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DE20117358U1 - Universalreibe zum Verarbeiten von Nahrungsmitteln - Google Patents

Universalreibe zum Verarbeiten von Nahrungsmitteln

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DE20117358U1
DE20117358U1 DE20117358U DE20117358U DE20117358U1 DE 20117358 U1 DE20117358 U1 DE 20117358U1 DE 20117358 U DE20117358 U DE 20117358U DE 20117358 U DE20117358 U DE 20117358U DE 20117358 U1 DE20117358 U1 DE 20117358U1
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universal
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universal grater
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DE20117358U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/25Devices for grating
    • A47J43/255Devices for grating with grating discs or drums
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J19/00Household machines for straining foodstuffs; Household implements for mashing or straining foodstuffs
    • A47J19/04Household implements for mashing potatoes or other foodstuffs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J19/00Household machines for straining foodstuffs; Household implements for mashing or straining foodstuffs
    • A47J19/06Juice presses for vegetables

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Description

Bezeichnung: Universalreibe zum Verarbeiten von Nahrungsmitteln
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Universalreibe zur Verarbeitung von Nahrungsmitteln mit einem im wesentlichen zylinderförmigen Außenbehältnis mit einer unteren und oberen Öffnung, wobei das Außenbehältnis im Bereich der unteren Öffnung mit einer Messerscheibe verschließbar ist, mit einem Stempel, der in die obere Öffnung einführbar ist, mit Gewindemitteln, die bei einer Drehung des Stempels um eine Längsachse eine Axialbewegung des Stempels relativ zur Messerscheibe bewerkstelligen, und mit Eingriffsmitteln, die im Betriebszustand die Gewindemittel in Eingriff und in einem Öffnungszustand außer Eingriff bringen, wobei im Öffnungszustand eine Axialbewegung des Stempels relativ zur Messerscheibe ohne Drehung des Stempels um die Längsachse ermöglicht ist.
Eine derartige Universalreibe, bevorzugt für Käse, ist bereits aus der FR 2 685 863 Al bekannt, mit einem zylindrischen Gehäuse, welches am unteren Ende eine Schneidplatte oder Messerscheibe für das zu verarbeitende Gut aufweist. Von der Schneidplatte erstreckt sich zentrisch eine Spindel mit einem Außengewinde in das Innere des zylindrischen Gehäuses. Ein Stempel weist in einem inneren Querbereich ebenfalls ein Gewinde auf, welches mit dem Gewinde der Spindel korrespondiert. Dieses Gewinde am Stempel wird durch zwei einander gegenüberliegende Backen gebildet, welche über eine Federvorspannung in einer Schließstellung vorgespannt sind, in der die Gewindegänge der Backen in die Gewindegänge der Spindel eingreifen und der Stempel durch Verdrehen auf die Schneidplatte hin beziehungsweise von dieser weg bewegt wird. Durch diese Maßnahme wird in dem zylindrischen Gehäuse befindliches Gut auf die Schneidplatte gepreßt und von dieser zerkleinert. Zum raschen Abnehmen beziehungsweise Entfernen
des Stempels von dem Gehäuse ist ein Betätigungsmechanismus vorgesehen, der durch Betätigung eines auf der Oberseite des Stempels vorgesehenen Tasters die Backen nach außen schwenkt, so daß deren Gewindegänge außer Eingriff mit den Gewindegängen der Spindel gelangen. In dieser Öffnungsstellung der Eingriffsmittel kann der Stempel ohne Verdrehung zur Längsachse einfach axial aus dem zylindrischen Gehäuse herausgezogen werden. Um Verschmutzungen dieses Hebelmechanismus zum Verschwenken der Backen zu vermeiden, ist im Inneren des zylindrischen Gehäuses ein weiteres Gehäuse mit zwei im wesentlichen parallelen Seitenwänden vorgesehen, die sich über den gesamten Innendurchmesser des zylindrischen Gehäuses erstrecken. Dieses weitere Gehäuse weist im wesentlichen die Form einer nach unten und seitlich geschlossenen Tasche auf, die in der Unterwand lediglich eine Bohrung für den Durchgriff der an der Messerscheibe festgelegten Spindel besitzt. Durch diese Maßnahme soll ein Eindringen von zu schneidendem Gut in den Bereich der Hebelmechanik und der Backen vermieden werden.
