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Die
Erfindung betrifft eine Schneidhilfe und gleichzeitig einen Aufbewahrungsbehälter für diverse Lebensmittel,
welche insbesondere bei Tisch eine einfache Möglichkeit bietet z.B. Brotbeläge mit kleinen
Würfeln
aus Zwiebeln, Knoblauch oder ähnlichem
zu versehen.
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Sie
besteht aus einem drehbaren Gehäuseoberteil,
welches über
einen Spindelmechanismus den Vortrieb, d.h. eine Axialbewegung eines
Druckstempels bewirkt, und dabei z.B. eine Zwiebel durch ein im
unteren Gehäuseteil
befindliches Schneidgitter hindurchdrückt.
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Das
Schneidgitter schließt
im Wesentlichen bündig
mit dem unteren Gehäuseteil
ab, sodass die dort austretende Zwiebel im derart vorgeschnittenen Zustand
mit einem Messer bedarfsgerecht als größere oder eher kleinere Stückchen (Würfel bzw.
Quader) abgeschnitten werden kann.
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Der
zugehörige
Deckel dient dem dichten (Geruchs-)Verschluss des Gehäuseunterteils,
dem Schutz des empfindlichen Schneidgitters sowie einer sicheren
Standfläche
für die
Vorrichtung bei Tisch sowie im Kühlschrank.
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Diese
mit Zwiebelschneider, Knoblauchschneider oder Gemüseschneider
bezeichneten Vorrichtungen wurden dazu erdacht, um durch Drehung eines
in der Regel oberen Gehäuseteils
aus dem unteren Gehäuseteil
herausfallendes fertig gewürfeltes Schneidgut
(z.B. Zwiebeln) zu erhalten.
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Dazu
benötigen
diese Vorrichtungen einen Vorschub, um das Schneidgut in Längsrichtung durch
ein Schneidgitter hindurch zu drücken
und einen in der Regel rotierenden Schneidevorgang, um das in Längsrichtung
vorgeschnittene Schneidgut quer zur Vorschubrichtung in die gewünschten
kleinen Stückchen
zu zerteilen.
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Um
dies in einer einzigen Vorrichtung zu ermöglichen ist der Aufbau dieser
Schneidegeräte
relativ aufwändig
und teuer.
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Besonders
nachteilig bei den bekannten Vorrichtungen ist die erforderliche
Dimensionierung des Gewindetriebs und des notwendigen Gegenlagers
im Bereich des mitrotierenden Schneidgitters.
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Beide
sind in der Regel im Durchmesser etwa so groß wie die lichte Weite des
Füllraums
für das
Schneidgut.
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Dies
mag für
relativ kleines Schneidgut, z.B. Knoblauch, noch akzeptabel sein,
doch für
größeres Schneidgut,
z.B. handelsübliche
Zwiebeln von ca. 7 cm im Durchmesser wird der Reibradius von Gewindetrieb
und Gegenlager sehr groß.
Größeres Schneidgut
bedarf in der Regel auch einer größeren Kraft, um es durch ein
Schneidgitter hindurch zu drücken.
Größerer Reibradius
zusammen mit einer erhöhten
Axialkraft lassen die erforderliche Betätigungskraft zum Drehen des
Gehäuseoberteils überproportional
ansteigen, sodass von einer komfortablen Bedienung keine Rede mehr
sein kann.
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Dieses
Problem tritt ganz besonders dann auf, wenn die aufeinander reibenden
Einzelteile aus Kostengründen
komplett aus Kunststoff gefertigt sind.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Schneidhilfe für z.B. Zwiebeln
vorzuschlagen, die mit einfachem Aufbau und mit geringen Betätigungskräften das
würfelförmige Schneiden
von Zwiebeln erleichtert, ohne dass die Zwiebel selbst mit den Händen in
Berührung
kommen muss.
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Gleichzeitig
soll diese Vorrichtung eine geruchlose Aufbewahrung der noch nicht
verbrauchten Zwiebel, z.B. im Kühlschrank
ermöglichen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst. Durch die
in den Unteransprüchen
aufgezeigeten Maßnahmen
sind zweckmäßige Ausbildungen
der Erfindung angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
wird nachfolgend unter der Verwendung einer Zwiebel als Schneidgut
beschrieben. Der Erfindungsgedanke bezieht sich jedoch auf alle
möglichen
in dieser Form schneidbaren Lebensmittel.
