Patentanwälte
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Schloss zum Verriegeln von zwei Teilen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Schloss zum Verriegeln von zwei Teilen, insbesondere eines Deckels eines Mülleimers mit dem Mülleimer.
Gemäß dem Stand der Technik werden bei Mülleimern, die der Öffentlichkeit, beispielsweise in Parkanlagen, zur Verfügung stehen, die Deckel mit dem Mülleimer verriegelt, damit der Müll nicht in unbefugter Weise entnommen und beispielsweise in der Parkanlage verstreut werden kann.
Die zum Stand der Technik gehörenden Schlösser, mit denen die Deckel mit dem Mülleimer verriegelt werden, wei-
sen einen Rasthaken auf, der mit Spiralfedern in einer Schließstellung gehalten wird.
Beim Leeren der Mülleimer wird der Deckel nach Einlegen der neuen Mülltüte häufig lediglich zugeschlagen. Dieses zum Stand der Technik gehörende Schloss hat den Nachteil, dass insbesondere die Spiralfeder hierbei nach kürzester Zeit kaputt geht. Darüber hinaus wird beim Öffnen des Schlosses mit einem Schlüssel nicht darauf geachtet, in welcher Stellung der Riegel sich befindet. Dies ist meistens auch von außen nicht zu erkennen. Ist der Riegel nicht verschlossen, wird das Schloss mit dem Schlüssel quasi überdreht, so dass Federn und andere Teile des Schlosses ebenfalls sehr schnell Schaden nehmen.
Das der Erfindung zugrunde liegende technische Problem besteht darin, ein Schloss, insbesondere für Mülleimer anzugeben, welches robust und stabil ist und darüber hinaus auch preiswert in seiner Herstellung.
Dieses technische Problem wird durch ein Schloss mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
Dadurch, dass das erfindungsgemäße Schloss eine Blattfeder aufweist, die den Rasthaken in einer Schließstellung hält, weist das erfindungsgemäße Schloss eine lange Lebensdauer auf, auch bei dauerhaftem, nicht sachgerechtem Umgang.
Vorteilhaft weist die Blattfeder im Längsschnitt eine Z-Form auf. Diese Form ist vorteilhaft, da sie nicht anfällig ist, wenn der Deckel mit großer Wucht zugeschlagen wird. Weiterhin lässt sich der eine Schenkel gut an dem Mülleimer oder vorteilhafterweise an einem Gehäuse, in dem
der Rasthaken und die Blattfeder angeordnet sind, befestigen. Darüber hinaus lässt sich der obere Teil, der kraftschlüssig mit dem Deckel in Verbindung steht, abgerundet ausbilden.
Die Blattfeder hat zwei Aufgaben:
1. Der Riegel wird durch die Blattfeder in der Schließstellung gehalten.
2. Die Blattfeder drückt den Deckel nach der Entriegelung nach oben.
Dadurch, dass die Blattfeder den Deckel nach der Entriegelung nach oben drückt, ist es für die Personen, die den Mülleimer entleeren, einfacher, den Deckel zu öffnen. Darüber hinaus ist optisch und zusätzlich durch ein akustisches Geräusch, welches beim Aufspringen des Deckels entsteht, zu erkennen, dass das Schloss entriegelt ist.
Die Blattfeder ist darüber hinaus stark genug, um den Riegel sofort und zuverlässig wieder in die Schließstellung zu drücken, wenn der Deckel geschlossen oder zugeschlagen wird.
Vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Schloss gekapselt ausgebildet. Das bedeutet, dass der Rasthaken und die Blattfeder in einem Gehäuse angeordnet sind. Dieses Gehäuse ist vorteilhaft an dem Mülleimer befestigt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist dieses Gehäuse in Richtung Boden verlängert. Es kann in diesem Fall als einer von drei Füßen des Mülleimers ausgebildet sein.
Die Rasthakenaufnahme ist ebenfalls vorteilhaft in einem Gehäuse angeordnet, welches an dem Deckel angeordnet ist. Dadurch, dass gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
das Gehäuse der Rasthakenaufnahme des Deckels das Gehäuse des Rasthakens und der Blattfeder des Mülleimers übergreift, ist nach dem Schließen und damit gleichzeitigen Verriegeln des Deckels das Schloss nicht mehr von außen für Unbefugte zugänglich. Der Rasthaken kann nicht von außen unbefugterweise geöffnet werden. Dies ist lediglich mit Hilfe eines Schlüssels, der in eine Schlüsselaufnahme greift, möglich. Mit Hilfe des Schlüssels wird der Rasthaken gegen den Federdruck in/oder an der Rasthakenaufnahme derart bewegt, dass der Rasthaken die Rasthakenaufnahme nicht mehr hintergreift und der Deckel, wie schon erläutert, aufgrund der Federkraft der Blattfeder aufspringt .