Als nachteilig erweist sich, daß durch diese taschenförmige Aufnahme bereits ein Großteil des Raums zur Aufnahme des zu verarbeitenden Gutes ausgefüllt ist, so daß die Aufnahmekapazität der Universalreibe begrenzt ist beziehungsweise die äußeren Abmessungen recht unhandlich groß sind. Weiterhin ist die bekannte Universalreibe sehr kompliziert aufgebaut und besteht aus einer Vielzahl von Teilen. Für den Fall, daß die Universalreibe einmal zu reinigen ist, gestaltet sich der Vorgang des Auseinanderbauens, Reinigens und wieder Zusammenbauens der einzelnen Teile als äußerst kompliziert.
Ein Knoblauchschneider ist auch aus der WO 99/4104 5 bekannt mit einem Gehäusekörper, der an seiner Unterseite ein Messer trägt. Weiterhin ist ein Oberteil mit daran befestigtem Stempel vorgesehen, der im Betriebszustand beim Verdrehen
gegenüber dem Gehäusekörper eine Axialbewegung gegen ein mitrotierendes Schneidgitter durchführt. Drehbar am Gehäusekörper ist ein den Knoblauch aufnehmender Innenkörper gelagert. Der Innenkörper weist das Schneidgitter auf. In den Innenkörper taucht der an einer Spindel angeordnete Stempel ein. Senkt sich der Stempel auf das zu verarbeitende Gut ab, wird es zunächst durch das Schneidgitter in Längsstreifen geschnitten, wobei die Längsstreifen beim Austreten aus dem Schneidgitter durch das Messer quer zur Streifenlängsrichtung erneut zerschnitten werden. Dadurch wird das zu verarbeitende Gut in kleine Würfel oder Quader geschnitten.
Dieser bekannte Knoblauchschneider weist Mittel auf, die im Betriebszustand für den Eingriff in die Spindel sorgen und die im Öffnungszustand eine Längsverschiebung der Spindel zulassen. Hierdurch wird erreicht, daß im Betrieb das Gewinde der Spindel bei Drehen des Oberteils das Gemüse beziehungsweise den Knoblauch sanft aber kräftig gegen das Schneidgitter drückt und im Öffnungszustand, wenn zum Beispiel das Gegengewinde der Spindel nicht mehr eingreift, die Spindel schnell über die Mutter verschoben oder über die Gewindespindel durchgeratscht werden kann. Dadurch ist das Einsetzen des Oberteils auf das Unterteil und das Herausnehmen des Oberteils vom Unterteil wesentlich rascher durchzuführen. Ein mühsames Durchschrauben über das ganze Gewinde ist nicht erforderlich. Durch diese Maßnahme kann die Spindel in jeder beliebigen Stellung auf das Unterteil aufgebracht werden und mit Hilfe einer schnellen Arretierung in jeder Stellung gegen axiale Verschiebung blockiert werden, wodurch der Betriebszustand zum Schneiden des Knoblauchs erreicht ist. Der Offenbarungsgehalt der WO 99/41045 wird durch ausdrücklichen Verweis in den Gegenstand der vorliegenden Anmeldung mit aufgenommen.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Universalreibe mit den eingangs genannten
Merkmalen dahingehend weiterzubilden, daß ein konstruktiv einfacher Aufbau gegeben und in Bezug auf die Außenabmessungen der Universalreibe möglichst viel zu verarbeitendes Gut in die Universalreibe einbringbar ist. Des weiteren soll die Universalreibe bei der Benutzung leicht zu handhaben und nach der Benutzung leicht zu reinigen sein.
Diese Aufgabe wird bei der Universalreibe mit den eingangs genannten Merkmalen im wesentlichen dadurch gelöst, daß in dem Außenbehältnis ein im wesentlichen zylinderförmiges Innenbehältnis mit einer Querwand oder Steg zur Aufnahme der zu verarbeitenden Nahrungsmittel drehbar aufgenommen ist, der Stempel eine zur Querwand oder Steg korrespondierende Schlitzung besitzt, in die die Querwand oder der Steg im Betriebszustand eintaucht, wobei die Eingriffs-Mittel im Bereich der oberen Öffnung des Außenbehältnisses angeordnet sind.
