtung der Trennwand gegenüber der Seitenwand des Unterteils. Ein zusätzlicher Vorteil ist, daß die
endlose Trennwand eine erhebliche Eigensteifigkeit aufweist. Außerdem ist in der Regel keine besondere Umfangspositionierung
des Verschlusses erforderlich, insbesondere, wenn dieser als Vollaufreißdeckel ausgebildet ist.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 21 und/oder 22 erhält man eine günstige Abdichtung der Trennwand gegenüber dem Boden
und/oder Verschluß des Kendbehälters. Es erfolgt ferner
eine weitgehend selbsttätige Zentrierung der Trennwand beim Einsetzen in das Unterteil* Die Vertiefung kann
gemäß beiden Ansprüchen radial innerhalb oder außerhalb der Trennwand angeordnet sein. Die Dichtung kann aufgrund
einer Dichtpassung oder federnder Anlage der Trennwand an der komplementären Seitenwand erfolgen odeif auch durch
einen trennbaren Diöhtüngsstöff im Sinne der zuvor beschriebenen Adsführürigsbeispiele.
-7-
-7-
Die Erfindung wird nachfolgend anhand deaf in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele iiaher erläutert,
aus denen sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung
ergeben. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Unterteils mit darin eingesetzter Trennwand»
Fig. 2 die Schnittansicht nach Linie II-II in Fig. 1 in
vergrößerter Darstellung mit aufgefalztem Verschluß>
Fig. 3 die Draufsicht auf Unterteil und sternförmige Trennwand einer anderen Ausführungsform des Menübehälters,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Unterteils mil? eingesetzter Trennwand,
Fig. 5 die Schnittansicht nach Linie V-V in Fig. 4 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 6 die Draufsicht auf Unterteil und Trennwand einer
weiteren Ausführüngsform,
Fig. 7 die Draufsicht auf eine gegenüber Fig. 6 abgewandelte Trennwand,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch einen Teil einer weiteren Ausfuhrungsform eines Menübehälters,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht auf Unterteil und sternförmige Trennwand einer wiederum anderen Ausführungpform
des Menübehälters,
Fig. TO die Draufsicht auf Unterteil und besonders geformte
Trennwand einer weiteren Ausführungsform des Menübehälters
,
Fig. 11 einen Längsschnitt durch einen Teil einer anderen
Ausführungsform mit elastischer Trennwand,
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Fig. 12 einen der Fig. 11 entsprechenden Längsschnitt durch
eine wiederum andere Ausführüngsform mit elastischer Trennwand t
Fig* 13 einen Längsschnitt durch einen Teil einer weiteren
Ausführüngsform des Menübehälters mit aufgesiegelter Verschlußfolie ,
Fig. 14 und 15 jeweils einen Längsschnitt durch eine Hälfte einer anderen Ausführungsform des Menübehälters mit kreiszylindrischer
Trennwand und
Fig. 16 einen Längsschnitt durch eine Hälfte einer weiteren Ausführungsform des Menübehälters mit kreiszylindrischer
Trennwand und aufgesiegelter Verschlußfolie.
fig. 1 zeigt ein aus Aluminiumblech tiefgezogenes, rundes
Unterteil 1 eines Menübehälters 2. Das Unterteil weist einen Boden 3 mit einem sogenannten Terrassenprofil und
eine sich von dem Boden 3 nach oben erweiternde Seitenwand 4 auf* Die Seitenwand 4 geht oben in eine sich nach
außen erstreckende Schulter 5 (siehe auch Fig. 2) über, an die sich nach außen hin ein Bördelflansch 6 anschließt.
Das Unterteil 1 gemäß Fig. 1 ist also dazu bestimmt, durch einen - in diesem Fall als Vollaufreißdeckel ausgebildeten Verschluß
7 gemäß Fig. 2 längs einer Doppelfalznaht 8 dicht verschlossen zu werden.
Längs einer Diagonale des Unterteils 1 ist eine aus lebensmittelrechtlich
zulässigem Polyethylen bestehende Trennwand 9 eingesetzt. Die Trennwand 9 besitzt eine komplementär
zu dem Terrassenprofil des Bodens 3 geformte Unterkante 10 und eine ebenfalls gestufte Oberkante 11, weil
;gemäß Fig. 2 auch der Verschluß 7 mit- einem sogenannten
Terrassenprofil versehen ist. Seitenkanten 12 und 13 der Trennwand 9 verlaufen komplementär zu der konischen Seitenwand
4 des Unterteils 1.