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Die
primäre
Anwendung dieser Vorrichtung ist nicht die Zubereitung einer größeren Menge
gewürfelter
Zwiebeln, wie sie z.B. zur Zubereitung von Braten oder Salaten notwendig
wäre. Zu
diesem Zweck ist schon eine Vielzahl von Geräten im Handel erhältlich,
die dazu wesentlich besser geeignet sind.
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Diesen
Geräten
ist jedoch allen gemein, dass sie nach jeder Benutzung eine mehr
oder weniger aufwändige
Reinigung erfordern.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist vielmehr dazu gedacht insbesondere bei Tisch eine komfortable
und einfache Möglichkeit
zu bieten, Zwiebeln in nahezu beliebig kleine Stückchen für die geschmackliche Anpassung
diverser Speisen wie z.B. Brotbeläge zu zerkleinern.
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Das
Einzige was anschließend
gereinigt werden muss, ist ein in der Regel ohnehin vorhandenes Messer,
mit welchem die vorgeschnittene Zwiebel direkt entlang des Schneidgitters
in kleinen Stückchen abgeschnitten
wird.
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Nach
der Anwendung wird die Vorrichtung mit dem zugehörigen Deckel geruchsdicht verschlossen
und kann bis zum nächsten
Gebrauch in der Regel zunächst
noch auf dem Tisch und anschließend im
Kühlschrank
aufbewahrt werden.
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Dazu
kann diese Vorrichtung im Gegensatz zum oben zitierten bekannten
Stand der Technik im Aufbau sehr einfach und damit auch preiswert
gehalten werden.
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Gleichzeitig
ist die Bedienung der Vorrichtung, wegen dem für diesen Fall in Bezug auf
Reibung optimal auslegbaren Gewindetrieb, auch bei relativ großen Zwiebeln
mit akzeptabler Betätigungskraft
möglich.
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Weniger
ist in diesem Fall eindeutig Mehr!
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Natürlich muss
auch diese Vorrichtung nach der Verarbeitung von einer, oder auch
erst nach mehreren Zwiebeln gereinigt werden. Auch dazu ist der einfache
Aufbau dieser Vorrichtung von großem Vorteil, denn jedes Einzelteil
das nicht gereinig werden muss bedeutet in diesem Fall eine deutliche
Erleichterung.
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Dabei
versteht es sich von selbst, dass die Einzelteile aus Materialien
gefertigt werden, die auch für
eine Reinigung in der Spülmaschine
geeignet sind.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen.
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Dabei
zeigt
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1 den
Aufbau der Vorrichtung im Gesamtschnitt gemäß der vorliegenden Erfindung
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2 eine
mögliche
Drehsicherung des Druckstempels im Gehäuse
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3 und 4 weitere
Ausführungsformen
der Drehsicherung des Druckstempels
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5 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
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6 eine
Ausführungsform
der Federplatte nach 5
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7 ein
statt eines Schneidgitters einsetzbares Konturmesser
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8 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, besteht die Vorrichtung aus
einem im Wesentlichen zylindrischen Gehäuse 1, welches nach
oben hin in Form einer Stützhülse 2 ausläuft.
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Das
Gehäuse 1 bildet
nach oben begrenzt durch den Druckstempel 4 und nach unten
begrenzt durch das Schneidgitter 5 im Wesentlichen den
Füllraum 3.
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Das
Schneidgitter 5 wird in bekannter Weise aus einer Vielzahl
von senkrecht stehenden Messerblättern
gebildet, von denen die eine Hälfte
im jeweils gleichen Abstand parallel nebeneinander angeordnet, und
die andere Hälfte
im gleichen Abstand parallel nebeneinander, jedoch um 90° versetzt
mit der ersten Hälfte
zu einem quadratischen Wabenmuster ineinander gesteckt wird, und
zur Stabilisierung und besserer Handhabung an den äusseren
Enden mit dem Haltering 19 zu einer Einheit verbunden ist.