Durch diese Erfindung wird zum einen erreicht, daß ein Maximum von zu verarbeitendem Gut beziehungsweise Nahrungsmitteln in die Universalreibe eingebracht werden kann, da der Innenraum der Universalreibe zur Aufnahme des Gutes lediglich eine Querwand beziehungsweise einen Steg aufweist, der das zu verarbeitende Gut bei einer Drehung des Stempels mitnimmt, so daß das Gut mittels der gelochten Messerscheibe gerieben oder geraspelt werden kann. Weitere Funktionen kommen dieser Querwand beziehungsweise diesem Steg nicht zu, so daß die Querwand äußerst schmal ausgebildet sein kann und zu einer kaum merkbaren Verringerung des Volumens zur Aufnahme des zu verarbeitenden Gutes führt. Der Stempel weist insoweit eine zu dieser Querwand oder diesem Steg korrespondierende Stützung auf, in welche die Querwand während der Verarbeitung des Gutes eintauchen kann. Weiterhin ist es vorgesehen, daß die Eingriffsmittel zur Überführung der Universalreibe in einen Betriebszustand und einen Öffnungszustand im Bereich der oberen Öffnung des Außenbehältnisses angeordnet sind. Zum
einen wird aufgrund dieser Maßnahme der Raum zur Aufnahme des zu verarbeitenden Gutes nicht unnötig verkleinert. Zum anderen sind die Eingriffsmittel soweit wie möglich von dem zu verarbeitenden Gut entfernt angeordnet, so daß eine Verunreinigung der Eingriffsmittel durch das zu verarbeitende Gut kaum oder nur selten zu erwarten ist. Außerdem sind diese Eingriffsmittel im wesentlichen frei zugänglich und daher erheblich einfacher zu reinigen als die bei Universalreiben bekannten Eingriffsmittel. Schließlich ist die erfindungsgemäße Universalreibe äußerst einfach aufgebaut und besteht aus nur wenigen Teilen, so daß eine kostengünstige Herstellung sowie eine einfache Montage beim Hersteller wie auch eine einfache Handhabung durch den Benutzer gewährleistet ist.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besitzt das Innenbehältnis eine im wesentlichen kreiszylindrische Wand, wobei Querwand oder Steg sich insbesondere als dünne, entlang des Durchmessers des Kreiszylinders angeordnete Wand über wenigstens einen Teil der axialen Höhe des Innenbehältnisses erstreckt. Aufgrund dieser Maßnahme ist das Innenbehältnis ausreichend drehbeweglich im Außenbehältnis gelagert, weist auch bei hartem zu verarbeitenden Gut beziehungsweise Nahrungsmittel aufgrund der sich über den Durchmesser erstreckenden Querwand eine gute Stabilität auf und ist beispielsweise als Spritzgussteil äußerst einfach herzustellen.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Innenbehältnis einen mittigen Zapfen am unteren Ende, bevorzugt angeordnet am Steg, aufweist, an dem die Messerscheibe über eine mittige Durchbrechung, beispielsweise mittels eines Splints oder dergleichen, der durch eine Querbohrung des Zapfens durchgreift, drehbar befestigt ist. Im montierten Zustand bilden somit Innenbehältnis und
Messerscheibe ein eigenständig handhabbares Bauteil, wobei die Messerscheibe drehbar am Innenbehältnis befestigt ist.
Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Messerscheibe bei in das Außenbehältnis eingesetztem Innenbehältnis über Anschlag-/Gegenschlag-Mittel drehfest und lösbar mit dem Außenbehältnis verbunden ist. Wird das Innenbehältnis mittels des Stempels in eine Drehbewegung versetzt, wird die Messerscheibe mittels der Anschlag-/Gegenanschlag-Mittel an einer Mitrotation gehindert, da sie drehfest mit dem Außenbehältnis verbunden ist.