Die Blattfeder ist in dem Gehäuse fest angeordnet. Sie kann beispielsweise mittels Schrauben oder Nieten an dem Gehäuse befestigt sein. Sie ist zumindest derart befestigt, dass die Schrauben von außen ebenfalls nicht zugänglich oder betätigbar sind.
Der Einsatzbereich des erfindungsgemäßen Schlosses ist nicht auf Mülleimer begrenzt. Es ist gemäß der Erfindung auch möglich, das erfindungsgemäße Schloss in anderen Anwendungsbereichen einzusetzen. Beispielsweise ist eine Anwendung zum Verschließen von Türen denkbar.
Weitere Einzelheiten der Erfindung können den Unteransprüchen entnommen werden.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 ein Schloss im verriegelten Zustand im Querschnitt;
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Fig. 2 das Schloss im entriegelten Zustand im Querschnitt;
Fig. 3 ein Anwendungsbeispiel eines Schlosses an
einem Mülleimer in perspektivischer Ansicht
Fig. 1 zeigt ein Schloss (1), wobei ein Rasthaken (2) und eine Blattfeder (3) in einem Gehäuse (4) angeordnet sind. Die Blattfeder (3) ist im Längsschnitt Z-förmig ausgebildet. Sie weist ein oberes abgerundetes Ende (5) auf und ist mit ihrem anderen Ende (6) mit Nieten (7, 8) an dem Gehäuse (4) befestigt. Das Gehäuse (4) ist an einem ersten zu verriegelnden Teil (nicht dargestellt) befestigt. Der Rasthaken (2) greift hinter eine Rasthakenaufnahme (9), der in einem Gehäuse (10) angeordnet ist. Das Gehäuse (10) ist an einem zweiten zu verriegelnden Teil (nicht dargestellt) befestigt.
Die Blattfeder (3) übt eine Kraft auf den Rasthaken (2) aus, derart, dass der Rasthaken (2) die Rasthakenaufnahme (9) hintergreift.
Wird der Rasthaken (2) über eine Schlüsselaufnahme (11) betätigt, derart, dass er von der Rasthakenaufnahme (9) wegbewegt wird, drückt die Feder (3) das Gehäuse (10) in Richtung des Pfeiles (A) nach oben.
In Fig. 2 ist der geöffnete Zustand dargestellt. Der Rasthaken (2) wird gemäß dieser Figur entgegen der Federkraft der Blattfeder (3) mittels eines Schlüssels (nicht dargestellt) gehalten.
Fig. 3 zeigt einen Mülleimer (12) mit einem Deckel (13) . An dem Mülleimer ist das Gehäuse (4) mit dem Rasthaken (2) und der Blattfeder (3) angeordnet. Das Gehäuse (4) ist bis zum Boden (14) des Mülleimers (12) durchgezogen und hat die Funktion eines Fußes. Der Querschnitt des Gehäuses (4) entspricht dem Querschnitt von Füßen (15).
An dem Deckel (13) des Mülleimers ist das Gehäuse (10) angeordnet mit der Rasthakenaufnahme (9). Wird der Deckel (13) geschlossen, schnappt der Rasthaken (2) hinter die Rasthakenaufnahme (9). Das Gehäuse (10) übergreift dann den oberen Teil des Gehäuses (4), so dass lediglich die Schlüsselaufnahme (11) von außen zugänglich ist.
Bezugszahlen
| 1 |
Schloss |
| 2 |
Rasthaken |
| 3 |
Blattfeder |
| 4 |
Gehäuse |
| 5 |
Ende der Blattfeder |
| 6 |
Ende der Blattfeder |
| 7 |
Niet |
| 8 |
Niet |
| 9 |
Ras thakenaufnähme |
| 10 |
Gehäuse |
| 11 |
Schlüsselaufnahme |
| 12 |
Mülleimer |
| 13 |
Deckel |
| 14 |
Boden |
| 15 |
Füße |
| A |
Pfeil |