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DE20115256U1 - Sitzeinrichtung zum Stillen - Google Patents

Sitzeinrichtung zum Stillen

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Publication number
DE20115256U1
DE20115256U1 DE20115256U DE20115256U DE20115256U1 DE 20115256 U1 DE20115256 U1 DE 20115256U1 DE 20115256 U DE20115256 U DE 20115256U DE 20115256 U DE20115256 U DE 20115256U DE 20115256 U1 DE20115256 U1 DE 20115256U1
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DE
Germany
Prior art keywords
seat
backrest
breastfeeding
suspension
seat part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20115256U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
UNGER MECHTHILD
Original Assignee
UNGER MECHTHILD
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Publication date
Application filed by UNGER MECHTHILD filed Critical UNGER MECHTHILD
Priority to DE20115256U priority Critical patent/DE20115256U1/de
Publication of DE20115256U1 publication Critical patent/DE20115256U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/26Hanging seats

Landscapes

  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Description

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• ·
Unger, Maria; Unger, Mechthild
Barnecker Straße 5, D-04178 Leipzig
Sitzeinrichtung zum Stillen
Die Erfindung betrifft eine Sitzeinrichtung zum Stillen, mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil sowie mit zwei seitlich des Sitzteiles angeordneten Armlehnen.
Es ist bekannt, daß Mütter ihre Kinder im Gehen, Stehen, Sitzen oder Liegen stillen können. Im einfachsten Fall genügt in Gesellschaften oder Gesellschaftsschichten, die auf jeglichen Komfort verzichten müssen und die den größten Anteil der Erdbevölkerung bilden, dazu beispielsweise schon ein Sitzteil, das aus einem Fußboden gebildet ist, wobei sich die Stillende z.B. an eine Wand anlehnen kann, die dann eine Rückenlehne bildet. Bessergestellte stillende Mütter benutzen auch Hocker, Stühle, Armstühle, Sessel, Liegen, Couchs, Betten usw. zum Stillen. Selbst orthopädische Stühle, Massagesessel oder Autositze können beim Stillen benutzt werden, jedoch liegt einer Stillenden in der Regel die Benutzung derartiger Sitzgelegenheiten eher fern.
Kinderfreundliche und ganz besonders weniger kinderfreundlich eingestellte Gesellschaften suchen Mutter und Kind bei der wichtigen Aufgabe des Stillens Erleichterung zu verschaffen bzw. ihnen - zumindest der Mutter - den größtmöglichen Komfort zu bieten. Dabei kommt es insbesondere darauf an, daß sich das Stillen maximal streßfrei und in höchster Harmonie zwischen Mutter und Kind vollziehen kann. Zu diesem Zweck sind insbesondere Stillkissen bekannt oder in Gebrauch, wie sie beispielsweise in den USA-Patentschriften 4,731,890, 5,029,351, 5,092,005, 5,154,649, 5,581,833 oder auch 5,664,828,
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und 5,790,999 (speziell für Zwillinge) beschrieben werden. Stillkissen bieten bei ihrem Gebrauch für den vorgesehenen Zweck allerdings nur eine mehr oder weniger teilhafte, keine ganzheitliche Lösung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sitzeinrichtung zum Stillen der eingangs genannten Art zu schaffen, die Mutter und Kind ein entspanntes Stillen gestattet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Rückenlehne und das Sitzteil schaukelartig aufgehängt und gegeneinander verschwenkbar sind, wobei die Rückenlehne und das Sitzteil beidseitig zumindest eine Drei-Punkt-Aufhängung besitzen, wodurch drei Aufhängungsachsen festgelegt sind, wobei die Aufhängungsachsen individuell höhenverstellbar sind.
Vorteilhafterweise ermöglicht einerseits die erfindungsgemäß freie Aufhängung ähnlich einer Hollywoodschaukel - Schaukelbewegungen, die Mutter und Kind beruhigen, andererseits ermöglichen die Höhenverstellbarkeit jeder einzelnen der drei Aufhängungsachsen und die gegenseitige Verschwenkbarkeit von Sitzteil und Rückenlehne die individuelle Anpassung an die beste Sitzposition jeder unterschiedlichen stillenden Person, betreffend die Neigung des Sitzteils sowie des Sitzwinkels zwischen Sitzteil und Rückenlehne.