Es hat sich insoweit als vorteilhaft erwiesen, dass die Anschlag-/Gegenanschlag-Mittel als Haken oder Zapfen und korrespondierende Aufnahmen der Messerscheibe und des Außenbehältnisses ausgebildet sind. Beim Einsetzen des Innenbehältnis in das Außenbehältnis tauchen beispielsweise die an der Messerscheibe angeordneten Haken oder Zapfen in die an dem Außenbehältnis zugeordneten Aufnahmen ein, so dass die Messerscheibe drehfest am Außenbehältnis fixiert ist.
Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Gewindemittel des Stempels als Außengewinde ausgebildet, wobei der Stempel eine untere geschlitzte Gewindeplatte und einen oberen Drehknopf aufweist und über wenigstens einen Teil der axialen Höhe mit der Schlitzung versehen ist. Von Vorteil überkragt die Gewindeplatte das Außengewinde seitlich nach außen in der Form, dass die Gewindeplatte den Aufnahmeraum für das zu verarbeitende Gut nach oben im wesentlichen abschließt. Hierdurch ist dafür Sorge getragen, dass das Außengewinde praktisch nicht mit dem zu verarbeitenden Gut in Berührung kommt.
Zur Verbindung des Stempels mit dem Außenbehältnis ist der Stempel von einem Verschlussring umfasst, der bevorzugt mittels Bajonettverschlussmitteln am Außenbehältnis und am
Verschlussring in der Betriebsstellung lösbar mit dem Außenbehältnis verbindbar ist.
Von besonderem Vorteil ist der Verschlussring an dem Stempel axial verschiebbar, aber bevorzugt nicht abnehmbar, zwischen Gewindeplatte und Drehknopf gehalten.
Der Verschlussring weist als Gewindemittel einen Sprengring mit Innengewinde auf, welches mit dem Außengewinde des Stempels korrespondiert. Die Eingriffsmittel sorgen dafür, dass in der Betriebsstellung das Innengewinde des Sprengrings bei am Außenbehältnis befestigtem Verschlussring in das Außengewinde des Stempels eingreift.
Im einzelnen können die Eingriffsmittel beispielsweise dadurch realisiert werden, dass der Sprengring nach außen weisende Nocken oder Zapfen besitzt, die beim Befestigen des Verschlussringes am Außenbehältnis entlang schiefer Ebenen oder sonstiger Steuerkurven des Außenbehältnisses entlang gleiten. Somit wird bei dem Überführen der Bajonettverschlussmittel in die Verschlussstellung mittels der an den Steuerkurven entlang gleitenden Nocken des Sprengringes dieser im Durchmesser komprimiert, so dass das Innengewinde des Sprengringes in das Außengewinde des Stempels eingreift und bei einer Drehung des Stempels je nach Drehrichtung eine auf Auf- oder Abwärtsbewegung hervorgerufen wird. Vor dem Überführen des Verschlussringes in die Verschlussstellung wird der Stempel durch axiales Verschieben auf das zu verarbeitende Gut geführt, so dass ein langwieriges Drehen des Stempels bis zum Erreichen des zu verarbeitenden Gutes in dem Innenbehältnis nicht erforderlich ist.
Von Vorteil ist der Stempel über Rastmittel mit dem Drehknopf, bevorzugt unlösbar, verbunden. Durch diese Maßnahme ist die Montage der erfindungsgemäßen Universalreibe vereinfacht.
Weiterhin ist der Stempel mit der Gewindeplatte einstückig verbunden.
Der Drehknopf weist nach einer anderen Ausgestaltung einen bevorzugt konvex gewölbten, lösbaren Abschlussdeckel auf. Durch diese Maßnahme besteht die Möglichkeit, den Abschlussdeckel mit beispielsweise länderspezifischen Beschriftungen, Marken oder dergleichen zu versehen.