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Die Passung zwischen der Trennwand 9 sowie dem Unterteil
1 und dem Verschluß 7 andererseits ist derart gewählt, daß sich bei in das Unterteil 1 eingesetzter Trennwand
und lose aufgelegtem Verschluß 7 am gesikmten Umfang der
Trennwand 9 ein möglichst geringer Spalt ergibt. Dieser Spalt ist durch einen trennbaren Dichtungsstoff 14 dicht
geschlossen. Der Dichtungsstoff 14 ist in jedem Fall lebensmittelrechtlich zulässig una physiologisch unbedenlclxeli- Ea leanti ein DinhfamBflatnff &Lgr;&Agr; =»«£ güggnr- &lgr;&Lgr;*»»-
1Ö Kunststoffbasis verwendet werden, wie er als Dichtungsmasse
in Palzverschlüssen oder Verschlußkappen an sich bekannt ist.
Die Trennwand 9 unterteilt den Innenraum des Menübehälters
2 in Kammern 15 und 16, die bei gemäß Fig. 2 aufgefalztem
Verschluß 7 durch den Dichtungsstoff 14 gegeneinander abgedichtet änd.
Der Dichtungsstoff 14 kann zur Montage öler Trennwand 9
entweder zuvor in das Unterteil 1 eingelegt oder auf die Unterkante 10 und die Seitenkanten 12, 13 aufgetragen
werden. In jedem Fall bildet sich nach dem Einsetzen der Trennwand 9 in das Unterteil 1 eine trennbare Dichtung
aus. In ähnlicher Weise kann vor dem Auf'falzen des Verschlusses 7 der Dichtungsstoff 14 entweder auf die Unterseite des Verschlusses 7 oder auf die Oberkante 11 der
Trennwand 9 aufgetragen werden. In jedem Fall führt der Dich tungsstof f 14 nach dem Auf falzen des Verschlusses 7
gemäß Fig. 2 zu einer dichten, trennbaren Verbindung.
Diese Dichtung durch den Dichtungsstoff 14 rings um die
Trennwand 9 herum bleibt auch bei einer im Anschluß an das Auffalzen des Verschlusses 7 gegebenenfalls erfolgenden Wärmebehandlung des Menübehälters 2 erhalten. Erst
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-10-
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beim Aufreißen des Verschlusses 7 wird der Dichtung stoff
14 längs der Oberkante 11 aufgetrennt, so daß die Trenawand
9 auch bei geöffnetem Verschluß 7 in dem Unterteil 1 stehen bleibt. Anschließend wird die Trennwand 9 aus dem
Unterteil 1 herausgezogen, wobei der Dichtungsstoff 14
auch längs der Unterkante 10 und den Seitenkanten 12, 13 aufgetrennt wird. Zum Verzehr können dann die Menübestandteile
in den Kammern 15, 16 leicht und unbehindert mit Eßbesteck erreicht und miteinander vermischt werden*
in allen Ausführungsformen der Erfindung sind gleiche
Teile mit gleichen Bezugszahlen versehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 ist die Trennwand
9 sternförmig mit drei Armen ausgebildet, die den Innenraum ces Unterteils 1 in drei gleichgroße Kammern
17, 18 und 19 unterteilen. Die Trennwand kann auch noch
mehr als drei Arme aufweisen und dann den Innenraum des Unterteils 1 in entsprechend mehr Kammern unterteilen.
Die Größe der Kammern kann je nach der relativen Anordnung der Arme der Trennwand auch unterschiedlich sein.
In allen Ausführungsbeispielen muß der Menübehälter 2 nicht kreisrund sein, er kann auch z.B.' rechteckig nut
abgerundeten Ecken ausgebildet seino
Der Dichtungsstoff 14 kann auch eßbar sein. Dafür kommt z.B. eine Backware, z.B. ein Brotteig oder eine Oblatenmasse,
in Betracht, die spätestens bei der Wärmebehandlung des geschlossenen Menübehälters 2 erstarrt und aushärtet.
Wird sin solcher Menübehälter geöffnet, können beimsfDurchtrennen
des Dichtungsstoffes gegebenenfalls in dem Unterteil 1 verbleibende Reste des Dichtungsstoffes ohne wei-30
teres mitgegessen werden.