Weitere Merkmale der Erfindung sowie deren Vorteile können den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden speziellen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung entnommen werden.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Ausführung der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung zum
Stillen in der Vorderansicht,
Fig. 2 die Ausführung der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen
Sitzeinrichtung zum Stillen mit Darstellung einer stillenden Person,
Fig. 3 die Ausführung der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung zum
Stillen aus Fig. 1 in der Seitenansicht,
Fig. 4 perspektivisch, die Ausführung der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung zum Stillen aus Fig. 1 in der Seitenansicht in einer gegenüber Fig. 3 veränderten Lage.
In den einzelnen Figuren sind die jeweils gleichen Teile auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet, so daß Ausführungen zu einer Figur auch für die übrigen Figuren zutreffen, sofern keine Ergänzungen oder Änderungen beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Sitzeinrichtung zum Stillen, mit einer Rückenlehne 1 und mit einem Sitzteil 2. Die Rückenlehne 1 und das Sitzteil 2 sind schaukelartig aufgehängt und gegeneinander verschwenkbar. Die Rückenlehne 1 und das Sitzteil 2 besitzen zu diesem Zweck beidseitig eine Aufhängung an drei Punkten A, B, C, wodurch drei Aufhängungsachsen A-A, B-B, C-C festgelegt sind. Die Aufhängungsachsen A-A, B-B, C-C sind individuell höhenverstellbar. Die Höhenverstellbarkeit jeder einzelnen der drei Achsen A-A1 B-B, C-C ermöglicht die individuelle Anpassung an die beste Sitzposition jeder unterschiedlichen Person, was die Neigung der Sitzfläche und den Sitzwinkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne 2 betrifft. Die gleiche Darstellung wie Fig. 1 zeigt auch Fig. 2, wobei darin zusätzlich eine stillende Person S mit ihrem Baby BY gezeigt ist.
Die Rückenlehne 1 und das Sitzteil 2 sind, wie dies insbesondere Fig. 3 und 4 veranschaulichen, um die Aufhängungsachse B-B gegeneinander verschwenkbar, die an einem hinteren Ende des Sitzteils 2 und an einem
unteren Ende der Rückenlehne 1 angeordnet ist.
Die Rückenlehne 1 ist an einem oberen Ende in den Aufhängungspunkten A und an einem unteren Ende in den Aufhängungspuhkten B, vorzugsweise an der gemeinsamen Schwenkachse B-B mit dem Sitzteil 2 aufgehängt. Das Sitzteil 2 ist an einem vorderen Ende in den Aufhängungspunkten C und an einem hinteren Ende, vorzugsweise an der gemeinsamen Schwenkachse B-B mit der Rückenlehne 1, aufgehängt.
Rückenlehne 1 und das Sitzteil 2 weisen eine Polsterung auf, wobei die Polsterung der Rückenlehne 1 ergonomisch insbesondere zur Stützung der Lendenwirbelsäule der Stillenden S ausgelegt ist.
Wie aus der Zeichnung hervorgeht, befinden sich beidseitig des Sitzteiles 2, insbesondere gepolsterte Armlehnen 3. Die Armlehnen 3 sind sehr flach und weich, damit die Stillende S mit dem Arm in der richtigen Höhe das Baby BY ermüdungsfrei und entspannt halten kann. Das Sitzteil 2 und die Armlehnen 3 sind in fertigungstechnisch günstiger Weise einstückig und im Querschnitt U-förmig ausgeführt.
Wie insbesondere Fig. 1. zeigt, ist das Sitzteil in ergonomisch an den Körperbau des Menschen angepaßter Weise zur Mitte hin leicht nach oben gewölbt. (Die Wölbung ist mit dem Bezugszeichen W gekennzeichnet.) Dadurch wird gewährleistet, daß die stillende Person S längere Zeit bequem sitzen kann.