Schließlich ist nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Messerscheibe im Inneren des Außenbehältnisses mit leichtem Abstand zur unteren Öffnung angeordnet ist und/oder die untere Öffnung des Außenbehältnisses mit einem Verschlussdeckel verschließbar ist.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Universalreibe im zusammengebauten Zustand in perspektivischer Ansicht,
Figur 2 die Universalreibe der Figur 1 mit abgezogenem Stempel und abgenommenen Verschlussdeckel in perspektivischer Ansicht,
Figur 3 die Darstellung der Figur 2 in einer anderen perspektivischen Ansicht,
Figuren
4 und 5
Figuren
6 und 7
die Universalreibe der Figuren 2 und 3 mit zusätzlich aus dem Außenbehältnis herausgenommenem Innenbehältnis in zwei perspektivischen Ansichten,
die Universalreibe der Figuren 4 und 5 in weiteren perspektivischen Ansichten, wobei die Messerscheibe von dem Innenbehältnis entfernt ist,
Figur 8 die Darstellung der Universalreibe der Figur 7, wobei die einzelnen Teile des Stempels beziehungsweise Drehknopfes in perspektivischer Explosionsdarstellung dargestellt sind, und
Figur 9 die Universalreibe gemäß Figur 8, wobei zusätzlich auch der Verschlussring und Sprengring in Explosionsdarstellung dargestellt sind.
Die in den Figuren dargestellte Universalreibe 10 dient zum Verarbeiten von Nahrungsmitteln, z. B. Haselnüsse, Walnüsse, Mandeln, Schokolade, Parmesankäse, Hartkäse, Karotten, Sellerie, Radieschen, Meerrettich, hartgekochte Eier oder beispielsweise Brötchen für Paniermehl.
Die Universalreibe 10 besitzt ein im wesentlichen zylinderförmiges Außenbehältnis 12 mit einer unteren und oberen Öffnung 14, 16. Das Außenbehältnis 12 ist im Bereich der unteren Öffnung 14 mit einer Messerscheibe 18 verschließbar. Ein Stempel 2 0 ist in die obere Öffnung 16 des Außenbehältnisses 12 einführbar. Weiterhin sind Gewindemittel vorgesehen, die bei einer Drehung des Stempels 20 um eine
Längsachse, insbesondere die Mittel-Längs-Achse, eine Axialbewegung des Stempels 20 relativ zur Messerscheibe 18 bewerkstelligen. Mit Eingriffsmitteln können in einem Betriebszustand der Universalreibe 10 die Gewindemittel miteinander in Eingriff und in einem Öffnungszustand außer Eingriff gebracht werden, wobei im Öffnungszustand eine Axialbewegung des Stempels 20 relativ zur Messerscheibe 19 ohne Drehung des Stempels um die Längsachse ermöglicht ist.
In dem Außenbehältnis 12 ist ein im wesentlichen zylinderförmiges Innenbehältnis 22 mit einer Querwand oder einem Steg 24 zur Aufnahme der zu verarbeitenden Nahrungsmittel beziehungsweise des zu verarbeitenden Gutes drehbar aufgenommen. Der Stempel 20 besitzt eine zur Querwand oder zum Steg 24 korrespondierende Schlitzung 26, in die die Querwand oder der Steg 24 im Betriebszustand eintaucht. Die Eingriffsmittel sind im Bereich der oberen Öffnung 16 des Außenbehältnisses 12 angeordnet.
Das Innenbehältnis 22 besitzt eine im wesentlichen kreiszylindrische Außenwand, wobei die Querwand oder der Steg 24 sich als insbesondere dünne, entlang des Durchmessers des Kreiszylinders angeordnete Wand 28 über wenigstens einen Teil der axialen Höhe des Innenbehältnisses 22 erstreckt. Das Innenbehältnis 22 weist einen mittigen Zapfen 30 am unteren Ende, bevorzugt angeordnet am Steg 24, auf, an dem die Messerscheibe 18 über eine mittige Durchbrechung 32 mittels eines Splints 34, der durch eine Querbohrung 36 des Zapfens durchgreift, drehbar befestigt ist. Die Messerscheibe 18 ist bei in das Außenbehältnis 12 eingesetztem Innenbehältnis über Anschlag-/Gegenanschlag-Mittel drehfest und lösbar mit dem Außenbehältnis 12 verbunden. Die Anschlag-VGegenanschlag-Mittel sind als Haken 38 oder Zapfen und korrespondierende Aufnahmen 40 der Messerscheibe 18 und des Außenbehältnisses ausgebildet.