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Bei dam Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 und 5 sind
der Boden 3 und der Verschluß 7 jeweils eben, also ohne Terrassenprofil gemäß den Fig. 1 bis 3, ausgebildet. Diese
ebene Bodenausbildung ist jedoch nicht Bedingung für die Anwendung der besonderen Trennwand 9 gemäß den Fig. 4 und
5. Diese Trennwand 9 besteht aus Aluminiumblech und trägt an ihrem gesamten Umfang ein Dichtungsprofil 20
aus einem lebensmittelrechtlich zulässigen Gummi.
Wie Fig. 5 besonders deutlich zeigt, liegt eine Basis 21 des Dichtungsprofils 20 an dem Verschluß und dem Boden 3
sowie gemäß Fig. 4 an der Seitenwand 4 des Menübehälters 2 an. Schenkel 22 und 23 des Dichtungsprofils 20 erstrecken
sich von der Basis 21 zum Inneren des Menübehälters 2 und liegen an gegenüberliegenden Seitenflächen der
Trennwand 9 unter Vorspannung abdichtend an. Die Schenkel 22, 23 gestatten aber gemäß Fig. 5 eine senkrechte Bewegung
des Verschlusses 7 und/oder des Bodens 3 relativ zu der Trennwand 9 in den durch die Länge der Schenkel 22,
vorgegebenen Grenzen. Der Dichtungsstoff 14 sorgt auch
in diesem Fall dafür, daß die Dichtung zwischen der Basis 21 und den gegenüberliegenden Teilen des Menübehälters 2
aufrechterhalten bleibt. So kann sich also während einer Wärmebehandlung des verschlossenen Menübehälters 2 durchaus
der Verschluß 7 und/oder der Boden 3 nach außen hin in Grenzen auswölben, ohne daß die Abdichtung der Kammern 15,
16 gegeneinander verloren ginge.
Gemäß Fig. 4 ist das Dichtungsprofil 20 oben mit vulkanisierten Gehrungen 24 zusammengefügt.
Falls der Boden 3 und/oder der Verschluß 7 bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß den Fig. 4 und 5 nicht geben, sondern profiliert ausgebildet ist, werden die gegenüberliegenden
Flächen der Basis 21 komplementär geformt, um mit
-12
möglichst wenig Dichtungsstoff 14 die gewünschte Abdichtung
der Kammern 15, 16 gegeneinander zu erreichen«
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 weist die Trennwand 9 einen entlang der Seitenwand des Unterteils 1 verlaufenden,
formstabilen und dichten Stützrahmen 25 auf.
In diesem Fall ist der Stützrahmen 25 hohlkegelstunipfförmig
ausgebildet» Die Trennwand 9 und der Stützrahmen 25 siad durch den trennbaren Dichtungsstoff 14 gegenüber dem
Boden 3 abgedichtet. In ähnlicher, nicht dargestellter Weise werden später die gemäß Fig. 6 oberen Begrenzungsflächen der Trennwand 9 und des Stützrahmens 25 durch
trennbaren Dichtungsstoff mit dem ebenfalls nicht gezeichneten
Verschluß dicht verbunden. Der Boden 3 kann auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 profiliert und
z.B. mit einem Terrassenprofil gemäß den Fig. 1 bis 3 versehen sein. Gleiches gilt für den zugehörigen Verschluß.
In diesen Fällen sind die Unterkante und/oder die Oberkante 11 der Trennwand 9 entsprechend profiliert auszubilden,
damit man mit möglichst wenig Dichtungsstoff 14 auskommt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 zeigt eine winklig ausgebildete Trennwand 9, an die wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 der hohlkegelstumpfförmige, formstabile
Stützrahmen 25 angeformt ist. Auf diese Weise ist die Kammer 15 etwa doppelt so groß wie die Kammer
geworden. Trennwand 9 mit Stützrahmen 25 gemäß Fig. 7 können anstelle der entsprechenden Teile gemäß Fig. 6
in das Unterteil 1 eingesetzt cad gegenüber dessen Boden
abgedichtet werden.