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Die
Kappe 6 ist an der Stelle 7, hier dargestellt
durch eine Pressverbindung, drehfest mit der Mutterhülse 8 verbunden
und durch diese drehbar in der Stützhülse 2 radial und axial
geführt.
Die Verbindung zwischen Kappe 6 und Mutterhülse 8 könnte z.B.
zur besseren Reinigung der Einzelteile, auch in Form einer leicht
lösbaren
Clip- oder Schraubverbindung ausgeführt werden. Fest mit der Mutterhülse 8 verbunden
ist auch die Mutter 9.
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Am
unteren Ende des Gehäuses 1 wird
das Schneidgitter 5 am Haltering 19 durch den
Befestigungsring 10 durch eine Gewinde- oder Bajonettverbindung
gehalten.
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Der
abnehmbare Deckel 11 schließt das Gehäuse 1 durch eine hier
auf den Befestigungsring 10 wirkende Klemmverbindung geruchsdicht
ab.
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Der
Druckstempel 4 bildet mit der Spindel 12 eine
Einheit; er kann jedoch auch auf eine andere geeignete Weise fest
mit ihr verbunden sein.
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Durch
Drehen der Kappe 6 und damit der Mutterhülse 8 samt
Mutter 9 wird die Spindel 12 samt Druckstempel 4 entsprechend
der Spindelsteigung zu einer Axialbewegung gezwungen. Dazu ist der Druckstempel 4 zwar
axial beweglich, jedoch nicht drehbar im Gehäuse 1 geführt und
das Schneidgitter 5 läßt sich
nur in bestimmten Positionen in das Gehäuse 1 einsetzen, sodass
in der untersten Position des Druckstempels 4 die Fortsätze 13 des
Druckstempels 4 stets genau durch die Lücken 14 des Schneidgitters 5 hindurchpassen.
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Vorteilhafter
Weise besitzen Spindel 12 und natürlich auch Mutter 9 ein
Linksgewinde, sodass der Druckstempel 4 bei einer Rechtsdrehung
der Kappe 6 für
den Anwender erwartungsgemäß auch eine
Axialbewegung nach unten in Richtung Schneidgitter 5 macht.
Durch eine Rechtsdrehung der Kappe 6 wird also eine sich
im Füllraum 3 befindliche
Zwiebel vom Druckstempel 4 zunächst in Richtung Schneidgitter 5 bewegt
und bei weiterer Fortführung
durch dieses Schneidgitter hindurch gedrückt.
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Wie
weit die Zwiebel durch das Schneidgitter 5 hindurch gedrückt wird
entscheidet der Anwender selbst, und bestimmt damit die Größe der Zwiebelstückchen die
er mit Hilfe eines Messers direkt entlang dem im Wesentlichen bündig mit
dem Gehäuse 1 bzw.
Befestigungsring 10 abschließenden Schneidgitter 5 abschneidet.
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Die
Größe der resultierenden
Zwiebelstückchen
kann daher von hauchdünn
bis sehr grob nach belieben vom Anwender bestimmt werden.
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Dieser
Vorgang ist in überaus
kontrollierbarer Weise durchführbar,
da die am Schneidgitter 5 abgeschnittenen Zwiebelstückchen an
der Messerklinge entlang gleiten und an diesem haften bleiben. Die am
Messer haftenden Zwiebelstückchen
lassen sich sodann mit dem Messer z.B. auf einem Brotbelag sauber
abstreifen, ohne dass die ganze Umgebung dieser Brotscheibe ebenfalls
mit Zwiebelstückchen übersäht wird.
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„Im Wesentlichen
bündig" bedeutet in diesem
Fall, dass das Schneidgitter 5 z.B. aus fertigungstechnischen
Gründen,
durchaus um ein geringes Maß gegenüber dem
Gehäuse 1 oder
dem Befestigungsring 10 zurück- oder auch hervorstehen kann,
solange die aus dem Schneidgitter 5 herausgedrückte Zwiebel
noch problemlos mit einem Messer zumindest in unmittelbarer Nähe des Schneidgitters 5 abgeschnitten
werden kann.