Die Rückenlehne 1 weist seitliche, insbesondere gepolsterte Kopfstützen 4 auf. Die Kopfstützen 4 sind ähnlich wie ein bei einem Ohrensessel ausgeführt, damit die Stillende S mit seitlich geneigtem und dadurch gestütztem Kopf auch einschlafen kann (vgl. Fig. 2).
Die Aufhängung der Rückenlehne 1 und des Sitzteils 2 kann - wie in Fig. 3 und
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4 dargestellt durch Seile 5A, 5B, 5C (In Fig. 1 und 2 ist die Aufhängung nur allgemein mit dem Bezugszeichen 5 gekennzeichnet.) - oder als Riemenaufhängung erfolgen, oder sie kann auch mittels teleskopierbarer Stangen und/oder Rohre ausgeführt werden. Die Aufhängung 5 kann oberseitig dabei an gemeinsamen Punkten P (Fig. 3) realisiert sein, was insbesondere das Schaukeln erleichtert. Es ist aber auch eine Einzel-Aufhängung der Achsen A-A, B-B, C-C an zwei oder drei Aufhängungs-Punkten möglich, was wiederum die Gesamtstabilität der erfindungsgemäßen Einrichtung erhöht.
Wie insbesondere Fig. 2 zeigt, ist es für das Stillen von Vorteil, wenn eine (nicht näher bezeichnete) Breite des Sitzteiles 2 in ergonomisch an den Körperbau des Menschen angepaßter Weise für das Sitzen einer einzigen Person, nämlich der Stillenden S, konzipiert ist, wobei diese ihre Arme auf die beidseitig des Sitzteiles angeordneten Armlehnen 3 auflegen kann.
Zur Höhenverstellung der Aufhängungsachsen A-A, B-B, C- C können vorteilhafterweise bei einer Seil- oder Riemenaufhängung der Rückenlehne 1 und des Sitzteils 2 an sich von der Bedienung von aufziehbaren Jalousien oder Rolladen bekannte Mechanismen eingesetzt werden. Es ist mit Vorteil aber auch möglich, daß zur Höhenverstellung der Aufhängungsachsen A-A, B-B, C-C bei einer Seil- oder Riemenaufhängung der Rückenlehne 1 und des Sitzteils 2 die Seile 5A, 5B, 5C oder Riemen durch koaxial zu den Aufhängungsachsen A-A, B-B, C-C angeordnete Führungen, insbesondere Rohre, geführt sind, wobei (in nicht dargestellter Weise) eine, insbesondere durch Verknotung, Verclipsung, Verkettung oder dergleichen, längenveränderliche Schlaufe radial zu den Achsen A-A, B-B, C-C aus diesen Führungen herausgeführt ist. Beim Einsatz teleskopierbarer Stangen und/oder Rohre zur Aufhängung können in diskreten Abständen Rastpunkte vorgesehen sein, an denen eine Längenfixierung erfolgt. Die Rastverbindungen müssen dabei selbstverständlich unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors derart ausgelegt sein, daß das Körpergewicht der auf der Sitzeinrichtung befindlichen Personen (Stillende S
und Baby BY) nicht zu einem Ausrasten führt.
Die Erfindung besitzt gegenüber herkömmlichen Sitzeinrichtungen, die zum Stillen benutzt werden können, zahlreiche Vorteile. So ermöglicht die freie Aufhängung, ähnlich wie bei einer Hollywoodschaukel, Schaukelbewegungen, die Mutter und Kind beruhigen. Die Höhenverstellbarkeit jeder einzelnen der drei Achsen A-A, B-B, C-C ermöglicht - wie bereits erwähnt - die individuelle Anpassung an die beste Sitzposition jeder unterschiedlichen Person, betreffend Neigung der Sitzfläche sowie Sitzwinkel zwischen Sitzteil 2 und Rückenlehne 1, wobei vorteilhafterweise auch neben der Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen der Stillenden S durch geeignete Längenauswahl der Aufhängung 5 ein Absenken bis zum Fußboden, z.B. zum Benutzen ohne Schaukelbewegung, zum Sitzen mit ausgestreckten Beinen oder zum Liegen möglich ist.