Bei allen beschriebenen und noch zu beschreibenden Ausführungsformen
kann die Dichtung der Trennwand 9 gegenüber dem Boden 3, der Seitenwand 4 und dem Verschluß 7 auch
durch elastische Dichtstreifen erzielt werden, die an einem
der gegenüberliegenden Teile befestigt sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 bestehen die Trennwand 9 und der trennbare Dichtungsstoff 14 aus einer
Backware, die bis zum Verzehr formstabil und flüssigkeitsdicht ist und beim Öffnen des Verschlusses 7 zerbricht
und mitgegessen werden kann.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 ist die Trennwand
9 sternförmig ausgebildet und aus Silikonkautschuk hergestellt. Die Trennwand 9 ist mit allseitigem Übermaß
gegenüber den lichten Innenmaßen des Menübehälters 2 hergestellt und in Fig. 9 etwas nach oben hin von dem Boden
3 abgehoben, ram Einzelheiten der Bodenausbildung besser
zeigen zu können. Der Boden 3 ist nämlich gemäß Fig. 9 gegenüber der sternförmigen Unterkante 10 der Trennwand 9
im Bereich einer sternförmigen Prägung 26 eben ausgebildet. Die sternförmige Prägung 26 unterbricht also im Boden 3
das dort im übiigen vorgesehene Terrassenprofil. Die
Prägung 26 schafft eine besonders günstige Dichtgegenfläche für die Unter kante 10 der Trennwand 9, &egr;&rgr; daß xnan
ohne einen zusätzlichen Dichtungsstoff eine wirksame
Abdichtung der Kammern 17, 18, 19 gegeneinander erreicht.
Auf die gleiche Weise kann die Oberkante 11 der Trennwand
9 gegenüber dem in Fig. 9 nicht gezeigten Verschluß abgedichtet werden.
Im eingesetzten Zustand der Trennwand gemäß Fig. 9 liegen deren Seitenkanten 27, 28 und 29 unter radialer Vorspannung
innen an der Seitenwand 4 des Unterteils 1 dichtend an.
Während in Fig. 9 die Kammern 17, 18, 19 von etwa gleicher
Größe sind, sind die Kammern 17, 18, 19 gemäß Fig. 10
unterschiedlich groß. Dies wird dadurch erreicht, daß man
ursprünglich ebene Arme der Trennwand 9 in ihrer Längsrichtung gebogen in dem Menübehälter 2 anordnet. Auch
in Fig* 10 ist die Trennwand 9 wieder aus einem elastischen
Stoff, wie z.B. Silikonkautschuk, gefertigt. Dank der Elastizität der Arme der Trennwand 9 kann jede gewünschte
relative Größe der Kammern 17, 18, 19 auf einfache
Weise erzielt werden» Auch in dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 10 ist aufgrund allseitigen Übermaßes der Trennwand 9 gegenüber den lichten Xnnenmaßen des
Menübehälters 2 ein zusätzlicher Dichtungsstoff überflüssig.
Die Fig. 11 und 12 zeigen unterschiedliche Beispiele für
die Ausbildung der Unterkante 10 der Trennwand gemäß den Ausführungsbeispielen nach Fig. 9 und 10. Tn beiden
Fällen ist die Trennwand 9 zunächst nur lose auf den Boden 3 aufgesetzt.
Dabei zeigt sich in Fig. 11, daß die Unterkante 10 nach
Art eines llohlschliffs" ausgebildet ist, also seitlich
außen jeweils zwei relativ scharfe Kanten 30 und 31 be-2C sitzt., die günstige Dichtverhältnisse schaffen.
Im Gegensatz dazu verläuft in Fig. 12 die Unterkaate 10
in der Mitte nach unten hin zugespitzt. Auch hierdurch ergibt sich eine günstige Dichtwirkung zwischen dem Boden
3 und der Unterkante 10.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 13 besteht das Unterteil 1 aus Aluminiumblech. Es könnte wie bei allen
zuvor beschriebenen Ausführungsformen auch aus Weißblech
bestehen. Das Unterteil 1 gemäß Fig. 13 weist einen oberen Siegelrand 32 auf. Auch an der Trennwand 9 ist
ein oberer Siegelrand 33 ausgebildet. Auf die Siegelränder 32, 33 ist ein Verschluß 7 aus heißsiegelbarer Metallfolie
derart aufgesiegelt# daß die Siegelung beim
-15-
<· Kill
-15-
Aufreißen des Verschlusses 7 durchtrennt werden kann. Anschließend wird die Trennwand 9 aus dem Unterteil 1
herausgehoben« wobei der Dichtung^stoff 14 längs dee
Bodens 3 und der Seitenwand 4 durchgerissen wird.
Bei jedem der Ausführungsbeispiele gemäß den Fig. 14 bis
16 sind ein kreisrundes Unterteil 1 Und eine endlose, im wesentlichen kreiszylindrische Trennwand 9 verwendet.