Der Stempel 20 besitzt als Gewindemittel ein Außengewinde 42. Weiterhin ist am unteren Bereich des Stempels 20 eine untere, geschlitzte Gewindeplatte 44 und am oberen freien Ende des Stempels 20 ein oberer Drehknopf 46 vorgesehen. Der Stempel ist über wenigstens einen Teil der axialen Höhe mit der Schlitzung 26 versehen. Weiterhin ist der Stempel 20 von einem Verschlussring 48 umfaßt, der bevorzugt mittels Bajonettverschlussmitteln 50 in der Betriebsstellung am Außenbehältnis 12 lösbar befestigt ist. Der Verschlussring ist an dem Stempel 20 axial verschiebbar, bevorzugt aber nicht abnehmbar, zwischen der Gewindeplatte 44 und dem Drehknopf 46 gehalten. Am Verschlussring 48 ist ein Sprengring 52 befestigt oder angeordnet, der als Gewindemittel ein Innengewinde 54 aufweist, welches mit dem Außengewinde 42 des Stempels 20 korrespondiert. In der Betriebsstellung greift das Innengewinde 54 des Sprengringes 52 bei am Außenbehältnis 12 befestigtem Verschlussring 48 in das Außengewinde 42 des Stempels 20 ein. Der Sprengring 52 besitzt nach außen weisende Nocken 56 oder Zapfen, die beim Befestigen des Verschlussringes 48 am Außenbehältnis 12 mittels der Bajonettverschlussmittel während der Drehung des Sprengringes 52 entlang schiefer Ebenen oder sonstiger Steuerkurven 58 des Außenbehältnisses 12 gleiten.
Der Stempel 20 ist über Rastmittel 60 mit dem Drehknopf 46 bevorzugt unlösbar verbunden. Die Gewindeplatte 44 und der Stempel 20 sind bevorzugt einstückig miteinander verbunden. Der Drehknopf 46 weist einen bevorzugt konvex gewölbten, lösbaren Abschlussdeckel 62 auf, der mit beispielsweise länderspezifischen Beschriftungen oder dergleichen versehen werden kann. Die Messerscheibe 18 ist im Inneren des Außenbehältnisses 12 mit Abstand zur unteren Öffnung 14 angeordnet. Insoweit bietet es sich an, dass die untere Öffnung 14 des Außenbehältnisses 12 mit einem Verschlussdeckel 64 verschließbar ist.
Die Handhabung der Universalreibe 10 zur Verarbeitung von Nahrungsmitteln oder sonstigem Gut geschieht wie folgt:
Die Universalreibe 10 wird geöffnet, indem der Verschlussring 48 entgegen dem Uhrzeigersinn nach links aufgedreht wird. Anschließend wird das komplette Oberteil bestehend aus Stempel 20, Drehknopf 46 und Verschlussring 48 aus dem Außenbehältnis 12 beziehungsweise Innenbehältnis 22 herausgezogen. Die zu verarbeitenden Nahrungsmittel werden in das Innenbehältnis 22 eingefüllt. Anschließend wird die Universalreibe 10 verschlossen, indem das Oberteil wieder in das Innenbehältnis 22 beziehungsweise Außenbehältnis 12 geschoben wird, wobei darauf zu achten ist, dass der Steg 24 in die Schlitzung 26 des Stempels 20 eingeführt wird.
Der Drehknopf 46 wird anschließend axial nach unten gedrückt, bis die Gewindeplatte 44 die eingefüllten Nahrungsmittel berührt. Die Universalreibe 10 wird nun verschlossen, indem der Verschlussring 48 im Uhrzeigersinn bis zum Anschlag nach rechts gedreht wird. Durch diese Maßnahme ist nicht nur der Verschlussring 48 mittels des Bajonettverschlusses 50 an dem Außenbehältnis 12 fixiert, sondern es greifen auch die Gewindemittel, nämlich das Innengewinde 54 des Sprengringes in das Außengewinde 42 des Stempels 20 ein.