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Nach
der Anwendung wird die Vorrichtung durch den Deckel 11 geruchsdicht
verschlossen, und zwar vorzugsweise in der Art, dass die Vorrichtung einfach
auf den mit der offenen Seite nach oben z.B. auf dem Tisch liegenden
Deckel 11 aufgesetzt wird.
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Vorteilhafter
Weise besitzt der Deckel 11 im Innendwchmesser eine Stufung 15 mit
einer Höhe
h, die sinnvoller Weise etwa der Höhe des Schneidgitters entspricht.
Diese Stufung sorgt dafür,
dass die Vorrichtung auch dann noch sicher auf dem Deckel 11 aufgesetzt
werden kann, wenn die aus dem Schneidgitter 5 herausgedrückte Zwiebel
noch nicht, oder noch nicht vollständig mit einem Messer abgeschnitten
wurde.
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In
der erfindungsgemäßen Ausführungsform dieser
Vorrichtung ist der Gewindetrieb in kompakter Form komplett über dem
Druckstempel 4 angeordnet. Damit kann dieser Gewindetrieb
bestehend aus Spindel 12, Mutter 9, Mutterhülse 8,
Stützhülse 2 und Drucklager 16 im
Durchmesser gerade nur so groß ausgeführt werden,
wie es für
die Aufnahme und Abstützung
der Druckkraft notwendig ist. Insbesondere die dadurch errichbaren
kleinen Reibradien von Spindel 12 und Mutter 9 sowie
des Drucklagers 16 begünstigen
einen guten Wirkungsgrad des Spindeltriebs, was für eine akzeptable
Betätigungskraft
bei der Anwendung der Vorrichtung unerlässlich ist.
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Für eine geringe
Betätigungskraft
ist insbesondere das Verhältnis
von Reibradius (Ri) der Mutter 9 und des Gegen- bzw. Drucklagers 16 zum
Radius (Ra) des Angriffspunktes der Betätigungskraft, also des Außendwchmessers
der Kappe 6 wichtig.
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Da
der Außendurchmesser
der Kappe 6 durch die Anatomie des Menschen begrenzt ist, – zum Drehen
der Kappe 6 muß diese
auch von einer relativ kleinen Hand umfasst werden können-, bleibt nur
die Möglichkeit
den Durchmesser des Gewindetriebs 9 und 12 sowie
des Drucklagers 16 so klein wie möglich zu halten.
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Wie
leicht einzusehen ist, wird durch das Verhältnis Ri/Ra eine einfache Hebelübersetzung
definiert.
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Je
kleiner der Wert Ri/Ra wird, also je größer der Durchmesser der Kappe 6 gegenüber dem Durchmesser
des Gewindetriebs 12 und 9 und seines Gegenlagers 16 wird,
desto kleiner wird bei gegebener Axialkraft (Durchdrücken einer
Zwiebel durch das Schneidgitter) die erforderliche Umfangs- bzw.
Betätigungskraft.
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Während dieser
Wert bei dem oben angegebenen Stand der Technik konstruktiv bedingt
nahezu 1 ist, kann er bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung problemlos
einen Wert von deutlich kleiner als 0,5 erreichen.
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Je
nach verwendeten Materialien von Gehäuse 1 bzw. Stützhülse 2 und
Mutterhülse 8 kann
es sinnvoll sein, die Reibung des Stützlagers 16 durch eine
Zwischenlage mit besonders geringem Reibungskoeffizienten, z.B.
einer polierten Stahlscheibe oder einer Scheibe aus speziellem Lagermaterial,
zu verringern.
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Bei
geeignetem Material könnte
die Mutterhülse 8 und
die Mutter 9 selbstverständlich auch einteilig ausgeführt werden.
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Auch
wenn es aus Kostengründen
wohl sinnvoll ist möglichst
viele Teile aus Kunststoff zu fertigen, erreicht man eine möglichst
geringe Reibung zwischen Mutter 9 und Spindel 12 nach
dem derzeitigen Stand der Technik am wirtschaftlichsten dadurch, dass
die Spindel 12 vorzugsweise zusammen mit dem Druckstempel 4 aus
einem härteren
Material, z.B. Stahl oder eloxiertes Aluminium, und die Mutter 9 aus
einem weicheren Material, z.B. aus einem geeigneten Kunststoff gefertigt
wird.