Die kreisrunde bzw. kreiszylindrische Form sind aber nicht Bedingung. Das Unterteil kann z.B. im wesentlichen
rechteckig ausgebildet sein, während die zugehörige endlose Trennwand entweder kreiszylindrisch oder auch im
wesentlichen rechteckig gestaltet sein kann« Selbstverständlich sind auch andere Formgestaltungen ohne weiteres
zu verwirklichen*
In Fig. 14 weist der Böden 3 eine Vertiefung 34 auf. Ein unterer Rand 35 der Trennwand 9 liegt an einer komplementären
Seitenwand 36 der Vertiefung 34 mit einer Dichtpassung an. Die Seitenwand 36 erweitert sich von oben und
innen nach unten und außen, so daß die ursprünglich kreiszylindrische Trennwand beim Aufdrücken des unteren Randes
35 auf die Seitenwand 36 konisch aufgeweitet und in hinreichende Dichtanlage an der Seitenwand 36 geführt wird.
Anstelle dieser Dichtpassung kann auch eine Dichtungsmasse einer zuvor beschriebenen Art die Aufgabe der
trennbaren Dichtung des unteren Randes 35 gegenüber der Seitenwand 36 übernehmen.
Die gleichen Dichtüngsmechanismen gelten für einen oberen
Rand 37 der Trennwand 9, der an einer komplementären Seitenwand 38 einer Vertiefung 39 in dem als Falzdeckel
ausgebildeten Verschluß 7 dicht anliegt.
In Fig. 14 besteht die Trennwand 9 aus einer hinreichend
steifen und temperaturfesten Kunststoffolie.
-16-
It ··· 4·
ir 4 · . &Iacgr; · · · 4·
-16-
Der Bordelflansch 6 des Unterteils 1 wird von einem
Falzrand 4&thgr; des Verschlusses 7 übergriffen* die nachfolgend zum dichten Verschließen des Menübehalters 2 zu einer
Doppelfalznaht efttsprechend der Doppelfalzilaht 8 in Fig.
verformt werden*
In Fig. 15 ist die Trennwand 9 aus Blech. Die Vertiefungen 34, 39 befinden sich hier außerhalb des unteren
Randes 35 und des oberen Randes 37 d.eüT T^eniiViancl 9; In
Fig. 15 sind die Ränder 35» 37 komplementär zu den Seitenwänden
36, 38 entgegengesetzt abgewinkelt wie in Fig* 14* Auch in Fig. 15 kann die Dichtung zwischen den Rändern
35, 37 und den komplementären Seitenwänden 36, 38 durch eine Dichtpassung oder trennbare Dichtungsmasse erfolgen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 16 findet eine zu dem Unterteil 1 konzentrische, kreiszylindrische Trennwand
9 aus heißsiegelbarem Kunststoff Verwendung. Diese Trennwand 9 ist beim Verschließen des Menübehalters 2
jeweils kreisringförmig an den Boden 3 des Unterteils 1 und, längs des oberen Siegelrandes 33, an den als Siegelfolie
ausgebildeten Verschluß 7 angesiegelt. Der Verschluß 7 ist analog Fig. 13 außerdem an den oberen Siegelrand
32 des Unterteils 1 angesiegelt.
In den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 14 bis 16 ist die Kammer 15 radial außerhalb der Trennwand 9 jeweils
kreisringförmig und die Kammer 16 radial innerhalb der Trennwand 9 jeweils kreisförjnig ausgebildet.