Die erfindungsgemäße Sitzeinrichtung zum Stillen, die auch vereinfacht auch als Stillstuhl bezeichnet werden könnte, kann mit Vorteil bei geeeigneter Längeneinstellung der Aufhängung 5 auch als Babywiege, z.B. wie bei einem Babysitz im Auto, verwendet werden, wie dies Fig. 4 veranschaulicht. In bescheidener Ausführung ist die erfindungsgemäße Einrichtung mit einem verhältnismäßig geringem Aufwand herstellbar, der sie auch für weniger bemittelte Gesellschaftssschichten erwerbbar macht.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. So könnte vorteilhafterweise ergänzend an dem Sitzteil 2 zusätzlich auch noch ein Beinauflageteil für die Stillende S schwenkbar befestigt sein.
Wie das Sitzteil 2 könnte auch das Beinauflageteil an einem vorderen Ende und an einem hinteren Ende, vorzugsweise an der gemeinsamen Schwenkachse C-C mit dem Sitzteil 2, aufgehängt sein, wobei durch die Aufhängung des Beinauflageteils (an seinem hinteren oder unteren Ende) eine vierte Aufhän-
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gungsachse festgelegt ist. Auch diese vierte Aufhängungsachse kann mit Vorteil höhenverstellbar ausgelegt werden, wobei die Höhenverstellung ebenso realisiert werden kann, wie (vorbeschrieben) die der anderen Äufhängungsachsen A-A, B-B, C-C. Durch das schwenkbare Beinauflageteil vergrößert sich der Komfort beim Stillen. So können die Beine auch erhöht gelagert werden, was insbesondere bei Müttern die mehrmals geboren haben, vorteilhaft ist, da dadurch Thrombosen bzw. der Bildung von Thrombosen entgegengewirkt und somit die Gesundheit der Stillenden S gefördert werden kann. Insofern besitzt die Erfindung auch eine medizinische Bedeutung.
Für die Achs-Aufhängungen (z.B. Punkt P oder entsprechend mehrere Punkte für die Achsen A-A, B-B, ...) von Sitzteil 2, Rückenlehne 1 und/oder Beinauflageteil kann vorteilhafterweise - ebenfalls ähnlich wie bei einer Hollywoodschaukel zusätzlich ein Rahmengestell vorgesehen sein. Auf diese Weise ist die erfindungsgemäße Einrichtung unabhängig von einer mehr oder weniger gegebenen Montageeignung an einer oberen Ebene, wie einer Zimmerdecke - mit Dübeln, eventuell bröckelndem Putz, nicht tragenden Zwischenböden usw. - und kann je nach Witterungbedingungen, Wetter oder Wunsch zeitweise oder ständig auch im Freien aufgestellt werden. Für den letzteren Fall könnte auch zusätzlich eine Überdachung - ebenfalls ähnlich wie von einer Hollywoodschaukel bekannt - als Regen- oder Sonnenschutz - vorgesehen sein.
In vorteilhafter Weise kann die erfindungsgemäße Sitzeinrichtung zum Stillen mit einem an sich - beispielsweise durch die eingangs genannten Druckschriften oder durch Verkaufshandlungen, zumindest derzeit in Deutschland - bekannten Stillkissen komplettiert werden, wobei an dem Stillkissen sowie an der Rückenlehne 1 und/oder an dem Sitzteil 2, insbesondere oberseitig an den am Sitzteil 2 befindlichen Armlehnen 3, Mittel zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen Stillkissen und Rückenlehne 1 bzw. Sitzteil 2 angeordnet sind. Derartige Mittel können beispielsweise Mittel zur Herstellung von Druckknopf- oder insbesondere von Klettverbindungen sein.