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Dadurch,
dass durch die Kappe 6 über
die Mutterhülse 8 die
Mutter 9 gedreht wird, und nicht wie es auch möglich wäre die Spindel 12 in
einer feststehenden Mutter 9, erweist sich der Gewindetrieb
auch besonders vorteilhaft hinsichtlich einer stabilen Verbindung
zwischen Druckstempel 4 und Spindel 12, sowie
einer stets ausreichenden Stützlänge dieser Einheit
zwischen der seitlichen Anlage des Druckstempels 4 im Gehäuse 1 und
der Führung
der Spindel 12 in der Mutter 9 bzw. Mutterhülse 8,
die einem Verkippen und evtl. Verklemmen bei ungleichmäßig verteilter
Druckkraft (außermittig
liegende Zwiebel) entgegenwirkt.
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Ein
andernfalls notwendiges Lager zwischen einer sich drehenden Spindel 12 und
dem nicht drehbaren Druckstempel 4 wäre bezüglich der Auslegung für eine solche
Beanspruchung sehr problematisch.
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Die
Ausführung
des Gewindetriebs hat außerdem
den ästhetischen
Vorteil, dass die Vorrichtung in ihrer Gesamthöhe unverändert bleibt, unabhängig in
welcher Position sich der Druckstempel 4 gerade befindet,
und weiterhin den funktionellen Vorteil, dass der Gewindetrieb durch
Stützhülse 2 und Kappe 6 vor äußerer Verschmutzung
weitestgehend geschützt
ist, und gleichzeitig auch eine Verschmutzung des Anwenders durch
eine evtl. geschmierte Spindel 12 vermieden wird.
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Die 2 bis 4 zeigen
beispielhafte Ausführungsformen
des Gehäuses 1 im
Querschnitt im Hinblick auf die notwendige Drehsicherung des Druckstempels 4 sowie
der Lagefixierung des Schneidgitters 5.
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In 2 besteht
die Drehsicherung aus einer im Gehäuse 1 längs über den
gesamten Verfahrweg des Druckstempels 4 verlaufenden Ausbuchtung 17 mit
einer entsprechenden Aussparung 18 im Druckstempel 4.
Selbstverständlich
kann solch eine Drehsicherung auch mehrfach über dem inneren Umfang des
Gehäuses
angeordnet sein.
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In 3 ist
die Drehsicherung dadurch realisiert, dass der Druckstempel 4 und
der Querschnitt des Gehäuses 1 die
Form eines 6- Ecks besitzen. Es könnte dazu auch eine beliebige
andere sinnvolle Poligon- oder auch Ovalform gewählt werden.
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In 4 ist
zur Drehsicherung nur die Innenkontur des Gehäuses 1 und entsprechend
dazu die Außenkontur
des Druckstempels 4 beispielsweise in Form eines 8- Ecks
ausgeführt,
während
die Außenkontur
des Gehäuses 1 auch
eine evtl. gewünschte runde
Kontur aufweisen kann.
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Während nach 2 gleichzeitig
auch die Lagefixierung des Schneidgitters 5 im Gehäuse 1 sichergestellt
werden könnte,
müssten
für eine
entsprechende Lagefixierung nach 3 und 4 die abgebildeten
Poligone zumindest im Bereich des Schneidgitters 5 im einfachsten
Falle ein wenig unregelmäßig gestaltet
werden, sodass nach 3 nur eine oder maximal 2 um
180° versetzte
Positionen und nach 4 nur eine oder maximal 4 um
90° versetzte
Positionen möglich
wären.
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5 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Diese
Ausführungsform,
ohne einen Befestigungsring für
das Schneidgitter 5, stellt eine besonders elegante Designvariante
dar, insbesondere wenn Gehäuse 20 und
Kappe 22 z.B. aus geschliffenem oder poliertem Edelstahl
bzw. gebürstetem
Aluminium hergestellt werden.
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Die
generelle Funktion ist die gleiche wie an 1 erläutert, allerdings
mit folgenden Unterscheidungen im Aufbau.