Claims (1)
- SCHUTZANSPRÜCHE1. Menübehälter (2) mit einem durch einen Verschluß (7) dicht verschließbaren Unterteil (1), wobei das unterteil (1) durch eine entfernbare Trennwand (9) in wenigstens zwei zur Aufnahme vonMenübestandteilen bestimmte Kammern (15 bis 19) unterteilt ist,dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) gegenüber dem Unterteil (1) und dem Verschluß (7) derart abgedichtet ist, daß bis zum Öffnen desVerschlusseis (7) und bis zum Entfernen der Trennwand (9) die Kammern (15 bis 19) gegeneinander abgedichtet sind.2. Menübehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (1) einstückig aus Blechtiefgezogen ist.-2-pk/jIl111 I I I IBankkonto: NORD/LB, NL Bad Gandersheim (BLZ ü/!8 53/i 21),'Kto'rN» Os. Sie 97& ■ Postgirokonio: Postgiroamt Hannover (BLZ 250100 30), Ktrj/Nr, 66715&Iacgr;11 I))I3. Menübehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Boden (3) des Unterteils (1) zumindest gegenüber der Trennwand (9) eben (vgl. 26) ausgebildet ist.4. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch 05 gekennzeichnet, daß der Verschluß (7) als Blechdeckel ausgebildet ist.5« Menübehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Blechdeckel zumindest, gegenüber der Trennwand (9) eben ausgebildet ist.6. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trennwand (9) und dem Menübehälter (2) ein trennbarer Dichtungsstoff (14) angeordnet ist.7. Menübehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsstoff (14) eßbar ist.8. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5» da&jrch gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) aus einem eßbaren Dichtungsstoff besteht.9. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch 2Ö gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) gegenüber demVerschluß (7) und/oder einem Boden (3) des Unterteils (1) ein Dichtungsprofil (20) von im wesentlichen U-förmiger Querschnittsfläche trägt, wobei eine Basis (21) des Dichtungsprofils (20) an dem Verschluß (7) und/oder dem Boden (3) anliegt undSchenkel (22,23) des Dichtungsprofils (20) sich von der■ ■ &Lgr; iiifrmromaieftMfflpWff'. 5 · I 14 I« 4 »i• · t ♦ » · <t · t«tit · > ♦ » nt 7 itBasis (21) zum Inneren des Menübehälters (2) erstrecken und ah gegenüberliegenden Seitenflächen der Trennwand (9) unter Vorspannung abdichtend anliegen.10. Menübehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daP die Trennwand (9) an ihrem gesamten Umfang mit einem solchen Dichtungsprofil (20) versehen ist.11* Menübehälter nach Anspruch 9 oder 10* dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (21) des Dichtungsprofils (20) an dem Menübehälter (2) durch einen trennbaren Dichtungsstoff (14) lösbar festgelegt ist.12, Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) aus einem elastischen Stoff, z.B. Silikonkautschuk, besteht.13* Menübehälter nach Anspruch "\2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) mit allseitigem Übermaß gegenüber den lichten innenmaßen des Menübehälters (Z) hergestellt und ohne einen Dichtungsstoff unter entsprechender, allseitiger, dichtender Vorspannung in dem Menübehälter (2) angeordnet ist*14. Menübehälter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß ursprünglich ebene Arme der Trennwand (9) in ihrer Längsrichtung gebogen in dem Menübehälter (2) angeordnet sind.15. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) einen entlang einer Seitenwand (4) des Unterteils (1) verlaufenden i formstabilen und dichten Stützrahmen (25) aufweist.16. Menübehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trennwand (9) und einem Boden(3) des Unterteils (1) ein trennbarer Dichtungsstoff(14) angeordnet ist. I-4-Il lit« ·&Agr; · *»··*·ItII Il ti · · ♦ i » »Oi 17* Menübehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trennwand (9) und einem Boden (3) des Unterteils (1) elastische Dichtstreifen angeordnet sind«18, Menübehälter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einem als Blechdeckel ausgebildeten Verschluß (7) und der Trennwand (9) ein trennbarer Dichtungsstoff (14) angeordnet ist,19. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (7) aus heißsiegelbarer Metallfolie besteht und auf einen oberen Siegelrand (32) des Unterteils (1) sowie auf einen oberen Siegelrand (33) der Trennwand (9) aufgesiegelt ist.20. Menübehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (9) endlos ausgebildet und ringsum von einer (15) der Kammern (15,16) umgeben ist.21. Menübehälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein unterer Rand (35) der Trennwand (9) an einer komplementären Seitenwand (36) einer Vertiefung (34) in einem Boden (3) des Unterteils (1) dicht anliegt.22.. Menübehälter nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberer Rand (37) der Trennwand (9) an einer komplementären Seitenwand (38) einer Vertiefung (39) in dem Verschluß (7) dicht anliegt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE8701074U DE8701074U1 (de) | 1987-01-23 | 1987-01-23 | Menübehälter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE8701074U DE8701074U1 (de) | 1987-01-23 | 1987-01-23 | Menübehälter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8701074U1 true DE8701074U1 (de) | 1988-01-21 |
Family
ID=6803905
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE8701074U Expired DE8701074U1 (de) | 1987-01-23 | 1987-01-23 | Menübehälter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8701074U1 (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 1987-01-23 DE DE8701074U patent/DE8701074U1/de not_active Expired
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