Die Erfindung ist nicht auf die Merkmalskombination des Anspruchs 1 beschränkt. Sie ist lediglich als erster Versuch zur Formulierung einer Erfindung zu verstehen. Aus diesem Grund können auch Merkmale des Anspruchs 1 weggelassen oder durch andere Merkmale ersetzt werden, die in der Anmeldung beschrieben sind, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlasssen wird. Diesbezüglich ist folglich auch der Anspruch 22 als ein eigenständig erfinderische Bedeutung besitzender Anspruch zu verstehen, wodurch deutlich wird, daß auch die Verwendung einer an sich bekannten Hollywoodschaukel zum Stillen, jedoch mit einer Breite ihres Sitzteiles 2, das in ergonomisch an den Körperbau des Menschen (Stillende S) angepaßter Weise für das Sitzen einer einzigen Person konzipiert ist, vorzugsweise mit Kopfstützen 4, in den Rahmen der Erfindung fällt.
Bezugszeichenliste
1 Rückenlehne
2 Sitzteil
3 Armlehne
4 Kopfstütze
5 Aufhängung
5A Seilaufhängung für A-A
5B Seilaufhängung für B-B
5C Seilaufhängung für C-C
A Aufhängungspunkt von 1
B Aufhängungspunkt von 1/2
BY Baby
C Aufhängungspunkt von 2
A-A Achse durch 1
B-B Schwenkachse 1/2
C-C Achse durch 2
P Aufhängungspunkt
S Stillende Person
W Wölbung von 2

Claims (27)

1. Sitzeinrichtung zum Stillen, mit einer Rückenlehne (1) und mit einem Sitzteil (2) sowie mit zwei seitlich des Sitzteiles angeordneten Armlehnen (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) schaukelartig aufgehängt und gegeneinander verschwenkbar sind, wobei die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) beidseitig zumindest eine Drei-Punkt-Aufhängung (A, B, C) besitzen, wodurch drei Aufhängungsachsen (A-A, B-B, C-C) festgelegt sind, wobei die Aufhängungsachsen (A-A, B-B, C-C) individuell höhenverstellbar sind.
2. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) um eine Schwenkachse (B-B) gegeneinander verschwenkbar sind, die an einem hinteren Ende des Sitzteils (2) und an einem unteren Ende der Rückenlehne (1) angeordnet ist.
3. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) an einem oberen Ende und an einem unteren Ende, vorzugsweise an der gemeinsamen Schwenkachse (B-B) mit dem Sitzteil (2) und das Sitzteil (2) an einem vorderen Ende und an einem hinteren Ende, vorzugsweise an der gemeinsamen Schwenkachse (B-B) mit der Rückenlehne (1), aufgehängt ist.
4. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) eine Polsterung aufweisen.
5. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beidseitig des Sitzteiles (2) angeordneten Armlehnen (3) gepolstert sind.
6. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Armlehnen (3) einstückig und im Querschnitt U-förmig ausgeführt sind.
7. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) in ergonomisch an den Körperbau des Menschen (Stillende S) angepaßter Weise zur Mitte hin leicht nach oben gewölbt ist (Wölbung W).
8. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) seitliche, insbesondere gepolsterte, Kopfstützen (4) aufweist.
9. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängung (5) der Rückenlehne (1) und des Sitzteils (2) als Seilaufhängung (5A, 5B, 5C) oder Riemenaufhängung oder mittels teleskopierbarer Stangen und/oder Rohre ausgeführt ist.
10. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Breite des Sitzteiles (2) in ergonomisch an den Körperbau des Menschen (Stillende S) angepaßter Weise für das Sitzen einer einzigen Person konzipiert ist.
11. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Höhenverstellung der Aufhängungsachsen (A-A, B-B, C-C) bei einer Seilaufhängung (5A, 5B, 5C) oder Riemenaufhängung der Rückenlehne (1) und des Sitzteils (2) an sich von der Bedienung von aufziehbaren Jalousien oder Rolladen bekannte Mechanismen eingesetzt werden.
12. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Höhenverstellung der Aufhängungsachsen (A-A, B-B, C-C) bei einer Seilaufhängung (5A, 5b, 5C) oder Riemenaufhängung der Rückenlehne (1) und des Sitzteils (2) die Seile (5A, 5b, 5C) oder Riemen durch koaxial zu den Aufhängungsachsen (A-A, B-B, C-C) angeordnete Führungen, insbesondere Rohre, geführt sind, wobei eine, insbesondere durch Verknotung, Verclipsung, Verklettung oder dergleichen, längenveränderliche Schlaufe radial zu den Aufhängungsachsen (A-A, B- B, C-C) aus den Führungen herausgeführt ist.
13. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Sitzteil (2) ein Beinauflageteil schwenkbar befestigt ist.
14. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Beinauflageteil an einem vorderen Ende und an einem hinteren Ende, vorzugsweise an der gemeinsamen Schwenkachse (C-C) mit dem Sitzteil (2) aufgehängt ist, wobei durch die Aufhängung des Beinauflageteils eine vierte Aufhängungsachse festgelegt ist.
15. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Aufhängungsachse höhenverstellbar ist.
16. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Höhenverstellung der vierten Aufhängungsachse bei einer Seil- oder Riemenaufhängung der Rückenlehne (1) und des Sitzteils (2) an sich von der Bedienung von aufziehbaren Jalousien oder Rolladen bekannte Mechanismen eingesetzt werden.
17. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Höhenverstellung der vierten Aufhängungsachse bei einer Seil- oder Riemenaufhängung der Rückenlehne (1) und des Sitzteils (2) die Seile (5A, 5B, 5C) oder Riemen durch koaxial zu den Aufhängungsachsen (A-A-, B-B, C-C) angeordnete Führungen, insbesondere Rohre, geführt sind, wobei eine, insbesondere durch Verknotung, Verclipsung, Verklettung oder dergleichen, längenveränderliche Schlaufe radial zu den Achsen aus den Führungen herausgeführt ist.
18. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängungen (5) von Sitzteil, Rückenlehne und/oder Beinauflageteil an gemeinsamen Punkten (P) realisiert ist.
19. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß für die Aufhängungen (5) von Sitzteil (2), Rückenlehne (1) und/oder Beinauflageteil ein Rahmengestell vorgesehen ist.
20. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch ein an sich bekanntes Stillkissen, wobei an dem Stillkissen sowie an der Rückenlehne (1) und/oder an dem Sitzteil (2), insbesondere oberseitig an den am Sitzteil (2) befindlichen Armlehnen (3), Mittel zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen Stillkissen und Rückenlehne (1) bzw. Sitzteil (2) angeordnet sind.
21. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen Stillkissen und Rückenlehne (1) bzw. Sitzteil (2) an sich bekannte Mittel zur Herstellung von Druckknopf- oder insbesondere von Klettverbindungen sind.
22. Sitzeinrichtung zum Stillen, mit einer Rückenlehne und mit einem Sitzteil, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) schaukelartig aufgehängt sind, wobei die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) beidseitig zumindest eine Drei-Punkt-Aufhängung besitzen, wodurch drei Aufhängungsachsen (A-A, B-B, C-C) festgelegt sind, und wobei eine Breite des Sitzteiles (2) in ergonomisch an den Körperbau des Menschen (Stillende S) angepaßter Weise für das Sitzen einer einzigen Person konzipiert ist.
23. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch beidseitig des Sitzteils (2) angeordnete Armlehnen (3).
24. Sitzeinrichtung zum Stillen nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (1) und das Sitzteil (2) gegeneinander verschwenkbar sind.
25. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß alle Aufhängungsachsen (A- A, B-B, C-C) individuell höhenverstellbar sind.
26. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 22 bis 25, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils einer der Ansprüche 2 bis 9.
27. Sitzeinrichtung zum Stillen nach einem der Ansprüche 22 bis 26, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils einer der Ansprüche 11 bis 21.
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