Die Universalreibe 10 wird nun beispielsweise in der linken Hand gehalten, wobei der Drehknopf 46 im Uhrzeigersinn nach rechts gedreht wird. Aufgrund dieser Drehbewegung senken sich Stempel 20 beziehungsweise Gewindeplatte 44 auf das eingefüllte Gut ab, welches dann durch die Messerscheibe 18 geraspelt und mittels des sich mitdrehenden Steges 24 durch Lochungen der Messerscheibe 18 nach unten aus der Universalreibe 10 herausgeschoben wird. Sollten die eingefüllten Lebensmittel nicht komplett aufgebraucht werden, können diese in der Universalreibe 10 aufbewahrt werden, wobei
die Universalreibe 10 dann mittels des Verschlussdeckels 64 verschlossen wird.
Auch eine Reinigung der Universalreibe 10 ist sehr einfach, da diese lediglich aus sechs eigenständig handhabbaren Teilen besteht, nämlich dem Oberteil bestehend aus Stempel 20, Verschlussring 48 und Drehknopf 46, dem Innenbehältnis 22, der Messerscheibe 18, dem Splint 34, dem Außenbehältnis 12 und dem Verschlussdeckel 64.
Zum Reinigen wird der Verschlussring 48 geöffnet und das Oberteil aus dem Innenbehältnis 22 herausgezogen. Anschließend wird das Innenbehältnis 22 aus dem Außenbehältnis 12 herausgenommen, der Splint 34 entfernt und die Messerscheibe 18 abgenommen. Alle sechs Teile inklusive Verschlussdeckel 64 können unter fließendem Wasser oder in einer Spülmaschine gereinigt werden. Es empfiehlt sich, von Zeit zu Zeit die runde Messerscheibe 18 mittels einer Spülbürste zu reinigen.
Der Zusammenbau der Universalreibe 10 nach der Reinigung erfolgt in folgenden Schritten:
Die Messerscheibe 18 wird mit ihrer mittigen Durchbrechung 32 auf den Zapfen 3 0 des Innenbehältnisses 22 gesteckt und anschließend der Splint 34 durch die Querbohrung 36 des Zapfens 30 geschoben, so dass die Messerscheibe 18 drehbar am Innenbehältnis 22 festgelegt ist. Das Innenbehältnis 22 wird nun in das Außenbehältnis 12 gesteckt, wobei darauf zu achten ist, dass die Haken 38 der Messerscheibe 18 in entsprechende Aufnahmen 40 des Außenbehältnis 12 eintauchen, so dass die Messerscheibe 18 drehfest bzgl. des Außenbehältnisses 12 fixiert ist. Anschließend wird das Oberteil bestehend aus Drehknopf 46, Verschlussring 48 und Stempel 20 mit der Gewindeplatte 44 in das Innenbehältnis 22 geschoben, wobei darauf zu achten ist, dass der Steg 24 in die Schlitzung 26 des Stempels 20 eintaucht. Anschließend wird die
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üniversalreibe 10 durch Verdrehen des Verschlussringes 48 im Uhrzeigersinn bis gegen einen Anschlag verschlossen.
Bezugszeichenliste
10 - Universalreibe
12 - Außenbehältnis
14 - untere Öffnung
16 - obere Öffnung
18 - Messerscheibe
20 - Stempel
22 - Innenbehältnis
24 - Steg
26 - Schlitzung
28 - Wand
30 Zapfen
32 - Durchbrechung
34 Splint
36 - Querbohrung
38 - Haken
40 - Aufnahme
42 - Außengewinde
44 - Gewindeplatte
46 Drehknopf
48 - Verschlussring
50 - Bajonettverschluß
52 Sprengring
54 Innengewinde
56 - Nocken
58 - Steuerkurven
60 - Rastmittel
62 - Abschlussdeckel
64 - Verschlussdeckel
15

Claims (15)

1. Universalreibe (10) zum Verarbeiten von Nahrungsmitteln mit einem im wesentlichen zylinderförmigen Außenbehältnis (12) mit einer unteren und oberen Öffnung (14, 16), wobei das Außenbehältnis (12) im Bereich der unteren Öffnung (14) mit einer Messerscheibe (18) verschließbar ist, mit einem Stempel (20), der in die obere Öffnung (16) einführbar ist, mit Gewindemitteln, die bei einer Drehung des Stempels (20) um eine Längsachse eine Axialbewegung des Stempels (20) relativ zur Messerscheibe (18) bewerkstelligen, und mit Eingriffsmitteln, die im Betriebszustand die Gewindemittel in Eingriff und in einem Öffnungszustand außer Eingriff bringen, wobei im Öffnungszustand eine Axialbewegung des Stempels (20) relativ zur Messerscheibe (18) ohne Drehung des Stempels (20) um die Längsachse ermöglicht ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Außenbehältnis (12) ein im wesentlichen zylinderförmiges Innenbehältnis (22) mit einer Querwand oder Steg (24) zur Aufnahme der zu verarbeitenden Nahrungsmittel drehbar aufgenommen ist, und daß der Stempel (20) eine zur Querwand oder Steg (24) korrespondierende Schlitzung (26) besitzt, in die die Querwand oder der Steg (24) im Betriebszustand eintaucht, wobei die Eingriffs- Mittel im Bereich der oberen Öffnung (16) des Außenbehältnisses (12) angeordnet sind.
2. Universalreibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenbehältnis (22) eine im wesentlichen kreiszylindrische Wand besitzt und die Querwand oder der Steg (24) sich als insbesondere dünne, entlang des Durchmessers des Kreiszylinders angeordnete Wand (28) über wenigstens einen Teil der axialen Höhe des Innenbehältnisses (22) erstreckt.
3. Universalreibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenbehältnis (22) einen mittigen Zapfen (30) am unteren Ende, bevorzugt angeordnet am Steg (24), aufweist, an dem die Messerscheibe (18) über eine mittige Durchbrechung (32) mittels eines Splints (34), der durch eine Querbohrung (36) des Zapfens (30) durchgreift, drehbar befestigt ist.
4. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messerscheibe (18) bei in das Außenbehältnis (12) eingesetztem Innenbehältnis (22) über Anschlag-/Gegenschlag-Mittel drehfest und lösbar mit dem Außenbehältnis (12) verbunden ist.
5. Universalreibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlag-/Gegenanschlag-Mittel als Haken (38) oder Zapfen und korrespondierende Aufnahmen der Messerscheibe (18) und des Außenbehältnisses (12) ausgebildet sind.
6. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (20) als Gewindemittel ein Außengewinde (42), eine untere geschlitzte Gewindeplatte (44) sowie einen oberen Drehknopf (46) besitzt und über wenigstens einen Teil der axialen Höhe mit der Schlitzung (26) versehen ist.
7. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (20) von einem Verschlussring (48) umfasst ist, der bevorzugt mittels Bajonettverschluß (50) in der Betriebsstellung am Außenbehältnis (12) lösbar befestigt ist.
8. Universalreibe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussring (48) an dem Stempel (20) axial verschiebbar, aber bevorzugt nicht abnehmbar, zwischen Gewindeplatte (44) und Drehknopf (46) gehalten ist.
9. Universalreibe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussring als Gewindemittel (48) einen Sprengring (52) mit Innengewinde (54) aufweist, welches mit dem Außengewinde (42) des Stempels (20) korrespondiert.
10. Universalreibe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Betriebsstellung bei am Außenbehältnis (12) befestigtem Verschlussring (48) das Innengewinde (54) des Sprengringes (52) in das Außengewinde (42) des Stempels (20) eingreift.
11. Universalreibe nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Sprengring (52) nach außen weisende Nocken oder Zapfen aufweist, die beim Befestigen des Verschlussringes (48) am Außenbehältnis (12) entlang schiefer Ebenen oder sonstiger Steuerkurven (58) des Außenbehältnisses (12) gleiten.
12. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (20) über Rastmittel (60) mit dem Drehknopf (46), bevorzugt unlösbar, verbunden ist.
13. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (20) mit der Gewindeplatte (44) einstückig verbunden ist.
14. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehknopf (46) einen, bevorzugt konvex gewölbten, lösbaren Abschlussdeckel (62) besitzt.
15. Universalreibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messerscheibe (18) im Inneren des Außenbehältnisses (12) mit Abstand zur unteren Öffnung angeordnet ist und/oder die untere Öffnung (14) des Außenbehältnisses (12) mit einem Verschlussdeckel (64) verschließbar ist.
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