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Das
Schneidgitter 5, ist unlösbar fest mit dem Gehäuse 20 verbunden
und bildet mit diesem eine bauliche Einheit.
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Zum Öffnen der
Vorrichtung, z.B. um diese mit einer Zwiebel zu füllen, muß der Druckstempel 21 durch
eine Linksdrehung der Kappe 22 so lange nach oben gefahren
werden, bis der Bund 23 die Federplatte 24 erreicht
und diese von der Innenwand 25 des Gehäuses 20 abhebt.
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Danach
kann das komplette Oberteil 26 an der Kappe 22 aus
dem Gehäuse 20 herausgezogen und
die Zwiebel eingelegt werden.
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Zum
Verschließen
wird das Oberteil 26 mit dem Druckstempel 21 voran
wieder in das Gehäuse 20 eingeschoben
bis der Stützring 27 auf
dem oberen Rand 28 des Gehäuses 20 aufsitzt.
Anschließend wird
der Druckstempel 21 durch Rechtsdrehung der Kappe 22 wieder
nach unten gefahren. Dabei legt sich die Federplatte 24 wieder
an der Innenwand 25 des Gehäuses 20 an und verriegelt
die Vorrichtung im Wesentlichen durch Reibschluss.
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Die
Federplatte 24 und der Stützring 27 sind durch
Sicherungsringe 29 und 30 axial auf der Stützhülse 31 fixiert.
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Zur
Reibungsreduzierung zwischen der feststehenden Stützhülse 31 und
der drehbaren Mutterhülse 32 sind
in dieser Ausführungsform
Buchsen 33 und 34 aus besonders reibungsarmem
Material in der Stützhülse 31 eingesetzt.
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Entsprechend 6 kann
die Federplatte 24 je nach verwendetem Material aus einem
geschlossenen Kreisring bestehen, oder sie kann aus einem Kreisring
bestehen, der durch einen oder mehrere radiale Einschnitte 35 oder
Einbuchtungen 36 biegeweicher gestaltet wurde.
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Entsprechend 7 könnte in
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
statt eines Schneidgitters 5 auch ein passendes Konturmesser 37 mit
einem entsprechenden Druckstempel eingesetzt werden. Damit könnten aus
geeigneten Lebensmitteln z.B. zur Verzierungen von Speisen, Konturscheiben in
den unterschiedlichsten Formen und in frei wählbarer Dicke erzeugt werden.
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Der
Vollständigkeit
halber ist in 8 prinzipiell die Möglichkeit
der vertauschten Anordnung von Spindel und Mutter dargestellt.
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Das
Gehäuse 38 erstreckt
sich einteilig über die
Führungshülse 39 bis
hinauf zum Lagerbund 40. Die Rippen 41 dienen
der Stabilisierung der Führungshülse 39.
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Der
Druckstempel 42 ist nun über die Verbindungshülse 43 und
der Mutteraufnahme 44 fest mit der Mutter 45 verbunden.
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Die
Verbindung zwischen Spindel 46 und der Kappe 47 ist
an der Stelle 48 in diesem Beispiel durch eine Pressverbindung
realisiert.
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Die
Lagerscheiben 49 und 50 aus besonders reibungs-
und verschleißarmem
Material dienen dazu die Betätigungskräfte möglichst
gering zu halten.
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Durch
Drehung der Kappe 47 wird daher im Gegensatz zu den vorausgegangenen
Ausführungsvarianten
die Spindel 46 gedreht und der Druckstempel 42 wird über die
drehfeste Mutter 45 entsprechend der Gewindesteigung zu
einer Axialbewegung gezwungen. Auch hier ist es von Vorteil, wenn
Mutter 45 und Spindel 46 mit einem Linksgewinde
versehen sind, sodass sich der Druckstempel 42 bei einer Rechtsdrehung
der Kappe 47 in die Richtung des Schneidgitters 51 bewegt.
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Die
Drehsicherung des Druckstempels 42 kann in dieser Ausführungsform
auch zwischen der Mutteraufnahme 44 und der Führungshülse 39 sinngemäß entsprechend
den 2 bis 4 und den zugehörigen Beschreibungen
realisiert werden.